1940 / 23 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 26. Januar 1940. G. 4

e.

937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 . 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, 24 die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. .

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach sz 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuerge⸗ setzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (5335 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (6 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach 8 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt— schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland be⸗ troffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß s 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuerge⸗ setzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen.

Wien, J., 15. Dezember 1939. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

50774 Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Deutsch, Fritz Israel, Kauf⸗ mann, geboren am J. Juli 1905 fn Wien, zuletzt wohnhaft in Wien, 7. Neubaugasse 10, / II/8, zur Zeit im Aus⸗ land, schuldet dem Reich eine Reichs⸗ fluchtstener von 15 117 An, die am 23. September 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt min⸗ destens zwei vom Hundert des Rück⸗ standes.

Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf he f h ftchn, nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes sestzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Stvaf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nates dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach §z 1090 Absgtz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (88 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (56 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 8. 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ stenergesetzes ist jeder Beamte des Poli— zei und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ sahndu ngẽd lenftes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der an Hilfsbegmten der Stagtsanwalt⸗

chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß 3 114 Absatz 2 des Reichsfluchtstenerge⸗

ee unverzüglich dem Amtsrichter des ezirks, in welchem die Festnahme er⸗ solst vorzuführen.

ien, J., den 8. Januar 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

os 4].

2. Zwangs verfsteigerungen.

Zwan gsverstei gerung.

K. 15/39). Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Paleiten, Blatt Nr. 165, eingetragene, nachstehend beschriebene Grundstück am 15. März 1940, 10 uhr, an der Gerichtsstelle Zimmer Nr. 17 verstei gert werden.

Bezeichnung der Grundstücke und der mit dem Eigentum verbundenen Rechte

Größe

Gemarkung (Ver⸗ messungs⸗ bezirk

Bisherige

Karte

der Grundstücke der Grundstücke

Wirtschaftsart

Steuerbücher und Lage

Laufende Nummer

43

6

die laufende Nummer

Neu⸗Paleiten und Kuhlins

78

Der Versteigerungsvermerk ist am

Anspruch des Gläubigers und den übrigen

Hofraum

Acker, Garten und Hofraum im Dorf

.

72 Weide an den

Leitewiesen 1 78 30

7 35 J 265. Oktober 1938 in das Grundbuch ein⸗

getragen. Als Eigentümer war damals der Kätner Georg Barsties in Paleiten eingetragen. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem

Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweck⸗

mäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder eines nach 5 655 3.⸗V.⸗-G. mithaftenden Gegenstandes (Zubehör usw.) entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Amts gericht Nuß, den 16. Januar 1940.

3. Außfgebote.

. Aufgebot. 1. Elise Digel geb. Bader, Verwal⸗ tungsdirektorswtw. in Oehringen, Pfaf⸗ 2. die Tochter ii the

igel, geb. 9. 10. 1919, 38. die Tochter Annemarie Digel, geb. 30. 9. 1920, 4. der Sohn Ludwig Digel, geb. 30. 12. 193, Ziff. 2 4 * vertreten durch Ziff. J als elterliche Gewalthaberin, fa en das Aufgebot der von dem Groß⸗ raftwerk Württemberg, Aktiengesellschaft in Heilbronn, ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Aktien: B Nr. 564 und 565 über je 1000 RM, B Nr. 6024, 6025, 6026, 6h27, 6028, 6029 über je 1090 iM, ferner die Gewinnanteilscheine Nr. 2 und folgende * den vorgenann⸗ ten Aktien sowie die Erneuerungsscheine beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird ., spätestens in dem auf Dienstag, den 30. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 435, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wind.

gn , den 15. Januar 1940. Amtsgericht Heilbronn a. N.

50786 Aufgebot. Die Bäuerin Anna Kirwa aus Lie⸗ wern hat das Aufgebot zur Ausschließung des Gläubigers der im Grundbuch von Liewern Bl. 1 in Abteilung II unter Nr. 5 für die Steinverwertungsgenossen⸗ schaft m. b. H. in Dawillen am 12. No⸗ vember 1909 eingetragenen Sicherungs⸗ hypothek zum Höchstbetrage von 7500 Mark (6 1170 BGB.) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, s =, in dem auf den 10. April 940, 9 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte . widrigenfalls seine Aus⸗ sch Eᷣßung mit seinem Rechte erfolgen wird. Memel, den 20. Dezember 1939. Das Amtsgericht.

