1939 / 281 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs. und Staatsanzeiger Nr. SSI vom 30. November 1939. S. 4

bildung die nachstehende Gebühren- und Umlagenordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl erlassen:

§1 * Bestreitung der Kosten der Reichsstelle für Eisen und Stahl werden von ihr Gebühren und Umlagen erhoben.

Gebühren. §82

Gebühren werden erhoben für:

1. die Erteilung von Bescheinigungen jeder Art auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung (Devisen⸗ gebühr);

2. die Verlängerung der in Ziff. 1 genannten Beschei⸗ nigungen (Verlängerungsgebühr);

3. die Mitwirkung der Reichsstelle für Eisen und Stahl in sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Ge— biete der Devisenbewirtschaftung; hierzu gehören auch die gutachtlichen Außerungen der Reichsstelle gegen⸗ über den Devisenstellen, soweit sie eine Genehmigung zur Folge haben (Mitwirkungsgebühren),

Einer gutachtlichen Außerung der Reichsstelle steht das Nichtgeltendmachen eines Einspruchrechts gleich;

4. die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen (Ausfuhr⸗ bewilligungsgebühr).

83

(1) Die Devisengebühr G 2 Ziff. I beträgt 40s 0 des Betrages, auf den die erteilte Bescheinigung lautet. Bei aktiven Lohnveredelungsgeschäften wird der Gebührenrechnung der Betrag des Veredelungslohnes zugrunde gelegt.

(3) Die Verlängerungsgebuͤhr (6 2 Ziff. 2) beträgt 1 soo des Betrages, auf den die verlängerte Bescheinigung lautet.

(3) Die Mitwirkungsgebühr G2 Biff. 3) beträgt 4 des Betrages, auf den die Genehmigung fahren, in dem die Reichsstelle für Eisen und Stahl mitwirkt, nicht zu einer Genehmigung, so wird eine Gebühr nicht er⸗ hoben. Bei teilweiser Genehmigung wird die Mitwirkungs⸗ gebühr nach dem genehmigten Betrag errechnet. ;

( Die Ausfuhrbewilligungsgebühr ( 2 Ziff. c beträgt 10 des Wertes der Ware. Als Wert der Ware gilt der Wert der Sendung franko Grenze oder kohb deutschem Hafen; bei Waren, die im passiven Lohnveredelungsverkehr hergestellt sind, gilt als Wert der Veredelungslohn.

§ 4

(1) Sämtliche Gebühren sind auf. volle 9,10 Reh nach oben abzurunden. Der Minbestsatz jeder Gebühr beträgt 0,50 R..

(2) Für jede Ausfuhrbewilligung sind bei Werten über 20, Ee mindestens 1, R(t zu erheben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Wert der Sendung 20, RM nicht übersteigt.

85 Ist der Betrag, nach dem die Gebühren zu berechnen sind, auf ausländische Währung gestellt, so ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeitpunkt der Fälligkeit zuletzt bekanntgegebenen Umsatzsteuer⸗Umrechnungskurses zu ermitteln.

Umlagen.

§86 Umlagen werden erhoben für den Verbrauch von monat⸗ lich mehr als 5st an: 1. Schrott jeder Art (stat. Warenverz. Nr. S843 . q); 2. inländischen Eisenerzen (stat. Waren verz. Nr. 237 9.

87 Die Umlage beträgt: . a) für den Verbrauch von Schrott 0, 2 RM je t; by für den Verbrauch von inländischen Eisenerzen 0,093 Ra je t.

Verfahrens vorschriften.

88 (1) Schuldner der Gebühren sind diejenigen Personen und Unternehmungen, auf deren Namen die Bescheinigungen ausgestellt sind oder denen eine Genehmigung erteilt wird. (2) Schuldner der Umlagen sind diejenigen Personen und Unternehmungen, die Schrott oder inländische Eisenerze ver⸗ braucht haben. 89

(I) Die Gebühren und Umlagen werden fällig bei Empfang der Gebührenrechnung bzw. des Umlagenbescheides. Die Ge⸗ bührenrechnung kann mit der erteilten Bescheinigung oder Verlängerung verbunden werden. ö ⸗—

(Y Handelt es sich um (Sammel⸗ Bescheinigungen, über deren , vom Antragsteller oder Berechtigten nach den auf dem Gebiete der Devifenbewirtschaftung bestehenden Vorschriften der Reichsstelle für Eisen und Stahl Meldung erstattet werden muß (3. B. bei Ausländersonderkonten für Inlandszahlungen), fo werden Gebühren nur im Umfang der jeweils f. meldenden Ausnutzung und an dem Zeitpunkt zu dem die Meldung zu erstatten ist, fällig. Sie sind zuglei mit der ÜUbersendung der Meldung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zu entrichten.

