1939 / 294 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 15. Dezember 1939. S. 2

sätzen und für den Bezug der auf die einzelnen Abschnitte aus⸗ zugebenden Mengen kerne Veränderungen ein. Eier nach Aufruf. VI. Nährmittelkarte

Das Forinat der Nährmittelkarte ist dem der übrigen Lebensmittelkarten angeglichen worden. Die Karte enthält etzt 38 Einzelabschnitte; sie ist gemäß dem anliegenden Nuster zu gestalten *).

Die Vierwochenrationen an Nährmitteln, Sago, Kar⸗ toffelstärkemehl oder anderen ähnlichen Erzeugnissen sowie Kaffee⸗Ersatz oder ⸗Zusatzmitteln gelten in der bisherigen Höhe weiter. Auf die Nährmittelkarte werden mit Ausnahme von Reis, für dessen Bezug eine besondere Regelung vorbe⸗ halten bleibt, dieselben Erzeugnisse wie bisher abgegeben. Es können bezogen werden:

1. Auf die Abschnitte N 1—NI0, N11 - N20 je 25g

Nährmittel,

2. auf die Abschnitte N21, N 22, N 30, N31 je 259g Sago oder Kartoffelstärkemehl oder andere ähnliche Erzeug⸗ nisse oder Nährmittel nach näherer Weisung der zu⸗ ständigen Hauptvereinigung,

3. auf die Abschnitte N23, N32, N 33 je 125g Kaffee⸗ Ersatz⸗ oder Zusatzmittel, auf den Abschnitt N24 25g Kaffee⸗Ersatz⸗ oder ⸗Zu⸗ satzmittel,

auf die Abschnitte N28 / 29 250g Hülsenfrüchte (Son⸗ derzuteilung gemäß Aufdruch.

Zweiter Abschnitt: Reise⸗ und Gaststättenkarten, Nährmittelkarten Umtausch der Haushaltskarten in Reise⸗ und Gaststättenkarten

Auf Grund zahlreicher Beschwerden habe ich feststellen müssen, daß die von mir mit Erlaß vom 20. chi 1939 II C1 1392 getroffenen Bestimmungen, betr. Reise⸗ und Gaststättenkarten, von einem großen Teil der Ernährungs—⸗ ämter nicht richtig gehandhabt werden.

Bei dem Umtausch von Haushaltskarten gegen Reise⸗ und Gaststättenkarten müssen die auszugebenden Karten mit den einzuziehenden in den Mengen übereinstimmen. Sonder— zuteilungen, für die auf den Haushaltskarten besondere Einzel= abschnitte vorgesehen sind, müssen hierbei ,, ,. berücksichtigt werden. Für diese Mengen müssen also ent— sprechende Einzelabschnitte der Reise⸗ und Gaststättenkarten ausgegeben werden. Bei der Reise- und Gaststättenkarte für Fleisch ist dies in vollem Umfang nicht möglich, weil deren Einzelabschnitte über 50 g, die Sonderzuteilungen an Fleisch aber über 1259 lauten., Hier ist entweder a b zurunden oder aber auf Wunsch ein Einzelabschnitt über 125g Nährmittel zum Ausgleich auszuhändigen.

Nährmittelkarten

Nach meinen Feststellungen ist bei der Ausgabe von Reise⸗ und Gaststättenkarten zum Teil die Nährmittelkarte eingezogen worden. Das ist nicht zulässig. Die Nährmittel⸗ karte muß in jedem Falle in der Hand des Verbrauchers bleiben. Es sind lediglich die entsprechenden Einzelabschnitte zu entwerten.

Dritter Abschnjtt: Schlußbestimmungen

Die Bestellscheine sind in der Woche vom 8—13. Januar 1940 bei den ö abzugeben. ö ö

Ich ersuche, den Druck und die Verteilung der Karten so zu beschleunigen, daß die Versorgungsberechtigten spätestens am 7. Januar 1940 in den Besitzer der Karten gelangen. Die Gültigkeit der Reise⸗ und Gaststättenkarten wird über den 14. Januar 1940 hinaus bis zum 11. Februar 1940 verlängert.

Die Matern, die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellt worden sind, werden Ihnen wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übermittelt. Um Fälschungen zu erschweren, ersuche ich, auf den Karten ein Landes- oder Kreiswappen bzw. siegel anzu⸗ bringen. Um den hierfür erforderlichen Raum zu schaffen, ist das Hoheitszeichen an die linke Seite des Stammabschnittes gerückt worden.

