1939 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. S95 vom 16. Dezember 1939.

22. durch Verfügung vom 4. Juli 1939: a) der n nnn, Transport⸗Versiche⸗ rungs- Gesellschaft zu Heilbronn die Ueber- nahme der Versicherungsbestände der Badi⸗ schen Assekuranz⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft in Mannheim und der Schiffahrts⸗Assekuranz⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft in Mannheim, b) gleichzeitig wurde der Württembergischen e n r erungs Geselschast zu Heil⸗ dronn die Aenderung ihres Namens in „Württembergische und Badische Vereinigte Versiche rung gesellschaften Aktiengesellschaf⸗ ten“ genehmigt. 23. durch Verfügung vom 28. Juli 1939: der „Securitas“ Bremer Allgemeine Versiche⸗ rungs Aktiengesellschaft in Bremen die Ueber—⸗ nahme des Feuer⸗ und Einbruch⸗Diebstahl⸗Ge⸗ schäfte der „Gilde“ Deutsche Versicherungs Aktien⸗ ge en schait in Düsseldorf, urch Verfügung vom 31. Juli 1939: der Schleswig⸗Holsteinischen Brandgilde von 1691 in Kiel die Aufnahme des Betriebes der Sturmschädenversicherung, durch Verfügung vom 4. August 1939: der Nordstern Allgemeine Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Berlin die Uebernahme des von der „Fiume“ Soeieta Anonima di Assieurazioni C Reassicurazioni in Rom in Oesterreich betriebenen direkten Geschäftes in den Zweigen Feuer⸗ und Feuer⸗Spezial⸗Ver⸗ sicherung, sowie des von der Ersten Ungari⸗ en Allgemeinen Assekuranz Gesellschaft in udapest in Oesterreich betriebenen direkten Geschäfts in den Zweigen Feuer⸗, Feuer⸗ Spezial⸗ und Glas⸗Versicherung. durch Verfügung vom 4. August 1939: der Nordstern Allgemeine Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Berlin die Aufnahme des Ve en sch der Sturmschädenversicherung, durch Verfügung vom 14. August 1939: der Deutschen Beamten⸗Krankenversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Kob⸗ lenz die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Krankenkasse der Beamten, Angestellten und Lehrerschaft der Stadtverwaltung Hagen i /W. V. a. G. in Hagen, durch Verfügung vom 17. August 1939: . der Allianz und Stuttgarter Lebensversiche⸗ rungsbank⸗Aktien⸗Gesellschaft in Berlin die Üher⸗ nahme des Versicherungsbestandes der Alten Stuttgarter Lebensversicherungs⸗Gesellschaft a. G. in Stuttgart, durch 1 vom 8. September 1929 der Mittelstandshilfe Krankenversicherungs⸗ Anstalt a. G. zu Dortmund die Übernahme des Versicherungsbestandes der Freiwilligen Mittel⸗ stands Krankenkasse „Sanitas“ reg. Hilfskasse für den Sudetengau, Sitz Brüx, durch Verfügung vom 15. September 1939: der „Handwerk, Handel und Gewerbe“ Kran⸗ kenversicherungsanstalt a. G. zu Dortmund die Ubernahme des Versicherungsbestandes der Krankenkasse der Innungsmeister der Fleischer⸗ innung zu M.⸗Gladbach. durch Verfügung vom 5. Oktober 1939: der Eidgenössischen Versicherungs Aktien⸗ Gesellschaft die Aufnahme des Betriebes der Be⸗ triebsunterbrechungsversicherung, ; hung, Verfügung vom 11. Oktober 1939: er Deutschen Mittelstandskrankenkasse „Volks⸗ wohl“ V. a. G. in Dortmund die Übernahme des Versicherungsbestandes der Krankenhilfskasse der Beamten und Angestellten der Brandenburgischen Landesanstalt Landsberg a. Warthe V. a. G. in Landsberg a. Warthe.

Berlin, den 13. Dezember 1939.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Amend.

Nachtrag 1 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 15. Dezember 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Uberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom J. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers und des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung angeordnet: 81

Der § 4 der Gebührenordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 15. Dezember 1938 erhält fol⸗

gende Fassung: 9 84

Die Devisengebühr beträgt

a) bei Waren der Einfuhrnummern 649 —= 655 B 10 und 673 a des 11. Abschnittes des Statisttschen Warenver⸗ zeichnisses fünf vom Tausend,

b) bei Waren der übrigen Einfuhrnummern des 11. Ab⸗ schnittes und bei sämtlichen Waren des 12. Ab⸗ schnittes des Statistischen Warenverzeichnisses eins vom Hundert

des Rechnungsbetrages, auf den die erteilte Bescheinigung oder Genehmigung lautet.

