1939 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

t

ö *

mer dd örf er, Flora Cara, geb. Schmidt, geb. am 3. 7. e , . 3 6 f ), 59 Wittenberg, Hans

ictor Israel, geb. am 22. 7. 1904 in Breslau,

Wittenberg, Elly, geb. Neumann, geb. am 30. 6. 1910 in Breslau,

teilen. . II. Sonderunterstützung. Die bisherige , daß bei der Bemessung der

Sonderunterstützung alle Verpflichtungen berüchsichtigt werden können, die nach Art und Umfang der bisherigen wirtschaft⸗=

. . . * 5 16 1 * 6 , X ö * 2 2 r * Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 13. Tezember 1939. S. 2 73. Metzger, Pauline, geb. Altschul, geb. am 8. 12. 136. W mh rar Abraham, geb. am 8. 8. 1880 in . 2 r. ö na jn 61 1968 in Kaiserslautern, . ; hr erf is, 137. Wohlfahrt, Erna, geb. Strau b. am 26. 6. können, bleibt aufrechterhalten. Ebenso bleibt die Regelun 12 2 . ; 2 8. Wo ahrt, Werner, geb. am 89. die de ; . 2. . * . k e, . ö das 1 (brutto) des 2 flichteten vor 76. Nach mann, Otto, geb. am 24. 8. 1893 in Karls⸗ 139. e rt, Heinrich, geb. am 20. 9. 1917 in . . 431 . . 2 rr ih: wahe . nnheim, ; ungserlasses). . t t am 5.8. 140. Wolf, Alfred, geb. am 31. 1. 1888 in Stuttgart, erin allen Fällen nur in Frage, wenn a 8 ö , , 141. . 6 geb. Landauer, geb. 3. 18. 12. kee rn n gn nern während der Dienst⸗ 78 Rachmann Verner geb. am 12. 8. 1925 in 1894 in Ulm / Donau, . leistung geringer ist als Tas bisherige Ar⸗ Karlsruhe ( 142. Wolf, Ernst Julius, geb. am 31. 7. 1918 in Stutt⸗ beitse in komm en. Bei der Feststellung des neuen 79 Na th an Alfred Jakob, geb. am 22. 8. 1869 in Gau⸗ rt, ; Arbeitseinkommens sind hierbei grundsätzlich alle Bezüge zu⸗ Algesheim (ers. Bingen heim), 143. Wo'l f, Rosel, geb. am 16. 10. 1919 in Stuttgart, grunde zu legen, auf die der Die nftherpflichtete eingn arbeiig⸗ 80. Nathan, Rosa, geb. 6. geb. am 11. 12. 1880 in 144. Wolf, Wolf ÄAdolf, geb. am 30. 18. 1922 in Stutt⸗ ö 1 g . . Offenbach / Main, 18 ; sten, die der Dien . . il 2. 1917 in Frankfurt / 145. Wolf, Ellen, geb. am 20. 12. 1926 in Stuttgart, nicht hatte und die ihm nicht auf andere Weise ersetzt werden, 81. * . han, dilde, geb. am 13. 2. 1917 in Frankf 146. Wo 1. Ernst, 36 am 20. 12. 188 in Wangen rs. n 1 . in. . 6 . ĩ n ; in Kieferstädtel Konstanz), . pflichtete schu rbei en, so ist das Ar in⸗ 2 3 lde . H 147. W if h tene geb. . geb. am 10. 3. 1890 . . . er ö. eee e, . . ied ini am 23. 11. 1877 in Ladenburg (BA. Mannheim), ätte; Erkrankun enstverpfli ö = 3 ö . 148. Wolf, ar, geb. am 21. 5. . n , n enn 36 ö J 1 gelten nicht als schuldhafte . f eb. am 3. 2. 1905 in Breslau, 149. Wolf, Elisabeth, geb. am 23. 6. n Ulm / Donau, ersäumnisse in diesem Sinne. —ĩ * wir er ger. 563 geb. am 8. 1. 1890 in Merse⸗ 150. W elf Gertrud, geb. am 8. 4. 1922 in Ulm / Donau, In dem Ersten Durchführungserlaß ist unter den BVer⸗ burg . ; 151. Worm ser, Alexander Israel, 23 3m 5. 12. 1893 . ie . . ö g i n. h J am 23. 12. 1894 in in Weisendorf (Ct. Höchstädt a. d. Ai le Miete für die Wohnung de * ö MJ ; 152. Wo 2 e . . , geb. Frank, geb. am 14.9. an seinem bisherigen Wohnort genannt. Unter Aufhebung 87. Pollak, Dora Sara, geb. Gerstel, geb. am 14. 9. 1893 in Augsbur ö meiner im Ersten Durchfüͤhrungserlaß vom 30. 1897 in Oberglogau (Krs. Neustadt, O. 8) 153. Wormser, Elisabeth Fanny Nanette Sara, geb. am 1939 kes hin 2 Abs. Za) gegebenen Weisungen la s ö. 9 88. Po mmer, Artur Israel, geb. am 6. I1. 1894 in 11. 7. 