1940 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 19409. S. 2

Oppenheimer, Siegfried, geb. am 5. November 1924 in Nürnberg,

Owerynski, genannt Koehler, Carl, geb. am 26. Dezember 1884 in Rendsburg, . ö ‚Owerynsfki, Hermine Sophie Minna, geb. Böß⸗

mann, geb. am 6. Oktober 1883 in Elausthal⸗ Panne s, Friedrich Gustav, geb. am 23. September 1900 in Essen, ĩ ö Siegfried Israel, geb. am 12. Februar 1892 in Stettin, ;

Pineus, Erla, geb. Fechtner, gesch. Biesenthal, geb. am 4. September 1897 in Stolzenhagen,

8. Rochocz, Heinz Israel, geb. am 3. November 1903 in Potsdam, ;

g. Rochocz, Ruth Sara, geb, Pagelsohn, geb. am . Oltober 1912 in Landsberg / Warthe⸗ RosFenthal, Josef, geb. am g. August 1899 in Würzburg,

21. Rofendhal, Erna Amalie Anna Martha Gertrud, geb. Mießnet, geb. am 2. November 1901 in Dämnitz

Mecklenburg ⸗Schwerin), .

22. Ru ez, Ludwig Ferdinand, geb. am 10. Mai 1885 in altchen .

23. Ru ez, Zdenka, geb. Mariska, geb. am 8. Februar 1883 in Meronitz (Böhmen), ö

24. Ru ez, Ludwig, geb. am 21. August 1910 in München,

25. Sabor, Hans Israel, geb. am 21. Juli 1903 in Erfurt, .

Saeftow, Theodora, geb. Brey, geb. am 11. No⸗ vember 1905 in Gelsenkirchen,

Seebach, Edmund Karl Heinrich, geb. am 30. No⸗ vember 1904 in Bremen,

Servos, Meta Sara, geb. am 25. Juni 1918 in Anrath (Krs. Kempen),

)J. Sie sel, Louis, geb. am 19. Juni 1879 in Ober⸗ Mockstadt (Krs. Büdingen), ?

Sie sel, Wilhelmine, geb. Gottlieb, geb. am 29. Mai 1873 in Nahbollenbach,

Simon te in, Gertrud, geb. am 3. September 1907 in Berlin,

32. Si monstein, Kurt, geb. am 28. Juli 1901 in Berlin, .

33. Schenkolewski, Meier, geb. am 7. Februar 1904 in Hamburg,

34. Schiftan, Adolf Israel, geb. am 13. März 1890 in Karlsmarkt (Krs. Brieg),

35. Schiftan, Paula Sara, geb. Schüftan, geb. am 25. August 1895 in Schwierz (Krs. Namslau), Schlesinger, Walter Israel, geb. am 6. August 1906 in Delitzsch (M. B. Merseburg),

37. Schmeer, Helmuth Ludwig, geb. am 16. Dezember

1916 in Kirkel⸗Neuhäusel (rs. Homburg), Sch nul, Leo Israel, geb. am 19. Juli 1904 in Schlochau / Westpr., Schönfeld, Julius Friedrich Israel, geb. am 15. Januar 1890 in Neustadt a. d. Weinstraße, ; Schüler, Berthold Israel, geb. am 17. September 1887 in Düsseldorf,

Schüler, Ludwig-Hans Israel, geb. am 28. August 1929 in Düsseldorf,

Schüler, Lore Sara, geb. am 29. Juli 1925 in Düsseldorf,

Schüler, Ernst Israel, geb. am 26. Februar 1882 in Düsseldorf, . Schüler, Alice Sara, geb. Cohn, geb. am 30. Juli 1889 in Magdeburg.

