1939 / 290 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 11. Dezember 1939. S. 4

Wirtschaft des Auslandes.

Britische Seerãuberei vernichtet die Mittelmeer⸗ Schiffahrt. Scharfer Verkehrsrückgang in den jugoslawischen Adriahäfen.

Belgrad, 9. Dezember. Die Handels⸗ und Industriekammer Split veröffentlicht die Zahlen über den Schiffsverkehr in den jugoslawischen Adriahäfen im Oktober 1939. In diesem Monat verkehrten 6952 Schiffe mit 1086710 t gegenüber 8315 Schiffen mit 15765 725 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres, so daß sich also die Zahl der Schiffe um 1639 * und die des Schiffsraumes um 31,03 8, verringerte. Noch aufschlußreicher wird dieser Rück⸗ gang, wenn man erfährt, daß die jugoslawische Seeschiffahrt im Oktober 1939 mit 88,69 75 und ausländische Schiffe mit 11,31 9. tonnagemäßig an diesem Verkehr beteiligt waren, während in der entsprechenden Zeit des Vorjahres der jugoslawische Anteil 75,48 R und der ausländische 24551 9, betrug. Die Zahl der jugoslawischen Schiffe ging im Oktober 1939 gegenüber 1988 um 1072 Stück (13,84 33) und 225 739 t (18,98 3) zurück, während die Zahlen der in jugoslawischen Häfen verkehrenden ausländischen Schiffe sich um 291 Einheiten (68,18 35) und 236 276 t (50,906 ) verringerten. Der katastrophale Rückgang des internationalen Seehandels wird noch durch die Nationalität der in jugoslawischen Häfen verkehrenden ausländischen Schiffe betont. Von den 280 ausländischen Schiffen mit einer Tonnage von 122 865 t, die im Oktober 1939 in den jugoslawischen Adriahäfen verkehrten, fuhren 242 Schiffe (86,45 33) mit 110 349 t (89,81 35) unter italienischer Flagge. Dann kamen noch zehn griechische Schiffe mit 57s t, während der Anteil der übrigen Nationen noch geringer war. Diese Zahlen zeigen beredter als alle Beteuerungen der Londoner Machinhaber, wie die britische Seeräuberei planmäßig die Schiff⸗ fahrt der Neutralen auch im Mittelmeer vernichtet.

Berschärfung der Devisenbestimmungen in Dänemark. Nur noch beschränkte Dedbisenzuteilung für Reisezwecke.

Kopenhagen, 10. Dezember. Die Devisenlage Dänemarks hat eine sehr starke Einschränkung aller Auslandsreisen nötig gemacht. Nach einer Mitteilung der Dänischen Nationalbank werden künftig denjenigen, die ins Ausland reisen wollen, im Höchstfalle Devisen im Gegenwert von 500 dänischen Kronen pro Halbfahr . Ver⸗ fügung gestellt werden. Diese Bestimmung gilt sowohl für Ver⸗ gnügungs⸗ als auch für Geschäftsreisen und auch für einen etwaigen Kuraufenthalt. Ausnahmen sind nur für solche Fälle zugelassen, in denen der Antragsteller der Nationalbank den zwin⸗ genden Grund für eine höhere Devisenbewilligung nachzuweisen vermag. Wer Devisen für Reisezwecke kauft, muß von jetzt ab eine Erklärung auf Treu und Glauben unterschreiben, daß er nicht schon anderswo Valuta, Reiseschecks, Hotelscheine oder andere Devisen⸗ werte erworben hat; etwaige Restbeträge müssen nach der Rückkehr von der Reise bei der Ankaufsstelle gegen den Gegenwert in dänischen Kronen abgeliefert werden. Gleichzeitig mit diesen Reisevorschriften sind Maßnahmen getroffen worden, um die Kon⸗ trolle über den Devisenhandel zu verschärfen.

Die Nettodevisenschuld der Dänischen Nationalbank ist auf 42,5 Mill. Kr. gestiegen. Wie der Bankausweis für die erste

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz steilte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Dezember auf 74,00 R (am 9. Dezember auf 74,00 RA) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.

Deyisen.

Prag, 9. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin

—, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 114,30), Madrid —, Mailand 152,20, New York 29, 233. Paris 64 70 *), Stockholm 696,90, Polnische Noten Belgrad 66,00, Danzig Warschau —. .

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budape st, 9. Dezember. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,86, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,423, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9, 65.

