ZSusammenarbeit von Staat und Organisation der gewerblichen Wirtschaft in der Kriegswirtschast.
Staats sekretär Dr. Tandfried vor der Reichswirtschaftskammer.
Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium Dr. Land⸗ . hielt am Donnerstag vor der Reichswirtschaftskammer in
erlin einen Vortrag über die Zusammenarbeit von Staat und Organisation der gewerblichen Wirtschaft in der Kriegswirtschaft. Er stellte an die Spitze die prophetische Mahnung Bismarcks aus der großen Reichstagsrede zur Begründung der Wehrvorlage am 11. Januar 1887: .
„Der Krieg der Zukunft ist der wirtschaftliche Krieg, der Kampf ums Dasein im großen. Mögen meine Nachfolger das immer im Auge behalten und dafür sorgen, daß, wenn dieser Kampf kommt, wir gerüstet sind.“
Der Staatssekretär beschäftigte sich zunächst mit dem Mangel an Vorbexeitung jeder wirtschaftlichen Mobilmachung, jeder plan— mäßigen Vorratswirtschaft und planmäßigen Steuerung der Wirt⸗ a die den Beginn des letzten Krieges kennzeichnete. Er
*
agte in diesem Zusammenhang wörtlich:
„Die Einflußnahme des Staates auf die Wirtschaftspolitik be⸗ schränkte sich weitgehend auf handels- und zollpolitische Maß⸗ nahmen, allenfalls noch eine gewerbliche Betreuung. Erstmals das Kartellgesetz von 1924 ließ den Willen des Staates, in neuer Form ordnend einzugreifen, zaghaft in Erscheinung treten. Aber gerade die liberalistische Wirtschaftspolitik, die den Grundsatz des Primats der Wirtschaft gegenüber der Politik vertrat und einen Wieder⸗ aufbau Deutschlands ausschließlich durch die Ueberwindung der die Völker trennenden nationalen Schranken auf dem Wege wirt⸗ schaftlicher Zusammenarbeit erhoffte, schuf durch die von ihr ge— förderte hemmungslose kurzfristige Verschulden an das Ausland den ersten Ansatz zum führenden Eingreifen des Staates in das freie Spiel der Wirtschaftskräfte; Die Zurückrufung Milliarden kurzfristiger Auslandsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Bankenkrise der Jahre 1931/32 erzwang zum Schutze der deut⸗ schen Währung und zur Abwehr ausländischer Finanzmaniypula⸗ tionen die Einführung der Devisenzwangswirtschaft. Der Staat sah sich gezwungen, Devisenstellen einzurichten, und so entstanden 2. . Dienststellen der staatlichen Wirtschaftsverwaltung im
ande.
Erst die Machtergreifung durch den Nationalsozialismus brachte den Durchbruch zu einem grundsätzlichen Wandel in den wirtschaftspolitijchen Anschauungen unter der Parole, daß sich nicht die Politik der Wirtschaft, sondern die Wirtschaft der Politik unter⸗ zuordnen habe, daß der Staat nicht selbst wirtschafte, sondern die Wirtschaft führe. Der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war damit die Aufgabe gestellt, nicht nur im liberalistischen Sinne zu verwalten, sondern die Wirtschaft zu lenken und zu führen. Es war nach nationalsozialistischen Grundsätzen eine Selbstverständ⸗ lichkeit, daß diese Aufgabe nur volksnah in engster Zusammen⸗ arheit mit allen schaffenden und wirtschaftenden Teilen des Volkes gelöst werden konnte, und so erstand die nationassozialistische Orga⸗ nisation der gewerblichen Wirtschaft. Ihr wurde die Aufgabe ge⸗ stellt, dem Staat als Mittler gegenüber der sonst unübersehbaren Vielzahl der wirtschaftlichen Betriehe und Unternehmungen zur Verfügung zu stehen, einmal, um den Willen und die Anordnungen der staatlichen Führung der Wirtschaft zu vermitteln, zum anderen aber auch, um den stgatlichen Stellen die Wünsche der Wirtschaft nicht aus einem zufälligen, eng begrenzten Ausschnitt, sondern aus Erfahrungen der Gesamtheit nahezubringen und auf diese Weise die Mitarbeit aller in der Wirtschaft tätigen Menschen zu sichern.“
In den letzten Tagen habe der Duce vor dem Obersten Aut⸗ arkierat Italiens gesagt, daß es im heutigen Europa absurd sei, einen Unterschied zwischen Kriegs- und Friedenswirtschaft zu machen: Ein Grundsatz, der nach dem Willen des Führers in den Aufbaujghren 1933 —=1939 bereits in vollem Maße Geltung hatte und nicht zuletzt in der Bestellung des Genexalfeldmarschalls Göring zum Beauftragten für den Vierjahresplan seinen Aus⸗ druck fand mit dem Ziele, bei Aufrechterhaltung weitestgehender handelspolitischer Zusammenarbeit mit jedem gutwilligen Handels⸗ ö im Auslande die nationale Wirtschaft schon im Frieden o auszurichten, daß sie auch im Falle der Abschnürung von großen Teilen des Weltmarktes befähigt sei, die Wirtschaft reibungslos aus den friedensmäßigen Bedürfnissen in die Be⸗ dürfnisse der Kriegswirtschaft überzuleiten. Es lag in der Natur der Sache, daß diese planende Arbeit nur in aller Stille geleistet werden konnte, und daß die Einschaltung der Organisation der gewerhlichen Wirtschaft nicht in dem Ausmaße möglich war, wie sie nicht mit Unrecht von der Wirtschaft selbst gewünscht wurde. Die verantwortlichen Männer waren sich darüber im klaren, daß es hei Ausbruch eines Krieges zunächst darauf ankomme, die erforderliche staatliche verwaltungsmäßige Organisation neben die selbstwerwaltende Organisation, der Wirtschaft zu stellen und die Führung und Lenkung der Wirtschaft bei der Erfassung und Bewirtschaftung der Güter und Rohstoffe nach den Kriegsnot⸗ wendigkeiten elastisch zu sichern. Hierfür war eine enge und vertrauensvolle Zusammengrbeit zwischen staatlicher Führung und Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung Voraus⸗ enn, Sie hat zwischen dem Reichswirtschaftsministerium und er Spitzenorganisation der Wirtschaft, der Reichswirtschafts— kammer, von Anfang an bestanden und ist bereits in den ersten Kriegstagen mit Erfolg vertieft und ausgebaut worden. Wir haben es dabei besonders begrüßt, daß sich Reichswirtschaftskammer und DAß. zu gemeinsamer Arbeit zusammengefunden haben und mit dem Reichswirtschaftsministerium über alle grundsätzlichen wirt⸗ ö und sozialen Fragen in ständigem Meinungsaustausch ehen.
