1940 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. O vom 11. Januar 1940. S. 2

GSebũhrenordnung der Reichsstelle für Rauchwaren. Auf Grund der Verordnung Über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1935 (RGBl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen

—— f ; Ke 291 s 1 vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi

scher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird

mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reich‘ kommissars für die Preisbildung angeordnet:

81 Zur Bestreitung der Kosten der Reichsstelle für Rauch⸗ waren werden von ihr Gebühren erhoben. §8 2

Febührenpflichtige Tatbestände sind: 1. die Ausstellung jeder Art von Bescheinigungen durch die Reichsstelle, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt verden soll, die der Zuständigkeit der Reichsstelle für auchwaren unterliegen. Als Bescheinigung dieser t gilt auch die Abgabe von Gutachten zu Waren⸗ ustausch⸗ und Verrechnungsgeschäften (Devisen⸗ entscheidung über Anträge auf Genehmigung Veräußerung von Rauchwaren im Inlande gemäß der J. Anordnung der Reichsstelle für Rauch⸗ waren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) und der 2. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 26. Oktober 1939 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ nzeiger Nr. 251 vom 26. Oktober 1939) (Ver⸗ rungsgebühr). 83

(1) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich im Falle des s 2 Ziffer 1 nach dem Nettorechnungsbetrage, über den die Bescheinigung lautet, im Falle des 52 Ziffer 2 nach dem Ver⸗ kaufswerte der Ware, für die die Genehmigung zur Ver⸗— äußerung im Inlande beantragt wird.

(T2) Sie beträgt 5 vom Tausend, bei Abgabe von Gut⸗ achten zu Warenaustausch- und Verrechnungsgeschäften (6 2 Ziffer 1 Satz 2) 1 vom Tausend des Rechnungswertes.

(63) Die Gebühren sind auf volle RM —,0 nach oben abzurunden; der Mindestsatz der Gebühren ist RM 1,—. 84

Falls der Rechnungsbetrag, nach dem die Gebühr im Falle von 5 2 Ziffer 1 zu berechnen ist, auf ausländische Währung lautet, ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des im Zeitpunkt der Fälligkeit zuletzt bekannt⸗ gegebenen UmsatzsteuerUmrechnungskurses zu ermitteln.

85 ) Gebührenschuldner ist der Antragsteller. 2] Tie Gebühren sind nicht abwälzbar.

*..

1 * 21

J §8 6

1) Die Gebühr wird fällig mit dem Zugehen der Ge⸗ bührenrechnung.

(2) Sämtliche Gebührenzahlungen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung sind zu leisten auf das Postscheckkonto der

Reichsstelle für Rauchwaren: Leipzig 14 400. 8 7

1 Für Buch- und Betriebsprüfungen, die die Reichs— stelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchgeführt, werden Gebühren vder Kosten nicht festgesetzt.

2) Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verord⸗ nungen oder Anordnungen oder Verletzungen der aus dieser veéehührenordung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Be⸗

troffenen bedarf, durch die Reichsstelle endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem zahlungspflichtigen Unternehmen innerhalb einer Woche nach Empfang der Aufforderung ein⸗ zuzahlen. . 3) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Ueber⸗ wachungsstelle für Rauchwaren vom 29. November 1934 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 282 vom 3. Dezember 193) mit ihren Nachträgen Nr. 1

vom 22. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 300 vom 24. Dezember 1938) und Nr.? vom 15. März 1939 (Teutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 61 vom 13. März 1939) außer

Kraft.

§ 8

rückwirkend vom 4. September 1939 in Kraft. Leipzig, den 10. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. Dr. Schettler.

Anordnung 46

der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung von Teilen für Rauchrohrleitungen aus Eisen und Stahl)

vom 11. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den ,, , in

4380 und der Verordnung über die Errichtung von . stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 138. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom n 1939 wird mit Zustimmung des

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S.

Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1.

Eiserne Ofenrohre, Bogen und Kniestücke (auch mit Trosselklappe, oder Reinigungsöffnung) für Hausbrandöfen und -⸗herde dürfen für den Inlandsbedarf nur in Abmessungen

und Wanddicken hergestellt werden, die dem vom Deutschen Normenausschuß E. V. herausgegebenen DIN-Blatt Nr. 1298 entsprechen. Ausgenommen sind Paßrohrstücke zur Verbindung von Rauchrohrleitungen mit Oefen und Herden, deren Rauchrohrstutzen nicht den Abmessungen nach DIN⸗-Bl. Nr. 1298 entsprechen.

