Zweite Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 20 Dezember 1939. S. 4
S 21. Beschaffung von Mitteln durch Aufnahme von Darlehen.
Zur Unterstützung der staatlichen Siedlungs- und Wohnungspolitik kann die Stadtschaft mit Ge⸗ nehmigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers Beleihungsmittel für Bardarlehen (5 11 Abf. 4 durch Aufnahme von Darlehen bei öffentlichen und privaten Stellen beschaffen. Voraussetzung ist, daß die Darlehen seitens des Darlehnsgläubigers als unkündbare Tilgungsdarlehen oder sonst langfristig gegeben werden.
V. Sonstige Bestimmungen. § 22. Sonsti ge Geschäfte der Stadtschaft.
(1) Die Stadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei öffent⸗ lichen Kassen oder bei Banken aufzusehmen.
(2 Die Stadtschaft hat verfügbares Geld nach den vom Verwaltungsrat aufzustellenden Grund⸗ sätzen vorübergehend nutzbar anzulegen.
(3) Grundstücke darf die Stadtschaft nur erwerben, um Verluste an Hypotheken zu vermeiden oder Räume für die eigenen Bedürfnisse zu beschaffen.
(4 Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der Förderung ihrer satzungs⸗ mäßigen Aufgabe dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Wirtschaftsministers. 2
Haushaltsplan und Jahresabschlusß.
(1) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr.
(2 Spätestens sechs Wochen vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Ver⸗ waltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht der Vorstand den Haushaltsplan mit der Stellungnahme des Verwal- tungsrats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein.
(3) Spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zustimmung ber Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Ab⸗ schluß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden
ahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschriften prüfen. Der rüfungsbericht ist dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.
(4) Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts-⸗ berichts und die Entlastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Ge⸗ schäftsbericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
(5) Der Jahresabschluß ist nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat entsprechend den Anord⸗ nungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen. In allen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
§ 24. Verwendung des Rein gewinns, Sicherheitsrücklage.
(1) Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrücklage gebildet. Der am Jahres- abschluß sich ergebende Ueberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rück⸗ lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen.
(2) Wenn die freien Rücklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen der Stadtschaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. decken, dürfen aus dem Rein⸗ gewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus 5 5 Abs. 2 erstattet werden.
§5 25. Bestimmungen über die Haftung.
(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Inhabern der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß 5 21 und 5 22 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen haftet neben der Stadtschaft der Provinzialverband der Provinz Ostpreußen als Gesamtschuldner.
(2) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadtschaften von der Preußischen Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen der Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft. )
(3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklage die ö 5 des in §5 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des
rovinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Provinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersatzansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen.
VI. Verwaltung.
§ 26. Dr gane der Stadtsch aft.
Organe der Stadtschaft sind:
1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. §5 27. Vorstand und Gefolgschaft.
() Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Der Borstand besteht aus dem Leiter der Stadtschaft und mindestens einem weiteren ordent⸗ lichen oder stellvertretenden Mitgliede. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Ver⸗ tretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsitzer des Verwaltungsrats.
(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nach 5 148 des Deutschen Beamten gesetzes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vorschriften. Der Leiter der Anstalt und die übrigen ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden, sofern ihre Stellen Beamtenstellen sind, als Beamte auf Zeit, und zwar mindestens auf sechs, höchstens auf zwölf Jahre, in besonderen Fällen als Beamte auf Lebenszeit, sonst auf Privatdienstvertrag, angestellt. Von der Anstellung als Beamter kann die Ableistung einer Probezeit im widerruflichen Beamtenverhältnis verlangt werden.
(4 Der Leiter der Stadtschaft wird auf der Grundlage des Vorschlags des Verwaltungsrats durch ben Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsminister ernannt, entlassen und in den Ruhestand versetzt; die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt, entläßt oder versetzt in den Ruhestand der Verwaltungsrat mit Ein⸗ willigung des Reichs ⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers. Sonstige Beamte der Stadtschaft werden vom Leiter der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhestand versetzt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesem bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. .
(5) Die Besoldung der Beamten richtet sich nach einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats und der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf.
(6) Die nach dem Deutschen Beamtengesetz dem Dienstvorgesetzten übertragenen Zuständigkeiten nimmt für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgesetzter aller übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter ist der Leiter der Stadtschaft. .
