1940 / 8 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S vom 10. Januar 1940. S. 2

wesen hinsichtlich des Rohstoffeinsatzes) gegebenen 2 gen die Erzeugung und den Absatz von Pappen auf dem 5 fands markt unter Berücksichtigung der Exportlieferungen. Sie erzielt keine Gewinne. K

(2) Um diesen Zweck zu erreichen, kann sie im einzelnen

folgende Maßnahmen treffen: .

a) Es können von ihr Globalkontingente für die Erʒeu⸗

gung der einzelnen Pappensorten für jeweils von ihr

zu bestimmende Zeiträume festgelegt werden.

Pappensorten im Sinne dieser Bestimmungen sind:

1. Maschinenpappe bzw. gegautschter Karton, und zwar: Chromoersatzkarton, gegautschter Karton für

Ehromokarton. . Holzkarton (Maschinenholzpappe), Sraukarton Maschinengraupappe), Duplex⸗ und Triplexkarton, Karton zur Herstellung von Well pappe, Schrenz⸗ und Speltpappe,

Maschinenlederpappe;

die Herstellung von

/ * 1

2. Strohpappe: z 54 312 Rohdachpappe einschl. Fil;

Sandr

3. und Wollfilzpappe; 14. dpappe,

appe einschl. Kistenpappe, Hartpappen.

den für die einzelnen Pappen— nden Zusammenschlüssen die benenfalls Richtlinien für deren zusammenschlüsse sind verpflichtet, zie Gesamterzeugung an Pappen der von rte ht das festgelegte Globalkontingent nach Ablauf des festgelegten Zeitraumes e Nenfestsetzung der Globalkontingente ist zugeben, daß etwa erforderlich werdende ingen (Ziffer 2c) vorgenommen werden

meinschaft kann den für die einzelnen Pappen⸗ indigen Zusammenschlüssen Anweisungen für die der Globalkontingente unter ihre Mitglieder ge⸗ von den Zufammenschlüssen nicht Beschlüsse ge den, die den Richtlinien für die Verteilung der Glo⸗ entsprechen. (Zuteilung von Einzelkontingen⸗ Anweisungen sind für die Zusammenschlüsse und tglieder auch dann verbindlich, wenn ihre Satzungen urchführung entgegenstehen. Solange Unternehmungen Zusammenschlüssen nicht angehören, ist die Gemein⸗ berechtigt, für diese Firmen Einzelkontingente sestzu— die nicht überschritten werden dürfen. die Neufestsetzung von Globalkontingenten gemäß iner Kürzung der Globalkontingente für eine Bappenssrten, so hat die Gemeinschaft nach des zum Einsatz zur Verfügung stehenden Rohstoffs kung des Bedarfs an Pappen durch Erhöhung der igente anderer Pappensorten (Ausgleichssorten) Tie Gemeinschaft bestimmt, ob und gegebenenfalls lusgleichssorten die von der Kürzung der l tingente betroffenen Unternehmungen einen Aus h suchen können. Hierbei hat sich die Gemeinschaft von m Grundsatz leiten zu lassen, alle bestehenden Anlagen mög— hst gleichmaßig zu beschäftigen. Wird eine Ausgleichs minung getroffen, so haben die Unternehmungen einen ich auf Beteiligung an der Produktion der ihnen zuge Ausgleichssorten, es sei denn, daß sie zur Her diefer Ausgleichssorten technisch nicht in der Lage Der Umfang der Beteiligung der einzelnen Unterneh wan der Produktion der Ausgleichssorten wird durch zelkontingent bestimmt, das ihr von dem für die Aus zuständigen Zusammenschluß zugewiesen wird.

