1939 / 259 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 4 November 1939. S. 2

Tobias, Lotte, geb. am 19. 6. 1934 in Bonn,

„Tobias, Theo Kurt, geb. am 24. 9. 1936 in Bonn, To bias, Gerd, geb. am 4. 3. 1938 in Altenkirchen, Ullmann, Georg, geb. am 14. 7. 1902 in Brüssel,

„Ullmann, Blanche Louise, geb. Azoulay, geb. am 4. 12. 1901 in Blida (Algerien),

Wahl, Max Otto, geb. am 24. 4. 1910 in Wupper⸗ tal⸗Barmen,

, geb. am 26. 8. 1891 in Ham⸗ urg,

. Warschauer, Georg, geb. am 25. 1. 1898 in Stenschewo,

Weil, Nathan, geb. am 29. 11. 1881 in Ittlingen b. Eppingen in Baden,

Weil, Eilly, geb. Neumetzger, geb. am 8. 1. 1895 in Bopfingen / Neresheim,

Weil, Hans, geb. am 12. 6. 1920 in Baden⸗Baden,

Weil, Regina, geb. am 29. 6. 1922 in Baden⸗Baden,

Weil, Walter, geb. am 29. 12. 1923 in Baden⸗Baden.

Weinreich, Brunhilde, geb. Rubinstein, geb. am 7. 4. 1904 in Augsburg i. Bay.,

Weinreich, Anna⸗Barbara, geb. am 28. 10. 1980 in Berlin,

Weiskircher, Jakob, geb. am 9. 12. 1899 in Raß⸗ weiler / Saar,

. Weisz, Johann Israel, geb. am 6. 12. 1899 in Budapest,

Wen zel, Otto Max August Erwin, geb. am 30. 5. 1914 in Hamburg,

2. Wertheim, Helmut Kurt, geb. am 2. 12. 1897 in Berlin,

Wertheim, Annie, geb. Rosenthal, geb. am 23. 11. 1896 in Altona,

Wertheim, Ursula, geb. am 1J. 3. 1923 in Berlin⸗ Charlottenburg,

Wertheimer, Alfred Israel, geb. am 21. 11. 1900 in Gunzenhausen, z. Wertheimer, Jaques, geb. am 13. 7. 1897 in

Bukarest, Wertheimer, Hortense, geb. Lasar, geb. am 29. 1. 1901 in Bukarest, Wertheimer, Florenza, geb. am 28. 5. 1923 in Bukarest, Wiener, Paul Israel, geb. am J. 12. 1899 in Stendal, Wie sauer, Othmar, geb. am J. 12. 1920 in Innsbruck, 51. Wittenberg, Erich, geb. am 8.9. 1898 in Breslau, 52. Wolf, Alfred, geb. am 30. 1. 1887 in Sobernheim, 53. Wolf, Selma Sara, geb. Baum, geb. am 1. 1. 1893 in Alzey (Rheinhessen), Wo lf, Margot Sara, geb. am 28. 5. 1925 in Frank⸗ furt / Main, Wolf, Julius Israel, geb. am 3. 8. 1899 in Honnef / Rhein, Wolf, Anna, geb. Brühl, geb. am 8. 4. 1908 in Köln, Wolff, Sara Hertha, geb. Jacob, geb. am 28. 8. 1883 in Bernstein, Nm. (Kr. Wolff, Günther, geb. am 8. 6. 1908 in Berlin⸗ chen, Nm.,

Wolff, Siegfried, geb. am 3. 4. 1887 in Euskirchen b. Bonn, . Wolff, Ella, geb. Krämer, geb. am 8. 8. 1893 in

Karlsruhe, Wolff, Herbert, geb. am 27. 5. 1921 in Euskirchen, Wolff, Hannelore, geb. am 27. 12. 1922 in Eus⸗ kirchen, . Zander, Gerhard, geb. am J. 5. 1907 in Güsten Anhalt), J Zöll, Theodor, geb. am 26. 6. 1903 in Körne (Krs. Dortmund),

Zweig, Walter, geb. am 5. 9. 1904 in Sohrau (Krs. Rybnih), ; „Zweig, Lotte, geb. Perls, geb. am 20. 7. 1908 in

Breslau, . Zweig, Stefanie, geb. am 13. 9. 1932 in Leob⸗ schütz, B. S. Berlin, den 31. Oktober 1939.

Der Reichsminister des Innern. 8 d: B nnen en.

Bekanntmachung ur Verordnung über die Wahrnehmung der staatlichen Ho⸗ hee und Aussichtsbefugnisse gegenüber den Eisenbahnen in den ebe n eutf i Gebieten.

Vom 11. September 1939.