(7 Soweit die Vorstandsmitglieder zugleich Vorstandsmitglieder der Landesbank der Provinz Osftpreußen oder Provinzialbeamte sind, verbleibt es bei der Regelung, die sich aus ihrem Amt bei der Landesbank oder dem Provinzialverbande der Provinz Ostpreußen ergibt.
§5 28. Zeichnungsbefugnis.
(I) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Ostpreußische Stadtschaft“ und bedürfen der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitgliedes und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung des Verwaltungsrats bevollmächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift der ordentlichen Vor⸗ standsmitglieder gleich. Für den laufenden Geschäftsverkehr kann vom Leiter eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wird durch bankübliche Unter schriftsvverzeichnisse bekanntgemacht.
(2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten Beamten oder Angestellten tragen (Absatz 1, Satz 1 und 27, und mit dem Siegel oder Stempel der Stadt⸗ schaft versehen find, sind für die Stadtschaft ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger satzungsmäßiger Vorschriften rechtsverbindlich; sie sind öffentliche Urkunden.
§ 29.
; Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
(1) Vorsitzer des Verwaltungsrates ist der Landeshauptmann; er wird bei der Verhinderung durch einen von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialverbandes vertreten. Der Vorsitzer bestellt
Anhörung des Leiters der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils
drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Auffichtsbehörde.
(?) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschaft sein.
(3 Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bisherigen Mitglieder ihr Amt bis zum Eintritt der neuen Mitglieder fort.
( Für Mitglieder der ere e erlischt die Mitgliebschaft im Verwaltungsrat mit dem Verluste der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft 6 6) sowie mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Ver⸗ mögen des Mitgliedes oder der g der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück. Die
5 16 (Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft: . „Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den in den Deckungsregistern der Stadischaften eingetragenen Deckungswerten, mit dem ersatz zur Deckungs bestimmten Geld mit ihrem sonstigen w . Soweit die Deckungswerte und dag Cigenvermögen der Zentral= aft nicht m 6 e Stadtschaften gemeinsam mit ihren Provtnzialverbänden der Preu⸗ n Zenhralstadtschaft für bie im Umla 5 Pfandbrie e Napgabe und in Höhe ihres nteils am Pfandbriefumlauf als Gesamtschuldner.“
Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreichenden Grund ihre Mitarbeit versagen, oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mit⸗ glieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Interesse der Stadtschaft geboten erscheint.
(5) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der Absätze 1 und 2 ein neues Mitglied bestellt werden.
(6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Auf⸗ wandsentschädigung gewährt werden. Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
§ 30. . Sitzungen des Berwaltungsrats.
(1) Der Vorsitzer beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt, oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand die Beschluß⸗ fassung über einen bestimmten Verhandsungsgegenstand beantragen.
(2) Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und soll so rechtzeitig abgesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sitzung zugegangen ist. Wenn der Vorsitzer weiß, daß ein Mitglied verhindert ist oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen.
(3) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzer oder sein Stellvertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tagesordnung eine neue Sitzung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sitzung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stmmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt⸗ der Vorsitzer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Ver⸗ antwortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht gebunden.
(5) Der Vorsitzer des Verwaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs- rats auch im Wege der schriftlichen Umfrage herbeiführen. Hierzu ist notwendig, daß alle Mitglieder oder — im Falle einer Verhinderung — ihre Stellvertreter der Umfrage ausdrücklich zustimmen.
(6) An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender
Stimme teil. (7) Der Vorsitzer leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das
Ergebnis schriftlicher Rundfragen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzer und einem der Mitglieder zu unterschreiben 1 § 31.
Zuständigkeit des Verwaltungsrats.
Außer den im 55 Abs. 2, 5 8 Abs. 3, 89 Abs. 2, § 12 Abs. 1, 5 13 Abs. 5, 5 22 Abs. 2, 5 23 Abs. 2 und 4, §5 27 Abs. 4 und 5, 5 28 Abs. 1 und 529 Abs. 6 bereits bezeichneten Aufgaben liegt dem Verwaltungsrat ob:
1. Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzügli der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind;
2. die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eigenen Grundstücken, es sei denn, daß beliehene Grundstücke zur Vermeidung von 3 an Hypotheken erworben, oder daß so erworbene Grundstücke verwertet werden ollen;
3. die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen;
4. die Beschlußfassung über eine Aenderung der Satzung, über die Auflösung der Stadtscha und über den Austritt aus dem Verbande der Preußischen Zentralstadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers;
5. die Zustimmung zu Satzungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschaft.
