1939 / 269 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

*.

,

Settlitzer Kaolinwerte⸗MAttiengesell schaft in Zettlitz bei Karlsbad.

saos /o]. C

Eröfsnungsbilanz zum 1. Januar 1938.

zittiva.

I. Anlagevermögen:

1. Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ u. Wohngebäuden b) Betriebsgebäuden u. anderen

Baulichkeiten... . 16526 500,

2. Unbebaute Grundstücke ...

3. Kaolinvorfommen .

4. Kohlenvorkommen

ö. Schächte und Grubenbaue— .. .

7

8

180 000,

Maschinen, maschin. Anlagen, und Transporteintichtungen .... Brennöfen Drahtseilbahnen.. 9. Fuhrpark 10. Werkzeuge, Betriebs⸗ u. Geschäftseinrichtungen 11. Formen und Modelle... 13 Patente k 22 9 8 4 ö . m , ;

14. Beteiligungen....

2 w 8

, ,

II. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe .. . 2. Halbfertige Erzeugnisse—— 3. Fertige Erzeugnisse⸗——— 4. Wertpapiere . 2 2 2 2 0 2 2 6 ,,,, JJ 6. Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen . 7. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und dein en ö 8. Forderungen an Konzernunternehmungen .. e J 10. Kassenbestand einschl. Reichsbank und Postscheck⸗ itt en,,, JJ, 11. Sonstige Forderungen... Passiva. J. Grund kapita- 4 2 II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage... 2. Freie Rücklage. . 3. Rücklage für soziale Zwecke... III. Wertberichtigungen für Außenstände ..... , Rückstellungeen V. Verbindlichkeiten: 1. Anzahlungen von Kunden.... ö

2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rüngen und Jeistungeen

3. Verbindlichkeiten aus der Annahme von ge⸗ zogenen Wechseln

4. Verbindlichkeiten gegenüber Banken .

5. Sonstige Verbindlichkeiten ...

. 7 6 8 2 2 k

Der Vorstand.

Re 8 Re 693 l

1ũ706 500 200 000 1200000 100 000 230 000 1 880 000 S5 000 360 000 45 500 - 140 000 1— 1

1— 54947 003

1575 001

75T Soi -= 272 505 88 42 761 34

782 404 18 1097 67140

2 81459

6 691

6 310 88

1539 191 55

z8 O82 70

423766

16 409 99

247 113 17

10 480 5265 94

6 000 000 1687 646 83

124 28563

150 000 1961 93246

ö 50 000

144 73677 4 367 68 146 19113 3 422 42 1722 63320

447 243 28 2 323 85771

J 10 480 526 94

; Johann Meisel. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prü

fung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Reichsmarkeröffnungsbilanz und der Bericht

des

Vorstandes den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, den 23. Oktober 1939.

Treuvertehr Deutsche Treuhand Aktien gesellschaft.

Schwoon, Wirtschaftsprüfer. Auf sichtsrat:

te ppa. Dr. Wissig, Wirtschaftsprüfer. Vorsitzer: Alois Pfeiffer, Zettlitz; Stellvertreter des Vor⸗

sitzers: Dr. Karl Schreitter von Schwarzenfeld, Reichenberg, Konsul Paul Vernickel, Reichenberg; Mitglieder: Direktor Dr. Hubert Baumann, Reichenberg, Graf Ing. Ferdinand Kinsky, Horazdowitz, Graf Dr. Eugen Ledebur⸗Wicheln, Krzemusch, Graf Franz Ledebur-Wicheln, Aich, Prinz Karl Alfred Liechtenstein, Groß⸗Ullersdorf, Wilhelm Lorenz, Fischern, Ernst Pfeiffer, Zettlitz, Otto Radler, Karlsbad, Hermann F. Reemtsma, Hamburg. Vorstand: Generaldirektor Johann Meisel, Zettlitz, Alleinvorstand; Direktor Franz Bräuer, Karlsbad, stellvertretendes Vorstandsmitglied.

/ f ' · r 1 —— Adolph Frank, Fournier⸗ und Holzimport Att. Ges., Nürnberg.