vel chen dieser 16f ni

2h ä findet Anwendung. emeinschaft kann bestimmen, daß ihr die Pro zelner Unternehmungen in den von ihr zu bezeich en und Mengen und während eines festgesetzten ar Verfügung zu halten ist. Die Menge darf im v. H. der Gesamtproduktion der Unternehmun⸗ in 1 nicht überschreiten. Durch Beiratsbeschluß diese Menge auf höchstens 20 v. H. festgelegt werden. ZJemeinschaft von dem Bestimmungsrecht. Ge⸗ sind die betroffenen Unternehmungen verpflichtet, Weisungen der Gemeinschaft anf Belieferung von ihr zu be⸗ nennender Abnehmer im Rahmen der zur Verfügung ge—⸗ haltenen Menge nachzukommen. Bei Pappen, deren Verkauf durch ei narttregelnden Zusammenschluß erfolgt, kann schluß eine entsprechende Auflage gemacht

kann d Macht bunnch, so

33 Kontrolle.

Unternehmungen und deren Zu⸗ „die zur Erfüllung des Ge— Angaben zu machen, insbeson⸗

rlangen zu melden: zur Herstellung der einzelnen

Zusammenschlüssen für die

ien Sorten zugewiesenen

Möglichkeiten zur Umstellung der Produktion auf andere als bisher hergestellQte Sorten,

d) die von den Zusammenschlüssen oder einzelnen Unternehmungen in den einzelnen Sorten getätigten Verkaufsabschlüsse sowie die Eigenverarbeitung.

Zum Nachweis der Richtigkeit ihrer Angaben haben sie sich allen zur Überprüfung notwendigen Kontrollen zu unter— werfen, insbesondere jederzeit Einficht in Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen zu gewähren und Befichtigungen von Be— triebseinrichtungen zu gestatten.

§5 4 Organe der Gemeinschaft. Organe der Gemeinschaft sind: a) der Beirat,

585 Der Beirat.

1. Dem Beirat gehören an:

a) die Borfitzenden der marktregelnden Zusammen— schlüsse der Pappenindustrie oder von diesen be⸗ nannte Mitglieder. Soweit für einzelne Sorten keine Zusammenschlüsse bestehen, ernennt der Leiter der Wirtschaftsgruppe der Papier-, Pappen⸗, Zell⸗ stoff und Holzstoff⸗Erzeugung den Vertreter der be⸗ treffenden Sorte im Beirat.

b) Der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe der Papier-, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Er⸗ zeugung.

Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Kartelle der Pappenindustrie.

Drei vom Reichswirtschaftsminister ernannte Ver— treter der Abnehmer von Pappe, die nur an Be⸗ ratungen über Marktfragen teilnehmen.

(2) Der Reichswirtschaftsminister ernennt ein Mitglied des Beirats zum Vorsitzenden. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Beirats ein und leitet sie. Ist der Vorsitzende verhindert, so wird er von einem Beiratsmitglied vertreten, das vom Beirat gewählt wird. Der Geschäftsführer ist be⸗ rechtigt, an den Sitzungen des Beirats teilzunehmen.

(2) Der Beirat ist das Organ zur Erörterung aller ent⸗ scheidenden Angelegenheiten.

(4) Insbesondere hat der Beirat folgende Befugnisse:

a) Anstellung und Abberufung des Geschäftsführers nach Zustimmung des Reichswirtschaftsministers, Jenehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Geschaftsführers,

c) Beschlußfassung über Satzungsänderungen,

d) Beschlußfafsung über die Beitragserhebung.

(5) Der Beirgt beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Exschienenen beschluß— fähig. Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der Genehmi— gung des Reichswirtschaftsministers.

. Die Beirats mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamt— lich aus. Sie haben aber Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrtkosten und Barauslagen.

586 Der Geschäftsführer.

(1) Der Geschäftsführer vertritt die Gemeinschaft gericht⸗ lich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetz⸗ lichen Vertreters. Der Geschäftsführer leitet und führt die Geschäfte der Gemeinschaft und trifft alle satzungsmäßig vor⸗ gesehenen Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Vor— sitzenden des Beirats, soweit sie nicht in dieser Satzung ande⸗ ren Organen ausdrücklich übertragen sind. Ist im Einzel⸗ fall das Einvernehmen nicht zu erzielen, so ist die Reichs⸗ stelle für Papier und Verpackungswesen um Weisungen zu bitten. Die Weisung der Reichsstelle ist für den Geschäfts⸗ führer und den Vorsitzenden des Beirats bindend. Bei Ent— scheidungen von erheblicher Bedeutung, insbesondere über Absatzregelungen und die Festsetzung von Globalkontingenten, hat der Geschäftsführer den Beirat zu hören.

(2) Der Geschäftsführer erhält eine Vergütung, sofern er seine Tätigkeit hauptamtlich ausübt. Eine anderweitige Regelung bedarf der Genehmigung des Reichswirtschafts⸗ ministers.

d)

b)

§5 7 Beitrãge.