Schülter, Hilde Sara, geb. am 18. Februar 1911 in Düsseldorf,

Steinthal, Hugo, geb. am 27. Juli 1893 in Saar⸗ brücken⸗St. Johann,

Steinthal, Vally Marie Rosa, geb. Karfunkel⸗ stein, geb. am 7. Februar 18965 in Breslau,

Steinthal, Erna Klara, geb. am 1. Mai 1926 in Saarbrücken,

Steinthal, Peter Josef, geb. am 8. Dezember 1927 in Saarbrücken,

Steinwasser, Martin Israel, geb. am 15. Fe⸗ bruar 1876 in Wanne-Eickel,

Steinwasser, Meta Sara, geb. Heimann, geb. am 5. September 1880 in Mülheim / Ruhr,

2. Steinwasser, Mathilde Ellen, geb. am 23. Juli 1913 in Mülheim / Ruhr,

Stöckl, Johann Baptist, geb. am 31. August 1909 in St. Leonhard (Gde. Kling, Krs. Wasserburg),

54. Strauß, Gottfried, geb. am 15. Juni 1907 in Kulmbach,

55. Strauß, Irene, geb. Meyer, geb. am 10. November 1911 in srinne gle hr

55. Strauß, Julius Israel, geb. am 1. September 1895 in Bad Kreuznach,

57. Striemer, Sidonie Sara, geb. Mittwoch, geb. am 14. November 1881 in Schrimm,

58. Strie mer, Edgar Israel, geb. am 14. Januar 1906 in Berlin,

59. Tuchscheerer, Emil Edwin, geb. am 13. Januar 1899 in Ansprung b. Zöbli .

60. Wolfs ky, Fritz, geb. am 30. März 1914 in Berlin⸗ Wilmersdorf,

Zirker, Max, geb. am 25. Februar 1891 in Wy⸗ schanow (Krs. Kempen). ,

Berlin, den 25. Januar 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. V: Pfundtner.

Erlaß = über Kurzarbeiterunterstützung.

Vom 24. Januar 1940.

Nach der bisherigen Regelung konnte Kurzarbeiterunter— stützung nur den Volksgenossen gewährt werden, die in einer Doppelwoche wegen Arbeitsmangels weniger als 80 Arbeits⸗ stunden beschäftigt waren. dem Familienstand 50 100 v. H. des ,. ieds zwischen dem tatsächlich erzielten und demjenigen Arbeitsentgelt, das in 80 Stunden erzielt worden wäre (68 4 u. 5 der Verord⸗ nung über Kurzarbeiterunterstützung vom 18. September 1939, Reichsgesetzbl. 1 S. 18650).

Diese Regelung war abgestellt auf eine normale Arbeits⸗ zeit von 43 Stunden in der Woche. Um insbesondere auch in

Die Unterstützung betrug nach

währen, in denen die betriebsübliche Arbeitszeit über 48 Stun⸗ den hinausgeht, lasse ich zu, daß die Kurzarbeiterunterstützung bereits gewährt wird, wenn der Kurzarbeiter weniger als 26 Stunden in der Doppelwoche arbeitet; jedoch ist Voraus⸗ setzung für die Unterstützung, daß mindestens ein Sechstel der betriebsüblichen Arbeitszeit für den Kurzarbeiter wegen Arbeitsmangels ausfällt. Die Kurzarbeiterunterstützung be⸗ trägt für die Doppelwoche 50 v. H. des Unterschieds zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und fünf Sechstel des Entgelts, das der Kurzarbeiter in der betriebsüblichen Arbeits- 3. erzielt hätte. 3 jeden Angehörigen des Kurzarbeiters, er von ihm unterhalten wird, erhöht sich die Kurzarbeiter⸗ unterstützung um 16 v. H. dieses Unterschieds, bis fünf Sechstel des vollen Arbeitsentgelts für die betriebsübliche Arbeitszeit in der Doppelwoche erreicht sind. Als betriebsüblich gilt die Arbeitszeit, die in den letzten vier Wochen vor der Kurzarbeit bestand. Die Vorschrift über die Höchstsätze der Kurzarbeiter⸗ unterstützung (G 5 Abs. 3 der Verordnung über Kurzarbeiter⸗ unterstützung) ist bis auf weiteres nicht anzuwenden. In der Anzeige nach 57 Abs. 2 der Verordnung über Kurzarbeiter⸗ unterstützung hat der Führer des Betriebs zu bestätigen, daß von der Mehrarbeit der Gefolgschaft weniger als fünf Sechstel der betriebsüblichen Arbeitszeit und weniger als 96 Stunden gearbeitet wird. Im übrigen bleiben die Vorschriften der Verordnung unberührt.

Diese Regelung gilt mit Wirkung vom Beginn der Lohn⸗ woche oder, wenn Kurzarbeiterunterstützung Ee nt gezahlt wurde, vom Beginn der Doppelwoche an, in die der 22. Ja⸗ nuar 1940 fällt.