Und da die Organisation der gewerblichen Wirtschaft in den vergangenen Fahren eine Fülle von Aufgaben, teils auf dem Ge— biete der Selbstverwaltung, teils als vom Staate übertragene Auftrggsangelegenheiten, bereits wahrgenommen hatte und auf diese Weise aufs stärkste mit dem wirtschaftlichen Gesamtleben des Volkes verwachsen war, war es möglich, ihr gerade in den letzten Wochen und Mongten kriegswirtschaftliche Aufgaben im engeren Sinne in weitem Maße zu übertragen.
Auf der anderen Seite standen dem Stgate seit 1934 als schlagkräftiges Instrument der Wirtschaftsführung die Ueber⸗ wachungsstellen, die jetzigen Reichsstellen, zur Verfügung. Sie wurden zuerst errichtet, um auf einigen Gebieten auf denen die Rohstoffversorgung mit der Steigerung der Nachfrage nicht Schritt hielt, eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehen— den Rohstoffe zu sichern. Mit dem „Neuen Plan“ erhielten sie dazu allgemein die Aufgabe, die Einfuhr zu überwachen, um den Warenverkehr mit den Zahlungsmöglichkeiten in Einklang zu
lten. In den folgenden Jahren erweiterten sich ihre . aben immer mehr dahin, den Lauf des Rohstoffstromes innerhalb der Wirtschaft zu regulieren, ihn den wichtigsten Verwendungszwecken uzuführen und aus den minder wichtigen Gebieten zu ver⸗ rängen. Darüber hinaus aber waren die bisherigen obersten Wirtschaftsverwaltungen der Länder und deren bezirkliche Stellen bereits dem Reichswirtschaftsministerium in den letzten Jahren unterstellt worden. Zur Vorbereitung wehrwirtschaftlicher Fragen traten die Autzenstellen des Reichswirtschaftsministeriums hinzu, die mit Kriegsbeginn in die Bezirkswirtschaftsämter umgewandelt worden sind, eine Entwicklung, die wir bereits, unabhängig von
Anspruch genommen und oft erst nach Jahresfri
den Kriegsnotwendigkeiten, als organisatorische Maßnahmen an sich schon ins Auge gefaßt und für diesen Herbst vorbereitet hatten.
Der Stagtssekretär führt dann wörtlich aus:
„Ich weiß, daß aus den Kreisen der Wirtschaft hq ig die Auffassung vertreten wird, man könne den größten Teil der Auf⸗ gaben der Reichsstellen auf die Organe der wirtschaftlichen Selbst⸗ verwaltung übertragen. Gerade bei der Rohstoffverteilung liege ö am besten auf den Schultern der unmittelbar
eteiligten. „Schon bei Gründung der damaligen Ueberwachungsstellen ist überlegt worden, diese Aufgaben der Importüberwachung und ⸗rege⸗ lung in die Hände der Wirtschaftsgruppen zu legen. r er g erschien jedoch nicht als richtig; denn es ist nicht die Aufgahe einer fachlich gegliederten Gruppe, über irrt,, Tatbestände zu befinden, die Produktionsumfang und Betriebsschicksal von Mit⸗ J, anderer fachlicher Gruppen entscheidend berühren. Alle
ohstoffe und Halbwaren, die bekanntermaßen den . unseres Imports ausmachen, strömen in vielfältigen Verarbei⸗ tungsformen in alle Industriezweige. Oele und Fette, Gummi⸗ und Lederartikel, technische Texti r en f, sowie Eisen und Metall usw., alle diese Stoffe werden in nahezu allen Industrie⸗ betrieben verwandt, deren Tätigkeit und Erzeugung aber keines⸗ falls durch Entscheidungen bestimmt werden kann, die von einer anderen fachlichen Selbstverwaltungskörperschaft ausgehen. Hier handelt es sich vielmehr nach meiner Ueberzeugung um Aufgaben, die sowohl ihver Art als ihrer Bedeutung nach kypische Stgats⸗ aufgaben, nämlich Hoheitsaufgahen, sind. Würde heute erst das Problem der Einfuhrüberwachung und der Rohstoffbe⸗ wirtschaftung entstehen, man müßte es, dabon bin ich überzeugt, in der gleichen Form lösen, wie es damals geschah.“ ö
Dieser Grundsatz schließt aber nicht aus, daß den Wirtschafts⸗ gruppen in geeigneten Fällen auch auf dem Gebiete der Bewirt⸗ schaftung Aufgaben übertragen werden, vor allem, soweit es 465 um Reparatureisen⸗ und Hilfsstoff⸗Kontingente handelt. er Staatssekretär sei bereit, Anregungen dieser Art zu folgen und einen Versuch in dieser Richtung zu machen. Er sagte weiter:
„In der . Zeit wird der fachlichen Srganisgtion der gewerblichen Wirtschaft eine weitere Aufgabe anfallen, für deren richtige Lösung bei ihr alle Voraussetzungen am günstigsten vereint sind! Die Werkerhaltungsbeihilfe für durch die Kriegsnotwendig⸗ keiten stillgelegte Unternehmen! Sie wissen, daß hier aus ver⸗ ständlichen Gründen der Wunsch laut wurde, solche Maßnahmen mit Hilfe des Staatsapparates und aus . Mitteln . zuführen. Ich habe aber keine Zweifel, daß gerade diese Aufgabe am ehesten und besten durch die Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft gemeistert werden kann. Zunächst einmal e m. E. die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bei den Er⸗ zeugungs und Umlegungsplänen eingeschaltet sein. Sie haben also vorher ihr Votum dazu abzugeben, wenn ein Betrieb ö. Hoheitsakt, z. B. auch ö. ö ssiillgelegt werden soll. Ich sehe gerade in dieser Tatsache einen wirksamen Riegel gegen vermeidbare Stillegungen. ;
Die verantwortliche Tätigkeit der Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Industrie bei der Umlegung der Erzeugungspläne ist in den Richtlinien des K über die Zusammenarbeit zwischen staatlicher Wirtschaftsverwaltung und Srganisation der gewerblichen Wirtschaft erneut im einzelnen
festgelegt worden. Sie hat ihre Bedeutung nicht verloren.
