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Dresdner Bank 1080 6 1085 8
Hallescher Vantverein 99h 8 10006 Hamburger Sv. Bt. — od, 2b 6
Lübecker Com m.⸗VBl. —6 —6 Luxemb. Intern. Bl. RM ver St. Mecklenburg. Depos. u. Wechselbank . ... do. Syp. u. Wechselb. NMecklsenb. Strelitzsche Hypothekenbank, j. Meckl. CK red. n. Syp. B. Meininger Huy. - Bl.. Niederlausitzer Van. Dldenbg. Landes ban
Plauener Bank Bommersche Ban! ... Nheinische H vp. Ban ] Rhein isch⸗We stfälische BVodencredit bank .. Zäch sische Bank
do. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bl.. Südd. Bodenereditbt. Ungar. Allg. Creditb. Yi M v. St. zu 9o Pengö 2. Banken. IS dengöp. St.. v0. Vereinsbt. Hamburg.
Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. KBestdeutsche Boden Ausnahme: Bank für Brau-Industrie 1. Juli.) kreditanstalt .....
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt. ... 91h Ib Badische Van .... M — logzh Fahrifen Bank für Brau⸗Ind. 7 129, 5h 126, 5h * Gunbinne Bayer. Sp. u Wechslb. — 1056 Maschinen sabr j do. Vereinsbank. . l07, 15 6 io]. 5b o po. Harzer Kort- Herlin. Handels ⸗Ges⸗ 11666 lisb 6 land. Cement . M 11. do. Uassen Verein Jsössd, sb g 109h 109068
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Zellstoff Waldhof .
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Deuntscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post K— ; Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen H5 mm breiten n. 2, 30 MM einschließlich , 48 QM Zeitungsgebühr, aber ohne 2 9 . 1109 MaK, einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit. Bestellgeld; fur Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, 90 MQ monatlich. Zeile J,85 ect. — Anzeigen nimmt an die Anzei 13 n.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer 6 9 . ,, , ,. . ö ** ne., e. die Anzeigenstelle 8 W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser eschriebenem Papier 9 z .
Auegabe osten zo Ry, eimzelne Beilagen 10 Hh. Sie werden nur ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
⸗ : ; 2 unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich ,, . werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr. : I9 33 33.
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Nordstern Lebensvers. A.-G. Schles. Feuer⸗Vers. (200 Æ-St.) do. do. (25 3 Einz.) nn, do. do. (300 RM⸗St. Thuringia Vers.-Ges. Erfurt A do. do. do. B Transatlantische Gütervers. .. Union, Hagel⸗Versich. Weimar
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NM per St. 5356 6 53 1h Dentsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Ausgabe 1982, jetzt: Deutsche Banl .... Deutsche Central⸗
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Deutsche Golddistont⸗ bant Gruppe B... 85 — —
Dentsche Hypothelen⸗ Wasserwerk. Gelsen⸗ 110,56 6 lirchen .. 3st
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. Deutsche Reichsbank. 102, 76h do. (m. beschränlt. Div. s. 1989). . M ; Ban 76h
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Neichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
Nr. 33
Kolonialwerte.
Deutsch⸗Ostafrila Ges. 0 80,5 6 Nen ar e gr eg 0 116,5 6 Neu Guinea Comp... 0 1 Otavl Minen u. Eb. * * 1.42 1St. 18. RMp. St 0, S0 . ha ntun andels⸗ K 0 1. 92, õh
Postschecktonto: Berlin 1 821 1 9 40
Berlin, Donnerstag, den 8. Februar, abends
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I. Durchführungsbestimmung zur 8. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft.
JI. Bestellung von Spar⸗Ingenieuren.
Die in Ziffer II der 8. Anordnung geforderte Bestellung von Sparingenieuren muß bei den Zentralbehörden bzw. bei den 3 entverwaltern bis 10. Februar 1940 er⸗ folgt sein. Len e nere ben wesler sind sämtliche in der Liste des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft aufgeführten Baukontingentträger der Ziffern JI bis XVIII. Diese Sparingenieure sind mir bis 10. Februar 1940 namentlich zu benennen.
Etwaige bei den Baustoffkontingentverwaltern ein⸗ gerichtete Unterkontingentstellen müssen ebenfalls mit Spar⸗ ingenieuren besetzt werden. Desgleichen haben Bauherren, die eigene Bauleitungen haben, Sparingenieure für jede Bau⸗ leitung zu bestellen. Die Sparingenieure etwaiger Unter⸗ kontingentstellen und der Bauherren sind den Gebietsbeauf⸗ tragten des G. B. Bau unter Angabe der Zuständigkeit des
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erstattet wird. Nicht angegebene Kontingentmengen oder ent⸗ gegen meiner Anordnung anderweitig a Kontingent⸗ mengen oder Materialien werde ich den betreffenden Kon⸗ tingentträgern bei der nächsten Baueisen⸗Kontingentzuteilung einbehalten.
t Zuteilungen aus dem E⸗-Holz-⸗Kontingent erfolgen ab sofort.
Berlin, den 31. Januar 1940. Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan.
Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft
Generalinspektor Dr.Ing. Todt. J. V.: Schulze⸗Fielitz.
4. Versicherungen. RM y. Stück.
Geschafts jahr: 1. Januar, sedoch Albingia: 1. Oktober. Frankona: 1. Juli.
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachung n der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen . den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten iste. . J. Durchführungsbestimmung zur 8. Anordnung des General— bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Bekanntmachung auf Grund des 57 des Maiggesetzes. Betanntmachung über die Ausgabe des Reichsgefetzblatts, Teil I, Nr. 24.
