Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1949. 2. 2
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des Innern vom
eingezogen. Reichenberg, den 12. Januar 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz.
Bekanntmachung. . Auf Grund der s§ 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen ,,
sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ja 1594 39 3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wis(Jd. 7126 39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Bermögen des Rudolf Löwy, geb am 13. 4. 1 a.
62
81 zu Jungbunzlau, zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz N, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 12. Januar 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 85 1, 3 und 4 der VO. über die Ein—⸗ ziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in . den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RG Bl. J III) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Fuli 1939 — Ja 1594 39 3810 — und z Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wild. 7126 39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Alfred Kahn, geb. am 23. 9. 1881 zu Gablonz a. NR., zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz a. N, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 12. Januar 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz
Bekanntmachung. Auf Grund der S8 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (R6GBl. 1 2. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers
des Innern vom 12. Juli 1939 — Ta 1594139 / 38610 — und
des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 239. August 1939 III Wild. 7126139 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Ida Hambur ger, geborene Blumberg, geb, am 15. 1. 1887 zu Pforzheim, zuletzt wohn haft gewesen in Bad Schlag, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 12. Januar 1910.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz.
Bekanntmachung. Das gesamte Vermögen der Arthur Reichl, geb. am 23. 6. 1882 in Karlsbad, letzt wohnhaft gewesen in Karlsbad, b) Dr. Paul Arnstein, geb. am 27. 9. 1868 in Karlsbad,
letzt wohnhaft gewesen in Karlsbad, Edith Arnstein, geb. Wolf, geb. am 26. 2. 1902 in Karlsbad, zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsbad,
d) Otto Schwarzkopf, geb. am 7. 6. 1881 in Schischo— witz, zuletzt wohnhaft gewesen in Saaz,
e) Olga Schwarzkopf, geb. Schwarzkopf, geb. am J. 8. 18867 in Schnittehofen, zuletzt wohnhaft gewesen in Sagz,
) Ernst Steiniger, geb. am 15. 3. 1868 in Falkenau . Er, zuletzt wohnhaft gewesen in Falkenau a. E.,
9) Klara Steiniger, geb. Taussig, geb. am 10. 8. 1879 in Teplitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Falkenan,
h) Richard Feigl, geb. am 27. 2. 1871 in Königsberg a. E., zuletzt wohnhaft gewesen in Königsberg a. E,
) Erwin Drechsler, geb. am 27. 10. 1894 in Weseritz, uletzt wohnhaft gewesen in Karlsbad,
Ludwig Salz, geb. am 14. 12. 1894 in Staab, zuletzt wohnhaft gewesen in Staab,
iedrich Salz, geb. am 2. 165. 1896 in Staab, zuletzt haft gewesen in Staab,
wird auf Grund der 8 1, 3 und 4 der Verordnung über die
Ein ziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den
ider chen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl.!
g mit dem Erlaß des Reichsministers
la 1594/39
91 m N 6 S. 911
Juli 1 — — und dem ᷣ : 3810 Erl i des R tchästatthalters im Snndetengau vom 29. August 1939 — III Wi (Jad 7126/39 — zugunsten des Reiches ein⸗ gezogen ! d, den 11. J r 1340 Geheime Staatspolizei. Ztaatspolizeistelle Karlsbad. Stoßberg. Verordnung Über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Ober finanzbezirk Württemberg. . Nach & 4 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 20. März 1939 (RGBl. 1 S. 529) verordne ich: 51 Die Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezirk Württemberg schließt beim ostwärtigen Ortsausgang des Ortes Fuchstobel
12. Juli 1939 — La , 6 es Reichsstatthalters im Sudetengau vom 23. Augn , e 39 — wird das gesamte . und unbewegliche Vermögen des Dr. Wilhelm Klein, geb. am 1. 10. 903 zu Teplitz Schönau, zuletzt wohnhaft , ., ö Teplitz Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiche
Oberfinanzbezirks München anschließt.
bezirk. 32.
19. November 1835 ̃ ĩ ĩ Württemberg, Seite 432) außer Kraft. Stuttgart N, 11. Januar 1940. . Der Oberfinanzpräsident Württemberg. J. B.: Jaspersen.
Anordnung BK 10
der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete j ö. vom 12. Januar 1940
(Verdun kelungsstoffe und Verdunkelungsvorrichtungen aus Spinnstoffen; Herstellung und Verkehr).
