—
*.
Reichs., und Staatsanzeiger Nr. 28 vom 8. Februar 1940. . 2
q) es sich um die Ausführung von zugelassenen Aus⸗ fuhraufträgen handelt. .
(2) Diese Bestimmungen gelten auch für den Bezug von
Spinnstoffwaren, die vor Inkrafttreten dieser Anordnung be⸗ stellt worden sind. 88
Punktverrechnungsstellen.
(1) Nach näherer Bestimmung der Bezirkswirtschafts⸗ ämter werden für den Bereich eines Wirtschaftsamtes eine oder mehrere Punktverrechnungsstellen eingerichtet.
() Die Punktverrechnungsstellen haben die Aufgabe, für die punktkontoberechtigten Betriebe Punktguthaben zu führen, über die der punktkontoberechtigte Betrieb zur Beschaffung von Ware verfügen kann.
89
Punktkontoberechtigte Betriebe.
1) Verkaufsstellen 6 2 Abs. 12) und Lieferstellen, die auf Grund der von ihnen abgelieferten Kleiderkartenabschnitte und Bezugscheine oder auf Grund empfangener bestätigter Punktschecks Ware beziehen, sind berechtigt, bei einer Punkt⸗ verrechnungsstelle sich ein Punktkonto einrichten zu lassen. ( Die Reichsstelle ist berechtigt, die non berech. tigung einzelnen Betrieben zu versagen oder zu entziehen.
510 Ablieferung von Kleiderkartenabschnitten und Bezugscheinen.
(I) Wer als Verkaufsstelle oder auf sonstige Weise Ab⸗ schnitte der Reichskleiderkarte gegen , von bezugs⸗ beschränkten Waren einnimmt, ist verpflichtet, die Reichs⸗ kleiderkartenabschnitte geordnet dem für ihn zuständigen Wirt⸗ schaftsamt oder der von dem Wirtschaftsamt zur Annahme bestimmten Nebenstelle abzuliefern. Das Wirtschaftsamt oder die Nebenstelle ist verpflichtet, dem Ablieferer eine Empfangs⸗ bescheinigung über die Zahl der abgelieferten Abschnitte der Reichskleiderkarte zu übergeben und Durchschrift dieser Be⸗ chin gung der zuständigen Punktverrechnungsstelle zu über⸗ senden.
(2) In gleicher Weise hat derjenige, der Bezugscheine gegen Lieferung von Waren in Empfang nimmt, diese Bezug⸗ scheine dem Wirtschaftsamt oder der von diesem bezeichneten Nebenstelle einzureichen, soweit nicht von der Reichsstelle für bestimmte Waren (z. B. Berufsbekleidung) Sonderbestim⸗ mungen getroffen worden sind. Bei der Ablieferung ist auf jedem Bezugschein die der Warengattung entsprechende Punkt⸗ zahl zu vermerken. Die Punktzahl ergibt sich aus der Punkt⸗ zahl der Reichskleiderkarte, falls es sich um kleiderkartenpflich⸗ tige Ware handelt, oder aus der Punktliste für die Waren⸗ beschaffung, die durch die Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu beziehen ist.
(3) Bezugscheine, deren Ausstellungsdatum vor dem 1. November 1939 liegt, sind von dieser Regelung ausge⸗ schlossen, da sie nicht zur Gutschrift auf Punktkonto zuge⸗ lassen sind.
§11 Punltguthaben.
(I) Grundlage für die Einrichtung eines Punktguthabens bei der Punktverrechnungsstelle bildet die Bestätigung des Wirtschaftsamtes über die abgelieferten Reichskleiderkarten⸗ abschnitte oder Bezugscheine, für die Lieferstellen auch die der Punktverrechnungsstelle eingesandten bestätigten Punktschecs ihrer Abnehmer.
Auf Grund ihres Punktguthabens können die punktkanto⸗ berechtigten Betriebe bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren mittels Punktschecks beziehen.
8512 Punktliste für die Warenbeschaffung.
Für die Beschaffung bezugsbeschränkter Waren durch Verkaufsstellen und Lieferstellen mittels Punktschecks sind nicht die auf der Reichskleiderkarte vermerkten Punkte für die ein⸗ zelnen Warengattungen maßgebend, sondern die von der Reichsstelle in der „Punktliste für die Warenbeschaffung“ fest⸗ gelegte Punktzahl. Die Punktliste wird durch die Reichsstelle den beteiligten Wirtschaftskreisen bekanntgegeben.
8 13
Abnahme und Lieferung von Waren auf Grund von Punkltschecks.
(I) Verkaufs⸗ und Lieferstellen, die eine mündliche oder schriftliche Lieferzusage oder Auftragsbestätigung ihres Liefe⸗ ranten erhalten haben, haben unverzüglich einen Scheck auf ihr Punktguthaben bei der Punktverrechnungsstelle zu ziehen. Die Punktverrechnungsstelle bestätigt den Scheck durch Stem⸗ pelaufdruck. Die Bestätigung des Punktschecks bildet den Nachweis, daß der Bezieher berechtigt ist, die auf dem Punkt⸗ scheck angegebenen Spinnstoffwaren zu beziehen. Der Punkt⸗ kontoberechtigte übersendet alsdann den Punktschec seinem Lieferanten, soweit nicht die Punktverrechnungsstelle die lebersendung übernimmt.