405051. Bilanz am 30. Juni 1939. Attiva. , . I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: a) in Hamburg mit Geschäftsgebäuden: am 35 6 19; 33 532,94 Zugang 1938/39... 23 751,90 57 TV ,s Abgang 1938/39 ..... 335,94 56 948,90 Abschreibung 1938/39... 312,40 56 4 b) Schuppenaufbau Nürnberg: Anschaffung ö, 11 134,63 Abschreibung 1938/39... 34,63 11 100 2. Maschinelle Anlagen: Anschaffung ,,, w Abschreibung 1938/39 ..... 204,50 8 530 3. Betriebs⸗ und Geschäftsinventar: am 30. 6. 1 . 3900, Zugang 1938/39... 19598, 14 D Ts, Abschreibung 1938/39 .... 2397,14 21 101 97 367 50 II. Umlaufsvermögen: . 1. Waren laut Inventar.. . 2 459 587 36 2. Eigene Aktien, Nennwert EM 31 200, -... 28 080 - 3 24 000 4. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen . . 402 297 06 . K 179 184 81 6. Kasse, Reichsbank, Postschekk fc... 8 90340 J. Andere Bankguthaben... . 19 032 24 8. Sonstige Forderungen.... 19653 1123 03787 III. Rechnungsabgrenzung .. . 194217 1222 347 54 assi va. J. Grundkapital * ö s * 1 9 d 9 9 500 000 II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage J..... S0 000 2. Gesetzliche Rücklage II...... 140 000 an 115 000 335 000 III. Wertberichtigung: Delkredererückstellung .... 67 000 - IV. Rückstellungen: 1. Steuern und Aussichtsrat .. 33 918 24 2. Pensionsverpflichtungen ... 465 000 78 918 24 V. Verbindlichleiten: . . , ö 20 000 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen. . . 167 846 01 3. Alzepte 4 9668 2 9 0 9 0 6 6260 184 10685 VI. Rechnungsabgrenzung. . . 13 513 30 VII. Gewinn 1. 7. 1938 bis 30. 6. 19349... 141 08715 Verlustvortrag aus 1937/3835... 97 278 43 won is 1222 37751

Erste Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Kr. 268 vom 15. November 1939. S. 2

Gewinn- und Berlustrechuung 1. Juli 18938 vis 30. Zuni 15938. m . Aufwendungen. R. M 1. Verlustvortrag aus 1937/38. . ö 97 . 2. Löhne und Gehälter... . 150 02701 3. Soziale Abgaben. wd 5 165 35 4. Abschreibungen if Anlage ere ö 2 94867 5. insen 2 2 2 2 8 d . E S e 1 16 * 2 1 13 688 66 S. Steuern R 27 371 35 J. Beiträge an Berufsvertretungen... 5 4526 80 ; ; 3601 605 84 8. Reingewinn: 1. 7. 1938 bis 30. 6. 1939. ..... . 141 6087,15 J Verlustvortrag 1937/3865... 9 278. 43 8090 16 344 81499 Ertrã ge. 1. Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen und Erträge, die nicht gesondert ausgewiesen sind . ö 333 729 12 2. Außerordentliche Erträge 11 08587 344 81499 Rürnberg, den 9. September 1939. Carl⸗ Emil Wessel. Karl Danzer. Richard Wessel. 40680. ; Münchener Export⸗Malzfabrik München A. G. Bilanz für den 31. Juli 1939. . Vorträge Zugänge Abgänge Abschr. Bilanzwert I. 8. 1938 1958/39 1958/39 1938/39 31.7. 1939 Aktiva. REM“ & RA & RM & RM , RM I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Geschäfts⸗ u. Wohngrundstücke 490 000 16 500 473 500 Z. Bewegl. Anlagen: a) Maschinen und masch. Anlagen. 1— 1977 1977 1 b) Werkzeuge, Be⸗ triebs⸗ und Ge⸗ schäftsinventar. 1— 102895 102895 1 o) Fuhrpark ... 1— 3 300 - 3 300 - 1— d Säcke. 1— 9441825 9 448 25 1— 3. Sonstiges Anlage⸗ vermögen: a) Patente u. Schutz⸗ htte. 1— 1 b) Beteiligungen. 15 345 15 345 ) Anlagewert⸗2 papiere... 23 536 50 1 861 8 64076 1674775 528 886 50 17 615 20 8 649 75 32 2542 505 597 75 II. Umlaufs vermögen: 1. Roh, Hilfs- und Betriebsstoffee. .. 171 153,83 2. Fertige Erzeugnissee .. . . 386 696,13 557 849,96 3. Wertpapiere . J 39 570,905 4. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen m 284 687,39 5. Forderungen an abhängige Gesellschaften. ... 11 114,14. 6. Sonstige Forderungen.. . 36 620,84 K . 172 s80, 34 8. Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ und Postscheck⸗ Futhn n een 114944, 05 9. Andere Bankguthaben... . 299 505,59 1517 17246. III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... 5 064 08 5 2027 834 29 Passiva. .