Auf Grund des 5 2 der Verordnung über die Wahr⸗ nehmung der staatlichen Hoheits⸗ und Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Eisenbahnen in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. April 1939 (RGBl. 1 S. 800) bestimme ich:

Die Ausübung der staatlichen Hoheits⸗ und Aufsichts⸗

befugnisse über die Eisenbahnen im Reichsgau Sudeten⸗

land, die Bahnen für den öffentlichen Verkehr, für den beschränkt öffentlichen Verkehr und für den nichtöffent⸗ lichen Verkehr im Sinne des tschecho⸗slowakischen Eisen⸗ bahngesetzes vom 20. Mai 1937 , der Gesetze

und Verordnungen des tschecho⸗slowakischen Staates 1957

S. 677 ff,) sind, übertrage ich den Reichsbevollmächtigten

für Bahnaufsicht, in deren Aufsichtsbezirken diese Bah⸗

nen liegen. Liegt eine Bahn im Aufsichtsbezirk mehrerer

Reichsbevoll mächtigten, so ist örtlich zuständig der Reichs⸗

bevollmächtigte, in dessen Bezirk der größte Teil der

Bahn liegt. . ;

Hinsichtlich der Bahnen für den öffentlichen Verkehr be⸗ halte ich mir vor ;

1. die Bewilligung von Vorarbeiten für die Herstellung von Bahnen oder Teilen von Bahnen sowie die Er⸗ teilung, Aenderung und Zurücknahme von Eisen⸗ bahnkonzessionen,

2, die Einlösung oder den sonstigen Erwerb von Bah⸗ nen,

3, die Genehmigung der Einstellung des Betriebes von Bahnen oder von Teilen solcher Bahnen.

m übrigen ersuche ich, in den nicht vorbehaltenen An⸗ . 6e von besonders weittragender oder

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rundsätzlicher Bedeutung sind, meine Weisung oder Ent⸗ e , einzuholen.

Berlin, den 11. September 1939.

Der Reichsverkehrsminister. J. At. Dr. Pischel.

Anorbnung 62

der Reichsstelle für Lederwirtschaft ( Aenderurn der Anordnung 52)

vom 2. November 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 . 1 3 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und in Verbindung mit der Be⸗ kanntmachung übex die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Artikel I:

s 4 Abs. ? der Anordnung 52 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft (Lieferung von Leder zur Aushesserung von Schuh⸗ werk) vom 28. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 198 vom 28. August 1939) erhält folgende Fassung:

„(?) Sohlen, die nur einseitig (z. B. an der Spitze der Innenseite oder der Außenkante) durchgelaufen sind, dürfen nicht erneuert werden; derartige Sohlen sind durch Auflegen von Stücken auszubessern. Die Lauffläche neuer Sohlen oder Sohlenstücke darf nicht abgeglast oder mit Tinkturen oder anderen Deckungsmitteln e werden. Der Inhalt dieser Vorschriften ist in jeder Werkstatt, in der Schuhe aus⸗ gebessert werden, nach näherer Anweisung des Reichsinnungs⸗ meisters des Schuhmacherhandwerks durch Aushang in einer für die Kunden deutlich lesbaren Form bekanntzugeben.“

Artikel II.

Diese Anordnung tritt am 8. November 1939 in Kraft. Sie gilt auch in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.

Berlin, den 2. November 1939.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.

k

t J. . s ch von e weren Stöhr mit 4 3 und von Zellstoffaktien Waldhof mit

25 zu erwähnen.

Im Verlaufe war die Kursbewegung zumeist nach oben ge⸗ . Nur vereinzelt ergaben sich hier und da geringfügige Ein⸗ ußen.

Gegen Ende des Verkehrs entwickelten sich die Kurse bei ruhigem Geschäft und weiter freundlicher Grundstimmung etwas unre ef Farben besserten sich schließlich auf 1587 und Wintershall auf 140. Andererseits bröckelten SEW auf 1383 und Licht Kraft auf den Vortagsstand von 13354 ab. Ebenso waren Schultheiß gegen Schluß im Vergleich zum Vortag um S 3 er⸗ mäßigt. Reichsbahn⸗Vorzüge, die im Verlaufe mit 124 bewertet worden waren, wurden am Ende des ,,, gestrichen.

Am Kassamarkt setzten Deutsch⸗Asiaten (4 8 Ra) ihre Stei⸗ gerung fort. Sonst blieben Banken und dypethe enbanken größtenteils unverändert. Von Kolonialpapieren verloren Doag z , Otapi gewannen n RA. Bei den zu Einheitskursen ge⸗ handelten Industrieaktien überwogen, soweit sich Veränderungen ergaben, Gewinne von —3 7Y. Eschweiler e g r sich gegen letzten Kurs sogar um 455, , üppersbusch und Brauhaus Nürnberg beide gegen letzten ankamen.

