*
= , , . /. / . .
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 275 vom 23. November 1939. S. 2
—
anforderungsscheinen für Wehrmachtaufträge und auf Grund von Ausfuhrverbrauchscheinen. .
3. (1) Die Meldung nach den Bestimmungen unter Ziffer 2 hat die Bezüge an Halbmaterial während der Zeit vom 1. April 1939 bis 30. Juni 1939 (2. Kalender⸗ vierteljahr 1939) zu umfassen. Wenn ein Betrieb wäh⸗ rend dieses Kalendervierteljahres in einer Metallklasse für Zwecke gemäß Ziffer 2 Absatz 1a Halbmaterial nicht oder in ungewöhnlich niedriger Menge bezogen hat, kann er auf einem besonderen Vordruck, der dem allgemeinen Meldevordruck bei⸗ gelegt wird, eine Zusatz meldung erstatten, in der er als Bezugsmenge den Vierteljahresdurchschnitt seiner Bezüge in der Zeit vom 1. Oktober 1938 bis 30. September 1939 angibt. Die Auffüllung des Vordruckes „Zusatzmeldung“ ist auf diejenigen Metallklassen zu beschränken, in denen der Betrieb diesen Vierteljahresdurchschnitt an Stelle der Bezüge im 2. Kalendervierteljahr 1939 seiner künftigen Bezugsberech⸗ tigung zugrunde zu legen wünscht. Der allgemeine Meldevor⸗ druck ist auch dann in allen Metallklassen auszufüllen, wenn ö oder alle Metallklassen die Zusatzmeldung erstattet wird.
(25 Die Meldung auf dem allgemeinen Vordruck ist in einfacher, die Zusatzmeldung in doppelter Ausfertigung bei der Reichsstelle für Metalle einzureichen.
C. Auswirkung der Meldung.
4. (1) Die gemäß Ziffer Bund 3 gemeldeten Bezugszahlen für Halbmaterial dienen als Grundlage sowohl für die Be⸗ messung der Bezugs⸗ und Verbrauchsberechtigung gemäß §7 und § 8 der Anordnung M! wie auch für alle Anträge und Bescheide, die sich auf den Bezug und den Verbrauch von Halb⸗ material beziehen.
(2) Die Bezugsberechtigung für Halbmaterial zur An⸗ fertigung von Erzeugnissen oder zur Ausführung von Kunden⸗ aufträgen (ohne Sonderzuweisung) ist nach 57 der Anordnung MI nur aus den gemäß Ziffer 2 Absatz La gemeldeten Be⸗ zugszahlen zu berechnen. Für den Bezug von Halbmaterial auf Grund einer Sonderzuweisung tritt die in der Sonderzu⸗ weisung angegebene Menge an die Stelle der Bezugsberechti⸗ gung gemäß 57 der Anordnung M1. Für den Bezug von Halhmaterial als Verbrauchsersatz gilt 59 der Anordnung MI, für den Bezug auf Grund von Metallanforderungs⸗ scheinen für Wehrmachtaufträge und auf Grund von Ausfuhr⸗ verbrauchscheinen 57 Absatz 4 der Anordnung MI.
(3) Anträge meldepflichtiger Betriebe, die ihre Meldung nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung nicht abge⸗ geben haben, können nicht bearbeitet werden.
(4 Die Abgabe einer Zusatzmeldung gemäß Ziffer 3 gilt als Antrag auf Festsetzung der Bezugsberechtigung unter Zu⸗ grundelegung des Vierteljahresdurchschnitts vom 1. Oktober 1938 bis 30. September 1939. Wird eine Ausfertigung der Zusatzmeldung von der Reichsstelle für Metalle abgestempelt zurückgesandt, so gilt der Antrag damit als genehmigt. In diesem Falle bemißt sich für den Antragsteller die vierteljähr⸗ liche Bezugsberechtigung für Halbmaterial auf die Hälfte der Bezüge im vorbezeichneten Vierteljahresdurchschnitt.
D. Befreiung von der Meldepflicht.
5. (I) Von der Meldepflicht nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung sind befreit diejenigen Betriebe, deren Ge⸗ samtbezüge an Halbmaterial für Zwecke gemäß Ziffer 2 Ab⸗
satz 1 und Absatz 2 im 2. Kalendervierteljahr 19359 in keiner
Metallklasse die nachstehenden Mengen überstiegen haben:
je 500 kg in den einzelnen Metallklassen der Klassengrup⸗ pen III (Blei und Bleilegierungen), VIII (Kupfer), 1X (Kupferlegierungen) und XIX (Zink und Zink⸗ legierungen),
je 50 kg in den einzelnen Metallklassen der Klassengrup⸗
pen XIII (Nickel und Nickellegierungen) und XX (Zinn und Zinnlegierungen) mit Ausnahme der Klasse XX A,
je 25 kg in der Metallklasse XX A (Zinn, nicht legiert).
(2) Ist die Meldegrenze gemäß Absatz 1 in einer Metall⸗ klasse überschritten, so ist die Meldung für alle Metallklassen zu erstatten.
(3) Betriebe, die gemäß Ziffer 3 in einer oder mehreren Metallklassen ihrer Bezugsberechtigung an Halbmaterial die Bezugszahlen aus dem Vierteljahresdurchschnitt vom 1. Ok⸗ tober 1938 bis 30. September 1939 zugrunde legen wollen, sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Bezüge im Z. Kalender⸗ vierteljahr 1939 in vollem Umfange meldepflichtig.