J. Grundkapital: 1000 Stammaktien zu je RM 1000, .... 1000 000

II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 1 1 1 1 1 1 1 0 * 0 1 1 6 1 0 1 1 2 115 000 2. Andere Rücklagen: Werkerhaltungsrücklagee... . . 200 000, Arbeiter⸗ und Beamtenunterstützungsrücklage 63 000, Genußrechtsrücklage .... . . 15 000, 308 000

III. Dellre berech dla . K 83 700 - IV. Rückstellungen für ungewisse Schulden.... . 567 300 -

V. Verbindlichkeiten:

w 17 9 2. Anzahlungen von Kunden.... S9 737, 27 3. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen ill 6 450,86 4. Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen Gesell⸗ schaften . , 9 1 1 8 1 1 6 1 1 1 1 57 887, 25 5. Sonstige Verbindlichkeiteng ... 35 598,27 316 81248 VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.. 29 665 50 VII. Gewinn: Gewinnvortrag aus 19373383 ..... 7510,85 Reingewinn 1938/39. ...... . . . 109 845,46 117 3566 31 2027 83429 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 19338. 39.

ö Aufwendungen. Re, S. Löhne und Gehälter. J 308 522 98 Soziale Abgaben: a) gesetzliche. ... . . 20 927, 34

b) freiwillige . 2 * 28 174542, 23 38 469 57

Abschreibungen auf das Anlagevermögen?! 32 264 20

Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen... 201 650 04

Beiträge an Berufsvertretungen ?!. 6 31860 Erfolg: Gewinnvortrag aus 1937/38... 7510,85

Reingewinn des Geschäftsjahres 1938/39... . 109 8456,46 117 35631

. 704 57170

ö. Erträge. .

Gewinnvortrag aus 1937/38... 7510 85

Ausweispflichtiger Rohüberschuß ... 688 63818

Zinsmehrertrag .... , .) ../⸗/ꝰ 3 683 89

Außerordentliche Erträge.. 473878

70d 57170

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

München, den 16. Oktober 1939.

Dr. F. Fergg, Wirtschaftsprüfer. Die auf 89 festgesetzte Dividende gelangt von heute ab winnanteilschein Nr. 33

bei der . Vereinsbank München

bei der Bayeri

bei der Reich s⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G. ,

bei Heinrich Kirchholtes, Bankgeschäft in bei unserer Gesellschaftstasse, München F, Wirtstraße 3,

zur Auszahlung.

erlin W 8,

en Hypotheken⸗ und Wechselbant München,

der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

auf den Ge⸗

rankfurt a. Main, und

Ferner wird der Gewinnanteilschein Nr. 14 unserer Genußrechtsurkunden

ünchen, den 10. November 1939. Der Vorstand.

Markus v. Frehberg.

Simon Schmid.

mit EM 3, 50 für die Stücke zu RM 100, und mit EMA 1,75 für die Stücke zu R. AM 1 bei obigen Stellen eingelöst.

40874 Altmãrkische Rieinbahn⸗Attiengese ll schaft. Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Donnerstag, dein 14. De⸗ zember 1939, 190 ühr, in Calbe (Milde) in „Hoffmanns Hotel“ statt⸗ m ordentlichen Hauptver⸗

ammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses vom 31. März 1939 mit dem Bericht des Auf⸗ 6

Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat der Ge- sellschaft für das Geschäftsjahr 1933539.