Berlin, den 24. Januar 1940.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Beisiegel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §S§ 1,3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. 5. 1939 (RGBl. 1 S. 911), in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 12. 7. 1939 La 1594/353810 und des Reichsstatthalters im Sude⸗ tengau vom 29. 8. 1939 III Wi / d. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der

1. Dr. Emil Heller, geb. 13. 2. 1894 zu Lobositz, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau,

2. Paul Glaser, geb. 5. 5. 1883 zu Teschnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

3. Erich Wittenberg, geb. 3. 5. 1901 zu Aussig, und seiner Ehefrau Julie, Gertrude, geb. Hirsch, geb. ai. 19609 zu Dux, beide zuletzt wh aft gewesen in

ussig,

Max Freund, geb. 16. 7. 1876 zu Teplitz-Schönau, uletzt wohnhaft gewesen daselbst, .

; ider Wassermann, geb. 2. 8. 1889 zu Weiß. Podol, und feiner Ehefrau Karoline, geb. 31. 3. 1895 zu Reichenberg, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,

Otto Wahle, get 29. 7. 1869 zu . und seiner Ehefrau Adelheid geb. Slappel, geb. 20. 5. 1877 zu Kysperk, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗ Schönau, .

Siegmund Urabin, geb. 5. 1. 1899 zu Gablonz, zu⸗

. wohnhaft gewesen daselbst, g

Theodor Steier, geb. 30. 11. 1876 zu Gablonz, zu⸗

letzt wohnhaft gewesen daselbst, . Friedrich Lederer, geb. 10. 11. 1878 zu Böhm. amnitz, und seiner Ehefrau Ida, geb. Strenitz, geb. 1. 5. 1891 zu Jungbunzlau, beide zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Teplitz⸗Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 18. Januar 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz.

Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. (Beschränkung der Bevorratung.)

Vom 217. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. . 1935 (RGBl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachun Sstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger u reu⸗ k r Staatsanzeiger Nr. 20 vom 7. September 1934) in

erbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) ordne ich mit Zustimmung des Herrn che wi n gn mn gen an:

§1.

Gewerblichen Unternehmungen, Behörden und Dienst⸗ stellen jeglicher Art ist die Bevorratung mit Papier und e, aller Sorten über einen voraussichtlichen Bedarf von mehr als 8 Monaten und die Bestellung über einen Verbrauch von 3 Monaten hinaus verboten.

Das Verbot hat die Wirkung, daß Bestellungen so lange nicht vorgenommen werden dürfen, als der Bestand an bereits bestellten, aber noch nicht ausgelieferten Aufträgen die oben⸗ genannten Höchstmengen übersteigt.

Lieferungsfristen bereits erteilter Aufträge müssen den Bestimmungen von Absatz 1 angepaßt werden.

. 8 2. Die Regelung betrifft nicht die NS Del. und ihre Glie⸗ derungen. Hierfilr wird der Herr Reichsschatzmeister eine ent⸗ sprechende Anorbnung erlassen.

8 3. . Eine Bevorratung über den in 1 genannten Zeitpunkt hinaus ist nur mit Genehmiguig der dich ln für Papier ulässig. Diese kann erteilt werden, wenn der normale Ge⸗ hen trieb nachweislich eine größere Lagerhaltung erforder⸗

lich macht. 84 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

denjenigen Fällen eine ausreichende Kurzarbeiterhilfe zu ge⸗

den Vorschriften der sz 10, 12–=16 dnnn . . 4 der en nung über den §5.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent— lichung im Deutschen Reichsanzei ] i an eig, n ö chsanzeiger und Preußischen Staats⸗

Berlin, den 27. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. . Dorn.

Anordnung V 38

der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Neldepflicht und Veräußerungsbeschränkung für Edelsteine, gere eff g und echte Perlen)

vom 29. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt 1 S 1439) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ in vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger nud Preußischer , Nr. 209 vom J. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

. §51 Begriffsbestim mung.

Unter die Vorschriften dieser Anordnung fallen rohe und geschliffene Diamanten für Schmuckzwecke; natürliche, rohe und geschliffene echte Rubine, Saphire, Smaragde, Chryso⸗ berylle, Alexandrite, Saphir⸗Katzenaugen, Chrysoberyll⸗ Katzenaugen und Zirkone, echte 2 mit Ausnahme von bereits gefaßten Steinen und Perlen und von Perlenschnüren.