Von Steuergutscheinen I1l' waren Juni und Juli mit / bzw, 9h / je M gebessert, während die übrigen Abschnitte un⸗ verändert blieben. Von Steuergutscheinen l stellten sich Dezember auf 99,55 -= 60 (99,50), Januar uh 8, 90 (98, 8), Februar . Io, z · G ( 8. 30 = H2 „5), März auf hs 98, 37 7, (98,32 36 35) und Mai ouf g8, 35 (988, 32 . 35).

Am variablen Rentenmarkt erreiche die Reichsaltbesitzanleihe einen Stand von 135 gegen 1347/3. Die Gemeindeumschuldung notierte unverändert 9356. .

Am Kassarentenmarkte blieben Hyp.⸗Pfandbriefe nach wie vor

aht. Liquidationspfandbriefe waren nicht einheitlich, aber eher

ter. Kommunalobligationen hatten ruhiges Geschäft. Bei den bella gestrichenen 5 besserten sich Jer Kassel und 29er Leipzig um je 5. Provinzanleihen waren behauptet, Staats- und Länderanleihen z. T. ewas Ffester. Reichsanleihen y'. gut stetig. Am Markt der Industrieobligationen war die Stimmung bei eher etwas , , . schäft freundlich.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 27 è belassen. .

Am Geldmarkt wurden die Sätze für Blankotagesgeld wieder⸗ um um 36 auf 275. 2373 6 ermäßigt. . ;

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen von Belang ein.

urs um 3 bzw. * niedriger

40 (98,37 5 460 . auf

Bekanntmachung.

Die am 3. November 1939 ausgegebene Nummer 217 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Aufhebung von , , ,, Vorschriften in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 21. Oktober 1939.

Verordnung über die Rechtsverhältnisse der in die Austria— Tabakwerke g, vormals e ,. Tabakregie, in Wien übertretenden Bediensteten der Oesterreichischen Tabakregie. Vom 24. Oktober 1939. . i

Verordnung zur Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten im Reichsgau Sudetenland. Vom 31. Oftober 1939. ; g.

Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes. Vom 1. November 1939. .

Verordnung zur Aenderung des , . über Reisekosten⸗ vergütung der Beamten. Vom 1. November 1939.

Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über Umzugs kostenvergütung der Beamten. Vom 1. November 1939.

Umfang: 1! Bogen. Verkaufspreis: O, 15 RA. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,93 EM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 4. November 1939. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Vreußen.

Bekanntmachung.

Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg führt künftig den Namen Landesversicherungsanstalt Mark Bran⸗ denburg; sie hat ihren Sitz in Berlin.

Leiter ist Landeshauptmann von Arnim. Ständiger Stellvertreter des Leiters ist Landesrat Dr. Goeze.

Berlin, den 1. November 1939.

Landesversicherungsanstalt Mark Brandenburg. Der Leiter. von Arnim.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonk⸗ heer Dr. jur. H. M. van Haersmade With ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Berliner Börse am 4. November.

Die Aktienmärkte lagen zum Wochenschluß erneut ausge⸗ sprochen freundlich. Die Umsätze blieben verhältnismäßig klein, je⸗ doch waren eher weniger Strichnotizen zu verzeichnen, als an den Vortagen. Namentlich nach Festsetzung der ersten Kurse traten weitere Kursbesserungen ein. Zu erwähnen ist ferner die weitere Heraufsetzung der Reichsaltbesitztanleihe.

Von Montanen stellten sich lediglich Hoesch * niedriger. Klöckner, Mannesmann und Vereinigte Stahlwerke kamen im gleichen Ansmaße höher an, Rheinstahl stiegen um 1 ½w , Stolberger Zink um 11M ο00V ( und Mansfelder Bergbau um oso. Von Braunkohlen⸗ werten wurden Rheinebraun um 11 und Bubiag um 1lisa os heraufgesetzt. In der chemischen Gruppe lagen Farben bei der Er⸗ öffnung um o schwächer, konnten den Verlust aber alsbald halbieren. Kali, Gummi⸗ und Linoleum⸗, Kabel⸗ und Draht⸗ so⸗ wie Bauwerte hatten sehr ruhiges Geschäft.

