Reichs, nnd Staatsanzeiger Rr. 278 vom 27. November 1939. S. 2
sprechen sogar dafür, daß die Einlagen (De ositen und Spar⸗ einlagen) bei allen Kreditinstituten eine n,, steigende Tendenz aufweisen. Ebensowenig ist eine allgemeine Stockung des des Zahlungsverkehrs eingetreten.
Es genügte, die Zahlungsfristen und Termine für besonders gelagerte Fälle hinauszuschieben. Die Hilfsaktion der Offa. zur Ueberbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft brauchte fast kaum in Anspruch genommen zu wer⸗ den. Auch an der Börse traten keinerlei Störungen ein. Im Gegenteil: sowohl am Aktienmarkt als auch am Rentenmarkt setzte sich während der Kriegsmonate eine unverkennbare Be⸗ festigung der Kurse durch. Demgegenüber mußte im Jahre 1914 die Börse am 31. Juli geschlossen werden, und die Liquidierung der Börsenengagements bereitete in der Fol ezeit noch erhebliche Schwierigkeiten. Damals mußte sogar ein Eiern erlassen wer⸗ den, die Kurse des inoffiziellen Verkehrs bekanntzumachen.
Die allseitige Funktionsfähigkeit des Kreditappargtes wurde aber keineswegs mit einem übermäßigen Einsatz des Reichsbank⸗ kredits erkauft. Es ist geradezu kennzeichnend für die Kredit⸗ lage, daß die Kreditaufnahme des Reichs nahezu ohne Rückgriff auf die Reichsbank bewerkstelligt werden konnte. Wenn die Reichsbank im August einmalig einen Belastungsstoß durch⸗ machen mußte — damals stieg der Geldumlauf um rd. 2 Mrd. HM — so hängt dies vor allem mit der plötzlichen Er⸗ höhung des Bargeldbedarfs zusammen — eine natürliche Folge der Mobilisierungsmaßnahmen. Man darf bei der Beurteilun des Reichsbankstatus nicht übersehen, daß die Zentralnotenban P nicht nur die letzte Kreditquelle der Volkswirtschaft bildet, ondern daß ihr auch die Deckung des Bargeldbedarfs obliegt, dem vielfach gar kein eigentliches Kreditbedürfnis zugrunde liegt. Inzwischen haben sich aber die Verhältnisse wieder weitgehend normalifiert. Die stoßweise und durch die Mobilisierung bedingte Geldschöpfung der Notenbank, vom August wurde daher im Kreditsystem in dem Augenblick als Verflüssigungsfaktor wirk⸗ sam, in dem die privaten und öffentlichen Kassenreserven wieder auf einen normalen Umfang zurückgeführt werden konnten. Der damit einsetzende Rückstrom von Bargeld zu den Banken bildete den Ausgangspunkt für die Verflüssigung der Geldmärkte während der ersten Kriegsmonate. Besonders wirksam wurde dieser Verflüssigungsprozeß auf den Kreditmärkten noch dadurch gefördert, daß sich bei vielen Unternehmungen erhebliche Geld⸗ überschüsse ansammelten, weil die zur Aufrechterhaltung des bis⸗ herigen Produktions⸗ und Umsatzvolumens erforderliche Re⸗ investition der Erlöse in wichtigen Bereichen der konsumorientier—⸗ ten Gewerbezweige nicht mehr möglich war. Diese Liquidierungs⸗ vorgänge bei einem Teil der Unternehmungen haben ohne Zweifel den Rückstrom der in den Händen der Einkommens⸗ bezieher befindlichen Bargeldbestände zu den Banken erheblich beschleunigt.
In dieser Situation war das Reich ohne weiteres in der Lage, einen Teil seines Kreditbedarfs durch Begebung von Schatz⸗ wechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen am Geldmarkt zu decken. Die Schatzwechselfinanzierung ist besonders geeignet, üher⸗ . Gelder der Bank⸗ und Unternehmungswirtschaft auf zu⸗ augen, ohne die Liquidität des Kreditsystems zu beeinträchtigen. Denn die Schatzwechsel stellen im Rahmen der geldwirtschaftlichen
Anlageformen ein hochliquides Papier dar, das infolge seiner Diskontierbarkeit jederzeit in Bargeld umgewandelt werden kann. Die Banken waren um so eher geneigt, ihre flüssigen Gelder in Schatzwechfeln und unverzinslichen Schatzanweisungen sso⸗ genannten U⸗-Schätzen) anzulegen, als sie zur Fipanzierung von Rüstungsinvestitionen im Rahmen ihres ebitori chen gha fi vorerst kaum in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen wurden. Ta die Voraussetzungen, unter denen der Neue Finanz⸗ plan zustande kam, in der Kriegsivirtschaft zum Teil hinfällig ge⸗ worden sind, wurde die Emission von. Steuergutscheinen (Gruppen I und II) vom 14. November ab eingestellt. behaltung des Steuergutscheinverfahrens hätte den besonderen , — wie sie sich aus der Kriegswirtschaft ergeben — nicht genügt; . wird mit dem Wegfall der
. Abrechnungsapparates,
iteln erfordert, vermieden.
