Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 16 vom 19. Januar 1940. S. 2
d) Adele Köppl, geb. Heller, geb. 7. August 1894 Woratschen, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen in
*
8
ude, zuletzt wohnhaft gewesen in Aujezd o. d.
Mie ele s, ar 5* Jenny
14. März 1801
Mün
ch, in
geb. Liebermann,
zuletzt wohnhaft gewesen in Aujezd o. d. Mies,
Dr. Karl Neubauer, geb. 13. Februar 1893 in
Neubauer, 17. August 1907 in Budweis, Jüdin, zuletzt wohn—⸗
haft gewesen in Karlsbad,
i)h Lazar Artmann, geb. 9. August 1891 in Pe⸗ rinsko, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Karls—
. bad⸗Fischern,
I Helene Artmann, geb. Fischer, geb. 1897 in Mackov, Jüdin,
i
; 9. . .
woh
lise Vogl, geb. Löwenbach, geb. 13. Ja⸗ 1900 in Kriegern
zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsbad-Drahowitz,
r. Ernst Weiß, geb. 13.
nhaft
geb.
bei Podersam,
— —1
Sillily,
Budweis, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Karls⸗
Oktober 1890 in Teschnitz, gewesen in
April 1903 in Pilsen,
X, 1 X 21 2 59 91 s 2 Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Saaz,
n) Hildegard Weiß
1
in Zaaz 11 — 053,
o) Hugo Holzner, geb. 2. zuletzt
Karlsbad, Jude, Karlsbad,
p) Dr. Fritz Spiegel, geb. 27. November 1903 in Höttlersbrunn, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in
Kosolup, wird auf Grund der 88
: . geb. Telatk o, geb. 11. April 1919 in Saaz, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen
8
September wohnhaft
sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939
des Innern vom 1 und dem Erlaß des R 29. August 1939 — Deutschen Reiches eingezogen.
Karlsbad, den 16.
2. Juli 11
39
1a
Januar 1940.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. Mosig.
3
ird Il, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den 6 chen Geb rai 1. RGBl. 19391 85. 1 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers 1594139 — 3810 — s Reichsstatthalters im Sudetengau vom III Wisld Nr. 7126.39 — zugunsten des
B yerische Staatsschuldenverwaltung.
Auslosung der 43 (6) igen Serienanleihe des Landes Bayern vom Jahre 19
1. Bei der am 15.
— —
erie 5 gezogen.
96 Januar
6 33.
1910
Bei : vorgenommenen drienziehung der vorbezeichneten Anleihe wurde die
Die gezogene Serie umfaßt die Schuldverschreibungen
Buchstabe A zu Buchstabe B zu Buchstabe C zu ; lIabe 9 W
be E zu
chuldverschreibung
5 000 RAM. Nr. tabe F zu 10 000 RAM Nr.
zen,
gn 6 Nr. 2
die sämtlich die sgedruckt tragen, sind damit zum 1.
hlung im Nennbetrage fällig.
129. Februar 19
10.
100 RM Nr. 2121
200 RM Nr. 1441
500 RAM Nr. 1681 1000 JI. 561 261
2831—
2650, 1800, 2100, 3200,
2a
3 , 8560.
gezogene März 19410
Ihre Verzinsung
Schuldverschreibungen können schon vom 1. Februar Bayer. Staatsschuldenverwal⸗ 17, zur Auszahlung für den
der Hauptkasse der hen, Königinstraße J eingereicht werd
Einlösung der lgt gegen München
Staatsbank
Dresdner
6m
ausgelosten, hreibung versehenen Schuldverschreibungen (In⸗
Rückgabe d
und
der Commerz
dit⸗Gesellschaft der Bayer.
A
G.
Gemeindebank
und Wechsel⸗Bank un
ihren
(Seehandlung), Bank,
und
der
nicht mit
einer
er Stücke bei der iyer. Staatsschuldenverwaltung, bei der
1 93 2
Privat-Bank ͤ, säämtliche in (Girozentrale),
Niederlassungen,
der Deut⸗ erliner Han⸗ A.-G.,
Ber⸗
d der Bayer.
sunchen, weiter bei den Bankhäusern Seiler
Co. in Bamberg,
1 * . C.