§8 2 Meldepflicht.

(I) Wer gewerbsmäßig die im 51 genannten Waren be⸗ oder verarbeitet oder wer gewerbsmäßig damit handelt, hat der Reichsstelle für Waren verschiedener Art, Berlin SW 68, Hede⸗ mannstr. 10, den am Tage des Inkrafttretens dieser Anord⸗ nung im Reichsgebiet mit Ausnahme des Protektorats Böh⸗ men und Mähren vorhandenen Bestand zu melden ohne Rück⸗ icht darauf, ob ihm die Waren gehören oder ob er sie für einen

ritten in Verwahrung hat.

9 Vordrucke für die Bestandsmeldungen sind bei der Reichsstelle anzufordern.

583

Beräußerungsgenehmigungen.

(1) Die in 8 1 aufgeführten Waren dürfen nur mit Ge⸗ nehmigung der Reichsstelle veräußert werden.

() Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder

Auflagen erteilt werden.

(8) Vordrucke für Anträge auf drr, ee, . äuße rung ungefaßter Steine uünd Perlen sind bei dar Reichs⸗ stelle anzufordern.

5 4 f

Strafbestimmung.

,,,, egen die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 55 10. 1315 der Verordnung über den Warenverkehr.

§85 Inkrafttreten.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Vexöffent lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.

Berlin, den 29. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art.

Heimer.

2. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung hl ulassung von Austauschgerbstoffen)

vom 26. Januar 1940.

Gemäß § 6 Absatz 1 der Anordnung 61 der Reichs stelle für a e . 27. Oktober 1935 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preuß. Staatsanz. Nr. 253 vom 78. Oktober 13 wird bekanntgemacht:

1. Gemäß S8 5, 7 Absatz 2 der Anordnung 61 der em fed 3. Lederwirtschaft wird unter den in iffer 3 aufgeführten Auflagen als Austauschgerb⸗ en zugelassen: =

e n . V, . Hersteller: Oranienburger hemische Fabrik A.⸗G. Berlin⸗Charlottenburg.

g. Die Zulassung erfolgt nur für die Lederklasse IIIt 52 , en der Häutegruppen F und G. . 8. Ziffer 8 der 1. Bekanntmachung der Reichsstelle für eberwirtschaft zur Anordnung 61 Gela g von ,,, m, veröffentlicht im Deutschen Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 294 vom

16. Dezember 1939 gilt entsprechend.

Berlin, den 26. Januar 1940.

Der Reichs beauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.

Betanntmachung. Die am . Januar 1949 ausgegebene Nummer 19 deln NReichõgesetzblatts, Teil J, enthält: . ö. . : die Verso r v n : beg e nenn g. ö. 3 n wg er rn g e . , . 36 rung des Münzgesetzes im Reichsgach

udetenland. Vom 19. Januar 1940. 1 Verovdnung ur Einführung des Gesetzes r Bekämp der Geschlechtstrankheiten in der Ostmark. Vom 23. Januar, Verordnung über den Grunderwerb durch Ausländer in Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 28. Januar 64.

zur Ver⸗

2

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr 24 vom 29. Januar 1940. S. 3

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis:; 0, 15 Re, Postversen⸗ dungs 6. O, 9 EM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 29. Januar 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

WMichtamtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

In Ergänzung der Bekanntmachung der Handelsvertre⸗ tung der ÜdSSR. in Deutschland, Berlin R Iö, Lietzen⸗ burger Straße 11, im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1934 erhalten:

das Recht der ersten Unterschrift:

Herr Alexander Sosunov, Bevollmächtigter der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland in Prag,

das Recht der zweiten Unterschrift: Herr Pjotr Uljanov, Hauptbuchhalter des Bevoll⸗

Preisbildung und Sozialpolitik.