1921 in Augsburg, zu, daß die Arbeitsämter, soweit nach de Schweinfurt / Bayern, 154. Wor mer, Hildegard Anita Sara, geb. am 11. 8. dorstehenden Absatz HJ in 89. Bommer, Wilhelmine Sara, geb. Schulherr, geb. 1922 in Augsburg, Frage kommt, zur Erleichterung der Zah⸗ am 15. 4. 1902 in München, . 155. Würzburger, Herbert Israel, geb. am 9. 9. 1944 Tung der Wohnungsmigte allen n n nn 90. Pommer, Ernst Israel, geb. am 2. 5. 1923 in in Höchst / Main. . pflichteten, die eigene Wohnung haben un . München, Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag—⸗ die mindestens einen J 91. Prager, Rudolf, geb. am 21. 11. 1897 k ö nahmt. hal . ö 9 . h . 53 3 . 5 16 u 19 . ; : in n mi. ; . ö . ö Berlin, den 10. Dezember 1930 währen; in besonders gelagerten . rf die Sonder⸗ 93 * nd, Chaja Rihfta geb. Fortgang, geb. am 26. 12. Der Reichsminister des Innern. unterstützung als Mietbeihilfe über 50 vc der Wohnungs. Ig in Grebow (Galizlen;, S. V.: Pfundtner. miete n, . die K J . 12. 1984 um neuen Arbeitseinkommen a— ; . J . ö . 99 darf zu diesem Zweck monatlich der Betrag von 50, - R 95. Sa lom on, Heinz, geb. am 14. 12. 1910 in Halle / . Zweiter Erlaß als Höchstbetrag in keinem Falle überschritten werden. Saale, J zur Durchführung der Anordnung über Unterstützung für Der Betrag der Sonderunterstützung, der danach zur Er⸗ 96. Salomon, Eidth, geb. Fash, geb. am 15. 4. 1910 in Dienstverpflichtete. leichterung der kee nz in ,, ö. ben 97 . un, Sigismund Hirsch, geb. am 18. 8. 188?! . Sei der Durchführung meiner Anordnung über Unter . Tie i n ge. . se, n,, . . 9 ö 5 geb. 8. stützung für , vom 4. September 1937 , len boß Thiele wetrag. vom Arbeitsamt 98 9 . Ro zb. Rosenthal, geb. am 17. 8 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 207, Reichsarbeitsbl. 1939 nmittelbar an den Hauseigentümer überwiesen wird, soweit * ndr (e r in l, geb. am 8. S. J 41) und des dan ergangenen Ersten. Erlasses vom k. ein Bedürfnis besteht. Sollte es bisher in Ein zelfallen 99. See . un, Hann. geb., am 29. 5. 1928 in Breslau, V. September 1939 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 231, 33. efennkennsnn da als Sonde runterftlützun zh die ih. Zee nrg n g, Ern, gb. ann s. g, ö ir Breslau, Föeichegiheitstk, 1a, s, l, en het e fi gereist. . . ein höherer Betrag als der genannte vom ir letgan , e . . Dic ma , , , n. Wies. Erweiterung der dort zugelassenen Leistungen, insbesondere beer dme refst. fer darf dicser Höhere Betrag weiter ge . . . . . bei Berechnung der Mietbeihilfe und durch mildere Anrech⸗ wahrt ö. solange Di. VWathähnrise die Zahlung dez 102. Si m'on Else Sara, geb. Hirsch, geb. am 19. 12. 1901 nung des Mehrverdienstes an der neuen Arbeitsstelle auf den hon en , Hijertigen in Sandan / Pfalz; J . Trennungszuschlag wünschenswert und vertretbar ist. Unter 3. ö er fer. rn ctlich darauf hingewiesen, daß 103. Tim un! Her Israel, geb. am 1. 5. 1925 in Wies- Aufhebung der entgegenstehenden Weisungen des Ersten damid nd kuckeel Grundlage lediglich für die Zahlung der J Israel, geb. 33 Durchführungserlasses vom 30. September 1939 bestimme ich n belhrffe ge rofsen ist. Laß aber im übrigen die Mögli ch⸗ 104. Si m'ons, Johann Luwig Hugo, geb. am 1. 7. 1893 deshalb für die weitere Durchführung folgendes: kee en gerne f 5. . e. . a . . ö. in Ve ä isheri ise weiterbesteht. Die in meine os. 9 . At, Cyn, geb. Hahm, gesch. Rühle, geb. am I. Trennungszuschag. be on w ö . . ein, ag d 18. 8. 1897 in J Der Trennungszuschlag wird unter den bisherigen Vor⸗ Arbeitsämter bei der Gewährung der, , n, ohne Eng⸗ 106. Si mons, Regula, geb. am 5. 