Die Kosten der Gemeinschaft werden durch Beiträge oder Umlagen von den Mitgliedern erhoben.

88

Geschäãfts jahr.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

89

Dauer der Gemeinschaft.

31. Dezember 1940. 510 Streit falle.

endet am

nach Maßgabe der folgenden Vorschriften: richter einigen,

Abs. Y enkscheidet. Gegen sein Urteil ist

abhängig 21 schriebenen Brieß.

zwei Beisitzern. der Gegenseite

nennen. Erfolgt die letztere

binnen fünf Tagen nach

dieses Beisitzers von der suchen. den Obmann.

des Obmannes auf und einigen de ,, die beiden Schiedsrichter nicht

er Frist von acht Tagen auf einen bmann

um Benennung des Obmannes erfuchen.

(c Soweit nach den Vorschristen ordnung die ordentlichen Gerichte zur

sind, soll das Gericht des Wohnsi 86 de oder Sitzes der beklagten Firma zuständig lein.

messen, wem die Kosten des gen sind. 0

b) der Geschäftsführer.

kein Rechtsmittel.

Die Gemeinschaft tritt am 2. Januar 1940 in Kraft und

Alle Streitigkeiten aus dieser Satzung und. über diese 2 unterliegen der Entscheidung eines Schiedsgerichtes

1) Die Parteien können sich auf einen Einzelschieds⸗ 98 ö der an Stelle des Schiedsgerxichtes ie An⸗ rufung des Schiedsgerichts zulässig. Die Berufung ist von der Einhaltung einer vierzehntägigen Frist (nach Zustellung des Urteils durch einge⸗

Y) Das Schiedsgericht besteht aus einem Obmann und Die klagende Partei kennzeichnet (durch eingeschriebenen Brief) den Streitfall, benennt ihrerseits einen Beisitzer und for⸗ dert die Gegenpartei auf, auch ihren Beisitzer zu be⸗ Benennung nicht Empfang der Aufforderung, so ist die Reichsgruppe Industrie zur Benennung klagenden Partei zu er⸗ Belde Beisitzer wählen binnen acht Tagen

ordert ei isi den anderen zur Benennung (9) Fordert ein Beisitzer de 6 ah been nn innerhalb so kann jede der Parteien die Reichsgruppe Induftrle

der Reichszivilprozeß⸗ . rkung

od llstreckungs verfahren berufen a ,,, . des Beklagten

5) Das Schiedsgericht entscheidet nach billigem Er- K Verfahrens aufzuerle⸗

511 Strasvorschriften.

Jedes Mitglied hat im Falle vorsätzlicher oder fahrlässi ger , , g, gegen die auf dieser 3 [. ruhenden Verpflichtungen eine Strafe zu entrichten, die von dem Schiedsgericht festgesetzt wird. Schadensersatzansprüche 3 8 und ihrer Mitglieder bleiben hiervon un erührt.

Die Indexziffer der Sroßhandelspreife im Monatsdurchschnitt Dezember 1939. Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für de Monats durchschnitt . ö. . ub 96. sie hat sich gegenüber dem Vormonat leicht um 02 v H 2. erhöht. Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrar— stoffe 197,65 (4 0.1 v H), industrielle Rohstoffe und Halb— 5 . 0,2 v H) und industrielle Fertigwaren 126,5

1913 100

Monats durchschnitt November Dezember 1939

Inderxgruppen ãn derung

in vy

——

KR II. Industrielle Rohstoffe Halbwaren ö III. Industrielle Fertigwaren: Produktionsmittel ..... , Industrielle Fertigwaren zu— sammen KJ

10756 96,9

112. 1576

126, 1265 4 0 Gesamtinder . 107,4 107,6 92 Unter den Agrarstoffen haben sich die Preise für Brot— getreide, Speisekartoffeln, Futtergetreide, Mais, Futter hülsen⸗ früchte und Kartoffelflocken den monatlichen Aufschlägen ent— sprechend erhöht; auch die Hopfenpreise lagen etwas höher als im Vormonat, während die Preise für Weizenmehl der jahres— zeitlichen Staffelung entsprechend zurückgegangen sind. In der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb— waren wirkt sich neben der jahreszeitlichen Erhöhnnig der Preise für Stickstoff, Superphosphat und Kalidüngemittel vor allem die Heraufsetzung der Preise für Dieselkraftstoffe und die nachträgliche Berücksichtigung der für November ö Erhöhung des Durchschnittspreises für Hoh— toff aus. Unter den industriellen Fertigwaren sind die Preise für Textilerzeugnisse zum Teil etwas gestiegen.

