Zweite Beilage zum Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 252 vom 27. Oktober 1939. S. 2
i isse der Einzelstadtschaften, den Erlös der durch thre Vermittlung verkauften
9 8 J r n aer. ofern der Betrag dieser e, ,
nungen 260 v. H. der Abrechnungen sämtlicher Stadtschaften im Jahre übersteigt. .
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so ist der Ausgleich aus den allgemeinen Ab⸗ rechnungen unverzüglich herbeizuführen. ⸗
5. Die Geschäftsordnung für die Direktion wird durch den Verwaltungsrat nach Anhörung der
Direktion erlassen. 2
1. Der Vorsitzende der Direktion führt = 9 und vertritt sie gemeinschaftlich mit den ge⸗ äfts führende irektoren gerichtlich und außergerichtlich. J ö .
2 ,,, fd. wre es sich nicht um geschäftsleitende Mitteilungen des Versigenden der Direktion oder um Verbandsangelegenheiten handelt, unter der Firma Preußische Zentralstadtschaft durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter und einen geschäfts führenden Direttor oder ö . geschäftsführende Direktoren zu vollziehen. Die zweite Unterschrift kann auch durch einen von der Direktion bestellten Bevollmächtigten geleistet werden. J
3. Urkunden, durch die Verpflichtungen für die Zentralstad Vollmachten müssen die Unterschriften des Vorsitzenden oder eines führenden Direktors oder die Unterschriften des Vorsitzenden und eine
tschaft übernommen werden, so wie Stellvertreters und eines geschästs ⸗ s Stellvertreters oder die Unter⸗
if i S e iften ei S ö ĩ ire ktions⸗
schriften von zwei Stellvertretern oder die Unterschriften eines Stellvertreters und eines anderen Direk
, . das gleiche gilt für Verfügungen in Geld und Vermögensangelegenheiten, so jedoch, daß die zweite Unterschrift auch durch einen bevollmächtigten Beamten oder Angestellten erfolgen kann. Für Kassenerklärungen, Abrechnungen und dergleichen genügen die Unterschriften von zwei Bevoll—⸗ 2 r Ziffer 3 vollzogen sind, sind für die Preußische Zentralstadtschaft
4. Urkunden, die in der Form de ze / i ralst ohne Rücksicht auf die Einhalt ůng sonstiger Satzungsbestimmungen im Einzelfall rechts verbindlich.
§5 8 ĩ D = dem Dienstvorgesetzten übertragenen Zuständigkeiten 1. Die nach dem Deutschen Beamtengesetz Die stvorgesetz n n e. örde wahr. Der Vorsitzende der Direktion
; ie Einst 5 s Angestellten und Arbeitern ob. liegt die Einstellung und Entlassung von Angeste düis des dhe; Beamte ö
sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit Zustimmung des Verwaltungsrats vom Vorsitzenden der Di—⸗
rektion ernannt, entlas einer Besoldungsordnung, die der 3 Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf. §89 1. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung der Direktion; er besteht aus je einem Mitgliede des für die En df j zuständigen Verwaltungsrates, das ebenso wie sein Stellvertreter
von dem Verwaltungsrat der Einzelstadtschaft aus seiner Mitte für die Dauer von vier Jahren gewählt wird.
ie Mitglieder scheiden aus, wenn die ihre Wählbarkeit bedingenden Voraussetzungen wegfallen. 5 ae. . des Verwaltungsrates und sein Stellvertreter werden aus der Zahl der Mitglieder
von dem Verwaltungsrat gewählt.
3. Dem ,, ob: haushalt die Stellungnahme zum Hausha an . . h die Flamm und Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes (5 18), die Entlastung der Direktion 9 die e. über Satzungsänderungen, unbeschadet der Vorschrift des §5 20, eh die Genehmigung der Beschlüsse der Direktion, welche folgende Gegenstände betreffen:
den Beitritt weiterer Stadtschaften (81 Ziffer 2), den Erwerb von Grundstücken (5 1 Ziffer 6), die Erweiterung des Geschäftskreises (51 Ziffer 7), ; ö die Bestellung eines hauptamtlich tätigen Vorsitzenden der Direktion sowie eines weiteren hauptamtlichen Direktors (5 5 Ziffer 1 und 9), die Zustimmung zur Besoldungsordnung für Beamte und die Berufung von Beamten (5 8), . . die Festsetzung der Kosten im Rahmen des 5 10 Ziffer 4, . die Inanspruchnahme der Haftung der Einzelstadtschaften und die Erstattung von Beträgen aus der Betriebsmasse an diese 6 16 Ziffer 2), die Festsetzung des Verbandsbeitrages gemäß § 17 Ziffer 3 die Geschästsordnung für den Vorsitzenden der Dirertion und für die geschäfts⸗ führenden Direktoren (6 5 Ziffer 4), .
h der Erlaß der Geschäftsordnung für die Direktion (5 6 Ziffer 3 J
4 Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder einschließli
des Vorsitzenden oder . 6 anwesend ist. Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel mit Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung, In den Fällen, in denen zu Beschlüssen der Direktion eine erhöhte Mehrheit notwendig ist oder sämtliche Direktions mitglieder zustimmen müssen, ist das gleiche Stimmenverhältnis auch für die entsprechenden Beschlüjsse des Beriwaltungs rates erforderlich (§ 6 Ziffer 3a bis s, Ziffer 4a, b und ch. Im übrigen wird die Geschäftsführung des Verwaltungsrates durch eine Geschäftsordnung geregelt, die der Verwaltungsrat sich selbst gibt.