Einige Ernährungsämter lassen die Karten mit fort⸗ laufenden Nummern versehen, um dadurch die Verteilung und die Kontrolle zu erleichtern. Ich beabsichtige, diese Regelung allgemein einzuführen und ersuche, nach Möglichkeit bereits bei dem Druck der Karten für die hier in Betracht kommende Zuteilungsperiode die Numerierung vorzunehmen.

Berlin, den 7. Dezember 1939. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Backe. Geschäftszeichen: II C1 2400.

) Hier nicht mit abgedruckt.

2 Bekanntmachung gemäß 5 9 Absatz 3 der Satzung der Deutschen Rentenbanl.

Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten, von der Reichs regierung und vom Präsidenten des 35. nungshofs des Deutschen Reichs bestellten Kommissare heute stattgehabte Prüfung ist festgestellt worden, daß die durch die Rentenbank⸗ berordn ung vom 15. Oktober 1923 RGBl. 1 S. 963 in Verbindung mit dem Gesetz über die Liquidierung des Um⸗ laufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 RGBl. II

S. 252 vorgeschriebene Deckung der Rentenbri Rentenbankscheine vorhanden ist. g entenbriefe und

Berlin, den 14. Dezember 1939. Deutsche Rentenbank. Der Verwaltungsrat. Granzow, Präsident. Der Kommissar der Reichsregierung. Dr. Scheche, Ministerialdirektor.

Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungshofs

n des Deutschen Reichs. nahe Stengel, Geh. Regierungsrat,

Direktor beim Rechnungshof des Deutschen Reichs.

Erste Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen zur Einführung des Gesetzes über das Kreditwesen im Memelland.

Auf Grund der Verordnung über Uebergangsmaßnahmen beim Inkrafttreten des deutschen Kreditwesenrechts im Memel⸗ land vom 19. April 1939 (GReichsgesetzbl. 1 S. S567) in Ver⸗ bindung mit Artikel Z der Verordnung zur Aenderung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 15. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1953) wird bestimmt, daß die Fünfte Be⸗ kanntma 1 des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 1. August 1535 (Deutscher Reichsanzeiger und Pxeußischer Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1935) im Memelland am 1. Januar 1940 in Kraft tritt.

Berlin, den 14. Dezember 1939.

Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Gottschi ck.

1. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zu Anordnung 61 (Zulassung von Austauschgerbstoffen).

Vom 15. Dezember 1939.

Gemäß 8 6 Abs. 1 der Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 27. Oltober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 253 vom 28. Ok⸗ tober 1939) wird bekanntgemacht: 2

1. Die in Ziffer 2 genannten künstlichen Gerbstoffe wer⸗ den gemäß 8 5, 7 Abs. 2 der Anordnun 61 der Reichsstelle . Lederwirtschaft unter den in ier aufgeführten Auf⸗ agen als Austauschgerbstoffe zugelassen.

Die Zulassung erfolgt für bestimmte Lederklassen.

Es gehören zu: 3 I: Bodenleder jeder Art; Lederklaffe II: Fahlleder, Blankleder, RKiemen⸗ und andere technische Leder, Geschirr⸗ und Sattlerleder, Vachetten;

Lederklasse III: . aus Fellen der Häutegruppen F und G. Z. Als Austauschgerbstoffe zugelassen sind:

A. für die Lederklassen 1 und II: 1. Tanigan extra A, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20; B. für die Lederklassen I, II und III: g. Irgatan Ad. 1, II und III, Hersteller: J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach / Baden; C. für die Lederklassen Al und III: 3. Tanigan extra B, Hersteller: J. G. Farbenindustrte Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20, 4. Tanigan extra C, Hersteller; J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20, 5. Tanigan extra D, Hersteller; J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Nalin) 20, 6. Tanigan extra E, Hersteller J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20, J. N tan Ho, Hersteller: J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach aden, ; 8. rn LV, Hersteller: J. R. Geigh A.⸗G., Grenzach aden;

Verstärkung des Arbeitsschutzes.

Die Kriegs ausnahmen wieder eingeschränkt. Grundsfatz: Achtstundentag. Mehrarbeits⸗ zuschtag bei über zehnstündiger Arbeitszeit. Ver⸗ bot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche.

