Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 11. November 1939. S. 4
1 vermieden werden muß, daß Dienstverpflichtete zur hebung von Notstand öffentliche Fürsorge in Anspruch nehmen müssen, wird nochmals besonders hingewiesen.
Die Erfahrungen der letzten Wochen haben bewiesen, daß die hierdurch gegebenen Möglichkeiten nicht voll ausgenutzt worden sind. 34 mache es daher den Arbeitsämtern zur.
flicht, künftig ohne Engherzigkeit nach den egebenen Be⸗ immungen zu verfahren und in allen berechtigten . Trennungszuschlag und Sonderunterstützung zu bewilligen. Die damüt verbundene Notwendigkeit, den Einzelfall unter Würdigung der gesamten vorliegenden Umstände eingehend u prüfen, stellt zwar eine Belastung der Unterstützungsstellen 2 ist aber in Durchführung einer gesunden Sozialpolitik unausweichlich.
II.
Darüber hinaus hat sich das Bedürfnis herausgestellt, das formale Merkmal der Dienstverpflichtung nicht mehr zur Voraussetzung von Trennungszuschlag un Sonderunter⸗ stützung zu machen. Ich ordne deshalb auf Grund der Ver⸗ ordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsatz und Arbeits⸗ losenhilfe vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. IS, 1662 — Reichsarbeitsbl. S. 1 414) an, daß Trennungszuschlag und Sonderunterstützung nach Maßgabe meiner Anordnung vom d. September 1933 und des Durchführungserlasses vom 30. September 1939 von der Lohnwoche an, in die der 1. No⸗ vember 1939 fällt, auch solchen Personen gewährt werden dür⸗ fen, die zwar nicht dienstverpflichtet worden sind, die aber, sei es durch Vermittlung des Arbeitsamts, sei es aus eigenem Antrieb einen Arbeitsplatz angetreten haben oder antreten, an dem ihr Verbleiben nach dem Gutachten des Arbeitsamts aus staatspolitischen Gründen so wichtig ist, daß einem Arbeitsplatzwechsel nicht zugestimmt werden könnte. Aus—
eschlossen von dieser VBergünstigung bleiben Personen, bei enen nach ihrem aus dem Arbeitsbuch ersichtlichen Berufs⸗ leben die Arbeit unter Trennung von einem gemeinschaftlichen Haushalt oder der Wechsel zwischen verschieden bezahlten Beschäftigungen üblich ist; Ausnahmen hiervon behalte ich mir von Fall zu Fall vor. III.
Unberührt bleibt die Notwendigkeit, den Lohnschwierig— keiten, die daraus entstehen können, daß Arbeiter aus höheren Lohngebieten in besonders niedrige Lohngebiete vermittelt werden, durch eine zweckmäßige Lenkung des Arbeitseinsatzes zu begegnen. Die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter haben nach wie vor zu verlangen, daß die Betriebe, die Arbeitskräfte anfordern, genaue Angaben über die örtliche Lohnhöhe machen. Die Landesarbeitsämter haben auch dafür zu sorgen, daß ein möglichst geschlossener Einsatz von auswärts stattfindet, und zwar aus hohen Lohngebieten auf Baustellen mit hohem Lohn⸗ satz, aus niedrigen Lohngebieten dagegen auf Baustellen mit niedrigem Lohnsatz.
IV.
Unberührt bleibt der Grundsatz, daß auf den Trennungs⸗ zuschlag die nach Tarif⸗ oder Betriebsordnung zu gewährenden Trennungszulagen (Auslösungen) anzurechnen sind. Auch erscheint es notwendig, auf den Trennungszuschlag weiterhin einen an der neuen Arbeitsstelle etwa erzielten Mehrverdienst anzurechnen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieser Mehrverdienst durch einen höheren Stunden⸗ oder Akkordlohn oder durch andere Arbeitsbedingungen oder längere regel⸗ mäßige Arbeitszeit erzielt wird. Dagegen sind Verdienste, die durch Ueberstunden erzielt werden, nicht auf den Trennungs⸗ zuschlag anzurechnen.
Berlin, den 8. November 1939.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Syrup.
Anordnung
über die Einführung von Anordnungen der Reichsmusik⸗ kammer in der Ostmark und den sudetendeutschen Gebieten.