3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

4. Beschlußfassssung über die Aende⸗ rung des 5 19 der Satzung. .

Der § 19 foll folgenden Zusatz erhalten:

„Die , ,, der Gesellschaft finden am Gesellschafts⸗ r oder in Magdeburg oder in

erseburg statt.“

5. Beschlußfassung über die Aende⸗ rung des 5 30 der Satzung.

In Absatz 1 soll der Satz: „Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesen⸗ heit der Mehrzahl der im Amte be⸗ findlichen Mitglieder erforderlich“ gestrichen werden.

6. Verschiedenes. ;

Nach 8 20 der Satzung sind zur Teil- nahme an der Hauptversammlung die⸗ jenigen Aktionäre ere tigt die ihre Aktien bis spätestens am 12. Dezem⸗ ber 1939 bei der Mittel deutschen Landesbank, Filiale Halle (Saale), einer öffentlichen Kasse oder bei einem Notar hinterlegy haben.

, den J. November 1939.

Der Vorsitzer des Aufsichtsrats:

Fenner von Fenneberg.

I0. Gesellschaften ö. m. b. H.

Staiger⸗Großhandels G. m. b. S. in Ligu. in Stuttgart N, Martinstr. 15.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ich fordere ihre Gläubiger auf, ihre For⸗ derungen bei mir geltend zu nachen.

Den A. Oktober 1939.

Der Liquidator: Paul Staiger sen.

40653 Die Herrenwäschefabrik Plauen, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Plauen, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Plauen, den 11. November 1939. Die Liquidatoren: Erich Kohl. Dr. Anton Kampmann.

40659 Die Berlin⸗Plauener Wäsche⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Plauen, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Plauen, den 11. November 1939. Die Liquidatoren: Karl Schillig. Dr. Anton Kampmann.

40657) Gläubigeraufforderung.

Die Sabel Installations⸗Gesell⸗ schaft m. b. H. in Wien hat sich auf⸗ gelöst und ist in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich beim Liquidator Ing. Josef Kara⸗ fiat in Wien-Schwechat, Weglgasse Nr. 9, binnen drei Monaten zu melden. .

39520

„Teutonia Stanz- und Emaillier⸗

werke G. m. b. H.“, Meißen i. Sa. Diese Firma ist aufgelöft worden. um Abwickler ist der bisherige Ge⸗ chäftsführer Eri Ravenborg er⸗

nannt worden. Etwaige Gläubiger

wollen sich umgehend an die Gesell⸗

schaft wenden.

Der Abwickler „Teutonia Stanz⸗ und Emaillierwerke in Liqu.“

Erich Ravenborg.

40369 Kartonnagen⸗Fabrik Georg Ortlepp Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Friedrichroda, Thür. Die Gesellschaft hat sich am 4. Mai 1939 aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Friedrichroda, 9. November 1939. Kartonnagen⸗Fabrik Georg Ortlepp G. m. b. H., Friedrichroda i. Thür. Als Liquidator: H. Hettstedt.

399921 Die Metallurg G. m. b. H.. Düsseldorf, ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefor⸗ dert, sich bei dem Unterzeichneten zu melden. Die Gesellschaft für Elektro , n,. Dr. Paul Grünfeld, Ber⸗ lin⸗Charlottenburg, Hardenbergstraße 3, wird an Stelle der aufgelösten Gesell⸗ schaft in Düsseldorf eine Geschäftsstelle errichten. Düsseldorf, Tiergartenstr. 17, den 6. Nobember 1939. Metallurg G. m. b. H. Der Liquidator: Eugen Nassauer,

Düsseldorf, Tiergartenstr. IJ.

