1939 / 278 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einschl. 16 Ablösungsschd.

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Bayerische Motoren⸗Werke 3. P. Bemberg ...... J Julius Berger Tiefbau ... Berlin. . u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau . .. Braunk. u. Brikett (Gubiag) Bremer Wollkämmerei . . .. Buderus Eisenwerke

Charlottenburger Wasser⸗

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Daimler⸗Benz ...... ..... Dema Deuts Deut Deut

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Eintracht Braunkohle .... Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. ,. Elektr. Werk Schlesien .... Elektr. Licht und Kraft .. Engelhardt⸗Brauerei .....

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Ges. f. elektr. Unternehm. udw. Loewe u. Co. .... Th. Goldschmidt ... ......

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Allgemeine Deutsche Credit ⸗Anstalt . . .. Badische Vand .... M Bank für Brau⸗Ind. Bayer. Hyp. n Wechslb. do. Vereinsbank. . Berlin. Handels⸗Ges. do. Kassen⸗Verein Braunschwg⸗Hannov. Hvpothekenbant.. Commerz-⸗ uPriv.- Bl. Danzig. Hypotheken⸗ bank i. Danz. Guld. Deutsch⸗Asiatische Vl. RM per St. Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Ausgabe 1932, jetzt: Deutsche Bank .... Deutsche Central⸗ bodenkreditbank .. Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank Deutsche Golddiskont⸗ bank Gruppe B. .. Dentsche Hypot heken⸗ bank Berlin

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2. Banken.

Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. . (Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli.) . S,.

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Sächsische Bank do. Vodenereditanst. Schleswig⸗Holst. Vl. . Südd. Bodenereditbk. Ungar. Allg. Creditb. NM . St. zu so Peng ̃I,5Pengöp. St. z. 0.

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Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw. . Rheinische Sin f . . Rheini . äl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig ...... Rüͤtgerswerke ...... .

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Thüringer Gasgesellsch. ... Vereinigte Stahlwerke. . .. C. J. Vogel, Draht u. Kabel . . Westdeutsche Kaufhof · ... Wintershall 000

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Bank für Brau⸗Industrie. Reichsbank... ....

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4. Versicherungen. NM y. Stück.

Geschafts jahr: 1. Januar, sedoch Albingia: 1. Oktober. Frankona: 1. Juli 1938.

Gladbacher Fener⸗Versicher. N

Berl. Hagel⸗Assec. ( /C05 Einz.) do. do. Lit. B (26 93 Einz.) Verlin. Feuer (vollh zu loo M) do. do. (835 3 Einz.) Colonta. Feuer- n. Unf.- V. Köln, ietzt: Colonia Köln Versicherung 100 K⸗Stücke M Dresdner Allgem. Transvort (6793 Einz.) do. do. (as 3 Einz.) Frankona Nilck⸗ n. Mitversicher. Lit. GO u.

Hermes KLreditversicher. voll) do. do. (25 3 Einz. Seipziger Feuer⸗Versich. Ser. 1 do. do. Ser. 2 do. do. Ser. 3 Magdeburger Feuer⸗Vers. .. A do. Hagelvers. (865 3 Einz.) do. o. 629 Einz.) do. Lebens⸗Vers.⸗GHes. .... do. Rückversich.⸗Ges. ..... do. do. (St licke 100, 800) National Allg. V. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung. do. Lebens versich. Bank, z.: Nordstern Sebensvers. A.-G. Schles. Feuer⸗Vers. (200 -St.) do. . Es 3 Einz.) Stett. Rückverstch. (10 0R M⸗St. do. do. (300 R M⸗St.) Thu ringla Vers. Ges. Erfurt A do. do. do. B Tranzatlantische Gütervers. .. Union, Hagel-⸗Versich. Weimar

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Deutscher Reichs anzeiger

BPreußische

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 Q . n einschließlich , 48 QM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.90 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an., in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 b., einzelne Beilagen 10 C Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel · Nr.: 19 33 33.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 278

Berlin, Montag, den 27. November, abends

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung des Reichsaußsichtsamts für Privatversicherung über Genehmigungen der Uebertragung von Versicherungs⸗ beständen. .

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil L. Nr. 233.

Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Minden über die in na volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens für reußen.

Amtliches.

Deu tsches Reich.