Berlin, den 8. Januar 1940. Statistisches Reichsamt.

01 02

060 02

. 107,5 und . 96,7

112,8

136,7 .

.

Bekanntmachung.

Die am 9. Januar 1940 ausgegebene Nummer 5 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: . Verordnung über die Einheitsbewertung, die Vermögensteuer, die Aufbringungsumlage und die Grundsteuer im Memelland. Vom 30. Dezember 1939. Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statz. Vom 2. Januar 1940. Verordnung über die Einführung des Gesetzes zum Schutze von Bezeichnungen der Nationalfsozialistischen Deutschen Arbeiter— partei in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 4. Januar 1940. . ö. Fünfte Durchführungsverordnung zur Notdienstverordnung (Sozlalversicherung der in und aus dem Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren eingesetzten Notdienstpflichtigen). Vom 4. Januar 1940. ; Zweite Ergänzungsverordnung zur Verordnung über Höchst— preise für Haushaltsspeisesalz Vom 4. Januar 1949. Verordnung über die Verwaltung und Anschaffung von Reichsschuldbuchforderungen. Vom 5. Januar 1940. Polizeiverordnung zum Schutz der nationalen Symbole und Lieder. Vom 5. Janugr 194. Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Berufs— ausbildung im Handwerk. Vom 6. Januar 1940. Umfang: 1 Bogen. Berkaufspreis: 1Iß Re. Post- versendungsgebühren: G93 Ren für ein Stück bei Boreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 10. Januar 1940.

Reichsverlagsamt. J. V.:: Stern.

Bekanntmachung. Die am 9. Januar 1940 ausgegebene Nummer 2 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Zweiten Abkommens zum deutsch⸗niederländischen Bertrag über den Ver

rechnungsverkehr. Vom 30. Dezember 19839. ; e, / über dier Ratifikation des Vertrags über

die Förderung der wirtschaftlichen Veziehungen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Rumänien. Vom 31. De⸗ zember 1939.

Umfang: S Bogen. Verkaufspreis: (15 HieM. Post- versendungsgebühren: G3 Rat für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 10. Januar 1940. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches. atus der Berwaltung.

Eintös bare Steuergutscheine.

Die NF⸗Steuergutscheine J werden bekanntlich von den Fina . . des Reiches ab dem 7. Monat nach dem ö bei Entrichtung von Reichssteuern zum Nennbetrag in ah n genommen leingelöst). Auf n. Steuner⸗ gutschein ö sein Fälligkelts monat verzeichnet Mit dem Erreichen bes Fälligkeits monats werden die Steuergutscheine den Steuer- utscheinen der , m, . Fälligkeitsmonate gleich rrtig er werden auch seit Anfang Fanuar die Steuergutscheine

der Fälligkeitsmonate Dezember 1989 und Januar ig zu ein

(6) Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts gibt es

und Der Reichsminister aruppe Banken mitteilt

el s gehandelt. . an ren . Finanzen hat sich wie die 36 bamit einverstanden erklärt, daß die

1

r m. Reeder aus besorgt, und die ä ie i j

9. Erklärungen, die ihnen von amtlicher sie zu

ke lschaften.

Regierung Regierung n ie britische Regi ñ emen, er, , de bei Fertigstellung

während der Kriegs; dauern als in zee .

Reichs., und Etaatsanzeiger Nr. S vom 10. Januar 1940. S. 3

einlösbar gewordenen Steuergutscheine nicht mehr nach den ein⸗ zelnen Fälligkeitsmonaten unterschieden werden. Sie können unter der Bezeichnung „Einlösbare NF⸗Steuergutscheine J“ oder dergleichen zusammengefaßt, verwaltet und übertragen werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.

Erleichterungen bei der Umsatzfteuer.