Die Reichs regierung hat es immer für eine ihrer vornehmsten Pflichten angesehen, gerade in Zeiten der höchsten .

des einzelnen der Arbeitskraft einen bestmöglichen utz an⸗ gedeihen zu lassen. Sie hat daher trotz der Fülle der in den letzten Jahren zu bewältigenden großen nationalen Aufgaben grundsätzlich an dem Achtstundentag festgehalten. Allerdings war es zu Beginn des Krieges unumgänglich notwendig gewesen, ge⸗ wisse Lockerungen im Arbeitsschutz auszusprechen, um die Um⸗ . unserer Wirtschaft auf die Kriegswirtschaft zu erleichtern.

on vornherein waren jedoch diese Lockerungen als Notmaß⸗ nahmen gedacht, die, sobald es die Lage erlaubte, wieder auf⸗ gehoben werden sollten.

Nachdem die , unserer Wirtschaft im großen genen vollzogen ist, konnte der Reichsarbeitsminister nunmehr urch eine Verordnung vom 12. Dezember 1939 den . wieder verstärken und die infolge des Kriegs ausbruchs zugelassenen Ausnahmen wieder einschränken. Die Verordnung will damit eine übermäßige Arbeitszeit verhindern und vor allem den Schutz

der arbeitenden Frauen und Jugendlichen sicherstellen.

Deshalb wird an dem Grundsatz, daß die vegelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden ohne besonderen Anlaß nicht über⸗ schritten werden soll, festgehalten. Selbstverständlich mußten ebenso wie früher schon Ausnahmen da zugelassen werden, wo wirt . Notwendigkeiten dazu zwingen, z. B. wo kriegs⸗ wirtschaftliche . beschleunigt durchgeführt werden müssen. Die Arbeitszeitverlängerungen dürfen jedoch nach der neuen Ver⸗ ordnung künftig nicht über 10 Stunden, bei regelmäßiger und . er Arbeitsbereitschaft nicht über 12 Stunden hinaus gehen. Mehrarbeit, die durch zweckmäßigere 56 des Be⸗ triebes, durch Einstellung neuer Arbeitskräfte oder in anderer Weise vermieden werden kann, widerspricht dem Sinn der Ver⸗ ordnung. Der Betriebsführer ist außerdem dafür verantwortlich, daß die Gesundheit und Arbeitskraft der Gefolgschafts mitglieder nicht durch übergroße Beanspruchung gefährdet wird.

Ausnahmen von der Begrenzung der Arbeitszeit auf zehn bzw, 12 Stunden am Tage können nur noch in , ,, Fällen durch den Reichsarbeitsminister, bei kurzfristigen Aus⸗ nahmen durch das Gewerbeaufsichtsamt zugelassen werden. Für

die über 16 Stunden hinaus geleistete Mehrarbeit haben, ab⸗

9 4

D. für die Lederklasse III: l

Tanigan supra LL, Hersteller; J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20,

Tanigan supra DIN, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20,

‚Tanigan S8NA, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktien⸗ gesellschaft, Frankfurt (Main) 20, Tanigan SK, Hersteller: J. G. gesellschaft, Frankfurt (Main) 20,

„Irgatan F, Hersteller: J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach Baden,

Irgatan FS, Hersteller: J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach Baden, ;

„Irgatan HN, Hersteller: J. R. Geigy A.-G., Grenzach Baden,

EGm 100, Hersteller: Schliemann⸗Teer⸗Chemie, Berlin⸗ Johannisthal, und Zellstoff⸗Fabrik Waldhof, Mann⸗ heim⸗Waldhof,

Syntannin V2 R, Hersteller: J. Seidel K.-G., Grottau

a. d. Neisse. 8. Diese Austauschgerbstoffe werden unter folgenden Auf⸗ lagen zugelassen:

a) Die Erzeugerfirmen haben laufend zu überwachen,

daß die ÄAustauschgerbstoffe in unverminderter

Güte in den Handel gebracht werden. Sie sind

weiter verpflichtet, den Verbrauchern jede notwen—⸗

dige Unterstützung und Anleitung zur zweck⸗

mäßigen Verwendung und größtmöglichen Aus⸗ nutzung der Austauschgerbstoffe zu geben.

p) Austauschgerbstoffe dürfen nur mit genauer An⸗ gabe ihres Gerbstoffgehaltes in den Handel ge⸗ bracht werden. Der Mindestgerbstoffgehalt . aus den Lieferscheinen und Rechnungen ersichtli sein. Ob der gewährleistete Mindestgerbstoffgehalt vorhanden ist, wird mit der Filtermethode der Deutschen Versuchsanstalt und ag ul für Lederindustrie, Freiberg / Sa, festgestellt.

Berlin, den 15. Dezember 1939.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.

rbenindustrie Aktien⸗

Bekanntmachung.