Betanntmachung. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat fol⸗ gende Genehmigungen erteilt:

a) Durch Verfügung vom 31. Mai 1939 die Ueber⸗ tragung des österreichischen Verfsicherungsbestandes mit Ausnahme der Lebensversicherung der Foneiere Allgemeine Versicherungsanstalt in Buda⸗ . auf die „National“ Allgemeine Versicherungs⸗ Attien⸗Gesellschaft in Stettin.

b) Durch Verfügung vom 12. Juni 1939 die Ueber⸗ tragung des Hie, hischen Lebensversicherungs⸗ bestandes der n . auf die „National“ Lebens⸗

versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

e) Durch Verfügung vom 31. Oktober 1939 die Ueber— tragung des österreichischen Glasversicherungs⸗ bestandes der „National“ Allgemeine Versicherungs⸗ , n. in Stettin auf die Anglo-⸗Ele⸗ mentar, Versicherungs Aktien⸗Gesellschaft.

Berlin, den 23. November 1939. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schneider.

Bekanntmachung.

. Die am 25. November 1939 ausgegebene Nummer 233 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der & und für die ir der Polizeiverbände bei besonderem Ein⸗ satz. Vom 1. November 19359.

Verordnung über die Selbstkostenausgleichzahlungen an bahnamtliche Rollfuhrunternehmer, Auftragspediteure und aus⸗ gleichberechtigte Fuhrunternehmer. Vom 23. November 1939

Umfang; Bogen. Verkaufspreis:; (0,16 RAM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 6; Rt für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 965 200.

Berlin NW 40, den 27. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen. Bekanntmachung.

Auf Grund des 53 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 298) in Verbindung mit 8 1 der Durchfüh⸗ rungsverordnung des Preuß. Ministers des Innern vom 31. * 1933 (GS. S. 2077 und dem Gesetze über die Ein⸗ , , ,. und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1953 (RGBl. 1 S. 479) werden nachstehende Werte der auf⸗ gelösten „Westfalia⸗Loge“ in Bielefeld zugunsten des Preuß. Staates eingezogen: ö

a) Bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A. G., Filiale

Bielefeld:

1. ein Scheckkonto der „Westfalia⸗Loge“ unter dem Namen des Rabbiners Dr. Kronheim in Höhe von 171,12 RAM, 4

ein Depot unter dem Namen „Westfalia⸗ Loge“ z. Hd. des Rabbiners Dr. Kronheim, enthaltend 4000 Goldmark 4955 75 Rhein.⸗Westf. Bodenkredit⸗ bank⸗Goldpfandbriefe, Serie J, g, 17, 50 Red, Deutsches Reich Anleiheauslosungsscheine 250, einschließlich I/ Ablösungsschuld.

b) 89, 99 Er Bargeld, welches bei der Kreis kasse Bielefeld

hinterlegt ist und der Schwestervereinigung falia⸗Loge“ in Bielefeld gehörte. Minden, den 22. November 1939. Für den Preußischen Staat:

u Gtaats anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 5 mm breiten Petit Zeile 110 Ra, einer dreigespaltenen g mm breiten Petit Zeile j.55 Ra. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Sw 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind , einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstricheny oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Kreditabkommens vom 19. August 1939 zu akzeptieren:

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Poftschecktonto: Berlin 41821 1 939

vertretung der UdSSR in Deutschland sind im Namen der Handelsvertretung der UdSSR in Deutschland bevollmäch⸗ sͤgt, die emittierten Tratten auf Grund des 200 ⸗Millionen⸗

Im liberalen Wirtscha

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Fe st.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung. Folgende Personen des Moskauer Büros der Handels⸗

mit dem Recht der ersten Unterschrift: 1. Herr Morosoff A. P.

2. Herr Tschernyschoff P. M. 3. Herr Wernigora N. S.

mit dem Recht der zweiten Unterschrift: 1. Herr Alexandroff W. A. 2. Herr Soldatoff A. J.

Handelsvertretung der UdSSR in Deutschland.

Die deutsche Kreditwirtschaft in den ersten Kriegsmonaten.

Die kriegswirtschaftlichen Finanzierungsprobleme sind gegen— wärtig in vielfacher Hinsicht vollkommen anders gelagert, als dies im Weltkrieg 1916 13 der Fall war. Das Institut für Konjunt⸗ turforschung hat hierüber in seinem letzten Wochenbericht inter essante Untersuchungen angestellt, denen wir u. a. folgendes ent⸗ nehmen:

1. Von grundlegender Bedeutung ist vor allem die Tatsache, daß das ,, . in ; erst durch augenblicksbestimmte und improvisierte Verwaltungs⸗ akte ins Leben gerufen zu werden brauchte, sondern daß es in seinen Grundzügen schon vor Kriegsbe inn durch ein von langer Hand vorbereitetes System von Maßnahmen auf dem Gehiet der Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsorganisation entwickelt worden war. Die deutsche Wirtschaftsverfassung wurde bereits im Frieden nach wehrwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Denn ohne die Anwendung umfassender und straffer Steuerungs⸗ maßnahmen auf allen Gebieten der Wirtschaft wäre die gewaltige Aufrüstung Deutschlands und die Umstellung der Produktion auf den Rüstungshedarf innerhalb weniger Jahre niemals möglich erf Die bereits kriegswirtschaftlich orientierte Friedenswirt⸗ chaft kann Deutschland jetzt ohne Erschütterungen in eine totale Kriegswirtschaft übergleiten lassen.