(2) Die Punktverrechnungsstelle darf Punktschecks nur bestätigen, soweit ein entsprechendes Punktguthaben vorhanden ist. Bei der Bestätigung des Punktschecks ist das Punktkonto entsprechend zu 1
(63) Der Punktscheck ist dem Lieferanten gegenüber nur wirksam, wenn er die Bestätigung (Stempeh der Punktver⸗ rechnungsstelle trägt. Mit der Uebersendung der bestätigten Punktschecks kommt das der Lieferzusage oder Auftragsbestäti⸗ gung zugrunde liegende Geschäft zustande. Erhält der Liefe⸗ rant den Scheck nicht innerhalb von 10 Tagen nach Uebermitt⸗ lung der Lieferzusage oder der Auftragsbestätigung, so ent⸗ fällt der Lieferanspruch.
() Die für die Herstellung der mit Punktscheck zu be⸗ ziehenden Waren von der zuständigen Reichsstelle erlassenen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 14 Aufbewahrung der Punltschecks durch Hersteller.
Hersteller G2 Abs. 10) haben die eingenommenen Punkt⸗ schecks aufzubewahren und nach näherer Anweisung der für die Herstellung zuständigen Reichsstelle zu verwenden.
815 Behandlung von aus dem Ausland eingeführten bezugs⸗ beschränkten Spinnstoffwaren.
Für aus dem Ausland eingeführte bezugsbeschränkte
*
zuständige Punktverrechnungsstelle des Einführers un Antrages wird der Punktverrechnungsstelle die
geteilt. §516 Inhalt des Punktschecks.
druck auszustellen.
folgende Vermerke zu enthalten: a) handelsübliche Bezeichnung der Ware
verzeichnis der Reichsstelle, Punktliste für die Warenbeschaffung, Punktliste für die Warenbeschaffung,
setzten Beschaffungspunktzahl ergibt.
gewerblichen Wirtschaft zu beziehen. entsprechen, dürfen nicht bestätigt werden. (4) Aussteller und Empfänger von Punktschecks sind
ür die Richtigkeit der auf dem Punktscheck t verantwortlich. f Punktscheck gemachten . §517
Sperrung von Schecks. (1) Die Reichsstelle kann die Ausstellung von Schecks fü bestimmte Waren oder Warengruppen . n, fir (2) Die auf diese Spinnstoffwaren ausgestellten Schecks dürfen von den Punktverrechnungsstellen nicht bestaäͤtigt werden. 818
Übertragung von Bezugsrechten.
¶ ) Kleiderkartenabschnitte, Bezugscheine und Punktschecks dürfen nur von denjenigen Verkaufs- und Lieferstellen zum Bezuge von Waren verwendet werden, die dafür Waren ab⸗ gegeben haben. Ebenso darf über . nur zu⸗ gunsten des Kontoinhabers verfügt werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung von Abschnitten der e
lleiderkarte, Bezugscheinen, ktschecks ist verboten. lugsch Punktschecks oder Punttguthaben
(2) Die Reichsstelle kann Ausnahmen gestatten.
§19 9 Lagerhaltungspflicht. e, Reichsstelle behält sich vor, Hexstellern und Liefer⸗ stellen die Verpflichtung aufzuerlegen, 3 bestimmtes . in gewissen Waren oder Warengruppen zu halten. Nähere
Anweisungen gehen den Betrieben durch die Organisati der gewerblichen Wirtschaft zu. ganisation
ö 4 Zuwiderhandlungen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den Vorschriften der 89 R. er k über .
Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 193 . S. 1436) bestraft. Fassung guf RGBl. ] 5 2
Ubergangsbestimmungen.
Soweit die Reichsstelle bisher für einzelne Gruppen bezugsbeschränkter Waren 3 Ausnahmegenehmigun⸗ gen von den Anordnungen BkR3 vom 22. September 1939 und BKö5 vom J. Oktober 1939 an Bezieher, die nicht punkt⸗ kontoberechtigt sind, erteilt hat, gelten diese Ausnahmegeneh⸗ migungen als Bezugsberechtigungen gemäß 5 7b dieser An⸗ — Ihre Wirksamkeit nf, ngen am 31. März
§8 22 Inkrafttreten.
(M) Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1940 in Kraft. (27) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Anordnungen Bk 1 vom 4 September 1839, BR 3 vom 22. September 1939, BKö5ö vom 7. Oktober 1939 und BK7 vom 7. Oktober 1939 außer Kraft.
Berlin, den 3. Februar 1940.
Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.
Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
—
Druckfehlerberichtigung.
n dem in Nummer 24 des Deutschen Reichsanzeigers und Prxeußischen Staatsanzeigers vom 3 . 6 ö. öffentlichten „Erlaß über Kurzarbeiterunterstützung. Vom 24. Januar 1949 muß es in Zeile 8 von unten statt „Mehr⸗ arbeit“ richtig „Mehrheit“ heißen.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1940.
