1940 / 14 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 16. Januar 1940. S. 4

15 Januar. RV. B.) Mork 43,80, Belgien Schweiz O Stockholm —, Bbrag Warschau —.

Am sterdam, 15. Januar. Schweiz 42,10, Kopenhagen 36,27, , Prag —.

AR. B.) [11,40 Uhr.) Paris

ö. Stockholm 44,

16. Januar.

lo 101,35, Kope

Bukarest 336,00, Helsingfors

Kopenhagen, 15. Januar. Vew York 51s, 00, Zürich 116,45, Rom 26,45, Helsingfors

Berlin 169,00, Brüssel 71,50, e enhagen 81,25 Helsingfors 8s, 59g, Rom 21,75, Prag . I5. Januar. . 179,090, Paris 10,25, New York 440,00, Helsingfors penhagen S5, 25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —.

London, 15. Januar. 23,50, Silber auf Lieferung fein 23, 50,

Wertpapiere.

Frankfurt a. N., 15. Januar.

besitzanleihe 1405,

Felten u. Guill. 149, )), Ph. Lahmeyer 118,090, Laurahütte 241

werke 155,909, Voigt u. Häff

(D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner 121,50, Hamburger Hochbahn 98, 50, Hamburg Südamerika S6, 00, 212,900, Dynamit Nobei 5 K ie e, = ö

Harburger Gummi 178,00, Holsten⸗ Nederl. Ind. Electriciteits DOtavi 18,00. 2 (3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

Hamburg, 15. Januar. Vereinsbank Hamburg -⸗Amerila Pakatf.

Brauerei 133,09 ex,, Neu Bummen

Wien, 165. Januar. (D. N. B.) 5 Ndöst. Lds. Anl.

w

(II, 05 Uhr, Freiverkehr. 1934 101,25, Berlin —, Italien Kopenhagen —, Holland —,

Oesterreich

mark Lds.⸗Anl 1934 100,40 . Damvfsch. Ge ellschaft —— A. EG. G. Union Lit. —, Alpine Montan AGG. „Hermann Göring“ 15,90, Brau⸗AÄAG. ——,. Brown Boveri .

535 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,00, 6140 Steier⸗ oer Wien 1934 100, 6h, Don au—=

3 8 * Ho j ö 1 2 . 2 2 835) Amtlich. ] Berlin Stahl 235,00, „Elin“ AG. 4 Ind. 21,66,

187,75, Paris 422, 50, Brüssel Metall 1.

Madrid —, Oslo 42,70,

zen 86,95, Sofia 530, 69, Budavest Magnesit 335,90, Konstantinopel 350,00, Puch 119,75, Ste hrermühl Papier 48‚,ꝛ5, Veitscher M Buenos Aires 10128, Japan Waagner-⸗Biro 165,00. Am sterdam, 15. Januar. (D. R. BH.) 39 1937 783, Sr os, Dt. Reich 1936

D. N. B.) London 20,6565, nat.) 2 1

Amsterdam 276,30, Stockholm 123,50, zijde Unie

Nederl. Mij.

Schweiz. Plätze gs, 25, Amerika Lijn 93,00, Nederl. Scheepvaart Unie 104,50, Oslo 96,00, Washington damsche Lloyd =, „Amsterdam“ Rubber Cultuur ag 11, 90, Warschau ——. 196,50, 7, Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht

London 17,55, Berlin nat.) —, Amsterdam 237,75, Zürich (nat.) 11,25, Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. uc. Giroverb. Deutsche Hyp.⸗Bank Bln; Pfdbr. (nat.) 790 Preuß. Pfand⸗

75, 50, Stockholm 105,25, 11,00, 795 11,00, 795

brbk., Pfdbr. N. B.) Silber Barren prompt (nat.) . 21,75, Silber auf Lieferung Barren 21,76, Silber fein prompt de B. E. D. Gold 168/—. (nat.) —, 799 Deutsch. 629 Harpener

) 1 Deutsche Gold u. Silber

Eßlinger Maschinen 114,00, (nat.) , Holzmann 151,50, Gebr. Junghans (nat.) —,

ner Zellstoff Waldhof Notes (nat. —, 699 Rhein. = ==, 696 Eschweiler Bergwerkver. (nat. —, —, Amsterdamsche

/

thal 38,06,

Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) (nat.) 12, 25, 769, Rhein. ⸗Westf. Bod. Cred., àSächs. Bodenered., Pfdbr. (nat.) —, Acisries Réunies) 11,00, 729 Rob. Bosch A. G.

