1939 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 4. Dezember 1939. S. 2

nicht in dieser Weise gekennzeichneten Sendungen werden im Ge⸗ biet des Generalgoubernements Nachgebühren wie für ent—⸗ sprechende Auslandssendungen erhoben.

Für den reinen Behördenverkehr werden außerdem zu⸗ gelassen: Wertbriefe, gewöhnliche Pakete bis zum Gewicht von 5 kg ohne Nachnahme. Absender müssen deutsche Behörden im Reich, Empfänger Deutsche Wehr macht-, Zivil⸗ oder Parteidienst⸗ . im Generalgouvernement sein. Die Sendungen bei gaketen Paket und Paketkarte müssen mit einem Abdruck des Dienststempels versehen sein, über der Empfängerangabe den Vermerk „Durch Deutsche Dienstpost Osten“ tragen und ebenfalls durch ein über die ganze Anschrift laufendes liegendes Blauftift⸗ kreuz gekennzeichnet sein. Die Sendungen unterliegen dem Frei⸗ machungszwang nach innerdeutschen Gebührensätzen. Die Dienst⸗ pakete, denen eine gelbe , . beigegeben ist, sind von . befreit. Paketzustellgebühren werden nicht erhoben.

Für die Postsendungen aus dem Generalgouvernement, die von deutschen Behörden und deren reichsdeutschen Bediensteten ausgehen, werden die reichsdeutschen Gebühren erhoben, für Post⸗ sendungen der übrigen Bewohner des Generalgouvernements Gebühren in Höhe der reichsdeutschen Auslandsgebühren, für Postanweisungen die doppelten reichsdeutschen Gebührensätze.

Mir t sch

Kredithilfe für Unternehmen mit Außenftänden im feindlichen Ausland.

In der neuesten Nummer des „Bank⸗-Archiv“ schildert De. Lehmann, Berlin, die unter der Bezeichnung RKG-⸗Ver⸗ fahren laufende besondere Kredithilfsaktion für Unternehmen mit Außenständen oder Gütern im feindlichen Ausland. Dieses Ver— fahren soll die ältere Oeffa⸗Aktion ergänzen. Das Oeffa⸗Ver⸗ fahren, das bekanntlich den durch die Kriegsumstände in Liqui⸗ ditätsschwierigkeiten geratenen Unternehmen eine zusätzliche Fi⸗ nanzierungsmöglichkeit bieten soll, hat die Einräumung von ge⸗ eigneten Sicherheiten zur Voraussetzung. Dementsprechend konnten Unternehmen, deren wichtigste Sichexheiten in Außen⸗ ständen oder Vorräten im feindlichen Ausland bestanden, hier nicht einbezogen werden. Diese Lücke wird nunmehr zu einem wohl erheblichen Teil durch das neue Verfahren geschlossen, dessen Trägerin die Reichs-Kredit-Gesellschaft A.-G., Berlin, ist.

In seiner technischen Abwicklung ähnelt das Verfahren der Oeffa⸗Aktion. Da auch hier die Banken nach außen als Kredit⸗ geber auftreten, sind die Anträge von einer der Hausbanken des Unternehmens einzureichen. Die Form ist, wie beim Oeffa-Ver⸗ fahren die des Wechselkredites. Für den vom Kreditnehmer aus— gestellten Solawechsel, den die Hausbank giriert, hat die Deutsche Golddiskontbank, Berlin (Dego), eine generelle Diskontzusage ausgesprochen. Die Diskontierung der Wechsel bei der Dego ist in jedem Falle obligatorisch. Doch behält sich die Dego, wie üblich, die Entscheidung darüber vor, ob und in welchem Umfang sie von den einzelnen Banken Wechsel hereinnimmt. Grund sätz⸗ lich können die Hechsel auf eine Laufzeit von drei oder sechs Mö⸗ naten ausgestellt werden. Zunächst wird die Dego Sechsmonats⸗ wechsel verlangen, so daß der Wechselstempel, der dem Kredit⸗ nehmer in ö gestellt werden kann, aufs Jahr gerechnet nur 92 * ausmacht.

Die Banken selbst tragen bei dem RKG-⸗VAerfahren überhaupt kein eigenes Risiko, während sie beim Oeffa⸗Verfahren mit 5 * der Kreditsumme selbst haften. Das Kreditrisike wird hier voll durch die Reichsbürgschaft gedeckt, die von der Reichs⸗Kredit⸗Gesell⸗ schaft auf Grund einer eneralermächtigung des Reichs über⸗ nommen wird. Selbstverständlich haftet die einzelne Bank bei der Bearbeitung und Abwicklung des Kredits für die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns, uch wird von den Banken erwartet, daß sie mit den von ihnen bereits gewährten Krediten grund⸗ sätzlich für die Dauer des reichsverbürgten Kredits stillhalten.