Druckfehlerberichtigung zum Erlaß

des Portos abgegeben. Fernsprech Sammel ˖ Nr. 18 33 33.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 GAM einschließlich o 48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld. fur Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.90 ac monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 4, einzelne Beilagen 10 Ch Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

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SRG 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf

beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ,

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal

unterstrichen) oder durch ĩ

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen Tage

vor dem Einrückungstermin bel der Anzeigenstelle eingegangen sein. h

L io RA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit -

ein seitig insbesondere

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Reichsbankgirokonto Nr. 1918 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 269

*

Berlin, Donnerstag, den 16. November, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 939

Snhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Einführung der Bestimmungen über die Förderung der Kleinsiedlung im Reichsgau Sudetenland. Vom 25. Oktober 1939. .

Erlaß zur Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 und zur Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von

Getreide. Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 7. September 1939. ö

Anorbnung über die Festsetzung von Preisen und sonstigen Be— dingungen für die Herstellung und Lieferung von Holzhäusern. Vom 13. November 1939.

Verordnung über die Preisbildung für Alpengras (carex brizoides)]. Vom 23. Oktober 1939.

Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Spinnstoffwaren vom 15. November 1939.

Bekanntmachung Rr. à der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete (nicht bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren). Vom 15. November 1939.

Anordnung BK der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete Verkehr mit Nähmitteln). Vom 15. November 1939.

Bekanntmachung Nr. 3 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiele (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher).

Vom 15. November 1939. ö zur Verordnung über vie

öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeug⸗ nissen vom 2. August 18939, in Nr. 265.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetz blatts, Teil 1 Nr. 225.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung

über die Einführung der Bestimmungen über die Förderung der Kleinsiedlung im Reichsgau Sudetenland.

Vom 25. Oktober 1939.

Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwaltung der sudetendeutschen Gebiete von 1. Oktober 1938 Reichsgesetzbl. 1 S. 1331 5 1 und der Verordnung zur Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaues und des Wohnungs- und Siedlungswesens in den sudetendeutschen Gebieten vom 6. Mai 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 95ß6 56 wird folgendes bestimmt:

§1 Im Reichsgau Sudetenland gelten 1. die Bestimmungen über die Förderung der Klein⸗ siedlung (ůsB) vom 14. September 1937 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

anzeiger Nr. 214 vom 16. September 1937 und Reichsarbeitsblatt vom 5. Oktober 1937 S. 1 227 ff.).

2. die Aenderung der Bestimmungen über die För⸗ derung der Kleinsiedlung (KsBß) vom 23. De⸗ zember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 303 vom 39. Dezember 1938 und Reichsarbeitsblatt vom 5. Januar 1939 S. 1 13m.

§8 2

(1) Soweit in den Ksß, namentlich in den Nrn. 34 und 37 der KsB vom 14. September 1837 und in Nr. 21 der den KSB vom 14. September 1937 als Anlage A bei⸗ gefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen . die Ueber⸗ nahme von Reichsbürgschaften für Kleinsiedlungen“, von „Erbbaurecht“ oder „Erbbauzinsen“ die Rede ist, treten an die Stelle dieser Vorschriften sinngemäß die Vorschriften über das im Reichsgau Sudetenland noch geltende altöster⸗ reichische „Baurecht“ oder die „Baurechtzinsen“.

(2) Bis zur Einführung der entsprechenden bürgerlich- rechtlichen und grundbuchrechtlichen Vorschriften ist Nr. 36 Abf. 1 letzter Satz der KsBß vom 14. September 1937 nicht anwendbar. Sopeit es sich nicht um Eigensiedlungen handelt, ist jedoch nach Möglichkeit sicherzustellen, daß das Siedlungs⸗ gelände sich während der Dauer der Probezeit im Eigentum des Siedlungsträgers befindet. . .

(G) Bis zur Einführung des Reichsheimstättenrechts im Reichsgau Sudetenland sind die Warscha hten über die Aus⸗

gabe der Stellen als Reichsheimstätten (Erbbauheimstätten)

vgl. namentlich Nr. 37 Abs. 2 der KSh und die Vertrags⸗ muster 6 a (Heimstättenvertrag) und 6 b (Erbbauheimstätten⸗ vertrag) nicht anwendbar.