E. Sonderbestimmungen für die Bezugsberechtigung.
6. (I) Die Reichsstelle für Metalle kann aus volkswirt⸗ schaftlichen Gründen für einzelne Betriebe, Gruppen von Be⸗ trieben, einzelne Metallklassen oder bestimmte Zwecke die Be⸗ rechtigung zum Bezuge von Halbmaterial abweichend von den Bestimmungen der Anordnung M 1 und den Bestimmungen dieser Bekanntmachung festsetzen.
(2) Mit Ausnahme der Antragstellung gemäß Ziffer 4 Absatz 4 sind für Anträge auf Erhöhung der Bezugsberechti⸗ gung an Halbmaterial besondere nn ge Vordrucke zu ver⸗ wenden, die bis auf weiteres bei der Reichsstelle für Metalle erhältlich sind.
G) Halbmaterial aus Zinklegierungen der Metall⸗ klasse WX E darf für Inlandszwecke — außer für Wehr⸗ machtbedarf — während eines Kalendervierteljahres bis zur doppelten Höhe der Bezüge während des 2. Kalenderviertel⸗ jahres 1939 bezogen werden, ohne daß es hierfür eines An⸗ trages an die Reichsstelle für Metalle bedarf.
F. Verbrauchsberechtigung für Halbmaterial.
J. 5 8 der Anordnung M! gilt auch in denjenigen Fällen, in denen auf Grund dieser Bekanntma die Bezugsberech⸗ tigung an Halbmaterial abweichend 9 Bestimmungen der Anordnung M 1 geregelt wird. Demgemäß führt jede Erhöhung oder Herabsetzung der Bezugsberechtigung zu einer entsprechenden Erhöhung oder Herabsetzung der Verbrauchs⸗ berechtigung, es sei denn, 2 von der Reichsstelle für Metalle ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
6. Sonderbestimmungen . e , . Ausbesserungo⸗ betriebe. V4
8. Handwerkliche Betriebe, die nach dem Gegenstand ihres
Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsarbeiten für andere Per⸗ sonen oder Betriebe benötigen, sind von der Bezugsbeschrän⸗
s8 8 der Anordnung M 1 befreit, soweit das Halb⸗ material für solche Ausbesserungs und Instandhaltungs⸗ arbeiten bezogen und verbraucht wird. Diese Befreiung von der Bezugs- und Verbrauchsbeschränkung begründet keine Be⸗ freiung von der Meldepflicht nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung. Die zu Ausbesserungs- und Instandhal⸗ tungsarbeiten für andere Personen oder Betriebe bezogenen Mengen von Halbmaterial . für die Meldung als Bezüge zur Ausführung von Kundenaufträgen.
H. Schlußbestimmungen.
9. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung oder gegen Maßnahmen, die die Reichsstelle für Metalle auf Grund dieser Bekanntmachung trifst, werden gemäß § 12 der Anord⸗ nung M nach den S§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. J 19. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 20. November 1939.
Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, S5⸗Oberführer.
Preußen.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den Pro⸗ fessor Sextil Puseariu aus Klausenburg 3 . korrespondierenden Mitglied ihrer philofop . chen Klasse gewählt. Der Herr Reichsminister 6 issen⸗ schaft, Erziehung und Volksbildung hat diese Wahl bestätigt.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den Pro⸗ er Dr. Cornelis Benjamin ö. ö ö. Delft 6
Der Herr Reichsminister für ung und Volksbildung hat diese Wahl
—
schaftlichen Klasse gewählt. Wissenschaft, liel —⸗ bestätigt.
Die HJ Akademie der Wissenschaften hat den Pro⸗ fessor Giancarlo Vallauri aus Turin zum korrespondierenden Mitglied ihrer mathematisch⸗naturwissen⸗ schaftlichen Klasse gewählt. Der Herr Reichsminister für e e att Erziehung und Volksbildung hat diese Wahl estätigt.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den Pro⸗ essor Gino Funaiolzjagus Bologna zum korrespondierenden itglied ihrer ,, Klasse gewählt. Der nr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks⸗ ildung hat diese Wahl bestätigt.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 47 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu ßischen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom .
Sffa⸗Kredithilfe für die gewerbliche ; Wirtschaft. .