§5 32. Au ssschusß. Der Verwaltungsrat ist befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen
Ausschuß zu bestellen. Der Ausschuß arbeitet nach einer vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen.
VII. Schlußbestimmungen. 8 33. Verõffentlichun gen. Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen
Staatsanzeiger und die Amtsblätter der Regierungen zu Königsberg (Pr), Allenstein, Gumbinnen und Marienwerder. 9
Staats aufsicht.
(I) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten in Ostpreußen ausgeübt.
(27 Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.
Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:
a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadt⸗ schaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtliche Schriftstücke Einsicht zu nehmen, sowie die Kassenbestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen; .
b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen;
o) jederzeit zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe gewahrt sind;
d) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschaft zu verlangen;
é) an allen Sitzungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sitzungen zu entsenden, auch solche Sitzungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen;
f) Beschlüsse der Stadtschaftsorgane, die gegen Reichs⸗ oder Landesgesetze, gegen die Satzung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffene Bestimmungen verstoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen.
(3) Die durch Maßnahmen der Auffichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft.
§5 35. Anf lösung. Das bei der Auflöfung der Stabtschaft verbleibende Vermögen fließt an den Provinzialverband der Provinz Ostpreußen, der es mit Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers zu gemein- nützigen oder öffentlichen Zwecken, die mit dem Zweck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf.
z 36. Neber gan gsbestimmun gen.
(1) Soweit die Darlehnsnehmer nach der bisherigen Satzung verpflichtet waren, einen Beitrag
. Sonderrücklage zu zahlen, üst die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten⸗ eitrages weiter zu erheben.
(7 Die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß 5 29 zu bilden.
(3) Bei den zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Der zeitige Generaldirektor der Landesbank der Provinz Ostpreußen ist der Leiter der Stadtschaft; seine Berechtiguͤng, Schriftstücke gemäß 5 38 Absatz 3 der bisherigen Satzung allein zu unterzeichnen, wird durch 5 28 dieser Satzung nicht berührt.
8 37. Inkrafttreten der Satzung. Die vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1940 an die Stelle der bisherigen Satzung ˖
Wortlaut der Entschließung über die Satzun gs ändernn g.
Gemäß S5 44 Ziffer 6 und 45 Ziffer 1 der Satzung der Ostpreußischen Stadtschaft in Verbindung mit Artikel IL des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten vom 16. Dezember 1933 stimme ich der anliegenden neuen Satzung der Ostpreußischen Stadtschaft zu.
Königsberg (Pr), am 6. September 1939.
Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen (Verwaltung des Provinzialverbandes) Koch.
Genehmi gun gsurkunde.
Die vom Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen (Verwaltung des Provinzialverbandes) gema §5 45 der jetzigen Satzung in Verbindung mit Artikel M des Gesetzes vom 16. ö 1933 (Ges. Bl. S. 477) festgesetzte neue Fassung der Satzung der Ostpreußischen Stabtschaft wird hiermit genehmigt.
Berlin, den 4. November 1939.
Das Preußische Staatsministerium: (C. 8.) Der Finanzminister: Im Auftrag, Meher.
Der Minister des Innern: Im Auftrag,, Sursn. Der Wirtschaftsminister: Im Auftrag: Gottschick. Genehmi gun gsurkunde Wi 3857 Fin. M. Vb IV 9 Nr. 1 (En) MdJ. IVV Kredb. 19811. 39 Wich.
lich mit
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Sentralhandelsregisterbeilage chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
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zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich 1
Berlin, Mittwoch, ben 20. De zembe
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Nr. 298
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs: preis monatlich j, 15 „RM einschließlich 0, 30 & Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Anzeigenstelle 095 Ce monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 Ho. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. b
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O Anzeigenprels für den Raum einer
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1, lo GQ 4. Anzeigen nimmt die An⸗
zeigenstelle an. Befristete Anzeigen
müssen 3 Tage vor dem Einrückungs.