Wunder, von
Wassermann und Hardy
rlin sowie bei sämtlichen Niederlassungen dieser
auf Namen umgeschriebenen Stücke werden nur , . Staatsschuldenverwaltung jselost. Die Zahlungsempfänger haben sich über
iuptkasse der Bay 3
(5
6.
cht oder ihr Recht zur Empfangnahme der n bestehenden Vorschriften auszuweisen und
„Einlösungsbetrages zu bescheinigen. Unter⸗
.
zatpersonen oder Vollmachten müssen öffent⸗
soin
huldverschreibungen sind die zugehörigen
scheine Nr. 15 1. März 1943 einzuliefern.
mit 20
für
1. September
3 ; Für die
wird der Gegenwert vom Einlösungs⸗ hre; ö * ö schreibungen zurückbehalten.
ung von
Zinsverlusten wird darauf auf⸗—
daß von den früher ausgelosten Serien noch
Jon Schuld
(2 GC2C(S (.
vers
C LII
Zerie 6 Zinsende? Serie 12 Zinsende: Serie 4 Zinsende?
Serie 13 Jinsende Serie 16 Zinsende Serie 14 Zinsende
23
31.
Zinsende 23. erje 2 Zinsende“ erie 29 Zinsende 2 erie 3 Zinsende“
2. 1936,
1936, 8 1967, 8. 1937, 1938,
8. 19638,
jreibungen unerhoben ist.
geb. Stanislau (ehem. Polen), Jüdin,
geb.
7. März zuletzt wohnhaft gewesen
Karlsbad⸗
Jüdin,
1875 in gewesen in
gegebenen Abschnitte tragen also zwei Firmenstempel
die Serie 8 Zinsende 28.2. 1939, die Serie 15 Zinsende 31. 8. 1939.
München, den 15. Januar 1940.
Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung. Bracker.
Anordnung 64 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezug von Schuhwerk durch Händler) vom 16. Januar 1940.
machung über die Reichsstellen zur
3. September 1939
(Deutscher Reichsanz. und
stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1. Gestellscheinpflicht)
Bestellscheinen zulässig. werk nur gegen Bestellscheine verkaufen und liefern. § 2.
(Beantragung von Bestellscheinen)
für Lederwirtschaft an Schuheinzelhändler erteilt
Bezugscheine abzuliefern. Die abgelieferten werden von dem Wirtschaftsamt einbehalten.
x
Sitzes der Verwaltung.
Akten.
83. (Erteilung von Bestellscheinen)
Kontrollnummern Ausgegeben werden Bestellscheine mit je 50 Abschnitten zu 1Paar — 50 Abschnitten zu 10 Paar — 20 Abschnitten zu 50 Paar
20 Abschnitten zu 500 Paar —
Paar,
Paar,
1000 Paar, 10 000 Paar.
der Paare aufgedruckt.
§ 4. (Bezug gegen Bestellscheine) Bestellsche; önnen i x j () Bestellscheine können im ganzen oder geteilt verwendet werden. E) Der Einzelhändler hat sie bei Aufgabe einer Be— stellung seinem Lieferanten (Hersteller oder Großhändler) zu übergeben. Der Großhändler gibt sie bei Aufgabe einer Bestellung an den Hersteller weiter. (3) Bei Uebergabe von Bestellscheinen hat der Besteller jeden einzelnen Abschnitt mit seinem Firmenstempel zu ver— sehen. Die von einem Großhändler an den Hersteller weiter— Eh Hersteller und Großhändler sollen grundfätzlich die Bestellungen in der Reihenfolge des Eingangs der Bestell⸗ scheine erledigen. § 5.
(Entwertung der Bestellscheine) Der Hersteller hat die erhaltenen Abschnitte der Bestell⸗
scheine bei Lieferung der Ware durch Aufdruck seines Firmen⸗ stempels zu entwerten und, getrennt nach Schuhgruppen, auf— zubewahren. Sie sind nach Aufforderung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zu übersenden.
§86.
(Ausnahmen) . Reichsstelle für Lederwirtschaft kann Bezug und Lieferung von Schuhwerk abweichend von dieser Anordnung regeln. § 7.
(Ausfuhr)
Die Vorschriften dieser Anordnung finden auf Ausfuhr⸗ geschäfte keine Anwendung. § .
Strasbestimmungen)
Zuhwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der s§5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.
89.
(Durchführungsbestimmungen) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft erläßt die erforder— lichen Bestimmungen zur Durchführung dieser Anordnung. § 10. Inkrafttreten)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 (RGBl. J S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Dutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) und in Verbindung mit der Bekannt— 463. Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 152 vom 21. August 19397 und auf Grund des 5 3 der Anordnung 55 vom
Preuß.
Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) wird mit Zu— ö.
r (. Der Kauf und Bezug von Schuhwerk zum Zwecke der gewerblichen Weiterveräußerung ist nur gegen Abgabe von
E) Schuhhersteller und Schuhgroßhändler dürfen Schuh— Die
(1 Bestellscheine werden auf Antrag von der Reichsstelle
). Der Schuheinzelhändler hat den Antrag auf Erteilung von Bestellscheinen auf einem hierfür bestimmten Vordruck zu ,. und ihn in doppelter Ausfertigung dem zuständigen Virtschaftsamt vorzulegen. Zugleich hat der Händler dem Wirtschaftsamt die von ihm durch den Verkauf von Schuhwerk vereinnahmten, in einem bestimmten Zeitraum ausgestellten Bezugscheine
G) Zuständig ist das Wirtschaftsamt des Geschäftssitzes, für Einzelhandelsgeschäfte mit mehreren örtlich getrennten Verkaufsstellen (auch Filialbetrieben) das Wirtschaftsamt des
( Das Wirtschaftsamt bescheinigt dem Händler auf dem Antrag die Richtigkeit der Angaben. Der Händler reicht sodann die Urschrift des Antrages der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft ein, die Zweitschrift behält er als Beleg bei seinen
. Die Bestelsscheine werden von der Reichsstelle für Leder— wirtschaft den Antragstellern erteilt. Die Bestellscheine tragen und sind nach Schuhgruppen getrennt.
Auf den einzelnen Abschnitten ist die Schuhgruppe und die Zahl
Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. CE). Das Inkrafttreten des 51 wird durch besondere , der Reichsstelle für Lederwirtschaft im T 1 Reichsanzeiger d Preußi Staatsanzei ben een zeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berlin, den 16. Januar 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.
Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (Rt) vom 16. Ja⸗ nuar 1940 über Beschlagnahme von Gewehr⸗Zielfernrohren des Fabrilates Zeiß Type „Ziel 4.
3 Auf Grund der Verordnung des Warenverkehrs in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ tellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1939) ö Zustimmung des Reichswirtschaftsministexiums an—
Gewehr-Zielfernrohre der Type „Ziel 42, hergestellt von der Firma Carl Zeiß, Jena, die sich im Besitz von Groß— händlern oder Einzelhändlern, Jagdgewehrfabriken befinden werden hiermit beschlagnahmt. . ; Die Beschlagnahme erstreckt sich nicht auf Zielfernrohre, die mit Jagdgewehren fest verbunden sind.
82
. Veräußerung beschlagnahmter Zielfernrohre ist nur wirksam, wenn die Reichsstelle für technische Erzeugnisse sie durch allgemeine Anordnung zuläßt oder im Einzelfall ge— nehmigt. Das gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, durch das eine Verpflichtung zur Veräußerung begründet wird; mit dem Verpflichtungsgeschäft wird auch dessen Erfüllung genehmigt. Die Genehmigung kann nachträglich und unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden.
Veränderungen der beschlagnahmten Zielfernrohre sowie ihre Entfernung aus dem Betriebe sind nicht zulässig, soweit nicht durch die Reichsstelle für technische Erzeugnisse allgemein 36 im Einzelfall etwas anderes bestimmt oder zugelassen vird.
Die Beschlagnahme steht einer Pfändung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der beschlagnahmten Zielfern⸗ rohre nicht entgegen. Ihre Verwertung ist jedoch nur ent— sprechend den Anweisungen der Reichsstelle für technische Er— zeugnisse zulässig. Der Pfändung steht die Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gleich.
83 Großhändler und Einzelhändler, Jagdgewehrfabri haben der Reichsstelle den Bestand der . . i ö. findlichen Gewehr-Zielfernrohre, Fabrikat Carl Zeiß, Fena, Type „Ziel 4“, zu melden. Die Meldung ist in 5 Ausfertigung bei der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik, Berlin W 35, Rauchstraße 2, unverzüglich einzureichen. 54 fee ;
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An— ordnung werden gemäß Ss§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft, falls nicht nach anderen Be— stimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.
§55 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft., ö Berlin, den 16. Januar 1940. Reichsstelle für technische Erzeugnisse. Schwarzkopf.