Auf Grund des § 25 der J. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1935 (RGBl. 1 S. 797) ordne ich mit Zustimmung des Reichs⸗ kommissars für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich folgendes an:
Mit der Veröffentlichung dieser Anordnung treten für die Ostmark und die sudetendeutschen Gebiete folgende Anordnun⸗ gen der Reichsmusikkammer in Kraft:
1. Anordnung über die Unterrichtsbedingungen für den Privatunterricht in der Musik vom 2. August 1934 in der Fassung vom 15. April 1935.
2. Die Verkaufsordnung für den deutschen Musikalien⸗ handel vom 30. Juni 1936. 6
Berlin, den 7. November 1939.
Der Präsident der Reichs musikkammer. Dr. Peter Raabe.
— —
Bekanntmachung. Am 1. Dezember 1939 wird in . Schön⸗ berg eine von der Reichsbankstelle in Oppeln abhängige Reichs banknebenstelle errichtet.
Berlin, den 6. November 1939.
Reichsbankdirektorium. Puhl. Kretzschmann.
Anordnung Nr. 3
über die Erfassung und den Absatz inländischer Angorakanin⸗
wolle vom 15. November 19359.
Auf Grund der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle vom 30. . i934 (Reichs⸗ gesc l. 1 S. 7183) in der Fassung der Verordnung vom
September K 1 S. 970) und der Ver⸗ vom
ordnung über den Warenverkehr in der Feng
18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430), des § 20 des
Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. !
S. 1411), des 5 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen im Lande Oesterreich vom 29. März 1938 eichsgesetzbl. J S. 340) sowie des 5 der Verordnung über
das Verbot von Preiserhöhungen im Reichsgau Sudetenland
vom 22. März 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 959) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft, des en , ,,, e, . und des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung angeordnet:
851
(I) Im Inland anfallende Angorakaninwolle darf nur von der Reichswollverwertung G. m. b. H. in Berlin (Ab- teilung Angorakaninwolle) oder ihren 1 eingesetzten Verkaufsstellen in den Verkehr gebracht werden.
( ) Alle Angorakaninhalter sind verpflichtet, die bei ihnen angefallene Angorakaninwolle, soweit sie nicht auf Grund der Anordnung über das Verspinnen von inländischer Angorakaninwolle vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 231 vom 3. Oktober 1939 für den Verbrauch im eigenen Haushalt freigegeben worden ist, der Reichswollverwerkung G. m. b. 5. in Berlin (Abteilung Angorakaninwolle) oder deren Sammelstellen anzuliefern. Die Sammelstellen werden von der Reichswollverwertung G. m. b. H. in Berlin in dem Verkündungsblatt des Reichs⸗ nährstandes bekanntgegeben.
§8 2
i. Angorakaninwolle werden folgende Qualitäts⸗ bezeichnungen festgesetzt:
I: blütenweiß, peinlich sauber, frei von Fremd⸗ körpern und verworrener Wolle, über 6 em lang,
Klasse Klasse II: . peinlich sauber, frei von Fremdkörpern und
star Klasse III: weiß, sauber, frei von Fremdkörpern, bis 3 em lang, leicht fahnige Wolle, dazu stark verworrene Wolle aus Klasse II, dicht verwachsene oder gepreßte, verschmutzte oder mit Fremdkörpern durchsetzte Wolle.
83
( I) Die Reichswollverwertung G. m. b. H. in Berlin 2 für die in 52 genannten Qualitäten nachstehende Ankaufs⸗ preise:
für la . ;
für Klasse II. ;
für Klasse IIIꝛI .. . FM 14, —
für Filz je nach Qualität RM 5, — bis RM 10, —
auf ausgekämmte und graue (farbige) Wolle
erfolgt ein Abzug bis zu 20 06. Die Preise gelten . je 1kRg frei Sammelstelle der Reichz⸗ wollverwertung. Die Festsetzung der Qualitätsbezeichnung bei der angelieferten Angorakaninwolle erfolgt endgültig und kö durch die Reichswollverwertung G. m. b. S. in
erlin.
E) Die Reichswollverwertung G. m. b. H. oder deren Verkaufsstellen bringen die Angorakaninwolle mit einem Aufschlag von 10/0 für Verwaltungskosten und für die Ueber⸗ prüfung der Sortierung in Verkehr.
54
() Zuwiderhandlungen gegen die Preisvorschriften des S3 fallen unter die Er o' g ten der Verordnung über Strafen und ö bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 999.