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der * . vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430, der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einsetzung eines Sonderbeauf⸗ tragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. September 1939 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund der Anordnung Nr. ] des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft GBeschlag⸗ nahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom 4. Sep⸗ tember 1959 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
8 Herstellung von Verdunkelungsstoffen.
Gewebe und Filze dürfen ohne Genehmigung der Reichs⸗ stelle für Kleidung und verwandte Gebiete zu Verdunkelungs⸗ stoffen nur bearbeitet werden, wenn ihre Verwendung für Verdunkelungsstoffe bereits von der für die Herstellung der
52 Verkehr mit Verdunkelungsstoffen.
1) Berdunkelungsstoffe aus Spinnstoffen dürfen ohne Genehmigung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete an gewerbsmäßige Hersteller von Verdunkelungsvor— richtungen aus Spinnstoffen geliefert und von diesen bezogen werden.
2) An Verbraucher dürfen Verdunkelungsstoffe als Meter⸗ ware nur geliefert und von diesen bezogen werden, wenn eine Einwilligung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirt— schaft oder der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete auf Grund der Verordnung über öffentliche Aufträge auf den Gebieten der Spinnstoff⸗ und der Felle- und Häute⸗
wirtschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Ok⸗
tober 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1537) und der zur Durch⸗ führung und Ergänzung dieser Verordnung ergangenen oder
noch ergehenden Bestimmungen oder ein Bezugschein auf Grund der Verordnung über die Berbrauchs re elung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (Rei zgesetzbl.
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S. 2196) vorliegen.
33 Herstellung und Lieserung
von Verdunkelungsvorrichtungen aus Spinnstoffen.
(I Die gewerbsmäßige Verarbeitung von Verdunkelungs⸗
Außenhandel im Kriege.
Referate auf einer Arbeitstagung des Beirates der Außenhandelsftelle für Berlin, West⸗ brandenburg und Pommern.
Der Beirat der Außenhandelsstelle für Berlin, Westhranden⸗
Hurg und Pommern trat kürzlich zu seiner ersten Arbeitstagung
seit Kriegsausbruch zusammen. In der stark besuchten Versamm⸗ lung, in der der Vorsitzende, Staatsrat Reinhart, Prasident der Industrie⸗ und Handelskammer Berlin, auch zahlreiche
Jaste von der Regierung, Partei und Wehrmacht begrüßen
lonnte, wurde zunächst die besondere Bedeutung der Außenhandels⸗ stelle für Berlin, Westbrandenburg und Pommern als der gesetz⸗ lich berufenen zusamenfassenden Beratungsstelle für alle Außen⸗ handelsfragen des Bezirks hervorgehoben und zum Ausdruck ge⸗ bracht, 2. allen Außenhandelsstellen gerade durch den Kriegs⸗
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lösen gilt.
Anschließend hielt Ministerialrat Klein, der Leiter der Exportabteilung im Reichswirtschaftsministerium, das Saupt⸗ Teserat über Lage und Ziele des Außenhandels im Rahmen der besonderen Verhaltnisse der Kriegswirtschaft. Deutschland sei weiterhin bemüht, seinen Handelsverkehr mit allen erreichbaren Mächten aufrecht zu erhalten und dabei, wie bisher, einen Güter⸗ austausch durchzuführen, der sowohl den deutschen Einfuhrinter⸗ essen, wie den Versorgungsinteressen der ausländischen Handels⸗ partner entspricht. Temgemäß werde die Produktion für den Export im Rahmen der rohstoffwirtschaftlichen und produktions— politischen Planung gefördert, soweit es nach der allgemeinen
Lage nur möglich ist. Lange Zufammenarbeit der Wirtschaft und
an die Zollbinnenlinie des Oberfinanzbezirks Baden an und führt entlang der Straße Fuchstobel, Hefigkoͤsen zur Wege⸗ gabel am Nordausgang des Ortes Hefigkofen. Von hier geht sie in gerader füdostwärtiger Richtung über Oberreute zu Punkt II2 bei Weiler, wo sie die Schuffen und die Bahnlinie Ravensburg — Friedrichshafen überquert und entlang dieser Bahnlinie in südlicher Richtung nach Hasenwinkel führt. Sie verläuft dann in gerader Linie südostwärts über Hohenreute nach Siggenweiler und folgt weiter dem Lauf der Straße! Obereisenbach, Tannau, Dietmannsweiler, Elmenau, Bern⸗ ried, Neukirch, Uhetsweiler, Goppertsweiler, Pflegelberg, Mindbuch, Grub, Neuravensburg, Knolpers, Engetsweiler,
Degetsweiler, Volklings, wo sie an die Zollbinnenlinie des
Die im Absatz 1 genannten Orte gehören zum Zollgrenz⸗
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1940 in Kraft. Gleichzeitig tritt die e,. betr. den Zollgrenzbezirk vom (Regierungsblatt für das Königreich
Gewebe und Filze zuständigen Reichsstelle vorgeschrieben ist. .