(3) Soweit die Gebühren oder Umlagen von der Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl nicht durch Nachnahme erhoben werden, sind sie binnen 10 Tagen nach Empfang der Ge⸗ bührenrechnung bzw. des Umlagenbescheides auf eines der Konten der giache e für Eisen und Stahl:

Postscheckkonte Berlin Nr. 27 162; Reichsbankgirokonto

Berlin SsW 111; Reichskreditgesellschaft A. G., Berlin Ws, Behrenstraße 21/22; einzuzahlen. 8 10 Buch⸗ und Betriebsprüfungslosten.

(1). Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Reichs⸗ ee. für Eisen und Stahl in Erfüllung ihrer Aufgaben urchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben. (2) Die Reichsstelle für Eisen und Stahl ist jedoch be⸗ rechtigt, Personen oder Unternehmungen, bei denen eine Prüfung Verstöße gegen behördliche Verorbnungen oder An⸗

ordnungen oder Verletzungen der aus dieser Gebühren⸗ und Umlagenordnung sich ergebenden Pflichten eststellt, mit den BPrüfungskosten zu belegen. Die

öhe dieser Kosten wird,

autet. Führt das Ver⸗

ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Reichsstelle für Eisen und Stahl endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von den zahlungspflichtigen Unter⸗ nehmen binnen 10 Tagen nach Empfang der Aufforderun auf eines der Konten der Reichsstelle für Eisen und ö

einzuzahlen. § 11

Die Gebühren⸗ und Umlagenordnung tritt am 1. No⸗ vember 1939 in Kraft, sie gilt auch in der Ostmark und in den sudetendeutschen Gebieten. G ,. treten die bis⸗ 26 en Bestimmungen über die Gebührenordnung außer

raft.

Berlin, den 30. November 1939.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel. ö

Bekanntmachung.

Die am 29. November 1939 ausgegebene Nummer 237 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zweite Verordnung zur Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaus und des Wohnungs⸗ und Siedlungswesens in der Ostmark. Vom 18. November 1939.

Verordnung zur Aenderung der Ersten Verordnung zur Förderung der Tierzucht. Vom 20. November 1939.

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verord- nung über die Einführung des Reichsrechts in den Gemeinden Jungholz und ß Geschäftsbereich des Reichsministers der Justiz und des Reichsarbeitsministers. Vom N. No⸗ vember 1939.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Wirt⸗ schaftsverwaltung. Vom 28. November 1939.

Umfang: 155 Bogen. Verkaufspreis: O, 30. Ert. Postver⸗ sendungsgebühren: C, 04 Rr für ein Stück bei Voreinsendung auf unfer Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin, den 30. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.

S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. Juli 1938 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Plettenberg für Schulzwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Stück 34 S. 129, ausgegeben am 27. August 1938; ö

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. November 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Bunde zur Anlage eines Sport⸗ latzes, zum Bau eines K eims, eines Schieß⸗ tandes und eines Kindergartens durch das Amtsblatt der

Regierung in Aurich Stück 50 S. 128, ausgegeben am 10. Dezember 1938;

3. der . des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Dezember 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das 4 Reich (Reichsfiskus Poligzeiver⸗ waltung zum Bau einer Polizeikaserne in , . durch das Amtsblatt der 2 in Düsseldorf Stück 5 S. 2651, ausgegeben am 31. Dezember 1938

4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Dezember 1938 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Kreis Ahrweiler zum Bau der f n 1 Brück (Ahr) Dümpelfeld des Radwegs Brück (Ahr) Adenau in den Gemeinden Brück (Ahr), Hönningen, Liers und Dümpelfeld durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 55 S. 277, ausgegeben am 31. Dezember 1938;

5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Januar 1939 über die ö des Enteignungsrechts an den Provinzialverband der Provinz Hannover zum Bau der Okertalsperre durch das Amtsblatt der Regierung in Hildesheim Stück 2 S. 5, ausgegeben am 14. Januar 1939

6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. April i939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Schulverband Schirmenitz für die Erweiterung des Schulgeländes durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Stück 16 S. 73, ausgegeben am 22. April 1939;

J. der Erlaß des Preußischen Stagtsministeriums vom 9. Mai 15939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Westholz⸗Westfälische Holzhandelsgesellschaft m. b. H. in Castrop⸗Rauxel für die Errichtung eines Sägewerkes in der Gemarkung Habinghorst durch das Amtsblatt der Re—⸗ 8 in Arnsberg Stück 260 S. 77), ausgegeben am

Mai 1939;

8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Mai 1939 über die e des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfisküs Luftwaffe =) ür militärische Zwecke in der Gemgrkung Steinbeck durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg (Rr) Stück 22 S. 83, ausgegeben am 3. Juni 1939;