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Inhalts ůbersicht.
1. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister. —
3. Vereingregister. — 4. Genossenschaftsregister.
— 5. Musterregister. — 6. Urheberrechtseintrags⸗
rolle. — J. Konkurse und Vergleichssachen. — 8. Verschiedenes.
9
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l. Handelsregister.
. die Angaben in Ce) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
PBexgreichenstein. 45382
Amtsgericht Bergreichenstein,
14. Dezember 1939.
H.⸗RN. Bergreichenstein 12. Die offene Handelsgesellschaft „Brüder Straub“, Sägewerk in Kaiserhof, ist aufgelöst. Der Alleininhaber Julius Straub führt die bisherige Firma weiter.
NRerlin. 45383 Amtsgericht Berlin.
Abt. 551. Berlin, 12. Dezbr. 1939. Neueintragungen:
A 10686 921 Hermann Dahm Brot⸗ fabrik, Berlin (Berlin⸗Weißensee, Langhansstraße 21).
Inhaber: Bäckermeister Dahm, Berlin.
A 108 922 Erich Boehlecke, Berlin (Handelsvertretung in technischen Fest⸗ hölzern, Farben und Lacken für Fahr⸗ zeug⸗ und Flugzeugbau, Berlin NW 87, Klopstockstr. 21).
Erich
Inhaber: Oberingenienr Boehlecke, Berlin.
A 108923 Grzelka und Fromm⸗ hagen, Berlin (Herstellung von Me— tallwaren, Berlin SsWös, Friedrich⸗ straße 10).
ffene Handelsgesellschaft seit dem 1. Oktober 1939. Persönlich haftende Gesellschafter sind: Kaufmann Paul Grzelka, Berlin, und Kaufmann Hein⸗ rich Frommhagen, Berlin. Der Gesell— schafter Paul Grzelka ist zur Vertre⸗ tung der Gesellschaft nur gemeinschaft⸗ dem Gesellschafter Heinrich Frommhagen oder mit einem Proku⸗ risten der Gesellschaft ermächtigt.
A 1098924 Khutareff C Co. Kom⸗ manditgesellschaft, Berlin (Groß⸗ handel mit Leder, Berlin⸗Friedenau, Hertelstraße 9).
Kommanditgesellschaft seit dem 8. No⸗ vember 19359. Persönlich haftender Ge—⸗ sellschafter ist der Kaufmann Diomid Khoutareff, Berlin. Es ist ein Kom⸗ manditist beteiligt.
A 108925 Georg Bertram Söhne Kommanditgesellschaft, Ber⸗ lin⸗Spandau (Herstellung und Ver⸗ trieb von Kontrollapparaten, insbeson⸗ dere von Tachographen, sowie von Me- tallteilen aller Art, Berlin⸗Spandau, Schönwalder Straße 34. Kommanditgesell schaft seit dem 1. Juni 1939. Persönlich haftender Ge⸗ sellschafter ist der Fabrikant Dr. Georg
ertram, Berlin⸗Spandau. Dem Her⸗ mann Birth, Berlin⸗Spandau, und der si,. Thea Steffens geb. Mülfarth, Berlin-Spandau, ist Gesamtprokura er⸗ teilt. Sie vertreten die Gesellschaft ge⸗ meinsam. Es sind drei Kommanditisten
beteiligt.
. Veränderungen:
A 95 892 Karosseriebau Habsburg Sans Grün.
Die Firma lautet fortan: Hans Grün Karosserie⸗ und Fahrzeugbau (Berlin NW 87, Kaiserin⸗Augusta⸗Allee
Hermann
Nr. 98 - 100).
A 10 974 i,. Kasner (Ofen⸗ bau und Handel, Berlin⸗Lichtenberg, Normannenstraße 42).
Der Gesellschafter , Kaßner ist verstorben. Die Gesellschaft wird von dem. Gesellschafter Paul Müller, Ber⸗ lin, und den unbekannten Erben nach dem verstorbenen Rudolf Kaßner fort⸗
führt. Der Gesellschafter Paul Müller, Berlin, ist allein vertretungs⸗
berechtigt. . Erloschen: A 87 965 MaxʒFriedländer. A 92344 Harry Goldschmidt. A 95049 Fischer X Unger. A 95 307 Nathan Havelland. A 1091748 Martin Baum. A 105905 Paul Colani. Die Firma ist erloschen.