Es handelt sich bei den RKG-⸗Krediten an die Unternehmen mit Außenständen im feindlichen Ausland nicht etwa um eine Entschädigungsaktion, auch nicht um eine bloße Bevorschussung der Außenstände, vielmehr um eine Kredithilfe. Dabei dienen die Außenstände oder Vorräte im feindlichen Ausland, wozu auch das Gebiet der ehemaligen Republik Polen rechnet, als Sicherheit. Der Kredit darf 75 335 dieser Sicherheiten nicht übersteigen. Diese Grenze war deswegen erforderlich, damit die durch das RKG⸗Ver⸗ fahren unterstützten Firmen sich nicht besser stehen als diejenigen Unternehmen, welche ihre Außenstände durch die Exportkreditver⸗ sicherung, die ja bei 75 3 ausläuft, haben decken lassen. Voraus⸗ setzung für die Kreditgewährung ist, daß die Kreditmöglichkeiten nach dem ö erschöpft sind und daß der für die Gewährung der RKG⸗Kredite maßgebende Ausschuß zu dem Er⸗ gebnis kommt, daß das Unternehmen andere volkswirtschaftlich erwünschte Geschäfte tätigen kann. Da dieser Nachweis für Unternehmen, die bisher ganz auf Exporte ins feindliche Ausland angewiesen waren, unter Umständen schwierig ist, dürfte es vielleicht denkbar fein, daß in Ausnahmefällen' auch Kredite zu dem Zweck gegeben werden, die laufenden bei dem Unternehmen anfallenden Kosten zu decken.

PBostdienst mit Orten der von der Union der So zialistischen Sowjet⸗Republiken besetzten ehemaligen polnischen Gebiete.

Weißrußland zugelassen.

Brest (Bug), Grajewo,

mysl, Rowne, Wolhnskie, Sambor, (Stanislau), Tarnopol.

Fernsprechdienst mit dem Ausland. Die Republik Honduras hat bekanntgegeben, daß der

nim,

n Staaten in Europa und Asien der Zensur ö 6 dürfen nur von und mit Personen in der Republik uras geführt werden, die behördlich zugelassen sind.

aft steil.

Normung in der Industrie.

erklärt werden. bisher nur gelegentlich Normen angewendet hat, wird die verbindlichen Normen einzustellen haben. Normen entstehen könnten, ist der RKWäNachrichten (Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit), der aus der Praxis für die Praxis alles das enthält, was der . über die Einführung von Normen und über die Mög⸗ sichkeiten seines Einflusses auf die Ausgestaltung von Normen wissen muß. Da der Aufsatz eine bisher fühlbare Lücke in den Veröffentlichungen über die praktische Normung ausfüllt, hat der Deutsche Normenausschuß von dem Aufsatz Sonderdrucke herstellen len die vom Beuth⸗Vertrieb, Berlin 8SW 68, bezogen werden önnen.

Sauptversammlungskalender für die Zeit vom 11. bis 16. Dezember 1939.

Montag, 11. Dezember. Chemnitz: J. E. Reinecker A.⸗G., Chemnitz, 1195 Uhr. deri g . Andreae⸗Noris Zahn A.⸗G., Frankfurt / Main, ao. hr. ürth: Grüner⸗Bräu A.⸗G., Fürth, 1173 Uhr. öln: Ver. Westdeutsche Waggonfabriken A.-G., Köln, 12 Uhr.

Dienstag, 12. Dezember.

Berlin: Nationale Automobil⸗Gesellschaft A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Brüx: Brüxer Kohlen⸗Bergbau⸗Ges. Brüx, ao. 14 Uhr.

Brüx: Nordböhmische Kohlenwerks⸗Ges., Brüx, ao. 135 Uhr. Chemnitz: Georg Liebermann Nachf. A.⸗G., 15 Uhr. Frankfurt / M.: Feist⸗ Sektkellerei A.⸗G., Frankfurt / M., 11 Uhr. München: Brauhaus Amberg A.⸗G., 113 Uhr.

München: Brauhaus Regensburg A.⸗G., 11 Uhr.

Prag: Böhmische Union⸗Bank, Prag, 11 Uhr.

Mittwoch, 13. Dezember. Berlin: H. Berthold , und Schriftgießerei A. ⸗G, Berlin, ao. 117 Uhr. Berlin; Waggon- und Maschinenbau A.—⸗G., Görlitz, 1 Uhr,. Chemnitz: Sächsische Werkzeugmaschinenfabrik Bernhard Escher A.⸗G., Chemnitz, 1094 Uhr.

Donnerstag, 14. Dezember. Berlin: Grundstücksges. Markgrafenstraße A.⸗G. i. A., 124½ Uhr. . Köln: J. Pohlig A.-G., Köln, 12 Uhr. Köln: Hebrüder Stollwerck A-G., Köln, 12 Uhr. Lübeck: Hochofenwerk Lübeck A.⸗G., Lübeck, 1255 Uhr.

Freitag, 15. Dezember. Berlin: Halle⸗Hettstedter Eisenbahn⸗Gesellschaft, 12 Uhr. Aachen: Eschweiler Bergwerks⸗Verein 12 Uhr. Prag: 1 fie Esenmpte⸗Bank und Credit⸗Anstalt, Prag, ao. 2*rcʒ r. 7

Berlin,

Sonnabend, 16. Dezember. Berlin: Elektrische Licht- und Kraftanlagen A.⸗G., Berlin, 11 Uhr. Berlin: Gebrüder Goedhart A.-G., 11 Uhr. Bamberg: Bamberger Mälzerei A.⸗G., Bamberg, 14, Uhr.

