1940 / 9 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S vom 10. Januar 1910.

Perlmooser Kalk Siemens ⸗Schuckert „Solo“ Zündwaren che Ste yr ⸗Daimler⸗

3 99 Nederland 7775, 5 i o Dt. Reich 1930 (Houng, ohne Kettenerkl., nicht = England Fund Frankreich Staatskasse Obl. zijbe Unie (Aku) 3816/1 M., Philips Gloeilampenfa 129,00, Lever Bros. u. Unilever N. V. (3) 97Tiäsze M., Koninll. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 268153 M., Philipz Petroleum Corp. (3) 30,50, Shell Union (3) 101/34, Holland Amerika Lijn 95,25, Nederl. Scheepvaart Unie 110,650, „Amsterdam“ 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht 36 Preußen 19

Neusiedler AG. Schrauben ⸗Schmiedew. Simmeringer Msch. Magnesit —,

n rund 5. Mill. ch auf 43,8 39. Der Bank⸗

Verminderung der Devisenschulden u Netto-⸗Devisenunterschuß stellt sich d 9g Mill. Kr. gegen Ende 19 er ersten Januarwo

gleichzeitigen

n Arbeitslose schrantenloser er Ausbeuterwirtschaft.

1,36 Millione

o Inne nh Die Sünden

in England.

kapitalistisch London, 10. Januar, teriums belief sich die zember immer noch au beitslosigkeit gibt den Lon und krifischen Betrachtungen. mentar u. a., daß eine ungewöhn keit im Bergbau zu verzeichnen Wagengestellung hätten die der erwerbslosen sei aber imme higend sei je

ill. Kr. gegen run notenumlauf ging in de auf 560,8 Mill. Kr. zurück.

Steirische Wasserkraft —, Puch Steyrermühl Papier 48,25.

Amsterdam, (D. N. B.)

des britischen Arbeits⸗ il err. in England Mitte De⸗ ungewöhnlich hohe Ar⸗ Anlaß zu besorgten s“ sagt in ihre liche Zunahme der

Laut Ausweis 1960 - 1990 ; 1952 30,650, Alge meene Kunst! br. (Holding⸗Ges]

Bodenschätze der Sowjetunion. biger Erdöl⸗ und Erzvorkommen.

muar. Im Jahre 1939 haben 3509 geologische ichen Bodenschätze der Sowjetunion in allen forscht und dabei neue, zum Teil äußerst deckt. In Ostsibirien, im Fernen Osten, al wurden Erdölvorkommen festgestellt, a Oelvorräte eine Erhöhung um ltai, im Ural, in

1 365 özö.

Erforschung der Entdeckung ergie Moskau, 9. Jar Expeditionen die re Gebieten eingehend er ergiebige Vorkommen ent im Kaukasus und im Ur durch die die bisher bekannter mehrere hundert Mill. den kirgisischen Gebiete Lager von Wolframerz der Grenze der Mongole; Abchasien und Tadschikist baschkirischen Gebieten wurden fi ind die Bauxitlager . ; ehr bedeutend. In der Ukraine stieß man Schließlich wird man in diesem syste matisch

Arbeitslosig⸗ Schwierigkeiten verke zum Feiern ge⸗ Frauen sei kürz s im August. Arbeitslosigkeit unter „wirft in seinem imen daß die Arbeitslosigkeit 20 O00 über dem Stande daß die wirtschaftlichen zur Kriegswirtschaft so schnell zu über⸗

zurückgegangen, ehr viel höher al Besonders beunru ud sei den Männern. Der „Daily tar die Frage auf, wie es trotz intensivster Ri des August liege. Uebergangsschwieri . eine Wirkung ausgelöst hätten, winden sei. ͤ . Gewiß dürften auch die „Uebergangs Stand der englischen Aber andererseits handelt es s gewissen Indus

2605 sz M., 760 Dt. Reich

doch die hohe nat.) 6, 25, 6

Bayern 1925 (nat.) 1136, Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 794 Ver. Städte anl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 19265 (nat.) 10,5, 759 Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pf Preuß. Central Bodenkred., brbk., Pfdbr. (nat.) —, (nat. —, Sächs. de B. E. D. nat.) —=