9. 1925 in Berlin⸗ aussetzungen und in der bisherigen Höhe weitergewaäͤhrt. Er herzigkeit zu verfahren haben, gilt auch weiterhin. Lichterfelde, beträgt alfo bis zu 19.— K.. wöchentlich. Auf den Tren⸗ . . 107. Simons, Ursula, geb. am 18. 5. 1927 in Berlin- nungezuschlag sind wie bisher alle sonstigen Trennungs- III. niegelun für die Arbeiter und Angestellten, die den Lichterfelde, entschädigungen anzurechnen, insbesondere ein etwa während ienstverpflichteten gleichstehen. 108. Schiratzki, Jacob Israel, geb. am 20. 12. 18385 in der Dienstzeit gewährtes tarifliches Trennungsgeld. (us— In meinem Erlaß vom 8. November 1930 SDeutscher . söfung, ferner etwäige Uebernachtungszulagen und Ver- Reichs nz ger Nr. A656, Neichsarbeitz blatt 1836 i bis 109. . iratzki, Franziska Sara, geb. Stern, geb am pflegungsgelder, nicht . Zulagen, die nicht als Tren⸗ ö. ö i habe ichs ige fr ber Ten n nhözusschlag un 23. 6. 1889 in Sckershausen (Krs. Marburg / Lahm), nungsentschädigung, sondern als Enischädigungen für beson⸗ ö 110. Schiratzki, Alwin Abba Schalom, geb. am 13. 2. deren Aufwand an dem Arbeitsplatz anzusehen sind, 4 B. Fogesnene ln g t, derb Durchführungserlases, vom 1922 in Merzhausen (Krs, Marburg / Lahn), Bekleidungsgelder, Schmutzgelder usw., . nicht Wege⸗- Yo Gerl , en, fiche ene hh t werden 111. Schiratz ki, Hanna Jochewed, geb. am 1. 4. 1923 in gelder und Fahrzeitentschadigungen. Soweit der Dienst⸗ bars sebr ban mch! Bhnfebee ssihteh fd, ble aber einen Ockershausen (rs. Marburg / Lahn), hderpflichtete bei der Dienstleistung ein höheres Arbeitsein- , k 112. Schneider, Fritz, geb. am 19. 1. 1898 in Mittel⸗ kommen hat als an seiner bisherigen Arbeitsstelle, ist das Fieiben na hre, d e ber ue its neemt. igont= , , 9 Mehrginckom m en abweichend don der bisherigen Rege. tischen Gründen so wichtig ist, das einem Arbeits platzwechsel 113. Schwarzschild, Agnes Fanny, geb. am 7. 8. 1910 lung auf den Trennungszuschlag nicht, anzurechnen, soweit . ,, , . in Frankfurt / Main, J es durch erhöhte Arbeitsleistung gegenüber derjenigen auf ine nnen ehen Celnhein ce, Weiße anzuwenden 114. Steuermann, Jakob Israel, geb. am 21. 4. 1878 der bisherigen Arbeitsstelle erzielt wird; im übrigen ist es 26 ler l de cee fi wien Cülelchstellüng vorfaegen, hai in Obbach, ; anzurechnen. Hat allo der Dienstyeryflichtete z. B. auf seiner daz Rebckes mt Lon Hall zu Fall auf Antrag des Arbeiters 115. Ste ne rim ann, Charlotte, geb. Herzberg, geb, am früheren Airbeitsstelle in 45 Arbeitsstunben im Stundenlohn oder Angestellten zu Früfen. Arbeiter oder Angestellte, die 3 1. 1889 in Magdeburg Buckau, 18. f verdient und erdient er jetzt während der Dignst· ihren 9 Algen ber zplae or dene J, Juhm 1 an—= 116. ö u erm ann, Ilse, geb. am 9. 9. 1912 in Magde⸗ . ö ö. 18 ehe e nnen n ö . . für eine Gleichstellung mit Dienst⸗ urg, REA, so liegt zwar Mehrverdienst, aber keine erhöhte ̃ 3 ihr: r ein ug. Ku gr m ann, Marianne, geb, am X. 4. Iro in Eheitslc stu n lt Serre nene eg rere der H,. r g,, . k Magdeburg, verdienst von 12, Re ist somit auf den Trennungszuschlag f ö ö. duch bern segter Car menes Cr. 118. Stolpin, Max Israel, geb. am 12. 5. 1884 in Pr. anzurechnen. Hat der Dienstverpflichtete dagegen an der Krenn, Ten än geh' und, e erk lerftutzung ü 1, Tel g, gn een, en dei, e, n n, ee, Q olpin, geb. ö TV. unden 48, erdi e *I z . fl titertjfeee äs ür Höch s, n, le in lsbelthhel, ef e an . irre , vom ö. November 163 midrückich ausgenommen habe 120. Stolpin, Margot Sara, geb. am 6. 