Die Reichsindezziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats Januar 1940 auf 127,0 1918 14 — 100); sie hat gegenüber dem Vormonat (126,4 um 5 9 wr n,
In der Indexziffer für Ernährung, die sich von 122,8 auf 1285 (C4 O65 vH. erhöht hat, nan ze sich weiterhin die jahreszeitlich bedingte Preissteigerung für Kartoffeln und Ge—⸗ müse aus. Die 3 für Bekleidung hat fg von 134,4 auf 135,1 * O5 vH.) und die ebf gan , — hauptsächlich infolge Aufhebung der meisten Fahrpreis⸗ ermäßigungen bei der Rei n ab 15. Januar — von 142,2 auf 14257 (4 0,4 vH.) erhöht. Im übrigen stellt sich die Indexziffer für Heizung und , auf 125,5 (Vor⸗ monat 125,4) und die Inderziffer für Wohnung auf 121,2 (unverändert).
Berlin, den 2. Februar 1940.
Spinnstoffwaren, die nicht zur Ausfuhr bestimmt sind, wird
das Punktkonto des Einführers entsprechend der Punktliste J für die Warenbeschaffung belastet. Wird ein Antrag auf Er⸗ teilung einer Devisenbescheinigung zur Einfuhr von bezugs⸗ beschränkten Spinnstoffwaren gestellt, so ist 5 ö.
ie
entsprechende Punktzahl anzugeben. Bei en me, des
ahl der Punkte zur Belastung des Punktkontos des Einführers mit⸗
(1) Der 6 eck ist auf einem vorgeschriebenen Vor⸗ Er hat außer dem Namen des Bestellers und Lieferanten sowie Ort und Datum und Kontonummer
b) Gruppenziffer der bestellten Ware nach dem Waren⸗ c) die Menge entsprechend der Mengenangabe in der
d) Beschaffungspunktzahl der bestellten Ware nach der
e) Gesamtpunktzahl, die sich aus der Multiplikation der Menge mit der für den Artikel jeweils festge⸗
(2) Vordrucke für Punktschecks sind durch die unktver⸗ rechnungsstellen oder die durch diese bezeichneten rw die zu b, e und d erwähnten Listen durch die Organisation der
(3) Schecks, die nicht den vorgenannten Bedingungen
Betanntmachung. Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
arbeitsdienstes. Vom 35. Januar 1940.
in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 31. Januar 1940.
Begmtenverhältnisses der Beamten einschließlich Reichshochbauverwaltung sowie der
Vom 36. Januar 1940.
Umfan 8. Berlaufspreis: 0, 15 R..
361 sendun ar sihrn, auf * ostscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 3. Februar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. . Stand der schwebenden Schuld des Reichs.
Am Am 31.10. 1939 30. 11.193 in Millionen R.
1
a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichswechseln. ...
b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert 35,5
Kurzfristige Darlehen. h, 2
Betriebskredit bei der Reichsbank .. 299,3
Summe der Zahlungsverpflichtungen 11 040,3 12 588,
Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen ufwr. . ... 12.4 12,4
Summe der schwebenden Schuld. 11 053,1 12 601,19
Il. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine. 1 Anleihestock⸗Steuergutscheine. 168,2 109,0 2 N. F. Steuergutscheine: J. = 2429, 0
II. - 633 48315 4831,
12 2487
ens der Bertwalttung.
Die Kennzeichen der Aluminium⸗50 Rypf.⸗ Stücke.
Es a. vielfach Unklarheiten über das Aussehen der neuen 50⸗Rpf. Stücke aus Aluminium. Es wird darauf hin⸗ gewiesen, daß diese Münzen die Jahreszahlen 1935, 1939 oder 1940, die Münzzeichen A, B, D, E, Fed, G oder J und den Reichs⸗ adler oder das Hoheitszeichen tragen. Vereinzelt ist versucht worden, die außer Kurs gesetzten 50 Pfennig⸗ tücke aus Alu⸗ minium aus der Inflattonszeit in den Verkehr zu bringen. Diese sind vor allem deutlich an dem Aehrenbündel und der Aufschrift „Sich regen bringt Segen“ zu erkennen. .
Seanmst und Wien ch aft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 4. bis 12. Februar 1940.
Staatsoper.
Sonntag, den 4. Februar. Die Zauberflöte. Musikal. Lei⸗
tung: von Karajan. Beginn: 19/“ Uhr.
. den 5. Februar. Der fliegende Holländer. usikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 6. Februar. Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn; 20 Uhr.
Mittwoch, den J. Februar, Erstaufführung: Das Leben für
den a ren. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginnt
1955 Uhr. Donnerstag, den 8. Februar. Ballrtt⸗Suite Tanz ums Dorf. Musilal. Leitung: Trantow. Jogn von Za— rissa. Musikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 9. Februar. Cavalleria rusticanda Bas sazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn; 20 Uhr. Sonnabend, den 10. Februar. In der Neuinszenierung: Si⸗ n Vesper. Musibal. Leitung: üler. eginn: 20 Uhr. . Sonntag, den 11. Februar., In der Neuinszenierung: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 1911 Uhr. Montag, den 12. Februar. Daphne. Musikal. Leitung: CEle⸗ mens Krauß a. G. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus.