Tonnen erfahren. Im A J . n und in Kasakstan wurden umfangreiche en entdeckt, in der Gegend von Tschita an lei ferner drei Molybdän Vorkommen. 8m gefunden. In den fünf Bauxit⸗Vorkommen der Gegend von

möglich sei, istung immer noch um 1 Die Antwort sei die, gkeiten von der Friedens

dbr. (nat.) —, Pfbr. (nat.) 720 Preuß. Pfand⸗ 799 Rhein.⸗Westf. Bod. Cred. Pfdbr. Bodencred., Pfdbr. (nat. —, 61 30 A. R.

5 Rob. Bosch A. G.

an wurde Kupfer

(Acisries Réunies) —, Gummi · Werke A. G. Deutsch. Kali- Syndik., Sinking Funds (nicht nat) 6565 Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —, m. Gewinnbeteilig. u. Keitenerkl. (nicht na Rhein Elbe Union (nat.) 1926, m. Bezugsschein (nat.) m. Gewinnbeteilig.

schwierigkeiten“ bei dem Arbeitslosigkeit eine ge⸗ ich dabei um trien und Gebieten be⸗ egende Mißstände ie im plutokratischen Eng—

Leningrad und Tula sehr.— bei Krementschug auf Eisenerz. an verschiedenen Diamanten schürfen.

erschreckend hohen wisse Rolle spielen. eine schon seit Jahren in gew stehende Dauer Erwerbslosigkeit, d bes kapitalistischen Wirtschaftssystems, die in land besonders kraß zutage treten, zurückzufüh

6960 J. G. Farben . (3) . 79h Siemens u. G., 699 Siemens u. Halsle 7 946 Vereinigte Stahlwerke Vereinigte Stahlwerke, 26 jähr., Serie 9 795 Rhein. ⸗Westf.

aftsverhandlungen zwischen

und Uruguay erfolglos.

Wie verlautet, konnten auch die mit Uruguay nicht zu Da die Exporte von

Auch die Wirts den USA. Washington, 9. Januar. . Verhandlungen über einen Handelsvertrag einem erfolgreichen Uruguay denen von A , man es für ratsam, jetzt diese Bes der Verhandlungen mit Argentinien zu beenden.

„6960 Neckar A. G. Elektr. We. 19256 (nat. 794 Rhein. Westf. Ele ktr. 695 Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat! Amste rd amsth

(nat.) ——

Geringe Verbesserung der Devisenlage Dänemarks.

Devisenlage Dänemarks hat

Der Ausweis der Dänischen

Notes (nat.) Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 20,00 G., ank Vereeng. 92,75, Deuts e Unie 36,00, Internn. Pref. and L. Alge m. Nederl.⸗Ind.

geführt werden. Da die E Argentinien nach den USA. sehr ä nel prechungen infolge des

Kopenhagen, 10. Januar. Die eine kleine Verbesserung erfahren. Nationalbank über die erste Januarwoche zeigt eine Zunal der Devisenguthaben der Bank um etwa 100 000 Kronen bei einer

ss, Rotterdamsche B bank (nicht nat.) 231,14, Holl. Kunstzijd Viscos!e Comp. A. Jürgens Ver. Fabr., J. G. Farben (nicht nat.) (3) —A m iteits Mij. (Holding⸗Ges.) 211,00, Montecatini

New York 43,80, Berlin —, Italien —, n . ö (3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

Kopenhagen —, Holland 2329,00, Warschau —.

(D. N. B.) l Paris 420,50, Brüssel Oslo 42ů55,

London 17665, Belgien 735,06, Schweiz 985,00, Oslo Stockholm —, P

Am sterdam, 9. Januar. London 7,4ißt, New York 18716, 31,52, Schweiz 42,11, Italien —— Kopenhagen 36,25, Stockholm 44,75, Prag 10. Januar. 9, 9s z, London 17,623, New Hock 44516 22,55, Madrid 106,173, Oslo 101,36, 79, 60, Belgrad Bukarest 3365,00, Helsing

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbant vom 6. Januar 1910.