1. in 60, RM, so ist der Mehrverdienst von 12. ur ; binn vvermehrte Arbeitsleistung erzielt und bleibt deshalb von der IV. Beststellung des hben geimternmenn, . 121. Strauß, Eugen Israel, geb. am 24. 6. 1879 in Anrechnung auf den Trennungszuschlag frei. Hat der Das Arbeitseinkommen, nach dem sich die, Höhe des Ulm / Donau, BDienstverpflichtele an der bisherigen? Arbeitsstelle im Trennungszuschlages oder einer Sonderunterstützung nach 12. St rau h. Irma Sara, geb. Moos, geb. am 28. 3. Stundenkohn in 48 Arbeitsstunden 48, EM verdient diesem Erlaß richtet, ist durch Arbeits bescheinigungen nachzu⸗ 1890 in Reukllingen, . ( und verdient er an der neuen Arbeitsstelle im Altordlohn weisen, die mindestens alle vier Wochen, bei Gehaltsempfän= 123. Tiefenthal, Josef Israel, geb. am 10. 9. 1880 in ebenfalls in 138 Arbeitsstunden 66, EM, so bleibt auch gern monatlich dein Arbeitsamt inzureichen . das für die Stuttgart, dieser Mehrverdienst, da durch erhöhte Arbeitsleistung er⸗ ewilligung des Trennungszuschlags oder der Sonderunter. 124. Tiefenthal, Helene Sara, geb. Jacob, geb. am zielt, von der Anrechnung auf den Trennungszuschlag frei. ien v dig ist. Der Ünterniehmer, in dessen Betrieb 34. 4. 1383 in Stuttgart, . gleiche gilt, wenn der Dienstverpflichtete an der früheren die ö erfolgt oder die staatspolitische wichtige 125. ö. Alexander Israel, geb. am 8. 4. 1905 Arbeftsstelle im Akkord in 48 ,,,, Arbeit , n, vt gef hl het bisl. ,, in Berlin, verdient at und jetzt im Akkord in rbeits⸗ ungen auszustellen und dabei einen Vordruck zu verwe 126. Wein stein, Ellen Sara, geb. Klebe, geb. am 18. 6. stunden het. R. M egen. Arbeitet der Dienstverpflich⸗ . 3 Anfordern vom Arbeitsamt zur erben e. 1910 in .. tete im Akkord ebenso lange, wie er an seiner bis⸗ wird. Aus diesen Arbeitsbe ,, müssen das tatsäch 27. Weinst ein, Eg, geb, am 29. 4. 1936 in Erfurt, herigen Arbeitsstelle im Attord' gearbeitet hat, erzielt er aber liche Arbeitseinkommen einschließlich einer tariflichen Tren. J28. Be stheim er, Ist Fsrael, geb. am J. 4. 1902 in Babel durch günstigere Aktkorbbedingungen ein höheres nungsentschädigung insgesamt und ferner die Beträge zu ent Bad Mergentheim Arbeitsentgelt als an der früheren Arbeitsstelle J wird nehmen sein, die nach * chnitt J dieses Erlasses von der An; 189. Bien er, Man Ffrael, geb. am 14. 6. 1880 in dohen⸗ dieser Mehrverdienst, da nicht fern vermehrte Arbeltsleistung rechnung auf den Trennun Hu n freibleiben oder die na Ci erzielt, auf den Trennungszuschlag angerechnet. Abschnitt II dieses unf. als neues Arbeitseinkommen 180. Bie ne r, Marte Sgra, Reb, Ealemen geb. am 81. 5. Sowelt bei der ünrechnung bon Bezügen des Dienstver⸗ ö der ein zu gelten haben, für die Arbeitsbeschein 18806 in Kruschwitz (Reg⸗Bez. gehen salßer flichteten auf den Trennungszuͤschlag hiernach noch e, rn. ung ausgestellt wird. Der Unternehmer hat diese Arbeite 181. Wie ner, Manfred Israel, geb. am 2. 4. 1927 in . auftreten, ermächtige , des Landeg⸗ 6j einigingen mindestens alle vier Wochen, bei Gehalt Vittenberg, arbeitsamts, in dessen Beziri das Arbeilgsamt liegt, das für empfängern monatlich uẽnvergüglich dem 2 Arbeit 182. . . e öh. d ĩ. ö f ö r, Siegfried Iswael, geb. am 14. 3. die e rn, des ,, 1. ist, zur . n n,, t für 5 eit u ollstandigkeit b in Regen dung Behebung dleser Zweifelsfvagen ende Weisung zu er⸗ Angaben veran ; . 383