Ministerialdirektor Dr. Flottmann veröffentlicht im Reichsarbeitsblatt Nr. 3 einen Artikel über Preisbildung und Sozialpolitik. Wir entnehmen diesem Artikel folgenden Auszug, in dem sich Dr. Flottmann mit der Beurteilung lohnpolitischer 1 seitens des Reichskommissars für die Preisbildung befaßt:

Bei der Beurteilung lohnpolitischer Maßnahmen hat die Preisbehörde immer von der Fragestellung auszugehen, ob der im Einzelfall gewährte Lohnvorteil nicht im Wege der Kaufkraft⸗ minderung mehr als aufgehoben wird und sich infolgedessen vom , Gesichtspunkt aus gesehen schädigend auswirkt.

rundsatz muß sein, daß Veränderungen des Arbeitseinkommens, ofern h. sich als notwendig herausstellen, nur kontrolliert vor ich gehen sollen. Die Durchführung dieses Grundsatzes war sedoch nur in beschränktem Umfange sicher sstellt. Da die staat⸗ liche Wirtschaftsführung gewisse Vorgänge des Wirtschaftsablaufs unbeaufsichtigt ließ, war das Gesetz von Angebot und Nachfrage mit der ihm eigentümlichen Bewertung knapper Wirtschaftsgüter nicht völlig . . gesetzt. So brachte der Wirtschafts ausbau in einzelnen Wirtschaftszweigen einen besonders starken Bedarf nach Arbeitskraft mit sich, der zu einer fortschreitenden tatsächlichen . des Tariflohnsystems führte. Es bestand die Gefahr, daß gewisse Gruppen Lohnerhöhungen erhielten, für die kein wirklich begründeter Anlaß bestand. Diese Lohnerhöhungen erfolgten insoweit auf Kosten der anderen Einkommensempfänger, als sie Preiserhöhungen auslösten, Mit einer rein passiven Ein⸗= stellung der Preispolitik solchen Erscheinungen gegenüber ist es allerdings nicht getan. Erkennt man dem Gesetz von Angebor und Nachfrage auf gewissen Gebieten ö so besteht die Gefahr, daß die damit ausgelösten wirtschaftlichen Kräfte sich letzten Endes stärker . als die stagtlichen Schutzwälle. Der Preietanrmissar hat es daher als seine Pflicht angesehen, auf die Gestaltung der Preisbestimmungsgründe aktiven Einfluß zu nehmen und die zuständigen Wirtschaftsressorts auf die nach seiner Auffassung vorhandenen Möglichkeiten der Abhilfe hinzuweisen. Er war sich der Tatsache bewußt, daß die Entwicklung mit reinen Preismaßnahmen allein nicht in die richtigen Bahnen zurück⸗ zulenken war.

Die Forderung des Reichskommissars nach Abhilfe entsprach sowohl sozial⸗ als 3 wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten. Sozialpolitisch gesehen handelte es sich um die Verhinderung einer ungerechten und vom einzelnen Bolksgenossen nicht ver⸗ standenen Einkommensverschiebung. Wirtschaftspolitisch gesehen brachte diese Entwicklung die Gefahr einer Erhöhung des Kosten⸗ gefüges und einer Geldentwertung mit entsprechender Kaufkraft⸗ zerrüttung mit sich, Probleme, mit denen sich die staatliche Preis⸗ politik ständig auseinanderzusetzen hatte.

Die zur Bekämpfung dieser Erscheinungen in den beiden letzten Jahren n,, . Vorschläge haben samtlich eine Inten⸗ sivierung und Vertiefung der staatlichen Wirtschaftsführung zum

.

mächtigten der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland in Prag. Berlin, den 26. Januar 1940.

Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. Rechtsabteilung.

Lebedew.

Nr. 3 des Reichsministerialblatts vom 26. Januar 1940 ist soeben . und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Konsulatwesen: men, und Erlöschen von Exequaturerteilungen. —Bestellung zum Konsularagenten. Polizeiwesen; Bekannt⸗ machung über die Erklärung von Nordseeinseln zu Sicherungs⸗ bereichen. Schiffahrt Bestrafung von Uebertretungen schiff⸗ fahrtpolizeilicher Vorschriften im Rei h gr Sudetenland. Steuer- und. Zollwesen; Verordnung über die Bewertung be— bauter Grundstücke im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Bekanntmachung über die Einheitsbewertung des land un forstwirtschaftlichen Vermögens im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vexordnung über die Verwaltung der Grund⸗ erwerbsteuer in den Ostgebieten des Oberfingnzbezirks Troppau. Volksgesundheit: Umbenennung einer Aerztlichen Bezirks⸗ vereinigung.

aftsteil.