50788 Aufgebot.

2 F II40. Die Dom⸗Brauerei Carl Funke A.⸗G. in Köln⸗Bayenthal . das Aufgebot des Hypothekenbrieses über die im Grundbuche von i, . Band 96 Blatt 3615 in Abt. III Nr. 5 eingetragenen 19 000, Goldmark bean⸗ tragt. er Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. August 19490, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widri⸗ genfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

. den 19. Januar 1940.

a

50787 Aufgebot.

Die Stadtgemeinde Schleiz als

nhaberin der Städt. Sparkasse in

chleiz hat das Aufgebot des Grund⸗ schuldbrieses vom 12. 9. 1930 über die im Grundbuch von Oschitz Blatt 107, 150, 151 und 313 für die Antragstellerin eingetragene, mit 10 v. H. vom 19. 6. 1 an verzinsliche Grundschuld von 22 000, GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, 6 stens in dem auf den 29. Juli 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andern⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. F 239.

Schleiz, den 20. Januar 1940.

Das Amtsgericht.

.

4. F. 6. 39. Die verwitwete Iran Laura Sara Lewy geb. Fraenkel in Berlin⸗Charlottenburg hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über die für sie auf dem Grundstück Kablow Band VIII Blatt Nr. 243 Abteilung III Nr. 1 eingetra⸗ gene Darlehnshypothek von 2750 Gold⸗ mark beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1940, 190 Uhr, vor dem Amtsgericht Storkow (Mark), Zimmer 3, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, 1 falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Storkow (Mark), 23. Januar 1940.

Das Amtsgericht.

5MS4] Oeffentliche Aufforderung.

Am 24. November 1937 ist in der Irrenheilanstalt Sachsenberg der Müllergeselle Fritz Rienow gestorben. Erben . nicht ermittelt. Es ergeht die Aufforderung, binnen einer Frist von sechs Wochen, von der Ein⸗ rückung im Reichsanzeiger ab, etwaige ö

; anzumelden, , ,. die Feststellung getroffen wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vor⸗ handen ist. Malchow, 18. Januar 1940. Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht der Stadt Malchow i. Meckl.

60788

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ 9 Kiel 23 b. F. 19/390 vom II. Oktober 1939 ist die Schuldwer⸗ schreibung des ? .

der Ptovinz Schleswig⸗Holftein in Kiel, 13. . Buchstabe S Nr. 0020 über 105, GM, verzinslich mit 5 vom Hun⸗ dert, für Frau Witwe . Bickel, geb. Schrader, in Kiel für kraftlos erklärt. Kiel, den 20. Januar 1940. Das Amtsgericht. Abt. B b.

8 Amtsgericht.

s m . F 45152/1939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 18. Januar 1940 auf An⸗

trag der Firma

fi Ausschlußurteile on, . olgenden, am 18. August

fa , . „Hansa“ in gehörenden Dampf

6 Konnossemente mit den e

MADRAS Made M2536 1/7 - 7 cases cycle-spokes, S900 kg, 15/17 3 cases cycle-spokes, 387 kg, 12 2 cases cycle-parts, 156 kg, 2. JBCA M 2511 RGOVYVAI. MADRAS Made in Germany 2511 IH -= 3 3 cases cycle-paris, 231 kg, 1—8 8 cases cycle-spokes, 1024 kg, W 10 2 cases cycle-spokes, 258 kg, 3. CN & C 24666 Bangalore via Ma- dras Made in Germany 1-2 2 Kisten Eisenwaren, 312 kg, 4. JBCA S791 Calcutta Made in Germany o5s7 3 cases cycle-parts, 333 kg, 5. IBCA 8806 Calcutta Made in Ger- many 1111 11 cases cycle-spokes, 1295 kg, werden bezüglich sämtlicher Ausfertigungen für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.“ „2. Die folgenden, am 16, August 1939 in Bre⸗ men für den der Deutschen ö ö chaft „Hansa“ in Bremen