Rerlin. (5 384] Amtsgericht Berlin. Abt. 552. Berlin, 12. Dezember 1939. ; Neueintragungen: A 108919 Ida Wollinger, Berlin (Herstellung und Vertrieb von Mal- 86 und Schablonen, Berlin⸗ lendorf, e , , 17). , . unverehelichte Ida Wollin⸗
ger, Berlin.
A 1098 920 W. Weber Kommandit⸗ Gesellschaft, Berlin (Buchhandlung und Antiquariat, W 8, Franzöosische Straße 21).
Kommanditgesellschaft seit 5. Dezem⸗ ber 1959. Persönlich haftende Gesell⸗ schafter sind die Buchhändler Anton Buchholtz und Karl von Rönne, beide in Berlin. Eine Kommanditistin ist beteiligt. Die Gesellschaft ist durch Umwandlung der W. Weber Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin entstanden (564. SH. R. B 55 310).
Veränderungen:
A 86 292 H. Sagert K Co. (Kunst⸗ handlung, W 365, Potsdamer Str. 877).
Kommanditgesellschaft seit 1. Novem⸗ ber 1939. Persönlich haftende Gesell⸗ schafter sind die Kaufleute Hans-Martin Husung und Walther Titze, beide in Berlin, Ein Kommandilift ist be—⸗ teiligt.
A 95 648 Pohls Werkstätte Wla⸗ dislaus Pohl (Metallwarenfabrik, N 20, Freienwalder Str. 34 — 38).
Inhaber jetzt: Wladislaus Pohl, Fabrikant, Berlin.
A 107 417 Schramm C Kuhn SObst⸗ und. Südfruchthandlung. C 2, Zentralmarkthalle 125. e
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Fried⸗ rich Kuhn ist nunmehr Alleininhaber.
Erloschen:
A 20247 Rud. Oscar Schmidt und
A 97780 Wilcken C Co. Komman⸗ dit⸗Gesell schaft: w
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
A 91291 Casper Markwald:
Die Firma ist erloschen.
Berlin. 45385 Amtsgericht Berlin. Abt. 561. Berlin, 12. Dezember 1939. Veränderungen:
B 50 60? Attiengesellschaft für Eisenbeton und Tiefbau (Berlin⸗ Lichterfelde, Unter den Eichen 1277).
Das Vorstandsmitglied Walter Lau⸗ dien ist „Diplom⸗Ingenieur“.
Das Erlöschen nachstehender ver⸗ mögensloser Firma, B 53 417 Louis Berndt Nachf. Kommanditgesell⸗ schaft auf Aktien, soll in das Han⸗ delsregister eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse an der Unter⸗ lassung der Löschung hat, kann inner⸗ halb eines Monats Widerspruch er⸗ heben.
Kerlin. 465386
. Amtsgericht Berlin.
Abt. 563. Berlin. 12. Dezember 1939. Veränderungen:
B 50549 Bertuch Grosküchen⸗Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung (W s, Mohrenstraße 9).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 17. August 1939 ist das Stammkapital um 20 000, — RA auf 80 000, —- RAM erhöht und 5 5 Satz 1 (Stammkapitah
geändert. . B 53 985 Frico Grundstiicks⸗Ge⸗
sellschaft mit beschränkter Haftung ,,,, Sophie ⸗Charlotte⸗
traße 194 bei Hartog5. ö
Fritz Cohn und der zwischenzeitlich bestellte Gerhard Richter sind nicht mehr Liquidatoren, Kaufmann Albert Israel Hartog in Berlin ist zum Liqui- dator .
B 54965 Diomedes Grundstücks⸗ erwerbsgesellschaft mit beschränkter Saftung M 62, Kurfürstenstraße 117).
Erwin Fritsch ist nicht mehr Liqui⸗ dator. Ingenieur Erwin Schneider in Wien ist zum Liquidator bestellt.
B 57 288 Gerhard Heinze Gesell⸗ , mit beschränkter Haftung (Butter und Lebensmittel, O 17, Mar⸗ kusstraße 18).
