1939 / 256 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Dentscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends Bezugspreis durch die Post monatlich 2. 30 MM einschließlich 0. 48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 190 QM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 W 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 o einzelne Beilagen 10 ! Sie werden nut gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel Nr.: 19 33 33.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

r ge. l, 102 GQ q, einer dreigespaltenen 92 mm eile 1, SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind * ein seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, in

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der in,,

; breiten Petit Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

sbesondere

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

telle eingegangen sein. =

Reichsbankgirokonto Nr. 1918 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 2586

Inhait des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Exequaturerteilungen.

Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Oktober 1939.

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.

Bekanntmachung uͤber die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J. Nr. 215.

Preußen.

Bekanntmachung über die Ausgabe der Nr. 19 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Estnischen Wahl⸗Konsul in Köln, Hans Hüne⸗ meyer, ist namens des Reichs unter dem 19. Oktober 1939 das ESxequatur erteilt worden.

Dem Königlich Rumänischen Konsul in Dresden, Jon Carstiuc, ist namens des Reichs unter dem 26. Oktober 1939 das Exegquatur erteilt worden; das dem Genannten als Königlich KRumänischem Konsul in Frankfurt a. M. am 5. Oktober 1937 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Königlich Rumänischen Wahl- Generalkonsul in Leipzig, Otto Prager, namens des Reichs unter dem 11. Juli 1927 erteilte Exequatur ist erloschen.

Berkanntmachung.

Die Um jatzsteuerumrechnungs sätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Oktober 1939 werden auf Grund von 5 5 Absatz! Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16 Oktober 1934 (Reichsgesetzbl.! S. 9423) in Verbindung mit s 47 der Durchführungsbestimmungen zum ung steuergesetz vom 23. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1935) wie folgt festgesetzt: .

Efd. ir. Staat Einheit

Berlin, Mittwoch, den 1. November, abends

Bekanntmachung. Die mit Bekanntmachung vom 14. Juli 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 168 vom 24. Juli 1939) beschlagnahmten Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

Alfred John Alexander, Ernst Israel Aufrichtig, Marta K geb. Ehrlich, elene Doctor, geb. Riesenfeld, mma Doctor, Bernhard Rosenthal, Victor Heinrich Simon, Emil Soli mann, Julius Stern, Leonora Stern, geb. Kosmann, Kurt Stern, Peter Stern werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die ö der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 31. Oktober 1939.

Der Reichsminister des Innern. J. A: Hering.

Bekanntmachung. Die am 31. Oktober 1939 ausgegebene Nummer L215 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Polizeiverordn ung über das Wirtshausverbot. 18. Oktober 1939. über die Fernhaltung

Polizeiverordnun ö Schieß⸗ oder Spieleinrichtungen.

Verordnung zur a . des Reichsnaturschutzrechts im ,, Sudetenland. Vom g6. Oktober 1939. erordnung über die Einführung der Verordnung zur Schäd⸗ lingsbekämpfung im Obstbau in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 26. Oktober 1939. Fünfte 1 ur Durchführung des Reichskultur⸗ kammergesetzes. Vom 28. Oktober 1939. Umfang: 1j Bogen. Verkaufspreis: 9, 15 RA. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 3 Ert für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, 1. November 1939. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Vom

ugendlicher von om 24. Oktober

1Pfund 100 Afghan 100 k

1 Pfund 100 Belga 100 Milreis 100 Rupien 100 Lewa

1 Dollar 100 Kronen 100 Kronen 100 Mark 100 Franes 100 Drachmen

1ẽ Pfund Sterling 100 Gulden 100 Rials 100 Kronen 100 Lire 100 Jen 100 Dinar 100 Lat

Aegypten Afghanistan Argentmien Austialien Belgien Brasilien Britisch⸗Indien Bulgarien Canada Dänemark Estland Finnland Frantreich Griechenland Großbritannien olland Iran Island Italien Japan Jugoslawien Lettland Litauen 100 Litas Luxemburg 100 Franes Neuseeland 1 Pfund Niederländisch⸗Indien 100 Gulden Norwegen 100 Kronen Palästina 1 . Poitugal 100 Eskudos Rumänien 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franten Slowakei 100 Kronen Spanien 100 Peseten Sudafrikanische Union 1ẽPund Türkei 1Pfund Ungarn 100 Pengö (bei Ausfuhr nach Ungarn) Uruguay 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika

Die Festsetzung der Umrechnungssätze . ländische n erfolgt . 9 6. . ö 1 Berlin, J. November 1939. Der Reichsminister der Finanzen. ; J. A.: Hedding. .