Wirtschaft des Auslandes.

Dãnemarts Devifenschuld im November betrachtlich gewachsen.

Kopenhagen, 3. Dezember. Der Devisenunterschuß der däni⸗ schen Nationalbank . im November weiter gewachsen. Die , der Bank im Ausland, die im Oktober um 7 auf 8,3 Mill. Kr. rn n, verminderten sich im November um weitere 6 auf 7,! Mill. Kr. Gleichzeitig ist die Valutaschuld, die sich im Oktober um etwa 5 auf rund 30,5 Mill. Kr. erhöhte, um weitere 19,5 auf 50,2 Mill. Kr. gestiegen; es handelt sich bei diesen Schulden zu einem wesentlichen Teil um Clearing-Schulden, die durch ö zu , ,. Die Netto⸗Devisenschulden der Nationalbank stellten sich also Ultimo November auf 42,5 Mill. Kronen gegen 20,2 Mill. Kr. Ende Oktober. Der Goldbestand wird mit 117,3 gegen 117,4 Mill. Kr. n. eben. Der Banknotenumlau erhöhte sich im November gegen Ultimo Oktober um 30,8 au fis, 8 Mill. Kr.

Italiens Wirtschafts austausch mit dem Ausland. Europa start im Vordergrund.

Rom, 3. Dezember. Der italienische Wirtschaftsaustausch, wie . 6 ö Jahre 1938 gestaltete, ergibt sich aus folgenden Ver⸗ gleichsziffern: Im Jahre 1933 kamen von der italienischen Gesamteinfuhr S6 „z von europäischen, 13 3 von nordamerskanischen, 8 von südamerikanischen, 7o/o von sonstigen überseeischen und 2 3, von australischen Märkten. Die italienische Ausfuhr dagegen während dieser Zeit ging zu 6775 nach Europa, zu 11 „5 nach Rord⸗ amerika, zu 6 nach Afrika, zu 5 9, nach Asien und schließlich zu 1 * nach Australien. Der gewaltige Vorsprung im Wirt⸗ e, . ch Italiens mit Europa ergibt sich einmal aus der ähe, den schnellen Verbindungen und nicht zuletzt aus dem

Clearingsystem. Für den Handel nach Uebersee kam die Tatsache hinzu, daß Italien dabei fast ausschließlich ö. ausländische Banken und Schiffahrtslinien angewiesen war. Zu diesem Bild des bee en ren Wirtschaftsaustausches weisen die interessierten italienischen . 6 r ö habe heute für seinen Ueberseeverkehr eine der besten Handelsflotten, und es verfüge außerdem über Mittel und Wege, stärkeren Eingang auf über⸗ seeischen Märkten zu finden.

Bulgariens Ausfuhr im Oktober verstärkt.

Sofig, 2. Dezember. Die bulgarische Generaldirektion der Statistik legt jetzt die vorläufigen Zahlen über den bulggrischen Außenhandel im Oktober 1939 vor. Die Einfuhr belief sich auf 21 714 t im Werte von 541,99 Mill. Lewa gegen 30 632 t und 390,15 Mill. Lewa im Vormonat. Damit ist die Einfuhr . über dem Vergleichsmongt mengenmäßig etwas zurückgeblieben, im Werte dagegen verhältnismäßig angestiegen. Die Ausfuhr, die sich auf 73 407st im Werte von 893 42 Mill, Lewa im Oktober 1939 belief, gegenüber 862 t und 616 58 Mill. Lewa zeigt wert⸗ und mengenmäßig eine bedeutende Verstärkung.

Türtische Stimmen für eine vernünftige Regelung der deutsch⸗türtischen Handelsbeziehungen. Istanbul, 1. Dezember. Es scheinen 63 die Stimmen, die

für eine vernünftige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen

der Türkei und dem Deutschen Reich eintreten, zu mehren. Vor kurzem hat erst die Izmirer Zeitung „Jeni Asir“ einen Vorstoß

* x

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Von sofyort an sind Briefsendungen (ausgenommen Päckchen), ferner Wertbriefe und Pakete nach Orten in den ehemalig pol⸗ nischen Gebieten der West⸗Ukraine und dem westlichen Teil von Für diese Sendungen gelten dieselben Versendungsbedingungen, Behandlungsvorschriften und Gebühren wie für Sendungen nach dem europäischen Teil der Union der Sozialistischen Sowjet⸗Republiken. In den bezeichneten Gebieten liegen folgende wichtigere Orte: Baranowicze, Bialystok, Brody, . Grodno, Kolomyja (Kolomea), Kowel, Lida, Lomza, Luck, Lwow , Nowogrodek, Pinsk, Prze⸗

lo tryi, Stanislowow

rn⸗

prechdienst zwischen der Republik Honduras und den . e⸗ don⸗

Zur Leistungssteigerung unserer Wirtschaft sollen bekanntlich vom Reichswirtschaftsminister Deutsche Normen für verbindlich Die gesamte Industrie, also auch jede Firma, die sich auf Eine Hilfe zur Ueberbrückung von Schwierigkeiten, die bei der Einführung der der Aufsatz von Oberingenieur L. Goller „Normung in der Industrie“ im Septemberheft 1939

der Kommission des

99 0/0 in Blöcken

Notierungen Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 4. Dezember 1939.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Driginalhüũttenaluminium,

desgl. in Walj⸗ oder Drahtbarren

99 oso ö Reinnickel, 98 9 0υ!. üntim on Regulus. ö Feinsilber .