(ch Nr. 20 der Ksß erhält folgende Fassung:

„Die Reichsbürgschaft wird als gewöhnliche Bürgschaft nach den Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetz⸗ buches (9gl. vor allem S5 765, 771, 72 BGB) übernommen. Hat der Darlehnsgeber seinen Sitz im Reichsgau Sudeten⸗ fand, so wird die Reichsbürgschaft bis auf weiteres als Bürg⸗ schaft nach 5 1355 ab GB übernommen, jedoch mit der Maß⸗ gabe, daß das Reich als Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Darlehnsgeber nachgewiesen hat, daß er durch Zwangsvollstveckung in das bewegliche Vermögen seine Forderung beim Darlehnsnehmer nicht einzutreiben vermag. Im übrigen gelten die den KsSß als Anlage A bei⸗ gefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ueber— nahme von Reichsbürgschaften für Kleinstedlungen“.“

In den den KSB vom 14. September 1937 als Anlage A beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ueber⸗ nahme von , fur Kleinsiedlungen“ wird für den Reichsgau Sudetenland bis auf weiteres

a) in Nr. 2 Abs. 2 zu b hinter „des Hypotheken⸗ sicherungsscheins“ eingefügt: „(der Vinkulierungs⸗ erklärung),

b) in Nr. 8 statt „774 BGB“ gesetzt: 1358 ab 6B“.

(6) Nr. 12 E, PB der den ESB vom 14. September 1037 als Anlage A beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingun⸗ gen für die Uebernahme von Reichsbürgschaften für Kleinsied⸗ lungen“ erhält für den Reichsgau Sudetenland bis auf weikeres folgende Fassung:

„b) wenn die Zwangsversteigerung oder Zwangsver⸗ waltung des Grundstücks eingeleitet wird oder wenn die Rechtsgültigkeit oder der Rang der verbürgten Hypothek bestritten wird.“

83 Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidenten in Aussig, Eger und Troppau. 34

Soweit Vorschriften, die durch diese Bekanntmachung eingeführt werden, nicht unmittelbar angewendet werden können, sind sie sinngemäß anzuwenden.

585 Der Reichsarbeitsminister erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die zur Durchführung dieser Bestimmungen erforderlichen Vorschriften.

§86 Diese ,, treten mit dem Tage der Veröffent⸗ lichung im 2 eichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.

Berlin, den 265. Oktober 1939.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Schmidt.

Der Reichsminister des Innern.

J. A.: Dr. Hoch e.

Erlaß . Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von andwirtscha igen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 15215 und zur Verordnung über die öffentliche er n n, von Getreide, Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlichen Er e , vom 7. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1705).

Betrifft: Futtermittelscheine. Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird folgendes an⸗ geordnet: . 1

FJuttermittelscheine. .

Zum Bezuge von Futtermitteln für . Rinder un Schweine durch nichtlandwirtschaftliche sstädtische) Tierhalter sind durch die Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermitielwirtschaft vom 25. September 1939 RN VBI. S. 701 Teil III Abschnitt 1V iffer 3 Futtermittelscheine vorgeschrieben worden. Nichtlandwirt⸗ schaftliche Geflügelhalter oder Halter von Ziegen, Kaninchen oder anderen Tieren, ö die keine Futtermittelscheine vor⸗ gesehen sind, können ihren Bedarf im Rahmen der Futter⸗ mittelversorgungslage ohne Scheine decken.

Für Schweinemästereien werden keine Futtermittel cheine ausgegeben, weil . im Rahmen der Belieferung landwirt⸗ schaftlicher Tierhalter berücksichtigt werden.

Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter.

Als nichtlandwirtschaftliche (städtische) Tierhalter gelten nach der genannten Anordnung der Hauptvereinigung die⸗ jenigen Tierhalter, die nicht Inhaber eines landwirtschaft⸗ lichen Betriebes find und über keine ausreichende eigene

uttergrundlage verfügen, um die von ihnen unterhaltenen iere vorwiegend mit eigenem Futter ernähren zu können.

Gestaltung der Scheine.