1

/

2 6220 Bayern 1925 (nat.) 12,25, 699 Preußen 1927 7 1925 (nat.) 1926 (nat.)

e Deutsche Rentenbk. Kred? Anst.

Toe, Conti Gummi-Werke Ä. G.

Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat. Har Bergb., 20 jähr. (nat.) K, m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ Rhein - Elbe Union (nat.) —, Aschaffenburger Buntpapier Buderus 1926, m. Bezugsschein (nat.) 699 Siemens m. Gewinnbeteilig. (nat.) —— 7 94 Vereinigte 62 Y, Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr.,

72 *

. l z G26 Necar A. G. (nat.) 7960 Rhein. ⸗Westf. s, Mainkraftwerke 52 00, Elektr. Wfe. 1925 (nat) ——— 796 Rhein. ⸗Westf. Ele ltr. Wke. 1931 Westf. Elektr. Wke.

Bank ss, 25 gehand., Rotterdamsche Bank Vereeng. 92,25, Deutsche Reichsbank (nicht nat.) 21, 50, Holl. Kunstzijde Unie 355 gehand., Internat. Viscose Comp. —, A. Jürgens Ver. and A. —, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —, Mij. (Holding⸗Ges.) 208,25, M

Enzesfelder Felten ⸗Guille aume —— Gummi —— Hanf - Jute⸗ Textil S0, 75, Kabel⸗ u. Drahtind. Lapp - Finze Ach. 76, 00, Leipnik- Lundb. 623, 00, Leykam⸗Josefs⸗ Neusiedler AG. 100,50, Perlmooser Kalk ü Schrauben - Schmiede w. 135,00, Siemens Schuckert Berlin 1785, Stockholm Simmeringer Mech. =, Solo“ Zündwaren —— , Steirische Wasserkraft —, Steyr ⸗Daimler⸗

mittel. (Verkaufspre

Wienerberger Ziegel

(Young, ohne Kettenerkl., 2 . ; . 426 England Funding Lan 1960 1999 , a,,, 2 26. Frankreich Staatskasse Sbl. 1932 Algemeene Kunst⸗ 11 . (Aku) 3653 /s, Philips Gloeilampen fabr. (Holding⸗ Geß.) Prag Mabri = 126,50), Lever Bros u. Unilever R. V. (3) 94,75,

tot Exploit. v. Petroleumbronnen 257,75 Stockholm, 15. Januar. (D. NR. B.) London 16,85 16,95, Petroleum Corp. 3) 281 *,, Shell Union (8) 9*/u3,

G. Farben 6 M 9 Siemens

Stahlwerke

1972 (nat.)

nzeiger.

Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche rolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 16. Januar auf 74,00 RM (lam 15. Januar auf 74,00 RA) für 100 E.

