1939 / 304 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 301 vom 29. Dezember 1939. 8. 2

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 29. Dezember 1939. S. 3

Rosenfeld, Hans Gustav Wilhelm, geb. am 21. 2. 1921 in Stuttgart,

Ro sen stern, Ferdinand, geb. am 11. 11. 1880 in Hamburg,

28. Rosenstern, Elsa, geb. Lewandowsky, geb. am 5. 12. 1886 in Hamburg,

Rosen stern, Ernst Felix, geb. am 5. 11. 1910 in Hamburg,

Rosen'ste rn, Herbert Julius, geb. am 9. 12. 1911 in Hamburg,

Ro en stern, Werner Oskar, geb. am 26. 7. 1913 in Hamburg,

Ro s'en ste rn, Irene Lisa, geb. am 18. 7. 1916 in Hamburg,

„Rosenstern, Otto Edgar, geb. am 1. 2. 1922 in Hamburg,

„Salomon, Erwin Israel, geb. am 2. 4. 1892 in Culmsee,

. . lig, Ernst Israel, geb. am 31. 7. 1893 in Würz⸗

urg,

„Selig Luzie Sara, geb. Freudenthal, geb. am 23. 6. 1901 in Würzburg,

Selig, Werner Simon Israel, geb. am 10. 11. 1927 in Würzburg,

3. Selig, Renate Elisabeth Sara, geb. am 5. 10. 1935 in Würzburg,

Süßkind, Willy, geb. am 5. 9. 1900 in Chemnitz,

Süßkind, Irma, geb. Tand, geb. am 6. 5. 1905 in Augsburg,

Süßkind, Ursula, geb. am 14. 9. 1929 in Chemnitz,

„Süßkind, Heinrich Georg, geb. am 3. 12. 1931 in Chemnitz,

Schiff, Franz Jakob, geb. am 17. 11. 1898 in Frank⸗ furt / Main,

Schiff, Hilde Margot, geb. am 14. 10. 1922 in Frankfurt / Main,

Sch i ff, Anita Giesela Berty, geb. am 1. 10. 1925 in Frankfurt /Main,

Sch ulmann, München,

Stenger, Ernst, geb. am 19. 7. 1890 in Berlin,

Sternberg, Franz⸗Rudolf Karl Moritz, geb. am 9. 10. 1911 in Breslau,

Strauß, Moses, geb. am 20. 12. 1887 in Eschau BA. Obernburg),

Strauß, Elsa, geb. Wolf, geb. am 22. 5. 1896 in Baden (Kanton Aargau / Schweiz),

Srrauß, Walter David, geb. am 16. J. 1922 in Heilbronn,

Strauß, Edith, geb. am 16. 2. 1926 in Heilbronn, Strauß, Ernst Emil, geb. am 6. 4. 1928 in Heil⸗ bronn,

Strauß, Samuel, geb. am 22. 9. 1884 in Oedheim (Krs. Neckarsulm),

Straus, Theresia, geb. Strauß, geb. am 18. 7. 1899 in Heinsheim (Baden),

Straus, Julius Israel, geb. am 6. 7. 1921 in Stuttgart-Bad Cannstatt,

Straus, Walter Josef, geb. am 10. 12. 1922 in Stuttgart⸗Bad Cannstatt,

Wallach, Eugenie, geb. Kaufmann, geb. am 20. 3. 1881 in Bonn,

Weiner, Hildegard Sara, geb. Bernstein, geb. am 22. 6. 1888 in Chemnitz,

Wein stein, Flora Sara, geb. Moser, geb. am 29. 3. 1881 in Frankfurt / Main,

Werblowski, Hermann Israel, geb. am 11. 6. 1889 in Leipzig, (

Werblowfki, Alice Sara, geb. Wolff, geb. am 5. 3. 1897 in Bitterfeld,

Werblowski, Ruth Sara, geb. am 19. 2. 1922 in Hannover,

Werblowski, Ilse Sara, geb. am 8. 12. 1924 in Hannover,

Wiener, Baruch Israel, geb. am 138. 8. 1861 in Ostrowo,

Wolf, Walter Ludwig, geb. am 26. 8. 1895 in Stuttgart,

Wo l f, Johanna, geb. Heilbronner, geb. am 27. 2. 1899 in Stuttgart,

Wolf, Doris Elisabeth, geb. am 5. 10. 1923 in Stuttgart,

Wolf, Werner Max, geb. am 27. 10. 19235 in Stuttgart,

Zamojre, Manesche Bär le, genannt Bern⸗ hard, geb. am 26. 11. 1897 in Leipzig,

Zamojre, Chawa Sara, geb. Karafiol, geb. am 29. 5. 1899 in Lancut (Polen),

Zweifel, Erwin Heinrich Josef, geb. am 29. 11. 1885 in Erlangen,

Zweifel, Elisabeth Philippine Gabriele, Meyer, geb. am 2. 3. 1893 in Berlin. ͤ

6 Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ iahmt.