In vielen Fällen bestehen Unklarheiten über die d t
,
Berlin zur Durchführung kommende „Kredithilfe zugunsten ge⸗ werblicher Unternehmen“. 32 Aktion dient kenn nl ö. den Kreditbedarf von Firmen, die der Organisation der gewerb⸗ lichen Wirtschaft angehören, decken zu . In Frage kommt ein Kreditbedarf, der durch die Kriegsverhältnisse — Absatzstockung, schleppenden . Räumung, Arbeitermangel, Pro⸗ duktionsveränderungen, e, und dergl. — hervor⸗ gerufen ist und der durch einen üblichen Bankkredit nicht gedeckt werden kann. Dabei . sich auch solche Fälle berücksichtigen, in denen eine Umstellung des Geschäfts ohne größeren langfristigen Kapitalbedarf durchgeführt werden muß. Allgemein ist es . gabe der Kredithilfe, zur Aufrechterhaltung der ordnungs mw,, Abwicklung der Betriebe beizutragen. Dürch die Aufnahme bes Kredits müssen sich die bestehenden Schwierigkeiten beheben lassen. Die Kreditgewährung selbst erfolgt . die Bankverbindung des betreffenden Unternehmens, und zwar zu den üblichen Be⸗ dingungen. Den Kreditinstituten wird das Risiko für den Kredit zum . Teil dadurch abgenommen, daß die Sffa — Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten Ag — gemäß den bekannten Richtlinien die Garantie für 95 „ des Kredites übernimmt. Daher können Bedenken, die sonst etwa aus der banküblichen Beurteilung der Sicherheiten, der Laufzeit und der Höhe des Kredites herzu⸗— leiten sind, bei derartigen Sonderkrediten ausgeglichen werden. Die ,, an die Sicherheiten werden unter Bedachtnahme auf die Lage des Einzelfalls den Zeitverhältnissen angepaßt. Unter anderem sind auch Forderungen gegen . im neutralen Aus⸗ land und dort lagernde Ware zur Si J, ,, Die Anträge en, von den Firmen an ihre Bankverbindungen zu richten. Diese sind in der Lage, die näheren Auskünfte zu 8 und das Weitere zu vergnlassen. Es empfiehlt sich, größeren reditanträgen außer der Bilanz einen Status nach letztem Stande beizufügen. e , m fen haben außerdem eine Darstellung über die Entwicklung ihres Umsatzes im Verhältnis zum Vorjahr mit einzureichen.
Berliner Börse vom 22. November.
Obwohl das Geschäft an den Aktienmärkten an Umfang ab⸗ genommen hat, und die Kursgestaltung nicht einheitlich war, war der Grundton auch am Mittwo . Die Kursver⸗ änderungen, bei denen Steigerungen überwogen, waven geringer als an Vortagen.
Von Montanwerten fielen Stolberger Zink durch eine Steige⸗ rung um 2/95 auf. Mannesmann lagen 26 8 fester. Andever⸗
Gewerbes Halbmaterial ausschließlich oder überwiegend zu
kung nach 5 7 und der Verbrauchsbeschränkung nach
orrespondierenden Mitglied ihrer mathematisch⸗naturwissen⸗
Streitfragen
—
ministerium des Innern) vom 22. November 1939 hat folgend Inhalt ;: A 1Igem. Verwaltung. RdErl. . siedlg. v. Volksdeutschen aus Italien in d. Dt. Reich; Ueber nahme in ein dt. Beamtenverhäst. — Kom munalsverbänd RdErl. 14. 11. 39, Kundenlisten sowie Haushalts- u. Betriebs; nachw. f. Fettbezug. — RdErl. 18. 11. 389, Schlüssel⸗ u. Ueber gangszuweisgn. an d. Gemeinden f. d. RJ. 1935. — Polizei ⸗ verwaltung. RdErl. 10. 11. 39, Arbeitsbücher f. Zigeuner. — RdErl. 14. 11. 39, Kugelstechapparate. — RdErl. 14. 11. 39 Rechtshilfeersuchen d. Versicherungsträger an d. staail. Pol / Behörden. — RdErl. 14. 11. 39. Mitwirkg. d. Volkskarteibehörden bei d. grfassg. 3. Dienst in d. HJ. u. Vervollständig. d. Volkskartei mit Hilfe d. Haushaltungslisten d. Personenstandsaufnahme. —= RdErl. 18. 11. 39, Tag d. Dt. Pol, im KW W. 1939/40. — RdErl. 13. 11. 39, Organis. d. Gend. — RdErl. 16. 11. 39, Soll⸗, Ist⸗ u Dienststärke d. Gend. — RdErl. 16. 11. 39, Umwechslg. v. Reichs. kreditkassenscheinen. — NdErl. 15. 11. 39, Gewährg. v. Umzugs- kostenbeih. in Sonderfällen u. Trennungsentschädig. nach PrUKBest. — RdErl. 13 11. 39, Pol.⸗Kraftfahrschule in Eisen⸗ stadt. — RdErl. 13. 11. 39. Offiziers hausmütze. — RdErl. 17. 11. 1939, Beschaffg. v. Feuerlöschgeräten. — RdErl. 17. 11. 39, Unif. d. Feuer SchP. — RdErl. 17. 11. 39, Zeitschr. im Pol. Sanitäts⸗ wesen. — Verkehrswesen. RdErk. 15. 11. 39, Benenng. v. Reichswasserstraßen. — Staatsangehörigkeit. Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. 15. 11. 59, Staatsange⸗ hörigkeit d. Memelländer. — Volks gesundheit. RdErl. 16. 11. 39, Tuberkulosebekämpfg. — RdErl. 15. 11. 39, Hebammen⸗ wesen. — RdErl. 14. 11. 39. Zusammenarbeit zwischen „Hilfswerk Mutter und Kind“ u. Reichshebammenschaft. — Veterinär! verwaltung. RdErl. 16. 11. 39, Kennzeichng. d. aus Jugo⸗ slawien durch Deutschland z. Durchfuhr kommenden Fleisches. — RdErl. 16. 11. 39. Anträge auf Freistellg. v. Tierärzten v. Wehr- dienst. — Verschiedene s. Handschriftl. Berichtig — Neu- erscheinungen. — Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W,. Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 185 RA für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
—
Hus der Beriwartung.
Versicherungs verhältnisse nichtversicherungs⸗ . pflichtiger Personen.