Deze mber⸗Woche zeigt, waren die Veränderungen des Status allerdings nur gering: die Devisenguthaben der Bank im Ausland verminderten sich um rund 20 000 Kronen, die ausländischen Devisenschulden stiegen um etwa 50 000 Kronen.

Kein Zinstransser mehr für die finnische Anleihe von 1937.

Amsterdam, 10. Dezember. Wie der Amsterdamer Telegraaf“ erfahren hat, ist den Interessenten der 4 X igen , . nlei von 1937 von der Finnischen Staatsbank die Mitteilung gemacht worden, daß die Staatsbank Finnlands in Verbindung mit dem gegenwärtigen Kriegszustand nicht mehr bereit ist, finnische Mark in Auslandswährung umzusetzen. Diese Mitteilung der Finni⸗ schen Staatsbank bezieht sich auf Abschnitte und Ablösungen der 4 Xigen finnischen Anleihe, die 1937 in Amsterdam aufgelegt wurden. Der Kurs der Anleihe belief sich 1938 auf 647 bis 6058. Jetzt bietet man diese Werttitel nach der Meldung des „Telegraaf“ zu 25 an.

Erfolgreiche sowijetruffisch⸗lettische Wirtschafts⸗ verhandlungen.

Riga, 9. Dezember. Die lettische Wirtschaftsabordnung der Ein⸗ und Ausfuhrorganisation, die in Moskau . über die Erweiterung der gegenseitigen Handelsbeziehungen ge⸗ führt hat, ist nach 12tägiger Abwesenheit nach Riga zurückgekehrt. Es verlautet, daß bei den Verhandlungen eine Uebereinstimmung über die Belieferung Lettlands mit Rohstoffen in einem Aus⸗ maße erzielt werden konnte, das die lettischen Bedürfnisse nahezu deckt. Lettland wird in verstärktem Maße Industriewaren nach der Sowjetunion liefern.

De pifenbewirtschaftung.

Neue Bestimmungen über die Behandlung von ASKl, Transit ASKI, Nusländerinkasso⸗ Konten und Inlandskonten.

Der Reichswirtschaftsminister hat durch RE. 142/ñ339 D. St. 59/39 R. St. neue Bestimmungen über die Behandlung von Ask!, Transit-⸗Askl, Ausländerinkasso⸗Konten und Inlandskonten er⸗ lassen, und zwar in teilweiser Abänderung des RE. 46138 D. St. 19138 Ue. St. Bisher mußten die Devisenstellen und Reichs⸗ stellen über die Verlängerung bestehender Askl usw. an das Reichswirtschaftsministerium berichten. Dies ist jetzt nur noch er⸗ forderlich, wenn besondere Bedenken bestehen. Im übrigen kann die Verlängerung von den genannten Stellen in eigener Zustän⸗ digkeit ausgesprochen werden, und zwar nicht mehr wie bisher auf die Dauer eines halben Jahres, sondern grundsätzlich unbefristet. Auf Grund der neuen Bestimmungen kann außerdem die Aufnahme der Höchstbeträge für Einzahlungen in den Genehmigungsbescheid unterbleiben. verlängert werden zur Abwicklung ausstehender Zahlungen im Rahmen des RE. 130/39 D. St. / 39 R. St.

London, 11. Dezember. (D. N. B.) New York 492,09 404,00, Paris 176, 00—- 177, 00, Berlin Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,52 7,58, Brüssel 24, 15 24, 40, Italien (Freiv.) 77, 00 B., Schweiz 17, So - 17. 95, Kopenhagen (Freiv.) 20, 15 B. Stockholm 16, 15— 16, 95, Oslo 17,55 17,15, Buenos Aires Import 17,15— 17,65, Rio de Janeiro (inoffiz) 3,16 B.

Paris, 9. Dezember Geschlossen. (D. N. B.)

Am sterd am, 9. Dezember. (D. N. B.) Amtlich. Berlin 75,55, London 7,36, New York 1887/9, Paris 417,50, Brüssel 31,06, Schweiz 42, 24, Italien —— Madrid Oslo 42,80, Kopenhagen 36,423, Stockholm 44,90, Prag —.