Ziele. Planmäßiger Einsatz von Material, Arbeit und Produk⸗ tionsmitteln ist ,, für eine Steigerung der Produk⸗ tion und damit des Soziglprodukts und des Anteils, der dem ein⸗ zelnen Volksgenossen kraft ,, Kaufkraft daran zukommt. Da⸗ mit ergab sich die Notwendigkeit, den Arbeitseinsatz durch weit⸗ gehende Kontrolle des Arbeitsplatzwechsels und durch zwangsweise Zuweisung von Arbeitskräften in erhöhtem Umfange zu steuern. Diese Maßnahmen mußten einen allgemeinen r er einleiten. Bewirtschaftungsmaßnahmen einerseits und Lohn- und Preisstop andererseits werden vereint die für die Durchführung des Vier⸗ jahres plans notwendige Stabilität des Preis- und Lohngefüges sicherstellen.

Alus dieser Einstellung heraus hat der Reichs kommissar für die Preisbildung die einschlägigen Maßnahmen des Neichsarbeits⸗ ministers, insbesondere die Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 1. September 1939, begrüßt. Diese Verordnung wird dann zur vollen Auswirkung gelangen können, wenn in Gestalt einer umfassenden Auftragslenkung der notwen⸗ dige Unterbau geschaffen ist. Die seitens des Generalbevollmäch⸗ tigten für die Bauwirtschaft eingeleiteten Maßnahmen müssen in dieser Beziehung als vielversprechend und richtungweisend ange⸗ sehen werden.

Die hier erörterten Maßnahmen sowie der vom Reichs⸗ arbeits minister inzwischen ausgesprochene . leiten zur Kriegswirtschaft über. Im heutigen Deutschland stellt die Kriegs= wirtschaft lediglich eine Fortbildung bestehender Verhältnisse und eine Fortführung bereits vorhandener Entwicklungslinien dar. Die im Zelchen' des Vierjahresplans geltende Forderung auf Stabilität des . und Preisgefüges muß unter kriegswirt⸗ schaftlichen Verhältnissen erhöhten AÄnspruch auf. Geltung er= heben. Weniger denn je zuvor kann die deutsche Wirtschaft Kostenerhöhungen als Folge von Lohnerhöhungen tragen.

Ceipziger Messetreffen Technit und Bau.

Zur Leipziger Frühjahrsmesse wird am Mittwoch, dem 6. März 1945, im Central⸗Theater zu Leipzig ein Messetreffen stattfinden, das allen Interessenten der 3 eine spätere Zeit verlegten Großen Technischen Messe und Baumesse Gelegenheit zu einer Aussprache über . und w ragen geben wird. rch bewährte Maßnahmen wird dafür gesorgt, daß sich die Geschäftsfreunde trotz des erwarteten großen uf ag under Veranstaltung auch tatsächlich finden und bequem aus⸗ ö können. Das Büro des Messetreffens wird die Auskunfts⸗ und Beratungsftellen des messeamtlichen Messedienstes sowie zahl⸗ reicher Gliederungen der gewerblichen Wirtschaft umfassen und u. a. für den Nachweis geeigneter Bezugsquellen zur Verfügung stehen. Es besteht somit die Gewähr, daß dieses Messetreffen allen Aus= stellern ünd Einkäufern der Technischen Messe auch außerhalb des gewohnten Rahmens der Messehallen und Freiflächen eine für beide Tiele wichtige und wertvolle Fühlungnahme vermittelt.

Wirtschaft des Auslandes.

Weitere Erhöhung der französischen Sisenpreise.

Paris, 2. Januar. Auf die ab 12. Januar verkauften Eisenerzeugnisse wird jetzt in Frankreich nachträglich ein weiterer Aufschlag erhoben, und zwar m der Kompensationskasse, die die sich aus diesem k chlag ergebenden Summen unter die Eisenimporteure zu verteilen hat. Dieser Ausgleich ist notwendig geworden, weil die Importpreise viel ö. sind als die in n g,. Inlandspreise. ese neuen Aufschläge werden also nicht den Erzeugern zugute kommen und der Vertenerung der Ge⸗ ee , r nicht Rechnung tragen. Nachträglich werden jetzt . Zuschläge auf die französischen Inlanöspreise erhoben: Halbzeug 55 fres, Träger 66 fres, Stabeisen 69 . Geschoß⸗ stahl 1091 fres., Röhrenstahl 1091 fres,, warmgewalzte Bandeisen 4 fres, Röhrenstreifen 79 fres, Normalspurschinen So- fres., Walzdraht 77 fres, Schwarzbleche 3 fres., Universaleisen 77 fres., kaltgewalztes Bandeisen 16 fres je Tonne.