Das Schwergewicht der Kriegsfinanzierung liegt diesmal — ganz im Gegensatz zu 1914 — zunächst bei den Steuern. Auch dies ist nux möglich, weil schon in den ganzen Jahren die Steuer⸗ politik des Reiches auf den enormen Finanzbedarf der Aufrüstung ugeschnitten war. Nach den Steuererhöhungen her Kriegswirt⸗ e, ,n, Eriegszuschlag zur Einkommensteuer und Hex⸗ aufsetzung einiger Verbrgu ssteuern) ist für das laufende Rech⸗ nungsjahr nach einer Schätzung von Staatssekretär Reinhardt mit einem Steueraufkommen des Reichs von vielleicht 24 Mrd. Reichsmark zu rechnen. Nach Abzug der Ausgaben für die zivile Verwaltung dürfte für die eigentliche Kriegsfinanzierung noch ein Betrag übrig bleiben, dessen Größenordnung die Vorstellungen der Weltkriegszeit über die Deckungsmöglichkeiten von Kriegskosten aus Steuern bei weitem in den Schatten stellt. Bei dem der⸗ zeitigen Stand der Finanzlage, die von vornherein einen hohen Steueranteil sicherstellt, eruͤbrigte 6 zunächst die öffentliche Auf⸗ legung von Kriegsanleihen. Sie ist jedoch für den Fall ins Auge gefaßt, daß die Verhältnisse an den Kreditmärkten eine Anleihe⸗ emission volkswirtschaftlich besonders zweckmäßig erscheinen lassen sollten. Vom Reich selbst wurden bisher an langfristigen Pa⸗ pieren für unmittelbare Rüstungszwecke nur die sog. Li- Anleihen laufend bei den institutionellen Trägern der Sparkapitalbildung untergebracht. Durch diese bereits in der Fit vor Kriegsaus⸗ bruch bewährte Methode können die in Gestalt von Spareinlagen oder Prämienreserven im organisierten Kreditapparat sich nieder⸗ schlagenden Spargelder in höchst zweckmäßiger Weise fortlaufend ab⸗ gelb l werden. Infolge der Zurückhaltung des Reichs in seiner Anleihepolitik ist es möglich geworden, am offenen Kapitalmarkt einige größere Emissionen zur Jinanzierung besonders vordringlicher und staatspolitisch notwendiger Investitionsvorhaben unterzubringen. Die Reichsbahn-Anleihe in Höhe von 500 Mill. Ee wurde be⸗ reits am ersten Tage der Auflegung überzeichnet, fo daß kurz darauf die ,,, zur Begebung einiger weiterer indu⸗ strieller Emissionen 6 heinisch⸗Westfälisches Elektrizitätswerk AG., Hamburgische Elektricitäts-Werke AG., Krupp) erteilt werden konnte. Nichts kann die Leistungsfähigkeit des deutschen Kredit⸗ apparates schlagender beweisen als diese überaus günstige Entwick- lung am Kapitalmarkt. Zweifellos wurde die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes auch dadurch gesteigert, daß die Ausgabe von Steuergutscheinen eingestellt wurde.
Steuergutscheine ein weiterer Ausbau des kom⸗ den der Verkehr mit diesen
Wirtschaft des Auslandes.
Die Kriegsrisikoprämien klettern weiter. Eine Folge der Minengefahr.