Berlin, 15. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ ü se des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗ Berlin.) Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel ) 57,50 bis ös, 36, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen bis = Linsen, kleine, käfersrei 65,30 bis 66,20, Linsen, mittel, käferfrei 9 bis M Linsen, große, käferfrei 9 his Sveiseerbsen, Inland, gelbe 9 560 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5) öz7„25 bis S, , Speiseerbsen, Vsct. extra Riesen, gelbe = bis —, Geschl. glas. gelbe Erbsen, ganze . 56,75 his 57 00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, halbe 9 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 8,00, Reis: Rangoon * 25,50 bis 26, 50, Saigon, ungl. 57) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. z *) 30,50 bis 31,650, Buchiveizengrütze 61,00 bis 62,00, Gerstengraupen, grob, 9/4 * 37,699 bis 38,00 f), Gerstengraupen, Kälberzähne, C 6*) It, o0 bis 365,00 5), Gerstengrütze, alle Körnungen ) 34,00 bis 35,90 f), Haferflocken Hasernährmittel! ) 45,960 bis 46, 00 4) Hafergrutze SHafernährmittel *) 45,00 bis 46,00 f), Kochhirse *) 34,8 bis 35,89, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type öss, Inland 35,30 bis = . Weizengrieß, Type 450 39,165 bis ,; Kartoffelmehl, hochfein 36, 65 bis 38,15 ), Zucker Melis (Grundsorte) 67,60 bis —, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 11,50 H); Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41, 50 ), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46 00 ), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 5) 319,00 bis 373,90, Röstkaffee, Zentralamerikaner 8) 458,00 bis 582, 00, Kakao, Mischpulver 135,06 bis 140,009, Tee, deutsch 240, 00 280,00, Tee, südchines. 35 10, 00) bis 900, 00, indisch z 900,00 bis 1400,90, Sultaninen, Perser bis Mandeln, üße, handgewählte, ausgewogen bis —, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen bis —, Kunsthonig in , kg= Packungen 76,90 bis 7I, OM, Bratenschmalz 183,04 bis Roh- schmalz 183,ů 91 bis Dtsch. Schweine schm. m. Grieb. 186,12 bis Dtsch. Rindertalg in Kübeln 1II, 650 bis —, Speck, ge⸗ räuchert 190, 8o bis —. Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —, Markenbutter, gepackt 295, 90 bis —, feine Molkereibutter in Tonnen 2s6, 00 bis = eine Molkereibutter, gepackt 290,00 Molkereibutter in Tonnen 278,09 bis ——, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis Landbutter in Tonnen 256,00 bis —, Landbutter, gepackt 260,09 bis (die Butter⸗ verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 M, Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20956 Hö, 00 bis 100,00, echter Gouda 4099 172,90 bis 184,00, echter Edamer 4095 172,06 184,099, bayer. Emmentaler wollfett) 220,00 bis Allgäuer Romatour 2099 120,00 bis Harzer Käse 68, 00 bis 74,00 9) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

bis

* . k 2

l. Unter suchungz · und Strafsachen, 2. Zwang verstei gerungen.

2. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zuste lungen.

d. Ber lust · und Fundsachen.

C

S. Aus losung usm. von Wertpapieren, 7. Attiengefe lschaften,

S. Commanuditgesellschaften auf Attien, 2. Deutsche stolonialgesellschaften, 109. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels. und sommanditgesellschaften, 13. Unfall, und Invaliden versicherungen,

14. Bankautweise,

165. Verschie dene Belanntmachungen.

Ane Druckauftrãge mũssen auf

40 *

(v. (v.

106

8 388

einseitig beschriebenem Papier

völlig druckreif eingesandt werden. Anderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen.

Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter, Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

l. Untersuchungs⸗ Etraffachen.

Steuersteckhrief

schlagnahme. ina Sara Landauer, i 1886 zu Wien, zu Stadiongasse Ausland, schuldet teichsfluchtsteuer September

schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer setzes, sofern nicht der Tatbestand der tenerhinterziehung oder der Steuer— gefährdung (368 396, 402 der Reichs Abgabenordnung) erfüllt ist, wegen

8 3 ge 2

Steuerordnungswidrigkeit C 413 der Reichsabgabe nordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1j des Reichsflucht⸗

tergesetzes ist jeder Beamte des z in Sicherheitsdienstes, des ugsdienstes und des Zoll— dienstes sowie jeder anbere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der z dilfsbeamten der Staatsanwalt tellt ist, verpflichtet, die Steuer pflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung,

3. Anleihe Ablösungsschulb des Deut⸗ schen Reiches D 2568 G46 mit Aus⸗ losungsschein D. Gruppe 25 Nr. 55 246 über 190, HM, und der Sparbücher der Ersparnisanstalt in Neustrelitz Nr. 8 112 über 1472,21 R.“ und Nr. 84 151 über 467, 15 6M wird hiermit von Amts wegen nach S 31 HO. angeordnet. Die Gläubiger bzw. deren Erben werden Aifgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 29. März 1940, vor— mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden, widri⸗ genfalls sie mit ihren Rechten ausge⸗ schlossen werden.