gehörenden Dampfer „Rauenfels“ aus⸗ ö tellten Konnossemente mit den Mär⸗ en: 1. JBCA 8822 AHMEDABAD via NA VALAEKHI Made in Germany 119 19 cases steel wire, 1292 kg, 2. JBCA K 329 Karachi Made in Ger— . 4sö5 2 cases cyclec-parts, 154 kg, 3. JBCA S762 AMBALA GARNNT via KARAffJ Made in Germany 1-14 14 cases cycle- Parts, 1266 kg, 4 JBCGA S761 Agra via Navalakhi Made in Germany 18 8 cases cycle parts, 747 kg, werden bezüglich sämtlicher Ausferti⸗ gungen für kraftlos erklärt unter Ver⸗ urteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.“

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

50779 . F 3590/1939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 18. Januar 1510 auf An— trag der Firma Deutsche Kunstleder⸗ Werke Wolfgang G. m. b. H., Wolf⸗ gang (Kr. Hanau), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rudolph Martin, Hamburg 11, Brodschrangen 271111, folgendes Ausschlußurteil erk ill Das am 18. August 1939 in Hamburg für den dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer Pots⸗ dam in drei Ausfertigungen ausge⸗ stellte Konnossement mit dem Märk: DEGUSSA Os769gsti 1 (one) case imi- ration leather 162— kg, wiyd bezüg⸗ lich der zweiten und dritten Ausferti⸗ gung für kraftlos erklärt, unter Ver- urteilung der Antragstelle vin in die Kosten des e ene, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

50780

F 462/1939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 18. Januar 1940 auf An⸗ trag der Firma Süddeutsche Kabel⸗ werke, Zweigniederlassung der Ver⸗ einigte Deutsche Metallwerke A.⸗G., Mannheim, Waldhofstr. 244, vertreten durch die Firma Rohrbach K Co., Kos⸗ mos Transport⸗Kontor, Mannheim, Luisenring 10, folgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: „Die beiden in Ant⸗ werpen am 5. August 1939 in jeweils drei Ausfertigungen für den der Deut⸗ schen Dampfschifffahrts Gelellschaft Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer Liebenfels ausgestellten Konnossemente mit den Märken: 1) SkwW 9416 —– 20 Suren Karachi Made in Germany 5 cases copper wire (Insulated) 672 kg., 2) S. K. W. 9425 - 26 Suren Bombay Made in Germany 2 cases copper wire (Insulated) 276— kg. werden, und zwar beide bezüglich aller drei . für kraftlos er⸗ klärt, unter Verurteilung der Antrag⸗ stellerin die die Kosten des Verfahrens.“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

50781

F 40914939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 18. Januar 1940 auf An⸗ trag der Firma Johann Grodtmann, Hamburg 1, Glockengießerwall 165, fol⸗ gendes Ausschlußurteil erlassen; „Das in Hamhurg am 14. August 1939 in drei Ausfertigungen für den dem Nord⸗ deutschen Llohd in Bremen gehörenden Dampfer Potsdam“ ausgestellte Kon⸗ nossement mit, dem Märk: C. H. E. 1919 Hongkong 1 case Machine 16555 kg. wird bezüglich der zweiten und dritten Ausfertigung für kraftlos erklärt, unter Verurteilung der An= tragstellerin in die Kosten des Ver⸗ fahrens Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

50790 Beschl us.

Der am 5. April 1952 erteilte Erb⸗ schein nach dem rivatier Lothar Jouanne in Obernigk ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt.

Trebnitz, den 16. Ignuar 1940.

Amtsgericht. Anders.

M785)

Durch Ausschlußurtell vom 2. Ig⸗= nuar 1940 ist der venschollene Kauf mann Bruno Weitzmiann, geb. 5. Mal

1871, für tot erklärt worden. Als

nr. Rüppel & Sohn, Bremen, Langenstraße 39 40, 6 1. Die e def l en ie . men für den der Deutschen Da ö r . M777

er „Treuenfels“ aus⸗ Mär⸗ n: 1. JIBCA M 2535 N. C. JI. Co. in Germany

Todesta t ö 31. . festg ehe 6 Dezember 1911

mtsgericht Marienburg, Wpr. den 20. Januar 3 ö.