Amsterdam, 25. November. Wie der Telegraaf“ aus London berichtet, sind die Kriegsristkoprämien mit Rücksicht auf die Minen⸗
gefahr für Reisen nach und von dem westlichen Kontinent wieder
erhöht worden. In dem neuen Tarif ist der europäische Konti⸗ nent, Großbritannien und Irland miteinbegriffen, und es sind zwei ele geschaffen worden. Die nördliche Zone erstreckt sich don Holland bis Brest, die südliche verläuft südlich von Brest. In der nördlichen Zone sind die Notiexungen für transatlantische, afrikanische, australisch⸗asiatische und Mittel meerxeisen sowie für Fahrten nach Indien und dem Fernen Osten, jedoch nicht weiter nördlich als Schanghai, auf alliierten Schiffen um 20 3 von 60 auf d0 x) erhöht worden. Die Prämie für Schiffe unter neu⸗ traler Flagge macht 30 3 aus und beträgt jetzt 80 6. Somit sind die Tarifsätze für alliierte und neutrale Schiffe auf gleiche Höhe gekommen. Für die südliche Zone ist der Tarif für Schiffe unter alliierter Flagge um 10 3. auf 50 „. gesenkt worden, Der neutrale Tarif ist unverändert geblieben. Im nördlichen Sektor ist der Tarif für Reisen nach dem Fernen Hsten nördlich von Schanghai und für Schwarze⸗Meer⸗Fahrten gleichmäßig für alle Schiffe auf 85 festgesetzt worden, was für alliierte Schiffe einer Erhöhung um 5 565, für neutrale Schiffe um 25 5 gleichkommt. Der neue Tarif von 55 95 für Fahrten von und nach dem süd⸗ lichen Sektor bedeutet eine Senkung von 25 3 für alliierte Schiffe und 5 3, für Ladungen unter neutraler Flagge. Diese Notie⸗ rungen sind nur vorläufiger Natur. Sie sollen der jeweiligen Lage weiter angepaßt werden.
—
Belgiens Kohle⸗ und Sisenindustrie im Oktober.
Brüssel, 25. November. Die Erzeugung der belgischen Kohlen⸗ industrie erreichte im Oktober 1939 251 Mill, t gegen 2,41 Mill. im September 1939 und 2.53 Mill. im Oktober 1938. Gegen Ende Oktober stellten sich die Vorräte auf insgesamt 1,644 Mill. t gegen 15922 Mill. Ende September und 2,211 Mill. Ende August.
In der Hüttenindustrie waren Ende Oktober 39 Hochöfen in Betrieb gegen 38 Ende September, 45 Ende August und 36 Ende Oktober 1938. Die Eisenerzeugung stieg im Oktober gegen⸗ über dem Vormonat auf 255 900 (206140) t, während sich die Rohstahlerzeugung auf 254 930 (205 680) t und die Fertigstahl⸗ erzeugung auf 195 840 (144720) t erhöhte.
Sugoslawiens Außenhandel im Oktober. Belgrad, 25. November. Die jugoslawische Ausfuhr im Okt⸗
tober 1959 erreichte 247 375 Tonnen im Werte von 512,4 Mill.
Dinar, während die Einfuhr 73 652 Tonnen im Werte von 357, 12 Mill. Dinar betrug. Der jugoslawische Außenhandel war somit 34. Oktober 1939 mit 173 725 Tonnen und 154,91 Mill. Dinar aktiv. .
Türkisch⸗englisch⸗franzöfisches Abkommen schädigt
den NMusfuhrhandel der Türkei. — Türkisches
Blatt forbert Wiederaufnahme des Handels mit Deutschland. .
Istanbul, 27. November. Die Zeitung Smyrna, dem Hauptausfuhrhafen der Türkei Schwierigkeiten, die für die Türkei durch den Krie und durch das Aufhören des Warenaustausches mit Deutschland entstanden sind. Die Kaufmannschaft von Smyrna hat immer ganz bestimmte . Auffassungen bezüglich der türkischen Ausfuhrpolitik gehabt.
In dem Artikel heißt es, die Türkei habe zwar mit England und Frankreich neue Abmachungen getroffen, jedoch könnte dadurch das gesteckte Ziel für die türkische Ausfuhr nicht erreicht werden. Die türkische Landwirischaftserzeugung und der Aus 1 können aber nicht mehr länger warten. Die Feigen verfaulen und zu der Menge unverkauften Tabaks kommt jetzt die neue Ernte hinzu; auch wenn sich England und Frankreich verpflichten wur⸗ den, die gesamte türkische Erzeugung aufzukaufen, wo wäre das nicht erfreulich. Ein Land kann sich wirtschaftlich nicht nur an einen Absatzmarkt binden. Man war in der Türkei wegen der wirtschaftlichen e fen von Deutschland beunruhigt, nun hat das deutsche Geschäft vollkommen aufgehört; soll man sich jetzt aus⸗ schließlich etwa an die Westmächte binden? Das ist unmöglich und unrichtig, es müssen vielmehr auch die Handelsbeziehungen u Deutschland sofort wieder in Gang kommen. Gewisse n fh. . nehmen zwangsläufig ihren Weg nach Deutschland und es gibt Artikel, die die Lürkei nur aus Deutschland beziehen kann. Da die Türkei neutral ist, so gibt es für sie auch keine . Verpflichtungen, die der Wiederaufnahme des türkisch⸗deut chen Warenaustausches im Wege stehen könnten. Für die Türkei ist es ein Bedürfnis, aber auch ein natürliches Recht, hervorgehend aus ihrer Neutralität, ihren Außenhandel nach allen Seiten zur Ent⸗ wicklung zu bringen. Der türkische Handelsminister hat die neutrale Haltung der türlischen Handelspolitik betont. Das lange
ernbleiben von einem Absatzmarkt erzeugt Schäden, die später chwer wieder gutzumachen sind.
