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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 230 CM einschließlich o, 48 eM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; fur Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.90 Mot monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 M68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Cu, einzelne Beilagen 10 C. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel-⸗Nr.: 1935 33.
Rnzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen bo mm breiten etlt. Jeile 1.10 Ma, einer dreigespaltenen 82 mm breiten Petit ·
eile 1,85 GM. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle erlin
Zi os, beschriebenem Papier völlig druckreif einmusenden, ift darin auch anzugebe unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande hervorgehoben werden follen. = Befri stete Anzeigen müssen 3 * vor dem' Einruckungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen se
Wilhelmstraße 353. Alle Druckauftrãge sind * t,. nsbesondere
n, welche Worte etwa durch Fett druck . e n.
6 Reichsbankgirotonto Nr. 1918 Nr. 296 bei ber Reichsbank in Verlin
Inhalt des ar rnben Teiles.
Deut. hes tx eich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Exequaturerteilung. . J ö.
Erlöschen einer Exequaturerteilung.
Berichtigung der in Nr. 97/1938 veröffentlichten Liste der Ver⸗ mögengzträger, in deren Vermögen die Vermögens verwaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen ist.
Zwölfte Bekanntmachung über die Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen als Ueberwachungsstellen. Vom 16. De⸗ zember 1939. .
Bekannimachung Nr. 5 der Reichsstelle für Kleidung und ver— wandte Gebieie. Vom 18. Dezember 1939.
Druckfehlerberichtigung zur Bekanntmachung Nr. 15 zur An⸗ ordnung Rr. 13 der Reichsstelle „Chemie“, in Nr. 295.
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
e , m Qu ꝛ 202 22 22222 2 2202 2 2 22 x 2 2 2 .
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 16. Dezember 1939 dem Schriftsteller Hans Watzlik in Neuern im Böhmerwald die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Der i, und Reichskanzler hat mit Urkunde vom
17. Dezember 1939 dem Direktor der Staatlichen Hochschule
6 Musik in Berlin, Professor Dr. Fritz Stein, die Goethe⸗ edaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Dem Königlich Thailändischen Wahl-Konsul in Wien, Erwin Müller, ist namens des Reichs unter dem 8. De⸗ zember 1939 das ' vequatur erteilt worden.
Das dem Königlich Norwegischen Wahl⸗Vi . in Bremerhaven, Walter V namens des Reichs unter dem 15. August 1936 erteilte Exequatur ist erloschen.
Berichtigung.
n der in Nr. 97 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 28. April 1938 veröffent⸗ lichten Liste der auf Grund des 8 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Gewährung von K, bei der Einziehung oder dem ö, von Vermögen vom 9. Dezember 193 6 1 8. 1333) bekanntgegebenen Vermögensträger, in eren Vermögen die Bermögensverwaltung ber. Deut chen Arbeitsfront eingewiesen wurde, ist in Abschnitt II uch⸗ stabe A Nr. 3b (Gewerkschaftshäuser) zu streichen:
. Volkshaus G. m. b. H., Dortmund. Berlin, den 14. Dezember 1939.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Turneck.
Zwölfte Bekanntmachung
über die Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen als Ueberwachungsstellen.
Vom 15. Dezember 1939.