usbruch wichtige neue Aufgaben zugefallen sind, die es im: engen Einvernehmen mit allen Wirtschaftsorganisationen zu
stoffen aus Spinnstoffen zu Verdunkelungsvorrichtungen bedarf keiner Genehmigung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete. J ö
E) Verdꝛnkelungsvorrichtungen aus Spinnstoffen dürfen nur geliefert werden, wenn eine Einwilligung des Sonder⸗ beauftragten für die Spinnstoffwirtschaft oder der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete auf Grund der Ver⸗ ordnung über öffentliche Aufträge auf den Gebieten der Spinnstoff⸗ und der Felle⸗ und Häutewirtschaft in der eren der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1938 Reichsgesetzbl. S. 1537) und der zur Durchführung und Ergänzung dieser Verordnung ergangenen oder noch ergehenden Bestimmungen oder ein Bezugschein auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (Reichsgesetzbl. ! S. 2196) vorliegen.
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Die Vorschriften des 8 8 des Luftschutzgesetzes vom J
26. Juni 1935 (Reichsgesetzbl. ! S. 827) und der Vierten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgeset! vom 31. Januar 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 197 über die Not⸗ wendigkeit einer Bertriebsgenehmigung der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz sowohl für den Vertrieb von Ver—⸗ dunkelungsstoffen als auch von Verdunkelungsvorrichtungen aus Spinnstoffen bleiben durch diese Anordnung unberührt. § 5 Zuwiderhandlungen. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den Vorschriften der 85 18 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 5
Inkrafttreten.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffent— lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats— anzeiger in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 1940.
Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
Bekanntmachung.
Die am 13. Januar 1940 ausgegebene Nummer 8 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Anordnung über die Verwaltungsführung in den Landkreisen. Vom 28. Dezember 1939. ; ö.
Zweite Verordnung über Auflassungen. Vom 9. Januar 1949.
Verordnung über gi Einführung des Reichs nährstandgesetzes in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 10. Januar 1940.
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RMA. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin MW 40, den 15. Januar 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen. Bekanntmachung.
Auf Grund des §z 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 heid r err n S. 865 in Verbindung mit 8 1 der Durch führungsverordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (65S. S. 207) und dem Gesetze über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. ! S. 479) werden folgende Gegenstände eingezogen: ö.
1. Schreib maschine „Urania“ Nr. 90 884 mit 1 Schutz⸗ hülle aus Tuch und einem verschließbaren Holz— kasten,
8 Ih ib maschine „Continental“, Nr. 399 177 mit verschließbarem Holzkasten, ; —
3. Vervielfältigungsapparat „Greif“ im Holzkasten ohne
Nummer und
4. Handdrucker im Holzkasten ohne Bezeichnung.
eschlagnahmt bei dem Superintendenten Münter in
Brackwede.
Minden, den 11. Januar 1940. Für den Preußischen Staat: Der Regierungspräsident. Freiherr von Oeynhausen.
aft steil.
isati insbes volle Arbeit der Organisationen und insbesondere verantwortungsvo ; der mit kriegswirtschaftlichen Aufgaben im Export beauftragten Wirtschaftsorganifationen fei unerläßlich.
Im Anschluß daran sprach Ministerialrat a. D. Prof. Du.