Il. Pfandbriefe.
§5 10 . 1. Die Zentralstadtschaft gibt für die von den Einzelstadtschaften bewilligten Hypothekendarlehen Pfandbriefe . auf 9 das 2c tel! die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich⸗ rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBl. 1 S. 492) und die Durchführungsverordnung vom 26. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1904) Anwendung finden. . . . 2. Die Hypothekendarlehen werden von den Einzelstadtschaften gemäß ihren Satzungen nach ein⸗ heitlichen Grundsätzen, insbesondere bezüglich der Beleihungsgrenze, der Wertermittlung und der Darlehns⸗ ingungen gewährt. ; . ö. gung ig . Zentralstadtschaft darf für die von den Stadtschaften bewilligten Hypotheken Pfandbriefe erst ausgeben, nachdem ihr angezeigt ist, daß die Hypotheken — gegebenenfalls in Verbindung mit einer Bürgschaft — nach der von den verantwortlichen Organen vorgenommenen Prüfung zur Pfand⸗ briefdeckung geeignet und in das Deckungsregister eingetragen sind, und daß die Hypothekenbriefe nebst den etwa erforderlichen Bürgschaftsurkunden als Deckung für Pfandbriefe in ordnungsmäßige Verwahrung en worden sind. . k Der . der Pfandbriefe erfolgt durch die Zentralstadtschaft für Rechnung der Darlehns⸗ nehmer, die sämtliche mit der Ausgabe und dem Vertrieb der Pfandbriefe verbundenen Kosten zu tragen. haben. Soweit diese Kosten nicht feststehen, kommen sie als Pauschalbetrag in Ansatz. Die Festsetzung des Pauschalbetrages bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates. . = 5. Die Direktion der Zentralstadtschaft kann Verbandsrevisoren bestellen, denen die Prüfung der Satzungsmäßigkeit der Geschäftsführung ber Einzelstadtschaften und des, Vorhandenseins der Hypotheken⸗ briefe obliegt. Die Verbandsrevisoren haben über etwa vorgefundene Mängel an die Direktion der Zentral⸗
stadtschaft zu berichten. u
1. Die Pfandbriefe der Zentralstadtschaft lauten auf den Inhaber und sind für diesen unkündbar; ie werden in Reichswährung ausgegeben. . — ; 2. Die ,,, Bestimmungen, nach denen die Pfandbriefe der Zentralstabtschaft ausgegeben werden, werden durch die Direktion festgesetzt; sie unterliegen der Genehmigung des Verwaltungsrates und des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministe rs. . . ; ;
3. 2 ausgegebenen Pfandbriefe sind in ein Pfandbriefregister einzutragen. Die erfolgte Ein⸗ tragung hat der Kontrollbeamte durch den handschriftlichen Vermerk seines Namens auf den Pfandbriefen u bescheinigen. Die Gültigkeit der Pfandbriefe hängt von dieser Bescheinigung ab. Diese Bestimmung ist in die Pfandbriefe aufzunehmen. ; ö
Die Zahlung der Zinsen für die Pfandbriefe erfolgt durch Einlösung der Zinsscheine bei der Kasse der genden n g. sowie bei den Kassen der Einzelstadtschaften und bei sonstigen von der Direktion der Zenkralstadtschaft bezeichneten Stellen des In⸗ und Auslandes. Verjährte Zinsen verbleiben der Zentral-
stadtschaft. 313
1. Die zur Zinszahlung für die Pfandbriefe erforderlichen Barmittel sind der Zentralstadtschaft von den Einzelstadtschaften nach Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf rechtzeitig zur Verfügung u stellen. ( ; ö. 2. Die bei den Stadtschaften als Tilgung und Rückzahlung eingehenden Barbeträge und die an Zahlungs Statt eingehenden Pfandbriefe sind von den Stadtschaften rechtzeitig der Zentralstadtschaft zu Überwelssen. Die Zentralstadtschaft hat die Barbeträge zur Einlösung von Pfandbriefen derselben Art und desselben Zinsfußes, zu denen die Tilgungshypotheken gehören, zu verwenden und diese Pfandbriefe sowie die von den Einzelstadtschaften zugeführten Pfandbriefe mit den dazugehörigen Zinsscheinen und Erneuerungsscheinen in Gegenwart des Treuhänders und eings Mitgliedes der Direktion der Zentral= stadtschaft zu vernichten. Ueber die erfolgte Vernichtung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die vernichteten Pfandbriefe sind im Pfandbriefregister zu löschen. Mit Zustimmung des Treuhänders kann von einer Vernichtung ber Pfanbbriefe abgesehen und können die Pfandbriefe für neubewilligte Darlehen wieder in Verkehr gesetzt e, , en. Einlösung von Pfandbriefen entstehende Kursgewinne sind an die Einzelstadtschaften anteilmäßig abzuführen. . .