In besonders begründeten Einzelfällen kann die Reichs⸗ stelle auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Die An⸗ träge sind über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder Fach⸗ gruppe bzw. den zuständigen Reichsinnungsverband der Reichsstelle für Eisen und Stahl einzureichen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 55 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

Die Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft. Berlin, den 11. Januar 1940. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Anordnung Nr. 250

der Reichsstelle für Mineralöl. Regelung der Abgabe von Kraftstoffen.

Vom 11. Januar 17IJ.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 19359 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachun stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ und scher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Einziger Paragraph: (I) Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 25 der Rei stelle für Mineralöl vom 28. August 1939 (Deutscher Rei und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 198 vom 28. August 1959) in der Fassung der Anordnungen Nr. 25 A vom 14. September 1939 und Nr. 25 B vom 10. November 1939 gelten auch für die Abgabe von a) Petroleum zum Verbrauch als Kraftstoff b) Traktorentreibstoff. (2) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündung in Kraft.

Berlin, den 11. Januar 1940. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.

Anordnung 4

der Reichsstelle für Kohle über den Verbrauch von Brenn⸗

stoffen zum Betrieb von zentralen Warm wasserversorgungs⸗

Vom 11. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430), der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und der An⸗ ordnung des Reichswirtschaftsministers über die Lenkung des Verbrauchs von Kohle vom 7. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom J. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:

Zentrale Warmwasserversorgungsanlagen i dieser Anordnung sind Einrichtungen, die von einer Stelle aus beheizt werden und die Entnahme von warmem Wasser

an mehreren Zapfstellen ermöglichen.

Bezirkswirtschaftsämter können bestimmen, Warmwasservbersorgungsanlagen, die mit Brenn⸗ stoffen im Sinne der Anordnung 3 der Reichsstelle für Kohle über die Brennstoffverforgung der Haushaltungen, der Land= wirtschaft und des Kleingewerbes vom 21. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußfischer Staatsanzeiger Nr. 221 vom 21. September 1939) beheizt werden, s

tillzulegen oder einzuschränken sind.

TDiese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen ͤ Staatsanzeiger, für die in 5 2 Ziffer 2 genannten Gebühren Wer den Bestimmungen dieser Anordnung und den auf Grund dieser Anordnung erlassenen Vorschriften vorsätzlich

Fortschritte in der Versorgung der Oftgebiete. Dr. Hayter vor dem Handel in Posen.

in Posen wurden andels von in ihre Aufgaben, Rechte hatte die Reichs⸗

Posen, 19. Januar. In einer Versammlu deutsche Kaufleute und Treuhänder des H der Reichsgruppe Handel, Dr. Hayler, und Pflichken eingewiesen. Schon vor Monaten der Warenversorgung in den O it den zuständigen Behörden zu⸗ läuterte nun vor den Kaufleuten nderen Aufgaben, die dem

Der Leiter der Volksdeutschen Ein⸗ g⸗Standartenführer tschen Kaufleute, von en Verhältnisse eine ersammlung

ur Sicherung achverständige entsandt, die m sammenarbeiten. Dr. und Treuhändern die Warthegaues gestellt si wanderer Beratungsstelle, wandte sich besonders an die baltenden denen die Umstellung auf die reichsdeuts außerordentliche Leistungsprobe verlangt. An der

oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird nach den Strafbestim⸗

mungen der S5 12 und 15 der Verordnung über den Waren-

verkehr in der Fassung vom 18. August 1959 (Reichsgesetzbl. S. 1430) bestraft. g Reichsgesetzbl.

§ 4

Diese Anordnung tritt am 15. Januar 1940 in Kraft. Berlin, den 11. Januar 1940. Der Reichsbeauftragte für Kohle. Paul Walter.