Hunke, Präsident des Werberats der deutschen Wirtschaft, über „Ausfuhr und Werbung“. Zu Beginn seiner Ausführungen wies Prof. Hunke auf die ungeheuren Anstrengungen hin, die von Seiten der Feindmächte wie auch einzelner neutraler Länder ge⸗ macht werden, um ihre Handelsbeziehungen auszubauen und dadurch den deutschen Absatz zu stören. Hunke erklärte, man müsse
deshalb alle Kräfte anspannen, um den deutschen Außenhandel
mit den neutralen Ländern nicht nur zu halten, sondern nach Möglichkeit noch zu steigern. Ein unerläßliches Hilfsmittel hier⸗ . sei die Werbung. Bekanntlich sei die Tatsache, daß zwischen
en einzelnen Ländern Ergänzungsmöglichkeiten beständen, allein
nicht entscheidend, sie 2. vielmehr auch ausgenutzt werden, Hierzu reiche der bloße A
schluß von Handelsverträgen mit den einzelnen Ländern nicht aus, vielmehr müsse die Bevölkerung
dieser Länder auch bereit und willens sein, die deutschen Erzeug⸗
nisse kaufen. Die Kaufbereitschaft der Bevölkerung könne in fler Hin durch eine Werbung erreicht werden, eine entsprechenda Wirtschaftspropaganda, die die deutschen . 55 Prof. Hunke ging dann auf die Mittel ein, die der deutschen Auslandswerbung zur Verfügung stehen. Die Messen und Aus— stellungen seien ein unerläßliches Hilfsmittel in der Kette der ei elnen Werbemittel, die für die Auslandswerbung in Betra y Wie wertvoll die Beschickung ausländischer Messen durch Deutschland sei, bewiesen die zahlreichen Ges en, , . die sich gerade aus , . ickung 2 een , J 8 83 gäben. Die amtlichen Abteilungen auf den ausländischen keen ein nicht zu ,,, Mittel der deutschen . propaganda. Rund 27 Millionen Ausländer hätten sich im Jahrg 1939 durch eigene Anschauung von der Güte der deutschen Erzeug
SFreiv.) 78, 00 B., Schweiz 17,85 — 7,95, Kopenhagen (Freiv. 20,40,
31,50, Schweiz 41,94, Italien w Wadrid — —, Oslo 42,523, Kopenhagen 36, 15, Stockholm 44,57, Prag — —
10,023, London 17,6, New York 445,95, Brüssel 75, 12, Mailand 22,59, Madrid — — Holland 238,25, Berlin 17855, Stockholm 106, 15, Oslo 101,32), Kopenhagen 86,97, Sofia 5636,bo, Budapest 79,09, Belgrad 10690, Athen 335.00, Konstantinopel 350,06, Bukarest 330,00, Helsingfors — — Buenos Aires 101,25, Japan
New York 518, 90, Berlin — — Paris 11,809, Antwe — ew 1 — ; rpen 87,50 Fürich 65, Rem 234456, Amfterdam zr S0, teme, 12350, y. 1II7, 90, Helsingfors 10655, Prag — —, Madrid 6 arschau — —
Perlin 166, o, Paris 5b, Brüssel 71,35, Schweiz. Plätze 6,26, 20, M, Helsingfors S, 59, Rom 21,75, Prag 14,00, Wars 176, 0, Paris 19, 5, New Vork 440, 00, Amsterdam 237 5 üri 100,25, delsingfors 9g, 20, Antwerpen 76, 50, Stoccholm 1 . Pfund 20,93, 1590 Reichsmark 212,59.
abends geschloffen.
besthanleihe ja/, zischäͤffensutger Jun lpapic = e mn,
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1940. Z. 3
nisse und der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft überzeugen können. Als weiteres Werbemittel erwähnte Hunke dann noch die Anzeige, die in erster Linie folgende Ziele haben müßte: eine all⸗ emeine Resonanz im Ausland für Deutfchland zu erreichen, eine e, e Resonanz für das die Anh eige aufgebende Unternehmen
ung für das angebotene Er⸗
zu erzeugen und eine Verkaufswer zeugnis zu betreiben.
Danach berichtete Staatsrat Wohlthat vom Staatsmini— sterium über seine kürzlich im Auftrage der Reichsregierung ge⸗ führten Wirtschaftsverhandlungen mit Spanien. Den Abschluß der Refergte bildete ein Bortrag von Firektor Dr , d
onial⸗ wirtschaftlicher Unternehmungen, über das deutsche Kolonial⸗
Deutsche Bank, dem Vorsitzenden' der Gruppe deutscher ko
Wirtschaft des Auslandes.
Bevorstehende Ablieferungs pflicht für Aus⸗ landseffekten in Großbritannien.
London, 13. Januar. Der Staatssekretär des Materialbeschaf⸗ fungsministeriums erklärte vor der Presse, daß das Schatzamt möglicherweise bald dazu übergehen werde, die. Uebertragung von in britischem Besitz befindlichen ausländischen Wertpapieren an das Schatzamt zu verlangen. Den Besitzern der auslanhischen Wert' papiere sollen dafür Kriegsanleihen oder andere Staatspapiere gegeben werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ablieferung der ausländischen Staatspapiere bestehen — zusammen mit den Anmeldepflicht — für die Wertpapiere in den wichtigsten auslän⸗ dischen Währungen bereits seit August. Obwohl schon in großem Umfange ausländische Wertpapiere aus britischem Besitz in Rew Dork abgestoßen wurden, hat das Schatzamt bisher keinen Gebrauch don der Ablieferungspflicht gemacht, sondern durch unmittelbare Regelungen über die Bank von England die für den Erwerb von Dollar erforderlichen Papiere erworben. Es ist anzunehmen, daß eingehende Pläne ausgearbeitet worden sind, um eine möglichst glatte Abwicklung der Uebernahme der Papiere bei der Inkraft— setzung der Anbietungspflicht zu erreichen.