Berlin, den 27. Dezember 1939.

Der Reichsminister des Innern. J. BS. Pfundtn er.

Otto, geb.

geb.

. Dritte Anordnung zur Sicherstellung des planmäßigen Ausbaues der deutschen Eisenindustrie. Vom 27. Dezember 1939.

Auf Grund des Gesetzes über Exrichtu kartellen vom 19. Juli 1933 . ordne ich an: ;

81

Die Geltungsdauer der Anordnung zur Sicherstellung des planmäßigen Ausbaues der deutschen Esenmr ef vom 16. September 1937 (Reichsanzeiger Nr. 216) in der n vom 29. Dezember 1937 (Reichsanzeiger Nr. 302) wird 1j zum 31. Dezember 1941 verlängert.

82 Für das Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig gilt

von 3wangs⸗ 1 85 lch a.

die in 51 genannte Anordnung mit ihrem Wirtsamwerden J Einkauf

Reichsgesetzbl. JI S. 1547 mit folgenden Aenderungen:

am 20. 12. 1902 in

Warenverkehr.

(Außenstelle der

8 4 des Gesetzes über die Wiedervereinigung der Freien Stadt anzig mit dem Deutschen Reich vom 1. September 1939

(I) In § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle des 15. März 1937 der 1. Juli 1939.

( 8 4 gilt nicht. 3 Berlin, den 27. Dezember 1939.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Bekanntmachung. Am 5. Januar 1940 wird in Plock eine von der Reichs⸗ . in Allenstein abhängige Reichsbanknebenstelle er⸗ richtet.

Berlin, den 21. Dezember 1939.

Reichsbankdirektorium. Puhl. Kretzschmann.

Bekanntmachung.

Die Neulose der 3. Klasse der 2. . Reichslotterie sind nach den 85 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Mittwoch, den 3. Januar 1940, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen.

Die Ziehung der 3. Klasse 2. Deutscher Reichslotterie be⸗ ginnt Mittwoch, den 19. Januar 1940, 7, 30 Uhr, im Ziehungs⸗

X

saal des Lotteriegebäudes Margarethenstr. 6. Berlin, den 29. Dezember 1939.

Der Präsident der Deutschen Reichslotterie. J. V. Kon opath.

Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz. Betr.: Regelung des Absatzes von inländischen Gerbrinden. Vom 23. Dezember 1939.

Auf Grund der SF 5 und 7 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 6 18. 1677) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ orstmeisters folgendes angeordnet:

. 51 Der Absatz von inländischen Eichen- und Fichtengerb⸗ rinden ist nur zulässig, wenn der Käufer bei Kaufabschluß dem Verkäufer einen Einkaufsschein der , ,, ür Holz über die dem Einkauf entsprechende Menge und Sorte über⸗ gibt und der Verkäufer der auf dem Einkaufsheft angegebe⸗ nen Gruppe (Erzeuger, Händler / Lohmühlen) angehört. ö . . Die Reichsstelle für Holz kann zur Regelung des Absatzes 23 inländischen Eichen⸗ und Fichtengerbrinden Auflagen er⸗ eilen. 85883

Die Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für Holz bestimmt sich nach 5 10 der 3 über de Warenver⸗ kehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. S. 1430.

§5 4

Die von der Marktvereinigung der . er und Holzwirtschaft im Jahre 1939 erteilten Einkaufsscheine ver⸗ lieren am 30. April 1940 ihre Gültigkeit.

85 c) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung und der hierzu er . Näheren Anweisungen fallen unter die Gere r g n. der Verordnung über den

E) Als Zuwiderhandlung gilt auch jede Handlung, durch die die Bestimmungen dieser Anordnung und der hierzu er⸗ gehenden Näheren Anweisungen unmittelbar oder mittelbar umgangen werden oder umgangen werden sollen.

; 56

() Die Betriebe, denen r n . erteilt werden, haben je 100 kg der ihnen zum Einkauf freigegebenen Menge . 2 Reichspfennig an die Reichsstelle für Holz zu zahlen.