Durch Beschluß des Amtsgeri Berlin vom 16. Januar 19460 ichn Tod des Leutnants zur See Wol Robert Enver Mors, Fliegergru , am 8. Oktober 1914 zu hie ee rien lehrten und als Zeitpunkt desselben der 18. Qmuar 1958, 20,30 Uhr, festgestellt worden. 456. JI. 6. 39.

Berlin, den 15. Januar 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

x—ᷣ·· , 4. Oeffentliche

Zustellungen.

ö 795] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Gottfried Fabricius in Herrnhut (Sachs.), Löbauer Str. Ji, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Herrmann in eng, klagt gegen 53 Frau, Elfriede abricius geb. olz, wohnhaft 19 Wendover Court, Finchley Road, London N. W. 2, mil dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus S8§ 49, 55 des Ehegesetzes vom 6.7. 1938. Der Kläger ladet die Beklagte zur. mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des . Bautzen auf den 19. März 1940, 9 uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als r de mächtigten vertreten zu assen. autzen, den 83. Januar 1940, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

50791] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Wilhelm Kerzel Berlin, Schwäbische Straße 26, klagt gegen den Walter Quittner, . in Berlin, Unter den Linden 77, wegen Provisionsteilfordevung für Geschäfts⸗ verkauf mit dem Antrage auf Zahlung von 1500 HM nebst 5 v. H. Zinsen seit 1. Oktober 1933. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird Be— klagter vor das mn eich Berlin, Vene Friedrichstr. 12 15, J. Stockwerk, immer 151, auf den 18. März 40, gy Uhr, geladen. 49 C. 1409. 39. . Berlin, den 14. Dezember 1939. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.

ö 792] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Heidsieck u. Co., Mono⸗ ole. S. A. Naim. nnr ederlgssung ainz, vertreten durch Dirertes 5 shert . in Mainz, nig gegen die = eute Max Israel Guggenheim und Erna Sara geb. Zimmt, früher in Frankfurt am Main, jetzt mit unbe- kanntem Aufenthalt abwesend, wegen ,, mit dem An⸗ trage: 1. die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner zu verurteilen, an Klägerin Mö, 50 REM nebst 4 0⸗ Zinsen hieraus seit 30. November 1959 zu zahlen. 2. Den beklagten Ehemann weiter zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits werden die Be—⸗ klagten vor das . in Frank⸗ furt am Main auf den 14. ä rz 1840, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 110, Gerichts neubau, geladen. (14 C 1176/89.)

Frankfurt a. Main, den 20. Ja⸗ nuar 1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Abt. 14.

ö0olg4] Oeffentliche Zustellung.

Der frühere Reisevertreter Wilhelm Israel Lief, Köln, Brüsseler Str. 67, . gegen 1. Peter Heidenheim in zondon. 2. Frau Oskar Fischbein, Grete Sava geb. Heidenheim, früher in Köln, Ludolf⸗Camphausenstraße 34, jetzt in lästina, wegen Forderung von 1000 Re Provisions⸗- und Gehalts⸗ ansprüche nebst 40, Zinsen seit dem 1. . 1939 geklagt mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zur ahlung von 1000 KM nebst 4 0/o 3 fe dem 1. Juli 1939 zu ver⸗ urteilen. Die Beklagten werden hier- mit f dem auf den 2. April 19410, 9 Uhr, vor dem Arbeitsgericht Köln, Quatermarkt 1, Zimmer 12, anbe⸗ raumten Verhandlungstermin vor- eladen. Diese Klage mit Termins ö, wird hiermit zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt⸗ gemacht.

Köln, den 28. Januar 1910. Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

Verantwortlich:

6 den Amtlichen und Nichtamtlichen

eil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaltionellen Teil;

Rudolf gantz sch in Berlin⸗ Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei und

Verlags⸗Aktiengesellschaft,

Berlin. Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage u

nd eine JZentralhandels register⸗Beilago.

.

. 2 H

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Etat

des Portos abgegeben.