Die am 14. Dezember 1939 ausgegebene Nummer 248 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Gesetz über die Deutsche Landesrentenbank. zember 1939.

Verordnung über den Verkehr mit Oelsämereien, Oelfrüchten, Margarine und Kunstspeisefett. Vom 5. Dezember 1939.

Verordnung zur Einschränkung des Güterverkehrs mit Kraft⸗ fahrzeugen. Vom 6. Dezember 1939.

Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung. Vom 11. Dezember 1939.

Bekanntmachung über die Ausprägung von Aluminium— münzen im Nennbetrag von 50 Reichspfennig. Vom 11. De- zember 1939.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis; O, 15 R.. Postversen⸗ dungsge ö 0,4 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 15. Dezember 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Vom 7. De⸗

gesehen von Fällen der Arbeitsbereitschaft, die Gefolgschafts mit glieder künftig wieder einen Anspruch auf einen Mehrarbeits-⸗ zuschlag von 25 0/0.

Für die Arbeitszeit bis zu 10 Stunden verhleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zuschläge für Mehrarbeit nicht mehr zu zahlen sind. Die hierdurch ersparten Beträge sind wie bisher an das Reich Finanzkasse abzuführen.

Weiter verbietet die neue Verordnung über den Arbeitsschutz die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen in der Nacht— schicht. Ausnahmen von diesem Veybot können ebenfalls nur noch in außerordentlichen Fällen durch den Reichsarbeitsminister, bei kurzfristigen Ausnahmen durch das Gewerbeaufsichtsamt zu gelassen werden.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 1949 in Kraft, die Vorschriften über . jedoch schon ab 18. De⸗ ember 1959. Ausnahmen nach der neuen Ferordnung sind elften bis zum 1. Januar 1940 beim Gewerbeaufsichtsamt u beantragen. Das Verfahren auf Ausnahmegenehmigung hat der Reichsarbeitsminister in einem Durchführungserlaß geregelt, der im Reichsarbeitsblatt vom 15. Dezember 1939 eber ffn wird. Ueber die Einzelheiten erteilen die Gewerbeaufsichtsämter nähere Auskunft.

ö /// /

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deut ch⸗ Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B, am 15. Dezember auf 74,00 RM (am 14. Dezember auf 74, 00 RA)

für 100 kg.

Notierungen

ber Kommission des Verliner Metallbörsenvorstanbes vom 16. Dezember 1959. (Die Preife verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Original hüttengluminium, 99 oso in Blöcken ö 133 ben Walz oder Drahtbarren

so 0 2 9 8 9 69 137 Reinnickel, 98 99 / . Ain limon . Fegulus. 2 Feinstlin 54

RM für 100 kg

1

6838 hM. gg oo

Wechsel

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 15. Dezember 1939. S. 3

Berliner Börse vom 14. Dezember.

Entgegen den vorbörslichen Erwartungen konnte sich die Auf⸗ wärtsbewegung des Vortages an den Aktienmärkten nicht fort⸗ setzen. Die war zwar wiederum mit Käufen zu Anlagezwecken vertreten, je och schritt der Berufshandel anderer⸗ eits zu Abgaben, so daß die Kursgestaltung keine einheitliche zinie aufwies. Der Unterton war jedoch keineswegs unfreundlich.

Am Montanmarkt lagen lediglich Mansfelder Bergbau um / R gebessert. Mannesmann und Ver. Stahlwerke sowie Hoesch büßten andererseits je ä /s, NRheinstahl 3 /s und Harpener 135 * ein. Braunkohlenwerte lagen leicht gebessert, wobei Dt. Erdöl R, Leopoldgruhe w und Rheinebraun Us . gewannen. In der chemischen Gruppe büßten Farben g., auf 1631/ ein. Schering gaben um * z nach. Elektro⸗ und i Versorgungswerte erwiesen sich als widerstandsfähig. Eine Ausnahme bildeten allerdings Lahmeyer, die 1 35 und Wasser Gelsenkirchen, die 4 3 verloren. Auch Licht und Kraft und HEW gaben um je 1,½ nach. Andererseits zogen RWE und Charlotte⸗Wasser um je *, Bekula um 6, Accumulgtoren um 1. und EW-Schlesien um 15 3 an. Bei den Autowerten fielen BMW durch eine Be⸗ festigung von 1 8 auf, während von Brauereianteilen Dortmun⸗ der-Union A/ und Engelhardt 6 3 gewannen. Stärker be⸗ festigt lagen ferner am Bankenmarkt Bank für Brauindustrie mit 1üa 75. Zu erwähnen sind noch Metallgesellschaft und Conti⸗ Gummi mit je 195, Berger mit / und Bemberg mit 1586.