Sonntag, den 4. Februar. Der zerbrochene Krug.
33 Minuten in Grüneberg. Beginn: 19 r.
Montag, den 5. Februar. Die Tochter der Kathedrale.
; Beginn: 1915 Uhr. ;
Dienstag, den 6. Februar. Gn eien au. . 19 Uhr.
Mittwoch, den 7. Februar. Maß für Maß. eginn: 19 Uhr.
Donnerstag, den 8. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr.
6 den 9. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. ,, den 10. Februar. Maß für Maß. Beginn:
T.
Sonntag, den 11. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr.
Montag, den 12. Februar. Die Tochter der Kathedrale—⸗
Beginn: 195 Uhr. )
Kleines Haus. j
Sonntag, den ge , Karl III. und Anna von
Oesterreich. Beginn: 194½ Uhr.
Montag den 5. Februar. Der Ritter vom Mirakel.
eginn: 1915 Uhr. . ;
Dienstag, den 6. Februar. Liebe 6. Beginn: 193 Uhr.
Mittwoch, den 7. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 1955 Uhr.
m r, den 8. Fehruar. Karl 1II. und Anna von
Oe ste rreüch. Beginn: 1955 Uhr.
. den 9g. Februar. Karl., III, und Anna von
e sterrelch. Beginn: 197 Uhr..
Sonnabend, den 10. Februar. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 1975 Uhr. ;
Sonntag, den 11. Februar. Karl III. und Anna von
Sesterreich. Beginn: 199½ Uhr.
Montag, den 12. Februar. Der Ritter vom Mirakel.
Beginn: 197 Uhr.
Statistisches Reichsamt.
Die am 2. Februar 1940 ausgegebene Nummer 22 den
Dienststrafordnung für die weiblichen Angehörigen des Reichs⸗ Verordnung über die Einführung von Reichsarbeitsdienstrecht
,,, über die . und die Beendigung des
er Reichsfinanzverwaltung ! Finanzver⸗ , und Hochbaudienststellen der Länder ohne Preußen.
aufs ö ostver⸗ O3 Ran für ein Stück bei Voreinsendung
Neichs und Staatsanzeiger Nr. 29 vom J. Jebrnar 1949. Z. 7
Wir ischafistei.l.
„Wir lehnen es ab, den Krieg durch Geldentwertung zu finanzieren.“
Grund sãtz liche Ausführungen Reichsminifter Funks zur Srage der Kriegsfinanzierung und des Außenhandels. — „Die feinste Devise ist heute die deutsche Qualitäts arbeit.“ — Der Beirat der Deutschen Reichsbank tagte.
Der vom Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Reichswirt⸗ chaftsminister Walther . im Sommer 6 Jahres erufene Beirat der Deutschen Reichsbank trat am Freitggvor— mittag im Kaisersaal der Reichsbank zu seiner ersten Vollsitzung zusammen. .
An der Vollsitzung nahmen auch Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk, Reichsernährungsminister Darrs, Neichs⸗ minister Dr. Lammers, Staatsminister Dr. . vom Beauf⸗ tragten für den Vier jahres plan Staatssekretär Körner und Neu⸗
mann, Staatssekretär Keppler und Stagtssekretär Dr. Landfried, der Chef des Wehrwirtschafts⸗ und ,,,. Generalleut⸗ nant Thomas, Unterstaatssekretär Generalmajor von Hanneken sowie Ministerialdirektor Wiehl vom Auswärtigen Amt teil.
Reichsminister Funk unterstrich in seinen einleitenden Worten die besondere Bedeutung der Arbeiten des Beirates der Deutschen Reichsbank und dankte den anwesenden Reichsministern, Staats⸗ sekretären sowie den Vertretern der Wehrmacht und der mit der Reichsbank besonders eng zusammenarheitenden Ressorts für das Interesse an der Arbeit der Reichsbank, die heute in weit größe⸗ rem Maße staats⸗ und , sei, als dies . der Fall gewesen ist. Die erste Vollsitzung des Beirates solle Ge⸗ legenheit geben, die Ergebnisse der Tagungen und Beratungen seiner einzelnen Ausschüsse festzustellen und daraus die für die Wirtschaftsführung und die praktische Wirtschaft sich ergebenden Nutzanwendungen zu ziehen.
Für die Reichsbanh. als der für das Geld⸗ und Währungs⸗ wesen verantwortlichen Stelle, ständen — so erklärte Reichs minister Funk — heute zwei Probleme im Vordergrund: das der Kriegs⸗ finanzierung und des Außenhandels. Diese beiden Probleme stelle er in den Mittelpunkt der heutigen Erörterungen des Beirates. Auf beiden Gebieten habe die nationalsozialistische Staatsführung schon im Frieden neue Wege beschritten und Methoden entwickelt, um die . Wirtschaft auch für den Kriegsfall vorbereitet und gerüstet zu finden.