Do

g. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom

2. Juni 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Radevgrniwald zum Bau einer Wasserleitung vom städtischen Wasserwerk in Stoote zum Wasserturm in Radevormwald in den Gemeinden Rade⸗ vormwald und, Hückeswagen durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung in Düsseldorf Stück 24 S. 107, ausgegeben am 17. Juni 1939;

10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Oktober 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Wipperfürth für die Erbreite⸗ rung der Hönnigestraße durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Stück 44 S. 145, ausgegeben am 4. November 1939;

11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Oktober 19839 üher die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Firma Arloffer Thonwerke, Aktiengesellschaft in Arloff, für die Erweiterung ihrer Tongrube in der Ge⸗

markung Arloff durch das Amtsblatt der Regierung in Köln

Stück 44 S. 145, ausgegeben am 4. November 1959;

12. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Oktober 1939 über die , ,, des Enteignungs⸗ rechts an die Firma Zettelmeyer, Maschinenfabrik und Eisengießerei in Konz bei Trier, fu Zeit in Sinzig, zur Errichtung einer Maschinenfabrik in Sinzig . das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 44 S. 205, aus⸗

degeben am 4. November 1939.

Betanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 145965. Verordnung über die Errichtung einer staatlichen Polizeiverwaltung in der Stadt Memel. Vom 24. Oktober 1939.

Umfang; R. Bogen. Verkaufspreis: 20 Me, zuzügli einer Versandgebühr von 3 He. Zu beziehen durch: R. v. Deder Verlag (G. Schenck, Berlin W ls, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 30. November 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

WMichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 48 des Ministerial⸗Blatts des Neichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 29. November 1939 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 20. 11. 39, Beteilig. d. Blindenhandwerks bei d. Vergebg öffentl. Aufträge. RdErl. 21. 11. 39, Gewährg. v. Vorsch. z. Beschaffg. v. Winter⸗ kartoffeln. Kom munalverbänd e. RdErl. 14. 11. 39, Kur⸗ taxe. RdErl. 18. 11. 39, Einführg. d. Gemeindegetränkesteuer in d. Ostmark. RdErl. 20. 11. 539, Wertzuwachssteuer anläßl. d. Landbeschaffg. für Zwecke d. Wehrmacht. RdErl. 24. 11, 39, Haushalts⸗, Kassen⸗ u. K f. d. Gemeinden (6V.) im RJ. 1940. RdErl. 24. 11. 39, Verleg. d. Sitzes d. Verw. d. Prov. Verb. Mark Brandenburg. RdErl. 25. 11. 39, Bürger⸗ steuer d. aus d. freigemacht. Gemeinden im Westen d. Reichs zurück= geführt. Personen. Wohlfahrtspflege u. Jugend⸗ wohlfahrt. RdErl. 20. 11. 39, Unterbring. v. Fürsorgezögl. in d. Sstmark. Polizei verwaltung. RdErl. 20. 11. 39, Pol. Eigene Druckereibetriebe. RdErl. X. 11. 39, Kw⸗Zivil⸗ abzeichen. RdErl. 23. 11. 1939, Sondergerichtsbarkeit in Straf- sachen f. Angeh. d. g u. 7 d. Angeh. d. Pol.⸗Verbände bei besond. Einsatz. RdErl. 24. 11. 39, Volkskartei. RdErl. 22. 11. 39, Ueberf. üb. d. Stärkeverhältn. d. Gend.⸗Einzeldienstes z. Ein⸗ wohnerzahl u. Bodenfläche. RdErl. 23. 11. 39 Betriebsmittel- bedarf f. d. staatl. Pol. RdErl. 20. 11. 39, e,, Lockerg. d. Anstellungs⸗ u. Beförderungsbest, bei d. 86 6 Gend. RdErl. 20. 11. 39, Steuerfreiheit d. Entschädgn. f. Unif.⸗ Beschaffg. u. Unterhaltg. RdErl. 20. 11. 39 Dienstl. *. d. Heimatdienststellen mit d. in d. Ostgebiete abgeordn. Angeh. d. unif. OrdnPol. Rd. 21. 11. 39, Dr er v. Pol.⸗Vollzugs⸗ beamten. RdErl. 21. 11. 39, Ersatzgestellg. f. erkrankte Pol Wachtm. (SB) d. im Protekt. Böhmen u. Mähren u. im General⸗ gouvern. eingesetzt. Pol Formationen. RdErl. 24. 115 39, Arbeitsbereitsch. S. Gefolgschaftsmitgl. RdErl. 22. 11. 39, Führg. v. Pol-Hunden neben d. Fahrrad. RdErl. 22. 11. 39, Pol⸗ Dolmetscherprüfg. RdErl. 23. 11. 39 D bah v. Gummihand⸗ schuhen f. d. Gend.⸗Einzeldienst. RdErl. 31. 11. 39, Unter⸗ vermietg. v. Reichsdienstwohngn. RdErl. 24. 11. 39, 16, u. 17. Offz⸗Anw.⸗Lehrg. RdErl. 20. 11. 39, FeuerSch. RdErl. 23. l' 39g, Brandurfachensstatistit. Rdrl. 23. 11. 39, Freiw. Feuerwehr. RdErl. 23. 11. 39, Pflichtfeuerwehr. RdErl. 70. 11. 35, Erdg. v. Luftschutzsirenen u. Teilen d. Fernsteueranlage. RdErl. 22. 11. 39, Photographieren v. Luftschutzanlagen u. Luftschutzübgn. RdErl. 324. 11. 39, Uebers. üb. Luftschutzraum⸗ Belüftungsanlagen. Verkehrswesen. RdErl. 26. 414. 39, Einführg. d. Vorschr. üb. Aktenauskünfte u. Akteneinsicht in Per⸗ n, im Sudetengau. n n, nds⸗ angelegenheiten. RdErl B. 11. 39, Beschleunigte E eschließg. Wehrmachtsangeh. Staatsgngehörig keit, Paß und