3. Im Rahmen dieses Kriegswirtschaftssystems hat die Kredit⸗ und . ihre einstige Schlüsselstellung für die Beherrschung und Lenkung der Produktivkräfte eingebüßt; denn das wichtigste Kennzeichen dieses Systems dürfte in dem Prinzip der direkten güterwirtschaftlichen Lenkung und Kontrolle auf allen Gebieten zu erblicken sein. Die unmittelbare Lenkung des Arbeits einsatzes, die Rohstoffbewirtschaftung, die direkte Investitions⸗ kontrolle, die Außenhandelsförderung und „kontrolle im Zusam⸗ menhang mit der straͤffen Devisenbewirtschaftung sowie die Ratio⸗ nierung und Lenkung des Verbrauchs sind zu einem umfassenden gift e re nie en Steuerungsmaßnahmen entwickelt worden. Auf diese Weise wird die Wirtschaft in den Dienst des Staates gezwungen, noch bevor überhaupt die finanziellen Mittel auf⸗ gebracht sind. Die Finanzierung der Staatsausgaben wird damit zu einem sekundären Problem und die Wahl der Finan⸗ ,, zu einer Zweckmäßigkeitsfrage ohne grundsätz⸗ iche produktionswittschaftliche Bedeutung. Denn in einem ge⸗

V System der Bewirtschaftung muß die direkte staatliche

zerfügung über Güter und Dienstleistungen ganz von selbst auch

die hierfür erforderlichen Geldmittel an einer anderen Stelle des Geldkreislaufs freisetzen. Es bleibt freilich Aufgabe einer kunst— vollen Finanzierungstechnik, die frei werdenden Gelder sofort und total zu erfassen, bevor fie in unkontrollierbare Kanäle dringen; darin liegt der gesunde Sinn der Kreditlenkung und Kredit⸗ kontrolle, auf die daher auch ein umfassendes güterwirtschaftliches Planungssystem nicht verzichten kann. Demgegenüber waren früher und insbesondere auch während des Welt rieges 191418 die Zuss mmenhänge gerade umgekehrt: erst mußten die finän⸗ ziellen Mittel beschafft werden und dann konnte mit Hilfe dieser „abstrakten Verfügungsmacht“ der Staatswille auf dem Gebiet der Wirtschaft durchgesetzt werden. Für die Kriegswirtschaft der Feindmächte gilt dies im wesentlichen heute noch.

3. Nicht nur die n , Stellung und Bedeutung der Kreditpolitik, sondern auch deren Methoden und Ziele haben sich auf dem Wege zur ö Wirtschaft grundlegend gewandelt.

tssystem war Kreditpolitik, auf eine kurze Formel gebracht, im wesentlichen Zinspolitik. Die Zinspolitik war im Grunde sehr einfach zu handhaben. Denn sie orientierte sich an ewissen guantitativen Vorstellungen über das Maß der vertret⸗ baren Geldschöpfung und an der Befolgung überkommenen =* und reichlich mechanischer = Ligquiditätsregeln. Das überaus schwierige und vielfältige Problem der Kreditlenkung überließ man der „selbsttätigen“ Auslesewirkung des Zinssatzes. Diese mehr oder weniger mechanische Handhabung der Kreditpolitik hat nunmehr einem umfassenden . Platz gemacht. Es kommt in einem gelenkten Wirtscha Staat auf direktem Wege einen ausreichenden Anteil an Gütern und Dienstleistungen zu sichern, sondern auch darauf, die hierbei

einer heutigen Gestalt nicht

währen

tssystem nicht nur darauf an, dem

in der privaten Wirtschaft freigesetzte Kaufkraft unter Kontrolle zu bekommen und sie in die richtigen Kanäle zu leiten. Die Kontrolle und Lenkung setzte daher überall dort ein, wo die Er⸗ sparnisse und sonstigen Geldüberschüsse zusammenströmen und Anlage suchen. Die Emissionskontrolle, der Hypothekensperr⸗ erlaß der später nur bedingt gelockert: wurde die Nicht- linien für die Gewährung kurz- und mittelfristiger Kredite durch die öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten einschließlich Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Versicherungsunternehmen, die direkte Abfchöpfung von Spargeldern und Främienreserven durch die laufende Begebung soge annter Li⸗Anleihen und die Inanspruch⸗ nahme der Mittel des Geldmarktes durch je nach Bedarf ge⸗ schaffene Kreditpapiere des Reichs haben in ihrem Zusammen— wirken eine nahezu lückenlose „Bewirtschaftung des Geldkapitals“ ermöglicht.