Druckfehlerberichtigung. In der Bekanntmachung Nr. 17 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“, abgedruckt in Nr. 15 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, muß es im 5 4 Abs. 2 am Ende statt „in Kraft“ „außer Kraft“ heißen.
*
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
. Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Kennt end Wissen chat.
Aus den Staatlichen Museen Berlin. Lichtbildervorträge der Woche vom 21. bis 28. Januar.
Januar, 11 Uhr. Dr. Hecker: Heer und Kriegführung im alten Aegypten lim Pergamon⸗Museum). — Januar, 12 Uhr. Dir. Andrae: Wandlung des Kunstgestaltens und innere Menschenwandlung ((II) (im Pergamon— Museum). . .
Januar, 17 Uhr, Dir. Demmler: Berninis Triumph in der europäischen Plastik (im Pergamon-Museum).
dannn, ö. uh, ö. ,, Dürers Holzschnittfolgen Apoka , Marienleben zassio i zergamon⸗ vlnr, , Passionen) (im Pergamon
Januar, 11 Uhr. Prof. Klar: Führung durch die Sonder— ausstellung „Lederarbeiten aus fünf Jahrhunderten“ (im
ö. Schloßmuseum).
Januar 11 Uhr. Dr. Zippert; Die ägyptische Sonnenver—
s! ehrung in Baukunst und Plastik im Reuen Museum).
Januar, 11 Uhr. Kleiner: Landschaften der griechischen Ge— schichte lim Pergamon-⸗Museum). —
Es Vird besonders darauf hingewiesen, daß der Vortrag von
Herrn, Direktor Andrae am 23. Janugr üm 12 Ühr stattfindet
und nicht, wie im Programm irrtümlich angekündigt, um 20 Uhr.
Die Vortragsgebühr beträgt 30 p.
Veues Museum; Bodestr. 4 Haupteingang.
Zugang zum Hörsaal des Pergamon-Museums: rechts neben
(1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme des 1 am
der Nationalgalexie, Tür J.
— —
Reichs, und Staatsanzeiger Nr 16 vom 18.
Januar 1940. S. 3
6 56 * . 2 8
Wien, 18. Januar. Im Rahmen der VDA. Vortragsreihe sprach am 16. Januar der Hauptschriftleiter der „Südost Echo! Dr. Rudolf Fischer. Nach einem kurzen geschichtlichen Ueberblick verbreitete sich Dr. Fischer ausführlich über das Bestreben der Demokratien, in diesem Raum, der eine natürliche Ergänzung in Deutschland finde, Unruhe zu stiften, um Deutschlands Einfluß zu verhindern. Deutschland, so erklärte Dr. Fischer weiter, ist daran interessiert, daß diese Länder ihre Produktion steigern. Das können sie aber nur dann, wenn sie die Hindernisse überwinden, die einer solchen Steigerung entgegenstehen. Das Reich muß auf die eigenständige Problematik dieser Völker eingehen, I dings den Lieferungen eine Grenze setzt. Dazu gehört . 96 für die meisten Südostvölker in der nächsten Zeit entscheidende Problem der landwirtschaftlichen Uebervölkerung. Mit, anderen Worten: Deutschland ist daran interessiert, daß diese Länder die Leute, die auf dem Lande zuviel sind, in einer zu errichtenden Induftrie unterbringen können. Dr. Fischer erwähnte als Bei⸗ spiel den Wolthat-Vertrag, den das Reich mit. Rumänien abge⸗ schlossen hat. Er sieht eine gründliche, umfassende Mitarbeit Deutschlands an der Entfaltung der rumänischen Wirtschaft vor, hütet sich aus Grundsatz vor jedem Raubbau und erhält das, was er aufbaut, am Ende dem rumänischen Volksvermögen. Das alles tut TDeutschland nicht deswegen, weil es die politische Frei⸗ heit dieser Länder einschränken will, sondern ausschließlich aus dem Grunde, um idealen Ergänzungsmöglichkeiten im beider— seitigen Interesse einen festen und dauerhaften Rahmen zu geben,
Es sind viele Spekulationen über die Zusammenarbeit der Achsenmächte im Südosten angestellt worden, ja, man erwartete, daß an dieser Stelle die deutsch-italienische Zu sammenarbeit zu Bruch gehen würde. Nichts davon ist eingetreten. Die deu schen und die italienischen Interessen in diesem europäischen Bezirk wurden klar abgegrenzt, so daß sie sich nicht nur nicht stören, sondern ergänzen. In ähnlicher Weise wird im Südosten selbst und bei Kombinationen über den Südosten der Charakter der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjet⸗ union sowohl in ihrer Tiefe als auch in ihrer Dauer verkannt. Die Verständigung zwischen Berlin und Moskau bedeutet keine Aufgabe deutscher Interessen im Südosten. Die Zusammenarheit des Reiches mit Italien auf der einen und mit der Sowjetunion auf der anderen Seite beeinflußt die gegenwärtige Lage im Süd⸗ osten mehr als die Spannungen der Staaten untereinander.