Zürich, 9. Dezember. (D. N. B.) 11,40 Uhr. Paris 9,873. London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73,56, Mailand 22,55, Madrid —— Holland 236,70, Berlin 17853. Stockholm 106,15, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,16, Sofia 540 00 B., Budapest S0 60 B., Belgrad 16,00, Athen 340,90 B. Konstantinopel 350, 00 B., Bukarest 340, 900 B., Helsingfors 890,00 B., Buenos Aires 102,50, Japan 104,75.

(D. N. B.)

Zürich, 11. Dezember. 11,409 Uhr.! Paris g, 87, London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73, 55, Mailadu

ASKkl feindlicher Ausländer können ohne Antrag

*

22,50, Madrid Holland 236,75, Berlin 1785/3 Stockbolm

106.20, Oslo 101,323. Kopenhagen 86, 15, Sofia 530,00 B., Budapest 79. 00 B.. Belgrad 16,00. Athen 335 00 B., Konstantinope 350 00 B., Bukarest 3830, 900 B., Helsingfors 875,00 B., Buenos Aires 102,00, Japan 104,50. Kopenhagen, 9. Dezember. (D. N. B.) London 20.28, New Yort 51s, 00, Berlin —— . Paris 1160, Antwerpen S6, 6g / ürich 116 65. Nom 26, 45, Amsterdam 278 60, Stockholm 123,50, sio ii ß, Helsingfors 10. 55. Frag —— Madrid Warschau —. ; Stockholm, 9. Dezember. (D. N. B.) London 16.50, Berlin 169,00, Paris 9, d5. Brüssel 70, 59 Schweiz. Plätze 95. 26, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81, 25, Oslo 96, 900, Washington 420, 00, Helsingfors 8.59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81.00. sio, 5. Dezember. (D. N. B.) London 1727. Berlin 179, 00, Paris 10,0, New Jork 440, )0, Amsterdam 236,50, Zürich 100,50, Helsingsors 9, 20, Antwerpen 74,50, Stockholm 106,265, Kopenhagen 85,25. Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —. Mos tau, 28. November. (D. N. B. 1 Dollar 5, 380, 1 engl. Pfund 20,83, 100 Reichsmark 212,59.

London, 9. Dezember. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 9. Dezember. (D. N. B.) Reichs ⸗Alt⸗ besitzanleihe 137, 20, Aschaffenburger Buntpapier 62.50, Buderus Eisen 98,50, Cement Heidelberg 140, 00, Deutsche Gold u. Silber 221, 00, Deutsche Linoleum 124,50, Eßlinger Maschinen 111,00, Felten u. Guill. 14200, Ph. Holzmann 14700, Gebr. Junghans g4, 90, Lahmeyer 119,50, Laurahütte 26,00, Mainkraftwerke 92, 00, k 153,00. Voigt u. Häffner —, Zellstoff Waldhof

5.50.

Hamburg, 9 Dezember. (D. N. B.) (Schlußkurse.! Dresdner

Bank 1056/ßg, Vereinsbank 114,00, Hamburger Hochbahn 97, 50, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 44,25, Hamburg⸗Südamerika —, Nordd. Lloyd —— Alsen Zement 210,9), Dynamit Nobel 84.00, Guano g3,)0, Harburger Gummi 170,00 Holsten⸗ Brauerei 137,50, Neu Guinea —, Otavi 175,8.

Wien, 9. Dezember. (D. N. B.) 63 , ᷣ! Ndöst. Lds.⸗A nl. 1934 101,30, 5 0½9 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99.70, 63 o Steier⸗ mark Lds. 1934 100,50, 6 oso? Wien 1934 100,90 K,. Donau⸗— Dampfsch.⸗Gesellschaft —,. A. E. G.⸗Union Lit. A —, Brau A⸗G. Oesterreich —— f, Brown⸗Boveri —, Egydyer Eisen u. Stahl —— „Elin“ AG. f. el. Ind. 19,900, Enzes—= felder Metall 24,00, Felten⸗Guilleaume , Gummi Semperit Jö, 255, Hanf⸗Jute⸗Textil —, Kabel- u. Drahtind. —, Lapp⸗-Finze AG. 75,50, Leipnik⸗ Lundb. Leykam⸗Josefs⸗ thal —, Neusiedler Al. Perlmooser Kalk *, Schrauben ⸗Schmiedew. ——, Siemens ⸗⸗Schuckert Simmeringer Msch. —, „Solo“ Zündwaren —, Steirische Magnesit , Steirische Wasserkraft —, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 112,75, Steyrermühl Papier 46,90, Veitscher Magnesit Waagner⸗Biro 4. Wienerberger Ziegel

* Variable Kurse.