„Jeni Asir“ in bespricht die
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Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und ö Wertpapiermärkten.
Devisen.
Bu dape st, 25. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.]) Amsterdam 201, 75. Berlin 135,20. Bukarest 34350, London 14,92, Mailand 17,7732, New York 350,90. Paris 8,473. Prag 11,86, Sofia 413,06, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.
London, 27. November. (D. N. B.) New York 402,09 — dod, 00, Paris 176, 00- 177, 00, Berlin —— Spanien (Freiv.) 38, 50 B. Amsterdam 7,52 — , 58, Brüssel 24,05 — 24. 30, Italien Freiv.) 7. 50 B., Schweiz 17,80 — 17,965, Kopenhagen (Freiv. 26. 25 B. Stockholm 16,76 — 16,99, Oslo 1750 - 17,70, Buenos Aires Import I-00 — 17,59), Rio de Faneiro (inoffiz. 3, 15 B.
Paris, 25. November Geschlossen. (D. N. B.)
Am sterdam , 25. November. (D. N. G.) Amtlich. Berlin Ih, 60. London 7.403. New YHor / 188519, Paris 419, 509. Brüssel ois, Schnee e i, thin? === ladrid — Pio 4, ss,
Kopenhagen 36,421, Stockholm 4490, Prag — —.
gürich, 27. November. (D. N. B 11, 40 Uhr.] Paris g, 8Ro', London 17,45, New York 446 00, Brüssel 7400, Mailand 22,50, Madrid — , Holland 236, 15, Berlin 178,50 Stockholm lbs, 256, Ozlo 1056, Kopenhagen S6, 109, Sofia 640 00 B.,, Budapest S0 60 B., Belgrad 16, 00, Athen 340090 B. Konstantinopel 350, 00 B., Bukarest 340, 50 B., Helsingfors gos, ß0 (am 25. November 902, 50), Buenos Aires 103,75, Japan 104,00. . Kopenhagen, 26. November. (D. N. B) London 20, 34, New HYort 5i6, M, Berlin — Paris 11,70, Antwerpen S6, 9b, gi 116,59, Nom 26, 45, Amsterdam 275,60, Stockholm 128,656, slo 117,96, helsinglors 10,55. Prag — Madrid — — Warschau — —. ; — Stockholm, 25. November. (D. N. B.) London 1660, Berlin 169, 00, Paris 9, 50, Brüssel 70,50 Schweiz. Plätze 95, 26, Amsterdam 224.00, Kopenhagen S§i, 25, Oslo v6, 99, Washington 420, 0, Helsingfors 8, 59, Rom 21,75, Prag 14,00. Warschau S1, 00.
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Notierungen ; Perliner Metallbörsenvorstanbes vom 27. November 1939.
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Aegypten (Alexandrien und Kairo)h ...
Argentinien (Buenos rn, Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) . ... Brasilien (Rio de ,,,, Brit. Indien (Bom⸗ bay · Caleutta) ... Bulgarien (Sofia). Dänemark (Kopenhg.) England (London). . Estland (Neval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) ... Litauen (Ktowno / Kau⸗ nas) . Luxemburg (Luxem⸗
d(Welling⸗ ten), Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) r. Schwei) (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona) .... Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
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100 estn. Kr. 100 finnl. M 100 Fres. 100 Drachm.
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Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
England, Aegypten, Südafrik. Uni
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Australien, Neuseelan
Britisch⸗Indien Kalahanan
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Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereigns ...... 20 Franes⸗ Stücke .. Gold⸗Dollars. .. Aegyptische .... Amerikanische: 1000 —5 Dollar 2 und 1 Dollar. Argentinische . . .. Australische ..... Wel liche Brasilianische . ... Brit. Indische 2 Bulgarische ..... Dänische . .. Englische: große.. 14 u. darunter Estnische innische . . . .... ranzösische ..... olländische ..... talienische: große. 100 Lire u. darunt. i h 6 anadische Lettländische Litauische: große 100 Litas u. darunt.
Norwegische ....
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Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 278 vom 27. November 1939. S. 3
Oslo, 25. November. (D. N. B
179, 00, Baris 10,15, New Jork 440,00, 100,50, Helsingfors 920,
Pfund 20,83. 100 Reichsmark 212,59. — .