Reichsminister Funk erörterte hierbei die in enger Zusammen⸗ arbeit mit allen Beteiligten getroffenen Maßnahmen der Kriegs⸗ , ,. und der Lenkung des Außenhandels, mit deren Hilfe es gelungen ist, die erforderliche Umstellung 9. Kriegswirtschaft schnell und reibungslos durchzuführen, die Wirtschaft und das Geldwesen vor Erschütterungei zu bewahren und für die Zukunft die Kriegsfinanzierung und den Rüstungsbedarf sicherzustellen. In diesem Zufammenhang wies der Minister darauf hin, daß das Problem der Kriegsfinanzierung nicht so sehr ein Geldproblem als vielmehr ein Problem der Güterversorgung sei. Es komme darauf an, zur Deckung der zusätzlichen Staatsaufgaben im Kriege aus dem Hilter men einen erheblichen Anteil dem zivilen Bedarf und der Ersatzinvestition zu entziehen und diesen Anteil der Produktion von kriegsnotwendigen Gütern zuzuführen. Durch die Maßnahmen der Rationięrung aller lebensnotwendigen Güter, der Kontingentierung der Rohstoffe, der Lenkung des Arbeits⸗
einsatzes, des Kredit- und Kapitalstromes und des Außenhandels
von der kriegsunwichtigen Produktion auf die kriegswichtige Pre⸗ duktion und schließlich sogar durch Herstellungsverbote wird diese ,, in der Verwendung des Volkseinkommens erreicht. Die durch die Rationierung und durch diese starken Beschränkungen in der Herstellung und Verwendung von Konsumgütern frei= gesetzte Kaufkraft muß für die Kriegsfinanzierung methodisch eingefangen werden. Dies geschieht bei uns durch Steuern einer— seits und durch Sparen andererseits, denn auch das Sparkapital wird der Kriegsfinanzierung nutzbar gemacht. Die Kunst der Kriegsfinanzierung besteht nun darin, trotz starker Erhöhung der Steuern die Sparkraft des Volkes zu erhalten. Mit finanz⸗ technischen Methoden kommt man diesen Problemen nicht bei. Wir lehnen es ab, den Krieg mit Preis- und Lohn⸗ steigerungen, also mit einer offenen Geldentwertung, aber auch mit einer Kreditausweitung ohne gesicherte Pro⸗ dullionsausweitung und ohne Erhöhung der Produktivität der Wirtschaft, also durch eine versteckte Geldentwertung, zu finanzieren. ; ] . . Im Kriege ist es notwendiger denn je, den Leistungswillen
und die Leistungen selbst auf allen Gebieten zu steigern. Hierauf hat auch die Steuerpolitik Rücsicht zu nehmen,.
Insbesondere
wies Reichsminister Funk noch auf das
Problem hin, das durch die beschleunigte Aufzehrung der Vor⸗ räte ohne die Möglichkeit alsbaldigen Ersatzes in steuerlicher Hin⸗ sicht entsteht. Würde man diese als Gewinne in den Bilanzen in Erscheinung tretenden Summen wegsteuern, so würde man Sub⸗ . fortsteuern. Unsere Wirtschaft braucht Reserven, um unter en schwierigen Kriegsverhältnissen durchhalten und die nach
Kriegsende notwendig werdend
aus eigenen Mitteln oder mit Ba! können, weshalb auch gerade die Banken liquide gehalten werden müffen. Für die Kriegsfinanzierung komme es darauf an, die
sogenannten „toten Kassen
e Wiederauffüllung der Vorräte Hilfe der Banken vornehmen zu
„in einer volkswirtschaftlich und finanz⸗
h richtigen Form für die ,,,. des Staates
ebendig zu machen. Aber auf jeden Fa
sei eine Illiquidisierung
der Wirtschaft hierbei zu vermeiden. ; . Hinsichtlich des Außenhandels betonte Reichsminister Funk,
daß heute die Rohstoffe in ganz Europa vor Gold und Devisen
bevorzugt würden, da aber die feinste Devise heute die deutsche
Qualitãatsarbeit sei.
dazu verwenden, um unsere
zu besiegen. Nach siegreicher B
dings die deutsche Qual
iese Devise müssen wir allerdings zunächst
einde mit dieser überlegenen Waffe
eendigung des Krieges werde aller⸗ itätsarbeit in ganz anderer Weise als
, in der Lage sein, die Stellung der deutschen Wirtschaft in er Welt und die Wohlfahrt des deutschen Volkes zu sichern.
FReichsminister Funk ging dann noch auf die na
wie vor
sehr weitgehende interngtionale Arbeit der Reichsbank ein, wobei er' an einzelnen Beispielen die Erfolge dieser Arbeit belegte. Als⸗
dann beschäftigte er sich noch ,, mit den Problemen des Gold⸗ und Kapita
speziellen marktes sowie mit den Zu⸗
ammenhängen zwischen dem Rohstoff⸗ und dem Exportproblem, , . die . Ausschußvorsitzenden in detaillierten Aus⸗ führungen Stellung nahmen. .
Anschließend an die Ausführungen des ,, der Deut⸗
chen Reichsbank gab der ständige tellvertreten
e Vorsitzende des
eirates, Dr. Otto Christian Fischer, einen ein ehenden
Bericht über die bisherigen Arbeiten der Ausschüsse des
eirates,
iber die später im einzelnen der Präsident der Reichswirtschafts⸗
kammer, Pie „als Vorsitzender des Allgemeinen Aus chusses, Direktor 6 Vorsitzender des ö und Staatsrat? Lindemann, als Vorsitzender des Außen
andelsausschusses, berichtete. 35 ih hu f e beteiligten sich u. a. der Präsident
An der regen Ausspr des Deutschen Sparkassen⸗
Bus kühl.