Die gegenwärtigen Umstände bringen es häufig mit sich, daß Volksgenossen, die vorher einen 7 überhaupt nicht oder nicht mehr ausübten, wieder eine Beschäftigung übernehmen. Diese Beschäftigung unterwirft j sodann deen, , nach den sozial⸗ versicherungsrechtlichen Bestimmungen der ersicherungspflicht.
ufig werden gegen die Einbeziehung in die Pflichtversicherung von den Betreffenden Einwendungen vor allem mit dem Hinwei erhoben, daß sie die Tätigkeit ja doch nur vorübergehend ausüben und deshalb gezwungen sind, Beiträge zu entrichten, ohne daß sie die Aussicht haben, später guf Grund dieser Beitragszahlungen . der gesetzlichen Versicherungsträger in e n zu
ien. ; —
Im Weltkrieg waren solche Personen nicht angestelltenver⸗ siche rungs pflichtig lach s i der Bekanntmachung über Versiche. rungspflicht von Angestellten für Beschäftigungen während des Krieges vom 30. 9. 1916; RGBl. 1 1097j. Viele (auch Ehefrauen) haben dann tatsächlich auch nach dem Weltkrieg eine versicherungs⸗ . Tätigkeit weiter ausgeübt. Sie haben dadurch in ihrem ersicherungsverhältnis eine mehr oder minder lange Beitrags zeit verloren. Im übrigen hat die Weltkriegsverordnung viel unfruchtbare ö verursacht und zu . eführt. Der Reichsarbeitsminister weist darauf hin, daß er bereit sei nach Beendigung der durch die a n, n, ,. e 35 schaffenen Lage zu prüfen, ob solchen Personen, die wirklich nur zur vorübergehenden Aushilfe, wenn auch länger als drei Monate, tätig gewesen sind, die von ihnen selbst getragene Beitragshälfte
seits stellten sich Vereinigte Stahlwerße s und Buderus 1 niedriger. Die übrigen Werte dieses Marktgebietes erhielten keine
erstattet wenden soll.
aft s tei.
Anfangsnotiz bziw. blieben unverändert. Braunkohlenwerte lagen ebenso wie Bauanteile und Brauereipapiere vuhig und wenig ver— ändert. Am Kaliaktienmarkt wurden Wintershall */38 , höher, Salzdetfurth offenbar in Reaktion auf die ,. Steigerung am Vortage */ 9, niedriger notiert. Von chemischen Papieren setzten Farben bei einem Umsatz von über 109 900 Reit mit 1607 um im 36 fester ein. Rütgers kamen 155 . an, hingegen büßten Schering. „ 75 ein. In, Gummi⸗ und Linoleuniwerten, Kabel⸗ und Draht- sowie Autoaktien gingen die Veränderungen über „, 3. nicht hinaus. Elektroaktien und Versorgungswerte lagen leicht gebessert. So stiegen AEG und Lahmeher um je „, Siemens und HEW um je * sowie Wasser⸗Gelsenkirchen um 19 3. Niedriger bewertet wurden lediglich Dessauer Gas um 1½ und Thüringer Gas um s H. Bei den Anteilen von Maschinenbaufabriken waren leichte Einbüßen in der ö Während Berliner Ma⸗ schinen um . heyaufgesetzt wurden, stellten sich Schubert C& Salzer um 3 und Demag um 1 3 niedriger. Im letztgenannten Ausmaße fester lagen von Metallwerten Metallgesellschaft und von Textilaktien Dierig. Bei den Zellstoffwerten gaben Aschaffen⸗ burger um 11a 235 ö
Im Verlaufe war die Kursbewegung überwiegend nach unten gerichtet. Rütgers und Salzdetfurth verloren je 14M, Rheinmetall 1 Y½, desgleichen Waldhof und Schering.
Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung ruhig. Im allgemeinen behaupteten die Schlußnotierungen den Verlaufs⸗ stand. Farben beendeten den Börsentag mit 15933 0 .
Am Kassamarkt waren Banken nur wenig verändert. Hypo⸗ thekenbanken lagen nicht, einheitlich. Hamburger Hyp. , gegen letzte Notiz um 138 υίη, Meininger und Rheinhyp. büßten je M C ein. Am Markt der Kolonialwerte waren Schantung um 111 und Doag um z e abgeschwächt. Für die zu Einheits kursen gehandelten Industrieaktien hielten ich Gewinne und Verluste von his zu o/o a nn g, das Gleichgewicht.
Steuergutscheine 1 konnten sich im wesentlichen behaupten. Gier e r ,, II waren mit Ausnahme von August und Sep⸗— tember, die unverändert blieben, um 36 ' befestigt. . Im variablen Rentenverkehr notierten Reichsaltbesitz 13696 (= X) und Gemeindeumschuldung unverändert 933.
Am Kassarentenmarkt gestaltete 6 das Geschäft für Pfand⸗ briefe vecht ruhig, desgleichen für Liquidationspfandhriefe und Kommunalobligationen. Für Stadtanleihen war die Stimmun bei kleinen Heraufsetzungen freundlicher, auch Provinzanleihe konnten sich gut behaupten. Altbesitzemissionen unterlagen nun unbedeutenden Veränderungen. taats- und Länder- sowi Reichsanleihen waren gehalten. Industrieobligationen konnte sich eher etwas erholen, verkehrten aber noch immer in unregel= neh , altung. ; er Privatdiskontsatz wurde bei 295 0, belassen.