Vom 1. Januar 1940 ab brauchen die Unternehmer, die im Vorjahr steuerpflichtige Umsätze bis zu 50 000 Hi gehabt haben, ihre Umsatzsteuervoranmeldung nur noch vierteljährlich abzu⸗ geben. Dementsprechend sind die Umsatzsteuervorauszahlungen ebenfalls nur vierteljährlich zu entrichten. Alle Unternehmer, die im Jahre 1939 einen steuerpflichtigen Umsatz zwischen 20 900 bis 50 090 RM hatten, haben also ihre Umsätze für die Monate Januar und Februar 1940 nicht mehr am 19. 2. bzw. 10. 3. 1940, sondern zusammen mit den Märzumsätzen erst am 10. 4. 1940 an⸗ zumelden und zu versteuern. Viele kleinere und mittlere Einzel⸗ handelsunternehmungen entrichten also künftig an Stelle von 127 Umsatzsteuerraten im Jahr nur 4 Raten (16. 15, 19. 4. 10.7. und 16. 19.). In dem Erlaß vom 16. 11. 1939. der diese Aenderung vorsieht, wird außerdem bestimmt, daß Unternehmer, deren Jahressteuerbetrag im Vorjahr nicht mehr als 1000 IM betragen hat, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und oraus⸗ zahlungen ebenfalls vierteljährlich abgeben und leisten können, und zwar auch dann, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz über 50 000 Ren liegt. Das hat für alle die Unternehmer Bedeutung, die von den ermäßigten Steuersätzen von 05 bzw. 1 Gebrauch machen können.

Berliner Börse vom 9. FZanuar.

An den Aktienmärkten setzte sich der Abbröckelungsprozeß auch

am Dienstag fort. Neben Verkäufen der Bankenkundschaft er⸗ folgten auch Abgaben des Berufshandels, so daß die Kurse auf den meisten Marktgebieten zur Schwäche neigten. Verschiedentlich führten aber weitere Anlagekäufe zu Kurssteigerungen. Das Ge⸗ schäft war wenig umfangreich.

Am Montanmarkt büßten Rheinstahl , Vereinigte Stahl— werke „, Hoesch 5 und Harpener 1 75 ein. Bei den Braun⸗ kohlenwerten wurden Ilse Genußscheine niedriger notiert. Von Kaliwerten ermäßigten sich Salzdetfurth und Wintershall um je 1M 25, während Kalichemie 1 gewannen. In der chemi⸗ schen Gruppe gaben Farben um 5 , auf 168 * nach. Schering stellten sich 1 und Goldschmidt 9 niedriger. Auch am Markt der Elektro und Versorgungswerte waren überwiegend Kursrück⸗ gänge zu verzeichnen. Hervorzuheben sind Lichtkraft und Gesfürel mit je „*, EW.-Schlesien und Schuckert mit je * sowie AEG. mit 76 95. RWE. setzten demgegenüber 11 höher ein, gaben hiervon alsbals aber 979 wieder Her. Als wider⸗ standsfähig erwiesen sich die Anteile von Maschinenbaufabriken, von denen Demag 25 und Orenstein v. * höher ankamen und nur Rheinmetall-Borsig 11 * verloren. Zu erwähnen sind noch Gebr. Junghans mit 1, Bemberg mit 1, Berger mit 2, Süddeutsche Zucker mit 2“ und Aschaffenburger Zellstoff mit 231 3. Andererseits stiegen Deutsche Linoleum und Bremer Wolle um je 235.

Im Verlaufe kam es meist zu weiteren Kursherabsetzungen, die z. T. bis zu 2 3 betrugen. Beispielsweise gaben Deutsche Linoleum ihren Anfangsgewinn voll wieder her. Ferner lagen 1 6, Daimler und Rütgers um je 1* * schwächer. al d. . 4 notierten Werten zeigten BMW. einen Ver⸗

Gegen Ende des Verkehrs traten gelegentlich kleine Er⸗ holungen ein. So erreichten RWE. schließlich einen Stand von 2284 295 1s 27 . . 1237. nach zeitweise 12775 und Farben von jesz, nach vorüber⸗ gehend 16873. Andererseits gingen Siemens zum Schluß auf 131, Schuckert auf 199, Braubank auf 12435 und Rheinmetall⸗ Borsig auf 1257 zurück. Reichsbahnvorzüge, die im Verlaufe mit 125 gegen 12555 am Vortage bewertet worden waren, erhiesten schließlich eine Strichnotiz. .