. . 69 der , wn, 3. den Stadtschaften eingehenden Barbeträge zwecks Einlösung von Pfandbriefen kann im Benehmen mit der Zentralstadtschaft insoweit abgesehen werden, als die der Zentralstadtschaft gegenüber den Pfandbriefinhabern obliegenden Tilgungsverpflichtungen dies zulassen ünd die umlaufenden Pfandbriefe durch Hypotheken n n, , . werben (5 10). Andererseits
ĩ
ö
Si
,
5 14 1. Die Einziehung der Pfandbriefe erfolgt durch freihändigen Anlauf oder durch Kündigung auf Grund von Auslosungen. 3. 2 . Das Recht zur Gesamtkündigung einer Emission kann für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren ausgeschlossen werden. z ; 36 ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens einen Monat vor der Verfallzeit bekanntgemacht. Die Veröffentlichung . erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger. . ̃ ö Die i fue der gekündigten Pfandbriefe erfolgt in bar zum Nennwert durch die Kasse der Anstalt und die bekanntzumachenden sonstigen Einlösungsstellen. Die gekündigten Pfandbriefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Finsscheinen und Erneuerungsscheinen in lieferbarem Zustande eingereicht werden. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird von dem Einlösungsbetrage in Abzug gebracht. 3. Der Einlöfungsbetrag der nicht eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Gewahrsam der Preußischen Zentralstadtschaft und wird zugunsten der Vetriebsmasse (5 17), zinsbringend angelegt. 4. Auf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen sowie aus den Zinsscheinen finden die Aus⸗ schluß⸗ und Verjährungsfristen der S8 80] bis 804 BGB. Anwendung. Verjährte Beträge fließen in die Betriebsmasse.
5 15 . Zur Erfüllung der in den s8 16— 14 bezeichneten Aufgaben bestellt der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister bei der Preußischen Zentralstadtschaft einen Haupttreuhänder und einen Stellvertrete ferner für jede zur Preußischen Zentralstadtschaft gehörende Stadtschaft einen Untertreuhänder und einen Stellvertreter. Der Reichs⸗ und Preußische Wirtschaftsminister trifft die für die Tätigkeit der Treuhänder
ersorderlichen Anordnungen.
5 16
1. Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den in den Deckun Sregistern der Stadtschaften eingetragenen Deckungswerten, mit dem ersatzweise zur Deckung bestimmten Geld . mit ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungswerte und das Eigenvermögen der Zentralstadt chaft nicht ausreichen, haften die Stadtschaften gemeinsam mit ihren Provinzialverhänden der Preußischen Zentralstadtschaft für die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe nach Maßgabe und in Höhe ihres Anteils
andbriefumlauf als Gesamtschuldner. . . 2 *in Im ö . sind die Einzelstadtschaften nach Maßgabe ihres Anteils am Pfand⸗
brlefumlauf der Zentralstadtschaft verpflichtet. Nimmt die Zentralstadtschaft die Haftung in Anspruch, so hat 5 f in 36 kommenden Beträge auf die Einzelstadtschaften in diesem Verhältnis umzulegen. Die Direktion der Zentralstadtschaft setzt mit Genehmigung des Verwaltungsrats den Zeitpuntt fest, von dem an aus den Mitteln ihrer eigenen Betriebsmasse die geleisteten Beträge erstattet werden.
IIl. Geldmittel.
5 17 1. Die Geldmittel der Zentralstadtschaft bestehen in der Betriebs masse.
2. In die Betriebsmasse fließen:
a) der jährliche Verbandsbeitrag der Einzelstadtschaften; seine Höhe wird von der Direktion der Zentralstadtschaft festgesetzt und bedarf der Genehmigung des Verwaltungsrates der rn , haft;
b) die von den Darlehnsnehmern nach 5 10 Ziffer 4 zu tragenden Kosten;
o) sonstige Einnahmen, die sich bei der Verwaltung der Zentralstadtschaft ergeben.
3. Aus der Betriebsmasse sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Verwaltung zu bestreiten; zu den persönlichen Kosten gehört auch die Ansammlung eines Pensionsfonds für die Beamten der Zentral⸗ stadtschaft. ; ö ;
4. Es sind eine Kursausgleichsmasse und eine Rücklage anzusammeln, denen nach Bestimmung des Verwaltungsrats alljährlich ein angemessener Beitrag zuzuführen ist. Dabei sind etwaige Betriebs⸗
überschüsse mitzuverwenden. . 1 Soweit die Betriebsmasse zur Deckung der Verwaltungskosten und zu einer angemessenen
Speifung der genannten Fonds nicht ausreicht, ist der Fehlbetrag auf die Einzel stadtschaften nach Maß⸗ gabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf der Zentralstadtschaft umzulegen. . . 6. Die Zentralstadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei den Einzelstadtschaften oder bei öffentlichen Kaffen oder bei Banken aufzunehmen.