77 510000 11219 843 000

Deckungsbestand an Gold und Devisen

BVestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs .. Wertpapieren, Ziffer 3 ange

Die Elettrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche ernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des , , . 4 (am 9. Januar auf 74,00 Rh

Madrid —, Elektrolytkupf

am 10. Januar auf 74,00 R

die gemäß § 138 für 100 kg.

kauft worden sind (deckungs fähige Wertpapiere) .. Lombardforderungen deutschen Scheidemünzen ... Rentenbankscheinen .. sonstigen Wertpapieren.... sonstigen Aktiven .

11,40 Uhr.] Brüssel 74,90, Mailand Berlin 178545, Stockholm openhagen S6, 10, Sofia 630,60, Budapest Athen 335,60, Konstantinopel 350,00, fors —, Buenos Aires 106,00, Japan

(D. N. B.)

663 736 090 27 Ob Hhö zd hꝰ0 hoh 147 412 066. zd G0 oõõ 1565 4586 06090

olland 237,55,

w

Berlin, 9. Januar. Preisnotierungen für Nahrungz⸗ mittel. (Verkaufspreise des ͤ r 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) Bohnen, weiße, mittel s 57,50 bis 5s, 80, Lang— handverlesen käferfrei 65, 0 bis 66,20, Linsen, mittel, . sen, große, käferfrei 95 bis Speise erbsen, Speiseerbsen,

va Rim se i-,

Lebensmitte

handels

London 20,43, Reichs mark.

Paris 11,75, Antwerpen 87,15, 6,70, Stockholm 123,50,

(D. N. B.) bis ,,

Kopenhagen, 9. Januar. : käferfrei 5) bis

New York 518,06, Berlin ch 116,45, Rom 26,45, Amsterdam 2 Dslo 117,90, Helsingfors 10,55, Warschau —. Stockholm, 9. Januar. Berlin 169,00, Paris 9

ingfors 8,50, OzIlo, S8. Januar. Paris 10,15, New 100,25, Helsi Kopenhagen 8

. Lin

150 000 000 gelbe 5 66,00

S7 353 000 194779 000 11 413 552 000 1617 092 000

1. Grundkapital .. „Rücklagen und Rück Aa) gesetzliche Rücklagen ) sonstige Rücklagen und d 3. Betrag der umlaufenden Noten. Täglich fällige Verbindlichkeiten An eine Kändigungsfris

bis 57,40 Ausland, gelbe Se = ,

glas. gelbe E illi Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt 8) Ausland 57,00 bis 58, 00, 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. 8*) 26,15 bis 2 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, Gerstengraupen,

57,25 his (D. N. B. London 16,35 —16, 96, ; NMräfsol 71. 0 8k enhagen 81,26, Rom 21,B 715, Prag 14,00, Warschau London 17442. Berlin ork 440,00, Amsterdam 256, 5, Zürich Antwerpen 75,00, Stockholm 1065,26, oOo, Prag 15,50, Warschau (D. N. B.) 1 Dollar 5, 30, 1 engl.

Rückstellungen .. bis —, Grüne Erbsen, Rangoon 5 Italiener, ungl. 5 6/4 * 37,00 bis 38,00 5), 34,00 bis 35,00 7), Gerstengrütze, alle Kör Haferflocken [(Hafernährmittel!“) Hafergrütze [Hafernährmitt zt, so bis 35,80, mehl, Type 630, 30,iö5 bis —, Karto ; Melis (Grundsorte) 67,90 bis 41,50 f), Gerstenkaffee, 45,00 bis 46,00 1), Röstkaffee, bis 373,00, Röstkaffee, Kakao, Mischpulver 185,00 bis 140,00, Tee, Slo, oo bis 900,0, Perser —— bis Mandeln, bis —, Mandeln, bittere, s Kunsthonig in M lg schmalz 183, 04 bis —— Roh weineschm. m. Grieb. 185,12 biz 1,50 bis Speck, ge⸗ Tonnen 292, 00 bis * feine Molkereibutter in gepackt 290, 0

t gebundene Verbind— . . Kälberzähne, nungen *) 3400 bis 45, 00 bis 4600, eln) 45,00 bis 46, 0 y .