Bei den Elektro⸗ und i, ,,, stiegen Licht Kraft, RWG. und Dessauer Gas um je n, ACG. um 3 und Schles. Gas um 11 0.x, Siemens konnten einen Verlust von R Y als— bald in einen gleich großen Gewinn verwandeln. Wasser⸗Gelsen⸗ kirchen gaben üm zs do nach. Autowerte lagen fester, so BMW. um 5 und Daimler um 56 »so. Die Anteile von Maschinenbau⸗ fabriken setzten zumeist ihre Aufwärtsbewegung fort. Demag und Rheinmetall⸗Borsig kamen je 1V ½ höher an. Berliner Maschinen verloren z ö. Zu erwähnen sind noch von Papier⸗ und Zellstoffaktien Feldmühle mit 35 und Waldhof mit 4 10u, ferner von Textilwerten Bemberg mit 4 H und im geregelten Freiverkehr Burbach mit 4 15 ooo.

Im Verlaufe waren die Aktienmärkte auf einen festeren Ton gestimmt. Mit Ausnahme von Conti⸗Gummi (— „o/ o lauteten die Notierungen durchschnittlich um —*saofo höher. Rhein- metall stiegen erneut um 1 0j, Siemens um 19 35. Reichsbahn- pers n, erreichten mit 1241/8 wieder den Vortagsstand.

Gegen Ende des Verkehrs war die Tendenz bei a lem Ge⸗ schäft im wesentlichen behauptet. Farben r er mit 6m.

Am , nw, waren von Banken n, ngen nach den Steigerungen der Vortage um 6 E- 3 Von den sonst stetig veranlagten Hypothekenbanken büßten Bayer. Hyp. gegen letzten Kurs, z und Meininger Hyp. gegen letzte Notiz 136 ein. Kolonialwerte lagen, so weit notiert, fester. Schantung sogar 233. Für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien traten vielfach Besserungen von 2 4 95 ein.

Für Steuergutscheine 1 war die Entwicklung etwas unein⸗ heitlich. Man nannte Dezember mit 99,560 —=55 nach 99,55 650 am Vortage, Januar dagegen mit 98,00 25 nach H, go, hen r mit 98, 60 (unverändert), März mit 98,40 (unverändert), April mit 98,30 —=35 nach 98,377 und Steuergutscheinen 11 waren Juni und Juli mit 95 * bzw. 955 um je é und August mit 95½ um Meg fester. September, Oktober und November blieben unverändert.

Im variablen Rentenverkehr stieg die Reichgaltbesitzanleihe a . gegen 1865. Die Gemeindeumschuldung notierte und. 6.

Am Kassarentenmarkt war die Tendenz für Hyp.-Pfandbriefe bei starkem Interesse weiter fest, wobei sich erheblicher Material⸗ mangel geltend machte. Es kam ,. u Strich⸗Geld⸗Notie⸗ rungen, ferner wurden verschiedentlich Repartierungen vor⸗ nommen. Liquidationspfandbriefe unterlagen kleinen Schwan⸗ ungen.

Stadtanleihen waren meist gestrichen, Provinzanleihen be⸗ hauptet. Staats und Hin hre l shn, waren . Teil etwas e Reichsanleihen lagen . Von Altbesitzemissio nen wurden Schleswig⸗Holstein na ause in Anpassung an die übrigen Werte um 2 4 heraufgesetzt. An Markt der Industxie⸗ obligationen war die Tendenz verschiedentlich etwas freundlicher.

Der Privatdistontsatz wurde bei 2 3 belassen.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung gab der Belga auf 41,56 (M., 58) nach.

ai mit 98, 32 yz (98, 35. Von,

. * X. 22

* . ö e e n.

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 4. November 1939. S. 3

Voller Erfolg der Reichsbahnanleihe. Schon

nach wenigen Stunden erheblich über zeichnet.

Beweis ür das Vertrauen in die Stadilität der deutschen Wirtschaftsführung.

Mit dem heutigen Tage sind 300 Mill RAM 4 3 auslosbare Schatzanweisungen der Deutschen Reichsbahn von 1939 zur öffent⸗ lichen Zeichnung aufgelegt worden, nachdem vorweg schon ein Teilbetrag von 200 Mill. RM bereits fest übernommen worden ist. Die Zeichnung konnte erfreulicherweise schon nach wenigen Stunden wegen erheblicher Ueberschreitung des aufgelegten Be— trages geschlossen werden. Der Zeichnungserfolg ist ein neuer Beweis für das allgemeine Vertrauen in die Stabilität der deutschen Wirtschaftsführung.

Das Sparkassenwesen in den Ostgebieten.