Die Verkehrsgebühr beträgt bei Verarbeitungsgenehmi⸗ gungen . a) für Kunstfaserzellstoff, Zellstoff für Spezialzwecke,

ö und Sulfatpapier O, 50 RM je Tonne, b) für Sulfitzellstooff... . 9,40 8 r Athnßleee, , 9a d) für Holzschliff JJ e) für alle übrigen Waren drei vom Tausend des Rech⸗ nungsbetrages, auf den die erteilte Genehmigung lautet.

Die Verkehrsgebühr beträgt bei der Erteilung von Zu⸗

lassungsgenehmigungen zum Handel einheitlich 25, Ech.

Die Verkehrsgebühr wird nicht erhoben, wenn die Geneh⸗ mi u ausschließlich zur Herstellung von Ausfuhrwaren be⸗

echti Re Bearbeitungsgebühr betrgt 1 R. Htz.

§8 2 Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffent⸗ lichung im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. ö Berlin, den 15. Dezember 1939.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dorn.

Bekanntmachung Nr. 15 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Chemie“ (Absatzregelung für den Einzelhandel). Vom 16. Dezember 1939.

Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fassung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:

51 Lieferverbot. , Firmen des Einzelhandels dürfen mit folgenden Waren nicht beliefert werden: (aus Nr. 43 des stat.

1. Agar⸗Agar zeichnisses), 2. Aetherische Oele; als solche gelten: a) Coniferenöle der Nr. 353 a des stat. Waren⸗ verzeichnisses (außer Terpentinöl und Pineöh, b) Citrusöle der Nr. 353 b des stat. Warenver⸗ zeichnisses (auch gepreßte Agrumenöle), e) alle ätherischen Oele der Nr. 363 des stat. Warenverzeichnisses, „Bienenwachs, roh oder gereinigt (Nr. 141, 247 a, 248 des stat. ie ben ei, f „Pflanzenwachs in jeder Form (Nr. 73, 247 b des stat. Warenverzeichnisses), . Terpentinöl (Nr. 353 a des stat. Warenverzeichnisses), Kasein (Käsestoff) für technische Zwecke (aus Nr. 373 des stat. Warenverzeichnisses), . k (Nr. 97a des stat. Warenverzeich⸗ nisses),

. und andere Kopale (Nr. Nb des stat. Warenverzeichnisses), . Dammar⸗, Akaroid⸗ und andere Hartharze; Weih⸗ rauch und andere Weichharze (natürliche Balsame,

Warenver⸗

auch Storax, flüssig oder fest) und Gummiharze

(Schleimharze), roh oder gereinigt (Nr. 9e des stat. Warenverzeichnisses),

Gummilack (Stock-, Stangen⸗, Körnerlack) (Nr. 97 d des stat. Warenverzeichnisses),

Schellack (Nr. 97 6 des stat. ö

Akaziengummi (arabisches Gummi), Akajou⸗ Kirsch⸗ Kutera⸗, Bassoragummi; auch wässerige Auflösungen von Akazien⸗ oder non Kirschgummi (Nr. 97 f des stat. Warenverzeichnisses),

Tragantgummi (Nr. 97g des stat. Warenverzeich⸗ nisses)

Kampfer (Nr. 99 des stat. Warenverzeichnisses),

Speisegelatine (aus Nr. 375 b des stat. Waren⸗ verzeichnisses), .

Tannin ((Gallusgerbsäure) (Nr. 317 XN des stat. Warenverzeichnisses),

Wismutsalze (Nr. 3170 des stat. Warenverzeich⸗

nisses). 82.

Veräußerungs verbot. (I) Die in § 1 genannten Waren dürfen von Firmen des Einzelhandels weder angeboten noch veräußert werden.

(2) Die beim ,, dieser Bekanntmachung bei 1 des Einzelhandels vorhandenen Bestände der im 1 genannten Waren dürfen noch veräußert werden.

83. Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430).

§ 4. Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung

im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1939.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung Nr. 16

ur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für kleine Mengen chemischer Rohstoffe).

Vom 16. Dezember 1939.

Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ in der aj ung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:

§1 Aufhebung der Beschlagnahme.