London, 25. November. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn—⸗
abends geschlossen.
Wertyapiere.
Frankfurt a. M., 25. November. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ Aschaffenburger Buntpapier 61 00, Buderus
besitzanleihe 137,00,
Eisen 97, 75, Cement Heidelberg 137,26, Eßlinger Maschinen 109, 00. Felten u. Guill. 141.00, Ph. Holzmann 144 090, Gebr. Junghans g 4,00, Lahmeyer 114.00, Laurahütte 26, 60, Rütgerswerke 151,00, Voigt u. Häffner
217,900 Deutsche Linoleum — —
119 50.
Hamburg, 25. November. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner Bank 104,75, Vereinsbant 113,00, Hamburger Hochbahn 978 / g 46 00, Hamburg ⸗Südamerika 100,25. Zement 2665,00. Dynamit Nobel
Hamburg⸗Amerika Paket. . Lloyd 49.00 B. Alsen 2 6b,
* London 17.38, Berlin
Antwerpen 74. 50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85.55, Rom 23, 90, Prag 15,50, Warschau S4, 00.
Mos tau, 18. November. (D N. B. 1 Dollar 5, 30, 1 engl.
Guano 965,50 B., Harburger Gummi Brauerei 132, 00, Neu Guinea 175,00, Otavi 18,25.
.
Wien, msterdam 236, 50, Zürich 1934 19110, mark Lds.
Brau A⸗G.
Lapp⸗Finze thal — —, Schrauben ⸗
Magnesit —
Deutsche Gold u. Silber !
Mainkrastwerle ao0, nat.) — — = Zellstoff Waldhof ant 130,25, Leve Nederl. Mij. Petroleum C
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17290 19 l, 00, 7 o /
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Dampfsch. Gesellschaft — —, Eisen u. Stahl — —, — — *, Hanf ⸗Jute⸗Tex
Simmeringer Msch.
Puch 113 00, — —, Waagner⸗ * — Variable Kurse.
Anm sterdam, 25. November. 1937 81,00, 5 o /o Dt. Reich 1930 (Young, 4609 England Funding Loan 1960— 1990 — * 43 oo Frankreich Staatskasse Obl. 1932 30,25, Algemeene Kunst⸗ — zi de Unie (Aku) 33,25 M., Philips
Lloyd 88 00,
25. November.
1934 100, 65, 6 0/9
„Elin“ AG. f.
AG. 76 25, Neusiedler AG. 100,00 Schmiedew. — —
— c,
(D. N. B.) r Bros. u. Unilever tot Exploit. v. Petroleumbronnen 253,7
„Amsterdam“ Dt. Reich
ntlicher Anzeiger.
1. Untersuchungz · und Strafsachen, 2. Zwangs ver steigerungen.
8. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen. hö. Berlust ·˖ und Fundsachen,
Sffe
6. Auslosung ujw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. stommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
I. Unterjuchungs⸗
und Strafsachen.
42039 In der Strafsache gegen den Her⸗
mann Israel Strauß, geb. am 17. 3
1896 zu Grebenau, zuletzt wohnhaft ge⸗
wesen zu Vacha, jetzt im Ausland, wird
der Genannte wegen Vergehens gegen
§S§ 16, 57, 69 des Devisengesetzes vom
18. 12. 1938, begangen im Juni 1939,
zur Hauptverhandlung vor dem Amts⸗
gericht Frankfurt a. M am 12. De⸗
zember 1939, vorm. 9 Uhr, Heilig⸗
kveuzgasse 4, Zimmer 108, geladen. Auch ohne Ihré Anwesenheit wird
n . und ein ergehendes Urteil
vollstreckbar werden.
Frankfurt a. M., 21. Nov. 1989. Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht.
(42038 Steuersteckbrief . und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann, Ingenieur Alexan⸗
der Subkis, geboren am JT. November
und seine Ehefrau
Clotilde, geborene Kuranda, geboren
am 14. August 1878 zu Wien, zuletzt
. in Berlin ⸗ Wilmersdorf,
enzollerndamm 172, zur Zeit im
Ausland, vermutlich Belgien, schulden
dem Reich eine restliche Reichsflucht⸗
steuer von 10 094. — Re, die am
25. Juli 1938 fällig gewesen ist, nebst
einem Zuschlag von 1 vom Hundert für
jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Gemäß § 5 Ziffer 2ff. des Reichs⸗
fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934
S. 599g; Reichsgesetzbl. I 1931 S. 699 19329 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850 wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ ö nebst Zuschlägen, auf die emäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. .