V. Abschlags zahlungen. Solange die im Abschnitt IV vorgeschriebenen .

bescheinigungen dem Arbeitsamt nicht vorliegen, hat Arbeitsamt auf den Trennungszuschlag und auf die

onde n

36 2 * * * * ,, 2 * ; * 2 . . . r . .

Neichs. und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 13. Dezember 1939. S. 3

unterstützung Abschlagszahlunge in der Höhe u leisten, die nach den beim Arbeitsamt vorliegenden Unterlagen voraus⸗ ichtlich in Betracht kommen. Ergibt sich bei der Vorlage der

rbeitsbescheinigungen, daß Ueberzahlungen geleistet worden sind, so sind die überzahlten Beträge bei den Zahlungen im Laufe des darauffolgenden Monats einzubehalten; Ueber⸗ zahlungen bis zu 10 R. bleiben außer Betracht.

VI. Zuständigkeit.

Der Antrag auf Trennungszuschlag oder Sonderunter⸗ kinn ist von dem Arbeiter oder Angestellten bei dem Ar⸗ eitsamt zu stellen, in dessen Bezirk er vor der Dienstleistung oder vor der Arbeitsaufnahme seinen . oder gewöhn⸗ lichen Aufenthalt gehabt hat. Dieses Arbeitsamt ist für die Bewilligung und die Zahlung zuständig. Verlegt der Arbei⸗ ter oder Angestellte nach der Bewilligung seinen Wohnort voraussichtlich dauernd in den Bezirk eines anderen Arbeits⸗ amts, so kann dieses Arbeitsamt von dem bisher zuständigen Arbeitsamt für die weitere Gewährung der Leistungen als zuständig erklärt werden. Die Zahlung der zu leistenden Be⸗ träge 4 durch das Arbeitsamt an den Angehörigen des Arbeiters oder Angestellten, den dieser zur Empfangnahme der Zahlungen ermächtigt hat. Hat der Arbeiter oder Ange⸗ stellte keine Angehörigen, so ist die Zahlung an ihn zu leisten; . darf eine Zahlung über den Betrieb in keinem Falle erfolgen. ;

VII. Inkrafttreten.

Dieser Erlaß tritt mit Beginn der Lohnwoche in Kraft in die der 1. Dezember 1939 an ö .

Berlin, den 12. Dezember 1939.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Sy:rup. Bekanntmachung. betreffend die Finanzabteilung beim Evangelischen Konsistorium in Königsberg in Preußen.

Auf Grund 1 der Fünfzehnten Perordnung zur Durch⸗ 6 des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evange⸗ ischen Kirche habe ö den Konsistorialrat Dr. Krause zum Mitglied der Finanzabteilung beim Evangelischen Konsistorium in Königsberg ernannt. ;

Berlin, den 9. Dezember 1939. Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten. Kerrl.

Bekanntmachung. Es wird beabsichtigt, die nachbezeichneten Akten des Neichspatentamts zu vernichten: a) der erteilten Patente, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem der Schutz erloschen ist, 15 Jahre verflossen sind; g b) der Patentanmeldungen, die nicht zur , eines Patentes ifi: haben, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem die Anmeldung 3 rechtskräftige Erledigung gefunden hat, 15 Jahre verflossen sind; e) der eingetragenen Gebrauchsmuster, soweit na ibkenß des Jahres, in dem die Löschung in der Rolle vermerkt worden ist, 10 Jahre ver⸗ flossen sind; ch der Gebrauchsmusteranmeldungen, die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt haben, Jahrgang 1933 . e) der gelöschten Warenzeichen, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem die Löschung erfolgte, 10 Jahre verflossen sind; . kh der Warenzeichenan meldungen, die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt . wei 10 Jahre nach Ablauf des . verflossen sind, in dem die Anmeldung ihre rechtskräftige Er⸗ ledigung gefunden hat.