Durch verschiedene in den vergangenen Wochen ergangene Verordnungen sind die Rechtsgrundlagen für den Ausbau des Sparkassenwesens in den ehemals polnischen Gebieten geschaffen worden. So erließ für den Militärbefehlshaber Danzig —West⸗ preußen der Chef der Zivilverwaltung unter dem 17. Oktober eine Verordnung über die Errichtung von öffentlichen Sparkassen in Westpreußen, die nicht Rechtsnachfolger der ehemaligen olnischen Stadt- und Kreissparkassen sind. Eine Verordnung des Thefs der ö Posen, regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Sparkassen im Warthegau. Die neu errichteten Sparkassen in diesem Gau werden zu einem Sparkassen⸗ und Giroverband Warthegau zusammengeschlossen. Die Obliegenheiten einer Sparkassenzentralbank in diesem Gau wird die Landeshank und Girozentrale Warthegau mit dem Sitz in Posen erfüllen. Sie dient . als Landesbank dazu, den lang⸗ und kurzfristigen Kommunalkredit zu pflegen, Grundkredit zu gewähren und sonstige Bankgeschäfte zu betreiben. Des weiteren hat die Aufbauarbeit bei den Sparkassen in Ostoberschlesien trotz großer Schwierigkeiten bereits beachtliche Anfangserfolge gezeitigt. In dem zu der Provinz Ostpreußen neu hinzugekommenen Gebiet des Regie⸗— rungsbezirks Zichenau ist ebenfalls die Neuerrichtung von deutschen Sparkassen im Entstehen begriffen. In diesem Zu⸗

sammenhang sei erwähnt, daß auch der Zahlungsverkehr der Spar⸗ kassen⸗ und Giroorganisation, der ö , nach Auf⸗ hebung der devisenrechtlichen Beschränkungen auf die ehemals polnischen Gebiete ausgedehnt worden ist.

Die Frauenarbeit im Kriege. Stellungnahme aus dem Arbeitsministerium.

Ministerialrat Dr. Münz, der Pressereferent im Reichs⸗ arbeitsministerium, äußert sich in einem ozialpolitischen Ueber⸗ blick in der Zeischrift „Die Ortskankenkasse“ folgendermaßen zum Fraueneinsatz: ö

Ueber den verstärkten Arbeitseinsatz der Frauen ist eine Zeitlan viel , und geredet worden. 4 großen Teil waren in diesbezüglichen Ausführungen falsch. Gewiß wäre Deutschland in der Lage, mehrere Millionen Frauen, wenn es wirklich notwendig wäre, zusätzlich einzusetzen. Aber Gott sei Dank war diese Maßnahme bisher noch nicht notwendig und wird auch in absehbarer Zeit kaum erfolgen. Deshalb wird der laufende Bedarf der wehrwirtschaftlich wichtigen Betriebe an weib⸗ lichen Arbeitskräften in erster Linie im Wege der normalen Ver⸗ mittlung durch den Einsatz von Arbeitskräften, die bei wehrwirt⸗ schaftlich nicht wichtigen Betrieben frei werden, und von Kräften, die bisher nicht oder nur vorübergehend erwerbstätig waren und sich freiwillig zur Arbeitsaufnahme melden, gedeckt werden Hierbei sind in erster Linie Frauen und Mädchen unterzubringen, die auf Erwerbsarbeit angewiesen sind, insbesondere diejenigen, die im wesentlichen zum Unterhalt von Familienangehörigen bei⸗ zutragen haben. In Arbeiten, die bisher von Männern ver⸗ richtet wurden, sind Frauen und Mädchen nur einzusetzen, wenn männliche Arbeitskräfte nicht zur Verfügung stehen. Soweit nur irgend möglich, ist von dem Einsatz der er ge enn Frauen ah⸗ zufehen. Nach wie vor wird eine Lenkung in diejenigen Berufe erfolgen, die dem Wesen der Frau gemäß sind, also in die Land⸗ wirtschaft, Hauswirtschaft, die pflegerischen und sozialen Berufe. Weiter wird nach wie vor sorgfältig Rücksicht genommen werden bei dem Arbeitseinsatz auf die biologische Eigenart der Frau, damit unsere Volkskraft keine Schwächung erfährt.“ Wie der Referent in seiner Betrachtung noch mitteilt, ist der Einsatz der polnischen Kriegsgefangenen für die landwirtschaftlichen Arbeiten bisher auf über 150 006 gestiegen. Die Zahl steige von Tag zu Tag.

Devisenbewirtschaftung.

Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Keine Zahlungen in freien Devisen gegenüber

FSeindstaaten.

Nachdem die Feindstaaten allgemein Zahlungsverbote gegen Deutschland erlassen haben, sind von deutscher Seite entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen worden. Durch Runderlaß 130/39 D. St. 5539 R. St. des Reichswirtschaftsministers wird folgendes bestimmt:

An Personen oder zugunsten von Personen, die ihren Wohn— itz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung a) in dem

ereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland mit Kolonien, Besitzungen und Protektoraten und in den dem Ver⸗ einigten Königreich als Mandate unterstellten Gebieten, in Australien, in der Südafrikanischen Union, in Neuseeland, in Britisch⸗Indien, im Jrak, b) in Frankreich mit Kolonien, Protek torats⸗ und Mandatsgebieten und ce) in Aegypten, einschließlich des Sudans, haben, dürfen keine Zahlungen in freien Devisen, auch auf Grund von Zahlungsabkommen, mehr erfolgen.