(E) Soweit Einkaufsgenehmigungen nicht ausgenutzt werden, wird der entsprechende Betrag erstattet. .

8587 9 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1940 in , (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 16 der Markt⸗ . der deutschen Forst, und Holzwirtschaft, betr. Regelung des ie von inländischen Gerbrinden, vom 109. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 4 vom 18. Februar 1939) außer Kraft.

Berlin, den 23. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz vom 23. Dezember 1939. Betr. Regelung des Absatzes von inländischen Gerbrinden.

Vom 23. Dezember 1989.

Für die Ausgabe und Behandlung von Einkaufsheften

oder Einkaufsscheinen zum Bezug von inländischen Eichen⸗

und Fichtengerbrinden . in Rollen, gebrochen, geschnitten, gemahlen usw.) wird folgende Regelung getroffen:

1. Die y, ,, oder Einkaufsscheine werden ohne Antrag durch die Abteilung Absatzlenkung des für den Sitz des Betriebes e ,, 3 und Holzwirtschaftsamtes

eichs flelle ür Holz) ausgegeben.

2. Zur Ausgabe gelangen, nach Eichen⸗ und Fichtenrinde etrennt, . die nur , unmittelbaren Einkauf eim ei e; berechtigen, und Einkaufshefte, die nur zum

Art bestimmt und zeigt eine Frauengestalt mit

n

3. Die nach 5 6 der Anordnung zu entrichtenden Abgabe 82 bei Zustellung der i chen durch Nachnahme e oben.

4. Die entgeltliche Uebertragung von Einkaufsheften ode Einkaufsscheinen ist verboten. . 5 .

5. Die Uebergabe von Einkaufsheften oder Einkaufs scheinen an Dritte zum Einkauf von Gerbrinden für den Be⸗ trieb, auf dessen Namen das Einkaufsheft ausgestellt wurde, ist gestattet.

6. Die Ausfertigung der Einkaufsscheine sowie die Rück sendung an die ausgebende Stelle erfolgt durch den Käufe

XJ. Die Einkaufsscheine gelten nur bis zur Höhe der auf jedem Einkaufsheft von der Reichsstelle für Holz vermerkte Menge. Abänderungen der Eintragungen auf den Einkaufs scheinen dürfen nicht vorgenommen werden.

8. Die Abschnitte J und II der einzelnen Einkaufsscheine ind sofort nach Kaufabschluß ausgefüllt dem auf dem Um⸗— hi des Einkaufsheftes bezeichneten Forst- und Holzwirt⸗

aftsamt, Abteilung Absatzlenkung, zurückzugeben. Die Ein⸗ kaufshefte sind ft nach Einkauf der 23 dem Umschlag eingetragenen Gesamtmenge mit den etwa nicht benutzten Einkaufsscheinen an die ausgebende Stelle ordnungsgemäß abgerechnet zurückzusenden.

9. Für mehrere Einkäufe bis zu je 3000 kg (80 dz) im Gemeinde⸗ oder Privatwald ö eines Kreises können vom Käufer Sammellisten aufgestellt und die sich ergebende Gesamtmenge auf einen Verkaufs- und Einkaufsschein übertragen werden. Vordrucke der Sammellisten sind unten Bestellnummer 379 beim Verlag Deutscher Holz Anzeiger, Berlin N4, Oranienburger Str. 59, zu beziehen. Bis Fichligl keit der Sammelliste muß vom Gemeindevorstand oder von einer forstlichen Dienststelle des Reichsnährstandes durch Unterschrift und Siegel bescheinigt sein. Den Abschnitt III der Einkaufsscheine erhält in solchen Fällen diejenige Dienst⸗ stelle welche die Richtigkeit der Sammelliste bescheinigt hat. Die Sammellisten sind monatlich abzuschließen und unter Bei⸗ fig des entsprechenden Verkaufs- und Einkaufsscheines er Abteilung Absatzlenkung des zuständigen Forst⸗ und Holz⸗