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das
R oder sonstige Lei⸗ stungen gn die teuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen ug nen Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist . § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn
auch kein Verschulden gn der Unkennt⸗
nis trifft. Eigenem Verschulden steht
das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach s 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer—⸗ gefährdung (85 3896, 407 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft,
Nach 8 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungedienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der
5 11 Absatz 2 des
punkt der Fälligkeit angefangenen Mo⸗
des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch
um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ / aft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig fe . Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Wilmersdorf, 10. 11. 1939. Finanzamt Wil mersdorf⸗Süd.
4205371 Steuersteckbrief und ,, . Der Hans Israel Jüdell, geboren am 31. März 1850 zu Berlin, und seine Ehefrau Lilly Elisabeth, geborene Bene⸗ dick, geboren am 4. Oktober 1899 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Charlottenburg, Kuno⸗Fischer⸗Platz 14, ur Zeit im Auslande (New York C, adifon Avenue 677), schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 41883, — R., die am 21. April 19537 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen halben Monat. Vom 1. Ja⸗ nuar 1938 ab beträgt der Zuschlag 1 vom Hundert für jeden auf den Zeit⸗
nat.
Gemäß 8 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der e ,, sen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ er nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafper⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Mongts dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Glen fn tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1
dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden gn der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschuden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (68 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 oe 1 des Reichsflucht⸗ ,,. ist seder Beamte des Poli⸗ 3 und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ ahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt— schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die n
die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, borläufig festzunehmen und sie gemäß 5 11 Absatz 2 des Reichsfluchtstener⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Eharlottenburg, 3. 14. 1939. Finanzamt Chariottenburg⸗West.
42367 Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Ernest Melville Sin⸗
ger, Alleininhaber der Fa. Ernest M Singer, Hamburg 1. Paulstr. 11, ge—⸗ boren 5. März 1896 in Jerusalem, und feine Ehefrau Gisela geborene Fiebig, geb, am 3. 8. 19602 in Küstrin, zuletzt wohnhaft in Hamburg, Königgrätzstr. 13, jetzt in Amsterdam, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von noch 15 824,52 Rei, die am 20. September 1938 fällig gewesen i nebst einem Zu⸗ schlag von 4 v. H. für jeden auf den . der Fälligkeit folgenden ange⸗ angenen Monat. Gemäß 8 . 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuerdorschriften, Reichssteuerblatt 1934 S. 599; 1935 1 S. 844, S850; 1931 JL S. 659; 1536 1 S. Föt, g76; 1832 1 S 571; 1937 1 S. 1885; 1934 1 S. 392, M25, git; 1939 1 S. 1275, wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche 1 Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 9 Ziffer 1 a. a. O. fest⸗ zusetzende Gesostrd fe und alle im Steuer und , . entstande⸗ nen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.
Es ergeht hiermit ah alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre , . leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche Mitteilung zu machen.
Wer nach der , dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Ahs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreik, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden eh das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach f 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗
chriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (G68 396, 402 der Reichsab⸗ ,, erfüllt . wegen
teuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 8 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ teuervorschriften ist jeder Beamte des
zolizei⸗ und k des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ . sowie jeder andere
eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ 3 estellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn 6. im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen. ;
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die oben genannten Steuerpflichtigen, wenn 1 im Inland . werden, vorläu ig festzunehmen und sie gemä 3 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter
(D. N. B.) 63 0s0 Ndöst. Lds. Anl. 5 o /g Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99. 65, 68 oo Steier⸗ Wien 1934 100 00. Donau- IA. S. G.⸗Union Lit. A —, Oesterreich —— *, Brown ⸗Boveri —— Egydyer el. Ind. 18,85, Enzes-⸗ felder Metall —— Felten⸗Guilleaume —— 4, Gummi Semperit til 79,50, Kabel- u. Drahtind. — Zeipnik⸗Lundb. — — Leykam -Josefs⸗
Perlmoofer Kalk 395,00, Siemens - Schuckert — —, „Solo“ Zündwaren —— Steirische Steirische Wasserkraft —— Steyr⸗Daimler⸗ Steyrermühl Papier 47,00, Veitscher Biro — — 4. Wienerberger Ziegel — —
3 o/ Nederland ohne Kettenerkl. nicht
Gloeilampen fabr. (Holding⸗Ges) N. V. (3) 97M7½ M. Koninkl. 5 M., Philips orp. (3) 29,00, Shell Union 68) 10909 M., Holland Amerika Lijn 90,06. Nederl. Scheepvaart Unie 10155 M., Rotter⸗ Rubber Cultuur
1924 (Dawes, ohne Kettenerkl.,
nat.) — —
10,50, 700 Deutsche Hyp. Preuß. Central Bodenkred.