Der Geschäftsführer Gerhard Heinze ist verstorben. Karl Gaedecke, Kauf⸗ mann, Berlin, Rudolf Tittmann, Kauf⸗ mann, Berlin, sind zu Geschafts führern
bestellt. Erloschen:
B 53 826 Georg Baschwitz Co. Schaufenstereinrichtungsgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung,
B 54 864 Grundstücksverwertungs⸗ gesellschaft „Labor“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
B 56650 Gebrüder Kahn X Co. n, , mit beschränkter Haf⸗ ung,
B 56 406 S. Hirsch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
B 56 417 Grund stücksgesellschaft n, 15 mit beschränkter Haf⸗ ung,
B 56 435 „Glückhoff“ Hausver⸗ wertungsgesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung und
B 56 940 „Haus Europa“ Droge⸗ rien⸗- und Parfümerienbedarfs⸗ gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung:
Die Firma ist erloschen.
Herlin. (45387 Amtsgericht Berlin.
Abt. 563. Berlin, 13. Dezember 1939. Veränderungen:
B 536 132 Der Büchermarkt Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung (SW 68, Alte Jakobstr. 156 157).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 8. Dezember 1939 ist der Gesellschafts⸗ vertrag geändert in 3 4 (Geschäftsjahr).
B 54 239 Gesellschaft für übersee⸗ e. bergbauliche Unternehmungen GHesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung (NW 7, Dorotheenstraße 36).
Prokurist: Alfred Wunderlich in Ber⸗ lin. Er und der bereits eingetragene Prokurist Hans Fassold vertreten jeder in Gemeinschaft mit einem Geschäfts⸗ führer oder mit einem Prokuristen.
B 54 404 Grundstücksgesellschaft Idyll mit beschränkter Haftung (W 35, Graf⸗Spee⸗Straße 24).
Dr. Herbert Zscherlich ist nicht mehr Geschäftsführer.
Erloschen:
B 50 559 Berek Berliner Anschlag⸗ und Reklamewesen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (C 2, Grün⸗ straße 17/20).
Die Gesellschafterversammlung vom 28. Oktober 1939 hat die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf die alleinige Gesell— schafterin, die Reichshauptstadt Berlin, beschlossen. Die Firma der übertragen⸗ den Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheits⸗ leistung zu beanspruchen.
B 53 385 Deutsiche Buch⸗Gemein⸗ schaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (8W 68, Alte Jakobstraße Nr. 156/1575.
Durch Gesellschafterbeschluß vom 6. September 1939 und 1. Dezember 1959 ist die Umwandlung der Gesell⸗ schaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liqui⸗ dation auf den alleinigen Gesellschafter, verwitwete Frau Erna Leonhard, geb. Lüscow, aus Berlin, beschlossen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht ein⸗ getragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen⸗ ̃
B 56 884 Gesellschaft für Immo⸗ bilienverwaltung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und
B 54 636 Antüäus Grund stücksgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung (beide: W 62, Schillstraße 12):
Die Firmg ist erloschen.
B 52131 Austria Wohlfahrts⸗Ver⸗ trieb Gesellschaft mit beschränkter Saftung, .
B 53 gs Damen⸗Sportmäntel „Re⸗ kord“ Gesellschaft mit beschränkter
„En⸗Te“ Grundstücks⸗ Erwerbsgesellschaft mit beschränkter Saftung:
Die Firma ist erloschen.
NRerlin. 45388 Amtsgericht Berlin. . Abt. 564. Berlin, 12. Dezember 1939. Veränderungen:
B 52959 P. C. D. Maehler Gesell⸗ schaft mit beschränkter Saftung Sierre und Tabakfabrikate, C 2,
pandauer Str. 28),
Karl Fechtner ist nicht mehr Geschäfts⸗ . Kaufmann Karl Schwarz in
erlin ist zum Geschäftsführer eie.
B 53 0994 „Versicherungsring“ Grund stücksgesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung (Wilmersdorf, Branden⸗ bug g Str. 59 — 61).
Geheimrat Hans Riese, Berlin, ist 3 weiteren Liquidator, und zwar mit
lleinvertretungsmacht, bestellt.
B 54 251 Mifa Mitteldeutsche Fahr⸗ radwerke Gesellschaft mit beschränk⸗
ter Haftung (Wilmersdorf, Hohen⸗ zollerndamm 28).