Abschließend nahmen R von Krosigk und Reich
6
m ,
verschjedenen aufgeworfen der Deutschen
Arbesitstagung der Ersten Vorstands imtliche . aus dem Reiche statt, in welcher Reichsminister Funk
bankansta
ach
es,
und Giroverbandes Dr. Heintze, der Leiter der Reichsgruppe Handel Dr. Hayler und Generaldirektor
eichsfinanzminister Graf Schwerin Sernährungsminister Dar rsé zu den ragen und Problemen Stellung.
and unter Vorsitz des Präsidenten eichsbank, ,, Funk, eine
eamten sämtlicher Reichs⸗
die im , ,. Jahre durchgeführte Neuordnung der Reichs⸗
bank und
ie im Zusammenhang hiermit
getroffenen organisa⸗
torischen und banktechnischen Maßnahmen erörterte. Alsdann gab der Präsident eine Darstellung der aktuellen Finanz- und Wirt⸗ schaftsprobleme, die der Krieg aufgeworfen hat, und schilderte die
einzelnen Maßnahmen der Reichsregierun
die zur Sicherstellung
des Kriegsbedarfes und des Lebens unseres Volkes getroffen
worden sind.
Am Abend vereinigten sich die Mitglieder des Beirates und
die Vorstandsbeamten der Reichsbankanstalten zu einem kamergd= chaftlichen Beisammensein, auf dem Reichsminister n auch die
Reichsminister Graf Schwerin von Krosigk, Darrs,
r. Lammers,
Dr. Dorpmüller, Staatsminister Dr. Popitz, die Staatssekretãäre Körner, Keppler, Landfried, Neumann, den Chef des Wehrwirt⸗ schafts und Rüstungsamtes, Generalleutnant Thomas, sowie . Vertreter der mit der Reichsbank besonders eng zu⸗
ammenarbeitenden Ressorts begrüßen konnte.
a ——ẽ! ẽꝛ.
schwächten sich Hansa⸗Dampf gegen letzten Kurs um 3 3 ab. Hamburg⸗Süd gewannen 11½ X.
Für die zu Einheitskurs wogen, soweit Veränderungen eintraten, Steigerungen von 2 bis 3 3. Busch Optik befestigten sich bei Repartierung um 41½ 3. Die andererseits hier und da zu beobachtenden Verluste gingen
Berliner Börse vom 2. Februar.
Wenn auch die Kursgestaltung an den Aktienmärkten am Freitag bei der Eröffnung erneut keine ganz einheitliche Linie aufwies, so war gegen den Vortag gemessen ein , Unterton unverkennbar. Das Anlageinteresse ist eher reger ge⸗ worden, was darin zum Ausdruck kommt, daß u. a, Reichs alt⸗ besitz ihren Stand * 1 konnten, zumal sich Material⸗ mangel geltend machte. Auch an den Aktienmärkten waren Käufe zu Anlagezwecken zu verzeichnen, jedoch wurden andererseits auch Abgaben durchgeführt, die sich namentlich auf diejenigen Werte erstreckten, die bei der letzten Befestigung im Vordergrunde standen. . ö
Am Montanmarkt kamen Harpener 17,“ höher an, wäh⸗ rend Rheinstahl 1/3 965 verloren. Vereinigte Stahlwerte blieben unverändert. Bei den Braunkohlenwerten stellten sich 26 Ge⸗ nußscheine U/ g und Rheinebrgun 21 s niedriger. Stärker ge⸗ drückt lagen Kaliwerte, von denen Salzdetfurth 1ü und Win⸗ tershall 333 hergaben. In Kalichemie wurde die Notiz ausge⸗ setzt, die Taxe lautete etwa 3 * niedriger. Von chemischen Pa⸗ pieren ermäßigten sich Goldschmidt um 1116 985. Farben verloren Ie 73. Gummi⸗ und Linoleum⸗, Kabel- und Draht⸗ sowie Brauereiaktien veränderten sich kaum. Bei den Elektrowerten überwogen ,, So kamen Lichtkraft, Bekula, RWE und Wasser Gelfenkirchen je 1 * höher zur. Notiz, ferner ge⸗ wannen Siemens löse und HEW / 55. Rückgängig waren Char⸗ lottenb. Wasser um 2e und Accumulatoren um 33. Autowerte lagen bei Besserungen von */ 8 freundlich. Bei den Maschinen⸗ bauanteilen stiegen Berliner Maschinen um e und Orenstein um 11e 7. Zu erwähnen sind noch Aschaffenburger mit K*. * und Holzmann, die im gleichen Ausmaß nachgaben. Bemberg und Bierig stiegen um je /e und Waldhof um 6 3.
Im gan ee, vermochte sich hinsichtlich der Kursgestaltung were in keine einheitliche Linie herausbilden. Die Gewinne und Verluste hielten sich dabei zahlenmäßig das Gleichgewicht. s 125 fester lagen Rheinstahl nd Rheinebraun. Je 11 36 chwächer waren Charlottenb. Wgsser und Waldhof.