(nat.) Toso
— — 6 0½ Harpener Bergb.
Rhein - Elbe Magnesit m. Gewinnbeteilig. (nät.) — —, (nat. — —,
Notes (nat.) — —,
Bank 93,00, Rotterdamsche bank (nicht, nat.) 22, 75,
Mi. nicht
(nat. 160,50, 7 0 Deutsche 10,25, 70/0 Ver. Städteanl.
brbk., Pfdbr. (nat. 12,00, (nat. — —. Sächs. Bodenercd., Pfdbr. (nat) d 6. de B. E. D. Acisries Réuniesz —— Too. Rob. Bosch Cont! Gummi⸗Werke A. G. (nat.) — 70 / Deutsch. Kali⸗Syndik., 20 jähr. (nat. — —, m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. Union (nat.) —, 1926. m. Bezugsschein (nat.) (nat.) 63 do Vereinigte Stahlwerke, . 6 ü Neckar A. G. (nat.) — — . . Y0Io Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat. — — 70‚ Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wte. 1931
60/9 Rhein. Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.)
s o Eschweiler Bergwerkver. (nat. ——
Viscose Eomp. 15, 15, A. —— J. G. Farben (nicht nat.) 3 Electrieiteits Mij. (Holding⸗Ges.) 2ü 1,00, Montecatini ——
(3) — Zertifikate, (nat.) — nationalisierte Stücke.
6z oslßb Bayern 1925 (nat.) 9,25, 6 0so Preußen 1927
Rentenbk. Kred. Ant. 1925 (nat.) d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1925 (nat) Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 12.00, Jo Pfbr. (nat. — — T0910 Preuß. Pfand⸗ o/o Rhein.⸗Westf. Bod. Erd. Pfdbr. 56 Yo A. R. (nicht nat.) 16, 75, 60/9 J. G. Farben 'nicht nat) (3) — — 7 0so 6 o6sJ0 Siemens u. Halske 6 5 Stemens u. Hals ke 7oso Vereinigte Stahlwerke 25 jähr., Serie G
Sinking Funds
/ ö
/ *
Amsterdamsche Bank Vereeng. 92, 00, Deutsche Reichs⸗
Holl. Kunstzijde Unie — — Internat.
Jürgens Ber. Fabr., Pref. and A. 3 — — Algem. Nederl. Ind.
J
11. Genossenschaften,
14. Bankausweise,
12. Offene Handelt und sommanditgesellschaften, 13. Unfall, und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
—
des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Hamburg, den 10, November 1939. Finanzamt Hamburg⸗AUltstadt.
— —— /
2. Zwangs⸗ versteigerungen.
42368 ö
Versteigerungsedikt. G6. II.: 8 K II38. Am 8. 1. 1540, vormittags 10 Uhr,
findet beim gefertigten Gerichte, Zim⸗
„mer Nr. 45, die Zwangsversteigerung
der Liegenschaften ag, Nr. 101 Haus mit . Parz. Nr. 269183 Acker, Parz. Nr. 2602 Acker, Parz. Nr. 2594 Acker, Parz. Nr. 260/35 Garten, Grund⸗ buch: Katharinenberg, E.-3. 87, statt. Schätzwert: 12 411 R. 17 I. sohne Zu- behör). Geringstes Gebot: 8374 RM 123f. Vadium: 12435 RM. Rechte, welche diese Versteigerun 5 machen wür⸗ den, sind pc end eim Versteige⸗ rungstermin vor Beginn der Versteige⸗ rung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft *r 4 geltend gemacht werden könnten. Jeder Bieter muß eine Be⸗ willigung zum Bieten seitens des Land rates vorweisen. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amts⸗ tafel des Gerichtes verwiesen. Amtsgericht Reichenberg, Abt. 8, am 20. November 1939.
42369
Versteigerungsedikt. S8 K 7 / 89. Am 8. Januar 1940, vormittags 8 Uhr, findet beim gefertigten Gericht, Ziffer Nr. 45, die Zwangsversteige⸗ rung der Liegenschaften Bauparzelle Haus NC 17, Schupfen, Parz. Nr. 32 Weide, Parz. Nr. 83 Weide, Parz. Nr. 10/!66 Garten, Grundbuch: Ober Rosen⸗ . E.⸗Z. 359, statt. Schätzwert: 21 436 M 44 Pf. (ohne Zubehör). Geringstes Gebot: 14 290 RM 96 Pf. Vadium: 2143 RM 65 Pf. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen wür⸗ den, sind spätestens beim Versteigerungs⸗ termin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie um Nachteile eines gutgläubigen Er⸗ stehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Jeder Bieter muß sich mit einer Genehmigung des Landrates zum Mitbieten ausweisen; Ausländer außer⸗ dem mit einer Devisengenehmigung. Im übrigen wird auf das Versteige⸗ rungsedikt an der Amtstäfel des Ge⸗ richtes verwiesen. Amtsgericht Reichenberg, Abt. 8,
am 20. November 1939.