Bekanntmachung Nr. 3

. der Anordnung V 30 der Reichsstelle für Waren ver⸗

iedener Art (Korkholz und Korkabfälle) vom 16. Oktober

1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242

vom 16. Oktober 1959). Auf Grund des 55 Abs. 2 der Anordnung V 30 der

Reichsstelle für Waren verschiedener Art vom 16. Oktober 1939 (Korkholz und Korkabfälle) 5 Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom 16.

gendes bekanntgegeben:

Oktober 1939) wird fol⸗

In Ziffer 2a der Bekanntmachung Nr. 1 zu der An— ordnung V 30 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (BDeutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom 16. Oktober 1939) werden die Worte

„Preßkorkplatten mit Teerprodukten eingestrichen oder mit Teerpappe beklebt, nur für aufsteigendes Mauerwerk

gestrichen. Die Worte

„orthopädischem Schuhzubehör und Einlegesohlen“ werden ersetzt durch die Worte

„orthopädischen Maßschuhen, orthopädischen Ein— lagen nach Gipsabgüssen oder Fußabdrücken sowie Beinstützapparaten“.

Berlin, den 11. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. Heimer.

Bekanntmachung zur Anordnung über verbindliche Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp.) vom 29. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 4 vom 5. Januar 1940 S. ).

Die Anlagen 1 und 2 zu den Allgemeinen Deutschen

Spediteurbedingungen (abgedruckt in der Ersten Beilage zu Nr. 4 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats— anzeigers vom 5. Januar 1940) sind in den 2, 4 und am Schluß (Beteiligungslisteh der Anlage 1 und im B

Anlage 2 neu gefaßt worden.

orwort der

Die Neufassungen werden in Nr. 1 des Reichs⸗Verkehrs⸗

Blatts B für 1940 veröffentlicht.

Bekanntmachung. Die am 10. Januar 1940 ausgegebene Nummer 8 des

Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Einführung des Reichsrechts und des preußischen Landesrechts in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt , Vom 30. Dezember 1939.

Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Vom 30. De—⸗ zember 1939. ., ö

Verordnung zur Einführung des Gesetzes über erbrechtliche Beschränkungen wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland sowie im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 31. Dezember 1939. .

Umfang: 2. Bogen. Verkaufspreis; O, 15 RM. Postversen, dungsgebühren: O, 93 Eci6s für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 11. Januar 1940. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonkheer van Haersmade With, ist nach Berlin zurud⸗

gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗

nommen. ;

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herd Arvid Richert, hat Berlin am 7. Januar 1940 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Po st die Geschäfte der Gesandtschaft.

aft steil.

nahmen au andelskammerpräsident Dr, Carsten, Vertreter des e er, der zuständigen , ,, . der deutschen

Umsledlungs⸗Treühand⸗Gesellschaft m. b. H. teil.

Am gleichen Tage wurden die von der Reichsgruppe Handel und der r ,. Ost beauftragten e

einer Arbeitstagung e,, ,,,, auf der u. a. HS⸗Bri , Greifelt vom;

tanden Fragen : ; r ö zum übrigen Reichs ebiet sowie d

einge

ihre Erfahrungen. Danach sind in ; chtl herd 6 Warendersorgung der Ostgebiete festzustellen.

Sführer zu ade⸗

eichskommissar für die Festigung des deut⸗ chen Voltstums und s⸗Oberführer Dr. Stell recht von der Haupt⸗ treuhandstelle Ost sprachen. Im Vordergrund der Beratungen er Warenzufuhr, die Anknüpfung, fester Lieser⸗ i e Betreuung den

etzten Treuhänder in persönlicher, achlicher und kreditpoliti⸗

er Hinsicht. Die nunmehr auch im Auftrage der daupttreuhandstelle 6 . Vertreter der i Feu, Handel berichteten über e

er Zeit beachtliche Fort— Fahre 1938, qualitativ a

Getreidesorten lag unter dem E mi Maisernte. Di i r, . mit gnome * . . Anbauflache betrug im Jahre 1539 g, tiefer als im vergangenen ;

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1940. S. 3

Die eingetragenen Unternehmungen im Deutschen Reich.