. chni

Berlin, den 23. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Michtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 36 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Dezember 1939 hat folgenden Inhalt; Teil 1. II. Arbeitseinsatz, Arbeits⸗ be , ng, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlassen

weiter Erlaß zur . der Anordnung über Unter⸗ tützung für Dienstverpflichtete. Vom 128. Dezember 1939. Be chränkung des , els; hier: Nachträgliche elt : mung zur , Bexichtigung der Verordnung über dig Ausübung des Wandergewerbes und Stadthausiergewerbes vom 25. Juli 1939. Bescheide, Urteile: 23. Freiheit der Arbeiter und Angestellten landwirtschaftlicher Genossenschaften von der Arbeits- losenversicherung. III. in ,, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Weih- nachtsgratifikationen. Anordnung über die Feierta e men in den . Vom 17. Dezember 1939. Bestimmunge über die Feiertagsbezahlung in den Ostgebieten. Anordnung über Entgeltbelege in der Handstickerei nach Frankenwälder Art. Anordnung über die Einsendung der Listen der in Heim—= arbeit Beschäftigten im Wirtschaftsgebiet Sudetenland. V. Sied⸗ lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Zweite Durchführungsverordnung zur Sach⸗ in eststellungsverordnung (Gebäudeschädenverordnung). Vom 11. Dezember 1959. Betr.: Zweite Durchführungsverordnun zur Sachschädenfeststellungsverordnung (Gebäudeschädenverordnung vom 11. Dezember 1939 . l. 1 S. 2399). Betr.: Last⸗ annahmen im Hochbau (DIN 15655, Bl. H. Sechste bis Achte Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Bayreuth. I. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erla set Durchführung der Zwelten Verordnung über die Einführung für— sorgerechtlicher Vorschriften in der Ostmark und im Sudetengau.

Bostwefen.

CLuftpost Rom Rio de Janeiro.

Die am 21. Dezember 1989 eröffnete italienische Luftpostlinie Rom —Rio de Janeiro . nicht, wie ursprünglich vorgesehen alle 14 Tage, sondern wöchentlich, und zwar ab Rom jeden Donnerstag. .

VWVollstndige Ortsangaben auf Postsendungen nach dem Generalgouvernement.

Die häufigen Verzögerungen und langen Beförderungszeiten der Postsendungen nach Orten im Generaälgouvernement sind in der Hauptsache davauf zuriickzuführen, daß der Absender den Be⸗ stimmungsort unzureichend angibt. Bielfach werden auch gleich⸗ oder ähnlich lautende Ortsnamen ohne Angabe einer näheren ö des Bestimmungsortes angewandt. Zur schnellen ebermittlung der Poft ist es unbedingt erforderlich, daß 3 Absender den Bestimmungsort richtig und genau bezeichnet un neben der vollständigen Ortsangabe den Nanien des Distrikts und. den , , angibt. Sendungen nach Orten im Dristrilt Krakau werden über den Postleitpunkt Krakau 2 geleitet, na

Orten im Distrikt Lublin und im Distrikt Warschau über deth Postleitpunkt Warschau 2. ;

Danziger Ueberdruckmarten.

Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, da die von der i n . Da kmge geben Danziger Postwertzeichen mit Ueberdruck in und au noch im Jahre 1940 zum Freimachen von Postsendungen werden können.

Neues Telegrammschmuckblatt.

Am 15. Januar 1940 g, die Deutsche Reichspost ein neue] Telegrammschmuchblatt IFR I8. nach einem Entwurf de Berliner Kunstmalers und Graphikers . ein. Das 1

festliche er

Schmuckblatt in Offsetgolddruck ist für elegenheiten all.

nem blumen

ei einem Händler bzw. einer Lohmühle berechtigen.

spendenden Füllhorn.

Banken 117 330 (Zun. 2480),

Wir mch arts teil.

Berliner Börse vom 28. Dezember.

Obwohl sich das Hauptinteresse wiederum den Rentenmärkten zuwendete, war das Geschäft im Aktienverkehr etwas lebhafter als an den Vortagen. Da es sich bei den Orders wiederum in erfter Linie um Anlagekäufe handelte, setzten sich auf der ganzen Linie Kurssteigerungen durch; lediglich vereinzelt kam es zu Rück⸗ schlägen. ;