Blankotagesgeld 3 ,. 2 / se, 6
Bei der amttichen Berliner Devisennotierung erhöhte sich del
Belga auf 41,36 (41,089.
Spanien (Madrid und
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 275 vom 23. November 1939. S. 3
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 23. November 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 oo in Blöcken 2 2 * 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren , 8 9 9 7 ö Reinnickel, 98 — 99 ½ .. 46 — . Antimon. Regulus. 3 21 Feinsilber = 9
R für 100 kg
36/10 40 00 fein
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten
Telegraphische Auszahlung.
23. Nobember Geld Brie
E
22. November Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo)!“ .. Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de , Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗ Calcutta) .. Bulgarien (Sofia) . Däne mark (GKopenhg.) England (London). . Estland (Neval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) . (Paris). . riechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) ... Island (Neykjavik) . Sinn (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) . Luxemburg (Luxem⸗ bann, ö Neuseeland (Welling⸗ ton) .. ö. Norwegen (Oslo) .. 6 (Lissabon) . kumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) 4. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg)
ägyvt. Pfd. 100 Afghani
1Pap.⸗Pes. l austr. Pfd.
100 Belga 1Milreis
100 Rupien 100 Leva
100 Kronen Uengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar
I kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas
100 lux. Fr. neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten I südafr. Pf. U türk. Pfund 100 Pengö 1Goldpeso
1Dollar
153 15 oss obs
187 068
1873 o. ns
41,24 0, 130
41,32 o. 132
4132 41, o osM130 0, 132
Dor, Joö3
3063 1365. 48. 1
Jog 16 16
48, 05 e, 44 62,56 do4ß5 F, 0hö 23463 2357 13222 13248 1425 14,39 38 531 38,39
13,99 13,1 ö zz 6G bs6
8 694g bos 18675 68636 1 99 Q 1033 1036
6244 62,56 5.545 S, Höß
23563 736? 132 22 132 413 1 65 ng 633 38 35
1309 13,1 H,r5dz G 585
6 54 bros 18765 46536 1,0 ea 1031 103
bo 71
zo dy 8. dy
d oh
. g. bo
ho o dio .
bb. d, b09
26,67
59, 29
5,90 d, b9ꝰl
265,51
59,41
bb. 02 d, B09
26, 67
59,29
5590 8 591 Bareelona) ... 25, 61 Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
Amerika (New York)
yrs 1,980 olg Göga 24901 2.496
ITo]s 1,98: olg 052 2491 249h
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. 9, 74 9, 76 Frankreich . w h, 526 Australien, Neuseeland 7,808 Britisch⸗Indien 73, 17 ,, 2, 152
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
23. Nobember 22. November Geld Brief Geld Brief Notiz 20,3 20,46 20,8 20,46
für 16,16. 16,27 16,1. 16,2 1 Stick 2135 456] 4185 465 1èäägypt. Pf. Joößz SIZ gos 512
1Dollar 2,59. 271 269 2,71 1Dollar 2695 2771 2489 2,71 1Payp. Peso Ob648 C668 G58 C668 1austr. Pfd. 6,77 6331 6579 6,81 100 Belga 4120 4136 4128 41,44 1 Milreis oog 0,1 009 011 100 Rupien 68,868 69, 14 68,85 69,14
100 Leva — — —
100 Kronen 47,95 4,95 A8, 15
engl. Pfund 9,38 9.38 9,42 9,88 9.383 9,42
ULengl. Pfund
Ho estn. Kr. — — —
160 finnl. Yi. 4,99 499 501 h. 24 h,. 24 h, 26 132,09 13209 132,61
100 Frs.
100 Gulden
100 Lire . ye, 2 13,97 1307 13,13 5,63 5,63 5,57 2,09 209 211
Sovereigns ..... 20 Franes⸗Stücke .. Gold⸗Dollars .... Aegyptische ..... Amerikanische: 1000—–5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische . . . .. Australische ..... 1 icht Brasilianische . .. Brit.⸗Indische ... Bulgarische ..... Duünl che Englische: große . .. 14 nu. darunter Estnische ..
innische ranzösische ... olländische .... Italienische: große 100 Lire u. darunt. Jugoslawische .... Kanadische ... ... Lettländische. . Litauische: große. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische Rumãänische: 1000 Lei und neue hoo Lei ht 9 ö we ĩ e 2 9 2 Schweijer: große.. 100 Frs. i. darunt. Spanis . Südafr. Union ... Vr, .
100 Lire
100 Dinar
I kangd. Doll. 100 Lats 100 Litas
100 Litas
100 lux. Fr. 10,30 1032 10,36 100 Kronen 56,49 b6, 49 56,71
100 Lei — — — 100 Lei — — — 100 Kronen b9, 18 b9y, 18 59,42 100 Frs. 5b, 85 bb, Z5 h6 97 hb, 8h hö. 8h
100 Frs. 8, 98 8, sd
n 10 4136
südafr. Pfd. 9, 02
I türk. Pfund
bo hr
100 Peseten 11 154
ia
Ungarische .... . 100 Pengö
Wirtschaft des Auslandes.
Wochenausweis der Niederländischen Bank.