Die Schweiz will ihre geringen Kohlen⸗ vorkommen ausbeuten.
Zürich, 13. Januar. Kohle kommt in der Schweiz nur in sehr Menge vor. Um die Jahrhundertwende waren nur die
alliser Anthrazit⸗Gruben in Betrieb, in denen jährlich etwa 000 t gefördert wurden. Infolge der Kohlennot während des Krieges 1914/18 entstanden mehrere Gesellschaften, die die Aus— beutung von Kohlenvorkommen beabsichtigten, die aber nach 1921 wieder wegen ungenügenden Ertrag eingegangen sind. In diesen Tagen erhielt ein Unternehmer vom Kanton Wallis ein. Kon⸗ zession auf Ausbeutung einer Anthrazitmine im Gebiet der Ge— meinde Collombey, zwei Konzessionen wurden ferner für die Ge— meinde Rendaz erteilt. Die Ausbeutung des Anthrazitvortom— mens in Ferden soll auch wieder zu vergeben sein.
„Rützt den Augenblick“ — Die Parole der italienischen Exportinduftrie.
Rom, 13. Januar. „Nützt den Augenblick!“ muß nach fach⸗ männischem Urteil heute die Parole für die ita lienische Export⸗ industrie lauten, und zwar einmal, um die Devisenreserven Ita⸗ liens möglichst zu steigern, vor allem aber, um die für die eigene Produktion notwendigen Rohstoffe in großen Mengen here inzu⸗ holen. Die Lahmlegung des internatisnaken Handels durch die Kriegslage gab Italien Gelegenheit, seinen außereuropaischen
—— — — — — —
Eisen 99,75, Cement Heidelberg 149,00, Deutsche Gold u. Silber 237350, Deutsche Linoleum — —, Eßlinger Maschinen 115,00, Felten u. Guill. 149,00, Ph. Holzmann 151,50, Gebr. Junghans = Lahmeyer 118,256, Laurahütte 24,25, Mainkraftwerke 92 00, Rütgerswerke — —, Voigt u. Häffner — — Zellstoff Waldhof 123.25.
Die Elettrolyttupfernotierung der Bereinigung für deutsche Elektrolyt kuy fernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 15. Januar auf 74,00 RM (am 13. Januar auf 74,00 RM) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermartten. Devisen.
Prag, 13. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 15,66, Berlin —— Zürich 655,75, Oslo 664,75, Kopenhagen ö5tzsõ, 0, London 114,307, Madrid — —, Mailand 152,20, New Yori 29, 23), Paris 64, 70*), Stocholm 696, 09, Brüssel 463, 5, Poinische Noten — — Belgrad 66, 00, Danzig — — Warschau — —.
Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Bu dapest, 15. Januar. (D. N. B.) Alles in Peng. Amsterdam 203,15, Berlin 136,20, Bukarest 4,50, London 15,909, Mailand 17577352, New York 379.30, Paris s, 5ꝛ, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85, 26, Slowakei 9, 65.
London, 13. Januar. (D. N. B.) New Yorck 402,50 — 403, 50, Paris 176,50 - 1765,B75, Berlin — — Spanien (Freiv.) 39, 00 B., Amsterdam 7,50 = 1,55, Brüssel 23,80 = 23, 95, Italien
Stockholm 16,85 — 16, 95, Oslo 17, 65-1775, Buenos Llires Import e, . en, 1 (inoffiz.) 3,13 B. ondon Fanuar. (D. N. B.) New Yort 402, 50 103 59. Paris 176, o- 175. 75, Berlin . 1. Freiv.) 39,09 B., Amsterdam 50 - 7,55, Brüssel 23, 80-23, 95, Italien Freiv. 78,25, Schweiz 1785 — 17,95, Kopenhagen Freiv. ] 20,37 B., Stockholm 16 85— 16,95, Oslo 17,655 — 17, 75, Buenos Aires Import 17, 65— 17,90, Rio de Faneiro (inofsiz. 3,12 B. Paris, 13. Januar: Geschlossen. (D. N. B.) Am sterdam, 13. Januar. (D. N. B.) Amtlich.) Berlin 5,90, London 7,41, New York 187.00, Paris 420, 00, Brüssel
Zürich, 15. Januar. (D. I. B.) 11,46 Uhr. Paris
4,75.