Neustrelitz, den 10. Januar 1940. Das Amtsgericht.

19268

Der Aufgebotstermin betr. der

Aktie Nr. 757 der Zuckerfabrik Sehnde Ar-(6. in Sehnde findet nicht am i 1940 sondern am 1. August 1940, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht statt.

Amtsgericht Burgdorf i. H.

49277 Bekanntmachung.

Das Amtsgericht München hat am

27. Dezember 1939 folgendes Aufgebot erlassen. Nachbezeichnete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloser klärung aufgeboten: 1. Auf Antrag des Martin Feichtner, Gastwirt“ in Straubing: Die Versicherungsscheine der „Bayern“ Oeffentliche Anstalt für

die obengenannte Steuerpflichtige, falls Volks und Lebensversicherung in Mün— im Inland betroffen wird, vorläufig chen Nr. 112 799 über eine Lebensver— nehmen und sie gemäß § 11 Ab sicherung zu 5000 Ii, für Martin

. Reichsfluchtsteuergesetzes un Feichtner junior, und Nr. 151 149 über verzuglich dem Amtsrichter des Bezirks, eine Lebensversicherung zu 5000 6, hem die Festnahme erfolgt, vor für Martin Feichtner, senior. 2. Auf zuführen. Antrag des Rechtsanwalts und Notars Bien, J., 16. Dezember 1939. Nösiler in Zwickau: Die 1 (8) *wigen

Finanzamt Innere Stadt- O st, Wien. Pfandbriefe der Mitteldentschen Boden

ö 3. Aufgebote. Fan Aufgebot der aus dem Debit

en

ea , 2 22 f 5 6 und der daraus beschafften Wert

papiere, namlich: 1. Anleihe Ablösungs

39 mit Auslosungsschein F. Gr 2 N 2 000 über 50060 IX. 4 be; ch iher ausgelösten Be

3 3,8 14 2. A1 leih

10 ungsjichult 5 2

Nr. 344 29 mit Aus

, Ab .

lheren Gutsbesitzers von . . 9 ** XI warrn z Mn enplitz auf Klockow b. Fyrliedland i. Me. pom X. August 1905 hier hinterlegten

Deutschen Reiches F Nr.

ereditanstalt k. 7. B 9350 und 951 zu je 50 G. A. 3. Auf Antrag des Georg Leonhardt, Kaufmann in München: Der Versicherungsschein der „Bayern“ deffentliche Anstalt für Volks? und Le⸗ bensversicherung in München Nr. 179 679 über eine Lebensversicherung zu 1000 Rat für den Antragsteller. 4 Auf Antrag des Dr. Otto Bernhard in Egg bei Zürich: Die 5 igen Pfand⸗ briefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel⸗Bank München Reihe 1 Buch stabe l I) Nr. 25 5ß9 und Nr. 37 868 u je 500 GM. Die Inhaber dieser Ur kunden werden aufgefordert, spätestens mn dem auf Samstag, den 27. Juli 19409, vorm. 16 lihr, im Zimmer uischen Reiches zu . luslosungsschein F. n der Be⸗ Gruppe 2 Nr. 31 M uber 500, Mn;

Nr. 19e h/ ! des Gebäudes an der Luit⸗

poldstraße anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte bei dem unter⸗

J

gten Gerichte anzumelden und die hausen, zuletzt wohnhaft in Sundhauf n, vorzulegen, widrigenfalls für tot zu erklären. Der bezeichnete deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Verschollene wird aufgefordert, sich Amtsgericht München. J