Am sterd am, 9. Dezember. (D. N. B.) 3 0ο Nederland 1937 79,00, 5z oJ Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl. nicht nat.) 11,50, 4 0/9 England Funding Loan 1960—19990 —, —, 43 co Frankreich Staatskasse Obl. 1952 —, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 3616 / z M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges) 1365/ M. Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 92513 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 244553 M., Philips Petroleum Corp. (3 290/13 M., Shell Union (3) 9nssiz M., Holland Amerika Lijn 87,650, Nederl. Scheepvaart Unie 9973 M., Rotter⸗ damsche Lloyd S690, „Amsterdam“ Rubber Eultuur Mi. 187,25, 7o/o Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat. 6 o/ Bayern 1925 (nat.) 10,00, 6 Preußen 1927 (nat. 10,35, 7 oso Deutsche Rentenbk. Kred. Ant. 1925 (nat.) 11,50, 7oj9 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 19265 (nat.) 10/3, 7o0fo Deutsche Hyp.⸗-Bank Bln. Pfdbr. nat. 4* 0/0 Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) 12.50, 7 oo Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.. JToso Rhein. ⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat. Sächs. Bodenered., Pfdbr. (nat. 5h oso A. R. de B. E. D. (Aeiéries Röunies) 1056636. 7 7½ο0 . Rob. Bosch A. G. (nat. J7oe Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat. —, 7Joso Deutsch. Kali⸗Syndik,, Sinking Funds (nicht nat. 15,50, 6 0, Harpener Bergb. 20 jähr. (nat.. 6 0,½ J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat. (3) 7 010 Rhein -Elbe Union (nat. 65 , Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 6 o Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.!) oo Vereinigte Stahl werke (nat.. 64 so Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie 9 nat.) 6 6/0 Neckar A. G. (nat.. P90 Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1925) nat.) 70 Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) 60 Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 19727 (nat.) 6 */ Eschweiler Bergwerkver. nat. —, Amsterdamsche Bank 87s, Rotterdamsche Bank Vereeng. Ssss, Deutsche Reichs- bank (nicht nat.) 21,50, Holl. Kunstzijde Unie 33,90, Internat. Viscose Eomp. 15,25, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. J. G. Farben (nicht nat. (3) Algem. Nederl. Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 213, 00, Montecatini

(3) Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke.

. 1

Q / j

1

Sffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungß ˖ und Strafsachen, 2. Zwang versteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

ö. Verlust ˖ und Fundsachen,

6. Ausßlosung usw. von Wertpapieren, 7. Attiengesellschaften, 8. stommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche stolanialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handel ˖ und stommanditgesellschaften, 13. Unfall und Invalidenversicherungen,

14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Drucaufträge müssen aul einseitig beschriebenem Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

völlig druckreif eingesandt werden.

4. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

olgenden angefang

44355 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der frühere Rechtsanwalt Dr. Armin Fsrael iebenschein, geboren am 1. Februar 18383 zu Straßnitz, .

undert des Rückstandes. Gemäß § 9 Ziffer 2

vohnhaft in Wien, 1, Herrengasse 14, ur Zeit unbekannten . alts,

Papier

. dem Reich eine Reichsflucht⸗ teuer von 25 000 Ra, die am 15. De⸗

Zuschlag von eins vom Hundert

i. auf den . der Fällig ngenen Monat.

uschlag beträgt mindestens zwei vom

fluchtsteuergesetzes (Reichs steuerblatt 1537 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389 1.1939 S. 1256) wird hiermit das in⸗ d ländische Vermögen des Steuerpflich= tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Leistung keine Kenntnis bon

schlagnahme

Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf l auch kein

die gemäß 8 9g Ziffer 1 des Reichsflucht= steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ standenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt. ö

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz 1 Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗

gleich.