Gegen Ende des Verkehrs setzten sich verschiedentlich kleine . en durch. Die Umsatztäkigkeit war dabei aber recht ruhig. Schlußnotierungen kamen nur in geringer Zahl zustande. Soweit dies aber der *in war, überwogen leichte Erhöhungen. So e een Farben mit 1735/3, Vereinigte Stahl mit 1066 und Braubank mit 128. .
Am Kassamarkt waren Banken und Hyp.⸗Banken nur ver⸗ einzelt Schwankungen von bis zu ie gz unterworfen, Bei den Kolonialpapieren gewannen Doag 1. Am Schiffahrtsmarkt
dagegen nicht über 3 *. hinaus. ei den Steuergutscheinen 1 waren Dezember,
ö. behauptet,
teuergutscheinen II sties⸗
je 1/6 9. ie übrigen Im variablen
en
entenverkehr befestigten si
gehandelten Industriewerte über⸗
anuar und
ärz, April und Mai leicht rückläufig. Von en Juli, August und September um schnitte waren unverändert.
Reichsaltbesitz
auf 1461/6 gegen 140,30. Die Gemeindeumschuldung blieb mit
9göü / z unv.
Am Kassarentenmarkt hat sich die 26 für Hyp.⸗ und =.
Liquidations⸗Pfandbriefe
e ken ig Kommuna geändert. Auch Stadtanleihen lagen weiter still.
ligationen kaum Delosama 11
verloren 16 23. Provinzanleihen und Altbesitzemissionen waren bei kleinen Veränderungen behauptet. Für Staats- und Länder⸗ anleihen ergaben sich verschiedentlich leichte i ngen Bei den
Reichsanleihen waren 386er und J7er Reichs 6 dritte Folge, je 1/3 8 fester. e
chätze, in beiden Industrieobligationen ver⸗
hrten in unregelmäßiger Haltung, hatten aber eher freund— lichen Grundton. 28er Farbenbonds waren allerdings um * 3
rückläufi
d
auf 2 -= 2/ , herabgesetzt. Bei der Amtlichen Berliner. Devisennotierung waren keine besonderen Veränderungen festzustellen.
9 ö . Der Privatdiskontsatz wurde bei 2i / g 35 e fn, Am Geldmarkte wurden die Blancotagesgeld
ätze um 1/0 9
Notierungen
der Kommission des Verliner
etallbörsenvorstandes
vom 3. Februar 1940.
Di ise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte i dnnn ran Lieferung und . z
Driginalhũttenaluminium,
99 o/o in Blöcken.. htbarren
desgl. in Walz⸗ oder Dra 990
. s 2 9 2 Rein icke, A5 - Ig o...
Antimon. Regulus. 8 * Feinsilber 98
z6 60 zs, So
2 örse am 3. Februar. setzte in freundlicher Haltung ein, die weiterhin nur gering. lichen Ausführungen de dem Beirat der
ministers or Frage der Krieg⸗finan Tarlegungen ging
größere Ku rssteigerui
andererseits au le
ganzen war die gNursgestalti
Montane veränderten sich nur unbedeutend. Nannesmann stie gen we. Mn, Klöckner um ung Sarpener um . . Nichriger lagen Hoesch um und Stolberger Zink um ö. ;
Die übrigen? arktgebietes setzten unverãndert ein. Am Brauntohlenaktienmarkt ermäßigten sich Ilse Genuß unn Fheinebraun um je 1 3. Bei den Kal werten fetten Rintershall 2 3 höher ein. Am Markt der chemischen Papiere lagen Farben bel einem Umfatz von 3 00 Re um * 2 gebessert und ( tiegen alsbald erneut im gleichen Ausmaß. Rütgers befestigten sich um Ii, 3, Niedriger lagen Schering um „ und von Henren um 1 * Elektro⸗ und . wiesen bei stilkem Geschast imme einheitliche Kursgestaltung auf. Es gewannen AEG und Ses i vel je 1, SCW y, RC **, Lichtkraft und Dessauer Gas je . Siemens und Charlotte Wasser verloren hingegen je */ , Wasser Gelsentirchen 1 und Schuckert 195 3. . .
Kabel und Drahtwerte und auch Autoaktien e ruhig und laum verändert. Daimler stiegen allerdings um * 36. Freund. liche Tendenz wiesen die Anteile von Maschinenhaufabriken auf, von denen Drenstein 3, Berliner Maschinen * und Jemag 15 23 gewannen. Deutsche Waffen kamen 5 * niedriger zur Notiz. Größere Steigerungen erzielten 9. von Bauwerten Hol z⸗ mann und bon Textilwerten Bremer Wolle sowje serner Engel⸗ hardtbrauerei mit je * 15 3, Deutsche Linoleum gewannen 131, während Aschaffenburger Zellstoff 1 * verloren. J
Im Verlaufe war die Kursentwicklung zwar noch uneinheit⸗ lich, zumeist sah man aber weitere Bessexungen. So stellten sich AEG gegenüber dem Anfang um 1, Lichtkrajt um 113, Siemens um 17 und Gesfürel 155 3 höher. Farben stellten sich auf 174. Lahmeyer waren andererseits um 1 3 ermaßigt. .