Aus der luxemburgischen Eiseninduftrie.

Luxemburg, N. Januar. Die luxemburgische Eisenindustrie hat seit etwa 14 Tagen eine leichte , , der Nachfrage zu verzeichnen. Ihr Auftragsbestand sichert ihr jeboch noch Arbeit bis Ende Februar. Die Aussichten werden mit einem gewissen Optimismus beurteilt, der lediglich durch die ungewissen rodul⸗ tionsmöglichkeiten etwas gedämpft wird. Die zuletzt eingetretene n n der Koksversorgung hat jedoch zur unmittelbaren

olge bt, daß die Maßnahmen, die für die Produktionsein⸗ ränkung getroffen worden waren, verschoben werden konnten. Möglicherweise braucht man er,, t mehr darauf zurück⸗ zugreifen, wenn die aus ländischen Kokslieferungen regelmäßig und e, .. bleiben. Augenblicklich ergeben sich natürlich auch in Luxemburg aus der großen Kälte Transport⸗ und Versand⸗

,. ten, die aber voraussichtlich bald behoben werden

Die wirtschaftliche Lage in Finnland.

elsinki. 29. Januar. Der Krieg hat für Finnland eine gel i en- sowie Ein- und un git olle mit sich gebracht. Fin Privatwagen besteht Fahrverbot, sedoch werden auf Antrag . die Polizeibehörden wöchentlich Benzinzuteisungen in be— sonderen Fällen gewährt. Sin großer Tell der Lastwagen und

V

Autobusse ist auf , umgestellt. Der in Finnland wesentliche Autobus⸗NUeberlandderkehr hat daher kaum gelitten. Finnland ist mit 8 der wichtigen tapelwaren und Lebens⸗ mittel Selbstversorger. Von der Avmee wurden sämtliche Vor= räte an Hülfenfrüchten beschlagnahmt; andere Lebensmittel und Denußwaren sind im Preise leicht gestiegen, wie Tabak um etwa 20 3; die Fleischpreise dagegen sind en. Der letzte Ver⸗ eech n,, vom 265. Januar betrug 183,4, der Gesamt⸗ ndex 122,4.

Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernottz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ 1 . , auf 74,00 RA (am 27. Januar auf 74, 00 RA)

r g.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertp apiermãrtten.

Devisen. Prag, 27. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 15,853, Berlin Zurich 665,50, Oslo 664,59, Kopenhagen sb / bo London Uö,snio-⸗5 WMadrid? =, Mailand 155 5. New Hort z zj, Paris 6öö,72*), Stockholm 696,00, Brüssei 498, So, Polnische Noten Beigrab 66, 00, bee, Warschau —. Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr. ö B udapest, 27. Januar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 183, 45, Berün 136, 20, Bukarest 34,50, London 13,7, Mailand 17,752, New York 345.335, Paris 7, 8l, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 7,45, Slowakei 9, 65.

London, 29. Januar. (D. N. B.) Nem York 402,59 -

zog, So, Paris 176, 5o -176, 76, Berlin —— Spanien (Freiv.) zo 60 B., Amsterbam JI63 „58, Brüssel 25,10 28,85, Italien Freiv.) 8, 50, Schweiz 17,85 1796, e, , . (Freiv. ) 20, 50 B. leasen zo, ss A6, Ts, Bslo i, C6-= 11,3, Buenss Mires soffiß) N, 40 - 17,65, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3, 9 B.

Paris, 27J. Januar: Geschlossen. (D. N. B.)

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

26 Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 29. Januar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Driginalhüuttenaluminium, 309 olo in Blöcken; ..... 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 009... 9228 228 137 Reinnickel, 98 99 ,... Antimon · Regulus. ö Feinsilber .