Abteilung für Aufgebote. 1940, vormittags 9 Uhr, vor dem

spätestens in dem auf den 12. März

Aufgebot. Die nachstehend Genaunten haben die widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ eden Sparbiichern beantragt: folgen wird. An alle, welche Auskunft 2 der Städt. Sparkasse Vünchenberns⸗ über Leben oder Tod des Verschollenen dorf: Färb. Arb. Edwin Hädrich, Klein⸗ zu erteilen permögen, ergeht die Af— bernsdorf, Nr. 2035, Hädrich, Stadtrod Bestand; b) de „Bürgermeister in Grochwitz Nr. 52tz,

ltd. auf Gemeinde Iu„M Bestand; rich Köhler, W

Bestand; 3. Obe Bauer Otto

Forstwolfersdorf, bine verw. La Forstwol fersdorf,

unter Vorlage de stens zum Au

Weida, den g. Januar 1940. ö Das Amtsgericht. 49266

unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden,

ltd. auf, Bruno forderung, spätestens im Aufgebo s- mit 1516,03 Jiri termin dem Gericht Anzeige zu machen.

r Städt. Sparkasse Weida: Langen salza, 50. Dezember 19365. , , n,. Amtsgericht. Grochwitz, mit 96, 83 dle wle. 2. kaufm. Angest. Fried⸗ 49278 Aufgebot.

eida, Nr. 23 768, ltd. auf Der Altersrentner Franz Schmied in Weida, mit 47,51 IR. M Langwasser (stsudetengau) hat bean⸗ rlehrer Karl. Lauterlein, tragt, den verschollenen Müller Alfons Lauterlein, beide Golms— Schmied, zuletzt in Marschwitz (Kreis

Franz Lauterlein, Neumarkt) wohnhaft, für tot? zu er—

Nr. 1066, ltd. auf Al⸗ klären. Der Verschollene wird aufge⸗ uterlein geb. Heuschkel, fordert, sich spätestens in dem auf den . mit 23,22 lic, Be⸗ 15. Juli 19109, 10 Uhr, vor dem tand. Die Inhaber dieser Vücher wer- unterzeichneten Gericht, Zimmer 18, an⸗ den hiermit aufgefordert, ihre. Rechte beraumten Termin zu melden, widrigen. S varbücher bis späte⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. n Aufgebotstermin geltend zu Alle, die Auskunft uͤber den Ver— machen, sonst werden diese Sparbücher schollenen erteilen können, werden äauf— für kraftlos erklärt. ; Donneretag, den vorm. Uhr, v

Aufgebolstermin: gefordert sie spätestens im Aufgebots⸗ , n. . gebots 1. August 19140, termin zu erteilen.

or dem unterzeichneten Neumarkt i. Schles., 12. Jan. 1940.

Amtsgericht. Erben gesucht. Am 30. August 1935 starb in Bethel

Aufgebot.

Der, Robert Messmer, Landwirt in Blutsverwandten ihres Vaters Johann Rielasingen, hat gem. 5 927 BGB. und Gottlieb Berger, Kutscher auf Gut Am⸗ PO, das Aufgebot des fol— titz, der etwa 1879 gestorben ist, wollen genden Grundstücks beantragt: Grund- sich bis 31. März 19490 zu VI. buch Mühlhausen Band 9 Heft h Ge⸗ 265— 3 melden, widrigenfalls fie bei markung Mühlhausen, Lgb. Nr. 20996 a, der Verteilung des auf diesen Stamm

im Grundbuch

die Diakonisse Wilhelmine Berger. Tie

Wiese ng eundstück, entfallenden Anteils, etwa 500 H. h,

Iz a 31 qm. Als bisheriger Eigentümer nicht berücksichtigt werden. 8 2358 BGS.

ist Johann Meßmer, Lantwirt Witwe, Bielefeld, 1. Januar 1940.