Amsterdam, 22. November. Der Ausweis der Niederländi⸗ schen Bank vom 20. November heiß einen erneuten Rückgang des Holdbestandes, und zwar um 20 Mill. hfl. Der Goldbestans er⸗ scheint mit 1938,5 (1058, 5) Mill. hfl. Es wird die Vermutung ausgesprochen, daß dieser Rückgang zu einem Teil auf erhöhte Dollavankäufe zurückzuführen sei. Ferner vermerkt der „Telegraaf“ ein Gerücht, wonach ein Posten von 10 Mill. hfl. in Gold von der Niederländischen Bank aus sowjetrussischem ig übernom⸗ men worden sei. Den Gegenwert des Goldes wolle die russische Regierung, wie der „Telegraaf“ weiter berichtet, zur ö von Bestellungen in Holland verwenden. Der Kreditumfang der Bank zeigte in der Berxichtswoche eine e,, Inland⸗ wechsel stiegen um 19,9 Mill. hfl. auf 37,5 (126) Mill. hfl. Aus- leihungen erhöhten sich um 6 Mill. hfl. auf 225,9 (219,8) Mill. hfl. Auch der Vorschuß der Bank an den Staat erhöhte sich um rd. 245 Mill. auf 15 Mill. hfl. Der Banknotenumlauf ging in der Berichtswoche um 2,1 Mill. hfl. zurück; er wird mit 1131,65 Mill. hfl. ausgewiesen. Die Giroguthaben erhöhten sich in der Berichtswoche um 12,4 Mill. hfl. auf 235,8 Mill. hfl.
Die britische Industrie kann keine Ausfuhr⸗ verpflichtungen übernehmen.
In der Londoner Wirtschaftszeitung „Financial News“
werden parlamentarische Angriffe auf das 1 Ministerium
9 wirtschaftliche Kriegsführung vorausgesagt, wobei betont wird, aß man über Angelegenheiten, wie die Ablenkung des Handels von Deutschland, von diesem Ministerium überhaupt nichts höre. Diejenigen, die mit diesem . ühlung hätten, beklagten k ganz allgemein darüber, daß jeder Vorschlag, der dem Mini⸗ terium vorgelegt werde, völlig nach vorkriegszeitlichen Gesichts—⸗ punkten beurteilt werde. . Kö
Die Tatsache, daß das 3 Ministerium für die wirt⸗ schaftliche P in der Verdrängung Deutschlands von einer Reihe neutraler Märkte nicht die von Berschiedenen Unter⸗ hausstrategen gewünschten Erfolge aufweisen kann, ist keineswegs verwunderlich, denn es ist eine unbestreitbare Tatsache, ch Deutschland 3. B. die Ostsee beherrscht, und daß es deshalb au für das fähigste britische Ministerium eine Unmöglichkeit bleibt, aus den baltischen Ländern Butter zu beziehen. Auch für Waren⸗ bezüge aus dem Südostraum ergeben sich für England eine 6 von Schwierigkeiten. Offenbar wird im ö die Tatsache nicht genügend beachtet, daß das englische Pfund eine sehr starke Entwertung erfahren hat und 5 essen von den Balkan⸗ ländern . mehr als vollwertige Devise in Zahlung genom⸗ men wird.
Einen weiteren Grund für die Exfolglosigkeit der britischen Versuche, Deutschland von den neutralen Märkten zu verdrängen, nannte der „Daily Herald“, als er dieser Tage schrieb, daß be⸗ stimmte neutrale Länder jetzt aus Deutschland beziehen würden, weil englische Exporteure auf Anfragen entweder gar nicht ant⸗ worteten oder Aufträge ablehnten. Fast jeder holländische Kauf⸗ mann erzähle, daß es heute nahezu unmöglich sei, mit England Geschäfte zu machen. Was in en Fall gesagt wird, gilt ganz allgemein für alle neutralen Märkte. Es hat sich in der bis⸗ herigen Entwicklung des Krieges deutlich erwiesen, daß die britische Industrie nicht in der Lage ist, Ausfuhrverpflichtungen e übernehmen. Man sollte sich daher in London nicht so sehr arüber wundern, daß die neutralen Länder das natürliche Be⸗ . haben, ihre Erxzeugnisse an den Partner zu verkaufen, von bem sie die Gewähr haben, daß er bereit und in der Lage ist, ihre Einfuhrbedürfnisse zu befriedigen. Ebenso wie das britische Wirt⸗ chaftskriegsministerium urteilen auch die neutralen Länder und
, nach vorkriegszeitlichen Gesichtspunkten und halten ihren Handelsverkehr mit . aufrecht, weil sie wassen, daß sie hier einen ständigen, günstigste Bedingungen bieten⸗ den und immer noch ausbaufähigen Absatzmarkt und eine natür⸗ liche Ergänzung ihrer Volkswirtschaften gefunden haben.
Unvorstellbare Unordnung der innerenglischen Wirtschaft. Will türliche Preiserhöhungen. — Die Regierung machtlos. Kennzeichnend für die unvorstellbare Unordnung in der innerenglischen Wirtschaft ist die Tatsache, daß die wilden Preis⸗
erhöhungen noch keineswegs aufgehört haben, und daß die englische Regierung immer noch nicht in der Lage ist, die Preisbildu 3 kontrollieren und zu lenken. Aus Kreisen des englischen Handels wird immer wieder Beschwerde darüber geführt, daß die Vor⸗ lieferanten in willkürlicher Weise die Preise erhöhen und solche Preissteigerungen mit Hinweisen auf das Kriegsrisiko, auf erhöhte Versicherungskosten und sogar auf — die Luftschutzkosten — begründen.