(2) Zuwiderhandlungen von Angehörigen des Reichs⸗ nährstandes gegen die Vorschriften dieser Anordnung werden mit Keb ne fn fen bis zu RM 10 000, — für jeden Fall der Zuwiderhandlung H
(3) Daneben fallen Zuwiderhandlungen gegen die Vor⸗ schriften dieser Anordnung unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr und der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle.
585
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung in Kraft. Die Anordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Angorakaninwolle vom 20. Sep⸗ tember 19335 (RM Vbl. S. 473) und die Anordnung Nr. 2 über die Erfassung und den Absatz inländischer Angorakanin⸗ . vom 13. Februar 1939 (RNVbl. S. 100) treten außer
raft.
Der Beauftragte des Reichsnährstandes für inländische Wolle
Filz:
R.A 365, — R., 25. —
und Faserpflanzen. Frhr. v. Gumppenberg. Der Reichsbeauftragte für Wolle und andere Tierhaare. Dr. Toepfer.
Anordnung Nr. 20 der Reichsstelle „Chemie“ (Herstellung von Kerzen). Vom 109. November 1939. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1959 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von
Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. Sep⸗
tember 1934 und der Bekanntmachung über die Reichsstellen
zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Es dürfen nur noch folgende Kerzensorten hergestellt
werden: I. Oaushaltkerzen: ö6sö0o0 g, 8sß00 g, 121500 g Kronenkerzen in Paraffin⸗ und Kompositions⸗ Qualität . ö II. Wagen kerzen: S500 g in Paraffin⸗Qualität
6. mI. Baum kerzen!
1212650 g, 16050 g, 20 250 g in Paraffin⸗
und gon fin bag · nal at alles glatt, in weiß und bunt
— 6 Sorten IV. Adventskerzen:
verworrener Wolle, über 3 bis 6 em lang,
Ort und Stelle zu klären. In Begleitun
6 Sorten 66 Sorte .
ie / soo g in Kompositions⸗Qualität, kurz 1 Sorte
14 Sorten
82 (I) Die Bestimmungen des § 1 gelten nicht r Kerzen⸗ sorten, die nachweislich für Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Ausfuhr hergestellt werden. (2) Die Reichsstelle Chemie“ kann auf besonderen Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen des g 1 zulassen.
* 83 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 85 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr. . 84 Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 10. November 1939.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung. Die am 10. November 1939 ausgegebene Nummer 48 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: Zweite Verordnung zur , der Verordnung über die Einrichtung der Positionslaternen und die Abblendung der Seiten lichter. Vom 3. November 1939.
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Zusatz⸗ abkommens zum deutsch⸗schweizerischen Verrechnungsabkommen. Vom 4. November 1939.
g3Zwölfte Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung. Vom 4. November 1939. . Verordnung über die Aenderung der preußisch⸗braunschweigi⸗ schen Landesgrenze bei Peine und Stederdorf (Kreis Peine) sowie Efsinghausen und Duttenstedt (Kreis Braunschweig). Vom 7. No⸗ vember 1939. ;
Umfang: y½ Bogen. Verkaufspreis; 0,15 RM. Postversen, dungsgebühren: 03 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 11. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches.
Bosttwesem.
Ungültig werdende Postwertzeichen. Mit Ablauf des 31. Dezember 1939 verliert eine Reihe Post= wertzeichen ihre Gültigkeit. Es handelt sich dabei um Sonder⸗ marken und Sonderpoftkarten, die im Jahre 1938 aus besonderen
Anlässen herausgegeben worden sind und um die Luftpostmarken
des Ausgabejahres 1934. Von einem Teil dieser Wertzeichen, und 5 die zum Turn⸗ und Sportfest Breslau herausgegebenen
arken zu 3, 6, 12 und 15 hy, die Graf⸗Heppelin-Gedenk⸗ marken zu 25 und 50 S6, sowie die Luftpostmarken zu 5, 10, 15 20, 25, 40, 50, 80 und ibh0 e und zu 2 und 3 RM können die nicht verbrauchten im Januar 1910 bei den Postämtern gebühren⸗ frei gegen andere n ,,, un enn , werden. Die übrigen ungültig gewordenen Marken und Postkarten werden weder umgetauscht noch zurückgenommen.
Postzahtungsdienst mit Island.
Die isländische Postverwaltung läßt Postanweisungen aus Island nach Deutschland sowie Nachnahmen (auf eingeschriebenen Hriefsendungen, Wertbriefen und Paketen) und Postaufträge aus Deutschland nach Island von sogleich an wieder zu.