Erscheint an . ,. e, 6. . 33 monatlich 2,30 einschließlich 0, eitungsgebühr, aber ohne ö ; . t

, Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.0 MM monatlich. 6 ß (ö, = Anzeigen nimmt an die. Angeigenstelle Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8sW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 o, einzelne Beilagen 10 „. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

ö

SW 68, Wilhelmstraße 32. ; enem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal unterstrichen) oder dur k hervorgehoben werden sollen. Befristete . en müssen 3 Tagge vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h

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Reichs bankgirokonto Nr. 19183 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 23

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Berichtigungen der Liste der Vermögensträger, in deren Ver⸗ mögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeits⸗ front eingewiesen wurde, in Nr. 97 und 145/1938.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebent⸗ mittel für die Zuteilungsperiode vom 12. Februar bis 10. März 1940.

Bekanntmachung der Film⸗Oberprüfstelle über die Außerkraft⸗ setzung der Zulassung eines Films. ekanntmachung über Teil J, Nr. IS.

Preußen.

Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗ sammlung Nr. J.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Maric tiai na. Q ver in Nr. 97 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 28. April 1938 veröffent⸗ lichten Liste der auf Grund des 8 24 Abs. 4 des Gesetzes Über

die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

ͤ

Berlin, Sonnabend, den 27. Januar, abends

die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 . ILS. 1333) bekanntgegebenen Vermögensträger, in deren Vermögen die Vermögensderwaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen wurde, ist in Abschnitt IJ Buch⸗ stabe A Nr. 3b (Gewerkschaftshäuser) zu streichen:

Augsburger Volkshaus A. G., Augsburg. Berlin, den 21. Dezember 1939.

Der Reichsminister des Innern. J. V.: Turn e c.

Berichtigung.

9 der in Nr. 145 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 265. Juni 1938 veröffent⸗ lichten Liste der auf Grund des 5 24 Abf. 4 des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder

dem ne , von Vermögen vom 9. Dezember 1937

(Reichsgesetzbl. S S. 1333) bekanntgegebenen Vermögens⸗ träger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Dentschen Arbeitsfront eingewiesen wurde, ist in Abschnitt A Nr. 2 b 0e er fe aner zu streichen: . . Eisenacher Volkshaus G. m. b. H., Eisenach. Berlin, den 21. Dezember 193)9.

55 Der Reichsminister des Innern. e N T r m 3

Erlaß.

Betrifft: Durchführung des Kartenshftems für Lebens mittel für die Zuteilungsperiode vom 12. Februar bis 10. März 1940.

Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird folgendes an⸗ geordnet: Erster Abschnitt:

Die dem Verbraucher für die Zeit vom 12. Februar bis 10. März 1940 zustehenden Lebensmittelmengen: * J. Reichsbrotkarte

Gegenüber den Rationen der ö vom 15. Januar bis 11. Februar 1940 und den auf die einzelnen Abschnitte der Reichsbrotkarten und Brot⸗Zusatzkarten zu be⸗ ziehenden Mengen treten keine Veränderungen ein. Ebenso . die Mehlbezugsregelung für besondere Gebiete unver⸗ ändert.

Bei der Reichsbrotkarte für Kinder von 6—10 Jahren fallen die mit einem , 9 und dem Buchstaben B be⸗ eichneten Abschnitte fort. Die Karte ist gemäß dem anliegen⸗ ber Muster (Anlage I) zu gestalten ).

; II. Reichsfleischkarte

Die Rationen der Zuteilungsperiode vom 15. Januar bis 11. Februar 1940 bleiben unverändert.

Umgestaltung der Karten

Die Fleischkarten, die Fleischzusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter und die Zulagekarte sind gemäß den an⸗ liegenden Mustern (Anlagen 2 6) zu gestalten *).

Bei der Formgebung dieser Karten ist den Anregungen auf Vereinheitlichung der auf die Einzelabschnitte zu beziehen⸗ den Mengen und der Abschnittsgröße entsprochen worden. Die Karten enthalten abgesehen von den Abschnitten für be⸗ sondere Zuteilungen nur noch 50 g Abschnitte in gleicher Größe und 100 g Abschnitte in doppeltem ö. Dadurch wird die Sammlung, Ordnung und Abrechnung der Einzel⸗ abschnitte bei den Verteilern sowie die Kontrolle bei den Er— nährungsämtern wesentlich erleichtert.