Am Kassamarkt wiesen von Banken Berliner Kassenverein mit 1 und Lübecker Commerzbank mit * 111 gegen letzten Kurs die stärkste Veränderung auf. Bei den Hyp. Banken gaben West⸗ deutsche Boden 11.½ *, her, während Bayerische Syp. um 14 5. anzogen. Am Markt der Kolonialwerte notierten NRen-Guinen 135 nach 175. .

Für die ʒu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien war . 33 wobei Einbußen von bis zu 309 gen. Augsburg-Nürnberg verloren bei Repartierung gegen letzten Kurs 6“ und Wenderoth ebenfalls bei Zuteilung o, Ferner erfolgten Repartierungen in Teutsche Schachtb (6) nach Unterbrechung, und Mi j 51 / s 3.

Rena n ng, imosa ( 51) nach Paunse.

a ,, Steuer gutscheinen L waren Dezember und Januar mit Rö?“ um 5 Pfg. fester, Februar mit 95,55 um den gleichen , stellten sich mit 89,55 um 21 Pf höher April lagen 5 Pfg., Mai 10 P S ei n blieben . , . ö. Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesitzanleihe nach Schwankungen 1397“ (140). Die Gemeindeumschuldung wurde mit unv. e . bewertet.

9 , arise Fa 3 M* 242* ,,, zu. art und Strichgeldnotierungen. Für Liq. Pfand⸗

briefe ist das Geschäft ruhiger geworden, wobei die Kursentwicklung

Keine Härten beim Kriegszuschlag zur Ein⸗ tommensteuer.

Der Reichsminister der Finanzen stellt in einem Bescheid über den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für 1939 klar, daß es der Zweck der Begrenzung des Kriegszuschlags auf 15 v. H. des Einkommens sei, Härten zu vermeiden, die durch eine über— mäßige Belastung des Einkommens entstehen könnten. Einkommen im Sinne dieser Vorschriften ist das Einkommen im Veran⸗ lagungszeitraum (Kalenderjahr). Ist ein Erhebungszeitraum kürzer als das Kalenderjahr, so beträgt der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für jeden Kalendermonat, der im Erhebungs⸗ zeitraum endet, ein Zwölftel des Jahresbetrages. Dieser Vor⸗ . gemäß kommen als Kriegszuschlag zur Einkommensteuer ür den ersten Erhebungszeitraum, das Kalenderjahr 1939, nur vier Zwölftel, nämlich für die Monate September bis Dezember, in Betracht. Bei dieser Höhe des Kriegszuschlags zur Einkommen⸗ steuer können die Härten, die 8 3 Abs. Z der Kriegswirtschafts⸗ verordnung mit der Begrenzung auf 15 v. H. verhindern will, von vornherein nicht entstehen. Der Kriegszuschlag zur Ein⸗ kommensteuer für 19839 kann im Höchstfall der ganzen Einkommen⸗ steuerregelung überhaupt, also für den Zahler der höchsten Ein⸗ kommensteuer in Großdeutschland, nur vier Zwölftel von 50 v. H. von 55 v. H. des Einkommens, also 9, 16ÿ v. H. des Einkommens, betragen. Mithin kann im ersten Erhebungszeitraum des Kriegs⸗ zuschlags der Zahler der höchsten Einkommensteuer nur den höchsten friedensmäßigen Steuersatz von 55 v. H. zuzüglich des Kriegszuschlages von für ihn 9,16 v. H, insgesamt also 6a, 1s v. H. des Einkommens, entrichten. Die Höchstgrenze von 65 v. H. des Einkommens, die in der Kriegswirtschaftsverordnung vor—

gesehen ist, wird für den ersten Erhebungszeitraum nicht erreicht.

nicht ganz einheitlich war. Kommunalobligationen und Stadt— anleihen lagen still. Provinz⸗Anleihen blieben behauptet. Alt⸗ besitzemissionen fanden erneut Beachtung und wurden bis um Y heraufgesetzt. Staats- und Länderanleihen zeigten nur unbe— deutende Veränderungen. Für Reichsanleihen besfefhr T. weiter Kauflust. Kursmäßig ließen sich jedoch kaum Abweichungen fest⸗ stellen. Am Markt der Industrieobligationen war der Grundton bei unregelmäßiger Kursgestaltung freundlich. Farbenbonds stiegen um 12/0.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 * belassen.