Spiri, in Singen a. H. eingetragen. Diese ist

2. Mai 1902 in Singen a. H. ver—⸗

bisherige Eigentümerin

wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ für den Amtlichen und Nichtamtlichen

gebotstermin,

Das Amtsgericht.

Verantwortlich:

Dienstag, dem

Teil, den Anzeigenteil und für den

1940, vormittags ' ö vor dem unterzeichneten Ge— Präsident Dr in Potsdam: 9 1

richt, 1II. Stock, Zimmer Nr, 13, ihre ; ö . echt. anzumelden, widrigensalls ihre für den Wirtschaftsteil und den übrigen. Ausschließung ersolgt. Engen, den 16. Januar 1910. Amtsgericht.

redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin- Charlottenburg.

in Sundhausen Nr. den verschollenen L vorsteher Heinrich

andwirt und Orts“ Christian Brückner, geboren am 3. August 1853 in Sund“ eine Zentralhandelsregister⸗· eilage.)

. Druck der Preußischen Druckerei, und 27 . Aufgebot. Verlags⸗Llktiengesellschaft, Die Witwe Emma Brückner geb. Hof Berlin. Wilhelmstr. 33.

7I/ hat beantragt,

Drei Beilagen (einschlietzlich Börsenbeilage und

Nr. 14

Deutscher Reichsanzeiger

9

Preußischer Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

0 z ; x

Frscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post k . MaM einschließlich 0, 48 erg Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,0 rc monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 (5, einzelne Beilagen 10 G. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 3333.

etit⸗Zeile 1,19 R-, einer dreigespaltenen 92 mm breiten . . 1,5 Rab. Anzeigen nimmt an die. Anzeigenstelle rli Sm 65 Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal chen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fern.

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erlin

O

Reichsbankgirokonto Nr. 1913

Berlin, Mittwoch, den 17. Januar, abends

Pofstscheckkonto: Berlin 41821 1 940

bei der Reichsbank in Berlin

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung über die Außerkraftsetzung des österreichischen Bundes— gesetzes vom 16. Oktober 1957 über eine Uenderung des Versicherungsregulativs.

Bekanntmachung des Reichsführers hh und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland. . .

Bekanntmachung über die 4 0 Umtauschanleihe der freien Hansestadt Bremen vom Jahre 195. ö .

Nachtrag Nr. 2 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Edel— metalle vom 15. Januar 1940. ;

Bekanntmachung der geltenden Fassung der Gebührenordnung der . für Edelmetalle,.

Anordnung 41 a der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Inkraft— treten der Anordnung 41 Verwendung von phosphorarmen Eisenerzen vom 5. September 1939 der Reichsstelle für Eisen und Stahl). Vom 17. Januar 1939.

Gebührenordnung der Reichsstelle für Baumwolle. Vom l5. Januar 1940. J

Anordnung Nr. 1b der Reichsstelle für Kohle (Ausdehnung der Anordnung Nr. 1 vom 10. Oktober 1938 über Erfassung von Retortenkohle und Koksofengrafit auf die in das Deutsche Neich eingegliederten Ostgebiete). Vom 17. Januar 1910.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Teil J. Nr. 16.

m x 2 2 . Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Präsident Ludwig Weiß ist von Trier nach München versetzt.

Anordnung über die Außerkraftsetzung des österreichischen Bundesgesetzes vom 16. Oktober 1937 (Bundes esetzbl. Nr. 345), betreffend eine Anderung des Ver icherungsregulativs.

Vom 15. Januar 1940.

Auf Grund des Artikel l, 8 3 Abs. 2 der Verordnung zur Einführung von Vorschriften über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen im Lande Osterreich vom 28. Februar 1939 Reichsgesetzbl. S. 365) bestimme ich:

. 8 Das Bundesgesetz vom 16. Oktober 1937 (Bundesgesetzbl.

Nr. 345), betreffend eine Änderung des Versicherungsregula⸗ tivs, tritt am 1. Februar 1916 . Kraft.