IV. Sonstiges. 5 18
1. Das Geschäftsjahr der Zentralstadtschaft ist das Kalenderjahr. J
2. ö e , vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt die Direktion dem Ver⸗ waltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht die . den Haushaltsplan mit der Stellungnahme des Verwaltungs⸗ rats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein. .
3. ie, . end l⸗ nach Beginn des Geschäftsjahres bestellt die Direktion mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Ab⸗ schluß des Geschäftsjahres stellt die Direktion unverzüglich einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschriften prüfen.
4. Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts⸗ berichts und die Entlastung der Direktion. Alsdann reicht die Direktion den Jahresabschluß, den Geschãftẽ⸗ bericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
5. Der Jahresabschluß ist nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat entsprechend den Anord⸗ nungen der Aussichtsbehörde zu veröffentlichen. In alle Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
8 19
Alle Veröffentlichungen der Zentralstadtschaft müssen durch den Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger erfolgen.
§5 20
Die von den Organen der Zentralstadtschaft beschlossenen Aenderungen dieser Satzung bedürfen der Zustimmung der nach den Satzungen der Einzelstadtschaften zuständigen Stellen. In den Fällen, in denen für Beschlüsse über Satzungsänderungen die Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Direktion oder des Verwaltungsrats notwendig ist (vgl. Ss§5 6 und 9), ist auch die Zustimmung der zuständigen Stellen sämtlicher Einzelstadtschaften erforderlich; im übrigen genügt aber die Zustimmung einer Mehrheit von Dreivierteln. Für Satzungsänderungen, durch welche die Haftung der Garantie verbände der Einzelstadt⸗ schaften eine Erweiterung erfahren würde, ist die vorherige Zustimmung dieser Verbände erforderlich.
Die Satzungsänderungen bedürfen ferner der Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirt—
schaftsministers. .
1. Die Auflösung der Zentralstadtschaft tritt ein, sobald ihr eine Mehrzahl von Stadtschaften nicht mehr angehört. . . der Auflöfung bestimmt der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister.
2. Das nach der Auflösung der Zentralstadtschaft verbleibende Vermögen fließt an die Garantie⸗ verbände der zur Zeit der Auflösung die Zentralstadtschaft bildenden Stadtschaften; die Garantieverbände dürfen es mit Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken verwenden, die mit dem Zweck der Stadtschaften im Einklang stehen.
V. Uebergangsbestimmung.
Das Dienstverhältnis des zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt befindlichen haupt⸗ amtlich tätigen Vorsitzenden bleibt unverändert.
Genehmigungsurkunde.
Die anliegende Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft wird in der neuen Fassung, welche dis satzungsgemäße , 6. Organe ber Zentralstadtschaft und ihrer Mitgliedsanstalten gefunden hat, mit den in der beigehefteten Zusammenstellung aufgeführten Aenderungen genehmigt.
ö (Siegeh Berlin, den 4. Juli 1939.
Das Preußische Staatsministerium zugleich für den Prenßischen Finanzminister.
Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister J. A. t Gottschick.
Genehmigung. . IV Kred. 4161606/389 R. u. Pr. Wi. Min. Wi 3826 13/6 Pr. Fi. Min.
des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Juli 1939 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die i
so daß die Veröffentlichung den von jetzt ab gültigen Wortlaut der Satzung wiedergibt.
Berlin, den 12. Oktober 1939. Preußische Zentralstadtschaft.
sind die Stadtschaften verpflichtet, die Erfüllung dieser Tilgungsverpflichtungen nach Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf stets rechtzeitig sicherzustellen.
Dr. Pabst. Dr. von Stein.
Die vorstehende neue Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft sowie die Hen ehmigungs un nd der Genehmigungsurkunde vom 4. Juli 1939 erwähnten Aenderungen sind hierbei bereits berücksichtigt,
Sentral handelsregisterbeilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregifter für das Deutsche QMeich
Nr. 252
Berlin, Freitag, den 27. Oktober
1939
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs . preis monatlich 1,15 Gt einschließlich 0,39 3 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selhst abholer bei der Anzeigenstelle 0 95 Me6c monatlich Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 6z, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 Sr. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein ⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 3
O
9
Anzeigenpreis für den Raum einer
fünfgespaltenen oh mm breiten Petit Zeile
1l, lo MQ. Anzeigen nimmt die An—
zeigenstelle an. Befristete Anzeigen
müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Inhaltsübersicht.
l. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister.
3. Vereinsregister. — 4. Genossenschaftsregister.
— 5. Musterregister. — 6. Urheberrechts eintrags ˖
tolle. — 7. Konkurse und Vergleichssachen. — 8. Verschiedenes.
9
1. Handelsregister.
gur die Angaben in C) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der
Negistergerichte nicht übernommen.