hl, Type 997 2455 bis 25,50, Weiz Inland 35,30 bis Weizengriße, Type Hy ffelmehl, hochfein s, 65 bis 38,15 H), Zuck „Roggenkaffee, lose 40,50 bi⸗ Malzkaffes, lo

Sonstige Passiva . Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln EM

628 zh obo

6, Rom 23, Moskau, 2. Januar. Pfund 20,97, 100 Reichsmark 212,59.

(D. N. B.) Barren 2113, n 28/0, Gold 168/—.

Roggenme

Silber Barren prompt

London, Silber fein prompt

Silber auf Lieferun 235, Silber auf Lieferung

Wertpapiere. Januar. (D. N. B.) Reichs- Alt- er Buntpapier —, Buderus Deutsche Gold u. Silber ßlinger Maschinen 114,00, h. Holzmann 155,715, Gebr. Junghans aurahütte 24,25, Mainkraftwerke gz, 5 t u. Häffner —, Zellstoff Waldho

(D. N. B. [Schlußkurse.] Dresdner g, 0), Hamburger Hochbahn 990,50, burg⸗ Südamerika 84,00, 212,00, Dynamit Nobel 60, Harburger Gummi 177,00, Holsten⸗ Otavi 17,50. 6 1 95 Ndöst. Lds.-AUnl. Anl. 1936 100,10, Wien 1954 190,10, Donau⸗ , A. E. G. Union

Brown ⸗Boveri —, AG. f. el. Ind. 21,30, Enzes⸗ Gummi Semperit Kabel⸗ u. Drahtind. ) Lundb. 625,00, Leykam-⸗Josefs⸗

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtten.

Deyisen. (D. N. B.) Amsterdam 15,58], Berlin Kopenhagen 665,00, London 163,20, New York 29,231, Paris 64,70*), Stockholm 666,00, Brüssel 403,50, Polnis Belgrad 66,00, Danzig ——, Warschau —. „Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr. Budapest, Amsterdam 202,40, Mailand 17,7732,

lose 40,50 bis 41,50 f), Brasil Superior bis Extra Prime Zentralamerikaner 5 458,00 bis

Frankfurt a. M., deutsch 240,0)

besitzanleihe 140,00, Aschaffenburg Cisen —, Cement Heidelberg 150,50, 230,00, Deutsche Linoleu Felten u. Guill. 148,00,

, Lahmeyer 118, Rütgerswerke 155,00,

südchines. 9)

Prag, 9. Januar. Zürich 65555,

bis 280,00, Tee, obo, 0 bis 1400,00, Sultaninen, süße, handgewählte, ausgewogen —— handgewählte, ausgewogen b Packungen 76,00 bis 71,600, Braten schmalz 183,06 bis Dtsch. Sch ——, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 11 räuchert 190,80 bis Markenbutter in Markenbutter, gepackt 296,00 bis Tonnen 286,00 bis

Sslo 664,576,

che Noten m 136,00,

(Alles in Pengö. ! Berlin 136,20, Bularest 34,50, London 1468, Paris 8,50, Prag 11,86,

9. Januar. (D. N. B.)

9. Januar..

Ham bur reinsbank 11

Bank 107,569, Hamburg- Amerika Patetf. 38,5, Ham 6, Alsen Zement

New York 379,45, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65. 10. Januar. 176, 50 - 176,75, Amsterdam 7,52 —–— 7,57, (Freiv. 78, 00 B., Schweiz 17, 85 17, Stocholm 16,85 16,95, Oslo 17,65 - 17, 15, Buenos Aires Import 17, 75 18,00, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,13 B. (D. N. B.) London 17655, New York 43,80, 735,00, Schweiz l 2328, 069, Oslo os,5, Stockholm 104460, Prag Warschau

—, Belgrad —. Paris, 9. Januar.