Im Verlaufe war die Stimmung an den Aktienmärkten eher

etwas schwächer, jedoch hlieben die . meist begrenzt. Stärker herabgesetzt wurden allerdings Charlotte. asser mit ö 1. AEG mit 1 und Salzdetfurth eld mit je i. Gegen Ende des Verkehrs war die Kurzentwicklung un⸗ einheitlich. 3 schlossen AEG, HEW und Demag. Anderer⸗ seits stellten sich Farben auf 163 (Vortag 1631ͤ9) und Rheinstahl auf 13355 (Vortrag 13524).

owie Mans

Am Kassamarkt gingen von Banken Dt. Asiaten um 5 M. und Vereinsbank Hamburg um 12 25 zurück. Sonst zeigten sich hier kaum Veränderungen. Hypothekenbanken waren z. T. bis um * 936 , ester lagen jedoch Meininger Hyp. mit 4 und Rhein. Westboden mit 162. Von Kolonialwerten konnten Neuguinea 1 55 gewinnen, während Dogg. *. * her⸗ aben. Die zu , , . gehandelten i eg n . etwas unregelmäßige Kursentwicklung. Verschiedenen

esserungen von 273 zis J standen Einbußen von 2M 93 egenübet. Mundlos verloren im Vergleich zur letzten Notiz 6 396.

Von Steuergutscheinen J waren De ember mit 99,90 unver⸗ ändert, Januar mit 99,50 —50 fel en esgleichen Februar mit gh, 20 - 25, März mit 99, 15 —171/, April mit W, 10 und Mai mit ebenfalls 9910. Von den sonst unveränderten Steuergutscheinen II gewannen Sttober mit 966 * 3.

Im variablen k zeigte sich für die Reichsalt⸗ besitzanleihe stärkere Nachfrage, so daß der Kurs auf 180 gegen 13355 festgesetzt wurde. Die Gemeindeumschuldung stellte sich 94 (4 10 Pfg.).

Am Kassarentenmarkte waren Pfandbriefe weiter stark ge⸗ sucht, so . es erneut zu Repartierungen und Strich⸗Geld— notisrungen kam. Liquidationspfandbriefe waren verschiedentlich erholt, Kommunalobligationen lagen ruhig. Stadtanleihen hatten weiter freundliche Tendenz und wurden wieder um 6ü-— * ö heraufgesetzt. Provinzanleihen änderten sich bei stetigem Grund⸗ ton nur wenig. Altbesitzemissionen waren hier und da befestigt. So u, g. Mecklbg, um e 3, und Pestfglen um 133. Von Staats⸗ und Länderanlethen erreichten er Bayern (4 n) bei Repar⸗ tierung einen Stand von 100. Reichsanleihen waren gut stetig. Induskrieobligationen wenig verändert und eher freundlich.

Der Privatdiskontsatz lautete wiederum 275 56.

hal ih Geldmarkt war Tagesgeld zu unverändert 2 * erhältlich.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der Belga auf 41,16 (41,04).

auf

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 13. Dezember. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 13. Dezember 1935 (in Klammern u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund terling: Im Umlauf befindliche Noten 545 120 (Zun. 11 240), . te Noten 36 100 (Abn. 11 240), andere e mn . eiten der Emissionsabteilung 56s 250 (Abn. 60), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3070 (Zun. 50), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 660 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 220 (unverändert), Depositen der Regierung 45 800 (Abn. 1340), andere Depofiten: Banken 87 740 (Zun. 1450), Private 460 660 (Hun. 840), Regierungssicherheiten 125 110 (un. 11 229), andere icherheiten, und Vorschüsse 5380 (Abn. 20), Wertpapiere 24 430 (Sun. 1070), Gold- und Silberbestand der Bankabteilung 1070 (Abn. 60). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 20,76

gegen 27, 40 osc

Diskonterhöhung in Schweden. Stockholm, 14. Dezember. Die Schwedische Reichsbank hat den Diskontsatz von 2y5 auf 3 8 heraufgesetzt. Der alte Satz war seit dem J. Dezember 1 in Kraft.

Keine Inflation in Dänemart. -Der Handels⸗ minifter gegen das Gerede einiger dãnischer

Blãtter.