9 1

1 d 9 99

133 137

36 od 39g oo

*

RA für 100 kg

ĩ

2 4 *. 1

fein

In Berlin festgestellte NorNp ungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegranhische Auszahlung. .

4. Dezember 2. Dezember Geld Brie Geld Brief Aegypten (Alexandrien .

und Kairo) .. J äavpt. Pf. Afghanistan (Kabul). 100 Afghani 18573 1877 18,73 18,77 Argentinien (Buenos

. 1Pav. ⸗Pes. o, 573 0,577. 0,573 O0, 577 Australien (Sidney) 1 austr. Pfh. Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) ... . 100 Belga 41,18 41,24 41, 41, 24 Brasilien (Rio de . .

Jan n;, 1Milreis o, 130 0,1323 O, 130 0,0132 Brit. Indien (Bom⸗

bay. · Calcutta) .. 100 Rupien ö. Bulgarien (Sofia) . 100 Leva 3, 077 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 48,05 48,15 48,05 48,15 England (London). . UL engl. Pfund? ö Estland

(Neval / Talinn)] . 100 estn. Kr. 62,4 62,5. 62,44 62,56 Finnland (Helsingf.) 100 finn. M. 5045 50550 5,045 5,055 Frankreich (Paris.. 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2.393 2,357 2,3593 2, 3657 Holland (Amsterdam

und Rotterdam). 100 Gulden 132,27 132.48 132522 132,48 Iran (Teheran)... 100 Rials 1428 14,30 1428 14,390 Island (Reykjavik) . 100 i8l. rz. 38.331 38,39 38,1 38,39 Italien (Rom und

Mailand) ..... 100 Lire 13,9 13,1 13,09 13, 11 . Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen o,583 O, 585) 0,583 O0, 585 Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,7065 5,694 b, 706 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. Lettland (Niga) . . . 100 Lats 48,75 48,85 48,5 48,85 Litauen (Kowno / Kau⸗

ng! 100 Litas 41,94 4202 41,94 42,02 e, n. (Luxem⸗

n 100 lux. Fr. 1029 10,31 10,29 10,31 Neuseeland (Welling⸗ .

ton) ..... . 1 neuseel. P. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,59 56,71 56,59 56,71 Portugal (Lissabon) . 100 Escudo 9, o91 9, 109 9g, o91 9, 109 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) J. 100 Kronen 59,29 59,41 59,29 59,41 Schweiz (Zürich, .

Basel und Bern). 100 Franken 55,83 55,98 56,86. 55,93 Slowakei spreßburg 100 Kronen 8,6591 8,609 8. 59 * 8, 509 Spanien (Madrid und

Barcelona) ... . 100 Peseten 25,1 25,57 25,51 25,67 Südafrik. Union (Pre⸗/

toria, Johannesbg.) J südafr. Pf. Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund 1,973 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö = Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, gl9 0,921 0,919 O, 921 Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar 2, 491 2,4951 2,491 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9, 74 9, 76 grants, J 5,514 5,526 Australien, Neuseeland..... 7,792 7, 808 Britisch⸗ Indien.... . 73,03 73,17 e 2, 148 2, 152 Ausländische Geldsorten und Banknoten. 4. Dezember 2. Dezember Geld Bries Geld Brief Sovereigns... ... Notiz 20,8 20,48 20,s58 20,46 20 Francg⸗Stücke .. ür 16,16 16,22 16,16 16,22 Fold ⸗Hwollars.. . 1 Si 36. 55s 4188. 366 Aegyptische .... . I ägypt. Pffß. 8.43 8,52 8,48 8,52 Amerikanische:

1000 —5 Dollar. . 1 Dollar 2,7 2,3 2,71 2, 73

2 und 1 Dollar. 1 Dollar 9, ,, Argentinische .. . 1 Pap. Peso O,54 0,56 0,54 O0, 66 Australische. L austr. Pfd. 641 6,48 6,44 6,46 Belgische .. ... 100 Belga 41,2 41,28 41,12 41,28 Brasilianische ... 1 Milreis o, 9) 0,11 60,9 0,11 Brit. Indische .... 1090 Rupien 67,57 67,63 67,7 67,63 Bulgarische ... 100 Leva Dänische. . . 100 Kronen 47,95 48,15 47,95 48, 165 Englische: graße . . . UL engl. Pfund 9,33 942 9,38 9,42

IL E u. darunter . J engl. Pfund! 83358 9,47 9,338 9,42 . . 100 estn. ůr. Finnische . ... . . . 190 finnl. M. 4,99 5,91 4,99 5,01 Französische ... . . 190 Frs. b. 24 526 be 5,26 Holländische ... .. 100 Gulden 132.09 132,61 132,99 132,61 Italienische: große . 100 Lire 2 e. ö.