Die Angaben über die eingetragenen Unternehmungen, die jährlich vom Statistischen Reichs amt veröffentlicht werden, er— trecken sich wie im neuen Heft der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ mitgeteilt wird nunmehr erstmals auch auf die Ost—= mark und den Sudetengau. Ende 1938 gab es im Deutschen Reich

5357 791 kaufmännische Unternehmungen und schätzungsweise rund

58 000 Genossenschaften. Von den insgesamt vorhandenen rund

416 00090 Unternehmungen waren:

Einzelfirmen ... 260 468 (60 R)), Offene Handelsgesellschaften. 59 348 (14 *), Genossenschaften rʒꝛd.. ... 58 000 (14 X), Gesellschäften m. b. 5... 27425 (7 ), Kommanditgesellschaften. .. 13 69 C3 *), Aktiengesellschaftens.. . 6460 C2 3).

Die Zahl der noch tätigen Gewerkschaften betrug Ende 1938 233, die der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 167. Die Rechtsform der Kommanditgesellschaften auf Aktien ist fast ganz verschwunden; im alten Reichsgebiet waren nur noch 22 Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien vorhanden.

Die einzelnen Rechtsformen haben im alten Reichsgebiet und in den mit ihm wiedervereinigten Gebieten eine zum Teil recht verschiedene Bedeutung. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft kommt 1938 in der Ostmark und im Sudetengau häufiger vor als im alten Reichsgebiet, vor allem wohl, weil im alten Reichsgebiet die Form der Aktiengesellschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen, in erster Linie durch das Umwandlungsgesetz, zahlenmäßig zurück⸗

egangen ist. Die G. m. b. S.⸗Form ist dagegen offenbar in der stmark, hauptsächlich aber im Sudetenland, viel weniger beliebt

als im alten Reichsgebiet. Auch im alten Reichsgebiet kommt die Gesellschaft m. b. S. in Norddeutschland häufiger vor als in Süd⸗

deutschland. Besonders groß ist im Sudetengau die Zahl der Einzelfirmen und Offenen Handelsgesellschaften, da hier kleinere und mittlere Betriebe im Vordergrund stehen, für die diese beiden Rechtsformen in erster Linie angewendet werden. Die Komman⸗ ditgesellschaften, deren Zahl im alten Reichsgebiet in den letzten Jahren infolge der Umwandlungen aus Kapitalgesellschaften be⸗ sonders stark gestiegen ist, haben in der Ostmark und im Sudeten⸗ au noch nicht die gleiche Bedeutung erlangt. In der Ostmark fällt . die verhältnismäßig hohe Zahl von Offenen Handelsgesell— chaften auf.

Von den 326 117 eingetragenen kaufmännischen Unterneh⸗ mungen im alten Reichsgebiet entfielen mehr als die Hälfte (177 181) Firmen auf den Groß⸗ und Einzelhandel. Im Bereich der Industrie waren 97 484 eingetragene Firmen tätig, auf dem Gebiet der Energiewirtschaft 791, des Verkehrswesens 3248, der Bankwirtschaft 1862 und der Versicherungswirtschaft 1542. 26 867 Firmen entfielen auf die Gruppe „Hilfsgewerbe des Handels“, also vor allem auf Unternehmungen der Handelsvermittlung und Interessenvertretung und auf Grundstücks- und Wohnungs⸗ unrernehmungen, Die Untersuchung des Statistischen Reichsamts befaßt sich eingehend mit den Beziehungen zibischen Rechtsform und Wirtschaftszweig.

Die Bedeutung der Rechtsformen hat sich seit 1936 zum Teil recht beträchtlich verschoben. Infolge der Umwandlungen ist die Zahl der Kapitalgesellschaften in zwei Jahren um rund 17000 Firmen zurückgegangen, die Zahl der Einzelfirmen und Personen⸗ a,,. um rund 10900 Firmen gestiegen. Der Bestand der

sjfenen Handelsgesellschaften ist ungefähr unverändert geblieben, die Zahl der Einzelfirmen hat um rund 6090 zugenommen. Ganz erheblich haben dagegen die Kommanditgesellschaften an Bedeutung gewonnen. Ihre Zahl hat sich seit 1935 nahezu verdoppelt.

Beginn der italienisch⸗türkischen Wirtschafts⸗ besprechungen.

Mailand, 10. Januar. Die Besprechungen über den Handels— verkehr zwischen Italien und der Türkei haben nunmehr begonnen. Wie erinnerlich, vollzieht sich die türkische Einfuhr nach Italien auf Grund von Kontingentslisten. Italien stand nach Deutschland und England an dritter Stelle im türkischen Außenhandel. Bisher schloß der Warenverkehr für Italien mit einem Passivsaldo, der

ledoch in den ersten sieben Monaten 1939 ausgeglichen war bei

100 Mill. Lire Einfuhr und 99 Mill. Lire Ausfuhr Italiens. Zur Erleichterung der Ausfuhr nach der Türkei hat das Isteambi die Kursgarantie übernommen.