Für eine Reihe von Waren, die der Beschlagnahme auf Grund der Anordnung Nr. 13 Hi egj 1) unterliegen, werden Freigrenzen kaltgeezt, Für Waren, die im Rahmen der Frei⸗

renze geliefert, bezogen oder verbraucht werden, wird die eschlagnahme hiermit aufgehoben.

82 Befreiung von der Lieferungs⸗, Bezugs⸗ und Verbrauchs⸗ genehmigung.

kung: .

(I) Die Aufhebung der Beschlagnahme hat folgende Wir⸗

ieferungen, die monatlich die festgesetzten Frei⸗

9 23 65 den ein 2 Abnehmer nicht 2

schreiten, können *. besondere Genehmigung vorgenommen werden. ; .

b) Wer Waren monatlich nur bis zur Höhe der fest⸗

esetzten 6 bezieht oder verbraucht, be⸗

einer Genehmigung. Die für ein⸗

arf hierfür 6 Verwendungsverbote

elne Waren erlassenen leiben jedoch bestehen.

(2 Soweit für einzelne Waren von den Wirtschafts⸗ bzw. Fachgruppen Einkaufsbescheide im Auftrage der Reichs⸗ stelle „Chemie“ erteilt werden, finden die Bestimmungen des Absatzes 1 keine Anwendung.

583 Befreiung von der Meldepflicht.

1) Lieferungen im Rahmen der festgesetzten Freigrenzen sind 29 9 , m der Anordnung Nr. 13 vorgeschrie⸗ benen Meldungen ohne Angabe des Empfängers in einer Summe zu melden. ; .

() Wer Waren nur bis zur Höhe der festgesetzten Frei⸗ grenzen bezieht und verbraucht, ist von den auf Grund der Anordnung Nr. 13 vorgeschriebenen Meldungen befreit.

5 4 Freigrenzen für Waren der Anlage 1.

Arsenige Säure (Arsenik) Bienenwachs *) Borax und Borsäure Bormineral Braunstein, natürlicher Kolophonium und Kopal (Nr. Na und b des stat. Warenverzeichnisses) *) Harze und Gummen (Nr. 97 —g des stat. Waren⸗ verzeichnisses) *) mit Ausnahme von: Gummi Benzoe, Gummi Mastix, Gummi Myrrhae, Gummi Styrax, ͤ Gummi tragant indischen Ursprungs (Gummi Karaya), Balsamen (aus der Nr. 97 des stat. Warenver⸗ zeichnisses). Kampfer *) Kunsthorn Schwefel Selen Selenverbindungen ö. Terpentinöl (mit Ausnahme von Balsamterpentinöl und Rohsulfatterpentinöl) *)

§8 5

Strasbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der 85 10, 12 = 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 Reichsgesetzblatt S. 1430.

86 .

Diese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 16. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

*) Diese Freigrenze gilt nicht für den Einzelhandel (Iwgl. S5 1 und 2 der Bekanntmachung Nr. 16).

Bekanntmachung.

Die am 15. Dezember 1939 ausgegebene Nummer 249 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Bank— und Sparkassenwesens. Vom 5. Dezember 1939.

Verordnung über Aenderungen in der gesetzlichen Kranken⸗ versicherung und in der Arbeitslosenhilfe. Vom 12. Dezember 1939.

Verordnung über die i , . von Fleisch und Fleisch⸗ waren aus den eingegliederten Ostgebieten auf Trichinen. Vom 13. Dezember 1939.

Verordnung über die Verlängerung der Fristen auf dem Gebiete der belt mhh uffosufn Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf, dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über den Waren⸗ verkehr mit dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig. Vom 14. Dezember 1939. . 1 Bogen. ungsgebühren: 0, 4 REA für ein Stück nser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 16. Dezember 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Verkaufspreis O15 RA. Postversen⸗ ei Voreinsendung auf

Preußen.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 22 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 14 50]. Neunundzwanzigste Verordnung über Wohn⸗ siedlungsgebiete. Vom 5. Dezember 1939.

Nr. 14508. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924. Vom 11. Dezember 1939.

Umfang:; Bogen. Verkaufspreis: 0, 20 RMA, nan gn einer , ,, von 3 My. Zu , . durch: 9j v. Decker s Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel. .

Berlin, den 16. Dezember 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Reichsrecht umgestellt.

Erfolgsrechnung von dem

Reichs, und Staatsanzekger Nr. 295 vom 16. Dezember 1939. S. 3

Nichtamtliches.