feine Molkereibutter, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —, r, gepackt 282,090 bis —, Landbutter, ge preise verstehen sich frei

eld per 100 kg), Allgäuer Stangen 2094 Gouda 409 172, 00 bis 184, 00, echter Edamer 4095 172,0] Emmentaler

(D. N. B.) New York 402,50

Berlin —, Brüssel 23,836 24,B 90, Italien göõ, Kopenhagen (Freiv. 29,37 B.,

Nordd. Lloyd 42.6 S4, 00, Guano Brauerei 138, 00, Neu Guinea 1783850,

Wien, 9. Januar. 1934 101,00, os Oberöst. Lds. Ant mark Lds.«⸗ Anl ig34 190,50, 699 Dampfsch. · Gesellschaft Brau AG. Oesterreich Eisen u. Stahl 235,00, „Elin“. felder Metall —, Felten⸗Guille ar 74, 5o, Hanf - Jute ⸗-Tertil 81, 10, Lapp - Finze Ach. 75,50, Leipnik⸗

London 3 Landbutter in Tonnen 2öb, 06

packt 6 bis , ö 6.

B. Bahnhof Berlin zuzügli 2 i n' he oh bis 10060 220, 00 bis

bis 184,00, ö Harzer Käse 68

, Allgäuer Romatour 2090 120,00 bis —,

Berlin —, Italien —, e ez ung verkäuflich. cke der menschlichen Ernä Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

s) Nach besonderer Anweis Nur für Z3we * Die zweiten

hrung bestimmt.

11,05 Uhr, Freiverkehr.)

Sffentlicher Anzeiger.

11. Genossenschaften, 12. Offene Handel und stommanditgesellschaften,

13. Unfall und Invalidenversicherungen, 14. Banlausweise, 16. Verschiedene Velauntmachungen.

6. Autlosung usw. von Wertpapieren., 7. Altiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche sKtolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

1. Untersuchungz ˖ und Strassachen, 2. Zwangzversteigerungen.

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen.

b. Ver lust · und Fundsachen.

Aufgebote.

Aufgebot. beantragt worden,

Verbindlichkein den 3. Ja⸗

sprechenden haftet. 37. F. 123 / 39. Berlin⸗Charlottenburg, nuar 1940.

Urschrift oder

liche Beweisstücke sind in ö Die Nachlaß⸗

in Abschrift beizufü

nnen unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, und Auflagen berück⸗ tigt zu werden, von den Erben nur

oweit. Befriedigung verlangen, als ich nach Befriedigung der nicht aus⸗ lossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ Auch haftet ihnen jeder des Nachlasses

Aufgebot.

Rechtsanwalt Kurt Friedrich, lottenburg, Berliner Str. 1 Pfleger des Nachlasses d 1939 verstorbenen, Wilmersdorf, Kaiserallee 193 ewesenen Diplomin Radiohändlers Wsewolod

ebotsverfahren Ausschtießun

stimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen. 1455. F. 407. 38. Berlin, den 27. Dezember 1939.

Das Amtsgericht Berlin. es am 10. 4.

zuletzt in Berlin⸗ 1941, wohn⸗ enieurs und eitzinsky das

Amtsgericht.

,, . mtlichen u amtl teil und für den

erlag: nt Dr. Schlange in Potsdam Wirischaftsteil ünd den übrigen redaktionellen Teil: ; Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ harlottenburg.

Druck der Pre

ͤ . Vermächtnissen effeutliche Anfforderung.

6I VI. 572. 89. rentnerin Anna Klara Antonie Wausch⸗ ihm geb. Mattner, zule Gürtelstraße 29a, Juni 1939 in Berlin g ein Erbe nicht ermittelt ist, werden die⸗ jenigen, denen Erbrechte an dem Nach⸗ laß zustehen, hiermit aufgefordert, i Erbrecht bis zum 1. April 194 dem unterzeichneten Gericht anzumelden andernfalls wird festgestellt werden, da ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist.

Berlin, den 2. Januar 1940. Amtsgericht Berlin. Abteilung 461.