Sreihafenzonen für Litauen in Memel eröffnet.
In Memel fand die Eröffnung der Freihafenzonen für Litauen statt. Von litauischer Seite war dazu u. 4. der General⸗ fonsul in Memel Kalvaitis erschienen. Der Vorsteher des Haupt— zollamtes Hetkamp erklärte im Auftrage des Reichs minister; der Finanzen den Freihafen. der auf Grund des zwischen Deutschland und Litauen am 20. Mai 1939 abgeschlossenen Vertrages ge⸗ schaffen und an die Memeler Hafengesellschaft verpachtet worden
ist, für eröffnet.
Berliner Börse vom 18. Zanuar.
Umsatzmäßig hat sich an den Altienmärkten kaum etwas ge⸗ ändert, namentlich was den Umfang des Geschäfts anbetrifft. Im allgemeinen waren neben allerdings nur kleinen Kaufaufträgen der Bankenkundschaft Anschaffungen des Berufshandels zu ver— zeichnen, denen nur geringe Abgabeneigun gegenüberstand. Die Kursbewegung war daher bei Festsetzung der ersten Notierungen fast allgemein nach oben gerichtet, jedoch kann aus einer größeren Steigerung nicht in jedem Falle auf eine Belebung des Umsatzes geschlossen werden. .
Am Montanmarlt lagen lediglich Ver. Stahlwerke um * . niedriger. Buderus und Mannesmann wurden je , Klöckner z /s, Hoesch und Rheinstahl je „3 und ferner Harpener l/ 75 höher bewertet. Bei den Braunkohlenaktien wiesen lediglich Ilse⸗ Genußscheine mit — 1 R eine erwähnenswerte Vewegung auf. Von Kaliwerten stiegen Wintershall um A/ 25. Am Markt der chemischen Papiere wurden Schering um w und Goldschmidt um li,, heraufgesetzt, während Rütgers 3/3 und v. Deyden 15 26 verloren. Farben blieben mit 169 unverändert, Am Markt der Elektro und Versorgungsanteile war ein Kursrückgang üherhaupt nicht zu verzeichnen. Nennenswerte Steigerungen erzielte hin gegen Charlotte Wasser und EW.⸗Schlesien mit je * / 25, AEG. nit * und SEW. mit * 235. Dessauer Gas wurden um (, Siemens um 1150 und Licht Kraft um 2/4 Y, heraufgesetzt. Bau⸗ Textil- und Autowerte lagen zumeist gestrichen oder unverändert. Bei den Zellstoffaktien waren Waldhof um 11, bei den Gummi⸗ werten Deutsche Linoleum um u * rückgängig. Fester lagen Brauereianteile, so Dortmunder-Union um 216 und Engelhardt um 1 735. Gebr. Junghans stiegen um 113 und Bank für Brau⸗ industrie um vi 25. Im letztgenannten Ausmaß höher lagen ferner von den Maschinenbauanteilen Demag, während Berliner Maschinen 1 * hergaben.
Im Verlaufe nahm die Aufwärtsbewegung meist in beschei⸗
9
irisch a ts tein.
Ein Reichsgerichtsentscheid über die von den Reichsinnungsverbänden ausgeübte Tätigkeit.