109 Lire u. darunt. 190 Lire 1307 13,13 1307 13,13 Jugoslawische .. . . 100 Dinar 5,63 5,67 5,83 5,67 , Uw kanad. Doll. 2,04 206 2,04 2,06 Lettländische. Ilo00 Lats 86. e. 1 Litauische: große 100 Litas 2 . .

1090 Litas u. darunt. 100 Litas 41,0 41,868 41,0 41,86 Luxemburgische .. 100 lux. Fr. 10,8 10,2 10235 10,32 Norwegische ... 100 Kronen b6,49 56,71 56,49 5671 Rumãänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei. 100 Lei Schwedische 100 Kronen ] 59,15 59,42 59,18 59,42 Schweizer: große .. 190 Frs. 55,8! 56,93 565,81 96,03

100 Fre. u. darunt. 100 Fre 55,8! 56,093 56,51 56,03 Spaniiche .. 100 Peseten . Süda fr. Union... J südasr. Pid 8, 58 8,2 8,58 8, 62 Türtischg . ...... 1 tür. Punt 1,84 1,86 1,89 1,86 Ungarische 100 Peng

9 9 2

,,,

.

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 4. Dezember 1939. S. 3 .

in dieser Richtung, vor allem für die ren der , unternommen. un haben sich in , , diesem Vorgehen angeschlossen. Die Istanbuler Presse erichtet, daß die

türklschen Industriellen, die aus Deutschland Rohstoffe für den Bedarf ihrer Unternehmungen einführten, sich seit dem Ablauf des Verrechnungsvertrages und seit Ausbruch des Krieges var einer der schwierigsten Aufgaben sehen. Sie haben, wie die Presse ugibt, aus den Verträgen mit Großbritannien und Frankreich here ziehen wollen, aber ihre Versuche mit diesen Ländern sind wegen der Unmöglichkeit, gegen Devisen zu handeln, vergeblich geblieben. Jetzt hat sich eine große Zahl dieser Fabrikanten an die Handelskammer in Istanbul gewandt und sie dahin unter= richtet, daß, wenn die Frage der Bezüge nicht innerhalb eines Monats gelöst würde, die Fabriken zum Erliegen kommen.

Die Istanbuler Handelskammer hat nach Prüfung der Ange⸗ legenheit das Ergebnis ihrer Untersuchungen in einem Bericht an das Handelsministerium in Ankara zusammengefaßt und diesem übermittelt. Es ist nicht bekannt, was die Untersuchung im ein⸗ zelnen für , n he hatte. Nach Lage der Dinge und dem Urteil von Sachkennern kann das Untersuchungsergebnis aber nicht zweifelhaft sein, denn der Hauptlieferant für die türkische Industrie ist nun einmal Deutschland, das außerdem einen wesentlichen Teil dieser Industrien überhaupt erst geschaffen hat.

Devisfenbewirtschaftung.

Sahlungen zwischen dem Reichsgebiet unb dem Protektorat Böhmen und Mähren im Waren⸗ verkehr sowie im Kapital⸗ und sonftigen Zahlungs⸗ verkehr.

Der Reichswirtschaftsminister gibt mit Runderlaß 141139 D. St. 58/39 R. St. vom 30. November 1939 bekannt, daß die bei der Deutschen Verrechnungskasse und der Nationalbank für Böhmen und Mähren im Zahlungsverkehr zwischen dem Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren geführten alten Ver⸗ rechnungskonten mit Wirkung vom 1. Dezemher 1939 , . worden sind, so daß Ueberweisungen im Verrechnungsverkehr zwischen dem Reich und dem Protektovat Böhmen und Mähren ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlich⸗ keiten künftig nur noch über die Neuen Warenkonten“ und die „Neuen Spezialkonten“ zum Kurse von 10 Ren 100 K. erfolgen können.

/ /

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärtłten.

Devisen.

Prag, 2. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin Zürich 66558, Oslo 664,15, Kopenhagen 565,90, London 114,30 *). Madrid Mailand 152,20. New York 29, 19 Paris 64 70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten Belgrad 66,00, Danzig Warschau —. *) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budape st, 2. Dezember. (D. N. B.) Alles in engõ.] Amsterdam 201, 75, Berlin 136,20. Bukarest 3450. London 14335, Mailand 177732, New York 359,09. Paris 8,42. Prag 11,86, Sofia 413,900. Zürich 85,30, Slowakei 9, B55.

London, 4. Dezember. (D. N. B.) New York 4092,09 404,99), Paris 176, 00 177, 90, Berlin Spanien (Freiv.) 38 50 B.,, Amsterdam 7,52 7.58, Brüssel 24,15 24. 40, Italien (Freiv. 76 75, Schweiz 12180 17.95, Kopenhagen (Freiv.) 20, 15, Stockholm 16,70 16,99), Oslo 17,50 17, 79, Buenos Aires freier Kurs 17. 00— 17,50, Rio de Janeiro (inoffiz. 3 16 B.