Steuer gefährdun

. ] 1 olizei⸗ el ustehenden Forderungen oder sonstigen S Der e. 9. ö Wer nach der ,, dieser Bekanntmachun ö Zwecke des Reichs⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch em Reich gegenüßer nur dann befreit, eit der r Be⸗

wenn er bemweist, daß er zur

erschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. fteht das Verschulden eines Vertreters

Wer seine. Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach §z 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ ihren gewöhnlichen gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der

. hinterziehung oder der Steuer⸗ (S5 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit (58 313 der

Reichsabgabenordnung) bestraft. ts, dem terzeichneten Finanzamt k f k

f ß j nats, dem unterzeichneten 1inanz euergesetzes /

zember 1938 fällig gewefen ist, nebst ö r ige? sben rer enn tene pflichtigen! h 9 36 ö. . . j teuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ nsprüche zu machen. . sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der der Er⸗ zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ , bestellt ist, e,, e, 6

; j j 10 Absatz 1 ichtigen, wenn er im Inland betrof⸗ enn ,, . ö. ; ö ö wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗

läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. zien, J. 18. November 1939. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.

ehabt hat und daß ihn Eigenem Verschulden

Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: . Rudolf Lantzsch in Berlin— harlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Akltiengesellschaft, J Berlin. Wilhelmstr 32.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister⸗Beilage.)

erfüllt ist, wegen Teil,

ist jeder Beamte des

thur

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.

. 1 2

Erste Beilage zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Montag, den 11. Dezember

1639

——

l. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

(44354 Steuersteckb rief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Rechtsanwalt Dr. Ar⸗ Israel Rafael, geboren am 29. Januar 1892 zu Gablonz, und seine Ehefrau Helene Sara geborene Kupfer⸗ mann, geboren am 7, März 1896 zu Tarnow, zuletzt wohnhaft in Wien 1, Eßlinggasse 8, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 71 759 RM, die am 10. August 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt minde⸗ stens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; , , , 11938 S. 389) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der e auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren ent⸗ tandenen und entstehenden Kosten be⸗ chlagnahmt. .

Es ergeht hiermit an alle natüxlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die wirken; sie werden hiermit auͤfgefördert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finenz⸗ amt Anzeige über die den . tigen zustehenden Forderungen oder , Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der

Leistung keine Kenntnis von der Be—

schlagnahme gehabt hat und daß ihn—

auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach

5 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗

Eee, sofern nicht der Tatbeftand der Zteuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (368 396, 403 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (5 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach z 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ er gelte. . jeder Beamte des olizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ . föwie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Stantsan⸗ waltschaft bestellt ift, verpftichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz ? des Reichs it e n hee; unverzüglich dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme er ol gt, vorzuführen. Wien 1, 16. Növember 1939.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.

Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahne. Die geschiedene Frau Dorothy

Franke geborene Wreford, geboren am

18. Januar 1897 zu Bossäls, Amerika, zuletzt wohnhaft in Eisenach, Kart⸗ . 2lletzter Aufenthalt im In⸗ and, Aachen, Marienheim, Bergdrisch Nr. 44), zur Zeit in Amerika, schuldet

dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von

12 500 Hi, die am 26. September 1939

fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag

von 1 v. H, für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen Monat.

Gemäß g 9 Ziffer 2 u. f, der Vor⸗

schriften über die Reichsflüchtsteuer (R. G. Bl. 1931 1 S. 695, R. Ge- Bl

1932 1 S. 571, 572, R. G. Bl. iz i

S. 392, R. G. Bl. 1935 1 S. 844, 850, R. G. Bl. 1936 1 S. 961, Mö, R. G. Bl. 19371 S. 1385) wird hierdurch das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflichti⸗ gen zur Sicherung der Ansprüche auf Neichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, 94 die 8 Ziffer 1 a. a. S. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und ent— stehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hierdurch an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren J lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ chäftsleitung oder Grundbesitz haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu

, , . be⸗

bewirken; sie werden hierdurch aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ 6 eines Monats, dem unterzeichneten

inanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 der Vorschriften über die Reichsflucht⸗ steuer gemäß hierdurch dem Reich gegen⸗ über nur dann befreit, wenn er be⸗ weist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird § 16 Absatz 5 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder Steuergefährdung (55 396 und 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 415 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

511. Absatz 1 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheits⸗ dienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanz⸗ verwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inlande betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, wenn 65 im Inland betroffen wird, vorläufig estzunehmen und sie 5 11 Absatz 2 der . über die Reichsfluchtsteuer gemäß unverzüglich dem Amtsrichter

des Bezirks, in welchem die Festnahme!

erfolgt, vorzuführen. Eisenach, 30. November 1939. Finanzamt.