Sernsprechdienst mit dem Ausland.
Die dänische Telegraphenverwaltung hat bekanntgegeben, daß Gespräche mit Dänemark von sogleich an nur noch in. deutscher, dänischer ier g der norwegischer, schwedischer, italienischer, spa⸗ nischer, franzõsif er und englischer Sprache geführt werden dürfen.
— —
Cuftpostdienft.
Luftpostsendungen nach Guam, den Philippinen und Macao werden künftig mit der Luftpost über New Jork und San Fran zisko befördert. Die Leitung über Honkong ist zur Zeit nicht an
ängig. Die Sendungen müssen den Vermerk Mit. Luftpost nach
ordamerika und ab New York“ tragen. Sollen die ndungen bis New Hork auf gewöhnlichem Wege und erst von dort an mit der Luftpost befördert werden, müssen sie mit dem Vermerk „Mit L . ab New York“ versehen sein. Ueber die Flugpläne und die Luftpostzuschläge geben die Postämter Auskunft.
dirt ch ois ei.
RNeise des Reichswirtschaftsminifters Sunk in die befreiten Ostgebiete. — Zur Klärung der Fragen des wirtschaftlichen Wiederaufbaues.
Reichs wirtschaftsminister . hat am 10. November eine
Reise in die von den Polen befreiten Gebiete angetreten, um mit den Gauleitern von Ostpreußen, Westpreußen und dem Warthegau die Fragen des wirtschaftlichen Wiederaufbaues dieser Ostgaue an des Ministers reisen u. a. auch der Leiter der Haupttreuhandstelle Ost beim General⸗ feldmarschall Göring, Bürgermeister g., D. Dr. Winkler, und der ,, . Referenk des Reichswirtschaftsministers, Ministerial⸗ rat Walter. N ̃ J
Verantwortlich.
Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen
Teil, den Änzeigenteil und für den Verlag:; Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
Druck der Preußischen Druckerei, und Verlags⸗At iengesellschaft.
Berlin. Wilhelmstr. 82.
Drei Beilagen
(einschließ ich Börsenbeilage und eine Zentralhandels registerbeilage)
für den
ar dn , enn, , n n m ,,,
zu sein.
3 R — 66 2 . . —ᷣ— 1 3 — Xe =.
Erste Beilage
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 265
Berlin, Sonnabend, den 11. November
163g
Berliner Börse vom 10. November.
Die Umsatztätigkeit an den Aktienmärkten war im großen und ganzen wenig umfangreich. Es machte sich eine gewisse Zurückhaltung geltend, jedoch betrafen die Aufträge der Banken— kundschaft zumeist die Kaufseite. Die Kursgestaltung wies keine einheitliche Linie auf, es waren aber leichte Besserungen in der Mehrzahl. Heute gelangte der erste Abschnitt von 25 Mill. RM einer zur teilweisen Finanzierung des Kapitalbedarfs vor⸗ gesehenen Gesamtanleihe von 150 Mill. EA der RWE zur Auflegung. Infolge der außerordentlichen Steigerung des Be⸗ darfs an elektrischer Energie ist eine Erweiterung der Erzeu— gungs⸗ und Netzanlagen beabsichtigt.
Am Montanmarkt waren zumeist leichte ,, u verzeichnen. So stiegen Stolberger Zink, Rheinstahl, Mans⸗ fade Bergbau und Buderus um je ½ÿ, Harpener um R und Vereinigte Stahlwerke um V 75. Niedriger lagen Hoesch und Mannesmann um je 3 sowie Klöckner um vH 25. Von Braun⸗ kohlenwerten lagen diejenigen Papiere, die eine Anfangsnotiz erhielten, durchweg um n Y, gebessert. Am, Kaliaktienmarkt ‚ᷓ. Wintershall und Kalichemie je um v, 65, während Salz- zetfurth , 5 einbüßten. In der chemischen Gruppe veränderten sich lediglich Farben bei einem Umsatz von 30 000 Re auf 15875 (— 6). Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten kamen RWéC und Dessauer Gas je „H, Bekula und HWG jLe *. und Schlesische Gas 1 höher zur Notiz. Demgegenüber büßten Siemens , Lahmeyer und Lichtkraft je 1“, ferner Gesfürel 155 ein. Gummi⸗ und Linoleumwerte, Kabel⸗ und Drahtaltien sowie Brauereianteile veränderten sich nur unbedeutend. Von Autowerten stellten sich Daimler v5 c, von Bauwerten Berger 1M 5 höher. Die Anteile der Mafchinenbaufabriten waren nicht ganz einheitlich. Während Berliner Maschinen 1 35 ge⸗ wannen, stellten sich Demag 2 „ niedriger. Zu erwähnen sind noch von Textilaktien Bemberg mit — R und Dierig mit — . ferner Aschaffenburger Zellstoff und Hotelbetrieb mit je — 33 3.