August 1895 zu Cieszyn (Teschen), österreichischer Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft in Berlin, Stallschreiberstraße, kriegsvermißt als Infanterist des k. u. k. Inf. Regts. Nr. 100, 14. Komp., seit IJnli 1916, für tot zu erklären. bezeichnete Verschollene wird auf dert, sich bis zum 20. März 1 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ vicht 2, Neue Friedxich⸗ straße 4, J. Stockwerk, Zimmer 114, zu widrigenfalls die Todeserklä⸗ An alle, welche

Invaliden⸗ eil, den Anzeigen

t in Berlin, glaubigern ie Nachlaßgläubiger wer⸗ aufgefordert, Nachlaß des verstor stens in dem auf den „12 Uhr, vor dem Gericht, Amtsgerichts⸗ 113, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten.

Erbe nach der Teilun nur für den seinem Erbteil. den Teil der Verbindlichkeit. Gläubiger aus Pfli tteils rechte mächtnissen und Gläubiger, haften, tritt, wenn sie. nur der Rechtsnachtei Erbe ihnen nach de lasses nur für den

rungen gegen den

nen Litzinsty : cterei um

ktiengesellschgft, Wilhelmstr.

Drei Hellagen inschließlich Börsenbei

. e er nne ,

uflagen sowie denen die Erben unbesch ich nicht melden, ein, daß jeder r Teilung des seinem Erbteil ent⸗

icht in Berlin C ; vicht in Berlin C unterzeichneten

platz, Zimmer

rung erfolgen kann. Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht bie Aufforderung, bis zum oben be⸗

Dentscher Reichsanzeiger sanzeiger.

Preußisch

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Mt einschließlich 0, 48. MM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,0 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle sW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Hy, einzelne Beilagen 10 G. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech-⸗Sammel⸗Nr.: 19 3333.

O

Mr 9 Reichsbankgirokonto Nr. 1913 * bei der Reichsbank in Berlin

e

r Etat

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Jeile 1,19 M-, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 83 Zeile 1,85 Ren. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

SW gs, Wilhelmftraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. I

1

6)

erlin

Berlin, Donnerstag, den 11. Januar, abends Postschecktonto: Berlin 1821 1940

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Ergänzung des Verzeichnisses der

Außenhandelsstellen.

Gebührenordnung der Reichsstelle für Metalle. Vom 30. De—

zember 1939. Gebührenordnung der Reichsstelle für Rauchwaren.

Anordnung 49 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung von Teilen für Rauchrohrleitungen aus

Eisen und Stahl) vom 11. Januar 1940.

Anordnung Nr. 256 der Reichsstelle für Mineralöl. Regelung

der Abgabe von Kraftstoffen. Vom 11. Januar 1940.

Anordnung 4 der Reichsstelle für Kohle über den Verbrauch von Brennstoffen zum Betrieb von zentralen Warmwasser—

versorgungsanlagen. Vom 11. Januar 1940.

Bekanntmachung Nr. 3 zu der Anordnung V 30 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Korkholz und Korkabfälle) vom

16. Oktober 1939.

Bekanntmachung zur Anordnung über verbindliche Allgemeine

Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp. ).

Betanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Teil 1, Nr. 6.

Amtliches. Deutfches Reich. Bekanntmachung.

Auf Grund des 52 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Oktober 1933 (RGBl. ! S. 743) und der Verordnung zur Einführung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels im Reichsgau Sudetenland sowie über die Exrichtung einer Außenhandelsstelle in Reichenberg vom 14. Dezember 1939

(RGBl. 1 S. 2424) ordne ich folgendes an:

Das im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats⸗ anzeiger Nr. 181 vom 6. August 1938 beganntgegebene Ver⸗

zeichnis der Außenhandelsstellen wird wie folgt ergänzt:

Nr. Bezeichnung Bezirk Sitz

21. Außenhandelsstelle Bezirke der Industrie⸗ und Reichenberg für das Sudeten Handelskammern . land Reichenberg, Eger und

Troppau

Berlin, den 10. Januar 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.:: Schlotterer.

/ 9 Gebührenordnung der Reichsstelle für Metalle.