RA für 100 kg

36 0 38 ho

fein

In Vlrlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

——

29. Januar 27. Januar Geld Brief Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) UL ägypt. Pfd. . 6 Afghanistan (Labulh. 100 Afghani 18,3 18,77 18,3 18,B77 Argentinien (Buenos

Aires) 1Pav.Pes. O,5z; 0,567 O0, 5663 0,6567 Australien (Sydney) 1 austr. Pf. . . Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) 100 Belga 42,24 42,7 42,8 42,26 Brasilien (Rio

Janeiro) 1᷑ Milreis o, 130 O, 1321 0, 130 O0, 132 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien . Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,47 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,05 48,15 48,095 48,15 England (London) .. engl. Pfd. 3 . Estland

(Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinkih. . 100 finnl. N. 5,045 5,055 Frankreich (Paris) . 100 Fres. . . Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 2, 357 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,22 132,18 132,22 132,48 Iran (Teheran) ... 100 Rials 1459 14,51 14559 14,61 Island (Reykjavik) . 100 isl. Er. 38, 38,39 38,301 38,39 Italien (Rom und

Mailand) 100 Lire 13,099 13,1 13,599 13, 11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen o, 583 0,585 O0, 583 0, 5858 Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb) . 100 Dinar 5,594 5,706 5,694 5, 706 Kanada (Montreal. 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) .... 100 Lats 48, I5 48,85 48,ů 5 48,85

Litauen (Kowno / Kaunas) 100 Litas 41,99 42,02 41,00 42,02 10,545 10, 56

100 estn. Kr. 62,4 62,56 62,44 62,56 5.ods . 5,055

Luxemburg (Luxem⸗ burg) 100 lux. Fr. 10,õůß6 10,58 Neuseeland (Welling⸗ ton) Lneuseel. Pf. . Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,59 56,59 56,71 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9, 141 ö 9, 141 9, 159

Rumänien (Bukarest) 100 Lei . ö

Schweden (Stockholm und Göteborg) ... 100 Kronen 59,9 59,41 59,29 59,41 Schweiz (Zürich, ; Basel und Bern) .. 100 Franken 55,6 55,98 55,86 55,98 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen s, 591 8,609 8,591 8, 509

Spanien (Madrid u. 100 Peseten 25,61 28,57 26,51 256,67

Barcelona)

Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul) ... 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest). 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 9119 0,921 0,919 0,9g21 Verein. Staaten von ö

Amerika (NewYork ] 1 Dollar 2,491 2,4951 2,491 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurser Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9,89 9, 91 Frankreich . 5,611 Australien, Neuseeland Briisch⸗Mnb len.. Kanada e ee e e eee ee e e e

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

29. Januar 27. Januar Brief Geld Brief Sovereigns ; 20,46 20,38 20,4 20 Franes⸗Stücke ... f 15,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars ...... ĩ 4,205 4,1885 4,206 Aegyptische ...... 1 ägypt. Pfd. 8,77 8,73 8,77 Amerikanische: 10005 Dollar ... 1 Dollar 2,1 2,69 2,61 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 2,51 2,59 2,561 Argentinische ...... 1 Pap. Peso 0,52 0, 54 Australische .... ... 1 austr. Pfd. , ; 6, 34 6, 36 Belgische ... ...... 100 Belga 42,12 42,28 Brasilianische ...... 1 Milreis o, 0sß5 O0, O9 Brit. Indische 294 100 Rupien 69, S8 60,12 Bulgarische . ...... 100 Lewa Dänische 100 Kronen ; 47,95 48, 15 Englische: große ... 1 engl. Pfd. 9,63 9, 57 18 u. darunter ... J engl. Pfd. 9,63 9, 57 Estnische ü 100 estn. Kr. . 2 Finnische ..... .... 100 finnl. M. 4,79 4,81 Französische .. ..... 100 Frs. Holländische .... ... 100 Gulden Italienische: große. 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire Jugoslawische: große 100 Dinar 160 Dinar .... ... 100 Dinar Kanadische e eee 1 kanad. Doll. Lettländische ...... 100 Lats Litauische: große... 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische .... 100 lux. Fr. Norwegische ..... .. 100 Kronen Rumãnische: 1000 ei und neue 500 Lei. 100 Lei unter 500 Lei .... 100 Lei Schwedische ... .... 100 Kronen Schweizer: große... 100 Frs. 160 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische ...... ... 100 Peseten Südafr. Union .... 1 füdafr. Pfd. Türkische , 1 turl. Bfimh Ungarische .. ...... 100 Pengö

3l 235! 236 338