Im Verlaufe beschränkten sich die Veränderungen zumeist auf einen recht geringen Rahmen, wobei die Kursliste nach wie vor kein ganz einheitliches Bild bot. Von den erst später notierten Papieren verloren Aceumulatoren 1 5. Im übrigen waren auch Demag nach dem stärkeren Anfangsverlust nochmals um 1 ermäßigt. Rheinebraun konnten sich hingegen um 1 * und Aschaffenburg um AR 55 bessern.
Bei stillem Handel blieb die Kursgestaltung bis zum Schluß uneinheitlich. Farben beendeten den Börsentag mit 15835, Harpener mit 145 und Rheinstahl mit 129.
Am n ,. war die Stimmung bei kleinen Verände⸗ rungen ungefähr stetig. Ueberseebank verloren allerdings . Y, während Vereinsbank Hamburg um 1 „ heraufgesetzt wurden. Bei den Hyp.⸗Banken war die Kursbewegung unregelmäßig. Um 195 höher kamen Meininger Hyp. gegen letzte Notiz an. 1620 büßten dagegen Deutsche Hyp. ein. Am Markt der Kolonial⸗ werte konnten sich Schantung um 1 * bessern, andererseits ingen Doag um 1 0n½ zurück. Für die zu Einheitskursen ge— n e, Industrieaktien überwogen, soweit überhaupt Ver⸗ änderungen eintraten, Steigerungen von 2 —3 5. Berliner Kindl erhöhten sich bei Repartierung um 5 35. Hamburg⸗-Süd kamen 2 55, Norddeutsche Wolle um 3 * und Wollgarn Tittel & Krüger um 2 , niedriger an.
Steuergutscheine 1 waren eher fester. Man nannte De— zember mit unv. 99,60, Januar mit 99, 00— 065 (98,97 43 — 99), Februar mit 98,65 (98,62 ½), März mit 98,37 —40 (98, 37 ½), April und Mai mit 98,30—- 35 (98,20 — 245). Von Steuergut⸗ cheinen Il waren Juni, Juli und August sowie Oktober und
ovember um je v 25, September um ü befestigt.
Am variablen Rentenmarkt stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 135,60 gegen 135½, die Gemeindeumschuldung blieb mit ,,, Reichsbahnvorzüge besserten sich auf 12475
Am Kassarentenmarkt herrschte allgemein ein stetiger Grund⸗ ton. Für Hyp.⸗Pfandbriefe ist die Kauflust eher etwas ruhiger eworden. Ligq.⸗Pfandbriefe unterlagen kleinen Schwankungen, ommunalobligationen waren im wesentlichen behauptet. Bei den vielfach gestrichenen Stadtanleihen erwies sich die Stimmung als etwas freundlicher. 28er Breslau gewannen nach Pause 175. Provinzanleihen blieben behauptet. Im übrigen konnten noch Dekosama 1 und III leicht anziehen. Von Altbesitzemissivnen waren Teltower nach Ziehung um 135 8 rückläufig. Staats-
und Länderanleihen zeigten bei kleinen Umsätzen vielfach mäßige Besserungen. Reichsanleihen waren gehalten. Industrieobli⸗ gationen verkehrten in uneinheitlicher Haltung, wobei Einbußen überwogen. .
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 3 belassen.
Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsätze um 6 o auf 13 —2½ 36 ermäßigt.
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung glitt der Belga erneut ab und stellte sich auf 41,00 nach 41,24. Für den inner⸗ deutschen Rechnungsverkehr galt das Pfund mit 9,75 (9,90) niedriger, ebenso der franz. Frane mit 5,52 (5, 61).
Berliner Börse am 11. November.
. Umsätze kennzeichneten die Aktienmärkte am Wochen⸗ schluß, so daß zahlreiche Werte bei te un der ersten Kurse eine Strichnotiz erhielten. In Anbetracht der flüssigen Geldmarktlage zeigte sich jedoch weiterhin Anlagebedürfnis, das sich in der Haupt- sache zwar auf die Rentenmärkte erstreckte, jedoch verschiedenlich auch den Aktien zugute kam, Es überwogen daher wiederum Kurs⸗ besserungen. Gewinne über 1 8 hinaus waren jedoch nur selten zu verzeichnen.