Abtrennung der Einzelabschnitte

Die Feststellungen zahlreicher Ernährungsämter zeigen, daß die Metzger auf Grund des Bestellscheinfystems vielfach mit mehr Fleisch oder Fleischwaren beliefert werden, als von den Verbrauchern auf Einzelabschnitte gekauft wird. Diese Mehrlieferungen werden den Metzgern im allgemeinen wegen der Schwierigkeiten in der Durchführung der Kontrolle bei späteren ute lt igen nicht angerechnet. Die Metzger geben vielmehr die entsprechenden Mengen an Fleisch un Fleisch⸗ waren an Verbraucher ohne Fleischkarte oder über

Y Hier nicht mit abgedruckt.

die nach

der Fleischkarte zulässigen Mengen hinaus ab. Aus diesem Grunde haben sie in . auch die an den Bestellschein ebundenen Einzelabschnitte der Reichsfleischkarten für kee l, eren, und für Kinder bis zu 6 Jahren mit den Ernährungsämtern abzurechnen. Zu diesem Zweck sind diese Abschnitte nicht wie bisher unter Belassung an den Karten u entwerten, sondern wie die Abschnitte der rechten Karten⸗ eite abzutrennen und zu sammeln. Im in . einer er⸗ leichterten Handhabung der Karten sind auch diese bestellschein⸗ gebundenen Abschnitte mit punktierten Linien umrändert worden. Abgabe der Bestellscheine

Die Karteninhaber haben die ö für Fleisch wie bisher 6 vier Wochen im voraus bei den Verteilern abzugeben. Diese können die Abgabe der Bestellscheine nicht mehr auf der Rückseite der ,, Einzelabschnitte be⸗ stätigen, weil diese 3 ebenfalls bei den einzelnen e fen abzutrennen sind. Die Bestätigung hat daher 6 Ser e er nn durch Firmenaufdruck oder ⸗aufschri erfolgen.

dem t zu

Rationssãtze Wegen der Umgestaltung der Einzelabschnitte auf 50 und 100 g mußten die an sich unverändert gebliebenen Rations⸗ sätze neu auf die Karten verteilt werden. Auf die einzelnen Abschnitte der Reichsfleischkarte können nunmehr folgende Mengen bezogen werden: Nr. 1 Reichsfleischlarte für Normalverbraucher und für Kinder von 6— 14 Jahren 1. Auf jeden der mit 1, Il, III und IV bezeichneten Abschnitte der linken Kartenseite 100 g Fleisch oder Fleischwaren, auf jeden der mit 1, Ul, III und IV bezeichneten uh ch? e der rechten Kartenseite 50 g Fleisch oder Fleischwaren, auf den Abschnitt Fl1 125 g Fleisch oder Fleisch⸗

waren. Nr. 2

Ieleisch⸗Zusatzlarte für Schwerarbeiter

; uf jeden der Abschnitte 1, II, III und IV der linken Kartenseite 100 g Fleisch oder Fleischwaren, auf jeden der Abschnitte 1, Il, IIll und IV der rechten Kartenseite 50 g Fleisch oder Fleischwaren.

Nr. 3 Fleisch⸗Zusatzlarte für Schwerstarbeiter

linken Kartenseite 1060 g Fleisch oder Fleischwaren,

lau föch Cr gert zäyckherzulh' ffir dig“

Postschecktonto: Berlin 41821 1 940

2. 4 jeden der Abschnitte 1, II, III und IV der rechten Kartenseite 50 g Fleisch oder Fleischwaren.

Nr. 4 Reichsfleischkarte für Kinder bis zu 6 Jahren 1. Auf jeden der Abschnitte 1, Il, Il und IV 50 g Fleisch oder Fleischwaren,

2, auf den Abschnitt Fl 1 125 g Fleisch oder Fleisch⸗ waren.

Nr. 5 . Auf die Fl⸗-Abschnitte der Reichsfleischkarte ohne Mengen⸗

aufdruck bleiben Zuteilungen vorbehalten.

III. Reichsfettkarten

Die für die Zuteilungsperiode vom 15. Januar bis

11. Februar 1940 festgesetzten Fett⸗ und Käserationen bleiben unverändert.

Die auf die Fettkarten ausgegebene Sonderzuteilung von

125 g Kakaopulver für Kinder aller Altersklassen beträgt in Zukunft 62,5 g (i, K).