Das Zahlungsverbot erstreckt sich auch auf Personen in neu⸗ tralen Ländern, wenn bekannt ist, daß es sich bei den Zahlungs⸗ empfängern um Staatsangehörige der genannten Länder oder um Unternehmungen, die von Staatsangehörigen oder Unterneh⸗ mungen dieser Länder beherrscht werden, handelt. Das Zah⸗ lungsverbot erstreckt sich nur auf Zahlungen in freien Devisen. Unberührt hiervon bleiben im Inland in Reichsmark zu leistende Zahlungen an die Deutsche Verrechnungskasse, auf sonstige für Zahlungen aus dem Warenverkehr mit dem Ausland eingerichtete Verrechnungskonten, auf AskI, an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden und auf Sperrkonten jeder Art. Durch den Runderlaß sind ferner neue Bestimmungen u. a, über den Transithandel und den Lohnveredelungsverkehr getroffen. Ferner , bestimmte Richtlinienvorschriften für die Devisenbewirtschaf⸗ ung nicht mehr auf feindliche Ausländer anzuwenden.

Anbietungspflicht für Forderungen und Wert⸗ papiere in Ostoberschlesien.

Auf Grund des §5 1 Abs. 1 der Devisenordnung für Ostober⸗ schlesien vom 7. Oltober 1979 hat die Devisenstelle Troppau in Durchführung des 5 12 der genannten Verordnung folgende An⸗ ordnung getroffen:

„Forderungen, die auf Reichsmark oder Iloty lauten, gegen Personen, die im Gebiet des Deutschen Reichs (ohne das Proler⸗ torat Böhmen und Mähren) oder in den besetzten ehemals pol⸗ nischen Gebieten außerhalb Ostoberschlesiens ansässig sind, sind

er,,

grundsätzlich von der Anbietungspflicht freigestellt. Reichsmark⸗ oder Zlotyguthaben bei Kreditinstituten oder Postscheckämtern, die ihren Sitz im bisherigen Reichsgebiet (ohne Danzig und die in das Reich eingegliederten ehemals polnischen Gebiete) haben, sind jedoch nur insoweit freigestellt, als sie nach dem 31. August 1939 entstanden sind.

Wertpapiere, die im Gebiet des Deutschen Reichs (ohne das Protektorat Böhmen und Mähren) oder in den besetzten ehemals polnischen Gebieten außerhalb Ostoberschlesiens dee, sind, sind ebenfalls ,,, von der Anbietungspflicht freigestellt. Wertpapiere, die im bisherigen Reichsgebiet (ohne Danzig und die in das Reich eingegliederten ehemals polnischen Gebiete) aus⸗ gestellt sind, sind jedoch nur insoweit freigestellt, als sie nach dem 31. August 1939 erworben worden sind.“

Singerzeige für die Ausfertigung von Devisen⸗ anträgen.

Wie die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Central⸗ verband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes in einem Rundschreiben mitteilt, wird die allgemeine Einführung der vom Reichswirtschaftsministerium herausgegebenen neuen Antrags⸗ vordrucke für alle an der Devisenbewirtschaftung beteiligten Kreise große Vorteile bringen.

Um Rückfragen der Devisenstellen zu vermeiden, empfiehlt es sich, dem Antrage stets beweiskräftige Unterlagen beizufügen, 3. B. Verträge, beglaubigte Abschriften, Bankbelege, Kontoaus⸗ zůge⸗ Originalschriftwechsel, amtliche r e rann usp. Im Antrage ist der Grund der Zahlungsverpflichtung bzw. der Ver⸗ wendungszweck kurz anzugeben. Grundsätzlich soll aus den bei⸗ efügten Unterlagen die nm ger n ln, klar hervorgehen; ist das nicht der Fall, so ist der Antrag auf einer besonderen An⸗ lage ausführlich zu erläutern.

Reicht in einem Antragsvordruck der Raum für die Auf⸗ zählung verschiedener in einem Lande ansässiger Zahlungs⸗ empfänger nicht aus, so ist an die Stelle des Zahlungsempfängers beispielsweise der Vermerk zu setzen: „an 7 Zahlungsempfänger gem. beil. Aufstellung“. Die Aufstellung der verschiedenen Zah⸗ lungsempfänger ist dem Antrag in doppelter Ausfertigung bei⸗ zufügen. Die Stellung von Sammelanträgen ist also nach wie vor möglich. Der Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes hat seine Mitglieder aufgefordert, die zur Ver⸗ einfachung der Devisenbewirtschaftung ergriffenen he, weitgehend zu fördern. Die neuen Einheitsvordrucke werden von sämtlichen Banken, Sparkassen und Girozentralen abgegeben.