Kopenhagen, 14. Dezember. Gegen das Gerede einiger däni⸗ . Blätter von einer kommenden . wandte sich der bänische Handelsminister im Folketing gelegentlich der Aussprache über die bon ihm verlangte Veränderung des Devisenbewirtschaf⸗ tungsgesetzes, wobei er auf entsprechende Anfragen ausführte, eine Zunahme des Banknotenumlaufs, wie sie die Ausweise der Däni⸗ schen Nationalbank seit Kriegsausbruch zeigen, sei in einer Situation wie der gegenwärtigen nicht zu umgehen, u. a. weil der 5 sich in einer Erweiterung der Barabrechnung und einer Erhöhung der Abhebungen von Bank- und k aus⸗ wirke; aber diese Erscheinung brauche keinen Anlaß zur Sorge hr geben. Es werde von seiten der Regierung alles getan werden, damit es zu keiner Inflation komme. Im übrigen heiße es maß⸗ halten mit der Einfuhr. Wir müssen, sagte der inister, fort von der dänischen Sorglosigkeit und auf eine Reihe von Gütern ver⸗ zichten, die wir sonst genossen haben.

Die spanisch⸗por ugiesischen Handels⸗ abmachungen.

Madrid, 14. Dezember. Zu dem am Diensta ,, . spanisch⸗portugiesischen Handelsabkommen werden . inzel⸗

wird alle zwei Monate zu

heiten bekannt: Das Abkommen sieht für 1940 einen Waren⸗ austausch in erheblich größerem Umfange als im Vorjahre ange⸗ sichts der Unsicherheit der Handelsbeziehungen im übrigen Europa vor. Ein aus Spaniern und . gebildeter Sonderausschuß

sammentreten zwecks ie g der Kontingente auszutauschender Waren und Preise, so deß Exgort und Import immer im gleichen Wert stehen werden. ie Ver⸗ rechnung erfolgt über das Spanieninstitut für Auslandswährung und die Bank von Portugal.

In Wirtschaftskreisen wird diese Maßnahme begrüßt, da durch sie Währungsschwankungen ausscheiden.

Lissabon, 14. Dezember. Die Lissaboner Presse veröffentlicht an herborvagender Stelle den vom Außenministerium notifizierten Text des am Dienstag in Madrid unterzeichneten spanisch⸗portu⸗ k Handelsabkommens und hebt besonders die Bedeutung

er vorgesehenen Preisangleichung beider Märkte für den Auf⸗ schwung des gegenseitigen Warenaustausches hervor. Das Ab⸗ kommen wird als weitere Vertiefung der Freundschaft der beiden iberischen Staaten ausgelegt.

Litauen beabsichtigt Staatskontrolle für seinen Außenhandel.

Kowno, 14. Dezember. Aus einem Interview des litauischen Finanzministers ö. hervor, daß die litauische Regierung beab⸗ ichtigt, ihren gesamten n el in einer einheitlichen Organi⸗ ation und unter staatlicher Kontrolle zusammenzufassen. Der

Linister betonte aber ausdrücklich, daß dies zu keiner Einengung der Privatinitiative führen soll. ;

In diesen Tagen wird auch eine genossenschaftliche Orga⸗ nisatlon Linas gegründet, die den gesamten Flachshandel und die Flachsverarbeitung in eigene Hände nehmen 4 Damit wird ein weiterer wichtiger Zweig der litauischen Wirtschaft zentralisiert.

Preissteigerungen in Südafrika. Chaotische Zuftnde in Handel und Gewerbe.

Amsterdam, 14. Dezember. Das Burenblatt „Die Burger“ beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Krieges auf die Wirt⸗ schaft der K Union. Das Blatt schreibt unter anderem, in Handel und Gewerbe herrsche immer noch durch den Kriegsausbruch ein Chaos. Die Regierung Smuts habe bisher versaumt, mitzuteilen, wie es möglich sein würde, das Wirtschafts⸗ leben des Landes auf eine neue Grundlage zu stellen. Der deutsche Markt seit dem 6 der Union durch den Krieg völlig ver⸗ schlossen, und der britische Markt sei beschränkt. Die Einfuhr aus England sei stark zusammengeschmolzen und die Einfuhr aus Amerika werde erschwert. Dies habe dazu gefüh so heißt es an anderer Stelle des Berichtes, daß trotz der Regierungsverord= nungen zur Stabilisierung der Preise diese seit dem 7. Oktober bereits stark gestiegen seien.

d

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten.

Deuisen.

*

Belgrad ——.