Paris, 2. Dezember Geschlossen. (D. N. B.)

Am sterdam, 2. Dezember. (D. N. B.) 12,00 Uhr; holl. 8a Amtlich] Berlin 75,55, London T3431. New Hork 1883/3,

aris 417,90, Brüssel 31,097, Schweiz 42,24). Italien —— Madrid ——. Oslo 42, S23, Kopenhagen 36, 40, Stockholm 44,873,

rag —. . z Tc, 4. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.! Paris 9g, 85z, London 17,41, New Hort 446 00, Brüssel 73,10, Mailand 22,56, Madrid ——, Holland 236 70, Berlin 17858, Stockholm 166, 15, Oslo lot, 30, Kopenhagen 85, 19, Sofia 540 00 B, Budapest S0 Ho B., Belgrad 16,00, Athen 340 00 B. Konstantinopel 350,90 B., Bukarest 340 90 B., Helsingfors 890, 00 B., Buenos Aires 102,75, Japan 104,75.

Kopenhagen, 2. Dezember. (D. N. B. London 20, 20, New York 5iß, o, Berlin —— Paris 11,69, Antwerpen Sö, hö, 56 116, 45, Rom 26,45, Amfterdam 275,60, Stockholm 123,50,

ö Helsingfors 10,55. Prag —— Madrid —, Warschau

Stockholm, 2. Dezember. (D. N. B. London 1645, Berlin 169, 00, Paris 9, a0, Brüssel 7To,5o. Schweiz. Plätze 95, 25, Amfsterdam 234 00, Kopenhagen Si, 5, Oslo 96, 99, Washington 420, 00, Helsingfors 859, Rom 21,75, Prag 14, 900, Warschau 51,00.

Ss lo, 2. Dezember. (D. N. B.) London 1718, Berlin 179, 95, Paris 10, Io, New Jork 440, o, Amsterdam 236,50, Zürich 100,50, Helsingfors 9, 2, Antwerpen 7450, Stockholm 105,25, Kopenhagen 86,25, Rom 23 00, Prag 15,50, Warschau

Mos tau, 24. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5, 80, 1 engl. Pfund 20,64, 100 Reichsmark 212,9.

London, 2. Dezember. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 2. Dezember. (D. N. B.) Reichs Alt. besitzanleihe Aschaffenburger Buntpapier 6200, Buderus Eisen 97, 50, Eement Heidelberg 136,59. Deutsche Gold u. Silber 221,00, Deutsche Linoleum Eßlinger Maschinen 111,00, Felten u. Guill. 141,50, Ph. Holzmann 144 16, Gebr. Junghans Lahmeyer 115,25, Laurahütte 25, 15, Mainkraftwerke 8a 90, Rütgerswerke 156325, Voigt u. Häffner Zellstoff Waldhof 114,50. Hamburg, 2. Dezember. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner Bank 105 50, Vereinsbank 113.50. Hamburger Hochbahn 97,50, Hamburg Amerika Paketf. 45,50, Hamburg- Südamerika Nordd. Lloyd 4956. Alsen Zement 209,60, Dynamit Nobel ; Guano 95, 00,6, Harburger Gummi 172,90, Holsten⸗ Brauerei 136,00, Neu Guinea —, Otavi 18,9090.

Wien, 2. Dezember. (D. N. B. 6 o Ndöst. Cds. Anl.

Sffentlicher Anzeiger.

ares

1. Untersuchungz und Strafsachen, 2. Zwangdversteigerun gen,

3. Aufgebote.

4. Oeffentliche Zuste lungen.

5. Verlust ·˖ und Fundsachen,

6. Aus losung usw. von Wertpapieren, ⁊. Aktiengesellschaften, S. sKtommanditgesellschaften auf Altien, 9. Deutsche stolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.

K

1934 101, 50, 50/09 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99 70, 6I 0/0 Steier⸗ mark Sd8. 1934 109 990, 6 o/ Wien 1934 1090,90 Donau. Dampfsch. Gesellschaft ——. A. E. Ge-Union Lit. A Brau A- G. Oesterreich 168 50 (167,90 K.) f. Brown Boveri —— Egydyer Eisen u. Stahl —— . „Elin“ AG. f. el. Ind 19,50, Enzes⸗ felder Metall 23 50, Felten⸗Guilleaume , Gummi Semperit —⸗4, Hanf ⸗Jute⸗Textil S0, 00. Kabel⸗ u. Drahtind. Lapp⸗Finze AG. 76,50, Leipnik⸗ Lund. Leykam ⸗Josefs⸗ thal Neusiedler AG. Perlmooser Kalk t, Schrauben ⸗Schmiedew Siemens ⸗⸗Schuckert 17790, Simmeringer Msch. —— . „Solo“ Zündwaren 99,00, Zteirische Magnesit , Steirische Wasserkraft 29,50 Steyr⸗Daimler Puch 114, )0, Steyrermühl Papier 45.50, Veitscher Magnesit ==, Waagner⸗Biro 4. 2 Wienerberger Ziegel

/ .