Am Montanmarkt stiegen Vereinigte Stahlwerke um M, Hoesch, Mannesmann, Rheinstahl und Stolberger Zink um je M, ferner Klöckner um 5 5. Niedriger lagen lediglich Mansfelder Bergbau mit — 1 o. Braunkohlenwerte, Bau⸗ und Textilaktien wiesen kaum Vexänderungen auf. Von Kaliwerten kamen Salz— detfurth „. o/ höher, von Gummiaktien Conti⸗Gummi im gleichen Ausmaße niedriger zur Notiz. In der chemischen Gruppe wurden Farben um „, Schering um 38, Rütgers um §z und Goldschmidt um 1 e heraufgesetzt. Elektro⸗ und Versorgungswerte lagen aus— gesprochen ruhig. Zu erwähnen sind lediglich RWE mit einer Steigerung ũ um 35 und Accumulatoren mit einem Gewinn von 1½ GG, andererseits HEW, die „½ꝭ ½ verloren. Die Anteile von
Maschinenbaufabriken lagen leicht gebessert, so Rheinmetall Borsig
um 1e und Demag um z (em. Größte Veränderungen erfuhren noch Bank für Brauindustrie mit 4 6, Engelhardt⸗Bräu mit 4 * sowie Zellstoff Waldhof mit 4 z o. Andererseits waren Westdeutsche Kaufhof mit — 1, Vogel Draht und BMW mit je — 1M .υ etwas mehr rückgängig.
Im Verlaufe gestaltete sich das ö sehr still. Zweite Notierungen kamen nur sehr wenig zustande. Besondere Ver⸗ änderungen ergaben sich dabei im allgemeinen nicht. Accumula⸗ toren verloren allerdings 2½ 955. Von den erst später bewerteten Papieren gingen Wintershall um 1 * zurück, während Berliner Maschinen um 6 3 stiegen. Lahmeyer konnten einen Gewinn 1 verbuchen
Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung ruhig, aber recht freundlich. Hoesch schlossen mit 10836 n ste an ebenso Farben mit 1587 und Harpener mit 145.
Am Kassamarkt traten für Banken und Hyp. Banken nur e ng fg e Abweichungen ein. 10 Ren fester waren Deutsch⸗
siaten, Westdeutsche Boden stiegen gegen letzte Notiz um 1 3.
Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien gewannen u. a. Cartonnagen Dresden gegen letzte Notiz und Industrie Plauen bei Repartierung je 3 35. Gladbacher Wolle waren bei Zuteilung gegen letzten Kurs um 4 * schwächer.
Steuergutscheine J waren durchweg etwas fester. Das gleiche galt für Steuergutscheine Il, die 1 / bis . * höher ankamen.
Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 135,15 gegen 135,60. Die Gemeindeumschuldung notierte unv. 9335 75. Reichsbahnvorzüge stellten sich auf 12426 (12456).
Der Kassarentenmarkt bot gegenüber dem Vortage ein ziem⸗ lich unverändertes Bild. Hyp.⸗Pfandbriefe blieben beachtet, Ligq. Pfandbriefe wiesen kleine Schwankungen nach beiden Seiten auf. Stadtanleihen lagen ruhig, Provinzanleihen sowie Staats⸗ und Länderanleihen im wesentlichen behauptet. Für Reichsanleihen war die Tendenz gut stetig. Industrieobligationen wiesen wiederum kleine Veränderungen auf, ohne daß eine bestimmte Tendenz zu erkennen war—
Der Privatdiskont wurde bei 27 3 belassen.
Am Geldmarkt blieben die Blankotagesgeldsätze mit 17/3 bis 2½ 9 unverändert.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung nahm die Belgaabschwächung ihren Fortgang. Der Kurs lautete 40,60 nach 41,00.
Wirtschaft des Auslandes.