Bostwwefenm.

Berliner Postdienjt zu Weihnachten und Neujahr.

Zu, Weihnachten und Neujahr hat die Reichspostdirektion Berlin für den Berliner Postdienst folgende Sonder maßnahmen getroffen: Am 17. und 24. Dezember 1539 werden Pakete, Post⸗

üter und Päckchen bei den Bahnhofspostämtern N 4 (Stettiner ahnhof), Weg Potsdamer Bahnhof), Sw 11 (Anhalter Bahn⸗ hof, O 17 Schlesischer Bahnhof, so 365 (Görlitzer Bahnhoß, NV 40 (Lehrter Bahnhof und Sw 77 (Postbahnhof Luckenwalder Straße) ununterbrochen angenommen. Wegen Ueberlastung können die Paketzusteller bis zum 26. 12. auf ihren Zustellfahrten keine Pakete usw. annehmen. Am 17, 24., 25. und 31. Dezember werden Pakete und Päckchen zugestellt. Außerdem werden am 17., 24. und 25. Dezember die Paketausgaben von 8—= 13 Uhr zur Abholung von n ein offengehalten. Am 24., 25. und 31. Dezember werden ferner Post⸗ und Zahlungsanweisungen sowie Wertbriefe zugestellt. Die Brief zuftellung wird am 31. 19. 1939 und am 1. 1. 1940 erweitert. Nähere Auskünfte über den Schalterdienst und die Zustellung geben die Postämter. g f gen sind auch aus den Aushängen in den Schalterräumen ichtlich.

Tuftpost nach Südamerika.

Am 21. Dezember eröffnet die italienische Luftverkehrsgesell—= schaft Lati die Luftpostlinie Rom Rio de Janeiro, die . alle 14 Tage verkehrt und zur Beförderung von Lu stpostsendungen nach Rio de Oxo, den Kapverdischen Insekn und Südamerika be⸗ nutzt, werden kann. In Rio de Janeiro und in Pernambuco (Recife) besteht Anschluß an die Flüge des Condor Syndikats und der amerikanischen Luftverkehrsgesellschaft Pan American Airways, d. h. mit Weiterbeförderungsmäöglichkeiten nach Santos, Florianopolis, Porto Alegre, Montevideo, Buenos Aires, San⸗ tiago de Chile und weiteren Orten in Brasilien, Argentinien, Bolivien, Peru, Venezuela, Kolumbien, Ekuador, Niederländisch Guyana und der Kanalzone. Luftpostsendungen nach Südamerika müssen, wenn sie mit der Luftpost Fran ngen, de Janeiro be⸗ fördert werden sollen, den Vermerk „Mit Luftpost nach Süd⸗ amerika“ tragen, auf allen anderen Luftpostsendungen genügt die Angabe „Mit Luftpost“ oder das Bekleben mit einem Luftpost⸗ —ᷣ Auskunft über die Gebühren usw. erteilen die Post⸗ ämter.

Bildtelegraphendienst mit Rumänien.

Am 25. November 1939 wurde der . mit Rumänien, der bisher ausschließlich zwischen Bukarest und Berlin . worden ist, deutscherseits auf die Bildstelle Wien aus⸗ gedehnt.

Aus ber Berwalttamg.

Gesetz über die Deutsche Landesrentenbank.

In Durchführung des Gesetzes über die Neubildung deutschen Bauerntums vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. 1 S. 517 —, wonach die bäuerliche Siedlung allein Aufgabe des Reichs ge⸗ worden ist, ist auf Grund einer Vereinbarung vom 18. Juni 1937 zwischen Reich und Preußen das gesamte preußische landwirt— schaftliche Siedlungs vermögen auf das Reich übergegangen. In S6 dieser Vereinbarung ist bestimmt, daß die Preußische Landes⸗ rentenbank in ein Reichskreditinstitut umgewandelt wird. Durch das nunmehr verabschiedete Gesetz betreffend die „Deutsche Landesrentenbank“ wird die Preußische Landesrentenbank auf t Sie wird dadurch zu dem ausschließlichen Dauerkreditinstitut des Reichs auf dem Gebiete der Neubildung deutschen Bauerntums gemacht.

Kunst uns WGissemf ch aft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 17. Dezember 1939 bis 1. Januar 1940.

Staatsoper.

Sonntag, den 17. Dezember. Der Ring des Nibelungen. 3. Tag: Götterdämmerung. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.