— 8
Prokurist: Antonius Menke in San⸗ gerhausen, Prov. Sa. Er vertritt ge⸗ meinsam mit einem Geschäftsführer. Der Prokurist Otto Hesse vertritt nun ebenfalls gemeinsam mit einem Ge⸗5 schäftsführer. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht in Sangerhausen er⸗ folgen, und zwar unter der gleichlauten⸗ den Firma der Zweigniederlassung.
B 56799 Röchling'sche Treuhand⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung (Ludwigshafen, Rhein, Oberes Rheinufer 29).
Prokurist: Kurt Stöckler in Mann⸗ heim. Er vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem Pro⸗ kuristen.
B 56996 Unitex technische Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung (Technische Apparate und Hilfsmittel, NO 55, Elbinger Str. 63).
Durch Gesellschafterbeschluß vom. 7. Dezember 19359 ist die Gesellschaft aufgelost. Der bisherige Geschäfts⸗ führer, Wirtschaftsprüfer Ludwig Loeber, Berlin, ist Liquidator.
B 58 326 Verwaltungsgzgesellschaft der N. V. Nederlandsche Bank⸗ instelling Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung (W 35, Stülerstraße 15).
Prokurist: Emil Schulz in Berlin. Er vertritt gemeinsam mit einem Pro⸗ kuristen. Jeder der drei Prokuristen, Dr. jur. Wolf K. Martin. Kurt von Steuben und Emil Schulz, ist berechtigt, die Gesellschaft zusammen mit einem anderen Prokuristen zu vertreten.
KEeuthen, O. S. 45389 Amtsgericht Beuthen, O. S., 13. Dezember 1939.
Erloschen:
B 405 Schauburg Lichtspieltheater G. m. b. H., Beuthen, O. S.
B 432 Deli⸗Theater G. m. b. S., Beuthen, O. S.
B ös9g Oberschlesische Kohlenhan⸗ dels G. m. b. H., Beuthen, O. S. Die Vertretungsbefugnis des Abwick⸗ lers ist beendet. Die Firma ist er⸗ loschen.
Bocholt. 4 õddꝰ0l Amtsgericht Bocholt.
In unser Handelsregister Abt. B Nr. 124 t am 11. Dezember 1839 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Unterstitzungskasse der Firma Johann Borgers K. G. Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung“ mit dem Sitz in Bocholt einge⸗ tragen. !
Der Gesellschaftsvertrag ist am 1. De⸗ zember 1939 errichtet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Unterstützungen an Ge⸗ folgschaftsmitglieder der Firma Johann Borgers Kommanditgesellschaft oder an Hinterbliebene von Gefolgschaftsange⸗ hörigen in Fällen wirtschaftlicher Not, insbesondere bei Krankheiten und In⸗ validität.
Das Stammkapital beträgt 20 000, — Reichsmark.
Geschäftsführer sind: Betriebsleiter Wilhelm Dieckhues, Vorarbeiter Jo⸗ . Schöttler, Prokurist Hubert
nland, alle in Bocholt.
Sind mehrere Geschäftsführer be⸗ stellt so vertreten zwei Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam.
Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht; Die Bekanntmachungen der Ge⸗ Ellschaft erfolgen nur im Deutschen Reichsanzeiger. ;
Rocholt. — 45391 Amtsgericht Bocholt.
Im Handelsregister B Nr. 114 ist bei der Firma Bocholter Wohnungsbau⸗ gesellschaft m. b. H., Bocholt, am 12. Dezember 1939 eingetragen: An Stelle des Bürgermeisters Steuer ist der Bürgermeister Wilhelm Niehoff in Bocholt zum Geschäftsführer bestellt.
Der fewer ge n. . Baurat Simons ist als solcher ausge⸗ schieden.
nraunmach ß; 45392 Sandelsregister Amtsgericht Braunschweig, 13. Dezember 1939. Veränderungen:
A VI 444 Robert Brandhorst, Braunschweig ebene g mn Celler Straße 12). Neuer Inhaber: Frau Dorothea Brandhorst geb. Brockmeyer in Braunschweig. Ihre Prokura ist er⸗
loschen. Dieselbe Neuer Inhaber:
Firma:
Friedrich Müller, Kaufmann in Braun⸗
Hen Der Frau Emma Müller geb. Reupke in Braunschweig ist Prokura
erteilt.