OCC 2 L /d

Wirtschaftsstatistikt RdErl. 24. 10. 39, a,

Preußen.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 19 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

(Nr. 14 503) Polizeiverordnung über Schonzeiten und Mindestmaße. Vom 24. September 1939.

(Nr. 14 6504) Achtundzwanzigste Verordnung über Wohn—⸗ siedlungsgebiete. Vom 21. Oktober 1939.

Umfang: i Bogen. Verkaufspreis: 20 R, a ug ig einer Versandgebühr von . Zu beziehen durch: R. v. Decker! Verlag (G. Schench, Berlin W äi5, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel. .

Berlin, den 1. November 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der von hier abberufene Kaiserlich Japanische Bot— schafter Hirossi Oshima hat Berlin am 29. Oktober ver⸗ lassen. Bis auf weiteres führt Botschaftsrat Herr Uzuhiko Usami die Geschäfte der Botschaft.

Nummer 44 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen

des Innern) vom 1. November 1939 hat folgenden Inhalt: Allgem. V 6, Verlust eines Ausweises. Kom⸗ munalverbänd e. RdErl. 24. 10. 39, Sparsamer Umgang mit Teer u. Bitumen. RdErl. 24. 10. 39, VO. z. Vereinfachg. d.

. 25. 10. 39, Vergnügungs RdErl. 0. 39, Sicherg. d. Straßenverkehrs im Kriege. ö ver waß tung. RdErl. 19. 9. 35, Fol. VG. i. d. Sammeln v. Küchen- u. Na rungsmittelabfällen. RdErl. 23. 10. 39, Kenn⸗ zich d. Mel eh d. zurückgeführten Personen. RdErl. 4. 10. 39, Ermittlg. d. Todesursache bei Selbst morden u. Selbst⸗ mordversuchen. RdErl. 24. 10. 39, Nichtbeamtete Hilfskräfte im Waffen⸗ u. Nachrichtenverbindungswesen. RdErl. 27. 10. 39, Verwendg. d. Ausgabereste bei d. Waffen⸗, Kraftfahr⸗ u. Nach⸗

Ministeriums des Innern (herausgegeben vom , ;

6 RdErl. teuer. 26.

richtenfonds d. Pol. RdErl. 27. 10. 39, Ausgabereste d. Sicherh.⸗

0.

1

Poftscheckkonto: Berlin 41821 1 939

rr

RdErl.

Waren im Verkehr zwischen dem deutschen Wirts

. Pol. im RJ. 1938. RdErl. 25. 10. 39, Sicherstellg. v. Wohnungen. RdErl. 25. 10. 39, Dienst bei d. s⸗Junkerschulen. RdErl. 27. 10. 39, 8. d. Sch. (außer Wasserschutz pol.). Zu besetzende Gend.⸗Oberm.⸗Stellen. RdErl. 23. 10. 39, Kolonial⸗ vorträge vor d. OrdnPol. RdErl. 24. 10. 39, Lehr f. Wachtm. SB.) d. Kraftfahrdienstes. RdErl. 24. 10. 39, . Musikleiter d. Pol. RdErl. 24. 10. 39, Durchf. d. Wieder⸗ olungsübgn. f. d. S2A.⸗Wehrabzeichen innerh. d. OrdnPol. im . 1959. RdErl. 26. 10. 39, Ernährg. d. Pol,. ⸗Hunde. RdErl. 26. 10. 39, Dienstkleidg. f. Facharbeiter RdErl. 26. 10. 39, Durchschn.Preise s. d. Dienstpferde in d. Gend. RdErl. 26. 109. 39, Verleihg. d. Amtsbezeichng. „Oberbaurat“ an Offz. d. Feuer Sch. RdErl. 24. 10. 39, 1 ö d. DIN-Norm 4104 Raumabschl. f. , RdErl. 26. 10. 39, Verhalten d. Bevölkerg. bei Beschießg. feindl. li ge RdErl. 26. 10. 39, 2. Ausf⸗= Best. z. 5 18 D. J. Durchf. VO. 3. Luftschutzges. RdErl. 27. 10. 39, Enischädig. bei Heranziehg. z. Dienstleistg. im Luftschutz. Stagtsangehörigkeit, Paß u. Ausländerpoli⸗ Je i. Rdörl. 21. 19. 3g, VS. üb. d. Behandlg. v. Ausländern) hier: ausländ. Konsulatsangeh. Wehrangelegenheiten. Familienunterhalt. RdErl. 24. 10. 39, Erfassungswesen. RdErl. 28. 10. 39, Aend. d. , f. d. Inanspruchnahme v. Kraftfahrz. durch Bedarfsstellen d. Wehrmacht u. außerh. d. Wehrmacht auf Grund d. Wehrleistungsges. jetzt d. Reichs- leistungsges.) u. f. d. Heranziehg. v. Kraftfahrern. Volks⸗