Die Reichsinnungsverbände beruhen auf, der ,, ö Reichswirtschaftsministers vom 23. Mai 1935. . . Rahmen der fachlichen Zusammenfassung der gewerbli . schaft Gliederungen der Reichsgruppe ind selb⸗
Handwerk und sind ständige Fachgruppen. Sie haben die Stellung von rechtsfähigen Vereinen, also von juristif
schen Personen des. bürgerlichen Rechts. Der Reichsinnungsverband hat seine Vitglieder auf . dach gebiet zu beraten und zu betreuen. Sein . den ö verantwortlich im Sinne des nationalsozialistischen Stan 6 führen und die Angelegenheiten des Verbandes und . . glieder zu fördern. Hiernach ergibt sich, daß . . . innungsverband ein Glied im organischen n n 29 bildet, mittels dessen der nationalsozialistische Itaat, die ö ö. völkischen Lebensgemeinschaft entspringende, alle , umfassende Staats- und Wirtschaftsordnung verwir ichen . Er dient nicht nur den wirtschaftlichen Belangen i ö glieder, sondern ist in deren Wahrnehmung weitgehend der Forde⸗ rung des Gemeinwohls unterworfen.
Der Aufgabenkreis eines Reichsinnungsverbandes 1 im wesentlichen auf öffentlich rechtlichem . weit , fachliche Betreuung seiner Mitglieder umfaßt. i . de . sich seiner zur Durchsetzung der Ziele, die er im , planmäßig auf die Belange des Holten gen ern gen, . . samtwirtschaft verfolgt, und beruft ihn zur Erfüllung ,. . rechtlicher Aufgaben, die sich hieraus ergehen. Für , ausgesprochene Uebertragung obrigkeitlicher Gewalt , . form, in der der Reichsinn ings verband ., 4 . ohne Belang. Er kann auch als ar istische erson es ö. 9 rechts Träger öffentlich- rechtlicher hflichten sein wenn . weit ihm solche vom Staate übertragen sind. Denn eine . lich⸗rechtliche Betätigung liegt nicht nur dann vor, wenn . einen hierzu bestellten Inhaber eines Amtes im a, . , Sinne erfolgt. Vielmehr genügt, daß eine Verson ode 2 . handelt, die sich in ihren Entschließungen zufolge . a n. vertrauten Wahrnehmung öffentlicher Belange von den dadr gebotenen Rücksichten leiten läßt.
Gerade die pflichtmäßige Befassung. mit, den . ö Volksgemeinschaft und die auftrags gemäße r ih n . Staatsinteresses ist es aber, die e n g , . ö, gruppen und damit auch der Reichsinnungsver 66 . öffentlich⸗rechtlichen erhebt. Soweit. der . 3. . Leiter der Reichsgruppe Handwerk ist, nimmt er uf. ,, die im Hinblick auf die Bedeutung des organischen . gewerblichen Wirtschaft für das Staats inter sg und . . wohl in gleicher Weise der Reichs gruppe und . ö. ö. . obliegen. Das Reichsgericht hat demzuflge ö. ö. ö. Reichsgruppe Handwerk die Förderung und , a, . samten Handwerks auch im, öffentlichen staatlichen . eresse zweckt und daß ihr Leiter die ihr angeschlossenen Glie in nn,, der Erfüllung dieser Aufgaben zu Jin ter tüteg und zu über⸗ wachen hat. (RG. II 3439 vom 6. Dezember 1989.)
denem Ausmaße ihren Fortgang. Stärker heran ssese zt. e en Salzdetfurth mit. 4 13 und Dessauer 8 mit 1. . nderer- seits gingen Farben auf 16855 zurück. RWE verloren 6 96. Der Börsenschluß brachte, soweit letzte Kurse festgestellt wurden, keine nennenswerten Abweichungen mehr. Im Kassaverkehr gingen die Veränderungen für Banken und
, . ] „hinaus. Auch Kolonialwerte Snvothekenbanken nicht über „ 275 hinaus. ; , . 5ypothekenbanke Bei den zu Einheits⸗
ĩ ur wenig vom Vortagsstande ab. —;
., . Industrieaktien betrugen die , nach beiden Seiten wieder bis zu 3 26. Dabei waren allerdings Gewinne in der Mehrzahl. Stärker heraufgesetzt wurden gegen letzten Kurs Bayerische Elektrowerke mit 4 4, andererseits verloren Kabel-Rheydt nach Unterbrechung 455.