Aus wände rpolizei. RdErl. 2. 11. 30, Erwerb d. dt, Staats⸗

a ieh n. keit in d. in d. Dt. Reich eingegliedert. Ostgebieten. hen n ere ge nh eil enn, Familienunterhalt. RdErl. 24. 11. 39, Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1908 u. 1999. RdErl. 24. 11. 39, Unterrichtg. d. ,, d. NSDAP. üb. bevorst. Einquartierg. v. Truppen. 6. RdErl. 24 11. 39, Familienunterhalt 8. Angeh. d, Einberufenen. Volt s⸗ gefundheit. RdErl. 26. 11. 39, Vereinfachg. d. Verw. auf d. Gebiete d. Gesundheitswesens. RdErl. 20. 11. 39, Ausbildg. als Famulus in Kranken- u. Entbindungsanst. RdErl., 2. 11. 39, Krankenpflegedienst d. Studierenden d. Med,. RdErl. 25. 11. 39, rl s lg z. staatl. Dentistenprüfg. u. Anerkenng, als 2 im

inne d. RVO. RdErl. 25. 11. 39, Lehrg. z. Ausbildg. v. Hilfs⸗ kräften in d. Gesundheitspflege. RdErl. 26. 11. 39, Verwendg. v. Milei G z. Herstellg. v. Lebensmitteln. Uebertragb, Krankh. der 3. Woche. —Veterinärverwaltun g. RdErl. 20. 11. 39, Wehrdienst d. Fleischbe chautierärzte. VVerschiedenes. Hand⸗ schriftl. Berichtig Neuerscheinungen. . beziehen durch alle e m,. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer⸗ , 44. Vierteljährlich 1,85 RM für Ausgabe A Gzweiseitig be⸗ bruckt)h und 2,10 Re für Ausgabe B (einseitig bedruckt.

Wire ch arto ten.

Der Begriff der unordentlichen Führung der Handelsbücher.

Der § 240 der Konkursordnung bedroht Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wegen Bankerotts mit Gefängnis u. a. dann, wenn . Handelsbücher zu führen unter⸗ lassen haben, deren Fuͤhrung ihnen gesetzlich oblag, oder dieselben verheimlicht, vernichtet oder so unordentlich geführt haben, daß 6. keine Uebersicht ihres Vermögenszustandes gewähren. Dieser

atbestand ist nach geltender Rechtsprechung schon dann erfüllt, wenn sich aus den Büchern für einen Sachverständigen eine Uebersicht über die Geschäfts- umd Vermögenslage nur mit Mühe und unter beträchtlichem Zeitverlust gewinnen läßt. Es ist also nicht entscheidend, so erklärte das Reichsgericht in einem der⸗ artigen Fall (63 D 1641.ñ38), daß schließlich im Laufe des Konkurs⸗ und des Strafverfahrens sich doch alle wesentlichen . aus den Büchern haben feststellen lassen. Denn das ist mög icher⸗

. nur unter Aufwendung von erheblicher Mühe und Zeit gesche

hen. Unordentliche Führung der Handelsbücher liegt aber

auch dann vor, wenn sich wesentliche Tatsachen nur unter Auf⸗

wendung von erheblicher Mühe und Zeit seitens des Sachver⸗

ständigen feststellen lassen.

Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil., den Anzeigenteil und

für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preuhischen Druckerei. und Verlags ⸗Attiengesellschaft. ö Berlin. Wilhelmstr. 82.

Vier Beilagen (einschließlich örsenbeilage und eine Zentralhandels registerbeilage)

um Deutschen Reichsa

Erste Beilage

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1939

Nr. 281

Berlin, Donnerstag, den 30. November

Berliner Börse vom 29. November.