Belgische Eisenexportpreise weiter erhöht. Brüssel, 10. November. Die kürzlich von den belgischen Eisenerzeugern festgesetzten Export⸗Mindestpreise für belgi * abrikate an durch die Exeignisse schon überholt. Die tatsäch⸗ ichen Ausfuhrpreise gehen um 100 bis 200 Franken je Tonne über die Mindestpreise hinaus. Der Kaufdrang der Verbraucher, die keine Vorräte besitzen, ist so groß, daß sie sich um jeden Preis eindecken wollen, um . wenn die Produktion vielleicht noch stärker zurückgehen sollte, mit den notwendigsten Mengen versehen Unter dem Druck dieser äußerst een Nachfrage sind ie hn ständig gestiegen. Stabeisen kostet jetzt 1700 bis 1800 belgische Franken je Tonne fob Antwerpen. K. liegt etwas niedriger im Preise, für Grobbleche werden 2000 bis 2100 belgische Franken erzielt gegen einen offiziellen Mindestpreis von 1960 belgische Franken. Feinbleche von 2 bis 2,99 mm kosten bis zu 2500 belg. Franken 6 Bleche bis zu 3000 belg. ranken. Die Grundpreife der übrigen Fabrikate wurden ent⸗ prechend heraufgesetzt mit Ausnahme der Preise für Halbzeug,
eren Erhöhung demnächst ebenfalls erfolgen soll.
Bulgarisch⸗slowakisfche Clearing⸗ und Kompen⸗ sations abkommen.
Sofia, 10. November. Mit der seit einiger Zeit in Sofia weilenden slowakischen Handelsabordnung ist ein Abkommen ge⸗ troffen worden, wodurch der Clearing⸗ und Kompensationsver⸗ kehr zwischen den beiden Ländern in die Wege geleitet wird. Man hofft, daß sich zwischen den beiden Partnern ein Handelsverkehr entiwickeln wird. wobei Bulgarien hesonders die Tabakausfuhr ördern will. Bie Frage des Transfers der Löhne der bulgari⸗ chen Gärtner, die in der Slowakei arbeiten, wird im Kompen⸗ ationswege gegen bulgarische Ausfuhrgüter geregelt werden.
Preissteigerung als „ Rationierungsmaßnahme“ in England. — Scharfe Angriffe eines CLabour⸗ abgeordneten.
Amsterdam, 10. November. Im Unterhaus richtete gestern der Labourabgeordnete Alexander scharfe Angriffe auf die zur Zeit betriebene Ernährungswirtschaft. Er hrachte einen Antrag Lin, in dem gefordert wird, daß die ernährungswirtschaftlichen Maßnahmen darauf gerichtet sein sollten, der ständigen Preis⸗
steigerung Einhalt zu gebieten und sicherzustellen, daß durch ein
umfassendes Rationierungssystem der tägliche Bedarf für die
die iris
ärmeren Bevölkerungskreise sichergestellt werden. Der Antrag wendet sich insbesondere gegen die bisher geübte stkandalöse Me⸗ thode, die Nahrungsmittelverknappung auf der „reichen“ britischen Insel dadurch auszugleichen, daß man den Umsatz , erheb⸗ liche Preissteigerung drosselte, die der überwiegenden Mehrheit des englischen Volkes den Kauf auch nur der notwendigsten Lebensmittel unmöglich mache.
Eine Folge des kapitalistischen Krieges: Wieder 100 000 Arbeitslose mehr in England. London, 10. November. Die letzten Arbeitslosenziffern weisen am 16. Otkober eine Zahl von 1430 638 auf, was gegenüber dem 3. vom 12. September 1939 eine Erhöhung von 99 718 edeutet.
———
Die Abwärtsbewegung des englischen Pfundes zunehmend schneller. Besorgnis der dänischen Candwirtschaft.
Kopenhagen, 10. November. Der Kurs des englischen Pfundes zeigt eine dauernde, zunehmend schnelle Abwärtsbewegung. Mit der gestrigen Notierung, die auf 20,25 gegen 20,4 am Vortag lautete, beträgt der Rückgang seit Freitag voriger Woche bereits 4 Oere. Diese Wertverminderung hat vor allem in Kreisen der dänischen Landwirtschaft ernsteste ,, ausgelöst. Man weist darauf hin, daß die beschlossene staatliche Krisenhilfe, die einen Ausgleich für die verminderten Exporteinnahmen aus der Differenz des Vorkriegspfundkurses von 22,40 und einem späteren Durchschnittskurs von 22,70 g soll, kaum wirksam werden kann und neue und noch größere Valutaschwierigkeiten auftreten.
Irland erhöht seine Eintommensteuer. —Ernste
Auswirkungen durch Englands Krieg.