Vom 30. Dezember 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs— stellen dom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. u. reuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit ustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs— ommissars für die Preisbildung angeordnet: . Von der Reichsstelle für Metalle werden zur Bestreit ihrer Kosten Gebühren . ö § 2 , Tatbestände sind: 1. die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen durch die Reichsstelle für Metalle auf 33 gi n 3. Devisenbewirtschaftung oder Einfuhrregelung ö sowie die Mitwirkung der Reichsstelle im sonsti⸗ gen Genehmigungsverfahren auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung oder Einfuhrregelung, so— weit diese Mitwirkung eine Genehmigung“ zur . Folge hat, (Devisengebühr), . ö 2. die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen, auf : Grund deren nach den Bestimmungen der dRteichs stelle für Metalle oder in Ausnahme von diesen Bestinimungen eine Verfügung über Metalle hn e. Lieferung oder Bezug, Verbrauch oder Verwendung) gestattet wird, durch die Reichsstelle

wd .

ein

Die Gebühr gemäß § 2 Ziffer 1 (Devisengebühr) beträgt 3 vom Tausend, berechnet nach dem Rechnungsbetrage, auf den die Bescheinigung lautet, bei aktiven Lohnveredelungs— geschäften nach dem Betrage des Veredelungslohnes.

(1) Die Gebühr gemäß

Nr.

XVIIL A XVIII A XIXA XIXB XIX C XIXD

XIX E

XX A XXB XX C XX D XX E

XX PF

(( 2 ) Jede Legierungsart, für die bührensatz festgesetzt ist, unterliegt jenigen Metallart, die setzung der Legierung überwiegt.

Tie Gebühr gemäß 8 3 vom

(I) Jeder einzelne Gebührenansatz ist auf volle Een 0, 10 aufzurunden. ö

für Metalle oder eine von ihr beauftragte Stelle (Verkehrsgebühr),

die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung durch die Reichsstelle für Metalle (Ausfuhrgebühr),

4. die Aenderung einer nach Ziffer 1, 2 oder 3 ge⸗ bührenpflichtigen Urkunde sowie Ausstellung einer Ersatzurkunde oder weiteren Ausfertigung für eine solche Urkunde (Zusatzgebühr).

2 Ziffer 2 (Verkehrsgebühr) berechnet sich nach der auf der Bescheinigung angegebenen Gewichtsmenge; sie beträgt für jede angefangenen 100 kg:

Metallklasse Bezeichnung Aluminium, nicht legiert Aluminiumlegierungen .. Antimon, nicht legiert Blei, nicht legiert Hartblei (Antimonblei) Speziallagermetalle auf Bleibasis mit metal⸗ lischen Zusätzen ohne Zinngehalt oder mit einem Zinngehalt bis zu 10 vh Andere Bleilegierungen als die der Klas w unde, Cadmium, nicht legiert Cadmiumlegierungen . Chrom, nicht legiert Kalzium, nicht legiert. Kobalt, nicht legiert Kupfer, nicht legiertg. Zusatzlegierungen Messing⸗ und Tombaklegierungen Rotgußlegierungen

6 , m

1k

K ——

—— 2

5 2 dd ...

w . r 6 49 h

, 212

Magnesium, nicht legiert . Magnesiumlegierungen .... Mangan, nicht legiert Molybdän, nicht legiert Nickel, nicht legiert Nickellegierungen ... Quecksilber, nicht legiert Titan, nicht legiert Vanadium, nicht legiert Wolfram, nicht legiert

K

d d 2

Speziallagermetalle auf Zinkbasis mit metal⸗ lischen Zusätzen ohne Zinngehalt oder mit einem Zinngehalt bis zu 10 v

Andere Hinklegierungen als die der Klasse X 1x P

Zinn, nicht legiert

d

d .

d

nicht ein besonderer Ge— dem Gebührensatz der⸗

gewichtsmäßig der Zusammen⸗

Geb 2 Ziffer 3 (Ausfuhrgebühr) be Tausend, berechnet . 6 . he Sendung frei Grenze oder fob deutschem Hafe die im aktiven Lohnveredelungsverkehr herges dem Betrage des Veredelungslohnes.

rt (Wert der n), bei Waren, tellt sind, nach

Die Gebühr gemäß 5 2 Ziffer 4 (Zusatzgebühr) be gemäß 5 2 8 ö gebühr) b Zehntel des ursprünglichen Gebührenfatzes yt

Urkunde.