Verstärkte Käufe der Bankenkundschaft waren am K für die Kursgestaltung ausschlaggebend. Die Umsätze haben si am großen und ganzen nicht verstärkt, den Anschaffungen zu An⸗ lagezwecken stand aber kaum Abgabeneigung gegenüber. Die Kursbesserungen betrugen zumeist bis zu 1 95, vereinzelt waren aber auch größere Gewinne festzustellen.

Am Montanmarkt lagen Mannesmann und Hoesch je 5 und Rheinstahl niedriger. Demgegenüber stiegen Vereinigte Stahlwerke, Harpener und Buderus um je „z und Mansfelder Bergbau um 114 . .

Am Braunkohlenaktienmarkt kamen Ilse Genußscheine „. und Rheinebraun 1. 95 höher an. Chemische Werte lagen durchweg leicht gebessert, Farben notierten 158! / (4 *), Goldschmidt und Rütgers stiegen um je 36 35. Von Kaliwerten wurden Salz—⸗ detfurth um 1, von Gummi⸗ und Linoleumwerten Conti⸗Gummi um 11 9. heraufgesetzt. Am Elektroaktienmarkt ef en, sich Accumulatoren und Siemens um je 1 3, ferner Lichtkraft um r 3. Bei den Versorgungswerten standen Charlotte Wasser mit ä ösz, Rheag mit 4 * und Schles. Gas mit 4 1 2 im Vorder⸗ runde. Von Maschinenbauanteilen kamen Deutsche Waffen und

renstein, von Metallwerten Deutscher Eisenhandel um je *. 3 höher an. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Holzmann, von Textilakkien Bremer Wolle, von Zellstoffpapieren Aschaffen⸗ burger und am Bahnenmarkt Eisenbahnverkehr mit einer Steige⸗ rung um je 1 35. Gebr. Junghans wurden um I' herauf⸗ Dierig um 1*/½ 99 herabgesetzt. .

Im Verlaufe war die Kursbewegung nach oben gexichtet, wobel mehrfach stärkere Besserungen eintraten. Mit auffälligeren Veränderungen waren Siemens (4 216), Mansfeld (4. 1), Bremer Wolle (1x), Schlei. Gas (4 3) und Conti⸗Gummi

(4. 11) zu nennen. Sonst betrugen die Steigerungen größten⸗ teils bis zu 1 55.

Gegen Ende des Verkehrs zogen die Aktienkurse zum Teil weiter an, so daß die Schlußnotierungen verschiedentlich die höchsten des Tages waren. Dies galt u. a. für Buderus mit 9, Rheinstahl mit 134 und Farben mit 15955. Im übrigen wurde der erhöhte Verlaufsstand meist gut behauptet.

Am Kassamarkt wichen Banken nur wenig vom letzten Stande ab. 1 9 fester waren allerdings nach Pause Lübecker Commerz⸗ bank. Für Hyp-⸗Banken war die Stimmung freundlich. Am Markt der Kolonialaktien verloren Schantung 1 35. Für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien war die Entwicklung bei Abweichungen von bis zu 3 , nach beiden Seiten nicht ein— heitlich. Beachtung fand die Wiedernotierung von Rinteln Stadthagen Lit. B, die gegenüber dem letzten Kurs vom 15. 6. 37 22 9 einbüßten.

Steuergutscheine JI waren um 5-10 Pfg. fester, Steuergut⸗ scheine II blieben unverändert.

Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesitzanleihe 136,90 gegen 13775. Die Gemeindeumschuldung blieb mit 983 * unverändert.

Am Kassarentenmarkt fanden en, weiter Be⸗ achtung, Liqu. Pfandbriefe waren z. T. etwas schwächer. Kom⸗ munalobligationen und Stadtanleihen lagen vuhig. Provinz⸗ 3 konnten sich behaupten, ebenso Staats- und Länder⸗ anleihen. Reichsanleihen wichen nur wenig vom Vortagsstand ab. Am Markt der Industrieobligationen blieb es bei kleinen Veränderungen still. Eine bestimmte Tendenz war nicht er⸗ kennbar.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 273 Y belassen.

Am Geldmarkt stiegen die Blankotagesgeldsätze im Hinblick auf den Ultimo wiederum 1 3, auf 23 256 35.

Wirtschaft des Auslandes.

Starte Beanspruchung der Niederländischen Bank durch den Staat. -Der Wochenausweis vom 27. November.