Die Futtermittelscheine bestehen aus einem Stamm⸗ abschnitt und neun Einzelabschnitten (Nr. 1— 7). Es werden Scheine ausgegeben für:

1 Pferd

5 Pferde 1 Schwein 1 Rind

5 Rinder

Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter mit z. B. 11 Pferden, 6 Rindern und 2 Schweinen erhalten demnach folgende

in gelber Farbe in weißer Farbe in grüner Farbe

Scheine: Einen Schein lautend auf 1 Pferd, zwei Scheine

lautend auf je 5 Pferde, einen Schein lautend auf 1 Rind, einen Schein lautend auf 5 Rinder und zwei Scheine lautend auf je ein Schwein.

Bei besonders großen Viehbeständen nichtlandwirtschaft— licher Tierhalter können die Ernährungsämter auf Antrag Berechtigungsscheine, die über die Gesamtzahl der auf Futter⸗ mittelscheine versorgenden Tiere einér Gattung an len, ausstellen (einzeln für Pferde oder Rinder oder Schweine).

Gültigkeit.

Die Einzelabschnitte berechtigen nur den auf dem Stamm⸗ abschnitt aufgeführten Inhaber zum Bezuge der für die ge⸗ nannten Tiere jeweils zur Verfügung gestellten Futtermittel. Die Einzelabschnitte sind nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt gültig.

Die Landes⸗ (Provinzial Ernährungsämter bzw. bei örtlich beschränkten Zuteilungen die Ernährungsämter genen nach näherer Weisung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide und Futtermittelwirtschaft Art und Menge der k bekannt, die von den nichtlandwirtschaftlichen

ierhaltern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes entgeltlich oder unentgeltlich nur gegen Futtermittelscheine bezogen oder an diese abgegeben werden dürfen.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 1939 dürfen Futtermittel an nichtlandwirtschaftliche (städtische) Tierhalter nur gegen die betreffenden Einzelabschnitte der Futtermittelscheine ab⸗ gegeben werden.

Die unrechtmäßige Benutzung von Futtermittelscheinen ist strafbar.

Umtausch der Scheine.

Vermindert sich der Viehbestand infolge Veräußerung, Schlachtung usw., so sind die entsprechenden Futtermittel⸗ scheine dem zuständigen Ernährungsamt umgehend zurück⸗ zuschicken. Fällt z. B. ein Tier fort, für das die Futtermittel auf Grund eines Fünfer⸗Scheines bezogen worden sind, so ist dieser Fünfer⸗Schein beim zuständigen Ernährungsamt um⸗ gehend in vier Einzelscheine umzutauschen. Beim Fortfall eines von drei Pferden ist ein Einer⸗Schein „Pferd“ an das

zuständige Ernährungsamt einzusenden.

Ausgabe der Futter mittelscheine.

Die Ausgabe der Futtermittelscheine erfolgt durch die Ernährungsämter nach Maßgabe näherer Bekanntmachung. In der Bekanntmachung sind die nichtlandwirtschaftlichen Tierhalter aufzufordern, ihren versorgungsberechtigten Vieh⸗ bestand dem Ernährungsamt zu melden und die entsprechen⸗ den Futtermittelscheine zu beantragen. Da im Intexesse der Versorgungssicherung nur die notwendigen Futtermittel zugeteilt werden können, sind die Angaben der nichtlandwirt⸗ schaftlichen Tierhalter über ihren Viehbestand nach Möglich keit nachzuprüfen. In Fällen, in denen der Verdacht un⸗ richtiger Angaben besteht, muß dies geschehen.

II. Zuteilung der Futtermittel.

Die Zuteilung der Futtermittel wird in Einzelaktionen in verschieden großen Zeitabschnitten nach der jeweiligen Versorgungslage vorgenommen. Wenn den nichtlandwirt⸗ schaftlichen Tierhaltern Futtermittel zugeteilt werden sollen, benachrichtigt die Hauptvereinigung die Landes⸗ Provinzial⸗ Ernährungsämter, die den betreffenden Abschnitt der Futter⸗ mittelscheine aufrufen, bzw. von den Ernährungsämtern auf⸗ rufen lassen. Die Inhaber der Futtermittelscheine sind dann berechtigt, von einem Verteiler innerhalb der von den Er⸗ nährungsämtern vorgeschriebenen Zeitspanne Futtermittel