Erloschen: A 801 Albert Steckhan, Braun⸗ schweig.
A S885 Brunonia⸗Gummi⸗Werke Richard Hagemann, Braunschweig. A 2563 Willy Schmidt, Braun⸗ schweig.
Bremervörde. (453931 Amtsgericht Bremervörde, 12. Dezember 1939. Eingetragen im Handelsregister A Nr. 197 bei Firma Joh. Vieweg Co., Karlshöfen: Der Ort der Niederlassung ist nach Bremen verlegt.
HBr ꝝx. 453941
Handelsregister Amtsgericht Brüx.
Abt. J. Brüx, den 5. Dezember 19358. Veränderungen:
Brüx H.⸗R. B — 5 Fa. „Brau⸗ gemeinde Brüx“ mit dem Sitze in Brüx.
In der am 24. September 1939 statt⸗ gefundenen Hauptversammlung der Gesellschaft wurde die verwaltungs⸗ und satzungsmäßige Anpassung an das Aktienrecht unter Beibehaltung der bis—⸗ herigen Rechtsform beschlossen.
Das Grundkapital der Gesellschaft be⸗ trägt 2980 000 RA.
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.
Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten: a) wenn der Vorstand aus einer Person besteht, durch diese, b) besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, dann entweder durch zwei Vorstandsmitglieder gemein⸗ sam oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen gemeinsam.
Das Amt der bisherigen Verwal⸗ tungsträger — Mitglieder des Ver⸗ waltungsrates Dr. Karl Porsche, Ri⸗ chard Zein, Rudolf Burghardt, Ernst Gärtner, Rudolf Nödl und Wilhelm Weber ist erloschen.
Zu Vorstandsmitgliedern sind be⸗ stellt: JuDr. Karl Porsche, Rechts⸗ anwalt in Brüx, als Vorsitzer und Ru⸗ dolf Nödl, Spediteur in Brüxr.
Die Firma wurde in das Registe Abt. B Nr. 5 für Brüx übertragen.
Als nicht eingetragen wird bekannt⸗ gemacht:
Die Bekanntmachungen der Gesell⸗ schaft erfolgen durch den „Deutschen Reichsanzeiger“ und durch eine in Brüx erscheinende Zeitung.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 149 Brauanteile zu 20 000 R..
Als Beiräte sind bestellt: Otto Müller, Landgerichtsdirektor, als Vor⸗ sitzer, Dr. Adolf Füssel als Vorsitzer⸗ stellvertreter, Richard Zein, Kaufmann, Wenzel John, Direktor, Gottfried Bertsche, Landwirt, alle in Brüx.
Briix. 45395
Sandelsregister Amtsgericht Brüx.
Abt. J. Brüx, den 24. November 1933. Veränderungen:
S. R. A HI — 184 — N Fa. „Jo⸗ sef Reiman . Comp. (Drahffeil- fabrik) in Saaz.
IUDr. Ernst Kröbl. Rechtsanwalt in Saaz, wurde als Treuhänder des Unternehmens eingesetzt.
Die treuhändische Führung schließt die Verwaltungstätigkeit anderer Per⸗ sonen aus.
Die Prokura des Otto Schlapal und die kommissarische Leitung des Karl Klement ist erloschen.
Brix. 45396 Handelsregister Amtsgericht Brüx. Abt. 7. Brüx, den 28. November 1939. Löschung: H.-R. A I. 12 — 10 Fa. „Carl Musch“ (Fleischhauerei) in Komotau ist erloschen.
Handelsregister Amtsgericht Brü Abt. J. Brüx, den 28. November 1 Veränderungen: .
H.-R. Einz. IV — 18 Fa. „Eduard Landesmann“, Sitz: Saaz, mit einer . Prag bestehenden Zweignieder⸗ assung.
Bin litor Gustav Nedwed der Deut⸗ schen Hopfenverkehrsgesellschaft in Saaz, wurde zum kommissarischen Leiter der Hauptnilederlassung in Saaz bestellt.
Die kisherige kommissarische Leitung des Ads'f Taschner ist erloschen.
NHriiꝝx. 45397