Die Aufgaben, die an die einzelnen Wirtschaftszweige im Ver⸗ lauf eines Krieges herantreten, sind in den für eine Planung wichtigen Einzelheiten meist nicht ö Nachdem die Mob⸗ vorbereitungen eine scharfe Zusammenfassung der Erzeugung als eine Notwendigkeit „totaler Kriegsführung“ vorgesehen hatten, sind wir durch die Entwicklung der Kriegslage sehr bald zur Streuung, d. h. zur Belassung einer möglichst großen Zahl von Betrieben im Produktionsprozeß übergegangen. Plötzlich aus der Kriegsführung entstehende Forderungen müssen erfüllt werden, Um hier den staatlichen Stellen die richtige Entscheidung schnell u ermöglichen . die fachlichen Gruppen über Kapazität und ö me sowie technische 36 fähigkeit . Be⸗ triebe unterrichtet . Dann kann in jeder Lage sofort und zweck⸗ entsprechend gehandelt werden; dies um so mehr, wenn auch bei der laufenden Vergebung der Staatsaufträge an die Wirtschaft eine weitgehende Mitwirkung der wirtschaftlichen Selbstverwal⸗ tung Platz greift. Dies scheint mir dadurch gewährleistet, daß die Reichsausgleichsstelle für öffentliche Aufträge — die auf die Er⸗ teilung eines erheblichen Sektors der öffentlichen Vergebungen unmittelbaren Einfluß nimmt — ihre Vorschläge auf Grund der Stellungnahme der bei den r , mn en, bestehenden Be⸗ zirksausgleichsstellen t öffentliche Aufträge abgibt. Vor allem aber muß eine möglichst starke Dezentralisation der Auftragsver⸗ gebung erfolgen und an der Einschaltung der Bezirksausgleichs⸗ 6. die in engster Fühlung mit den wirtschaftlichen Organi⸗ ationen der Industrie und des Handwerks arbeiten müssen, unter allen Umständen festgehalten werden.“
Alle diese Sicherungsmaßnahmen können, wie es in der Natur der Sache liegt, heute in dieser Form gar nicht oder nur noch beschränkt durchgeführt werden. Schon aus diesem Grunde verbieten sich weiter W⸗Erklärungen nennenswerten Umfangs. Diese so in ihrer Produktionsfähigkeit e, W⸗Betriebe haben uns ohne Zweifel den Uebergang der Friedenswirtschaft in die Kriegswirtschaft ganz erheblich erleichtert und vor vielen Schä⸗ den, Produktionsstockungen und dem Durcheinander bewahrt, das in anderen Ländern eintrat. Die Hexausstellung einzelner Be⸗ triebe als W⸗Betriebe bedeutet aber keineswegs, daß die übrigen Betriebe zum Stilliegen verurteilt werden ollen oder daß die W⸗Betriebe ihre ,, voll und übervoll ausnutzen, während den anderen Betrieben nur unzureichende Beschäftigungsmöglich⸗ keiten verbleiben.
Im Gegenteil, wir 97 aus mannigfachen al n g w lichen Gründen Wert darauf legen, daß eine möglichst große Zahl von Betrieben erhalten bleibt. Rohstoffe dürfen nicht etwa nur an W⸗Betriebe zugeteilt werden, sondern, wie bisher, an alle Be⸗ triebe, und zwar n r gh gleichmäßig, soweit ihre Erzeugung untereinander kriegswirtschaftlich den gleichen Rang besitzt. Eine Einschränkung . ier aber selbstverständlich gelten, wenn über⸗ ragende technische Gesichtspunkte es verlangen oder wenn die Rohstoffdecke zu knapp ist, um alle Betriebe rentabel arbeiten zu lassen. Dann müssen notgedrungen einzelne Betriebe ausfallen. Es wird weiter auch dafür Sorge getragen werden, daß auch die Arbeitsämter die Nicht⸗WBetriebe nicht etwa als Freiwild ansehen und Arbeitskräfte nur unter Berücksichtigung des auch in diesen Betrieben vorhandenen kriegswichtigen Auftragsvolumens
entziehe i⸗ *
Ich halte es für dringend erwünscht, daß alle stagtlichen Stellen, die hierauf . sationen der Wirtschaft zu
bauten, die wir besser für die laufende Erzeugung einsetzen, in . oder noch später nutzbar. . ;
haben, engstens mit den Organi⸗ animenarbeiten. Bei Nichtbeachtung dieses Grundsatzes werden Rohstoffe für Erweiterungs⸗ oder Neu⸗
Ich möchte keinen Zweifel darüber lassen, daß die Staats= führung ebenso, wie sie im Interesse der gesamten . an einer möglichst weiten Streuung der Kriegsaufträge so ange wie irh end möglich festzuhalten entschlossen ist, auch Mittel und Wege finden wird, etriebe, die im Interesse der Kriegsführung . ier tum hairtechast eingereiht werden müssen, hierzu zu
er Staatssekretär wandte sich nun der Zusammenarbeit in den bezirklichen Instanzen zu. Er führte aus, daß die Errichtung der Bezirkswirtschaftsämter einen wichtigen Schritt zum Ausbau der staatlichen Wirtschaftsverwaltungen darstelle. Ihre Eingliede⸗ rung in die Behörde der allgemeinen Land chr erw oll sichert die enge Verbindung aller wirtschaftlichen Maßnahmen mit den Maß⸗ nahmen der inneren Verwaltung. Die Bezirkswirtschaftsämter haben Personal und Material und damit auch die Erfahrungen der früheren Gruppe der gewerblichen Wirtschaft der ehemaligen wehrwirtschaftlichen Abteilungen übernommen. Sie führen zu⸗ nächst auch in erster Linie deren bisherige Aufgaben weiter. Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß die kriegswichtigen Firmen der Industrie, des Handels, Handwerks, der Kreditinstitute und Ver⸗ sicherungsunternehmen leistungsfähig erhalten, also daß ihnen Ar- beitspersonal und Transportmittel in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden, daß sie mit Produktionsmitteln, esnt trischer Energie usw. ausreichend versorgt werden.