§8 2 Versicherun zverträge, nach denen die im Ab- und Er⸗ lebensfall zu leiftende Ver icherungssumme für den Fall der Auslofung t u zahlen ist, dürfen von diesem Tage an nicht mehr abgesch ben bereits bestehende Versicherungsver⸗ träge nicht erhöht werden 835 Die am 1. Februar 1910 vorhandenen Versiche rungs⸗ bestände sind abzuwickeln. Die Art und Weise der Abwicklung regelt das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Berlin, den 15. Januar 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Bekanntmachung. Betr. Verbote ausländischer Druckschriften.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklaͤrung und Propaganda wird auf Grund des 5 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat, vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im . die Verbreitung nachstehender Druckschriften ver— oten: ;

Geschichtze der Voltksfreiheit und der Demokratie“ von Adolf Gasser, Verlag H. R.

. Sauerländer u. Co., Aarau, ;

m eg t schlands. Kriegsbereitschaft und Kriegsaussichte n“ von Miles, Europa Verlag, Zürich New York,

„Don Quichote van München“ von Frateco,

herausgegeben von W. H. De Buisonjs, Nederland che Keurboekerij, Amsterdam, ö.

„Korset och Hakkors⸗r (Eren; and Hakenkreuz) von glad! Paavolainen, Bölserlaget Natur och Kultur, Stockholm, .

Sämtliche Schriften von VBoncent Sheean,

Sämtliche Schriften von zustav Erjesson,

Sämtliche Schriften von Elara 98er.

„The New Day“ (New Yorh, ö „New York Herald Tribune“ (New York).

Berlin, den 10. Januar 1940.

Der Reichsführer SJ und Chef der Deutschen Polizei im

Reichsministerium des Innern. 8 1 Müller.

4,½ q Umtauschanleihe der freien Hansestadt Bremen vom Jahre 1934.

Der nach den Anleihebedingungen im Jahre 1910 zu

tilgende Betrag ist durch Ankau von Schuldverschreibungen im Nennwert von RM 94 800, beschafft.

Bremen, den 15. Januar 1910. Der Senator für die Finanzen

Nachtrag Nr. 2 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle vom 15. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 18. August 1939 (Reichs—⸗ gesetzblatt J S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung der ÜUberwachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung angeordnet:

Artikel 1.

Die Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle vom 30. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu— ßischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. Dezember 1938) wird wie folgt ergänzt:

Im § 2 wird hinter der Ziffer 7 folgende Ziffer 8 ein— gefügt:

8. Die Zuteilung von Silber durch die Reichsstelle für Edelmetalle (Silberzuteilungsgebühr). Für die Bear⸗ beitung von Anträgen auf Zuteilung von Silber wird keine Gebühr erhoben.

Im 8 3 wird hinter der Ziffer 4 folgende Ziffer 5. ein⸗ gefügt:

5. Die Silberzuteilungsgebühr (G3 23iffer 8 entsteht mit der Anweisung der Reichsstelle an die Verkaufsfirma, an den Käufer Silber abzugeben.

Im §ö5 wird hinter der Ziffer 7 folgende Ziffer 8 ein—

gefügt:

8. Die Silberzuteilungsgebühr G 2 Ziffer 8) beträgt EM O,50 für jedes zugeteilte Kilogramm Feinsilber.

S erhält folgende Fassung:

. Schuldner der Gebühren gemäß § 5 Ziffern 1– 7 sind die— senigen Personen oder Unternehmen, die den Antrag gestellt haben oder auf deren Namen die Genehmigungen oder Be— i ngen antragsgemäß ausgestellt sind oder werden ollen.

. Schuldner der Silberzuteilungsgebühr (G 5 Ziffer 9 sind diejenigen Personen oder Unternehmen, denen Silber durch die Reichsstelle für Edelmetalle zugeteilt worden ist.

Die Gebühren sind nicht abwälzbar.