F Variable Kurse

Am sterdam, 2. Dezember. (D. N. B.) 3 0 Nederland 1937 79,25, 5z o/ Dt. Ret d 1939 (Young, ohne Kettenerkl. nicht nat.) 10,25, 4 09 England Funding Loan 1980— 1990 45 0s Frankreich Staats kasse Sbl. 1932 —, Algemeene Kunst⸗ zuͤde Unie (Atu) 32161, M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges) 12353 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 93 25. Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 241 25, Philips Petroleum Corp. (3 2385 ,, Shell Union (3) 9st M., Holland Amerila Lijn ö, 55, Rederl. Sheepvaart Unie 96,25 M., Rotter⸗ damsche Lloyd S500, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mi. 185.25 M., To / Dt. Reich 1924 (Dawes. ohne Kettenerkl., nicht nat) 63 , Bayern 1925 (nat.) 19118, 60 Preußen 1927 (nat. 19 50, 70/0 Deutsche Rentenbk. Kred. An t. 1925 (nat.) 10 25, 70 /9 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1926 (nat.) 105/3. 76j9 Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 12, 00, 44 0so Preuß. Central Bodenkred. Pfbr. nat. JT 0/ο Preuß. Pfand= brbö. Pfdbr. (nat. 12,06, 7o½ Rhein.-⸗Westf. Bod.-Erd., Pfdhr. (nat. Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat. —— 5 Yo A. R. de B. E. D. (Acisries Réuniesz 7. Rob. Bosch A. G. (nat. Too Conti Gummi⸗-Werke A. G. (nat. 7o / Deutsch. Kali⸗Syndik. Sinking Funss (niht nat.) 16350, 6 orJ0o Harpener Bergb. 20 jähr. (nat. 6 J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat) (3) 7 810 Rhein⸗Elbe Union (nat.) 19,50, 68 co Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.!) 6 of0 Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) Joo Vereinigte Stahlwerke (nat. 66 Fo Vereinigte Stahlwerke. 25 jähr. Serie 6 (nat. 6 60 Neckar A. G. (nat. 7 Ysο: Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat. 70Yso Rhein. ⸗Westf. Elektr. We. 1981 Notes (nat.) 6 oo Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 11,25, 6 „0 Eschweiler Bergwerkver. nat. Amsterdamsche Bank 90, 006, Rotterdamsche Bank Vereeng. Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) —, Holl. Kunstzifde Unie Internat. Viscose Eomp. ——. A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. J. G. Farben (nicht nat) (3) Algem. Nederl. Ind. Electrieiteits Mij. (Holding⸗Ges.) 210, 50, Montecatini —.

(3) Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke.

/ 1

6 J

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotfz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 4. Dezember auf 7400 RM (am 2. Dezember auf 74, 00 RA) für 100 kg.

11. Genossenschaften, 12. Offene Handels ˖ und sKtommanditgesellschaften, 13. Unfall und Invalidenversicherungen, 14. Bankaußweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs⸗ und Etraffachen.

43371]

14/1. Der Ehefrau Anna Krause, Dortmund, Lindemannstr. 45, ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Unter⸗ an gilt a das Reichsgebiet. Die

erfügung ist rechtskräftig.

Dortmund, den 28. November 1939.

Der Oberbürgermeister.

43872

Steuersteckbrief und Vermögens⸗

beschlagnahme.

Der frühere Fabrikbesitzer Arthur Simson, geboren am 6. September 1882 zu Suhl in Thüringen, . wohnhaft in Berlin⸗Wilmersdorf, Zäh⸗ ringerstraße 25, zur Zeit in der Schweiz, näherer Aufenthalt ist nicht bekannt, schuldet dem Reich einen Reichsfluchtsteuerrest von 380 667,50 Reichsmark, der am 1. März 19386 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hundert für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit ö. angefan⸗ genen halben Monat. Ab 1.1. 1938 be⸗ trägt der Zuschlag 1 vom Hundert für jeden angefangenen Monat.

Gemäß §z 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. JI 1931 S. 699

1932 S. 5713 1984 S. 392, 941; 1985.

S. 850; 1937 S. 1385; 19388 S. 389; 1939. S. 125), wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen des Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche . Neichsfluchtsteuer nebst Zus gen, au die gemäß 8 9 Ziffer J des Reichsflucht⸗= steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle . und juristischen Personen, die im

*.

Aue Druckauftrãge mũssen auf einseitig beschrie benem Papier völlig druckreif eingesandt werden. änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Gerufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede gaftung bei Druckauftrãgen ablehnen, veren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit . unverzüglich, spätestens innerhalb eines

Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen

oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach s 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein erh ken an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuerge⸗ setzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (55 396 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 8 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des . und Sicherheitsdienstes, des

teuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der a. Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß f 11 Absatz ? des Reichsfluchtsteuerge etzes unverzüglich dem Amtsrichter des

Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen. Berlin, 22. November 1939. Finanzamt Wilmersdorf⸗Nord.