3. Aufgebote.

44376 Aufgebot.

Der Baumeister Gustav Frank aus Witkowo, Kreis Gnesen, hat das Auf⸗ gebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Sparbuchs Nr. 5681 der Zweig— stelle Witkowo der Kreissparkasse in Gnesen, lautend auf einen Betrag von 13 384 Zloty und 9 Groschen, beantragt. Der Besitzer des bezeichneten Spar⸗ kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1940, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Zimmer 1, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und das Sparkassenbuch vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Buches erfolgen wird.

Witkowo, den 5. Dezember 1939.

Das Amtsgericht.

414372 Beschlusz .

Am 25. April 1937 ist zu Magdeburg die Witwe Anna Sperling, geb. Zie⸗ sing, deutsche Staatsangehörige, verstor⸗ ben. Da ein Erbe des Nachlasses bis⸗ her nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. März 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmel⸗ dun u bringen, widrigenfalls die * ste ung erfolgen wird, daß ein an⸗

derer Erbe als das Deutsche Reich nicht vorhanden ist. Der Wert des reinen

Nachlasses beträgt etwa 2400, H.. Magdeburg, den 5. Dezember 1939. Das Amtsgericht A. Abteilung 11.

44373 Am 19. 5. 1911 starb in Montabaur

die 1. Ehefrau des Landwirts Johan⸗

nes, Hammerstein, Margareta geb. Schlag. Lebende Verwandte derselben konnten nicht ermittelt werden. Ihre Eltern sollen zuletzt in Groningen (Holland) gewohnt haben.

Am 17. 6. 1937 starb in Montabaur die 2. Ehefrau des Landwirts Johan⸗ nes Hammerstein, Christine geb. Par⸗ bel. Zu ihrem Erben sind zur Hälfte ihres Nachlaffes die gesetzlichen Erben ihres Mannes berufen. Ein Bruder des Mannes, der am 9. 6. 1833 in Mon⸗ tabaur geborene Peter Hammerstein, ist seit 1378 in Amerika verschollen. Er soll 2 Kinder gehabt haben, die in jun⸗ gen Jahren gestorben sein sollen. Näheres konnte nicht ermittelt werden.

Hiermit werden alle Verwandten der Margareta Hammerstein geb. Schlag und alle Abkömmlinge des Peter Ham⸗ merstein aufgefordert, ihre Erbrechte an dem Nachlasse der genannten Erblasse⸗ rinnen bis zum 31. Januar 1949 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß andere Erben der Margareta Hammerstein geb. Schlag als ihr Ehemann und andere Erben der Christine Hammerstein geb. Parbel als die bekannten nicht vorhanden .

J den 29. 11. 1939.

mtsgericht.

44365 Aufgebot.

F. 41939. Der Rechtsanwalt Meyer in Cloppenburg hat als Nachlaßpfleger über den Nachlaß der am 12. März 1999 in Cloppenburg verstorbenen Rentnerin Elisabeth Siemer in Clop⸗ penburg das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von 6 gläubigern beantragt. Die Nachla gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Elisabeth Siemer spä⸗ testens in dem auf den 14. Februar 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel⸗ den, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht— teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts—= nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Cloppenburg, 29. November 1939.

Amtsgericht.

443744 Bekanntmachung.

VI 74/39. Betreff: Nachlaß Häffner,

Melanie, Oberstenwitwe in Klaus. Beschluß:

Es ergeht folgende öffentliche Auf⸗ forderung: Die am 8. 264 1939 ver⸗ storbene Oberstenwitwe Melanie Häff— ner aus Klaus, Gde. Grassau, adoptierte von Radberg, deutsche Staatsangehö⸗ rige, ist, ohne daß die gesetzlichen Erben evmittelt werden konnten, verstorben.

Alle Personen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, werden hiermit von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 15. Fe⸗ bruar 19490 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls ge⸗ mäß § 1964 B.⸗G.⸗B. festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.

Traunstein, den 4. 12. 1939.

Amtsgericht. Dr. Gschwändler, Amtsgerichtsrat.

44356 Aufgebot. ; Rechtsanwalt Justizrat Dr. Rudolf Dix, Berlin W 8, Behrenstr. 20, hat als Verwalter des Nachlasses der am 2. 3. 1939 verstorbenen, zuletzt in Ber⸗ lin⸗Schmargendorf, Elgersburger Str. 3, wohnhaft gewesenen Witwe Alice Sara Natus geb. Weyl das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Natus späte⸗ stens in dem auf den 23. Februar 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Amtsgerichtsplatz, Zim⸗ mer 113, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in. Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Tei⸗ lung des Nachlasses nur 3. den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Charlottenburg, 2. 12. 1939. Amtsgericht. (37. F. 109. 39.)