S8 erhält folgende Fassung:

(I) Die Gebühren des § 5 Ziffern 1— werden fällig mit dem Zugehen der Gebührenrechnung, die mit der erteilten Bescheinigung oder Genehmigung verbunden sein kann. Die Gebühr des § 5 Ziffer (Silberzuteilungsgebühr) wird fällig, sobald die von der Reichsstelle zur Abgabe von Silber ange⸗ wiesene Verkaufsfirma dem Käufer das Silber zur Verfügung gestellt hat. z

(2) Handelt es sich um (Sammel⸗ Bescheinigungen, über deren Ausnutzung vom Antragsteller oder Berechtigten nach den auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung bestehenden Vorschriften Meldung an die Reich sstelle für Edelmetalle zu erstatten ist (z. B. bei den Ansländer-Sonderkonten für In⸗ landszahlungen), so werden Gebühren nur im Umfang der leweils zu meldenden Ausnutzung und in dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Meldung zu erstatten ist. Sie sind zugleich mit der Übersendung der Meldung unter Beifügung einer

Abrechnung an die Reichsstelle für Edel metalle zu entrichten.

(3) Soweit die Gebühren von der Reichsstelle für Edel—

metall nicht durch Nachnahme erhoben werden oder in an— derer Weise zu zahlen sind, sind sie binnen 19 Tagen nach Zugehen der Gebührenrechnung auf das Postscheckkonto der Reichsstelle für Edelmetalle Berlin Nr. 133 313 einzuzahlen. Die Silberzuteilungsgebühr wird von der zur Abgabe ange⸗ wiesenen Firma eingezogen und an die Reichsstelle für Edel⸗ metalle abgeführt. Die Befugnis der Reichsstelle, die fällige Gebühr unmittelbar im Verwaltungszwangsverfahren beizu— treiben, wird hierdurch nicht berührt.

Artikel 2. Die Reichsstelle für Edelmetalle wird ermächtigt, die Ge⸗

bührenordnung in der nunmehr geltenden Fassung bekannt— zumachen.

Artikel 3. Die Anordnung tritt am 1. Februar 1940 in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1930. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen.

Betanntmachung.

Auf Grund des Artikels 2 des Nachtrags Nr. 2 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle vom 15. Januar 1949 wird die Gebührenordnung der Reichsstelle in der nunmehr geltenden Fassung nachstehend bekannt— gemacht:

Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle

in der Fassung vom 15. Januar 1930.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 18. August 1939 Reichs— gesetzblatt 1 S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung der Überwachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zu— stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung angeordnet:

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Die Reichsstelle für Edelmetalle erhebt Gebühren, um ihre Kosten zu bestreiten.

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Gebührenpflichtige Tatbestände sind:

1. Die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung von Bescheinigungen nach Ziffer 2, 3 und 5 oder von Genehmigungen nach Ziffer 6 und 7 oder auf Mit⸗ wirkung nach Ziffer 4 Bearbeitungsgebühr).

2. Die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll (Devisengebühr).

3. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder son—

stige Abänderung einer Bescheinigung nach Ziffer 2 (Zusatzgebühr).

4. Die Mitwirkung der Reichsstelle für Edelmetalle im sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Ge— biete der Devisenbewirtschaftung (Mitwirkungs— gebühr).

5. Die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigun Unbedenklichkeitsgebühr). 6. Die Erteilung von a) Einzelgenehmigungen, b) Allgemeinen Genehmigungen für den Erwerb von Gold oder die Ver;

Gold im Inlande, für die Versendüuns 286 BVer= bringung von Gold, anderen Edelmetallen oder Bruchmaterial aus diesen Metallen ins 22 d ferner für die Aushändigung v d d Edelmetalle oder Bruchma J d an einen Ausländer oder länders im Inlande (Goldged

J. Die Erteilung von „Ang ĩ & für den Erwerb von Alte d Bruce aus Gold (Bruchgold) zu gero den od 8 Zwecken und f er f dig Vermittlung dged

8. Die Zuteilun Res Edelmetalle d Ne B

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