Am Montanmarkt wurden Rheinstahl um 18, Buderus um e, Stolberger Zink um 5s und Klöckner um l/ a/ . Hoesch gaben um n / B00 nach, während in Mansfelder Bergbau die Notiz vorerst ausgesetzt wurde. Zu den n, Marktgebieten gehörten auch Braunkohlenwerte, von denen lse Bergbau und Rheinebraun je 1m, Deutsche Erdöl 11½ und Ilse Genußscheine 2s o/ höher ankamen. Bei den Kaliwerten gewannen Kali Chemie Jie und Wintershall 1780/0. In der chemischen Gruppe wurden Farben bei einem Umsatz von 90 000 Rat um 3a oso auf 1653 / heraufgesetzt. Goldschmidt büßten L'ĩ ein. Elektro⸗ und Versor⸗ gungswerte lagen freundlich. Rückgängig waren nur Siemens um ise und Lieferungen um 20½ ,. Andererseits 2 sich Accumulatoren und Lahmeyer um je 16, Bekula um 1, ichtkraft um l/ und Eharlotte Wasser um lü/ao/ . Zu erwähnen sind noch BMW. und Holzmann mit je *., Dortmunder Union mit t., 1, Berger mit A 15«, Conti Gummi mit 4 2 und Süddeutsche Zucker mit zi ao/o. Schwächer lagen Felten um 1 und AG. für Verkehr um R /a οlo.

Im Verlaufe konnten sich meist weitere Besserungen durch⸗ setzen. Farben erreichten einen Stand von 166, . lagen um I/. U, Dortmunder Union nochmals um 1 9ᷣ 0 fester.

Gegen Ende des Verkehrs war die Kursentwicklung zwar un⸗ einheitlich, die Allgemeintendenz aber nach wie vor freundlich. Farben schlossen mit 1661, Schuckert mit 1993/, Siemens gingen hingegen auf 218 zurück.

Am Kassamarkt verkehrten Banken in unregelmäßiger Hal⸗ tung. Während Vereinsbank Hamburg 110 und ö teinische Bank gegen letzten Kurs 15, gewannen, waren Ueber— eebank um Ya oo abgeschwächt. Hypothekenbanken lagen mit Aus- nahme von Bayerische Hyp. —— i' unverändert bis */ * / fester. Von Kolonialwerten büßten Otavi nn / Rent ein.

Die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien lagen fest. Die Gewinne betrugen bis zu Zi /go / , wobei zum Teil Repartie⸗ rungen erfolgten.

Steuergutscheine I waren in ihrer Kursentwicklung nicht ein⸗ heitlich. Januar gewannen 5, Februar 19 Pfg., April und Mai verloren hingegen se 5 Pfg. Dezember und März waren unverändert. Von Steuergutscheinen il verloren Juli und August je n /s o/ . Die übrigen Abschnitte bewegten ö auf letztem Stande. .

in variablen Rentenverkehr notierte die Reichsaltbesitzanleihe

188,70 gegen 188 / 2. Die Gemeindeumschuldung stellte sich auf 941 /⸗ i 3). * Kassarentenmarkte zeigte man nach wie vor starken Be⸗ darf für Hyp.⸗Pfandbriefe, der infolge des anhaltenden Material⸗ mangels in den meisten Fällen nicht voll befriedigt werden konnte. Liquidations⸗Pfandbriefe und Kommunalobligationen sowie Stadt⸗ anleihen lagen ruhig, Provinz⸗, Länder-, Staats- und Reichs⸗ anleihen behauptet. Am Markt der Industrieobligationen war die Grundstimmung nicht ganz einheitlich und eher schwächer. Farben⸗ bonds gewannen allerdings /a“ /o. Die H Mseigen AE G⸗Obligationen von 1939, die heute erstmals zur Notiz gelangten, wurden mit 100 angeschrieben. ;

Der Privatdiskontsatz wurde bei 2s / a0so belassen.

Am Geldmarkte wurden die Blanko⸗Tagesgeldsätze erneut um 1/8 o auf 2/ 21 heraufgesetzt. . . ;

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung befestigte sich der Belga auf 41,80 (41,54).

Börsenkennzissern für die Woche vom 18. bis 25. Dezember 1939.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 18. bis 23. Deiember 1939 im Vergleich

ur Vorwoche wie folgt:

. . Wochenduꝛrchschnitt Menats⸗ vom 18. 12. vom 11. 12. durchschnitt his 23. 12. bis 16. 12. Nobember

116, 1185,33 111,16 1601 6 Jol 35 gr 53 108 65 107358 16475

107, 00 106,50 107,98

Attienkurse ( Kennziffer 1924 bis 1926 öh, Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr ...

Gesamt ... Kursniveau der 4 / gen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken aktienbanken.. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit · Anstalten Kommunalobligationen . Anleihen der Länder und

Gemeinden.

Durchschnitt ...