, Anträge wegen Sonderbehandlung bestimmter Akten der bezeichneten Art sind von den Beteiligten bis zum 1. Januar 1940 einzureichen und zu begründen.

Berlin, den 11. Dezember 1939.

Der Präsident des Reichspatentamts. Klaue r.

Nachtrag. . Die Inderziffer der Sroßhandelspreise im Monatsdurchschnitt Movember 1939.

= 3. 1915 = 100

Ver⸗ Indergruppen Monatedurchschnitt znderung Oktober November in . ; A639 1 , 107,6 0,9 . Industrielle Rohstoffe und 2 949 96,0 ö 96,7 * O7

ele f en . Nl. Industrielle Fertigwaren: . ö . 133 81 onsumgũüter d 2 * . 136,3 1 6.7 * ö Industrielle Fertigwaren zu⸗ sam men 126,2 1264 . 9 Gesamtinder ö 10,1 1074 j 9

Statistisches Reichsamt.

atugemeine Anordnung über Kühlwasserzusatzmittel.

Vom 12. Dezember 1986.

Auf Grund der er,, über den Warenverkehr in er Dann vom 18. August 1938 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1480) M Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Neberwachungsstellen vom 4. September 1984 (Deutscher eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 dom September 1934) und der Bekanntmachung über die Reichs⸗ tellen zur hie , m,. und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsaͤnzeiger und Preußi⸗

scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§81 () Zusatzmittel, durch die der Gefrierpunkt des Kühl⸗ wassers bei Motoren aller Art herabgesetzt oder durch die der Ansatz von Niederschlägen oder die . an den Kühl⸗ . und Leitungen verhindert werden sollen, dürfen nur ann angeboten oder in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Unschädlichkeit für Metalle und Kautschuk auf Grund einer Prüfung durch das Staatliche Materialprüfungsamt in Berlin⸗Dahlem, Unier den Eichen, kg he worden 9 8 Die Kosten der Prüfung sind von den Herstellern der Zusatzmittel (Abs. I) zu tragen. §5 2 Zusatzmittel (G 1), die sich bereits im Handel befinden, dürfen bis zur Entscheidung des Staatlichen . , . weiter angeboten oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bis zum 15. Januar 1940 zur n

bei dem Staatlichen Materialprüfungsamt angemeldet wor⸗ den sind. . 83

uwiderhandlungen egen diese Anordnung werden nach den ss 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. . 8 4

Diese Anordnung tritt am Tage na im Deutschen Reichsanzeiger und Preußis in Kraft.

Berlin, den 12. Dezember 1939.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. Rietdorf.

der Verkündung n Staatsanzeiger

Cand Mecklenburg.

Bei der öffentlichen Auslosung der 4M (n) 3 Anleihe des Freistaates Mecklenburg⸗Strelitz von 1930 zur Einlösung mit 102 * am 1. April 19410 wurden gezogen die Nummern:

Buchstabe Ar Nr. 23 24 59 85 130 229 265 278 323 333 379 481 518 529 543 588 628 670 685 771 792 1207 1263 1333 1362 1409 1462 1494.

Buchstabe B: Nr. 19 26 61 96 107 164 166 214 298 313 346 355 408 420 436 496 526 586 682 793 935 936 938 6 987 989 990 991 1041 1096 1135 1179 1234 1236 1254 1255 1268 1273 1307 1339 1340 1351 1374 1375 1573 1673 1704 1801 1857 2006 2072 2073 2150 2203 2217 2222 2296 2298 2365 2432 26598 2627 2726 2815 2875 2949 3256 3268 3467 3511 3551 3584 3586 3629 3687 3701 3751 3784 3791 3841 3866 4005 4016 4131 4178 4225 4231 4349 4526 4591 4592 4609 4677 4840 4861 5010 5031 5036 5231 5371 5429.

Buchstabe C: Nr. 35 52 59 1609 174 261 478 493 629 666 672 676 689 749 792 825 847 889 922 1002 10093 1919 1064 1098 1121 1188 1275 1301 1422 1437 1663 1673 1701 1810 1915 1916 1933 1990.

Buchstabe D: Nr. 33 80 129 279 293 322 380 407 414 554 555 642 765 787 793 797 830 göß 957 968 1034 1127 1144 1157 1171 1327 1353.

Buchstabe E: Nr. 177 266 315 319 345 389 422 436 457 445 a' 4865 602 61 697 725 737 8iZ S5 857 908 346

Von der Goldwährung zur Arbeits⸗ währung. Gin Artitel von Reichsbantdirertor Emil Puh.