Montag, den 18. Dezember. In der Neuinszenierung: Tosca.

Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 1995 Uhr.

Dienstag, den 19. Dezember. In der Neuinszenierung: Sizi⸗ lianische Vesper. Musikal, Leitung: Schüler. Be⸗ ginn: 19½ Uhr.

65 69) „Steuerbilanzangleichung.“

Aus der Vortragsreihe des Deutschen Betrieb s⸗ wirtschaftertages.

Im Rahmen der Vortragsreihe des Deutschen Betriebswixrt⸗ , , sprach Dipl.-Kfm. Dr. Emil Geisler in Berlin über das Thema „Steuerbilanzangleichung“.

Nach der Rechtsprechung des R 6. ist die Steuerbilanz die von der Handelsbilanz abgeleitete Bilanz, welche Besteuerungs⸗ zwecken dient. Der RFH. hat jedoch in 5 Rechtsprechung so zahlreiche Ausnahmen von . Grundsatz gemacht, bei denen er in der Steuerbilanz eine selbständige Bewertung vorgenommen . daß so bedeutende Autoritäten wie Prof. Dr. Bühler und

zräsident des Reichsfinanzhofs Mirre in ihren Büchern bereits davon sprechen, daß die . in weitgehendem Umfange als eine von der Handelsbilanz selbständige Bilanz angesehen werden kann. Im besonderen wird dies für größere ,,, schaften zutreffen, bei denen die Aktien im weiteven Publikum untergebracht find und die aus Gründen der Vorsicht oft in ihren Handelsbilanzen nicht die vom Steuerrecht verlangten höheren Werte ausweisen wollen. Der grundlegende Unterschied zwischen Steuer⸗ und Handelsbilanz beruht darauf, daß die kaufmännische rinzip des Gläubigerschutzes beherrscht wird und daß daher in der Handelsbilanz kein zu hoher Gewinn ausgewiesen und keine zu hohe Bewertung vorgenommen werden darf. Das Steuerrecht verlangt dagegen, daß kein zu geringer Gewinn ausgewiesen und keine zu niedrige Bewertung vor⸗ ,, g, werden darf, wenn auch andererseits das Steuerrecht

er Bewertung nach oben hin Grenzen zieht, z. B. eine Bewer⸗

tung über die Anschaffungskosten hinaus in der Regel nicht zu⸗ läßt. Grundsätzlich dürfen in der Steuerbilanz keine niedrigeren Wertansätze ausgewiesen werden als in der Handelsbilanz. Der Vortragende erläuterte dann in einer interessanten Zusammen⸗

Mittwoch, den 20. Dezember. In der Neuinszenierung: Mona Lisa. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 21. Dezember. In der Neuinszenierung: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Be—⸗

ginn: 19 Uhr.

Freitag,. den 22. Dezember. Butterfly. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 23. Dezember. Neueinstudierung. Don Carlos. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn:

19 Uhr. Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen.

Schau spielhaus.

, den 17. Dezember. Jungfrau . 19 Uhr.

Montag, den 18. Dezember. Die Tochter der Kathedrale.

. Beginn: 191 Uhr.

Dienstag, den 19. Dezember. Dantons To d. Beginn: 19 1

ö den 20. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr.

ö 21. Dezember. Der Hochverräter. Beginn:

191 Uhr.

Tee ag den 22. Dezember. Hamlet. Beginn: 19 Uhr. onnabend, den 23. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr.

Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen.

Kleines Haus.

Madame

von Orleans.

. den 17. Dezember. Zum 25. Male. Der Ritter vom

irakel. Beginn: 191 ½ Uhr. . den 18. Dezember. Der Ritter vom Mirakel. eginn: 1910 Uhr. Dienstag, den 19. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 191ͥ Uhr. Mittwoch, den 20. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 191½ Uhr. Donnerstag, den 21. Dezember. Nin na von Barnhelm. Beginn: 191 Uhr. Freitag, den 22. Dezember. Der Ritter vom Mirakel. Beginn: 191 / Uhr. Sonnabend, den 23. Dezember. Karl III. und Anna von ; Oesterreich. Beginn: 191/ Uhr. Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen. Weihnachts⸗Spielplan Staatsoper. Montag, den 25. Dezember. Die Meistersinger von 9 n nberg. Musikal. Leitung: v. Karajan: Beginn: r.