Intensfivierung des slowakisch⸗rumänischen Warenverkehrs.

Preßburg, 19. Januar. Das zwischen der Slowakei und Rumänien abgeschlossene Wirtschafts abkommen sieht vor, daß gegenseitige Lieferungen, die nach dem 15. Dezember 1939 erfolgen, in freien Devisen 7 bezahlen sind. Von offizieller slowakischer Seite wird der Wirtschaft empfohlen, den Warenverkehr mit Rumänien zu intensivieren, um auf diese Weise zu einer Stärkung

der slowakischen Devisenlage beizutragen.

Sinanzminister Pruzinsty über die Bank⸗ und Steuerreform in der Slowakei.

Preßburg, 19. Januar. Finanzminister Pruzinsty äußerte in einer Unterredung mit einem Vertreter des „ren boten! die

R der nächsten Zeit durchzuführende Zusammenlegung der Banken

derfolge den Zweck, eine planmäßige Kapitalbewirtschaftung mit der Absicht zu ermöglichen. Investitionen jeweils dort vornehmen u können, wo sie sich tatsächlich als notwendig erweisen. Aller⸗ ings seien die Vorarbeiten für diesen bedeutsamen Schritt noch

icht abgeschlossen. Außerdem plane die Regierung eine Reform dez direlten Steuern, die noch im ersten Halbjahr 1940 durch⸗ führt werden soll. Vorderhand sollen jedoch als Sofortprogramm

ie Erträgnisse aus Einlagen bei Geldinstituten durch Besteuerung den Staatseinnahmen beitragen, was praktijch eine Erfaffung er Tapitaleinkommen direkt an der Quelle darstellt. Die Reform Ee digekten Steuern soll nach dem Vorbild der Steuerrejorm im ing Böhmen und Mahren erfolgen, doch soll dadurch eine 9 e 2 der Steuerträger nicht eintreten. Die Regierung

ferner die Vorlage eines neuen Besoldungẽgesetzes für die = , durch das insbesondere im Wege * ernes Au leichs . Einkammen die jüngeren Stgatsangestellten die Monk chte

erhalten sollen, eine Familie zu gründen.

umäniens Wirtschaft 18389. DDurchschnitts⸗ hr für die Landwirtschaft, Weiter entwicklung s. der Induftrie. „Bukarest, 19. Januar. Das 2 1 ingen der Agentia Rador⸗“ d *. 2 3 aft ein K Die Weizenernte war kleiner als im er besser. Der Ernteertrag der anderen

Hektar; sie , um ungefahr *. Mill. ahre. Die Preise waren bis zum

Berliner Börse vom 10. Januar.

Die Kursbewegung an den Aktienmärkten war auch am Mitt⸗ woch nach unten gerichtet. Die Bankenkundschaft und der Berufs⸗ handel nahmen Abgaben vor, die an sich keineswegs besonders umfangreich waren, kursmäßig aber größeren Einfluß ausübten, meneigung bestand. Hierdurch dürften er Befestigung eingetretenen Kurs⸗ teigerungen zu einem nennenswerten Teil wieder ausgeglichen ein. Bemerkenswert ist, daß sich das Interesse für Renten er⸗ halten hat.