Außerdem:: 5 osoige Industrieobligationen 40/s91ge Gemeinde⸗ g rer r eite

99, 19

99,23 98, 75

92809 98,98

99, 19

99, 25 98,77

98 56 99, 04

99,19

99, 25 98,77

9840 99, 02

99,39 93,43

99, 39 94, 16

99 2 939

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 27. Dezember. (D. N. B. Wochenausweis der Bank von England vom 27. Dezember 19395 (in Klammern u und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund terling: Im Umlauf befindliche Noten 554 629 (3un. 2250), hinterlegte Noten 25 600 (Abn. 2280), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 565 330 (Zun. 80), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3000 (Abn. 70), Silbermünzen⸗ bestand der Emifsionsabteilung 660 (unverändert), Goldmünzen— und Barrenbestand der Emissionsabteilung 220 (unverändert), Depositen der Regierung 29 780 (Abn. 47860), andere Depositen: Private 42 030 (Zun. 1650), Regierungssicherheiten 151 470 (gun. 6240), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 4270 (Abn. 1186), Wertpapiere 24 620 (Abn. 3400), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1040 (Zun. 10). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 14,03 gegen 15,23 0so.

Dãnische Nationalbank. Weiteres Anwachsen des Devisenunterschusses.

Kopenhagen, 28. Dezember. Der Ausweis der Dänischen Nationalbank für die dritte Dezemberwoche zeigt ein weiteres Anwachsen des k von 46.5 auf 51 Mill. Kr. Die Guthaben der Bank an sremden Valuten betragen jetzt nach enner Abnahme von rd. 120 000 Kr. in der Weihnachtswoche 7,7 Mill. Kr., die Schulden bei einer Zunahme von 4 Mill. Kr. 58,7 Mill. Kr. Bemerkenswert ist der Rückgang des Banknoten⸗ umlaufs von 558 auf 540 Mill. Kr. gegen 4063 Mill. Kr. zur gleichen Zeit des Vorjahres. Die Vermehrung des Banknoten⸗ umlaufs um nun rd. 187 Mill. Kr. seit erinnerlich, in einem Teil der Pvyesse mit Besorgnis als Zeichen einer möglicherweise kommenden Inflation besprochen worden.

Die Banken und Geseuischaften verdienen, das

englische Volk trägt die Kriegskosten. ESEr⸗ höhung der En n, n London und Sdost⸗ . england.

Amsterdam, 28. Dezember. und fast ganz Südostengland sind von den Elektrizitätsgesellschaften die Stromtarife um 26 bis 25 ½ heraufgesetzt worden.

Kosten geführt habe.

Der „Daily Herald“ nennt in einem Kommentar diese Be⸗

gründung eigenartig, denn die Tarife seien in den Aufnahme= gebieten, wie das logischerweise dann der Fall hätte sein müssen, nicht etiwa heruntergegangen, sondern zum Teil auch noch ge⸗ stiegen. Bei den Gasgesellschäften gehe mit geringerem Verbrauch auch der r . zurück. Dennoch hätten aber auch die Gas , ihre Preise beispielsweise in London nicht gesenkt. s sei nicht fair, daß man dem kleinen Mann noch mehr an Kriegskosten aufbürde. Die Elektrizitätsgesellschaften, die Kohlen⸗ irmen, die Großbanken und alle ane, n n , . chienen anzunehmen, daß ihre Profite i sejen und daß die ganze Zunahme an Kriegskosten dem Verbraucher aufgebürdet werden müsse.

Erhöhung der Blech⸗, Bandeisen⸗, Zement⸗ und Kaltpreise in Frankreich.

Brüssel, 28. Dezember. Mit, Wirkung vom 16. Dezember wurde in Frankreich der Grundpreis filr Weißblech von 418,40 frs. je 100 kg auf 456,75 frs erhöht, der für Schwarzblech von id rs. auf 854,B50 frs. Die Fabrikanten von galvanisierten Artikeln können ab 15. 12. 1939 die Preise um 3 33 heraufsetzen. Der

iegsausbruch ist, wie

In London, der Grafschaft Essey

Als Be⸗ gründung wird angeführt, daß die Evakuierung zu einem Rück⸗ gang des Stromverbrauchs und damit zu einer Steigerung der

Preis für kaltgewalztes Bandeisen wurde rückwirkend ab 1. 11. Io39 von 177 auf 168,50 fr. und für feuerfeste Steine um 15 bis 35 frs. erhöht. Auch die Zement- und Kalkpreise erfuhren eine Erhöhung. Auch auf verschiedenen anderen Gebieten wurden in jüngster Zeit Preisanpassungen vorgenommen.

Italien will seine Kohlenförderung verdoppeln. Der Duce gab Nichtlinien.