Kautzen. 37898 Handelsregister Amtsgericht Bautzen, 21. Oktbr. 1939. Neueintragung:
B 47 Gerhard Schmidt Autohaus Gesellschaft mit beschränkter Haf—
tung in Bautzen (Schliebenstraße 9, Verkauf von neuen und gebrauchten Automobilen einschl. Zubehör, Auto⸗ reparaturen aller Art und der Betrieb von Tankstellen).
Gegenstand des Unternehmens: Ein⸗ tritt in den zwischen der Firma Kraft
fahrzeug-Werkstätten Auto⸗Schneider
Wilhelm Schneider in Bautzen und der ö Motor Company Akt. Ges. in köln⸗Niehl unter dem 11. Februar 1938 abgeschlossenen „Ford⸗Verkaufsvertrag“ sowie die teilweise Uebernahme der Aktiven der erstgenannten Firma, jedoch mit Ausschluß von deren Passiven, also
insbesondere der Verkauf von neuen
und gebrauchten Automobilen einschl. Zubehör, Autoreparaturen aller Art und der Betrieb von Tankstellen. Stammkapital: 509 000, — H-. Geschäftsführer: Kaufmann Gerhard Schmidt in Bautzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 29. August 1939 abgeschlossen worden. Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ öffentlicht: Bekanntmachungen der Ge— sellschaft erfolgen im Deutschen Reichs—⸗ anzeiger.
KRerlin. 378991 Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 19. Oktbr. 1939. Neueintragung:
A 10 365 Alfred Gesche, Berlin Textil⸗Großhandlung, Berlin C 2, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 26 a).
Inhaber: Kaufmann Alfred Gesche, Berlin⸗Friedrichsfelde.
Veränderungen:
A 89070 B. Bernhardt E Co. Spedition, Berlin C 2, Neue König⸗ straße 60).
Inhaber jetzt: Kaufmann Dr. Walter Nitschke, Berlin. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begrün⸗ deten Verbindlichkeiten ist bei dem Er⸗ werbe durch Dr. Walter Nitschke aus⸗ ö Dem Hermann Pietrowiez,
erlin, ist Einzelprokura erteilt. Dem
Paul Sauerbrey, Berlin, und dem Ger⸗ hard Fengler, Berlin, ist derart Ge⸗ samtprokura erteilt, daß jeder von ihnen
,, mit einem Prokuristen zur
ertretung der Firma ermächtigt ist.
A 93475 G. Eckenhoff achfl. (Forst⸗ und , e. Berlin
SW 68, Wilhelmstraße 22).
Die Prokura des Emil Scherke ist er⸗ loschen.
A 100517 Hermann Frank vor⸗ mals Georg Schleyer.
Die Firma lautet fortan: Hermann
Frank (Uniformen, Livreen, Zivilklei⸗ dung. Berufs und Schutzkleidung, Ber⸗ lin 8sW 68, Zimmerstraße 68).
A 192996 Wilhelm Drews
Sohn Uniformfabrikation.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Herbert Drews ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma lautet fortan: Herbert Drews, Uniformfabrikation und Herrenbe⸗ kleidung (Berlin N 54, Fehrbelliner Straße 815.
Erloschen:
A 69739 Caesar Kruez Metall⸗
warenfabrik, A 71183 Kuntze C Teicher. Die Firma ist erloschen. A 93567 Sebald S. Kornik.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die
Firma ist erloschen.
A 74717 Karl A. Huth C Co.
Architektur⸗ und Bangeschäft.
Die Abwicklung ist beendet. Die Firma
ist erloschen.
HBerlin. 37900 Amtsgericht Berlin. Abt. 552. Berlin, 19. Oktober 1939. Neueintragung: A 107 367 Friedrich Oehmke Wein⸗
handlung und Gaststätten⸗Betrieb,
Berlin (8W Il, . Str. 32). Inhaber: Kaufmann .
ent
2 Berlin. Das Unternehmen ist tanden durch Umwandlung der
Friedrich Oehmke Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung — 564. H.⸗R.
47319 — Veränderung:
A 92 70 Gebrüder Lohrer Tabak⸗ waren-Großhandlung (8W 29, Ur⸗ banstraße 83). ;
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die bisherige Inhaberin Maria Lindner geb. Quant ist alleinige Inhaberin der Firma.
Erloschen: A 2731 Max Rosenberg. Die Firma ist erloschen.
Berlin. 37901 Amtsgericht Berlin. Abt. 561. Berlin, 19. Oktober 1939. Veränderungen:
B 54064 Gemeinnützige Bau⸗ Aktiengesellschaft Ober schöneweide (NW 40, Alexanderufer 4). Durch Be⸗ schluß der Hauptversammlung vom 27. September 1939 ist die Satzung ge⸗ ändert in § 13 Abs. 1.
B 57 668 Exportkreditbank Aktien⸗ gesellschaft (W 8, Kanonierstraße 17 bis 20). Prokurist: Curt O'Grady in Berlin. Er vertritt unter Beschränkung auf die Hauptniederlassung Berlin in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmit— gliede oder mit einem Prokuristen.
Erloschen:
B 53 617 Fernseh Aktiengesellschaft (Berlin⸗Zehlendorf, Goerz⸗Allee).