3. Aufgebote.
42210
Der . Hecker II in An⸗ klam als Verwalter des Nachlasses der am 19. April 1939 in Ueckermünde ver⸗ storbenen, zuletzt in Anklam n, . gewesenen Frau Anna Kersting geb. Wegener hat das i nt zur Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß spätestens in dem auf den 19. Januar 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 12, anberaumten Aufgebotstermin diesem Gericht anzumelden.
Anklam, den JT. November 1939.
Amtsgericht.
ß [42211] Oeffentliche Aufforderung.
Der Bauer Karl Heinrich Stumpe in Grunau, Kreis Hirschberg i. Rsgb.,
ist am 10. Februar 19839 verstorben ohne Hinterlassen von Leibeserben. Er war Eigentümer des unter Blatt Nr. 26 der Erbhöferolle von Grunau eingetra⸗ genen Erbhofes, . aus den Grundstücken Grunau Band 19 Blatt Rr. 5g und Band 8 Blatt Nr. 511. Es besteht Grund zu der Annahme, daß Anerben nicht orm sind. Etwaige Anerbenberechtigte werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 27. Januar 19460 bei dem unterzeichneten Nachlaß⸗ gericht zu melden.
Hirschberg i. Rsgb., 17. Nov. 1939.
Das Amtsgericht. Niebuhr.
42373 ;
Durch Ausschlußurteil vom 17. Okto⸗ ber 1839 wird der Pfandbrief. der Westpreuß. Landschaft Serie Emission B Rr. 10 662 über 1000 PM, verzinslich mit /a 365, Farbe graugrün, 2 3 em
hoch, ir m breit, fir kraftlos erklärt. Amtsgericht Königsberg (Pr).
42209
F 141/1939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 17. November 1939 auf Antrag der Firma Peltzer Gebr., Samt⸗ fabrik, Krefeld, Gahlingspfad, folgendes Ausschlußurteil erlassen: ⸗
Das am 18. August 1939 in Ham⸗ burg ausgestellte Konnossement über 2 cases art. silk & cotton mixed goods — 157 kg mit dem Märk i Feroze
2583 31 Rangoon sowie das gleichfalls am 18. August 1939 in Hamburg ausgestelle Kon⸗ nossement uber 2 cases art, silk & cotton mixed goods — 167 kg mit dem Märk Feroze ; 2567 2 — 2668 — 2, beide ausgestellt fär das der Deutschen Dampfschifffahrtsgesellschaft Hansa in Bremen gehörige MS. „Rotenfels“, werden, und zwar jeweils sämtliche drei Ausfertigungen der beiden Kon⸗ nossementssätze, für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
42047) Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 17. No⸗ vember 1939 wurden von dem Kon⸗ nossement, ausgestellt am 17. August 1859 in Hamburg über 6 Faß Graphit, 1246 kg, Jaffa 57 018-57 ö, 1 Kiste Dieselmotorteile, 49 kg, M. W. M. Jaffa 965, 2 Kisten Bleistifte, 259 kg, H. & F. H. A. S. Jaffa, 18 009 1 und 2, s Kisten Spundbleche, 55 kg. D. W. G. Sarbna 28 195 1 und 3. 3 Kisten Näh- maschinen, 70 kg, G. W. f 111768 1 und 2, 1 Kiste künstl. Schleifscheiben, 1 kg, G. W. Jaffa ö 971, alles zur Beförderung mit M/ S. „Belgrad“ nach Jaffa an Order, beide Stücke für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.
42048 Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 17. No⸗ vember 1939 wurden von den Kon⸗ nossementen, ausgestellt in Hamburg am 2. August 1939 i 1 über 11 Ballen roots, 1019 1g, G. E. M. 14411, zur Beförderung mit D. „Mgritza“ nach . an Order, und Nr. 40 über 6 Ballen Bark, 259 kg, 6 Ballen roots, 553 kg, 14 Ballen Bark, 533,3 kg, G. C. M. Alezandrien 1—6, 20 36, 31— 44, zur Beförderung mit D. „Ma⸗ ritza“ nach Alexandrien an Order, alle Stücke für kraftlos erklärt. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.
42049) Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 18. No⸗ vember 1999 wurden von den Kon⸗ nossementen: 1. Nr. 36, ausgestellt in