Auf Grund des 51 Abs. 3 der Verordnung über die Er⸗ richtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 89 er Reichsanz. und Preuß. , ,,. r. 209 vom . September 1934) wird in Abänderung der Bekanntmachung über die Zuständigkeit der , 3 Getreide . mittel und, sonstig. landwirtscha ftliche Crzeugnisse, Ge 3 abteilung, in Berlin als il l en ef, vom 12. Sep⸗ tember 1934 (Deutscher Reichanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 218 vom 18. September 1934) in der Dahn ß der . Bekanntmachung über die Aenderung der . von Ueberwachungsstellen vom 16. Dezember 19835 a er Reichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 2394 vom 17. Dezember 1935) mit Wirkung vom 1. Januar 1940 die Zuständigkeit für folgende Waren von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse⸗ Geschäftsabteilung, als Ueberwachungsstelle auf die ; Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als
Ueberwachungsstelle
sibertragen:
Berlin, Montag, den 18. dezember, abends
Einfuhrnummer des Stat. Warenverzeichnisses
13 a Raps und Rübsen
13 Dotter, Oelrettich⸗, Hederichsaat
13 0 Senf
1421 Mohn, ausge steife Mohnköpfe
1422 Sonnenblumensamen
14bI1 Madiasamen, Erdmandeln Behennüsse, Kapol- (Wollbaum⸗ Samen, srijche Lorbeeren, Niger⸗ samen
14b8 Bucheckern
1401. Erdnüsse: ungeschult
Warenbezelchnung
1408 — : geschãlt 14 d Sesam 16 a Leinsaat, auch gemahlen (Leinsamenmehh oder
sonst zerkleinert 165 b enn. 16 a aumwollsamen 161 . ; aus 15 b? NMowrasaat, Elipe⸗, Schinüsse, Butterbohnen, Stil⸗ lingiasamen, afrilanische Talg⸗(Njavi⸗ Nusse 160 . (auch zerkleinert) 16 4 opra 17 Feltmuskat⸗, Holzöl⸗, Kulanüsse, Babassu⸗, Tukuma⸗ kerne und andere nicht besonders genannte Oel- sämereien und Oelfrüchte
aus 21 a Kürbis und Melonensamen, soweit sie zur Ge⸗= winnung von Oelen oder zur e n, von pharmazeutischen . unter Zollsiche⸗ rung eingeführt werden
aus 21 b Petersiliensamen, soweit er zur Gewinnung von
Oelen oder zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen unter Zollsicherung eingeführt wird.
Berlin, den 15. Dezember 1939.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: (Unterschrift.
Bekanntmachung Nr. 5 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete. Vom 18. Dezember 1939.
Gemäß § 3 der Verordnung über die Verbrauchsre elung
6 Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (RGBI. 1 2ih6) ordne ich mit Zustimmung des Sonderbeauftragten für die Spinn . an:
Auf den Abschnitt Il der Reichskleiderkarte für Männer und der Reichskleiderkarte für Frauen darf vom 18. Dezember 1939 an 1 3 gewirkte Stoffhandschuhe an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden. Eine Anrechnung auf die Teilabschnitte (Punktey der Reichskleiderkarte findet nicht statt. Die Gültigkeit des Sonderabschnitts Il erlischt mit der Gültigkeit der Reichskleiderkarte.
Eine Abgabe von Strickhandschuhen auf den Sonderab⸗ schnitt L ist nicht zulässig.
Berlin, den 18. November 1939.
Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
— —
Druckfehlerberichtigung. In der in Nummer 296 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 16. Dezember 1839 ab⸗ , ,. , Nr. 15 zur Anordnung Nr. 13 er Reichsstelle Chemie“ muß es im § 1 Ziffer 1 statt „aus Nr. 43* richtig „aus Nr. 143“ heißen.
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Erlasses des Reichsführers s und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern in Berlin vom 2. Oktober 1939 — 8 — PP (I B) Nr. 161039 — und auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. ull 1933 — RGBl. 1 S. 479 — in Verbindung mit dem 6 über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 36. Mai 1933 — RGGBl. IJ S. 293 — wird das im Grundbuch von Oberscheld / Dillkreis Band 21 Blatt 813 unter laufender Nummer 9 eingetragene Grundstück Kartenblatt 56 ö 36 — Bebauter Hofraum, Im Biengarten, Größe 186 2 — des Vereins für christliche y,, e. V. Ober⸗ scheld, nebst dem Mobiliar hiermit zugunsten des Landes Preußen eingezogen.
ieses wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt⸗ gemacht. .
Wiesbaden, den 12. Dezember 1939. Der Regterungspräsident. J. A.: Dr. Gr oener.
une ne 1er.