In dem Deutschen Beamten⸗Kalender 1940 veröffentlicht Reichsbankdirektor Emil Puhl einen Aufsatz über das Thema „Von der Goldwährung zur Arbeitswährung“, dem wir u. a. solgendes entnehmen; Direktor Puhl spricht einleitend davon, daß es in der liberalistisch⸗kapitalistischen Wirtschaftsepoche der Vor⸗ kriegszeit weitgehend möglich war, die richtige Relation rg, Geld⸗ und Güteyme e u dn und aufrechtzuerhalten. Die Goldwährungsvorschriften ermöglichten unter den damals gege⸗ benen Vorgussetzungen einen wenigstens im Prinzip auto⸗ matischen Ausgleich zwischen Geld- und Güterseite. Der Weltkrieg 6 die wesentlichsten Voraussetzungen für das Funktionieren es Goldwährungssystems, und als die Massenkündigungen aus⸗

ländischer Gelder im Sommer 1931 das internationale Kredit⸗

gebäude zum Einsturz brachten, wurde es offensichtlich, daß die Gold= währung erschüttert war und neue Wege gesucht werden mußten. Ein wirklicher Umbruch der deutschen Währungspolitik fand edoch erst statt, als mit der nationalsoziglistischen Revolution ie Staatsgewalt in die Hand einer kraftvollen, zielbewußten ührung überging. Der Nationalsozialismus unternahm es so⸗ ort, die deutsche Wirtschaft durch eine aktive, nationale Politik aus em Deflationszirkel der „Weltkonjunktur“ 1 ierzu bedurfte es auch einer Neuorientierung der Währungspolitik.

Um die Reichsbank in den Stand zu , ihr durch die gewaltige Dynamik unserer Wirtschaftsentwicklung nach der Macht⸗ ergreifung gestellten besonderen Aufgaben zu erfüllen, wurden schon in den Jahren 1983 und 1937 wichtige gesetz berifche Maß⸗ nahmen getroffen. Sie gipfelten darin, die Reichsbank auch recht⸗ 3 wieder vollständig in die Währungshoheit des Reiches ein⸗ ubeziehen und dem Hahrer unmittelbar zu unterstellen. ven ö fanden sie in einem völlig neuen . Swerk, dem über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 19839.

Es ist kein Zufall und keine ,, , wenn das en ,, . den Namen der Reichsbank in „Deutsche Reichs⸗ a 2 e r

hat. Hierdurch, wird gegenüber aller Welt der nationale Charakter unseres ah n m. besonders hervor⸗ ,,. Nur eine von allen internationalen Einflüssen freie

eichsbank ist in der Lage, die von der Staatsführung betriebene nationale, d. h. von der Weltkonjunktur , n und auf . im rn gerichtete Wirischaftspolitit aktiv zu unter-

n.

Dle Neuordnung der Deckungsvorschriften schafft die formalen Grundlagen. Deutschland war ja bereits unmittelbar nach der Machtergreifung über die 2 Erkenntnis, daß die Rolle des Goldes als Faktor der Stabilerhaltung des inneren Geld-

Wirt chaftsteil.

tember 1939 in Ga ommenen weltpolitischen Ereignisse erer e g g , mg mne en, end, .

—— 1001 1025 1164 1196 1214 1243 1353 1375 1534 1630 1724 1780 1781 1866.

Schwerin, den 6. Dezember 1939.

Mecklenburgisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen. ̃ J. A.: Reinke.

Bertanntmachung.

Die am 12. Dezember 1939 ausgegebene Nummer 246 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Einführung der Verordnung über die , . von Kraftfahrzeugen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten. Vom 9. Dezember 1939. ;

Verordnung zur Einführung des ,, , . und . in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. om 11. Dezember 1939. Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 9, l5 REwA. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Ren“ für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 13. Dezember 1939.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. Nichtamtliches. HDostivese n. Aufschrift der Feldpoftsendungen. Die Deutsche Reichspost erinnert daran, daß seit 1. November

1939 auf Feldpostsendungen die Angabe einer Postsammelstelle . r no ig ist. Der überflüssige Zusatz wirkt im Ver⸗ teildienst störend. .

Sernsprechdienst mit Schweden.

Privatgespräche mit Schweden sind nur in dänischer, deut⸗ scher, englischer, . ,,,, ö schwedi⸗ er und spanischer Sprache, mit den Niederlanden nur in . cher, englischer, fraͤnzöfischer und niederländischer Sprache zu⸗ gelassen.

Zulaffsung von Paketen mit den eingegliederten Oftgebieten. .