Amsterdam, 29. November. Der Ausweis der Niederländi⸗ chen Bank vom 27. November steht im Zeichen stark erhöhter eanspruchung der Bank durch den Staat. Aus dem Stand kann entnommen werden, daß rd. 59 Mill. hfl. in Form von Schatz⸗ wechseln durch die Niederländische Bank übernommen worden 1 und zwar hat der niederländische Staat allein in der letzten oche rd. 39 Mill. hfl. bei der Bank aufgenommen. Dies geht auch deutlich aus der Zunahme des Postens Inlandwechsel des Bankausweifes um 38,4 Mill. hfl. hervor. Der Posten erscheint

69 mit 75,87 (37,47) Mill. hfl. Wie die holländischen Blätter erichten, bestehen einige Schwierigkeiten, Schatzwechsel zu den von der Regierung gewünschten Bedingungen und in dem er⸗ wünschten Ausmaß auf dem freien Markt unterzubringen. Aus⸗ leihungen zeigten im Ausweis der Niederländischen Bank mit 2223,69 (225,87 Mill. hfl. einen Rückgang um 2,2 Mill. hfl. Der Goldbestand der Bank zeigt wiederüm eine Verminderung, und zwar um rd. 10 Mill. hfl. Er erscheint mit 1928,60 (16038, 25) Mill. hfl. Hier dürfte es sich um Abgaben der Bank auf Wäh⸗ rungsausgleichsfonds handeln, der vermutlich in New York die Stellung des Guldens zu stützen versucht. Wie der „Telegraaf“ erfahren haben will, seien in der vorigen Woche bedeutende Gold— verschiffungen von New York nach Amsterdam durchgeführt worden. Auch das von Sowjetrußland übernommene Gold, von dem in der vorigen Woche berichtet wurde, sei bereits nach den Vereinigten Staaten verschifft worden. Das Blatt hebt dann hervor, daß die Goldverschiffungen in den letzten Tagen durch das prunghafte Steigen der Risikoprämien sehr verteuert worden eien. Bisher hätte diese Prämie etwa 2 9. betragen, jetzt betvage iese Prämie minimal 4 5. .

Die starke Beanspruchung der Niederländischen Bank. zeigt sich auch in der Zunahme des Banknotenumlaufs um 11, Mill. hfl. auf 1143 Mill. hfl. Die Erhöhung der Giroeinlagen um 14,3 Mill. hfl. auf 250,01 Mill. hfl. wird auf die durchgeführten Goldtransaktionen zurückgeführt.

Neue Erhöhung der französischen Eisenpreise.

Paris, 29. November. Das französische Rüstungsministerium hat eine neue Preiserhöhung für 6 Eisenerzeugnisse ge⸗ nehmigt, wonach die Preise ful Oktoberlieferungen um 7 3 und

für Lieferungen in der Zeit vom 1. November bis 15. Dezember um 10 3 heraufgesetzt werden. Diese Preiserhöhung oll als Aus⸗ gleich für die anhaltende Steigerung der Selbstkosten in der fran⸗ zösischen Eisenindustrie dienen. Die Erzeuger sind jedoch mit dem Ausmaß der Preiserhöhung unzufrieden, da sie der tat— sächlichen Zunahme der Unkosten in keiner Weise entspreche.

„Nicht der geringfte Fortschritt. Englisch⸗ russische Wirtschafts verhandlungen völlig fest⸗ gefahren.

Brüssel, 29. November. Der Londoner Belga⸗Korrespondent stellt fest, daß die englisch⸗sowjetrussischen Wirtschaftsverhandlun⸗ en seit acht Wochen nicht den geringsten Fortschritt gemacht haben. Die sowjetrussische Antwort auf das britische Memorandum vom 25. Oktober, in dem England gewisse Vorschläge gemacht habe, sei bis heute noch nicht eingetroffen.

Wie Englands Krieg die MNeutralen trifft. Holland muß bedeutende Steuererhöhungen durchführen.

Amsterdam, 29. November. In einer Denkschrift über den Haushalt des Finanzministeriums teilt die niederländische Re⸗ gierung dem Parlament mit, daß eine Reihe von bedeutenden Steuererhöhungen in nächster Zeit durchgeführt werden müßte. Dies betrifft vor allem eine ganze Anzahl indirekter Steuern, aber auch die Einkommensteuer soll erhöht werden. Zudem sollen die Steuerzahlungstermine verkürzt werden.

Slowaktisch⸗ ĩtalienischer Warenaustausch.

Preßburg, 29. November. In den letzten Tagen weilte Le⸗ gationsrat Enena zu Besprechungen über die Entwicklung des italienisch⸗slsowakischen Warenaustausches in Preßburg. Es ist für die nächste Zeit mit einer verstärkten Ausfuhr von Zellulose, Gerste und Epiritus nach Italien zu rechnen, um so mehr als Italien in gegenseitigen K eine aktive Cle⸗ aringspitze von 5 Millionen aufweist. Größere Holzlieferungen konnten allerdings noch nicht vorbereitet werden, da in der Preis⸗ frage bisher beträchtliche Gegensätze bestehen. Aus Italien kommt in erster Linie der Bezug von Genußmitteln in Frage.