Bei den Steuergutscheinen 1 waren Dezember, Januar und April schließlich unverändert, k März und Mai gewannen je 2½ HM. Steuergutscheine 1 waren unverändert. ⸗
Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 1403 egen 1407 und Gemeindeumschuldung 95 n (— 5 Mm.). Am Kassa⸗ rentenmarkt ergaben sich kurs- und umsatzmäßig keine besonderen Veränderungen. Liquidationspfandbriefe waren verschiedentlich etwas schwächer. Pfandbriefe blieben stark gesucht, ohne daß die Nachfrage voll befriedigt werden konnte. Etwas Interesse bestand auch noch für Kommunalobligationen. Stadtanleihen lagen still und waren meist gestrichen. Dekosama L und II besserten sich um 3 bzw. S 256. Bei den. Provinzanleihen wurden ein zl ne Sachsenserien um „ * heraufgesetzt. Staats⸗ und Länderanleihen hatten fehr ruhiges Geschäft. Reichsanleihen waren behauptet, Für Industrieobligationen erwies sich die Stimmung eher als sester. 28 er Farbenbonds gaben jedoch s 25 her.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 25 36 belassen.;
Am Geldmarkte wurden die Blankotagesgeldsätze in passung an die Marktlage um 3 auf 1738 — 216 heraufgesetzt.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der Belga auf 41,96 (41,92).
An⸗
o Qe—pu—o o y R f r2⸗ͥβNRg -
MWirtschaft des Auslandes.
Ausweise ausländischer Notenbanken.
London, 17. Januar. (D. N. B. Wochenausweis der Bank von England vom 17. Januar 1940 (in Klammern Zu⸗ und Abnahnie im Vergleich zur Vorwoche in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 527 450 (Abn. dõd0() hinterlegte Noten 52 770 (Sun. 86530), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 563 950 (Abn. 1990) andere Sicher⸗ heiten der Emiffionsabteilung 4530 (3un 1100), Silbermünzen—⸗ bestand der Emiffionsabteilung 50 (unverändert). Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emsssionsabteilung 220 (unverändert), Depositen der Regierung 37180 (Zun. 9356), andere Depositen: Banten 102 470 (Abn. 13 250) Private 41 680 (Abn. S20), Regierungssicherheiten 117 200 (Abn. 10 160), andere Sicherheiten, Wechse! und Vorschüsse 3770 (Abn. 2530). Wertpapiere 24 150 (Abn. 60). Golde und Silberbestand der Bankabteilung 829 (Abn. 1106). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 29, 15 gegen 24,19 0o.
Italiens Weg zur wirtschastlichen Unabhängig⸗ keit. — Mußssolini über die Ziele der italienischen Kolonialarbeit.
Rom, 19. Januar. Unter dem Vorsitz des Duce trat am Donnerstagabend im Ministerium für Italienisch⸗Ostafrika der Ende April v. J. ins Leben gerufene Generalrat des beratenden Korporativausschusses für Italienisch⸗Ostafrika i nn, Der Eröffnungssitzung wohnten ü. a. sämtliche Mitglieder der Regie⸗
rung bei. In einer großangelegten ausführlichen Rede schilderte der Minister für Italienisch⸗Afrika, General Teruzzi, die Auf⸗ gaben der beratenden Ausschüsse, die vor allem auch dafür zu sorgen hätten, daß die wirtschaftliche Tätigkeit in geregelten Bahnen verlaufe. Hauptziel der Arbeit sei die wirtschaftliche Un⸗ abhängigkeit des ganzen Imperiums. Die afrikanische Wirt⸗ schaft habe in dieser Hinsicht gewaltige Aufgaben vor sich.
Nach den Ausführungen des Ministers ergriff. Mussolini das Wort, um die Zielfetzung des faschistischen Italien in seiner Kolo⸗ nialtätigkeit wie folgt zu präzisieren: „Die Geschichte der Völ⸗ ker, die die Fähigkeit zu Impexien haben, lehrt uns, daß das Imperium im ersten Stadium eine geistige, politische und militä—⸗ rische Schöpfung des Mutterlandes darstellt. In einem zweiten Stadium lebt und entfaltet sich das Imperium mit zum größten Feil vom Mutterlande gelieferten Mittéln. In einem dritten Stadium versorgt das Imperium sich selbst, d. h. es erlangt eine vollkommene wirtschaftliche und militärische Selbstver—⸗ sorgung. In einem vierten Stadium ist das Imperium in der Lage, die Hilfsquellen des Mutterlandes zu vervollständigen, in⸗ dem es ihm Rohstoffe liefert. Um die Imperien sicher zu be halten, muß man sie bevölkern.“ „Von diesen Stadien kann“, wie Mussolini abschließend betonte, „das erste als abgeschlossen gelten. Diese Aufgabe der neuen beratenden Ausschüsse, die beute mit ihren Arbeiten beginnen, besteht darin, mit möglichst wenig Papier und Tinte den Ablauf der anderen zu beschleunigen.“
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
Notierungen der Kommission des Berliner Netallbörsenvorstanbes
vom 19. Januar 1940.