Die Grundstimmung blieb bis zum Ende des Verkehrs freund⸗ lich. Die Schlußkurse lagen vielfach noch etwas über dem letzten Verlaufsstande. Farben beendeten den Börsentag mit 1743 und . mit 127. ;
Am Kassamarkt verloren von Banken Deutsch⸗Asiaten 5 EM, während Lübecker Commerz, und Vereinsbank Hambur je 1 23 gewannen. Bei den Hyp.⸗ anken büßten Meininger Hyp. 1* Ain Am Markt der Kolöniglwerte gingen Otavi i: EM zurück Bei den zu ,, gehandelten Industrieaktien hielten sich Gewinne und Perluste ungefähr die Waage, Die Veränderungen betrugen durchschnittlich bis zu 3 z. Busch Optik erhöhten sich um 453. .
Steuergutscheine J waren schließlich durchweg gegenüber dem Vortage unverändert, ebenso Steuergutscheine II bis auf Oktober und November (cje ).
Von variable. Renten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 141 gegen 14075. Die Gemeindeumschuldung notierte göõ Mt 3 (- *).
Am Kassarentenmarkt trat die SHyp. Pfandbriefverknappung erneut stärker in Erscheinung. Auch Kommunalobligationen waren weiterhin gesucht, Liq. Pfandbriefe verkehrten in unregelmäßiger Haltung. Stadtanleihen lagen still, waren aber auch eher etwas knapper. Provinzanleihen blieben behauptet. Von Altbesitz⸗ emissionen gewannen Westfalen 19/0, während Teltow 162 0½ ver- loren. Von Reichsanleihen konnten sich 38er Reichs schätze Aus⸗ gabe ? um is o erhöhen. Staats- und Länderanleihen waren ebenfalls gut , . Reichsbahnschätze lagen etwas fester. Post⸗ schätze waren bei kleinen Schwankungen unregelmäßig, Industrie⸗ obligationen hatten freundliche Grundstimmung.
Der Privatdiskontsatz wurde bei Am / 290 belassen.
Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsätze auf unver⸗ ändertem Stande von 2 — */ /, belassen.
Bei der . Berliner Devisennotierung ging der Belga von 42,36 auf 42, 30 zurück.
Devisenbewirtschaftung.
Devisenrechtliche Behandlung von Flüchtlingen aus neutralen Ländern, von Reichs deutschen im Auslande und von ausländischen Staats⸗ angehörigen im Inland.
Im Anschluß an die Runderlasse 121,39 D. St. — R. St. und 440 D. St. — R. St. hat der Reichswirtschaftsminister durch Runderlaß 7140 D. St. — R. St. folgendes estimmt: .
1. Flüchtlinge aus neutralen Ländern werden am 1. April 1940 Deviseninlander. Sie haben entsprechend der für Flüchtlinge aus feindlichen Ländern ,, in ihr ausländisches Vermögen und anbietungspflichtige inländische Werte der zustän⸗ digen Reichsbankstelle unter dem Kennwort „Flüchtlinge“ bis zum 1. Äpril 1949 anzubieten. Diese wird die ausländischen Werte i nicht abfordern, sondern den Flüchtlingen bis auf weiteres
elassen.
2. Reichsdeutsche, die in neutralen oder feindlichen Ländern durch den Kriegsausbruch zurückgehalten worden sind, bleiben Depiseninländer. Sie bzw. ihre Familienangehörigen können daher über die im Inland befindlichen Vermögenswerte frei ver⸗ fügen. Der im Ausland befindliche leit dn kann über sein ausländisches Vermögen und Einkommen zur Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhalts ohne besondere Genehmigung ver⸗ fügen. Die gleiche Regelung gilt für Internierte und Kriegs⸗ . .
3. Angehörige von neutralen und feindlichen Ländern, die
infolge des Krieges nicht in ihre Heimat zurückkehren können,
bleiben Devisenausländer. Sie können über ihr ausländisches
Vermögen ohne Genehmigung verfügen. Verfügungen über
nn r, Vermögen und Einkommen bedürfen der Genehmi⸗
3 der Devisenstelle. Diese Regelung gilt auch für ausländische riegsgefangene.
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Devisen für Reisen in das Generalgouvernement. Genehmigung durch den Bevollmächtigten des Generalgouverneurs.
Ueber die devisenrechtlichen Bestimmungen bei an in das Generalgouvernement herrscht noch allgemeine Unklarheit. Aus 16 Anlaß wird darauf hingewiesen, daß bei TDienst⸗ und Geschäftsreisen in das Generalgouvernement nur dann eine Genehmigung zur Mitnahme von mehr als 20 Zloty (19 Reichs- marh erkeilt' wird, wenn die Dringlichkeit der Reise nachgewiesen werden kann. Entsprechende Anträge mit möglichst genauen Unterlagen sind an die Abteilung ‚„Wirtschaft! bei dem Seveh= mächtigten des Generalgouverneurs in Berlin Wg, Leipziger
Platz 15, zu richten.
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