Wirtschaft des Auslandes.

Die Schweiz gegen die englischen Ausfuhr⸗ kontrollversuche.

Zürich, 8. November. Während des Weltkrieges 1914118 war es England und Frankreich gelungen, eine Ueberwachung der schweizerischen Ein⸗ und Ausfuhr durch Schaffung besonderer rg n f g on, vorzunehmen, um zu verhindern, daß irgendwelche französische oder englische Erzeugnisse nach Deutschland exportiert wurden. Diesen jetzt auch wieder in Erscheinung tretenden Ver⸗ uchen von seiten Englands hat der Bundesrat indessen von An⸗ ang des Krieges an einen Riegel vorgeschoben. Das Volkswirt⸗ . überwacht die Ein⸗ und Ausfuhr auf Grund es Bundesratsbeschlusses vom 22. 9. 1939 und kontrolliert die Verwendung der eingeführten Waren, Die Schweizer Regierung geht durch eine Verfügung vom 2. 11. 1939 neuerdings scharf gegen ausländische Wirtschaftskontrollen vor. Die Verfügung des Volks⸗ wirtschaftsdepartements verbietet es nämlich den Schweizer

irmen ausdrücklich, einer Warenkontrolle durch ausländische

tellen zuzustimmen. Die Schweizer Firmen werden außerdem angewiesen, der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdeparte⸗ ments alle Fälle sofort zu melden, bei denen ste gegenüber dem Ausland irgendwelche Erklärungen über die Verwendung von Waren ausstellen mußten, um die Freigabe dieser Waren im Aus⸗ land zu erreichen. Etwa bereits ausgestellte Erklärungen , ü, . 9 11. 11. 1959 dem Volkswirtschaftsdepartement gemeldet

erden.

Ein neues schweizerisch⸗rumänisches Wirtschafts⸗ . abkommen.

Zürich, 3. November. In Bukarest ist am 2. November 1939

ein neues e en,, irtschaftsabkommen unter⸗

zeichnet worden. as Abkommen über den Waren⸗ und

Zahlungsverlehr wird als Uebergangslösung betrachtet. Es kann

bereits Anfang 1940 verlängert oder geändert werden. Nach einer de. dung bleibt der Verrechnun n, . weitere vier Monate in der bisherigen Weise bestehen; allerdings wird die bisherige Quote von 80 oo für freie Devisen auf 400, erhöht. Die Schweizer Delegation hat sich nunmehr nach Sofia begeben,

um vom J. November 1939 ab Wirtschaftsverhandlungen mit.

Bulgarien aufzunehmen.

Verschiebungen des bulgarischen Außenhandels nach dem Verschwinden Polens.

Sofia, 3. November. In den Jahren 1957 und 1938 waren von polnischer Seite die gen n, iehungen mit Bulgarien sehr stark gefördert worden. Diese Entwicklung wurde auch in den ersten neun Monaten 1939 fortgesetzt. In diesem Zeitraum machte die bulgarische Einfuhr aus Polen rd. S g5 der Gesamteinfuhr Bulgariens aus, während in dieser Zeit sich die bulgaxische Aus⸗ fuhr nach. ern auf rd. 7 * des kJ belief. Die politischen Veränderungen, die der Krieg für den polnischen Staat gebracht hat, führten naturgemäß auch grundsätzliche Ver—= schiebungen im bulgarischen Außenhandel mit sich. Der Haupt— anteil an der Einfuhr aus Polen hatte in den Warengruppen Metalle und Metallwaren, Maschinen, Instrumente und Apparate gelegen. Die Herstellungsgebiete diefer Waren liegen in Ober⸗ schlesien und den an n Posen und Westpreußen, also nun wieder in Deutschland. Wichtige Einfuhrgüter, die Bulgarien außerdem aus Polen hehe waren noch Textilien und chemische Er uch . Während die Textilien in . Linie in Kongreß— polen hergestellt werden, kommen die chemischen Erzeugnisse meist aus Ostoberschlesien. Die Ausfuhr nach Polen bestand zum überwiegenden Teil aus Rohtabak, 256 Anteil an der polnischen Gesamtelnfuhr aus Bulgarien auf gt, 83 der Gesamteinfuhren zu beziffern ist.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstanbes

vom 4. November 19339. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhũttena luminium, J 99 oo in Blöcken.... REM für 100 kg dess h in Walz⸗ oder Drahtbarren

9so z Reinnickel, g8 99 0 5 0 9 Antimon⸗Regulus ..... Feinsilber. ;

35, 10 40, 00

fein

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

4. November November Geld Brie Brief Aegypten Alexandrien

und Kairo) .. .. 1 avyt. Pfd.