Die Deutsche Reichspost hat den Paketdienst zwischen dem bisherigen Reichsgebiet einschließlich der ehemaligen Freien Stadt Danzig sowie Ostoberschlesiens und den Postorten der eingeglie⸗ derten Ostgebiete (Regierungsbezirke . Bromberg, Posen, Hohensalza, Kalisch, Zichenau und Gebiet Suwalki) eingerichtet. Es sind gewöhnliche Pakete (einschließlich der unversiegelten Wertpakete) ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 5 kg von und an deutsche Behörden und Parteidienststellen sowie von und an Angehörige dieser Behörden usw. zugelassen. Jedem Paket ist eine gelbe Inlandspaketkarte beizufügen. Zollpapiere usw. sind nicht erforderlich. Dienstpakete und Pakete von . angehörigen an Privatpersonen müssen ebenso wie die zugehörigen Paketkarten mit dem Abdruck des Dienstsiegels versehen . In der Aufschrift der Sendungen und der Paketkarten an Behörden⸗ gan . in den Ostgebieten muß die Amtsbezeichnung des Empfängers und die Behörde oder Parteidienststelle angegeben sein, bei der er tätig ist. Die Pakete unterliegen dem Frei⸗ machungszwang. Auskunft über Gebühren usw. erteilen die Aemter und Amtsstellen der Deutschen Reichspost.

wertes ausgespielt ist, hinausgegangen und 3 seine Währungs. ,. am . einer vollbeschäftigken Wirtschaft ausgerichtet. Die otenausgabe wurde bereits * , . unmittelbar auf die an⸗ 2 nationale Produktion bezogen, die, wie der Führer auf em Parteitage Großdeutschlands erklärt hat, die reale Deckung unserer deutschen Währung ist. Jetzt ist in einem Währungs⸗ gen ndgeses vollständig mit der traditionellen Goldautomatik ge. rochen worden. Das neue Gesetz über die Deutsche Reichsbank ö daß die Deckung der umlaufenden Reichsbanknoten in erster Linie durch kurzfällige Forderungen erfolgt, die im Zu⸗ sammenhang mit der ß Gesamtproduktion entstanden sind. Damit ist die deutsche a litik endgültig als Dienerin der großen, von der natignalsozialistischen Staatsführung gestellten Aufgaben ber Nation bestätigt worden.

Die Gold⸗ und Devisenbestände der Deutschen Reichsbank sind nach dem neuen Gesetz erst in zweiter Linie als Deckung zu ie Sie sind in einem Umfang zu halten, wie es zur e⸗ ung des Zahlungsverkehrs mit dem Auslande und zur Verteidi⸗ gung des Wertes der Reichsmark auf den internationalen Devisen-⸗ märkten erforderlich ist. Die Neuordnung der Decku . rührt natürlich in keiner Weise an die Stabilität unserer 6 Die Reichsmark ist stabil geblieben, als die 40 Ri Gold⸗ und Devisendechung zwar noch auf dem Papier, aber 8 niehr in Wirklichkeit vorhanden war. Sie bleibt auch nach der kt erfolgten Streichung der durch die Entwicklung überholten

rschriften stabil. Das Reichswirtschaftsministerium und die ihm untergeordneten n, , n, eichsstellen, Prüfungs. und Außenhandelsstellen arbeiten an der Stabile rhaltun des Außen⸗ wertes der Reichsmark mit. Wiederum das a s rifch . ministerium, dann das Arbeitsministerium und die ihm unter⸗ 6. Reichstreuhänder der Arbeit sowig vor allem der Preis ommissar treffen im Verein mit der Reichsbank die Maßnahmen, die im Innern . der Stabilität der gegenseitigen Be ziehungen zwischen ldmenge. Produktions und Ver .

ütern erforderlich sind. Der' Erfolg diefer Zusammenarheit b è ,. ie von der ic r rer des eingeschlagenen Weges.

Die außerordentlichen Ain border n gen, welche die im Sep.

bank neue Aufgaben gebracht. In dem wichtigsten Ziel unsen Arbeit ge ger, der Währungsstabilitãt iii dadurch keinerlei Aenderung eintreten. Ne besonderen Maß⸗ nahmen, die die Reichsbank In ammenarheit mit anderen . unter den obwaltenden Verhältnissen der letzten Jahre zu icherung der deutschen Währung getroffen hat, sowie die . gesetzliche Regelung sind in ihren ügen völlig au veichend, um den Wert der Reichsmark auch in Zeiten kriegerischen Verwicklungen zu erhalten. 3. ö

* 7 *

1 *