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 939 , ee, e.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 35 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Dezember 1939 hat folgenden Inhalt: Teil 1. J. Allgemeines, esetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Verordnung über die Verwaltung der Reichs⸗ gaue als Selbstverwaltungskörperschaften. Vom 25. November 1939. — Verordnung über die Vertragshilfe des Nichters aus An⸗ laß des Krieges (Vertragshilfeverordnung — Vö5V. —. Vom 30 November 1939. — IJ. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Arbeitseinsatz der Hausgehilfinnen und ö Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. — Betr.: Vereinfachung der Rechnungs⸗ prüfung für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus dem Papen⸗ Sofort- und Reinhardt⸗Programm und den Landeskulturkrediten Iaö5 der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt. — Betr. Umbe⸗ nennung des Arbeitsamts Unterweser. — Betr. Festsetzung der r ünnffe für Empfänger von Arbeitslosenunterstützung, die nach Beendigung einer zeitlich begrenzten Dienstverpflichtung arbeits- los geworden sind. — Bescheide, Urteile: 22. Unterstützung für Dlenstverpflichtete und Räumungsfamilienunterhalt. III. Sozi⸗ alverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Dritte Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt iI (Kriegslöhne) der Krie swirtschafts verordnung — Ordnungsstrafrecht der Reichstreuhänder der Arbeit — (Dritte KA WDB). Vom 3. Dezember 1939. — Anordnung über Entgelt- belege in der Vorarlberger Handmaschinenstickerei. — Bescheide, Urteile: 21. Fortgewährung der Werkswohnung bei Einberufung zum Wehrdienst; hier: Entrichtung eines Mietzinses — V. Sied⸗ lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Verordnung zur Regelung der Abmessungen Gewichte und Eigenschaften von Holzwolle⸗Leichtbauplatten. Vom 25. November 1959. — Betr.: Neufassung der DIN-Norm 4104 — Raumabschlüsse für Luftschutzräume. — Betr. Uebersicht über Luftschutzraum⸗Belüftungsanlagen. — Betr.: Abbruch von Ge bäuden; hier: Einstellung der Abbruchtätigkeit, — Preußen. Neun⸗ undzwanzigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 5. Dezember 1939. — XI. J und Fürsorge. Gesetze, ö Erlasse: Betr.: e, Hihflgunz für die minder⸗ bemittelte Bevölkerung. — Betre: Fürsorge für Wehrdienst- und Einsatzbeschädigte und ihre Hinterbliebenen.
Tus ber Berwaltunmg.
Ausgabe von 50 Rpf.⸗ Stücken aus Aluminium.
Die Reichsbank beginnt in diesen Tagen mit der Ausgabe von 50⸗Me⸗Stücken aus Aluminium. Diese Münzen sind dazn bestimmt, die 59⸗„y⸗Stücke aus Nickel, deren Einziehung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, zu ersetzen. Vorerst be⸗ halten auch die 50⸗Ry⸗Stücke aus Nickel ihre Kaufkraft. Der Zeitpunkt der Außerkürssetzung der Nickelmünzen wird noch be—⸗ kanntgegeben.
Wirtichafts en.
Die Lentung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparateerzeugung.
Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Generglbevoll. mächtigten für die Reichsverwaltung vom Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft folgendes verordnet:
Der Reichswirtschaftsminister ö. ermächtigt, die erforderlichen Anordnungen zur einheitlichen Lenkung der Herstellung und Pro- duktionssteigerung von e snissen des Maschinen⸗ und . ratebaues und ihrer Verteilung zu erlassen. Er kann nament ich die zur Versorgung aller dringenden Vorhaben der öffentlichen Bedarfsträger mit den Erzeugnissen des Maschinen⸗ und Appa⸗ ratebaues notwendigen Maßnahmen treffen. Der Reichswirt⸗ i ,, kann seine Befu nisse übertragen; er kann einen
evollmächtigten für die Maschinenproduktion, ernennen. Der y , ,. erläßt die zur Durchführung und Er— gänzung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Der Reichs wirtschaftsminister in Krakau. Gemeinsame Besprechungen mit Dr. Srant und Staats sekretr Neumann.
Krakau, 16. Dezember, Am Sonnabendvormittag traf Reichs- wirtschaftsminister rn bei einem Befuch des Generalgouverne-⸗ ments in Krakau ein. Gleichzeitig traf auch Staatssekretär Neu⸗ mann in Krakau ein. In gemeinsamen Besprechungen mit dem Gene ralgouverneur Dr. Frank sollen die großen Wirtschafts⸗ lanungen für das ö,, , im Zusammenhang mit en zenäralen Wirtschaftsinteressen des Großdentschen Reiches fest⸗ gelegt werden.
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