Kopenhagen, 13. Januar. (D. N. B.) London 20,52,
Stockholm, 13. Januar. (D. N. B.) London 16585 — 16,95, msterdam 225,50, Kopenhagen 81,25, Dzso 96, C0, Washington
chau — —.
Oslo, 13. Januar. (D. N. B.) London 17,50, Berlin
openhagen S5, 26, Rom 23,00 Prag 16,50, Warschau — = Mos kau, 5. Januar. D. N. 8.) 1 3 5 30, 1 engl.
London 13. Januar. (D. N. B.) Edel metallbörse Sonn⸗
Wertpapiere. Frankfurt a. M., 13. Januar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗
puschla gz die zur Zeit je nach Entfernung und Tarifklasse verschie⸗
Aenderungen hinsichtlich der Frachthöhe. ie Neuausgabe des Binnentarifs und die Frachterhöhungen sind bisher noch nicht
im Amtsblatt veröffentlicht werden. Hierfür wird die verkürzte BVeröffentlichungsfrist (14 Tage) vom italienischen Vertehrs⸗ minister genehmigt. Für die Verbandstarife ist eine vorläufige
den italienischen Satze) geplant, die voraussichtlich etwa 14 Tage nach Inkrafttreten des neuen italienischen Binnentarifs 33
Bank 107,50, Hamburg- Amerika Paketf. 39,50, Hamburg- Südamerika 87,90, Nordd. Lloyd 43,50, Alsen Zement 212,00, Dynamit Nobei —— Guano 958,00 B., Harburger Gummi 178,90, Holsten⸗ Brauerei 138,009, Neu Guinea — — Otavi 186,
1934 101,20, 59 Aberöst. ds. Anl. 19365 fos, o, 61 , Steier- mark Los. Anl 1934 100,10, 695 Wien 1934 100,00, Donau⸗ Dampfsch.⸗ Gesellschaft — —, , Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 14,900 (14,75 R.), Brau AG. Oesterreich ——, Brown - Boveri ——, Egydyer Eisen u. Stahl — —, „Elin AG. f. el. Ind. 21,00, Enzes-⸗ felder Metall — —, Felten⸗Guille aume — — Gummi Semperit —— Hanf - Jute - Textil ——, Kabel⸗ u. Drahtind. — —, Lapp - Finze Ach. 76, 0, Leipnik -- Lundb. — — Leykam ⸗Jose fs⸗ thal —— Neusiedler Ag. 100, So, Perimooser Kalk — — Schrauben - Schmiedew. 133.50, Siemens Schuckert — —, Simmeringer Msch. ——, „Solo“ Zündwaren — —, Steirische Nagnesit ——, Steirische Wasserkraft — — Stehr ⸗ Daimler⸗ Puch 117,75, Steyrermühl Papier — —. Veitscher Magnesit
1937 783, 5 n, 90 Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat. — . 420 England Funding Lzan I960 1990 — 299 Frankreich Staatskasse Dbl. 1832 — —, Alge meene Kunst⸗ zijde Unie (Atu) 36361 M., Philips Gloeilampenfabr. (holding⸗Ges.) 12675 M., Lever Bros u. Unilever R. . (3) 95,50, Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 61,25 M., Philips Petroleum Corp. (3) 291/46, Shell Union (3) 95, Holland Amerita Lijn 9a, 00, Nederk. Scheepvaart Unis 106,06, Rotter⸗ damsche Aohd — — „Amsterbam “ Rubber Cultluur Mij. 19775 M., 79 Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat) = 66 Bahern 1925 (nat. UI, 25, se, Preußen 1927 fnat) 10,50, 799 Deutsche Rentenbk. Kres. Aunst. 19275 nat.) 11,25, 720 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1926 (nat.) 10s, 7360 Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat. — —, 4M 0, Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat. — —, 775 Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. nat) — — 755 Rhein. Westf. Bod. ⸗Cred., Pfdbr. (nat. — — Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat. — —, 51 τ A. R. be B. C. B. Kacieries Rtennicg) e n, ghd, göf
(nat.; — — TY. Conti Gummi⸗Werke X. G. (nat.) — —, 256 Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 20,75, 6945 , . Bergb., 20 jähr. nat. — — 657 9g. G. Farben m.