Mailand, 28. Dezember. Bei einem Empfang des ee gf tionsministers und des Leiters der staatlichen Kohlengesell chaft „Acai“ hat der Duce Richtlinien über eine entscheidende Ver⸗ rößerung der italienischen Kohlenförderung gegeben. Danach * die monatliche Förderung von den gegenwärtigen 165 900 t auf 200 000 t im 1. Halbjahr 1910 und auf 250 009 t im 2 Halb⸗ jahr 1940 gesteigert werden. Damit würde ein Viertel des auf 12 bis 14 Mill. t anzusetzenden italienischen Kohlenbedarfs aus eigener Erzeugung gedeckt werden können. Gleichzeitig wird das Kapital der „Aeal“ von 300 auf 600 Mill. Lire erhöht.

Italienisches Handelsabkommen mit Litauen.

Mailand, 28. Dezember. Am 23. Dezember 1939 ö zwischen dem lÜitauischen Außenminister und dem italienischen Gesandten in Kowno ein neues Abkommen über den Handels- und Zahlungs⸗ verkehr unterzeichnet worden, das dem beiderseitigen Handel einen neuen Aufschwung geben soll.

Sandels ertaubnis für Quotendevisen in Rumänien verlängert.

Bukarest, 28. Dezember. Die Freihandelbarkeit der 30 Rigen Devisenquote aus dem alten Devisenregime, die am 21. 12. 1939 endgültig unterbunden werden sollte, ist bis zum 380 12. 1939 ver⸗ längert worden. Das Pfund Sterling aus dieser Quote notierte am 21. 12. 1939 mit 2250 Lei.

Beträchtliche Steigerung der rumänischen CLebenshaltungskosten.

Bukarest, 28. Dezember. Nach Statistiken des rumänischen Konjunkturinstituts sind die Lebenshaltungskosten in Rumänien von 10877 im Jahresdurchschnitt 1937 und 120, im Jannar 1939 auf 176577 im November 1939 gestiegen. Besonders Hoch war die Steigerung bei pflanzlichen Nahrungsmitteln, bei tierischen Nahrungsmitteln und bei Kleidungsstücken.

Abschluß eines Handelsprototolls zwischen Rumänien und Jugoslawien.

Bukarest, 28. Dezember. In Bularest wurde ein vorläufiges Handelsprototoll zwischen Rumänien und Jugoslawien unterzeich⸗ net, das bis zum Abs . eines endgültigen Handels- und Zahlungsabtom'nenz in Kraft bleiben soll. Burch das Protokoll wird der am 31. 1. 1935 ,,,. Handels⸗ und Zahlungs⸗ vertrag ersetzt. Das Protokoll wird bis zum 29. 2. 1946 in Kraft bleiben. Spätestens am 18. 2. 1940 werden sich Handels⸗ delegationen beider Länder zum Abschluß eines und iti en Han— delsabkommens treffen. Das Protokoll sieht vor, daß die jugo⸗ flawische Regierung genügende Ausfuhrgenehmigungen für ge⸗ wiffe Rohstoffe, wie Harze, raffiniertes Aluminium. Ferro—⸗ Jegierungen (Ferro-Silizium, Ferro⸗Chrom, Ferro-Mangan), lerner . Zink und Eisenerze nach Rumänien erteilt. Außerdem verpflichtet sich die , Regierung, für gewisse , Fertigerzeugnisse Einfuhrerlaubnisse zu erteilen. Die Bezahlung der rumänischen Exportwaren erfolgt in freien Devisen, wie auch die Einfuhr jugoslawischer Waren nach Ru⸗ mänien mit freien Devisen bezahlt wird.

ö. *** 2

Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 29. Dezember 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Driginalhũttengluminium, 99 in Blöcken ö 133 dere, Walz oder Drahtbarren

RM für 100 kg

10 2 w 4 7 *. Reinnickel 98 99 oso ö . 5 Antimon Regulus. 32 ü. Feinsilber . . . 86 00—- 39.090.

1

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

28. Dezember Geld Brief

29. Dezember Geld Brie:

Aegvpten (Alexandrien und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos

K

Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) ...

Brasilien (Nio de

Janeiroo⸗

Brit. . (Bom⸗ bay⸗ Calcutta) ..

Bulgarien (Sofia) .

Dänemark (Kopenhg.)

England (London) ..

Estland

(Neval / Talinn) ..

Finnland (Helsingf.)

Frankreich (Paris) ..

Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam und Rotterdam) ..