Dienstag, den 25. Dezember. Der Rosenkavalie r. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 181/ñ2 Uhr. U Mittwoch, den 27. Dezember. In der , nn Mona

Lisa. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 28. Dezember. In der Neuinszenierung. on 9 . 8. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn: . Freitag. den 29. Dezember. Schüler. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 306. Dezember. In der Neuinszenierung. Sizi⸗ lianische Vesper. Y*us . Leitung: Schüler. Be⸗ ginn: 191½ Uhr. Sonntag, den 31. Dezember. In der . Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 1. FZanuar. Lohengrin. Musikal. Heger. Beginn: 18 Uhr. Schauspielhaus. Montag, den 25. Dezember. 5. t. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 26. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 27. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. ö . 28. Dezember. Der Hochverräter. Beginn: 914 hr. Freitag, den 39. Dezember. Zum 25. Male: Der Hochver⸗ räter. Beginn: 1935 Uhr. . den 30. Dezember. Dantons Tod. Beginn: . Sonntag, den 31. Dezember. Eg mont. Beginn: 189 Uhr. Montag, den 1. Januar. Hamlet. Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus.

Montag, den 25. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 193 4 Dienstag, den 26. Dezember. Karl III. und Anna von De ster reich. Beginn: 19x½ Uhr. Mittwoch, den 27. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 1975 Uhr. Donnerstag, den 28. Dezember. Minna von Barnhelm. Beginn: 1915 Uhr. Freitag, den 29. Dezember. Das Konzert. a,, 1955 Uhr. Sonnabend, den 30. Dezember. Karl III. und Anna von Oe . erreich. Beginn: 194½ Uhr. Sonntag, den 31. Dezember. Uraufführung. Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 1. Januar. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 195 Uhr.

Carmen. Musikal. Leitung:

eitung:

Wirt fchaft stein.

stellung die verschiedene Bewertung in Handels⸗ und Steuerbilanz bei den einzelnen ,, Während das . B. in 8 183 Nr. 5 des Attiengesetzes angemessene jährliche Ab⸗ ,, von einem aktivierten Geschäftswert verlangt, läßt das ö eine solche He nne nur dann zu, wenn nach⸗ weislich der Teilwert des Geschäftswertes unter den Bilanzwert n, n. ist. Bei anderen Bilanzpositionen wie bei den Gemein⸗ osten bei halbfertigen Erzeugnissen und beim e fr verlangt das Steuerrecht eine Aktivierung, während das Handels⸗ recht eine solche Aktivierung freistellt.

Der Vortragende legte alsdann an Hand eines ausführlichen Zahlenbeispieles dar, wie mannigfach im einzelnen Fall die Unter⸗ schiede zwischen den Bilanzpositionen der Steuer⸗ und Handels⸗ bilanz sind und wie diese Unterschiede zahlenmäßig in dem steuer⸗ hn Ausgleichskonto in der Steuerbilanz erfaßt werden. Er erläuterte ferner, wie eine Korrektur der handelsrechtlichen Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung zum Zwecke der . des steuer⸗ pflichtigen Gewinns erfolgt. Anschließend legte er dar, worauf die Unterschiede zwischen Handels⸗ und Steuerbilanz zurück g sind, und zeigte dann, wie eine Beseitigung dieser Unter⸗ chiede möglich ist, und zwar bei abschreibungsfähigen Gegenständen dadurch, daß die Abschreibungsdauer in beiden Bilanzen am

leichen Zeitpunkt endet, und bei stillen Reserven, welche in der Handelsbilanz vorhanden sind, dadurch, daß diese stillen Reserven in der Handelsbilanz aufgelöst und die Werte der Handelsbilanz an die Werte der Steuerbilanz angeglichen werden. Die dabei in der Handelsbilanz entstehenden Buchgewinne sind nicht steuer⸗ pflichtig. Eine soldd Angleichung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz ist grundsätzlich wünschenswert, weil die Frage der Beziehungen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz ein recht— lich sehr schwieriges Gebiet ist, das häufig zu schwierigen Aus⸗ i n eren nen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden r

Handelsrecht

Berliner Börse am 16. Dezember.

Am Wochenschluß waren die Umsätze an den Aktienmärkten verhältnismäßig klein, so daß die Festsetzung der ersten Kurse ziemlich Deen erfolgte. Der Grundton blieb jedoch freundlich, obwohl die Kursgestaltung eine einheitliche Linie vermissen ließ. Größere Wertschwankungen waren nur in einzelnen Fällen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist, daß nach wie vor echtes Anlage⸗= bedürfnis besteht.