Deutschland ist mit Recht auf seine exakt vorbereitete, schon häufig erprobte und glänzend funktionierende Arbeitslenkung be⸗ sonders . Im 6 zu Deutschland verfügt England weder über eine Organisation zur Steuerung des Arbeitsein⸗ satzes noch offenbar über Persönlichkeiten, die diesen Aufgaben ewachsen sind. Nur so ist es zu erklären, daß sich in der englischen zresse Ingenieure und Techniker darüber beklagen, daß sie noch ö arbeitslos sind und auch keine Aussicht auf Einstellung aben.
Der norwegische Außenhandel im Oktober.
Oslo, 23. November. Nach der Handelsstatistik für den Monat Oktober d. J. ist die norwegische Einfuhr mit 118,7 Mill. Kr. egenüber 191A? Mill. Kr. im Oktober 1933 um 17,5 Mill. ge⸗ ö. Ein großer Teil der Einfuhrsteigerung fällt auf Brenn⸗ kite und Schmieröle, ferner auf Kohlen und Benzin. Die Aus⸗ uhr ist im gleichen Monnat mit 76,8 Mill. Kr. gegenüber 81,1 Mill. Kr. im ö 1938 abgesunken. Der Einfuyrüber⸗ schuß beträgt demnach im Oktober dieses Jahres 47,9 Mill. Kr. Der Fehlbetrag in der Ausfuhr entfällt in ersrer Linie auf Schiffe, und zwar mit 3,X gegen 9.5 Mill. Kr. und Kunstdünger mit 6,3 gegen 8 Mill. Kr. Die ersten zehn Monate des Jahres zeigen eine Einfuhr von 1040,65 Mill. Kr. gegenüber einer Ausfuhr von nur 644,6 Mill. Kr, also einen Passivsaldo von 395 Mill. Kr., der im gleichen Zeitraum des Jahres 19338 nur 35257 Mill. Kr. betrug.
Allgemeines Moratorium bis zum 1. Januar 1940 im Wilnagebiet.
Kowno, 22. November. Der litauische Sejm beschloß ein Gesetz, wonach im Wilnagebiet für alle Zahlungen ein Moxa⸗ torium bis zum 1. Januar 1940 eingeräumt wird. Wie aus Wilna gemeldet wird, hat die von der litauischen Regierung angeordnete Deponierung der Zloty zu einem überraschend niedrigen Ergebnis geführt. Trotz Verlängerung des Termins um weitere zwei Tage macht der Betrag der deponierten Zloty nur etwas über 10 Mil⸗ lionen aus, während man mit dem Vielfachen dieser Summe rechnete.
Devisenbewirtschaftung.
Das Generalgouvernement ein eigenes Devifen⸗ gebiet. — Der Zloty ausschließlich inländisches Zahlungsmittel.
Krakau, 22. November. Zur Regelung des Zahlungs⸗ und Geldverkehrs innerhalb des Gebietes des Generalgouvernements hat der Generxalgouverneur eine Verordnung erlassen, die klar herausstellt, daß das Generalgouvernement eigenes Devisengebiet mit genauer Abgrenzung gegenüber dem Gebiet des Deutschen Reiches ist. Nach dieser Verordnung gilt als inländisches Zahlungs⸗ mittel ausschließlich der polnische Zloty; alle anderen Geldsorten einschließlich der Reichsmark gelten als ausländische Zahlungs- mittel, die den im Geldverkehr mit dem Generalgouvernement ent-⸗ sprechenden Devisenbestimmungen unterliegen. Für den Devisen⸗ verkehr wurde im Amt des Generalgouverneurs eine „Devisen⸗ stelle Krakau“ eingerichtet. Die Verordnung enthält im einzelnen die Bestimmungen über den Devisenverkehr, über die Anmelde⸗ pflicht ausländischer Zahlungsmittel (einschließlich der Reichs—⸗ mark) u. a. ;
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
Devisen. Prag, 228. November. (D. N. B.) Amsterdam 1553, Berlin — — Zürich 655,75, Oslo 664,25, Kopenhagen 565 00, London 114,301, Madrid — —, Mailand 162,29 nom., New York 29.233, Paris 64, 70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten — — Belgrad 66,900 nom., Danzig —, Warschau — —. *) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 22. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 186,20, Bukarest 34,50, London 14,597, Mailand 17,7732, New York 350,900, Paris 8, 50, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,25, Slowakei 9, 65.
London, 23. November. (D. N. B.) New York 402,090 — 404,00, Paris 176, 00—- 177,09, Berlin — — Spanien (Freiv.) 38,50 B.,, Amsterdam 7,52 — 7,58, Brüssel 24,05 — 24,30, Italien (Freiv.) 76,75, Schweiz 17,80 — 17, 95, Kopenhagen (Freiv.) 20,37, Stockholm 16,70 — 16,90, Oslo 17, 50—- 17, 70, Buenos Aires Import 17,00 - 17,50, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3, 15 B.