Am Geldmarkt waren die Blancotagesgeldsätze bis unverändert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erhöhte sich der Belga auf 41,80 (41,76).

mit 1IIs

Reichsmesse Teipzig Frühjahr 1940: 3. bis 8. März.

Die Leipziger Frühjahrsmesse 1910 wird als Gebrauchsgüter⸗ messe (Mustermesse) zur üblichen Zeit vom 3. bis 8. März in allen 24 Mepßpalulten des Zencrums der Reich „ꝛssestadt Leipzig ab⸗ gehalten werden. Gleichzeitig mit ihr wird die Bugramaschinen⸗ messe (Druckereimaschinen) im Deutschen Buchgewerbehaus durch⸗ geführt. Die Große Technische Messe und Baumesse auf dem Gelände vor dem Bölkerschlachtdenkmal wird zu einer späteren Zeit stattfinden. Ihr Termin wird rechtzeitig veröffentlicht werden. Die Mustermesse wird in diesem . insofern eine Erweiterung erfahren, als sie zahlreiche technische Erzeugnisse, die nähere Beziehung zu den in der Innenstadt ausstellenden Indu⸗ strien haben, umfassen wird. Die Reichsmesse Leipzig wird also im März 19490 eine eindrucksvolle Schau der deutschen Wirtschafts und Exportkraft bieten.

. Vörsenkennziffern für die Woche vom 2. bis 6. Januar 1940.

Die vom Statistischen Reichgamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 2. bis . Januar 1910 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 2. 1. 40 vom 25. 12. durchschnitt bis 6. 1 40 bis 30. 12. Dezem ber

118 88 11751 115561 101 5] 1602655 101 30 116 77 165 31 107.57

109,59 108,22 106,61

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 100 Bergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr ...

Gesamt . Kursniveau der 4 υνigen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienban ken. . Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit · Anstalten Kommunalobligationen .. Anleihen der Länder und Gemeinden

Durchschnitt. . Außerdem 5 dige Industrieobligationen

99, 19

99,28 95, 79

28.370 99,07

99, 19

99, 25) 98,78

98 51 99, (05

99, 58 989,42

4 960ige Gemeinde⸗

umschuldungsanleihe 94, 85 94,29

Wirtschaft des Auslandes. Leistungsfähigkeit der englischen Handelsflotte um 25 9 verringert.

zen nme Jan gar,. Einen Einblick in die in britischen sriedenheit gibt ein n err bend ** Dach hatt für Schi fahrt san ge egen ten ze , n ge ien Nach vier Monaten Krieg, so heißt es darin u. a. seien die wohlerwogenen Gründen uber ihre Zukunft

n britischer davon entfernt, ermutigend für

nz besonders der Fall für die Linienschi 1 tehme man so zum Cen ple die von der rn, agnahmten Schiffe, so wisse man nicht. welchen Preis di zu zahlen bereit sei, oder welche Entschadigun i wr Reedern zu entrichten gedenke, fallz ihre hir uf des Krieges versenkt würden. Darkhber hinaus habe g e einer Anzahl Werften neue iffe

warte weiter, daß die Reeder diese Schiffe ihr

egeben würden, seien weit ein.

Das sei

und

ablauften.

D . 2 —— Durch das Konvoysystem, jo fährt das Blatt fort, würden Schiffahrten 50 3 zeitlich

hrte l wodurch die Cee a, re mne;

dreimal soviel kosteten als

m. 235 . verringert werde. Eine weitere Folge werde Ae Knappheit an Schiffsraum sich immer weiter steigere nds e, srachtwreis, die neutrale Reeder ch eh lich von der Regierung fordern könnten, schwindelerregende Höhen erreichten wie vor etwa 29 Jahren. Die neutralen Reeder würden dadurch in die Lage versetzt, mit Erfolg in allen Teilen der Welt mit den

ar könne die britische

britischen Reedern zu konkurrieren. Reedern bezahlen, was sie wolle, doch *

* * 5 Fiotte ul sein, daß

un? Die sr achtura Und Dit 175141 tpretse, die

6 * neutralen ürfe das nicht bedeuten, daß man der britischen Schiff f liche Unterstützung vorenthalte. Die britische e,, sichtige weiter, neüe Schiffe in Kanada zu beslfellen, die zwei oder Schiffs bauten in englischen Verften. Ablieferung auch das eine oder andere Trotz des großen Bedarfs Englands