Am Montanmarkt lagen Mansfelder Bergbau um 1 * ge⸗— bessert. Buderus und Hoesch stiegen um je M. , Harpener wur⸗ den um 35 8 heraufgesetzt. Niedriger lagen nur Vereinigte Stahlwerke um 6 und Rheinstahl um t 35. Am Braunkohlen⸗ aktienmarkt gaben Rheinebraun in Reaktion auf die am Vortage außerordentlich starke Befestigung um 3 . nach. Kaliwerte lagen freundlich, wobei Salzdetfurth 1 und Wintershall 1233 * ge⸗ wannen. Chemische Werte lagen nicht ganz einheitlich, eher aber etwas gebessert. Farben stiegen bei einem ÜUmsatz von 36 009 R- um S 3 auf 16333. Schering zogen um und Goldschmidt um 25 an. Andererseits büßten Rütgers R und v. Heyden v. R ein. Für Elektro und Versorgungswerte zeigte sich überwiegend Interesse. Größere Befestigungen erfuhren Charlotte⸗Wasser und Schuckert um je , Licht 6 um 1 Siemens um 173, Ges⸗ fürel um 138 und EW-Schlesien um 2 35. Deingegenüber gaben Dessauer Gas um 25, Wasser-Gelsenkirchen um 1, Elektr. Liefe⸗ rungen um 14½ und Accumulatoren am 2 56 nach. Von Maschinenbauwerten büßten Rheinmetall-Borsig, von. Metall⸗ werten Metallgesellschaft je 1595 83 ein. Zu erwähnen sind noch Conti⸗Gummi mit 4 , BMW mit 4 und Hotelbetrieb mit 4 1 35. Eine Sonderbewegung wiesen Reichsbankanteile auf die anfangs ausgesetzt, dann aber bei großem Bedarf um 23 3. auf 1829 heraufgesetzt wurden.

Im Verlaufe trat der freundliche Grundton noch etwas deut- licher in Erscheinung. Verschiedene Werte, darunter Aceumu⸗ latoren (4 115), Wintershall ( und Dessauer Gas (4 *) konnten ihren Kursstand bessern. Auch Farben stiegen um „ü e auf 164. Demgegenüber büßten Siemens „, Hotelbetrieb 3 und Hoesch 1/6 85 ein. BMW verloren gegen ben Anfang 145 25.

In der letzten Viertelstunde das Geschäftstages war die Stim— mung ruhig, aber freundlich. Die Schlußkurse lagen vielfach etwas über dem letzten Verlaufsstande. Goldschmidt waren mit 144 sogar noch um */ é befestigt. Farben schlossen mit 163* /8. Berliner Maschinen, die späterhin mit 14 nach 1097 am Vor⸗ tage zur Notiz gelangt waren, erhielten zum Schluß eine Strich—⸗ notiz. Andererseits bröckelten AEG schließlich geringfügig ab.

Am Kassamarkt bewegten sich Banken meist auf letztem Stande. Hypothekenbanken waren eher fester. Deutsche Zentral⸗ boden büßten als einzige Ausnahme S ein. Von Kolonial papieren gingen Schantung gegen letzten Kurs um 1, 935 zurück. Für die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien traten ver⸗ einzelt Schwankungen von A / 93 nach beiden Seiten ein. Deutsche Steinzeug gewannen bei Repartierung 31 3.

Von Steuergutscheinen J blieben Dezember und Januar un⸗ verändert. Februar und März waren um je 2 und April sowie Mai um je 2½½ bis 5 Pfg. fester. Steuergutscheine II blieben durchweg unverändert.

Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesitzanleihe 139 gegen 13875. Die Gemeindeumschuldung stellte sich auf gc, 10 3 ( 10 Pfg..

Am Kassarentenmarkt war die Lage ziemlich unverändert. Dies galt sowohl für Hyp.⸗ und Liquidationspfandbriefe sowie für Kommunalobligationen, Stadt⸗ und Pxovinzanleihen. Altbesitz⸗ emissionen konnten z. T. bis um 1 3 höher ankommen. So u. 4. Rheinprovinz und Mecklenburg. Dekosama 1 gewannen ** 76. Reichsanleihen und Länderanleihen bewegten sich meist auf Vor⸗ tagsstand. Industrieobligationen waren nicht ganz einheitlich, aber eher freundlich. Farbenbonds verloren allerdings S 33.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erhöhte sich der Belga auf 41,24 (41,20.