Rhein · Elbe Union nat. ——, 615 , Siemenz u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat. — — 659 Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat ——, 7 2 Vereinigte Stahlwerke nat.. — —, 61 39 Vereinigte Stahlwerke, 26 jähr., Serie 6 nat.) ——— . 6965 Neckar A. G. (nat.) — . 779 Rhein. ⸗Westf. Elektr. We. 1925 (nat. — — 799 Rhein. Westf. Ele ktr. Wke. 1931 Notes (nat.) — —, 699 Rhein. Westf. Ele tr. We. 1972 (nat.) D, 62 Eschweiler Bergiwerkver. nat. — —, Amsterdamsche Bank 87,56, Rotte rdamsche Bank Vereeng. 92, 25, Deutsche Reichs ⸗· bank gnicht nat. 22,00 B., Holl. Kunstzijde Unie — —, Internat. BViscose Comp. —— Il. Jürgens Ber. Fabr., Pref. and A.
Electriclteits Mi ¶volben d Gef al sñho, Monte! .
1
problem. Die Ausführungen zeigten erneut die wirtschaftliche Be⸗
deutung der deutschen Kolonien für Deutschland und für den Welt
handel. Eine besondere Würdigung erfuhr die gegenfeitige wirt— schaftliche Ergãnzung von Kolonien und pe e ren . die Stellung der deutschen Kolonialgesellschaften. Diese hatten ihre Aufbauarbeiten im Weltkriege 1518 in einer Zeit unterbrechen mussen, in der die Kulturen nach jahrelanger Arbeit ertragsfähig wurden. Trotz dieser Rückschläge und trotz der geringen Enkschädi⸗ gung, welche die Kolonialunternehmungen nach dem Weltkriege erhielten, ließen sie sich nicht davon abbringen, ihre Pionierarbeit vor ena 15 Jahren wieder aufzunehmen, wobei die enge Zusam⸗ menarbeit zwischen lolonialwirtschaftlicher Praxis und wissenschaft⸗ licher Forschung Früchte zu tragen begann.
Sandel zu intensivieren und neue Absatzgebiete zu erobern. Die kürzliche Schaffung einer „Generaldirektion für die Ausfuhr“ beim Ministerium für Devisenbewirtschaftung soll dieser Aufgabe gerecht werden. Die neuen Märkte, an die man in italienischen Wirtschaftstreisen denkt, sind der mittlere und ferne Osten, Afrika, Ozeanien, Mittel- und Südamerika.
Die italienische Ausfuhr nach Asien war von 3,30 , im Jahre 1936 auf 5.38 , im Jahre 1937 gestiegen, um 1935 auf 5,41 9 zurückzugehen. Die entsprechenden Ziffern für Afrika lauten: 439 5, 7.43 a5, 6,29 33; für Ozeanien 051 Y, O, 8 9 /o, on 6. Für Mittel⸗ und Südamerika war in den letzten drei Jahren folgende leichte Steigerung festzustellen: 8, 0 5, 9, 16 35, 10 . Stark abgenommen hat die Ausfuhr nach Nordamerika, für die entsprechenden Ziffern 15,12 3, 11,06 25, 11 3 lauten.
Erhöhung der italienischen Frachttarife um 20 6
Mailand, 13. Januar. Zur Zeit befindet sich eine Neuausgabe der italienischen Binnentarife in Vorbereitung, mit der gleichzeitig eine allgemeine Frachterhöhung um 26 25 vorgenommen wird. Die letzte Erhöhung der Frachttarife war am 1. J. 1935 erfolgt, und zwar wurde die Erhöhung in Form von Frachtzuschlägen im Aus⸗ maß von 19 bis 35 * je nach Entfernung und Gut durchgeführt, wobei jedoch Einfuhr⸗ und Ausfuhrgüter befreit blieben. Gleich⸗ zeitig wurde damals eine Verkehrsstener für Kraftwagentransporte (Fernverkehr und Werkverkehr) eingeführt, die inzwischen geändert wurde, Nach der Entwertung der Lira vom Oktober 1936 blieben die Gütertaxife blockiert. Dagegen wurden die Personentarife be— reits am 1. 1. 1939 um 20 3e erhöht. Eine weitere Erhöhung dieser Tarife ist nicht geplant.
Die neue Gütereinteilung wird weniger Klassen als bisher umfassen. Durch die anderweitige Anordnung werden für verschie—⸗ dene Güter ungeachtet der allgemeinen Erhöhung gewisse Ver⸗ schiebungen der Frachtsätze nach oben und nach unten eintreten. Die Einarbeitung der prozentualen Erhöhungen und der Fracht⸗
en hoch sind, in den neuen Frachttarif eigt ebenfalls einige
bekanntgegeben worden. Sie werden voraussichtlich Mitte Januar
Regelung (wahrscheinlich ein allgemeiner Zuschlag auf die bestehen⸗
geführt wird.