esundheit. RdErl. 23. 10. 39, Umbenennung einer Aerzte⸗ ammer. RdErl. 25. 10. 39, ö. d. priv. Aerzte bei d. Durchf. d. Ehegesundheitsges. RdErl. 24. 19. 39, Ratten⸗ bekämpfg. Uebertragb. Krankh. d 40. Woche. Veterinär- verwaltung. RdErl. A. 10. 39, Einfuhr v. Fleisch u. Fleisch⸗ waren als Umzugsgut der rückwandernd. Reichs⸗ u. Volksdeutschen.

27. 10. 39, Abgabe v. Pferden aus , lazaretten. Verschiedene s. Handschriftl. Berichtig. Neuerscheinungen. Zu . durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 85 Eat für Ausgabe A gweiseitig bedruckt) und 2,40 Fah für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Bostimweßen.

MNeujahrs drucksachen.

Während der Weihnachts- und Neujahrszeit werden die Ein⸗ richtungen der Deutschen Reichspost . . beansprucht. Die umfangreichen und schweren Drucksachensendungen mit Kalen⸗ dern, die nach den Erfahrungen der Deutschen Reichspost in den letzten Jahren vorzugsweise in der zweiten Hälfte des Monats Dezember in geb Mengen versandt worden sind, würden in diesem Jahre den ö ts⸗ und Neujahrsdienst der Deutschen Reichspost so belasten, daß der Feldpostdienst von und zum Heere tark gestört werden könnte . nehmen die Aemter und

mtsstellen der Deutschen giei Spost vom 15. Dezember 1939 bis um 2. Januar 1949 keine großen oder schweren Drucksachen mit alendern an. Nicht an den Schaltern eingelieferte Sendungen dieser Art werden von den Dienststellen der Deutschen Reichspost den Absendern zurückgegeben.

Euftpoftdienst.

Vom 1. November 1939 an wenden wieder Luftpostverbin⸗ dungen mit Athen, ,,, Malmö, Gotenburg und SOslg ein⸗ gerichtet. Ferner ändern sich einige Fluglinien des Inlands und einiger ausländischen 9 lußlinien. Die Postämter geben Aus⸗ kunft über die vom 1. November 1939 an geltenden Flugpläne.

Erweiterung des Postdienstes mit Orten der befreiten Oftgebiete.

Alle Orte der Reichsgaue Westpreußen und Posen (Danzig und Warthe⸗Gau), die innerhalh der alten Reichsgrenzen von 1914 liegen, alle Orte des Industriegebietes und eine Reihe von Orten, die außerhalb der Reichsgrenzen von 1914 liegen und die besonders bekannt gemacht wurden, nehmen vom 1. No- vemher an in folgender Weise am Postdienst mit dem In- und Ausland teil. Zugelassen sind gewöhnliche Briefsendungen, ein⸗

eschriebene Sendungen, Päckchen sowie Postanweisungen und ahlkarten bis 1000 Rn, nach und aus Orten im Gebiet der früheren Freien Stadt Danzig außerdem auch Nachnahmesendun—⸗ gen und Postaufträge zur . Die Orte des Regie⸗ rungsbezirks Marienwerder, die bisher zu gieren gehörten, bleiben wie bisher ohne Einschränkung zum Postdienst zugelassen. Ii die Sendungen gelten im Austausch zwischen den genannten ebieten und dem Deutschen Reich die ,, Gebühren und Versendungsbedingungen. Es sind jedoch soweit die Zoll⸗ und Devisengrenze noch nicht aufgehoben ist die allgemeinen Zoll⸗, Devisen⸗ und Qn id ve e ek zu beachten. ür den amtlichen Verkehr der Behörden und Parteidienststellen . außer den genannten Sendungen auch Wertbriefe . en. Für Dienstsendungen gelten die zoll⸗ und devisenrechtlichen Beschrän⸗ kungen nicht. Ferner sind, wie bereits bekanntgegeben, gewöhn⸗ liche Pakete ohne Nachnahme his 16 6. zwischen dem bisheri en Reichsgebiet und einer Anzahl Orte Ostoberschlesiens nach den innerdeutschen Vorschriften zugelassen.

Statistik des Warenverkehrs mit Danzig. Die, für die Statistik des Warenverkehrs anzumeldenden er deter und dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig sind von sofort an von der statistischen Abgabe befreit. Die i t zur Anmel⸗

dung der Waren bleibt zunächst weiter bestehen.