Am Montanmarkt waren mit Ausnahme von Harpener, die 294, verloren, nur Abschläge bis zu 5/3 86 zu verzeichnen. Ver⸗ einigte Stahlwerke und Klöckner gaben um je und Hoesch um 6 9 nach. Braunkohlenwerte lagen uneinheitlich. Hier verloren Deutsche Erdöl 14z und Ilse Genuß 2 25, während sich Rheine⸗ braun um 3 erholen konnten. Am Kaliaktienmarkt zeichneten sich Salzdetfurth und Wintershall durch Gewinne um 1 bzw. 11 Schwächer veranlagt waren chemische Werte, von denen von Heyden *, Schering 13/8 und Rütgers 2 * einbüßten. Farben auf 168 nach, wobei 45 000 Ra den Besitzer wechselten. Elektro⸗ und Versorgungswerte bröckelten überwiegend So stellten sich Siemens, HEW, Schlesische Gas, Thüringer Gas und Charlotten Wasser um je vw, RWG und Dessauer Gas je ; irchen 2 niedriger. Gesfürel kamen /s und EW-Schlesien ü ., höher zur Notiz. Größere Verände⸗ rungen erfuhren noch Felten mit 1M, Süddeutsche Zucker mit 2, Holzmann mit 2*/“, Deutsche Linoleum mit 34 und Dortmunder Union mit 5 *, wobei erwähnt sei, daß der letzt— genannte Rückgang auf ein Angebot von nur 6000 RM erfolgte. Höher lagen AG für Verkehr um 193 95.

Im Verlaufe ergaben sich bei leicht belebtem Geschäft ver⸗ schiedentlich Erholungen, wobei die Kursentwicklung als unein— heitlich anzusprechen war. Die Abweichungen nach beiden Seiten hielten sich im wesentlichen im Rahmen von 1 ,νὴC Ilse Genuß— scheine konnten den Anfangsverlust von 2 „½ voll ausgleichen. gesellschaft lagen hinge

Gegen Ende des Verke weitere Fortschritte, so daß die Schlußkurse des Tages mit 1685 / s.

Am Kassamarkt waren Banken und Hyp.⸗Banken nur wenig Mit einem Verlust fielen allerdings Deutsch⸗Asiaten (= 14 M) und Sächs. Bodenkredit (— 11/½ „“) auf. Westdeutsche Bodenkredit Kolonialaktien wurden Kamerun gegen letzten Kurs um 3i/“ /o u Einheitskursen gehandelten Industrie⸗ fach Rückgänge von durchschnittlich 3 *. Kabel Rheydt büßten nach Pause 40, ein, während Kromschröder ebenfalls nach Unterbrechung um 31 n * anzogen.

Von Steuergutscheinen 1 waren Dezember und Januar mit 99, 771½ unverändert, Februar mit 99,55 schwächer, desgleichen März mit 99,45, April mit 99,42“ und Mai mit 99,4712. Steuer⸗ gutscheine II gaben mit Ausnahme des unveränderten Oktober und des / festeren November

Am variablen Rentenmarkt

da andererseits kaum Aufna die in den letzten Tagen

gaben um 1

A, ferner Wasser Gelsen

gen 1336 ½ schwächer. rs machte die Erholung vielfach überwiegend die

den Börsentag

schwäche ren

herabgesetzt. aktien ergaben sich vie

e * /s o/ her.

tiegen Reichsaltbesitzanleihe um Gemeindeumschuldung ( 5 Pfg..

Am Kassarentenmarkte hat sich die Marktlage für die einzelnen Gruppen wenig geändert. Im allgemeinen herrschte weiterhin ein stetiger Grundton. emissionen Thüringer Auslosung, die 1'9½ gewannen. Am Markt der Industrieobligationen sah man Schwankungen von bis zu a'“ nach beiden Seiten. Farbenbonds waren um diesen Betrag

zu erwähnen lediglich von Al

er Privatdiskontsatz wurde bei A/ Y/0 belassen.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausbruch des Krieges niedriger als gewöhnlich und mußten daher zum Teil durch Mindestpreise auf dem Inlandsmarkte, zum Teil durch Exportprämien gestützt werden. sich noch nicht

Der Herbstanbau 1939 läßt Er dürfte jedoch insolge der Rück—⸗ wirkungen der internationalen Lage auf Rumänien, das heißt infolge Mangels an Arbeitskraft und schnitt erreichen.

Die Entwicklung der Industrie ist teilweise normal, teilweise Eine besonders günstige

überblicken.

Zugvieh, knapp den Durch⸗

prunghaft. weiter gegangen. jene Industrieunternehmungen zu verzeichnen, die für die Landes⸗ Die Textilindustrie ist durch die Schwierig⸗ Die Petroleu mindustrle ine ige Konjunktur zu verzeichnen, leidet jedoch unter der Tatsache der allmählichen Erschöpfung der im Betrieb be— Die Tagesproduktion hält fich bei Die Nachfrage ist sehr groß, die Preise Einen Aufschwung hat der rumanische Gols⸗ bergbau genommen, der ja seinen gesamten Ertrag an die Die Preisbildung steht unter dem Eindruck olgen der internationalen Lage. produkte weisen eine steigende Tendenz auf.

erweitert sich die Schere

verteidigung arbeiten. keiten der Rohstoffbeschaffung behindert. hat eine günst

findlichen Petroleumfelder. 1790 Waggons zufriedenstellend.