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Notierungen

der Kommijsion des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 30. November 1939.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Driginalhüttenaluminium,

ö 133 RAM für 100 kg desgl. n Wals oder Drahtbarren

I 1 , 0 9 7 * 4. * . . Antimon. Regulus. 9. k Fenner 365 40-4000 1 fein

Berlin, 29. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. Verkaufspreise des Sebensmitteslgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin) Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße, mittel 8) 45,00 bis 43,00, Lang- bohnen, weiße, handverlesen bis Linsen, kleine, läferfrei bis Linsen, mittel, käferfrei sN 54 00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei 5 58, 00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 8) 58,060 bis 59, 00, Speiseerbsen, Viet. Riesen, gelbe —— bis —— Speiseerbsen, Viet. extra Riesen, gelbe

bis Geschl. glas. gelbe Erbsen , zollverbilligt )

64.20 bis Geschl. glas. gelbe Erbsen Ul, zollverbilligt s) 57,40 bis —— Grüne Erbsen —— bis ——. Neis: Rangoon 5 26, 50 bis 26,50, Saigon. ungl. 8 *) 26,75 bis 27,15, Italiener, ungl. 54) 30,50 bis 51,50. Gerstengraupen, grob, G/s4 *, 37, 00 bis 38, 09 4). Gerstengraupen, Kälberzähne, / 6 *) 84.00 bis 35,00), Gerstengrütze, alle Körnungen“) 34,00 bis I5, 00 f. Haferflocken (Hafernährmittell) 4506 bis 4600) afergrütze Hafernährmittel! c) 45, 90 bis 46,004 Kochhirse ) 4,80 bis 35,80. Roggenmehl, Type 907 24.55 bis 265, 50, Weizen- mehl, Type 630 (Inland) 36,90 bis Weizengrieß, Type 450 39, 5 bis Kartoffel mehl, hochfein 36,65 bis ss, 15 f] Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis Roggenkaffee, lose 38,58 bis 9 50 ). Gerstentaffee, lose 4G,öb big 41,50 F, Malzkaffee, lose 45,00 bis 46, 90 f), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime s) 349,00 bis 373 G6), Röstkaffee, Zentralamerikaner 85 458,00 bis 582,00, Kakao, e, 135,095 bis 140,90, Tee, deutsch 190,90 bis 250, 00, Tee, südchines. 3) S10,00 bis 900, 00, Tee, indisch s)

g6o, 00 bis 1400,09, Sultaninen, Perser —— bis —— . Mandel n, süße, handgewählte, ausgewogen bis —— Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen bis Kunsthonig in 1isa kg- Packungen bis Bratenschmalz 183,04 bis —, Roh⸗ schmalz 183,04 bis Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185, 12 bis Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis ——, Speck, ge⸗ räuchert 190, 8 bis —— . Markenbutter in Tonnen 299,00 bis —, Markenbutter, gepackt 296,90 bis —— feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis ——, Molkereibutter in Tonnen 2718, 00 bis ——. Mol kerei- butter, gepackt 282,00 bis Landbutter in Tonnen 256, 00 bis —, Landbutter, gepackt 260, 09 bis (die Butter- preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 RM Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 og 96, 00 bis 10000 echter Gouda 40 0;é0 172, 00 bis 184, 00, echter Edamer 400,0 172,00 bis 18400, bayer. Emmentaler vollfett) 220.00 bis —– Allgäuer Romatour 20 oo 120, 00 bis —— Harzer Käse 68,00 bis 74,00.

§8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

*) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten.

Devisen.

Prag, 29. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin Zürich 6555 /. Oslo 664,715, Kopenhagen 565,00, London 14,307. Madrid . Mailand 152,20, New York 29, 19, Paris 64 J0 *), Stockholm 696, 00, Polnische Noten Belgrad 66,00, Danzig —— Warschau

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budape st, 29. November. (D. N. B.) Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 84,50, London 14,88,

Mailand 17,7739, New York 360, 0. Paris 8,45. Prag 11,86,

Sofia 418,00. Zürich 85, 30, Slowakei 9,65.

z Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Die Elektroltkupfernotierung der Vereinigung für deutsche

Elektrolytfupfernoũʒ stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“

am 30. November auf 74 00 R. (am 29. November auf 74,00 RA) für 100 kg.