43193 Steuer steckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Wirkwarenhändler Max Reißst, eboren am 26. Mai 1884 zu Wien, und eine Ehefrau Charlotte, geborene Schwarz, geboren am 13. März 1889 8. Preßburg, zuletzt wohnhaft in

ien, 17., Promenadengasse 33, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 14 500 Re, die am 28. April 1939 fällig ge⸗ wesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeit⸗

unkt der älligkeit angefangenen onat. Der r g en beträgt minde⸗ stens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ ö (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269 e n n t 11938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche ö. hier f n fe. nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 36 1 des Reichs⸗ luchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ trafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ ,. entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. ;

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im i. land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem Finanzamt Anzeige über die den Qu hf wen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ üllung an die Steuerpflichtigen eine

eistung bewirkt, ist nach 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnähme gehabt hat und 3j ihn auch kein er h en an der Unkennt⸗ nis ft Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine un e aer ft vorsätzlich oder 3 sig nicht erfüllt, wird nach pol 5 de n, n, , e, ofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗

hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (68 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit (6 413 der Reichsab⸗ gabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes 9. jeder Beamte des olizei⸗- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ ,,, sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum e e engen der Staatsan⸗ tf fr bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn . im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗

nehmen. , s ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen,

falls sie im Inland betroffen werden, , . festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ e e, unverzüglich dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien 1, 8. November 1939.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.

2. Zwangs⸗

versteigerungen.

43194) Versteigerungsedikt.

Am 21. Dezember 1939, vormit⸗ tags 101ᷣ½ Uhr, findet beim gefertig⸗ ten Amtsgericht, Zimmer Nr. 13, die Zwangsversteigerung der Liegen⸗ schaften: Bauparzelle K.⸗3. 306 mit Wohnhaus Nr. 341 in e,, ,. und Grundparzelle K⸗3. 1674 Wiese im Grundbuch des Kat.⸗Gebietes Schlucke⸗ nau, Einlage⸗Zahl 344, statt. Schätz⸗ wert: 12 455 Re 52 Rpf. (samt Zu⸗ behör), Wert des Zubehörs 9, 60 R. A. Geringstes Gebot: 8306 RM 33 Rpf. Rechte, welche diese Versteigerung unzu⸗ sässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermin vor Beginn der , bei Gericht anzumel⸗ den, widrigenfalls 6e zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in An⸗ sehung der Liegenschaft nicht mehr gel⸗ tend gemacht werden könnten. Im übri⸗ gen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichts verwiesen. Amtsgericht Schluckenau, Abt. 3 b,

am 25. November 1939.

8. 31 ufgebote.

483384 Aufgebotsedikt. 1F 11189. Auf Antrag des General⸗

staatsanwaltes in Dresden, eingebracht am 22. 10. 1939, melde ich folgenden Verlust an: Spareinlagebu der Schönlinder Sparkasse, Folio 2991, lautend auf Richard KRolf Warns dorf, gehörig dem Karl Robert Brückner aus Löbau. Diese Urkunde hat ihr Inhaber dem unterfertigten Gerichte oder dem Gerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendun⸗ gen gegen den Antrag zu erheben, da sie sonst das Gericht nach 6 Monaten bon dem Tage, an dem dieses Gikt im Amtsblatte veröffentlicht wurde, für kraftlos erklären wird.

Amtsgericht Rumburg,

am 260. November 1939.

43195 Aufgebot. Frau Hedda Sara Frühberg in Bleicherode in Vollmacht des Walter FIsrael Schlesinger jetzt im Aus⸗ land als allein . , , ten Liquidators der früheren O. H.-G. Philipp Schlesinger in Bleicherode, hat das Aufgebot des pon nge teen , vom 15. Januar 1931 über die für die O. H.⸗G. Philipp Schlesinger auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Bleiche⸗ rode Band VIII Blatt 265 in Abt. III Nr. 19 aus den Urkunden vom 9. Ja⸗ nuar 1924 und B. / 25. Oktober 1930 ein⸗ getragene mit 5 v. H jährlich verzins⸗ liche Darlehensforderung zum Preise von 3600 g Feingold beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefgndert, spätestens in dem auf den 5. April 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Bleicherode, den 14. November 1939. Das Amtsgericht.

43375

1 FZ, 4, 5/39. Beschluß im Auf⸗ gebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes, Hypo⸗ thekenbriefes und Sparkassenbuches. 1. Auf Antrag des Halleschen Bankver⸗ eins von Kulisch, Kaempf & Co. Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien in Halle, Saale Filiale Gera vormals Ge⸗ werbebank in Gera, wird der Grund⸗ N. ausgestellt auf die Antrag⸗ tellerin als Gläubigerin der im Grund⸗ buch von Gera Blatt 1906 in Abt. III eingetragenen Grundschuld über 400 9.4, zum Zwecke der Kraftloserklärung auf⸗ geboten. 2. Auf Antrag: a) des Kauf⸗ manns Max Oskar Erfurth in Gera,