Darüber hinaus werde die zu wünschen übrig lassen.

an Schiffsraum erteile die britische Regierung privaten Auftrag⸗

gebern von Schiffsneubauten in England alls möglichen A“. weisungen, wie sie ihre Schiffe bauen lafsen ae , es aber unvermeidlich, so saährt die Zeitschäift fort, daß ein. K.? zögerung in der Ablieferung dieser Schiffe eintreie. 3

Der Artikel schließt mit der lasonischen Bemerkung,

man

könne natärlich nicht erwarten, daß irgendein Fritifcer Bearmter in kurzer Zeit zu einem leiftungsfähigen Reeder werde

Fertfetzung auf der nächsten Seite.

. Notierungen der Kommission des Berliner NRetallbörsenvorstandes

vom 10. Januar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Drigmal hůttenalum inium,

, m nnn, 133 desgl. in Walj⸗ oder Drahtbarren

. , . 137 Reinnickel, 98 99 0/09... Antimen⸗Neguluzs.. Feinsilber wd .

EM fur 100 Kg

ein

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische

Aus zahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

*

9. Januar Geld Brief

10. Januar Geld Brief Aegypten (Alexand.

und Kairo) Afghanistan (Kabuh . Argentinien (Buenos

Aires) 1Pꝑav.⸗Pes. Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) 100 Belga Brasilien (Rio

Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗

bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen England (London) .. Uengl. Pfd. Estland

(Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris] .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam

und Rotterdam) .. 100 Gulden Iran (Teheran) .. . . 100 Rials Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und

Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Jugoslawien ( Bel⸗

grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno /

Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗

burg Neuseeland (Welling⸗

ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Numãnien ( Butarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ...

Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.

Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbuh) . .. Ungarn (Budapest). Uruguay ( ontevid. ) Verein. Staaten von

Amerika (NRewmwYork /

18,77

Lägypt. Pfd. 100 Afghani 3 18,77

06, 565

0, 555

41,89 41,92 41,84

1 Nilreis o, 130 0, 132 0, 132

3,053 158,15

3,6047 48,05

62,56 5, 055

loo estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

g2, 44 5, 04s 2353 2, 337

132,52

14,59

38,31

132, 62 14, 59 38531

132,86 14,65

13,09 0,563

13,09 0, 583

100 Dinar U kanad. Doll. 100 Lats

5,94

48,ů 6

5, 706

18,85

100 Litas 41,94 42,02

100 lux. Fr. 10,46 10,48 Ineuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo

100 Lei

56,7

.

56, 59 oh]

1

100 Kronen 56,41

100 Franken 100 Kronen

55,98

100 Peseten

I südaftr. Pf. l türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1,978

0,919 o, 919 0,921

1 Dollar 2,491 2,491 2,4959

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursez . Geld

England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9,74 J . Australien, Neuseeland

Britisch⸗ Indien...

Kanada

Auständische Geldsorten und Bantuoten. ——— * ————

9. Januar Geld Brief 20, 338 290,46 16,16 16, 22

10. Januar Geld Brief 20,33 20,46

1622 4,205

Sovereigns ...... 20 Francs⸗Stücke ... Gold⸗Dollars 1 Aegyptische Amerikanische: 1000-5 TDollar ...

2 und 1 D

41 Notiz für Stück

aägypt. Pfd.

: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: 100 Dinar Canadische Lettlandische .. Litauische: große 100 Litas u. daxunt. Luxe mburgijche Vorwegijche Numanijche: 1000 2ei und neue 500 Lei unter 500 ei Schwedijche Schweizer: große 1060 Frs. 1. darunt

aro-

große 1060 Dinar 1 kanad. Doll 100 Lats 100 Zit 100 Litas 100 lux. Fr.

100 Cgronen

1060 Zei

100 Zei

100 Kronen 100 rs.

100 ra.

106 Beieten

1 Uuderr. Bd. IL türs. Tiund 1060 Rengi