Neben dieser Betreuung der Betriebe obliegt den Bezirkswirt⸗ schaftsämtern die Durchführung der gewerblichen Verbrauchs- regelung, d. h. die einheitliche Lenkung aller auf den einzelnen Ver—⸗ k tätigen bezirklichen Stellen und deren Ueber⸗
ung.
Mit der Einbeziehung immer neuer wirts aftlicher Bereiche in die staatliche Einflußsphäre steigt das Bedürfnis zu einer Ab— stimmung der auf verschiedenen Gebieten erlassenen Grundsatz⸗ weisungen der Ministerien auf eine einheitliche Linie gemäß den strukturellen Gegebenheiten der einzelnen Bezirke. Die Berüh⸗ rungsfläche zwischen den verschiedenen Zweigen der Wirtschafts⸗ verwaltung, zwischen gewerblicher Wirtschaft, Ernährungswirt⸗ schaft, Holzwirtschaft, Vauwirtschaft, Verkehr, Preis. und Lohn—⸗ gestaltung und dem Arbeitseinsatz müssen in der Mittelinstanz ebenso zusammengefaßt werden, wie dies auf den Gebieten der Staatsverwaltung in den Mittelbehörden der allgemeinen Ver⸗ waltung preußischer Prägung geschah. Ein gesunder organischer Verwaltungsaufbau verträgt wohl eine ressortmäßige Aufspaltung in der Zentralinstanz, erheischt aber schärfste Zusammenfassung in der Mittel⸗ und Unterinstanz. Diese Zusammenfassung ist Auf⸗ gabe der Führungsstäbe Wirtschaft bei den Reichsstatthaktern bzw. Oberpräsidenten.
Daß die Bezirkswirtschaftsämter ihre Aufgabe nur in engster Zusammenarbeit mit der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, sowohl den Wirtschaftskammern als auch den bezirklichen Fach—⸗ gruppen als auch über die ihnen nachgeordneten Wirtschaftsämter mit den Industrie⸗ und Handelskammern und Handwerkskammern lösen können, ist selbstverständlich.
Zu dem Verhältnis der Organisation der gewerblichen Wirt— schaft zu den Wehrwirtschaftsinspektionen führte der Staatssekretär aus, er halte es im Laufe der weiteren Entwicklung für unerläß— lich, daß die Zusammenarbeit der Wehrwirtschaftsinspektionen und der Bezirkswirtschaftsämter noch viel enger als bisher gestaltet wird, wobei man s. E. auch vor dem Entschluß zu einer grund⸗ sätzlichen organisatorischen Neuregelung nicht zurückschrecken solle. Man wird s. E. im Interesse der Wirtschaft ernsthaft prüfen müssen, ob es sich nicht grundsätzlich empfiehlt, Bezirkswirtschafts⸗ ämter auch bei den Reichsstatthaltern bzw. Oberpräsidenten zu er⸗ richten, die bisher wehrwirtschaftlich anderen Bezirken angegliedert e n, In einzelnen Fällen hat man diesen Weg bereits be⸗
chritten.
Der Staatssekretär behandelte am Schluß seines Vortrages noch die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Organisa⸗ tionen der Wirtschaft auf dem Gebiet der Exportwirtschaft. Er faßte seine Ausführungen in dem Hinweis zusammen, daß beim Aufbau der staatlichen Wirtschaftsverwaltung in der Kriegswirt⸗ schaft das Bestreben vorwalte, ovganisatorisch die Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft in weitestem Maße überall da ver⸗= antwortlich einzubauen, wo es sich nur irgend ermöglichen lasse. Die Organisation der Selbstverwaltung solle auch den Staats⸗ aufgaben dienen. Alle jetzt gefundenen Organisationsformen müßten immer von neuem geprüft werden, um sie zu vereinfachen, Reibungen und Doppelarbeit auszuschalten, sowie der Wirtschaft und jedem einzelnen, Volksgenossen die durch die Kriegsnotwen⸗ digkeiten bedingte Bürokratie und sachlichen Beschwernisse nach Möglichkeit zu erleichtern.
Die deutsche Holzwirtschaft im Kriege.
Auf einer am 23. d. M. in Müh 3 1. Thür. abgehaltenen ,, der Fachgruppe Holzhandel hielt Hauptgeschäfts⸗ ührer W. Kniese⸗Berlin einen aufschlußreichen Vortrag üher die eutsche Holzwirtschaft im Kriege. Er stellte einleitend fest, daß wir mit großen verarbeitun n en Vorräten an die Erfüllung der kriegswirtschaftlichen Aufgaben herangehen konnten. Die Vorratsplanung gewährleiste, daß selbst die auf manchen Ge⸗ bieten größeren Holzanforderungen a . des Krieges rei⸗ bungslos gedeckt werden könnten. Auch der berechtigte zivile Bedarf werde ohne Schwierigkeit weitgehend zu berücksichkigen ö Zur Frage der Holzeinfuhr übergéhend, stellte er auch für en holzwirtschaftlichen Sektor das Scheitern der englischen Blockademaßnahmen fest. Die sich für die baltischen Staaten zwangsläufig ergebende Notwendigkeit, an. Stelle des ausgefallenen Handels mit Westeuropa einen verstärkten Export nach Deutsch⸗ land aufzunehmen, müsse sich für unsere holzwirtschaftliche Ver⸗ sorgun . Wir können sowohl in Roh⸗ und Schichtholz als auch in Halbfabrikaten, wie Sperrholz, Furniere usw., so starke Kontingente hereinnehmen, daß unser Bedarf ge⸗ n werden könne. Dabei sei an die Möglichkeiten, die sich aus en deutsch⸗russischen Beziehungen ergeben, noch nicht einmal ge⸗ dacht. Vielmehr eröffne sich hier eine zusätzliche Bedarfsdeckun
vor allem auch in den genannten Hbf ahn, die jede, au
die entfernteste Mangellage, während der Kriegsdauer ausschlösse.