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

30. November 29. November Geld Brie Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und Kairo) .... ägypt. Pfd. Q Afghanistan (Kabul). 100 Afghani 18,3 1877 18,3 18,77 Argentinien (Buenos Atre;ʒ; 1Payv. ⸗Pes. o, 578 0,582 0,578 O0, 582 Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... 100 Belga 41,24 41.32 41,20 41,28 Brasilien (Rio de Janeiro) .. .... 1 Milreig o, 130 O, 132 0,130 O0, 132 Brit. Indien (Bom⸗ bay Calcutta) .. 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Leva 3,047 3,053 3,047 3,063 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 48,95 48,15 48,95 48, 15 England (London). . ULengl. Pfund ö. Estland = (Neval / alinn) . 10 estn. Kr; 62,44 62,965. 6244 62,66 Finnland (Helsingf.) 100 finn. M. 5,045 5, 055 H,og5 5,0565 Frankreich (Paris). . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 2,357 Holland (Amsterdam und Notterdam). . 100 Gulden 132,22 132,48 132,22 132,45 Iran (Teheran)... 100 Rials 142838 14,330 14,28 14,30 Island (Neykjavik)ö L 100 isl. Kr. 38, 38,39 38,31 38,39 Italien (Nom und Mailand) ..... 100 Lire 1309 13,11 13,09 13, 11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen o,583 O0, 585 O04583 C5685 Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,706 5,694 5,706 Kanada (Montreal). I kanad. Doll.

Lettland (Niga) .. . 100 Lats 48,5 48,85 48,75 48, 85 Litauen (Kowno / Kau⸗

,, lob Litas 41,94 42,02 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem-

. 100 lux. Fr. 10,0 10,33 10,0 10.32 Neuseeland (Welling⸗ .

m ee .

Norwegen (Oslo) . . 100 Kronen 56,59 56,71 56,59 56,71 Portugal (Lissabon) 100 Eseudo go9l, 9,109 9,091 9,109 Numänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg). . 100 Kronen 59.29 5941 59,29 59, 41 Schweiz (Zürich,

Bases und Bern). 100 Franken 55 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 85 Spanien (Madrid und

Barcelona) ... . 100 Peseten 25.51 25,57 25,51 25.67 Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) J südafr. Pf. ö Türkei (Istanbul). . I türk. Pfund 1,978 1,98. 1,978 1,3982 Ungarn (Budapest) . 1090 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 901I r95 0.921 O, 919 0,921 Verein. Staaten von

Amerika (New Jork) 1 Dollar 2,491 2,495 2,491 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union . 9, 74 9, 76 J . 5,514 5,526 Australien, Neuseeland .. ..... ö 7808 1 73, 05h 73, 17 d 27113 2152

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

30. November 29. November Geld Briess Geld Brief Sovereigns ..... Notiz 20,5 20,46 20,8 20,46 20 Franes⸗ Stücke .. für 16,16 16,22 16,16 16,22

Aegyptische ..... I ägypt. Pfd. 8885 8,92 908 4912

Amerikanische: 1000-5 Dollar. . I Dollar ö . 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 7 21

Argentinische. .... t Auftralische ... . . I austr. Pfd. 6,84 6,66 6,7ę 6,81 . 100 Belga 41,20 41,36 41, 1s 41,32 Brafilianische ... 1 Milreis k 211 Brit. Indische .... 100 Rupien 68,36 68,64 68.335 6914 Bulgarische ..... 100 Leva Dänische.. ... 100 Kronen 47,95 48,15 47,95 48, 185 Englische: große... Lengl. Pfund 938 942 938 242

I E u. darunter . 1 engl. Pfund 9,83 942 9.38 942

Estnische .. ... . 100 estu. Kr. . niche... 100 finnl. M. 4,99 5,01 1 1,99 5,01 ranzösische .... 100 Irs. 5, 24 5, 25 5,24 5, 26

olländische .. . . . 100 Gulden 132.09 132,51 13209 132361

talienische: große. 100 Lire . 100 Lire u. darunt. 100 Lire 13,07 13,13 13,B 97 13,13 Jugoslawische .... 100 Dinar 5,63 5,64 553 5,67 Kanadische ..... I kanad. Doll. 2,0 2,06 209 2.11 Lettländische l0o0 Lats . Litauische: große 100 Litas ö

100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41,868 41,30 41,36

l00 lux. Fr. 1030 1034 19,23 10,33

Norwegische 100 Kronen 56,49 56,71 56,49 56,71 Numãänische: 10900 Lei

und neue 500 Lei 100 Ler unter 500 Lei. .. 100 Lei . Schwedische .... 100 Kronen 59,18 59,47 59,18 YY,42 Schweizer: große.. 100 Frs. 55,81 5603 565,8! 56,03 100 Frs. u. darunt. 1090 Frs. 56.81 56,03 565,81 56,03 Spanische ...... 100 Peseten Slidafr. Union .. . 1 südafr. Pfd. 8,8 8,82 2 türk. Pfund 1,84 1,86 1,84 l, 86 Ungarische l00 Pengö

=

Luxemburgische

Gold. Jolla... . 1 Stüc Lisz zös] Kiss, äs

1 Pap. Peso FJb48 Gö6s Gals G68

.