Afghanistan (Kabul). 100 Afghani 18, 3 183,77 18,77 Argentinien (Buenos

ri 1 Pay. ⸗es. 0,582 0,582

Australien (Sidney) 1 austr. Pfd.

Belgien (Brüssel u. Antwerpen) r... 100 Belga 41,59 41,60 41,62

Brasllien e Meio de . 1 Milreis o, zo O13 o, 132

Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ . bay⸗Caleutta) .. 100 Rupien 26 Bulgarien (Sofia) 100 Leda 3,477 3,053 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 48.05 48,15 England (London). . Lengl. Pfund Estland (Neval / Talinn) . 100 estn. Kr. 62,44 62,56 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,045 H, 055 Frankreich (Paris). . 100 Fres. —— Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,367 Holland (Amsterdam und Notterdam). . 190 Gulden 132,2 132,48 Iran (Teheran)... 100 Rials 1428 14,30 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,31 38,39 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 1399 13,11. Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen O.5ö83 0,85 . (Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar 5/694 5,706 Kanada (Montreal). I kanad. Doll. Lettland (Niga) .. . 100 Lats 48,ů5 A8, 85 Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 100 Litas 42, 02 r nnn (Luxem⸗ urg) 100 lux. Fr. 10,40 Neuseeland (Welling⸗ J . Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56 56, 71 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9, 109 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) .. 100 Kronen 59,41 Schweiz (Zürich, Basel und Bern). 100 Franken 56, 0l Slowakei (Preßburg) 100 Kronen : 8, 509 Spanien (Madrid und Barcelona) .. .. 100 Peseten 25,67 Südafrik. Union ( Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul) . . 1 türk. Pfund 1,982 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0, 931 Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar 2, 495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse n Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. 9, 99 10,01 Frantreich ö 5,674 5,686 Australien, Neuseeland k 8, 008 Britisch⸗Indien * z K

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

4. November 3. November

Geld Briess Geld Brief Sovereigns ..... 20,8 20,48 20,83 20,46 gh Franeg Stücke .. 16,6 1627 165,15 1625 Gold⸗Dollars .... 4,185 4,205 4,185 4, 205 Aegyptische ..... L ägypt. Pfd. 8, 28 9,,z2 9.28 9, 32

Amerikanische: 1000-5 Dollar. . 1 Dollar 23656 36, e 267 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 2, 65 267 265 2,57 Argentinische .. ... 1 Pay.⸗Peso O, 55 oh7 065 0,57 Australische ..... 1 austr. Pfd. 6,99 701 1 6,99 7, Beigische .. ..... 109 Belga 41458 di,64 41,483 d41,64 Brasilianische .... 1 Milreis 0,99) O0, 11 0,09 0,11 Brit.⸗Indische .... 100 Rupien 69,65 69,54 69,36 69 64 ö . .... 100 Leva Dänlsche.. ..... 100 Kronen 47,95 48,15 47,95 48, 15 Englische: große... engl. Pfund 953 8957 9,53 9,7 IL K u. darunter . 1 engl. Pfund S553 957 9,355 957 Estnlsche . ..... . 100 estn. Kr. gin f . 1 nn, ,, hg 5,901 4,99 h, 0l ranzösische ..... 100 Frs. 5,39 D, 41 5, 39 5,41 Dolländische ..... 100 Gulden 132,99 132351 152,099 132,61 Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 1090 Lire 18 18s 8g 3,13 Jugoslawische ... . 100 Dinar b, 63 Hh 67 H, 63 5,67 Kangdische . .. ... I kangd. Doll,. 2,14 2,16 2,14 2,16 Lettländische 100 Lats . deen Litauische: große 100 Litas * 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41, 190 41,86 41,0 41,86 Luxemburgische I990 lur. Fr. 1037 1041 10,7 10,41 Norwegische 100 Kronen 56,49 5671 56,49 56,71 Rumãänische: 1000 Lei und neue ho0 Lei 100 Lei . . unter 500 Lei. . . 100 Lei 6. en Schwedische 100 Kronen 59, 15 51 ho, 18 59. 42 Schweizer: große. . 100 Frs. 55, 84 55, 84 56,06 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. hö, 84 55,84 56,06 Spanische ...... 100 Peseten . Südafr. Union ... 1 südafr. Pfd ] 918 21 8918 999 Türtische. ...... 1 türk. Pfund 1, S9 l 839 1,91 Ungarische ..... . 100 Pengö

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