Durch Hauptversammlungsbeschluß vom 18. September 1939 ist die Um⸗ wandlung der Gesellschaft in eine Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Fernseh Gesellschaft mit be— schränkter Haftung beschlossen worden. Die Firma der Aktiengesellschaft ist ge⸗ löscht. Als nicht eingetragen wird noch
veröffentlicht: Den Gläubigern der Ge⸗
sellschaft, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung der Umwandlung begründet sind, steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung ver⸗ langen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheits⸗ leistung zu verlangen.
Rerlinm. 37902 Amtsgericht Berlin. Abt. 562. Berlin, 19. Oktober 1939.
Veränderung:
B 51 479 Sunlicht Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft (Herstellung u. Ver⸗ trieb von Seifen, Wasch⸗ u. Bleich⸗ mitteln, Parfümerien usw., C2, Kaiser⸗ Wilhelm⸗Straße 62).
Fritz Radke ist nicht mehr Vorstands—= mitglied. . Johann Heinrich Schicht in Berlin ist zum Vorstands⸗ mitglied bestellt. Die gleiche Eintra⸗ gung wird für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht in Hamburg er⸗— folgen, und zwar unter der Firma der
weigniederlassung mit dem Zusatz: Zweigniederlassung Samburg.
NHerlin. . 37903 Amtsgericht Berlin.
Abt. 563. Berlin, 19. Oktober 1939. Neueintragungen:
B 58 244 Fernseh Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin (Ber⸗ lin⸗Zehlendorf, Goerzallee).
Gegenstand des Unternehmens? Der Erwerb und die Verwertung von Schutz⸗ rechten auf dem Gebiet des Fernsehens sowie die Herstellung und der Vertrieb bon Fernsehgeräten. Stammkapital; 410 00 RM. Geschäftsführer: Dr. Paul Goerz, Berlin, Kaufmann Rudolf . Berlin, Physiker Dr. Rolf Möller, Klein Machnow (Stellvertreter), Dr.Ing. Ge⸗ org Schubert, Berlin (Stellvertreter). Prokurist: Dipl.-Ing. Emil Pilling, Berlin. Er vertritt in de . mit einem Geschäftsführer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der het schaftsvertrag ist am 18. September 1939 ahgeschlossen. Sind mehrere Ge— 1 ö bestellt, so wird die Gesell⸗
haft, durch zwei Geschäftsführer ge—⸗
meinsam oder durch einen Geschäfts⸗ führer in Gemeinschaft mit einem Pro⸗ kuxisten vertreten. Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ , . Bekanntmachungen der Ge⸗ 6 icht erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger.
B 58 2456 Gesellschaft für Auslands⸗ werbung mit beschränkter Haftung, Berlin (NW 7, Friedvichstr. 154).
Ge . des Unternehmens: Die Durchführung von Wirtschaftswerbung und Fremdenverkehrswerbung im ge⸗ samten Auslande. Stammkapital: 100 000
Reichsmark. Geschäftsführer:; Kaufmann
B Carl Gabler, München. Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 29. September 1939 ab⸗ k Der Geschäftsführer Carl Gabler hat Alleinvertretungsmacht, Werden außer dem Geschäftsführer Carl Gabler weitere Geschäftsführer bestellt, so sind diese weiteren Geschäftsführer nur in der Weise zur gesetzlichen Ver⸗ tretung der Gesellschaft berechtigt, da jeweils nur zwei weitere Geschäfts⸗ führer gemeinschaftlich oder ein weiterer Geschäfts führer ,, mit dem Geschäftsführer Carl Gabler die Gesell⸗ schaft gesetzlich vertreten kann. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht; Als Einlage auf das Stammkapital werden in die Gesellschaft eingebracht von dem Gesellschafter Oberregierungs⸗ rat Karl Passarge, Berlin, Gegenstände und Vertragsrechte, die in den Ziffern 2 und 3 des dem Gesellschaftsvertrage als Anlage 1 beigefügten Vertrages vom 26. September 1939 zwischen dem Werberat der deutschen Wirtschaft und
der Ala Anzeigen Aktiengesellschaft in
Berlin aufgeführt sind, und ferner von dem Gesellschafter Carl Gabler, Mün— chen, die Verpflichtung, seine Rechte zur Ausbeutung von Verträgen, die in der Anlage II des Gesellschaftsvertrages auf⸗ geführt sind, auf die Gesellschaft zu über⸗ tragen, und weiterhin werden von ihm eingebracht Zeitungskarteien und Kuün⸗ denkarteien, soweit sie seine bisher be⸗ triebene Auslandswerbung betreffen. Der Wert dieser Sacheinlage ist auf 40 000 RAM bzw. auf 23 0900 Rt fest⸗- gestellt und in dieser Höhe auf die Stammeinlagen der genannten Gesell⸗ schafter angerechnet. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Veränderungen:
B 51 979 Alfa⸗Laval⸗Seyarator Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung (NW 40, Döberitzer Str. 2). Die Prokura für Otto Weise ist in eine Einzelprokura umgewandelt. Wil— helm Heerberger ist nicht mehr Ge⸗ schäftsführer. Kurt Palfner, Kommer⸗ zialrat, Wien, ist zum Geschäftsführer bestellt.