Iran (Teheran)... sland (RNeykiabik) . talien (Rom und Mailand)

. (Tokio u. Kobe) ugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb).

Kanada (Montreal).

Lettland (Riga) ...

Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) ;

1 4äavpt. Pfhß. 100 Afghani 18,ů73 18,77 18,73 18,77

1 Pay. ches. o, 563 6.6671 0,563 0,5667 I austr. Pf. m. . ee

100 Belga 41,58 41,16 41,76 1Milreis o, 130 O, 32 O, 130

100 Rupien 100 Leva

100 Kronen engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 19en

100 Dinar

L kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas

100 lux. Fr. neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Eseudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken

141, 84 0, 132

3, o a8, Ih

os

3.047 48, 0ö3

48, 6 s2 b6z

d 65s

2, 357 132, 14,5 36.38

13, 11 0,585

d os 8 35 202 10 as

6266 So45 d. Obs

T3563 235! 132 22 1324 14565 1 3631 368 35

13,09 13,11 Oo, 583 O,. 686

b, 904 6,706 670 18 g 41,94 (42, 02 10,42 10,44

62, 44 5,045

7363 1322 6 6 3553

13,00 0,583

h/ 69d . 41,94 10,44

62,44

ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm

und Göteborg) .. Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid und .

Barcelona) .... 100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul). . 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest)) 109 Pengö Uruguay ( Montevid.) 1 Goldpeso

1 Dollar

56, 71

hb p 8, (

9091

567

h v9 8. 169

döoõß og 141

bb, 98 , b09

26, 657

59, 29

hh, 6 8,591

25,6

59, 41

5b, 98 8, B09

26,67

59,29

5b, 86s 8. b9l

26, 6

1,982 0, 921 2, 495

Ions dyoid 2491

ors IIse ois 6321

Verein. Staaten von 2, 491 2,495

Amerika (New Vork)

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Brief 9.76 5,526 7808 73, 17 2.152

England, Aegypten, Südafrik. Union rankreich ustralten, Neuseeland

Britisch⸗Indien

Kanada

Aus ländische Geldsorten und Banknoten.

29. Dezember 28. Dezember Geld Bries Geid Brief 20,338 2046 2038 20,46 16,6 16922 16,16 16,22 4185 4205 4185 4206 8.48 8,52 8.48 8.523

254 266 264 2,5665 2,64 2,866 264 2, 66 65? 065641 G62 G00 6,34 5, 36 6, 34 6,36 4164 41,890 41,72. 41,885 O Os5 Go95] C085. Qo0gd 66.87 67, 13 66,867 67,13

167 6 God (68,10 did Sas 33532 5 a8 85d Ig 8 81 1 10 13

135 65 13355 1325

1597 F607 15

38zʒ 53 556] 1355 15698 201

41,5 10,4 56,7

Notij für

1 Sing

UL ägypt. Pfd.

1Dollar 1Dollar

Sovereigns ö 20 Franes⸗ Stücke .. Gold⸗Dollars .... Aegyptische ..... Amerikanische: 10005 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische . . ... 1 Pay. Pe o Auftralische . . . . . 1 austr. Pfd. Belgische 100 Belga Brafilianische . . . . 1 Milreis Brit. Indische .... 100 Rupien Bulgarische 100 Leva Dänische 100 Kronen Englische: große.. . I engl. Pfund 14 u. darunter . engl. Pfund Estnische . ...... 100 estn. Kr.

innische . .. . . . . 190 finnl. M. ö ,

1818 353

d 8 131 16 6 1513

. 351

100 Frs. olländische . .. .. 190 Gulden talienische: große . 100 Lire

. . ö .

ugoslawische: große inar 3 100 Dinar 9 100 Dinar Kanadische ... .. . 1 kanad. Doll. Lettländische 00 Lats Litauische: große 100 Litas

100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische l00 lux. Fr. 10,41 Norwegische ... 100 Kronen ] 56,49 Rumänische: 1000 Lei

100 Ler ? . 63

n . 590 dei i

unter 500 Lei... ei 3 387

Schwedische .... 1900 Kronen 83 38 Schweizer: große.. 1090 Frs. 37 6 6 109 Frs. u. darunt. ers. ob o .

8 52

1,86

41,86 0,15 56,7

Jo

160 ars Epanische 100 Vefeten . Sĩdafr. Unlon ... 1 südafr. Pfd 8.52 Tür kische türk. Pfund 1,86

Ungarische 100 Pengö —=—