Amsterdam, 10. November. In Irland ist die Einkommen⸗ . mit Wirkung vom 1. April nächsten Jahres erhöht worden. Von der Regierung wurde zur Begründung erklärt, daß Irland, auch wenn es neutral sei, von den Krie bien nicht unberührt bleiben könne. Die unvermeidliche Gee eng der Einfuhren und die zunehmende , , . von einem einzigen Markt für
. Ueberschußprodukte schaffe ein i. Problem. Außerdem habe die Regierung die Armee verstärken und besser ausrüsten müssen. ;
Englische: graße ö ;
Spanische
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deut Elektrolytkupfernotĩz stellte sich laut Berliner . 366 N. 79 am 11. November auf 74,00 RM (am 10. November auf 4, 0 RA)
für 100 kg.
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten
Telegraphische Auszahlung.
—
—
Aegyvten (Alexandrien und Kairo) .... Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay Caleutta) .. . Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London). . Estland (Neval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran)... Island (Neykiavik). Italien (Rom und Mailand) ..... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga) ... Litauen (stowno / gau⸗ nas) ; Luxemburg (Luxem- burg) Neuseeland (Welling nn, Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) r. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona) .... Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Isfanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay ((Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)
J äqypt. Pfd. lo0 Afghan
1Pay.⸗Ves. l austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Leva
100 Kronen Uengl. Pfund
Igo estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar I kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr. neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
U südafr. Pf. U türk. Pfund 100 Pengõö 1 Goldpeso
1Dollar
11. November
Geld 1873
0, 576
106,56 0, 130
zorn! 16 55
62, 44 5, 066 2, 353
132,22
14,28
38,31
13,99 0, 585
. 1876 1196 lo, 1a 6 oy 8565 9 20
55, 89 8 591
25, 61
ys ys 2.191
Brie /
187 o 680
40, 64 0, 132
. a8 16
2 66 h. Höß 2367
132,48
11,36 38 35
13,11 O0, 585
b os 186 36 120 10. 16
59,4
6, Ml 8, 609
25, 67 1,982 0, g2
2, 496
10. November Geld Brief
18 9öos0
1873 ools
40,96 0, 130
41, 04 0, 132
D 123 iß
Don 16 6
2, 44 d. 4d 2353
32.22
1439
35 5j
13,09 0,583
d a . 1 9s to at
2 6 d oh
23h 13248 14.36 38 39
13,11 0 6865
b os 18 202 10 2s
o6 71 8. id
5b, 59 9.091 59,41
ob. Ml d, 609
25,657
59,29
56, 89 8,59
25,51
. . 2495
. olg 2491
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse
England, Aegypten, Südafrik. Union.
rankieich
Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien Kanada
Geld 9, 74 h, 514
Brief 9, 76 5,526 7, 808 73, 17 2.182
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
—
Sovereigns ..... 20 Franes⸗ Stücke. Gold⸗Dollars .... Aegyptische .... Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 2 und 1Dollar. . Argentinische . .... Australische .... Belgische .. .... Brasilianische ... Brit. ⸗Indische ... Bulgarische .... Dänische ..
14 u. darunter Estnische .. ....
ann,, ö K
olländische ..... talienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische .... anadische ...... Lettländische Litauische: große. ö 100 5 darunt. uxemburgische ... irn m fh . Numãnische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei ... Schwedische ..... Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union ... Türkische .. ..... Ungarische
l00 Pengò
l ãgypt. Pfd.
1Dollar 1Dollar
1 Pap. ⸗Peso l austr. Pfd. 100 Belga 1L1Milreis 100 Rupien 100 Leva
100 Kronen Lengl. Pfund ULengl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar
l kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
l00 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
1600 Ler
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
lIl00 pPeseten
lüda fr. Pfd türk. Pfund
Geid
20,38
16. 16 4, 185 9, 08
274 274 d os 679
40 57 6.65
d. S6
. 53 538
og 3. 133 5
1707 3 Sz 23608
—
1170 613 364
59, 18 56, 84 5b, 84
8.98 1l, 84
— —
11. Nobember
Brie
20,46
16.25 4, 205 9, 12
2,16 716 dos 5 5 46 6 611 69. 1j
as, lᷣ 942 das
55 di 13251
1513 55 211
41, 86 Io 17 o6
10. November Geld Brief 2038 16. 16
4, 185
9.08
271 771 Göbls 5.75 40 53 0665 6d. S
5,24 132.09
1597 36g 353
i 1933 6 46d
og 18 zh oh
8, 98 1,84