44358 ,

F 1853/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Dezember 19839 auf Antrag der Firma Schimmel C Co. A. G., Mil⸗ titz bei Leipzig, folgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: Die erste Ausfertigung des am 18. August 1939 in Hamburg in wei Ausfertigungen für den dem Nord⸗ deutschen Lloyd in Bremen . Dampfer „Potsdam“ ausgestellten Kon⸗ nossements über eine Kiste Parfümerien, brutto 30 kg, mit dem Märk. Signum; (eine arabische 4 stehend auf einem auf

*

der Spitze stehenden Dreieck, dessen untere Spitze teilweise in einen Kreis hineinragt / 20 165 / Singapore) wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

414359

F. 235.1939, F. 230/1939. Das Amts⸗ gericht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firmg A. E. Wassermann, Berlin W 8, Wilhelm⸗ platz 7, vertreten durch die Firma Harms & Marcus, Hamburg 36, Neuerwall 59, folgende urteile erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antrag⸗ stellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für die der Deutschen Dampsschifffahrtsgesellschaft SGansa⸗ in Bremen gehörenden Dampfer: 1. „Neuenfels“ am 25. August 1939 ausgestellten Konnossemente mit dem Märk: 8. H. D. Baghdad via Basrah 5036/1400 400 crates Earthenware Tiles 9200 kg —, M. H. B. 5035/1 - 267 - 267 crates FEarthenware Tiles zus. 667 crates 15341 kg; 2. „Ockenfels“ am 16. August 1939 ausgestellten Konnosse⸗ mente mit dem Märk: SAHLING BASRAHI Made in Germany 1009 1— 125 125 cases Lamp- chimneys 11 875 kg.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

44220 Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 2. De⸗ zember 1939 wurden von dem Konnosse— ment, ausgestellt in Hamburg am 12. August 1939 über 4 Kisten Par⸗ fümerien, 233 kg, A B 1725 1726 HoG 1727 BHs 1728, zur Beförderung mit D. KrTHERA“ nach Philippe⸗ ville an Srdre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg, Abteilung ö54.

44360

F S0 / 1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Becker C Mantels, Ham⸗ burg 1, Hermannstraße 14, folgende Ausschlußurteile erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausferti⸗ gungen der folgenden: 1. in Hamburg für die der Deutschen Dampfschiff⸗ fahrtsgesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Rotenfels“, „Rauenfels“ und „Treuenfels“ in drei Ausfertigungen ausgestellten Konnosse⸗ mente, und zwar: 1. Konnossement, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem Märk: 2715 RANGOON Made in Germany 22 bales of Paper —, 2.

Bombay Made in Germany Nos. 639094 5 bales of Paper —, 3. Konnossement, ausgestellt am 19. Aug.

1939, mit dem Märk: H P 7620 86M ö 5 . M Bomhay Made in Germany . .

Nos. 3590/33599 10 bales 6f Paper 4. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. CG. & S. H. P. M. MADRAS Made in Germany No. 1s5 5 bales ok Paper —, No. 6 / lo

5 bales of Paper —, No. 11112

2 bales of Paper —, No. 13/14

2 bales of Paper, zus. 14 bales

Paper 5. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. M. K. A. 119 MADRAS Made in Germany No. 113 3 bales of Paper —, No. 37 4 bales of Paper —, No. S/ 10 3 bales of Paper, zus. 10 bales ok Paper 6. Konnosse⸗ ment, ausgestellt am 23. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. M. N. C. 1102 MADRAS Made in Ger- many No. 1125 25 bales of Paper —, 7. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 5716 CALCULTTIA Made in Ger- many Nos. 1340/1349 10 bales ok Baper —, 8. Konnossement, ausge⸗ stellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 5717 CALCUTTA Made in Germany Nos. 1280189 10 bales of Paper —, 9. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 6834 MADRAS Made in Germany Nos. 380/97 18 bales ok Paper —. 2. in Bremen für die dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Pots⸗ dam“ in drei Ausfertigungen ausge— stellten Konnossemente, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem Märk: 8 1720 SINGAPORE Made in

zus. ales of Paper. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

44361

F 269/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 5. Dezember 1939 im Auftrage der Firma Hermann Samtleben & Co., Hamburg 8, Catharinenstr. 20, vertreten durch Rechtsanwalt K.-H. Müller⸗Drenk⸗ berg, Hamburg 36, Poststraße 2 4, Sübner -Haus, folgendes Ausschluß⸗