Paris, 14. Dezember. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr. London 1765, New Jork 43,30, Berlin —, Italien —— Belgien 720, 95, Schweiz sß, 00, Kopenhagen Holland 2320,00, Oslo —, Stockholm —— . Prag —— Warschau

ö. Am sUterdam, 14. Dezember. (D. N. B) Amtlich. Berlin

ö, London J,. 45, New York 1885/9, Paris 42250, Brüssel

in Schweiz 42,24, Italien —— Madrid —— Oslo 4880, openhagen 36,40), Stockholm 44575. Prag

g Zürich, 15. Di e ID. N. B) It, 0 Uhr.] Paris

3 London 17,58, Rem Jork 446 00, Hrüssel 13165, Mailand Hö, Madrid Hollaud 236,16, Berlin 17856, Stockholm

106,10, Oslo 101,323, Kopenhagen S6, 15, Sofig 530 oo, Budapest 79. 60, Belgrad 10550, Athen 335,00, Konstantinopel 359,90, Bukarest 335, 00, Helsingfors S628, 0 nom., Buenos Aires 101,50,

Japan 104,75. Kopenhagen, 14. Dezember. (D. N. B) London 20, 47, Antwerpen S5, 80,

New York 5s, 05, Berlin —— Paris 11,80, ürich 116,45, Rom 26,45, Amsterdam 275, 60, Stockholm 123,50, slo 11730, Helsingfors 1055. Prag —— Madrid Warschau —. . Stockholm, 14. Dezember. (D. N. B.) London 16,60, Berlin 169, 00, Paris 9, 50, Brüssel 70,50 Schweiz. Plätze 9ö,. 265, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 8i, 25. Oslo 26,9h, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,15, Prag 14,00, Warschau 81,00. Oslo, 14. Dezember. (D. N. B. Jondon 1738. Berlin 179,06, Paris 10, 10, New York 440,00, Amsterdam 236,00, Zürich 100, 0, Helsingfors 9, 29, Antwerpen 7400, Stockholm 1065,26, Kopenhagen S5, 25, Rom 23, 00, Prag 1650, Warschau —— Moskau, 53. Dezember. (D. N. B. 1 Dollar 5.30, 1 engl. Pfund 20,83, 100 Reichsmark 212.59.

London, 14. Dezember. (D. N. B) Silber Barren prompt 285g, Silber auf Lieferung Barren 2840, Silber fein prompt 26,25, Silber auf Lieferung fein 251ñ 1, Gold 168 —.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 14. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 139, 25, Aschaffenburger Buntpapier 61.50, Buderus Gisen = —. Cement Heidelberg 148, oh. Deutsche Gold u. Silber 224,50, Deutsche Linoleum 135,50, Eßlinger Maschinen —, Fellen u. Jung. 145,50, Ph. Holzmann „148 00, Gebr. Junghans Vahmeyer 119, 50, Laurahütte 24 /s, Mainkraftwerke 92, 00,

Voigt u. Häffner Zellstoff Waldhof

1 / 2 ö

Hamburg 14 Dezember. (D. N. B. Schlußkurse. ] Dresdner Bank 106g, Vereinsbank 114,90, Hamburger Hochbahn 97isg,

. ;.

In Berlin festgestellte Noo1edrungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

e

15. Dezember 14. Dezember

Geld Brie Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und Kairo)... Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Nio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay Talcutta) ... Bulgarien (Sofia) . Dänemark Kovenhg.) England (London) .. Estland (Neval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Ilan (Teheran) ... Island (Neykjavik) . Italien (Rom und Mailand) .... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) ... Litauen (Rowno / Kau⸗ nas) loo Litas Luxemburg (Luxem⸗ urg) 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling⸗ ton) .. ..... 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo). . 100 Kronen 56,59 Portugal (Eissabon). 1060 Escudo 9,091 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm 100 Kronen 59,29

und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, J

100 Franken 55,86 100 Kronen 8,591

Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona) .... 100 Peseten 25,61 Südafrtk. Unton (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso 1Dollar

J äqypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap. ⸗Pes. I austr. Pfd.

100 Belga 1Milreis

100 Rupien 100 Leva 100 Kronen Uengl. Pfund

100 estn. Kr. 100finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 RNials 10061. Kr.