Der Lohnstop. — Neue Richtlinien des Reichs⸗ arbeitsministers.
Zur Klärung verschiedener Zweifelsfragen hat der Reichs⸗ arbeilsminister zur Lohnstopberordnung eine im Reichsarbeitsblatt Nr. 32 Teil 1 S. 527 veröffentlichte Verwaltungsanordnung er⸗= lassen. Diese soll eine einheitliche Handhabung des Lohnstops im ganzen Reich sicherstellen.
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
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Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Bräsident Dr Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei, und Gerlagt⸗Akltiengesellschaft.
Berlin. Wilhelmstr. 82. Vier Beilagen
einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandels registerbeilage)
Nr. 276
3 weite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger 1939
Berlin, Freitag, den 24. November
w —
7. Aktien⸗ gesellschaften.
( 4l91I6].
Nectar⸗Attien gesellschaft. wetkanntmachung über die Ziehung und Einlösnung von Stücken der 5 igen Necar⸗Anlei he von 1921.
Die neunte Auslosung unserer 5ooigen Anleihe von 1921 hat am 30. Sktober 1939 stattgefunden. Der Ge⸗ samtnennbetrag der ausgelosten Stücke beläuft sich auf R. 54 394, 12.
Die auszelosten Stücke werden den In⸗ habern zum 2. Januar 19490 ge⸗ tündi gt. .
Die Einlöfung erfolgt von diesem Zeit⸗ punkt ab bei unserer Kasse und sämt⸗ lichen Zahlstellen unserer Gesell⸗ schaft mit dem aufgewerteten Nennwert, und zwar gegen Rückgabe der gezogenen Anleihestücke nebst Erneuerungsschein und den noch nicht fälligen Zinsscheinen (Nr. 14 u. ff.). Die Verzinsung der aus⸗ gelosten Stücke hört am 31. Dezember 1939 auf. Der Betrag etwa fehlender noch nicht el ger Zinsscheine wird am Kapital ge⸗
rzt. . . Auf die ausgelosten bogenlosen Stücke — Buchstabe D und Buchstabe E — wer⸗ den, soweit sie nicht gemäß Art. 39 DVO. zum Aufwertungsgesetz zum Zwecke fort⸗ laufender Verzinsung bei uns hinterlegt sind, die seit 1. Januar 1925 rückständigen Zinsen, und zwar für 1925 mit 2, für i926 und 1927 mit je 39 und für 1928 bis 1939 mit je 590 zuzüglich Zinseszinsen gemäß Art. 39 DVS. zum Aufwertungs⸗ gesetz zusammen mit dem Kapitalbetrag ausbezahlt.
Diese Zinsen nebst Zinseszinsen belaufen sich für jedes Stück
Buchstabe D auf R. AM 6, 80 Buchstabe E auf RA 3,40.
Bei den Teilschuldverschreibungen
Buchstabe A über.... RM 144, S0,
Buchstabe B über.... RMA 72,40,
Buchstabe G und Füber je RM 36,20 wurden sämtliche Stücke mit den End⸗ nunimern 035, 047, 139, 141, 202, 2165, z13, 365, 431, 444, 540, 552, 6265, 653, 753, 790, 806, 842, 906, 923 .
Bei jedem folgenden Tausend der Teil- schuldverschreibungen Buchstabe A, B, C und F werden dieselben Nummern, nur mit anderer Tausendziffer, eingelöst, zum Beispiel 1035, 1047, 1139, 1141 usw.
Die Nummern der ausgelosten, zur Zeit noch im Umlauf befindlichen Teilschuld⸗ verschreibungen Buchstabe B über RM 7,24 und 6 über RE. 3,62 sind folgende:
Buchstabe D Nr. 28446, 35645, 40088, 713, 44615, 45072, 47638, 774, 59065, 52305, 58965, 59910, 64495, 65319, g20, 67746, 68328, 69569, 70465, 72577, 74495, 497, 75844, 77150, 78619, 626, 8oss6, Sios3, oss, 614, 88350, 579, 89410, 9gossg, 667, 92099, 94304, 96030, 840, 98123, 191545, 1903440, 106005, 119375, 111114, 3755, 112215, 115636, 116125, 585, 117332, 118044, 045, 125837, 126843, 127121, 130164, 131383, 522, 132806, 133430, 134625, 135502, 136340, 137387, 388, 139462, 480, 50l, 140590, 660, 142923, 143509, 147912, 149141, 152081, 153708, 154247, 155291, 592, 156224, 468, 157126, 161, 158150, 159349, 449, 161948, 162372, 552, 163311, 164033, 166028, 167132, 169061, 170486, 171124, 172636, 175170, 176498, 178067, 924, 179546, 726, 180352, 717, 797, 758, 162497, 184367, 185217, 1846150, 55, 1883447, M3, 7in, ipizss, 488, 193317, 511, 194166, 233.
Vuchstabe E Nr. 197928, 992, 198821 2035713, 742, 783, 204977, 205420, so2, 206143, s81, z07167, 208367, ss7, 211597, 59s, ziz5o7, 15246, 21 5576, 648, 21 6596, 21 7276, 348, 350, 218209, 217, 230, 237, 274, 221953, 222054, 136, 227720, 999, 228197, 203, 228, 229662, 745, 230863, 23 1092, 235, zog, 232132.
Bon den acht Anslosungen au 1. Jan nar 189632 bis re f! 1. Januar 1939 sind folgende Nummern zur Einlösung noch nicht vorgezeigt worden:
Buch stabe A Nr. 414, 430, 487, 709, 781, 938, 1205, 206, 207, 208, 406, 414, 417, 420, 437, 486, 487, 80.