Ham bur 2. 13. Januar. (D. N. B.) Schlußkurse. ) Dresdner ereinsbank 122.090, Hamburger Hochbahn 99,265,
Wien, 13. Januar. (D. N. B.) 6 o Ndöst. Lds. Anl.
A. E. G. Union Lit. A — —,
— Waagner⸗Biro — —, Wienerberger Ziegel = Am sterdam, 13. Januar. (D. N. B.) 3959 Nederland
1
ch A. G.
ewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (8) — — 799
—
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandel
vom 15. Januar 1940.
(Die pPreise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlung): Originalhũttenaluminium,
39 o in Blöcken.
3 in Walz oder Drahtbarren
s Ig o K
1335 137
36, 00- 39,00
REM für 100
In Berlin Aus zahlun
sestgestellte N⸗ptierungen und telegraphische g, ausländische Geldsorten und Banknoten
Tele graphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. und Kairo) Lägypt. Pfd. Afghanistan (Kabuh. 100 Afghani Argentinien (Buenos w 1 Pav.⸗Pes. Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) 100 Belga
Brit. Indien (Bom⸗
bay⸗Caleutta) ..... Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen England (London) .. Uengl. Pfd.
100 Rupien
... 100 estn. Kr. Finnland (Helsinki). . 100 finnl. M. Frankreich (Paris). . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam
und Rotterdam) Iran (Teheran) ... 100 Rials Island (Reykjavit) .
Reval / Talinn)
. 100 Gulden 100 isl. Kr.
grad und Zagreb). Kanada (Montreal. 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno /
Luxemburg (Luxem⸗
—— 2 — — yö'—
100 lux. Fr.
Ineuseel. Pf. 1090 Kronen 1090 Escudo
Neuseeland (Welling⸗ Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbuh ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
I südafr. Pf. I türk. Pfund
1᷑ Goldpeso
l5. Januar Geld Brief 18,33 1s, 77 o, 51, 0,566 41,96 42,04 0, 130 O0, 32 3,047 3,053 18,95 A48, 15 62,44 62,56 5, 045 5,055 2,353 2, 36571. 132,62 132,86 14,59 14,651 38,1 38, 39 13,099 13,11 o, 583 O0, 585 5, 594 5, 706 48,B 75 48,85 41,99 42,02 10,49 19,51 6,59 355,71 9, 1211 9, 139 59, 29 59,41 65, 8p 56, 98s 8, 51 68, 609 25, 1 25,67 1,978 1,982 0,919 O0, 921 2, 491 2,495
— —
Ausländische Geldsorten und Bauknoten.
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurset
Gel 9, 84
— —
Sovereigns ..... ö 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische Amerikanische: 10005 Dollar .. 2 und 1 Dollar .. Argentinische ... . .. 1 Pap. Peso ..... 1 austr. Pfd.
..... Lägypt. Pfd. I Dollar
Australische
Brasilianischen. ; Brit. Indische ..... Bulgarische
ö,, Englische: große ... 1L* u. darunter ...
100 Rupien I100 Lewa
100 Kronen UL engl. Pfd. engl. Pfd. Il0o0 estn. Kr. ioo finnl. M. Französischen. Holländische .... Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große . Kanadische ..... ... Lettländische .... Litauische: große.. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische
100 Gulden 100 Dinar
I kanad. Doll.
100 lux. Fr. 100 Kronen
/ 1
— J. G. Farben nicht nat.) (3) — — Alge m. Nederl.- Ind.
A Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke.
Rumãänische: looo gei
und neue 500 Lei. unter 500 Lei .... 100 Kronen
100 Peseten L südafr. Pfd. I türk. Pfund ... 100 Peng
Ungarische ....
—
863
15. Januar Geld Brief 20, 8 20,46 16,15 16,22 4,185 4,305 8, 48 8,52 2,51. 2,653 2,51 2,63 0, 52 0, 54 6,34 6, 365 41,92 42,08 o, oss O0, O95 ß, 88 60, 12 4,95 48, 15 9, 48 9, 52 9, 48 9, 52 4, 79 4,81 4,89 4,91 132,48 183,02 18,07 18,18 8, 63 65,57 1l, 399 2,01 41,0 41,86 10,453 10,52 10,48 56,49 56,71
. — 59, 18 59,42 65 55, s 56,93 65 55, s 56,03 5 8, 8 8,52 1, 1,86
— 9 0
—
13. Januar
aer .
—
do do — — 9
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do —— 9
— 900