Keine Bestellscheinpflicht für Schlachtfette

Mit meinem Erlaß vom 3. Januar 1940 II. 60 1—30 ist die k für Schlachtfette für die ende Zuteilungsperiode aufgehoben worden, Die en, kirn ih och 12. Februar bis 10. März 1940 Freizügigkeit beim Bezuge von Schweineschmalz, Speck und Talg mit der , , . daß in erster Linie bei dem Metzger gekauft werden soll, bei dem der Fleischbedarf gedeckt wird. Demgemäß ist der Bestellschein für diese Fette auf der Fettkarte für Normalverbraucher und

den Fettzusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter fort⸗

gefallen. Die Verteiler haben die Einzelabschnitte über Schweineschmalz oder Speck oder Talg dem punktierten Linienaufdruck entsprechend abzutrennen und zu sammeln. Diese Abschnitte bilden die Grundlage für die Abrechnung mit den Ernährungsämtern. Da die bei den ö aus den laufenden Schlachtungen anfallenden Schlachtfette zur Bedarfsdeckung ausreichen, sind Bezugscheine auf Schlachtfette 2 lich nicht auszustellen. Die Wiedereinführung des estellscheins für Schlachtfette bleibt bei veränderter Markt⸗ lage vorbehalten.

Umgestaltung der Karten

Die zur Zeit gültige Reichsfettkarte für Normal⸗ verbraucher hat zur Erleichterung der Werkküchen⸗ und Kantinenverpflegung mit Margarine, Kunstspeisefett und Speiseöl einen Bestellschein über 169 g 6 zwei Einzel⸗ abschnitten über je 80 g sowie einen Bestellschein über 152,5 g, zu dem zwei Einzelabschnitte über 62,„ g (C, K) und 96 g gehören. Dieser Abschnitt über 90 g ist bei der Umgestaltung der Karte, wie das anliegende Muster (An⸗ lage 7) zeigt, in 18 nicht mehr bestellscheingebundene Eßschn te über je 5 g aufgeteilt, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, ohne Umtausch ihrer Haushaltskarten in Reife⸗ und Gaststättenkarten ihre Mahlzeiten gelegentlich in Gaststätten einzunehmen oder sich auf kürzeren Reisen zu verpflegen. Die Verteiler haben die mit punktierten Linien umränderten Einzelabschnitte über je 5 g bei der Einlösung durch die Verbraucher abzutrennen; diese Abschnitte bilden die Abrechnungs- und Belieferungsgrundlage für die Ver⸗ teilungsstellen. Dies gilt auch für den über 62, g Ge n) Margarine oder Speiseöl lautenden Einzelabschnitt, der eben⸗ falls nicht mehr bestellscheingebunden ist. Von den zur Aus⸗ gabe gelangenden Margarine⸗ oder Speiseölmengen sind also nur 160 g an den ef ein ebunden, zu dem zwei auf je zwei Wochen gestellte Einzelabschnitte über je 80 g ge⸗ hören, die wie bisher unter Belassung an der Karte zu ent⸗ werten sind. Wenn diese Abschnitte nicht für die n, in Kantinen, Werkküchen oder Gaststätten benutzt werden, ist es zur Erleichterung des Abwiegens zweckmäßig, auf jeden dieser ie. über 80 g zusammen mit je neun Abschnitten über j g 125 g Margarine in einer Menge zu beziehen. Die Karten enthalten einen , d, ,. aufklärenden Hinweis. Damit nuf die über 5 g lautenden Einzelabschnitte nicht geringfügige Mengen Speiseöl vom Einzelhändler abzu⸗ geben sind, berechtigen diese Abschnitte, wie aus ihrer Be⸗ zeichnung zu ersehen ist, nur zum Bezuge von Margarine.

Die aus dem Wegfall der Bestellscheinpflicht für die Schlachtfette ,, gewordene Neugestaltung der Fett⸗ zusatzlaärten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter ist aus den

Auf jeden der Abschnitte J. Il, IJ und I der anltez enden Mustern (Anlagen 8 9) zu ersehen H. ) 1

*) Hier nicht mit abgedruckt.