Ausschluß⸗ l

Nos. 37243745 ; Konnosse⸗ ment, ausgestellt am 19. August 1939, mit dem Märk: K B T7798 B)

K Nos. 113 —, Nos. 711,

urteil erlassen: Die zweite Ausfertigung des am 8. August 1939 in zwei Aus⸗ fertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen lh . Dampfer „Tan⸗ nenfels“ in Calcutta ausgestellten Kon⸗ nossements mit dem Märk: Ham- burg MSL DR -= D 1134 / 1141 8 Bales (8) Eight Bales of Drysalted ox Cowhides wird für kraftlos erklärt unter Verurtei⸗ lung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

14362

F 2495/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 6. Dezember 1959 auf Antrag der Firma Porzellan-Industrie⸗ A. G. Berghaus, Auma / Thür., folgendes Ausschlußurteil erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Ver⸗ fahrens jeweils beide Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für 6 der Deutschen Dampfschifffahrts⸗-Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer: 1. „Rotenfels“ ausgestellten Konnossements über 25 Kisten Porzel⸗ lan⸗Isolatoren und Eisenstützen mit dem Märk: C. C. MDs Ltd. JTuticorin Ambasamudram No. 80l / Sz 1064/1072 —, ausgestellt am 18. August 1939 —; 2. „Treuen⸗ fels“ ausgestellten Konnossements über 16 Kisten Porzellan⸗Isolatoren und Eisenstützen mit dem Märk: C. C. MDS Ltd. Madras No. 817 , Madras No. 818/27 No. 1074 77 ausgestellt am 23. August 1939. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

44363

F 209/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 6. Dezember 19839 auf Antrag der Firma Georg Dralle, Hamburg- Altona 1, folgendes Ausschlußurteil er⸗ lassen: Die dritte Ausfertigung des am 18. August 1939 in Hamburg in drei Ausfertigungen für den dem Norddeut⸗ schen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potsdam“ ausgestellten Kon⸗ nossements mit dem Märk: G D 6404 C PL 465/76 12 cases Lotion 8093 C PL 1 bale corrugated paper H H CPL 464 1 case fruit sap GD 6394 CPL 477 1 case cosm. articles zus. 15 Colli wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

141364

F 260/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Richd. Boöuncken, Ham⸗ burg 36, Esplanade 45, folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen: Das am 18. August 1939 in Hamburg in zwei Ausfertigun⸗ gen für den dem Nopddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Poté⸗ dam“ ausgestellte Konnossement wit dem Mär R 1 G. 321

39

land No 314 2 Hardware wird bezüglich beider Ausfertigungen für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

44366 Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De⸗ zember 1939 wurden von den Konnosse⸗ menten, ausgestellt in Hamburg am 17. August 1939 vom Führer des M/ S „Belgrad“. Nr. 302 über 14 Kisten eiserne Nägel, 700 kg, J. S. Lattakia

A. H.

1—14, zur Beförderung nach Alex⸗ andrette an Ordre, Nr. 305 über 4 Kisten eiserne Ketten, 668 kg, M. H. N. K F. Damas 2637 1—4, zur Beför⸗ derung nach Beyrouth an Ordre, Nr. 354 über 13 Kisten eiserne Ketten, 1025,55 kg, A J K Tel Aviv 32 58 113, Nr. 333 über 19 Kisten eiserne Ketten, 1439,5 kg, A J K Tel Aviv 3259 119, Nr. 332 über 8 Kisten eiserne Ketten, 11945 kg, A ] K. Tel Aviv 3133 1—, alles zur Beförde⸗ rung nach Tel Aviv an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54.

44368 Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De⸗ zember 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in Bremen am 19. August 1939 über 2 Kisten Stahl⸗ waren, g6 kg, J. S. Tripolis / S 776

A. W. und J. S. Tripolis / S 777, zur Beför⸗ A. K. derung mit M/ S „Belgrad“ nach Tripolis / 5 an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt. Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54.

44367 Ausschluszurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De⸗ zember 1939 wurden von den Konnosse⸗ menten: 1. ausgestellt in Bremen am 18. August 1939 über 2 Ballen Papier⸗ tapeten, 186 kg, J A C Oran B66

(two cases