Nationalbank ab der allgemeinen Die Industrie⸗ n Auf diese Weise vei s ischen Landwirtschaftspreisen und In—⸗ dustriepreisen. Auch hat die große Konsumentenmasse mit größten— teils gleichbleibenden Einkünften über Teuerung zu klagen. Die Regierung greift seit Beginn des Krieges in die Preisbildung regulierend ein und versucht insbesondere, spekulative Preis—⸗ Die öffentlichen Finanzen befinden sich eine Das Budget ist ausgeglichen. i Brivatfinanzen beziehungsweise die Einkommensverhaͤltnisse haben im Durchschnitt keine Aenderung erfahren. mit der Preisbildung auf dem Warenmarkte nicht im Einklang.

Wafsserweg Schwarzes Meer —Ostsee. Neuer Kanal ftellt die Verbindung her. Bereits im April vollendet.

Amsterdam, 11. Januar. Nach hier eingegangenen Meldungen aus Moskau ist der Bau eines Kanals zur Ve 5 und Pripet mit dem Dnjepr und dem Schwarzen Meer bereits in Angriff genommen. Im April soll die Arbeit be sein, so daß es möglich sei, Oel und dem Wasserwege nach dem westlichen Mit dem April werde da weg zwischen Odessa am S hafen an der Ostsee beste Schiffstransport für russisches Deutschland erschlossen.

W tsb me e.

bildung zu unterbinden. in einer günstigen Lage.

Sie stehen insofern

rbindung des Bug

2. reits vollendet sonstige schwere Frachten auf Weißrußland zu verfrachten. le ein direkter Wasser⸗ chwarzen Meer und Danzig und Goten⸗ Somit werde ein neuer billiger Oel und sonstige Produkte nach

r zum ersten

ungen zwischen Litauen, Cettland.

litauischen Außenministerium t ftsbesprechungen mit verschledenen führt. Aus Reval und Riga werden Mitte dieses Monats Wirtschaftsabordnungen in Kowno eintreffen, um die vor kurzem in Riga begonnenen

der Wirtschaftsabteilungen der Bei diesen Verhandlungen wird nicht des Handelsumjatzes un als die Erreichung einheitlicher Grunds raktischer S versorgung.

Kowno, 190. werden in nächster Staaten gefü

en zwischen den Direltoren enministe rien fortzusetzen. o sehr eine Vergrößerung tischen Staaten angestredt un ; r atze im Außenhandel und insicht ein gemeinsames Vorgehen in der Rahstof⸗

ter den drei baltis

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 11. Januar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Driginalhüttenaluminium, 90 oo in Blöcken... ... 133 RA für 100 kg been , Walz⸗ oder Drahtharren

5 * 1 1 1 2 1 * 7

Henn ice dd // Antimon⸗Regulus. . , . 0. * * * . ,,

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

. II. Januar 10. Januar Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexand. nd Tgiryy; UL ägypt. Pf. Afghanistan (Kabul. 100 Afghani 18,53 18,7 18,73 18,77 Argentinien (Buenos i,, 1Pav.⸗Pes. o, 5ß61 0,565 0,581 0,565 Australien (Sydney) 1 austr. Rd. . . Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) ...... 100 Belga 41,8 41,905 41,843 41,92 Brasilien (Rio de

Jane ne) 1 Nilreis o, 30 O, 132 o, 30 o, 132 Brit. Indien (Bom⸗

bay⸗Calcutta) .... . 100 Rupien Bulgarien (Sofia) J. 100 Lewa 3,047 3,0653 3,047 3,053

Dänemark (Kopenh. 100 Kronen 45,95 458,15 48,095 48,15 England (London) .. 1 engl. RBfdß. Estland (Reval / Talinn) ... 100 estn. Kr. 62,4 62,58 62, 44 62,56 Finnland (Helsinkij. . 109 finnl. NM. 5,045 5,056] 5, O45 5, 05 Frankreich (Paris . . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2, 353 2,357 Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,7 133,93 132,62 132,88 Iran (Teheran) .... 100 Rials 14,59 14,51 14,5g 14,651 Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 38,1 38,39 38,31 38,39 Italien (Rom und