Buchstabe B Nr. 1882, 983, 2300, z15, zi6, 343, 587, 3781, 4007, 106, 107, 130, zes, 343, 374, 576, 604, 607, 612, 707, 726, 9651, 5673, 674, 6036, oõ6, . 557, 604, 607, 612, 835, 61, 962,
300. ;
Buchstabe G Nr. S115, 162, 9236, 287, 346, 343, 644, 659, 764, 887, 926, 10617, 680, 387, 628, 659, 686, sss, S86, 387, 47, i 1106, 140, 171, 172, 174, 2651, 269, 326, 326, 336, 346, 383, 6ol, 644, 645, 6569, 726, 728, 730, 776, 12561, 269, 300, 370, 558, 694, 696, Sal, 13343, 632, 644, 730, i4ig!, 16862, 986, 99s, 7171, 414, 587, 628, 686, 687, 693, 694, 726, 728, 730, 769, S00, S829, S652, go7, 90s, 916, 66, 9s7, 18171, 417, 630, 645, 821, 19300, 372, 387, 602, 200565, 956, 300, 343, 394, 607, 644, 696, 800, 21174, 300, 428, 694, 22636, 638, 665, 128, 573, 582, 587,
69s, 694, soo, 25016, 300, S846, 930, 26066, O2, I07.
Buchstabe . Nr. 26721, soo, 27234, 752, 755, 28401, 29315, zibzg, 417, 419, s56, ssi, 33336, a, 7ig, za4095, 696, 098, 35487, 648, 36 87, 406, s47, Sas, 37315, S657, gI9, a2, ez, 380350, Co, 363, 393, 40042, O9, 252, 26, 500, 5oꝛ, vos, 41507, Sog, 42632, 43644, 60g, 44555, 56, 557, 560, 647, 15000, 074, 222, 226, a3, Sog, 46903, 17642, 6ag9, 654, 656, 66s, 662, G70, 675, it, S580, 85, 688, 701, 763, 767, 770, gz, 49854, 50022, 852, S565, S63, S66, S67, 1 25, 427, 55s, 567, Sog, Saz, 920, 52556, 558, 53 020, 137, 54801, 8oꝛ, 95], gö0, 55 144, 148, 56383, 533, 650, 653, 57460, 461, 463, a5, 465, 7i, 7g, 719, 720, 726, 726, 58420, 450, 483, 519, 5a, 5661, 228, 749, 752, 563, 759, 760, zöl456, 37, zig, 381, 384, 356, 385, 392, 64, 61 184, 63664, 817, 64482, 4588, 489, 193. 499, 65232, 237, 301, 30s, 306, 30s, 334, 343, 347, 363, 365, 366, 377, 380, 381, z0o6, 407, 411, 414, A423, 452, 603, Is, 66455, 67000,
„ Jäa2, 799, 800, sig, S22, S824, 82, , S2g, s6é, S765, 68380, 381, 434, 529g, 69121, 745, 7465, 70445, MM, 448, 449, 450, 455, 450, 462, 466, 468, 72572, 564, 586, 58, 624, 626, 626, 78423, 428, 37, 864, 74185, 973, 75650, 840, s43, S465, 852, 964, 77083, 111, 123, 123, 127), 142, 169, 185, 191, 192, 229, 244, 262, 307, 312, 322, 329, 337, 338, 421, 423, 425, 451, 817, 78230, 231, 394, 307, 428, 430, 435, 658, 672, 738, 739, 936, 79436, 460, 196, Shog2z, 957, 993, 954, 99s, Sibtzg, 064, O66, 681, 0589, 152, 194, 613, sol, 814, 3796, 84273, 447, 4149, 719, I39, 743, 751, 755, so, 85266, ol, 592, 676, 681, 683, 9od, 86277, 34, 723, S7189, 198, 239, 230, 524, dos, 88313, z36, 34g, M7, 57.8, 580, 5832, 584, 750, öl, Sgäoi, 413, 414, 566, 622, gogo, 193, zis, Fog, 672, 676, 685, 6oz, 702, Jos, 7i0, 715, 732, so, Sa43, ss, sd6, S652, S53, 91584, 611, 624, G76, 683,
g5642, 758, 775, goes, 631, 632, oss, 345, 346, 350, 353, 713, 723, 726, 751, I82, 8oz, gs 045, O49, 120, 139, 146, dos, 409, 169010, 115, 476, 61g, S6, 62s, 634, 101008, 96h, 3zi4, ööz, 102201, 214, 693, 695, 69, go, gz0, gaz, gas, 94], 105896, 909g, 9g 1, iz, gig, 1066006, Gil, ls, os3, ag), Soꝛ, 107456, 108147, 109719, 720, 722, 723, 1 16315, 111057, bob, 121, 122, 202, 203, 377, 639, 112125, 226, N, 74d, 96, oi, 931, 113769, 114489, 552, 553, 115328, 529, 666, 66s, Ii6, 97, 931, g22, 118129, 446, 494, 495, 5Io, 834, s38, 117233, 235, 338, 472, 475, 875, 118002, O38, O42, oso, oß3, O64, 565, 056, O84, 119212, 502, 126831, 833, 121353, 765, 748, 9664, oss, 122333, z35, 514, 123031, 264, 202, 293, I161, 876, 124030, 777, S47, Sä8, ssl,
580, 129090, 692, 4530, 573, 602, Goz, og, 623, 628, 729, oss, 130201, 689, gꝛz, 131526, 707, 780, 781, 798, g665,
1
zö3, 439, 856, sal, Saz, s43, 134106, bes, 70l, 711, 712, 727, 795, 797, go], 135053, 526, 73, 136321, 346, 347, 363,