B 55 913 Grundstücksverwaltungs⸗ gesellschaft Zentrumsecke Gesellschaft mit beschräukter Haftung (W 30, Hohenstaufenstraße 43).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 22. März 1939 ist die Satzung geändert in. 5 5 S. 1 (Dauer der Gesellschaft) Die Auflösung der Gesellschaft kann erst zum 31. Dezember 1950 verlangt werden.
Erloschen:
B 51 906 Hausgesellschaft Bremen mit beschränkter Haftung (Berlin⸗ Wittenau, Triftstraße 83).
Die Firma ist erloschen.
Rerlin. 37904 Amtsgericht Berlin. Abt. 563. Berlin, 20. Oktober 1939. Veränderungen:
B 53 658 Chemische Studiengese ll⸗ schaft Uniwapo Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung (W 9, Linkstr. 25).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 28. September 1939 ist der Gesellschafts⸗ vertrag geändert in § 5 (Abs. 2, Zu⸗ stimmung zur Abtretung von Anteilen oder Teilanteilen); 5 7 Ziff. 2 (Auf⸗ sichtsvat) fällt fort.
B 55 188 Grundstücks⸗Gesellschaft City mit beschränkter Haftung (C2, Heiligegeiststr. 21).
Durch. Gesellschafterbeschluß vom 14. Oktober 1939 ist die Gesellschaft auf⸗ gelöst. Der Kaufmann Franz Rosa⸗ nowski, Berlin, ist Abwickler.
B 55 8738 Dahlia⸗Landmaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung (NW 40, Heidestr. 55).
Wilhelm Heerberger ist nicht mehr Geschäftsführer. Kürt Palfner, Kom— merzialrat, Wien, ist zum Geschäfts⸗ führer bestels.
B 57 115 Deutscher Salzbund Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung (Wlßs, Ludwigkirchstr. 8).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 13. April 1959 ist der Gesellschaftsver⸗ trag geändert in 5 4 (Stammkapital und Stammeinlagen).
Herlim. 379051 Amtsgericht Berlin. Abt. 564. Berlin, 20. Oktober 1939. Veränderungen: B 50 598 Siedlungs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung Klein⸗Machnow (Lichterfelde, Unter den Eichen 127.
R
Kaufmann Erich Frederick in Berlin ist zum Geschäftsführer bestellt. Albert Warnholz in Berlin und Fritz Bernstein in Berlin. Jeder vertritt gemeinsam mit einem Geschäfts⸗ führer. Die Prokuren für Axel Schlee, Erich Schimming, Karl Holzhäuser und Walter Lindt sind erloschen.
B 50 880 Solidaris Treuhand⸗Ge⸗ mit beschränkter Haftung ß ((C 2, Oranienburger Str. 13 —= 14).
Durch Beschlüsse vom 23. Juni und 15. September 1939 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital) kapital von 50 000, — Ft auf 100 000, — Res — einhunderttausend Reichsmark — erhöht. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen bei den Amts⸗ gerichten Köln, München, Breslau, Wien erfolgen, und zwar unter der Firma der Zweigniederlassung Solidaris Treuhand⸗ mit beschränkter Haftung m jeweiligen Zusatz: niederlassung Köln bzw. München bzw. Breslau bzw. Wien.
B 57 528 Luftfahrtanlagen Gesell⸗ beschränkter (Schöneberg, Am Park 12).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom; 5. September 1939 1900 006,‚— 5 000 000, — HEeM erhöht worden. nicht eingetragen wird noch veröffent⸗ ; Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Gesellschafter
und das Stamm⸗
Gesellschaft
HraunsckHrw eig. Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, den 18. Oktober 1939. Veränderungen:
A 2995 Lanico Maschinenbau Otto N Braunschweig (Maschinen für Blechemballagen, Broitzemer Straße Nr. 265127). Die Prokura für Heinrich Legenbauer ist in eine Gesamtprokura umgewandelt. Dem Gerhard Dieckhaus in Braunschweig ist Gesamtprokura er⸗ teilt. Jeder der beiden Prokuristen ist gemeinsam mit einem anderen Proku— risten vertretungsberechtigt.
Erloschen: A 359 Carl Kuhlmann, Braun⸗
A II16 C. W. Krause X Sohn, Braunschweig. A VII 215 Braunschweig.
Bultmann
Flensburg. Sandelsregister Amtsgericht Flensbur Flensburg, 21. Okto Veränderungen: B 459 Wohnungsbau Flensburg, mit beschränkter Haf⸗ : Der Assessor Ar⸗ thur Stolley in Flensburg ist zum wei⸗ teren Geschäftsführer bestellt. Im Falle vorübergehender Behinderung eines Ge⸗ s wird dieser durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Auf⸗ Bürgermeister
Erloschen:
A N70 Flensburger Oelkompagnie 2A. Baes, Fl des z 1 11 H. eingetragen.)