Berliner Börse vom 15. Dezember.

Bei nicht ganz einheitlicher Kursgestaltung war der Grundton an den Aktienmärkten überwiegend freundlich. Das Geschäft bewegte sich allerdings in verhältnismäßig engen Grenzen. In⸗ folge der Enge des Marktes genügten vielfach bereits kleine Orders, um nach der einen oder anderen Seite größere Ver- änderungen auszulösen. Eine Stütze erhielt der Markt durch die in den letzten Tagen erfolgten befriedigenden Dividendenvor⸗

schläge.

ön Montanmarkt eröffneten lediglich Vereinigte Stahlwerke um /s und Mansfelder Berghaat um * z niedriger. Andererseits stiegen Hoesch und Mannesmann um je Rü, Klöckner um z und Harpener um 1 33. Auch Braunkohlenwerte lagen freundlich bis fest, wobei Deutsche Erdöl 5s, Ilse⸗Genußscheine 1 und Rheine⸗ braun 314 2, gewannen. Von chemischen Werten setzten Farben um A z, höher mit 16335 ein. Goldschmidt wurden andererseits um 23 herabgesetzt. Elektro⸗ und Versorgungswerte lagen recht . und uneinheitlich. Bekula und Gesfürel kamen je * 35 1. er an, ferner gewannen Licht und Kraft 3 75. Demgegenüber tellten sich Schuckert um „, Siemens um 1135, RWE um NR / und Schles. Gas um 254 9 niedriger. Von Maschinenbauwerten setzten Berliner Maschinen die bereits am Vortage zu beobachtende Er⸗ holung mit einer Befestigung um 1 23 fort. Orenstein büßten demgegenüber Lz . ein. Zu erwähnen sind noch Gebr. Jung⸗ hans mit 4 *, andererseiks Conti⸗Gummi und Felten, die im . Ausmaß nachgaben. Berger und Zellstoff⸗Waldhof ver⸗ oren je 1 und Hotelbetriebsgesellschaft 133 73.

Im Verlaufe machte sich stärkeres Intexesse für Rheinstahl

und Dt. Erdöl geltend, die um 130 bzw. 5 heraufgesetzt wurden. Im Zusammenhang hiermit belebte sich auch sonst die Kauflust, so daß vielfach Besserungen von 1/8 36 95, zu verzeichnen waren. Goldschmidt erholten sich sogar um 11 , andererseits gingen u. a. Siemens um §½z und Demag um 199 zurück. schlossen mit 1635/8 und Mannesmann mit 107. Am Kassamarkt traten für Banken keine besonderen Ver⸗ änderungen ein. Hypothekenbanken lagen vielfach schwächer. Hamburger Hyp. z. B. um 6. Bei den Kolonialpapieren be⸗ festigten sich Doag von 75 auf 76. Von den zu Einheitskursen , . Industrieaktien waren Berliner Kindl ( 5 gegen etzten Kurs) bei Repartierung mit größerer Besserung zu er⸗ wähnen. Deutsche Steinzeug stiegen bei Zuteilung um 40.

Steuergutscheine 1 lagen stetig und wichen schließlich kaum

vom Vortagsstand ab. Steuergutscheine I waren durchweg un⸗ verändert. Am Kassarentenmarkte hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen in unterschiedlichem Umfange an. Teilweise wurden wieder Repartierungen notwendig. Liquidationspfandbriefe lagen bei ruhigem Geschäft z. T. schwächer, auch in Kommunalobligationen bestand bei stillem Handel vereinzelt etwas Abgabeneigung. Stadt⸗ anleihen hatten weiter freundliche Tendenz und wurden gelegent⸗ lich erneut um z oo . Die Umsatztätigkeit hat aller⸗ dings etwas nachgelassen. n en , lagen ruhig und be⸗ hauptet. Von Altbesitzemissionen ermäßigten sich Rheinprovinz um 1 0, . gewannen ½ 75. Staats- und Sänder⸗ anleihen blieben behauptet, ebenso Reichsanleihen. Industrie- obligationen verkehrten bei kleinen Schwankungen und unregel⸗ mäßiger Haltung. Farbenbonds büßten * 0 ein.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 35 * belassen.

Am Geldmarkt blieben die Blankotagesgeldsätze mit 235 bis 2* * m, Berliner Dei

ei der amtlichen Berliner Devisennotierung setzte der Bel seine Erholung auf 41,20 (41,16) fort, . a n, ner