55, 137695, 138335, 35, 45, S6, 56, br, 775, 7g, SI, 783, 139 J198, 2665, 465, 64, 456, 435, 466, bi, 495, 499, sz, 140536, 637, Sg, so, Sßo, Chö, 656, 69i, 1417585, 735, 142061, 196, Syd, Soo, 113330, zz4, 335, 50, zo, 435, 14401, oi, oꝛi, ozs, 4bi, Jos, 72, Ss, Sal, zig, 9zl, 936, sz, 145295, 297, 323, 147226, 360, 465, 1148140, 141, 746, gol, gol, F66, gös, Sao, 145140, 142, 143, ng, 197, 15 05m, 151972, 1243s, 476, zo, 1566s, Jog, 3s, 735, 15a 1585, 200, zol, 202, 2is, 262, Jes, zzo, zz4, 336, gl, zr3/ pp ob, Soz3, 15 0s3, os, oss, z34, 157, 157151, 167, 284, Joo, 153024, ozg, yz, gi7, i 5haz6, Joa, vos, 1860716, Siz, sis, sis, 1613s, s76, bo, 761, Mö, 974, i6z275, 276, 373, 5so, 5s, ir, sab, 164102, 105, 452, 185806, S66, 196031, 167219, 863, 1685053, zog, zii, zi6, zzz, 339, 344, zar, zaz, gah, 179028, hot, yz, Ts, 17 iois, oro, 112, i7 z2sz, 263, 6oz, 7is, is, 173008, 1609, IJ, 268, öl, 657, J85, 174058, og, 231, 1563, 842, 843, z7, gos, 175082, iso, 48, zs, zo, Soö, 689, sé, 176590, dög, 981, 177062, os0, 296, 730, Sz, 1780786, 170, 192, 196, 250, 26z, 36s, zo6, M5, 175341, 342, 65, s57, 18023, 23, 356g, öh, 467, 7i6, 49, Soz, Soa, Si, 181159, 193, ze), zo, 369, 362, zoͤz, 34, soß, 182075, O83, O84, Os), sl4, Ses, had, sar, 1834758, 470. 53, haz, 695, 184518, 553, s3s, S5, 1865014, za, 21tz, 216, 783, 186113, 116, 110, 287, 447, 56, Sos, sI4, 7a, sog, Sos, 187239, 01, 20, Taz, sa, 188016, 228, 23l, zog, ad, Sox, os, Mio, ois, 18 oz, 2d, gl, 52, sß3, G70, ss, Jag, 5026,
15zias, 1a, 451, 458, daß, 19322, 3900, 447, 5s, 73, gz4, S6. 15415, 1ßl, 176, r, 19, 4j, 251, za6, zso, zo, 425 zb, God, Io, ga sol, go, soi.
Guchstabe K. Rr. 168116, 273, sis, oi7, Sid, 16d, doo, C61, isi, 426,
5b, oz, sz, 6d, 5, 66, 8s, Ezoz6, 128, zzz, 129, 446, sog, Fr, 24677, osJ6,
738, 739, 7, 747, 752, 757, 759, 752,
2035061, O98, 99, S6, 577, 206141, 432, „A433, S665, 877, Sg, s82, 685, a4, 961,
367, 312, 435, 6os, 702, Jos, 721, s1i7, 226121, 489, 637, 237718, Fig, J2i,
gz 90, Gol, S672, 677, 781, 82, 3918,
125138, 420, 823, 1262659, 663, 137143, 1954, 276, 16, 128007, 98, O65, 130, o76,
sl, iz 250, si0, sis, S39, S7, 1 383260,
z64, 366, 371, 356, z377, 379, 9, 4851,
46, 7a6, 7865, sos, 19 1296, 391, so6,
214, 844, 200282, 327, 6os, 606, 72, 9sz3, 985, 201604, 239, 635, 699, s5g, sg], 203027, 565, 203350, 351, 02, s0o3, Sos, 50s, 5i4, id, 552, 5s], 55s, 565, 56g, 579, 594, 596, 59s, 708, 714, 718, 729,
777, 782, 951, 294181, 182, 3653, 364, 930,
2907013, ola, öss, 5g, 208235, 359, 361, 365, 625, 859, 209908, 210245, 521, 631, S5l, 21 1810, 212357, 359, 363, 466, 5Jo, 512, 5iö5, 56 i, 5s4, 704, 21 3005, 07, 114, 244, 441, 757, 214200, 361, 6g, S60, S61, 215254, 589, 639, 642, 742, 216071, 260, 400, hos, 217170, 175, 27a, 779, 286, 289, 2593, 295, 296, 300, 307 z09, 310, 359, 363, 368, 703, 704, 776, IIS, 779, 793, 9goz, gos, 96, 24, geg, 931, 935, 21 8203, 205, 219, 247, 250, 251, 264, 258, 276, 277, 27,8, 288, 289, 290, S0ö6, S67, StzdeE, 870, 871, sy73, 874, S893, 215013, o37, O49, 165, 293, 2965, 411, 559, 572, 659, 230209, 210, 287, 221449, 850, 52, gis, a4, 222063, 105, 163, 223516, 9a6, 224354, 394, 499, 5oo, 531, Sal, 764, 7923, Sid, S8s4, 225078,
J7J22, 724, S860, 2280588, 194, 196, 227, 741, 743, 9gao, 943, 2239244, 250, 26, 263, 489, 539, 542, sé, 614, 663, 744, 748, 921, g22, 9g25, 9g25, 230023, 6, Os, 792, 932, 936, 23iol0, 045, 110, 234, 236, 265, 280, 497, 573, 7io, 252179, 225.
Buchstabe E Nr. 232882, 885, 939, 233366, 983, 23 4636, 644, 2352365, S62, 236236, 237644, 694, 238694, Jog, 239236, 240862, 241340, 498, 499, 568, 242171, 300, 573, 243236, 243, 56s, 245420, 833, 895, So7, 246915, 247862, 993, 248526, 594, 256243, 25 i505, 526, 253760, 862, 254374, 498, 582, 896, 89], 255181, 414, 694, 895, 256644, ss2, 257056, 152, 366, 437, 526, 52s, 557, 686, 787, 47, 258261, 269, 271, 272, 278, 287, 288, 259007, G56, 4604, 260882, 939, 261191, 366, 448, g61, 962, 986, 262055, 486, 487, 498, 499, 50, 56g, 572, 53, 576, 263038, 505.
Stutt gart, im November 1939. Der Vorstand. Bank. Becker. Elben.
42067].