4. Schließlich haben sich auch noch in der deutschen Kredit⸗ verfassung tiefgreifende Wandlungen durchgesetzt, die dazu bei⸗ tragen, die Finanzierungsprobleme der Kriegswirtschaft erheblich zu vereinfachen. Schon im Reichsgesetz über das Kreditwesen hat fich eine völlige Neuordnung der. Liquiditätsbegriffe vollzogen. Durch den § 16 wurden die lombardfähigen Wertpapiere liqui⸗ ditätsmäßig den diskontfähigen Wechseln gleichgestellt. Der Liquiditätscharakter einer bantmäßigen Anlageposition richtet sich mithin nicht mehr so sehr nach der Fristigkeit oder der „Selbst⸗ liquidierbarkeit“ beide Begriffe waren zu einer recht formalen Angelegenheit geworden sondern in erster Linie nach ihrer praktischen Realisierbarkeit. Diese Umwälzung eines überkommenen Begriffsinhalts fand schließlich in letzter Konsequenz ihren Nieder⸗ schlag in der Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1936. Durch dieses Gesetz wurde zweifellos eine der modernsten Notenbankverfassungen der Welt geschaffen. Der Geschäftskreis der Reichsbank erstreckt sich nach 8 13 des neuen Bankgesetzes neben dem Wechseldiskont⸗ und dem Lombard⸗Geschäft

auf den An⸗ und Verkauf von Schatzwechseln mit einer Laufzeit

von höchstens drei Monaten bis zu einem Betrag, den der Führer bestimmt, von unverzinslichen , , soweit sie vom Tage des Ankaufs an gerechnet innerhalb eines Jahres fällig sind, und von festverzinslichen, zum amtlichen Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren. Außerdem darf die Deutsche Reichs⸗ bank nach S 12 des Reichsgesetzes dem Reich Betriebskredite ge⸗ deren Höhe ebenfalls der Führer bestimmt. Schließ ich ist die Reichsbank bon jeder quotenmäßigen Bindung der Noten⸗ ausgabe an den Goldbestand befreit worden. Auch die Einlösungs⸗ und Deckungsbestimmungen für die Noten sind jetzt völlig den Erfordernissen einer auténomen Kreditpolitik angepaßt.

Die entscheidende Bedeutung dieser Wandlungen in der deut⸗ schen Kreditverfassung liegt darin, daß der kreditmäßigen Finan⸗ zierung der öffentlichen Hand von der Liquiditätspolitik her keine Grenzen mehr gezogen sind. Mehr und mehr hat sich die Er⸗ kenntnis durchgesetzt, daß die Liqiuidität eine Angelegenheit der Kreditorganisalion und der Kredittechnik ist und daß die Befolgung der überkommenen Liquiditätsregeln Schwierigkeiten vortäuscht, die in Wirklichleit gar nicht vorhanden sind.

Ueberblickt man den Verlauf der Entwicklung an den Kredit⸗ märkten seit Kriegsqusbhruch, so zeigt sich die auf den ersten Blick vielleicht überraschende Tatsache, daß irgendwelche Erschütterungen oder sonstige sich überstürzende Ereignisse in Deutschland auf dem Gebiet der Kreditwirtschaft überhaupt nicht zu beobachten waren. Der Kreditapparat funktionierte in der gewohnten Weise, Von fre r h, die man in früheren Kriegen als etwas Selbst⸗ verständliches hinnahm, konnte überhaupt keine Rede sein. Im August fanden zwar gewisse Abhebungen von Sparguthaben statt. Sie überschritten aber keineswegs den Umfang einer nur ver⸗ ständlichen Liquiditätsporsorge der Erwerbs- und Verhrauchs— wirsschaft; bereits im September und Oktober dürften sich jedoch bei den Sparkassen und auch, bei den Banken wieder xecht be⸗ trächtliche Einzahlungsüberschüsse ergeben haben. Im Ergebnis werden daher dem ger fe durch die Kriegsereignisse weder Depositen noch Spareinlagen entzogen worden sein. ar. nzeichen