Mölln) 100 Lire 135,09 13,11 1399 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 JYen o, 583 0,5855 O,583 O0, 585 Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb) . 100 Dinar 5,594 5,706 5,594 5,706 Kanada (Montreal). JI kanad. Doll. Lettland (Riga) ... . 100 Lats 48,55 48,86: 48,75 A8, 385 Litauen (Komno /

, 100 Litas 41,94 42,02 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem⸗

/,, 100 lux. Fr. 10,47 10,49 10,45 10,48 Neuseeland (Welling⸗

,, neuseel. Pf.

Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,õ59g ö6,71ñ 56,59 56,71 Portugal (Lissabon). 1090 Escudo 9,0991 9,109 9,991 9,109 Rumänien (Bukarest) 100 Lei . ö ö Schweden (Stockholm !* , und Göteborg) ... 100 Kronen 59,9 59,41 59g, 2g 59,41 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Franken 55, tz 55,98 5665,88 556,98 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen S8, 591 8,509 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. k 100 Peseten 25,51 25,87 26,81 25,67 Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul). . . I türk. Pfund 1,978 1,982 1,9758 1,982 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Monte vid.) 1 Goldpeso o, 919 0,921 0,919 0,921 Verein. Staaten von Amerika (NewYork)! 1 Dollar 2,191 2,4951 2,491 2,495

2

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursen

Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9, 74 9, 76 k 5,514 5,526 9 en, Nene; 7, 792 7, 80 8 Gr ft Jgndien 73,03 73,17 , w , 2, 148 2, 152

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

II. Januar 10. Januar Geld Brief Geld Brief Sovereigns.... Notiz 20,8 20,48 20,8 20,46 20 Franes⸗Stücke ... für 16,6 16,22 16,18 16,22 Gold-⸗Dollars ...... 1. 60h 4,185 4205 4,185 4,305 Aegyptische .... ... IL ägypt. Pfd. 8, 48 8,52 8,48 8,52 Amerikanische:

1000-5 Dollar . .. 1 Dollar 2,51 2,63 2,61 2,63 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 2,51 2, 63 2,61 2, 63 Argentinische ...... 1Rꝑap.⸗Peso 0, 52 0, 54 0, 52 0,54 Mn srgli¶che—— Laustr. Pfd. 6, 34 5,345 6, 34 5, 36 Belgische ...... .. 100 Belga 1,84 42,900 41,80 41,96 Brasilianische ...... Milreis 0,085 0,095 60,085 6,095 Brit. ⸗Indische ..... 100 Rupien 59,88 60,12 62,87 63 13 BVutg gr iche 100 Lewa Dänische 47,95 48,15 7,95 418,15

Englische: große ... 9, 48 9, 52 9, 48 9.52 18 u. darunter... 98, 48 9,52 98, 48 9,52 ,, Finnische ..... .... 100 finnl. M. 4,79 4.381 4,79 431 Französische .... ... 100 Frs. 4,89 4,91 4,86 44391 Holländische .... ... 100 Gulden 13253 133,17 132,48 133 02 Italie nische: große. 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinar ...... . 100 Dinar 5, 68 65,67 5,63 5,57 Kanadische ...... .. I lanad. Doll 1399 2,901 1.99 2.01 Lettlandische ...... 100 Latz —m Litauische: große. 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41,88 1170 d 89 Luxemburgische ... 100 lux. Fr. 10458 1950 1945 1949 Vorwegische ...... 100 gronen 5548 5671 558 85 1 stumanische: 1000 Zei und neue 500 Lei 100 Zei unter 600 Lei .... 100 Lei Schwedijche 100 Cronen 5818 89 2 59 18 59 Schweizer: große 100 r*. S6 81 56 053 55 81 56 M 100 Frs. u. darunt. 160 Fre S581 5693 55 8] 5t O6 Spanische 5... 100 Rejeten 23 . Südafrt. Union 1 judaft. Fd. B Eh 8 * 828 8 ** 16H tur PRund 184 8 = . Ungarijche G Peng