Die Aktionäre der Bitterfelder Attien⸗ Bierbrauerei vormals A. Brömme in Bitterfeld werden zu der am Sonnabend, dem 16. Dezember 1839, mittags 12 Uhr, im Hotel „Kaiserhof“ in Bitterfeld stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Ta gesord nung:
1. Geschäftsbericht 1938/35.
2. Vorlegung der Bilanz und Gewinn⸗
und Verlustrechnung sowie Beschluß⸗ flssung über Entlastung des Vor
standes und Aufsichtsrates.
3. Beschluß über Gewinnverteilung.
4. Wahl des Bilanzprüfers.
Wegen der Teilnahme an der Ver- sammlung verweisen wir auf 5 21 des neuen Gesellschaftsvertrages.
Der Aufsichtsrat. Dr. Kleinau, Vorsitzer.
420681. Allgãner Alpenmilch Attien⸗ gesellschaft, Bießen hofen. K
ie Aktionäre unserer Gesellschaft wer⸗ den hiermit zu der am Montag, den
18. Dezember 1939, vormittags
19 Uhr, in Friedrichshafen im Kur⸗
garten⸗Hotel stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
ö, z
1. Vorlage des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 1938/39, des Geschäfts⸗ berichtes und Gewinnverteilungsvor⸗ schlages des Vorstandes sowie des Be⸗ richtes des Aufsichtsrats. ö
2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns. ;
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. 9. 1939 bis 31. 12. 1939.
Zur Teilnahme an der Hauptversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 14. De⸗
ember 1939 bei der Gesellschafts⸗
. in Vießenhofen oder der Deut⸗ en Bank Filiale Augsburg oder ünchen oder der Luzener Kanto⸗ nalbank in Luzern oder der Schweize⸗ rischen Kreditanstalt in Bern wäh— rend der Geschäftsstunden nachweislich hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung daselbst belassen. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer zur Ent⸗ gegennahme der Aktien befugten Wert⸗ papiersammelbank ist die vom Nbtar über die erfolgte Hinterlegung ausgestellte He⸗ cheinigung in Urschrift oder in beglaubig⸗ ter Abschrift bzw. der von der Wertpapier⸗ sammelbank ausgestellte Hinterlegungs⸗ schein spätestens am 15. Dezember 1939 bei der Gesellschaftskasse einzureichen.
Bießenhofen, den 20. November 1939.
Aligäuer . Attien⸗ eñ aft.
41926.
Franz Ströher, Attiengesellschast. Apolda, Thür.
Grundkapital . Rücklagen: Gesetzliche Rücklagen ..
Wertberichtigungsposten
Rückstellungen für ungewisse Schulden
Verbindlichkeiten:
1. Hypotheken
2. Anzahlungen von Kunden. 5
3. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen ..
V. . die der Rechnungsa
ewinn: 1. Gewinnvortrag 1937/38
VII.
Berlust⸗ und Gewinnrechnung per 31. Dezember 1938.
I. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: a) Rothenkirchen: Wert am 1. 7. 3
b) Apolda: Wert am 1. J. 1938 297 084,50
Unbebaute Grundstücke .. Maschinen und maschinelle A l. J. 1938
Erlös Konto kurzl. Wirtschaftsgüter ...
e,
Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsmdentar: a) Wagenpark: Wert am 1. 7. 1938 6 760, —
Konto kurzl. Wirtschaftsgüter .
Abschreibung b) Betriebs⸗ und Geschäftseinrichtungen: Wert
Konto kurzl. Wirtschaftsgüter . 17 506,45
Abschreibung .
Konto kurzl. Wirtschaftsgüter: Wert 1. 7. 1938
Abschreibung ..
IH. Finanzanlagevermögen:
Beteiligungen.... Andere Wertpapiere
II. Umlaufsvermögen:
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe .
Halbfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse
Wertpapiere
Hypotheken
Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen .
Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen. ..
Kasse, Reichsbank, Postscheck Andere Bankguthaben... Sonstige Forderungen
Bilanz zum 31. Dezember 1938.
acttiva.
RV, & RM
126 755,50 3665, S0 T TN vs
Abschreibung S802, 90 126 308
147,50
5 16000.
294 172 78 613
Abschreibung ....
* * 2 1 2. * 2 1 * . 2 13 224,40 F Vs .-— n
Ig 33d d
3 491 360 6 88
1 2 14 1 1 1 24 296,29 NT oss 7
11 178,90
Tf pp
4638, — NI J 5 1065. 3.6
i ir 1911,02
59 72, — . g 3 vn, Gd 12 800, — D 5 7 ps
Dor ds 986, —
D gg dd S037 38
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56 000
179 171,0 138 717,55 24 65, 4
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Passiva.
Andere Rücklagen
162 380 18 251 92
113977574 29 878 06 23 074
09 8 160 07 11123416
3 789 09611
2. Reingewinn 31. 12. 193683 .....
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1. Löhne und Gehälter 2. Soziale Abgaben: a) gesetzliche ..
3. Abschreibungen auf Anlagevermögen
4. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag, vom Vermögen 5. Beiträge an Berufsvertretun gen.... 6. Gewinn: Vortrag von 1937.38
1. Ausweispflichtiger Rohüberschuß
2. Zinsen
3. Außerordentliche Erträge 4. Gewinnvortrag
RM S ho hᷣog da 41 402 4822 46 225 k s o21 12 94 7065 53 24 -
Auf wen dun gen. FRA
b) freiwillige ..
111 23416 DO ol 9 6
Gewinn 81. 12. 198938.
Ertrãgnisse. 703 678 92
1672419 51 542 41 23 074 09
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Igh Mo d
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund
der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗
Geschã
klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der stsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Planen i. V. / Apolda (Thür.), den 31. Juli 19309.
Diplomkaufmann Rudolf Recke, Wirtschaftsprüfer.
Borstand: Karl Ströher; Georg Ströher.
Unfsichtsrat: Max Schotte, Vorsitzer; Fohannes Siegel, stellvertr. Vorsitzer; Otto Dittmar.
go, os4, ig zol, Ji7. 7i6s, Je, Jes dit, ois. 15656, a3, ss3, s, 1H i z
gese Der Borstand.