— s fũ pte i ise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prom . Lieferung und Bezahlung):
Driginal hũttena lum inium, 99 o/ in Blöcken.
. 133 RM für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 90
3 . 577711 137 9. Rein ie . . o/o . e. * Antimon⸗Regulus .. . . . n, 336, 00—- 39,00
Telegraphische Ausza hlung.
n Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische . elan ishh⸗ Gelbsorten und Banknoten
18. Januar
19. Januar 6 Geld Brief
Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) ; Afghanistan (Kabuh.. Argentinien (Buenos Ares) .. Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ..... Brasilien (Rio
Janeiro) ..
Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) ... 10 estn. K Finnland (Helsinki)h. . 190 sinnl. M. Frankreich (Paris) J. 100 Tres, Griechenland (then) 100 Drachm. Holland (Amsterdam
und Rotterdam) .. 100 Gulden Iran (Teheran) ... / loo Rials Island (Reykjavih)h . 100 isl. Kr. Italien (Rom und — Mailand) ... 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 19en Jugoslawien (Bel⸗ . ö.
grad und Zagreb) . 100 Dinar 5,594 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. — Lettland (Riga) ... . 100 Lats 48, 75 Litauen (Kowno /
Kaunas) .. .. 100 Litas Luxemburg (Luxem⸗ . burg) . 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling⸗
ö,, —1n Norwegen (Oslo) .. 109 Portugal (Lissabon). / 1099 Rumänien (Bukarest) 100 Schweden (Stockholm
und Göteborg)
Schweiz (Zürich,
Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.
, ,, Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Fohannesbg.)
Türkei (Istanbul) .. . Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
Amerika (NewYork)
—
lLägyyt. Pfd. 18,77
100 Afghani 18,3 18,7 18,3 1Pav.⸗Pes. o,5ß3 O, 567 0,561
ant Ff, . . 42,00 41,92
loo Belga ] 4,02
o, 130
1Milreis o, 130 O0, l32
100 Rupien — — . 100 Lewa 3.047 3,053 3, 047 100 Kronen 48,05 48,15 48,05 Uengl. Pfd. — —
2, 44 2/4 5, 045 5.045
2 *
100 estn. Kr.
2,353 2, 853 132,3 14,59 38,31
132, 47 14,59 38.31
13,09
13,09 0,583
0,583
—
100 Kronen
100 Franken 8 100 Kronen 8, 59
100 Peseten 265,61 256, I südafr. Pf. U türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1, 8 o, lg
1ollar 2, 491
42,00
o, 65
o, 32
6.58
5, 70s 4s, 5 422,02 10,50 56,71
9,139 59, 41
55,98 8,509
1982 o, 92] 2, 195
Geld England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9, 84 Frankreich Australien, Neuseeland ..... ...... ... Britisch⸗Indien ..... .. ...... .
Kanada
C
8889898 9 90 0 0 9002
1 O —— 1 2 O0 1
822
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursen Brie
19. Januar Geld Brief Notiz 20,8æ 20,46 20 Franes⸗Stücke . .. für 16,16 16,22 Dold ⸗Dollars ...... I 1 Stück 4185 4205 Aegyptische ... . . .. Lägypt. Pfd. S, 48 8,52 Amerikanische:
1000-6 Dollar ...
2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische Belgische .... ..... Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische ..... L , , , Englische: große ...
1 n darnnter ,, Finnische Französische.. Holländische n. Italienische: große
10 Lire u. darunter. Jugosslawische: große
100 Dinar Kanadische Lettländische Litauische: große ...
100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegisck Rumänische: 1000 Lei
und neue 500 Lei).
unter 500 Lei
82 * Schwedische
Geld
20,38
16, 16 4,185 S, 48
Sosvereigns ... .... 1
2,53 2,63 0, 54 6,36
42,04
1ollar 1ẽDollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga 1Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen L engl. Pfd. U engl. Pfd. 100 estn. Kr.
2,61 2,61 0,52
16 1.
* 0
2 *
Schweizer: 100 Frs. Spanische Südafr. Union
zz
Ungarische .. ......
— —
18. Januar Brief 20,46 16,22
112 * 1 — 1212 C
—