100 Lire 19en

100 Dinar I kanad. Doll. 100 Lats

1877 0,572

1873 o 66s

1877 0,570

18,73 O, 66

41, 16 0, 130

41,24 0, 132

41, 12 0, 130

1120 o 132

3 053 41815

Jos! 16 65

3,047 48,05

2 66 d, 055 23657

132, 8

14.36

3839

1311 06.5535

h 7os 18 36 1202 1030

62, 44 b. 045

2353 3222 123 3651

13,09 0,583

b oa 18 7 4194 10 29

2 56 d Ohh

2357 132.43 14,30 38 39

13,1 0,585

b 7)6 18 b 1202 1031

h2, 44 5,045

2,353 132, 22 14,28 38,31

13,99 0,83

8 9a . 11,9 10 28

56, 71 9, 109

db, 9 9 gl

67 9. 108 941

dh. 9s d. Hog

26,57

59,29

56, 86 d. b9l

25, 5

59,41

55,98 8, 609

25,6

1982 o 921 2496

IoyIs Jois 240

382 ge 249

. old 2491

Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay ( Montevid. ) Verein. Staaten von Amerika (New Vork)

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Brief 9, 74 9, 76 5,514 5,526

. 7, 808

England, Aegypten, Südafrik. Union. ustralien, Neuseeland .. ö Britisch⸗Indien Kanade ..

1 * 1 8 . 2 L 2

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

14. Dezember Geid Brief 20,5 20,46 6, is 16, 22 4,1885 4,205 8.48 8,52

255 2567 365 767 555 I5oöõ 634 636 los 4154 Gög9 060i 65. 5 6715

rob 48,16 3 56353 3

Iog Hej 1353 d*5oj 3565 1325

1707 1313

doöz. 3,567 155 2061

15. Dezember Geld Brie 20, 3 20,46 16,16 16,22

4185 4,205

8.48 8,52

2665 2655 525 6. 34

41,12 009

66. 5

4795 98.38 935 14,99 4399

132.09

1707 353 1433

Sovereigns Notiz

20 Franes⸗Stücke .. für Gold⸗Dollars . ... ] Stüc. Aegyptische ..... 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 1Dollar 1Pap.⸗Peso

2 und 1 Dollar.. Argentinische .... Auftralische .. . . . 1 austr. Pfd. Belgische . . . . . .. 100 Belga Brafilianische . .. . 1 Milreis Brit. Indische . ... 109 Rupien Bulgarische ..... 100 Leva Dänische .. ... . 100 Kronen Englische: große.. . engl. Pfund

1 u. darunter . L engl. Pfund Estnische . . . . . .. 10 estn. Kr. in f , Französische ..... 100 Frs. Holländische ... . . 100 Gulden Ftalienische: große . 100 Lire

100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische .. 100 Dinar Kanadische I kanad. Doll. Lettländische. lob Lats Litauische: große 100 Litas

100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. 10 28 Norwegische 100 Kronen 56,49 Rumãänische: 10909 Lei!

100 Lei

und neue 50d Lei i unter 5900 Lei... 190 ei Schwedische .... . 100 Kronen 59,18 oy, 18 59,42 Schweizer: große .. 100 rs. Hb, 81 55.81 56,03 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 55, 81 ob, 81 56,03 100 Peseten

8, 48 8, 48 8,52

1, 84 1,84 1,86

.

& S, —— Do dd de

* 8 de e , S e O. O C S O O 0 ——

113836 63! 361

41,70 1027 56, 49

Jo

Spanische ...... 109 Pe

Sldafr. Unkon ... 1 südaft. Pfd.

Tür kische U türk. Pfund

Ungarische l00 Pengö

/ 7

Hamburg⸗Amerika Paketf. 43, 00 Hamburg⸗Südamerika 98, 900 B. Rordd. Lloyd 46,75, Alsen Zement 210,00, Dynamit Nobel 8,25, Guano Harburger Gummi 172.00 Holsten⸗ Brauerei 137. 00, Neu Guinea 186 00 B., Otavi 1753.

Wien, 14. Dezember. (D. N. B. 64 0/ g Ndöst. Sds. - Anl. 1934 191,50, 5 oo Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 v9.80, 65 o Steier⸗ mark Sd5. 1934 100,50, 6 C0 Wien 1934 106,900 K. Donau⸗ Dampfsch. Gesellschaft 71.00 K., A. E. G. - Union Lit. —— Brau A⸗G. Oesterreich 169,50, Brown-Boveri Egydyer Eisen u. Stahl —— „Elin. AG. f. el. Ind. 18,50, Enzesfelder Metall = —, Felten? Gullleaume —— 4. Gummi, Semperit —— *, Hanf Jute Textil 9 265 Kabel⸗ u. Drahtind. Capp⸗ Finze AG. Seipnik⸗ Lund d;. —. Leykam - Josefs⸗ thal Neusiedler Awc. Perlmooser Kalt .