(2) Der Mindestbetrag der Devisengebühr beträgt RM 1,00 für jede Urkunde.

(3) Der Mindestbetrag der Verkehrsgebühr beträgt RM 1,00 für jede durch die Reichsstelle selbst, E.“ O,50 für jede durch eine beauftragte Stelle erteilte Bescheinigung.

(4 Der Mindestbetrag der Ausfuhrgebühr beträgt für jede Urkunde RM 2,00 bei Werten über ERM 50, und RAM 1,00 bei Werten bis zu RM 50, —.

(5) Soweit nicht nach Absatz 4 eine geringere Gebühr in Frage kommt, wird ohne Rücksicht auf den Warenwert als Ausfuhrgebühr ein fester Betrag von Ea, 2,090 in solchen Fällen erhoben, in denen die Ausfuhr nicht im Rahmen eines Ausfuhrgeschäfts oder Veredelungsgeschäfts erfolgt, also ins⸗ besondere

a) wenn eine von einem ausländischen Eigentümer eingeführte Ware an den gleichen ausländischen Eigentümer wieder ausgeführt wird,

b) wenn die Ausfuhr Waren zum Gegenstande hat, die glaubwürdig als Privateigentum des aus— ländischen Empfängers (Geschenk, Hausrat, ö Erbschafts oder Umzugsgut) bezeichnet ind,

c) wenn die Ausfuhr lediglich zur Vornahme von Prüfungen oder Versuchen oder zur Bemusterung erfolgt.

(6) Der Mindestbetrag der Zusatzgebü ht beträgt b 59

ke. jede Bestätigung über , nn,, einer Urkunde fond ie ür jede Ersatzurkunde oder weitere Ausfertigung.

§ 8 Falls der Rechnungsbetrag, Warenwert oder Ver⸗ edelungslohn, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, auf ausländische Währung lautet, ist der Reichs markbetrag der Gebühr auf Grund des im Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden amtlichen Berliner Mtitelkurses zu berechnen.

589 Schuldner der Gebühr ist diejenige Person oder Unter— nehmung, auf deren Namen die Urkunde ausgestellt ist. Die Gebühr kann auch bei dem Antragsteller oder bei dem Empfänger der Urkunde erhoben werden.

§510

Die Gebühr wird bei Eintritt des gebührenpflichtigen Tatbestandes dem Gebührenpflichtigen k rn und mit Eingang der Gebührenrechnung fällig. Der Ge— bührenpflichtige hat die geschuldete Gebühr, soweit sie nicht durch Nachnahme erhoben ist, innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit auf das Postscheckkonto der Reichsstelle für i e, Berlin, beim Postschẽckamt Berlin, Nr. 5198, einzu⸗ ahlen.

§ 11 (HM Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Reichsstelle in Erfüllung ihrer Aufgabe bei 3 ö. oder 989 . Unternehmung durchführt, werden Gebühren oder Kosten im allgemeinen nicht erhoben.

(E) Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, Personen oder Unternehmungen, bei denen die Prüfung Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Verletzungen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden Pflichten ergibt mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe diefer Kosten, wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Reichsstelle endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem Zahlungspflichtigen innerhalb von wei Wochen nach Empfang der Äufforderung auf das Post⸗ scheckkonto der Reichsstelle einzuzahlen. J

812

(1) Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ter

. ) J d 9 hrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzei ö m zin V f ; hsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Kraft. . . (2) Am gleichen Tage treten außer Kraft: die Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Metalle vom 15. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 297 vom 21. Dezember 1938), der Nachtrag 1 vom 15. März 1939 zur Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Metalle (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 64 vom 16. März 1939.

Berlin, den 30. Dezember 1933.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, „5⸗Oberführer.