Gesellschaft Flensburg.
schäftsführers Mackprang,
(Auf Grund B. von Amts wegen
Forst, Lausitx. Sandelsregister Amtsgericht Furst (Lausitz), den 23. Oktober 1939. Neueintragung:
H.⸗R. A 1821 Firma Erich Poneß, allschleiferei, Dübern, N. L. In⸗ haber ist Schleifereibesitzer Erich Poneß in Döbern, N. L.
Veränderung:
H.⸗R. A 1591 Firma Lausitzer Glas— versand Hermann Müller, Döbern, N. L.: Der Ehefrau Grete Müller geb. Werner in Döbern ist Prokura erteilt.
H.⸗R. A 1225 Firma Heinrich . Kristallglasschleiferei, Döbern,
GlIauc ham.
. Sandelsregiste Amtsgericht Glauchau, 2 Veränderung:
A 86 Max Ficker C Sohn, Glau⸗ chau (Kommanditgesellschaft, erstellung und Vertrieb von Lederausrüstungen und Militäreffekten).
Mulde) verlegt
5. Okt. i939.
der Gesell Glauchau nach Remse worden. ö
CxrTonau. 37912 Handelsregister Amtsgericht Gronau i. Westf. Gronau, den 17. Oktober 1939. H.-R. A 162 Firma Leo Husel,
Gronau i. W., ist erloschen. Guterslon. 37913 Hanhelsregister Amtsgericht Gütersloh, 21. Okt. 1939. Veränderungen:
A 501 H. Spreen C Sohn, Gü⸗ tersloh.
Der Kaufmann Walter Bartels aus Gütersloh ist aus der Gesellschaft aus geschieden. Gleichze tig ist die Witwe des Kaufmanns Heinrich Spreen, Auguste geb, Hüsemann, auz Gütersloh als per⸗ sönlich haftende Gesellschafterin ein⸗ getreten. Dem Kaufmann Hermann Eisele aus Gütersloh ist Einzelprokura erteilt.
¶ um mersbac h. 37914 Handelsregister Amtsgericht Gummersbach. Löschungen:
A 219 Carl Schenk, Kommaudit⸗ gesellschaft, Gummersbach (Kolonial⸗ warengroßhandlung). 16. 10. 1939.
Hanau. 3791651 Handelsregister.
H.R. A 1504. Die Firma Fritz Nachmann in Hanau, Steinstr. 1, soll von Amts wegen im Handelsregister gelöscht werden.
Die Beteiligten können binnen drei Monaten hiergegen widersprechen.
Hanau, den 3. Oktober 1939.
Das Amtsgericht. Abt. IV. Hohenlimburg. 379161 Amtsgericht Hohenlimburg, 1. Otteher 19359. ⸗ Neueintragung:
H.-R. A 387 Gebr. Ihne, Berchum.
Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. Juni 1939 begonnen. Gesellschafter sind: Müllermeister Hugo Ihne, Kauf⸗ mann Richard Ihne und Kaufmann Emil Ihne, sämtlich in Berchum.
Hohenlimburg. 37917 Amtsgericht Hohenlimburg, 21. Oktober 1939. Neueintragung:
H.R. A 388 Ossenberg u. Co., Hohenlimburg.
Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. September 1939 begonnen. Gesell⸗ schaster sind der Fabrikant Fritz Ossen⸗ berg und Frau Else Ossenberg geb. Bölling, beide in Hohenlimburg.
Iserlohn. 37918 Sandelsregister Amtsgericht Iserlohn. Iserlohn, den 21. Oktober 1939. Veränderung:
A 13022 Eduard Hunke, Metall⸗ warenfabrik, Iserlohn. Eduard Hunke senior ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Löschung:
B 327 Hemer Nietenfabrik Ge⸗ brüder Prinz Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Die Liquidation ist beendet und die Firma erloschen.
Liibbena si. 37934 Handelsregister Amtsgericht Lübbenau (im Spreewalde).
Abt. 1. Lübbenau, 12. Oktober 1939 Veränderungen:
A 158 Land u. Haude, Vetschau. Dr. Max Haude in Vetschau hat das Geschäft auf Grund eines Pacht— vertrages am 1. Oktober 1939 über⸗ nommen. Der Frau Alma Haude, geb. Mocksch, in Vetschau ist Prokura erteilt.
Marienkberg, Sachsen. 137802 Handelsregister Amtsgericht Marienberg, Sachs., den 12. September 1939. Veränderungen:
H.R. A Blatt 14 Karl Arnold, Marienberger Holzwarenmanufae⸗ tur, Marienberg (Herstellung feiner
Holz⸗ und Metallwaren).
Katharina verw. Hötzeldt geb. Hauß—= ner in Marienberg ist ausgeschieden, und die Prokura des Reinhold ö Herbert Hötzeldt ist erloschen.
Offene Handelsgesellschaft seit 1. Ja—⸗ nugr 1939.
Gesellschafter sind Kaufmann Rein i tichard Herbert Hötzeldt und Ingenieur Max Walter Häötzeldt, beide