Paris, 22. November. (D. N. B.) Schlußkurse, amtlich. London 1765s, New JYJork 43,80, Berlin —— Italien — —, Belgien 723,50, Schweiz 985,00, Kopenhagen — —, Holland 2326,00, Oslo 896, 50, Stockholm 1044,00 Prag — — Warschau — — Belgrad —— ⸗
Paris, 22. November. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr. ] London 1765s, New Hork 43,89, Berlin — —, Italien — —, Belgien 723, 06, Schweiz 985, 00, Kopenhagen — — , Holland 2329, 00, Oslo — —, Stockholm — —, Prag — —, Warschau — —.
Am sterdam, 22. November. (D. N. B.) [Amtlich.! Berlin Jö, 60, London 7,463, New York 18859, Paris 420,090, Brüssel 31,12, Schweiz 42, 25, Italien —— Madrid — — Oslo 42,86, Kopenhagen 36,424, Stockholm 44,90, Prag — —.
Zürich, 23. November. (D. N. B) Ut, 40 Uhr.] Paris 9g, sf, London 17,39, New York 446 00, Brüssel 73,15, Mailand 22, o, Madrid — —, Holland 2365s, Berlin 17856, Stockholm 1066,25, Oslo 101g, Kopenhagen 86,16, Sofia 540 00 B., Budapest So, 00 B., Belgrad 16, 09, Athen 340, 00 B., Konstantinopel 3850, 90 B., , n 340, 00 B., Helsingfoͤrs gob, 00, Buenos Aires 104,00, Japan
50.
Kopenhagen, 22. November. (D. N. B.) London 2037, New York 51s, 0 Berlin — — Paris 11,70, Antwerpen S6, 30, ütrich 116,55, Rom 26,45, Amfterdam 276,60, Stockholm 128,565, Slo 117,95, Helsingfors 10,80. Prag — —. Madrid — —. Warschau C —. .
Stockholm, 22. November. (D. N. B.) London 16566,
Berlin 169,00, Paris 9, 55, Brüssel 75,560, Schweiz. Plätze 956, 260
Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25. Oslo 96,99, Washington 420, 00, Helsingfors 8,59, Rom 21,15, Prag 14,00, Warschau Si, 00.
Oslo, 22. November. (D. N. B.). London 1738. Berlin 179,06, Paris 10, iß, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,50, Helsingfors 9, 29, Antwerpen 74 50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85, 25, Rom 23,00, Prag 1550, Warschau 84,00.
Mos kau, 15. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5. 80, 1 engl. Pfund 20, 85,, 100 Reichsmark 212,59.
London, 22. November. (D. V. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber fein prompt 255, Silber auf Lieferung Barren 2365/8, Silber auf Lieferung fein 25,50, Gold 168 —.
Wertpapiere. ;
Frankfurt a. M., 22. November. (D. N. B.) Reichs- Alt. besitzanleihe 1365/3, Aschaffenburger Buntpapier 69,09, Buderus Eisen 99,5, Centent Heidelberg 137,50, Deutsche Gold u. Silber 218, 00, Deutsche Linoleum — — Eßlinger Maschinen — — Felten u. Guill. 140, 75, Ph. Holzmann 146 90, Gebr. Junghans S4. 00, Sahmeyer — — Laurahütte — — Mainkraftwerke 9200 Rütgerswerke 150,06. Voigt u. Häffner — —, Zellstoff Waldhof 115,00.
Hamburg, 22. November. (D. N. B. [Schlußkurse,] Dresdner Bank 1045sg, Vereinsbank 11400, Hamburger Hochbahn 97,00, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 45, 5, Hamburg- Südamerika 100, 00, Nordd. Vloyd 49, 00 B., Alsen Zement 205, 900. Dynamit Nobel Guano 93, 006, Harburger Gummi 173,00, Holsten⸗ Brauerei 130, 00, Neu Guinea — — Otavi 18,50.
Wien, 22. November. (D. N. B. 63 oo Ndöst. Lds. -Anl. 1934 101,46, 5 o/o Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99.50, 6z 0 0 Steier- mark Lds. 1934 100,70, 6 c Wien 1934 9996, Donau- Dampfsch. Gesellschafst —— A. E. G.- Union Lit. A —— Brau A⸗G. Oesterreich 16556, Brown⸗Boveri —— Egydyer Eisen u. Stahl —— „Elin“ AG. f. el. Ind. 18,85, Enzes⸗ felder Metall ——, Felten⸗Guilleaume —— 4 Gummi Semperit —— 4, Hanf ⸗ Jute - Textil —— Kabel ⸗ u. Drahtind. —— Lapp? Finze AG. 8, 06, Veipnik. Sundb. —— Teytam -Josefs⸗ thal — —, Neusiedier AG. —— Perlmooser Kalk 394, 00, Schrauben ⸗ Schmiedew. 18826, Siemens - Schuckert Simmeringer Msch. —— SGoloᷣ Zündwaren —— Steirische Magnestt — — 4. Steirische Wasserkraft 29, 00 Steyr⸗Daimler⸗ Puch 115,50, Steyrermühl Papier 47,50, Deitscher Magnesit —— ,. Waagner⸗Biro — — . Wienerberger Ziegel 125,50
4 — Variable Kurse.
Am ste rd am, 22. November. (D. N. B.) Z olo Nederland 1987 80h / , 6 o/ Dt. Reich 1930 ung, ohne Kettenerkl. nicht nat.) gif. M., I oο England Funding Loan 1960-1990 —— g öo Frankreich Staatskasse Obl. 1933 31, 50, Algemeene Kunst⸗