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Wagnen . C o. Maschinenfahrtk, J.: Maschinenfabr. Wagner⸗ Dörries. Wandere r- Lgerte . 6 Warstein. n. Hrzgl. Schi. Gol. Eisen
92, 5p
Berichtignug.
Am 3. Februar 1940: Deutsche Reichs⸗ Anl. 19338 Ausg. 2 9873 b.
Aachen u. Münchener Feuer.. — . Aachener Rilckversicherung ... 200b 0 20 1b G n . Vers. 3 J .
o. Deutsche Überseeische 6 u. S o.
do. Lebenzv. Bk.
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
Fortlaufende Notierungen.
Bekanntmachung. ;
Auf Grund des 7 des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. ! S. 918) in Verbindung mit 5 5 der Ver⸗
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Mindest⸗ abschlüsse
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Allgemeine Elektricitäts-⸗ Gesellschaft . J
Aschafsenburger Zellstoff
Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Ben berg
Julius Berger Tiefbau ... Berlin Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei Buderus Eisenwerke.
Charlottenburger werke ; Chem. von Heyden . Continentale qummiwerke
Wasser⸗
Daimler ⸗Benz Dema
Deuts Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl
Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Wassen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel .... Christian Dierig Dortmunder Union-Brau.
Eintracht Braunkohle Eisenbahn⸗-Verkehrsmittel. Elektrizitäts-⸗Lieferungsges. Elektr. Werk Schlesien .. .. Elektr. Licht und Kraft. Engelhardt⸗Brauerei
J. G. Farbenindustrie
Feldmühle Papier Felten u. Guilleaume ....
Ges. J. elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co Th. Goldschmidt
Hamburger Elektrizität ... Harburger Gummi Harpener Bergbau Hoesch⸗KölnNeuessen, jetzt:
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Mansfeld A.⸗G. . Bergbau
Maximilianshütte
Metallgesellschaft
Niederlausitzer Kohle
Orenstein u. Koppel, jetzt: Maschinenbau u. Bahn⸗ bedarf A. G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel
Rhein. Braunkohleu. Brikett Rheinische Elettrizitätsw. . Rheinische Stahlwerke . ... Rheini 6 Elektriz. Rheinmetall⸗
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Salzdetfurth ... Schering ... ö Schlesische Elektrizität und Gas Lit. B Schubert u. Salzer 5 u. Co. Elektr. . .. Schultheiss⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei. .. Siemens u. Halske ... .... Stöhr u. Co,, Kammgarn. Stolberger Zinkhütte. .... Süddeutsche Zucker. ......
Thüringer Gasgesellsch. . .. Vereinigte Stahlwerke. ... C. J. Vogel, Draht u. Kabel Wasserwerke Gelsenkirchen Wesideutsche Kaufhof. .... Wintershall ... .....
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A.-G. für Verkehrswesen. .
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1937 von der betrieben.
Amtliches. Deutsches Reich.
ö Betrtanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den 5 Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ ahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 1. Februar 1940 wie folgt geändert:
Zwischen den Abschnitten „Tschechoslowakei“ und „Jugo⸗ slavien“ wird der folgende neue Abschnitt eingeschaltet:
Türkei. Von türkischen Verwaltungen betriebene Strecken. 1. Die Generalbetriebsdirektion der türkischen Staats⸗
eisenbahnen und Häfen Generaldirektion in Ankara): Die Eisenbahnstrecken der europäischen Türkei y.
Berlin, den 6. Februar 1940.
Der Reichsverkehrsminister. ᷣ JF. A.: Tr eih e.
y Die , n,. Strecken wurden bis Ende des ', . . *. der Betriebsgesellschaft der orientalischen Eisenbahnen etrieben.
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ ahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird wie folgt geandert: 2 .
I. Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Num⸗ mer 25. Mjölby—Hästholmens Eisenbahn lin Mjölby] gestrichen.
left Bahn ist in den Betrieb der Schwedi⸗ schen Staatsbahnen übergegangen und bleibt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A dem ö, Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr unterstellt.)
II. Zwischen den Abschnitten „Tschechoslowakei“ und „Jugoslavien“ wird mit Wirkung vom 1. Februar 1940 der folgende neue Abschnitt eingeschaltet:
; Türkei. Von türkischen Verwaltungen be⸗ triebene Strecken.
1. Die Generalbetriebsdirektion der türkischen Staats⸗ eisenbahnen und Häfen (Generaldirektion in Ankara): Die Eisenbahnstrecken der europäischen Türkei y.
Berlin, den 6. Februar 1940. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Treibe.
) Die obengenannten Strecken wurden big Ende des n etriebsgesellschaft der orientalischen Eisenbahnen
Sparingenieurs, des Dienstsitzes und des Fernrufes bis 10. Februar 1940 zu melden. Die Gebietsbeauftragten des G. B. Bau stellen die Meldungen in einer Liste zusammen, die jederzeit den von mir für die Prüfung auf Stahlersparnis Beauftragten zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Die Sparingenieure sind verpflichtet, die Beauftragten des G. B. Bau zu unterrichten, wenn bereits angefangene Baustellen durch diese noch nicht überprüft worden sind. Zu Spar⸗ ingenieuren sollen nur bautechnisch bestens durchgebildete Fachleute bestimmt werden.
II. Prüfung vor erfolgter Kontingentierung.
Baustofftontingentverwalter sowie ihre Unterkontingent⸗ stellen dürfen ihre Kontingente nur noch zuteilen, wenn auf dem Kontingentantrag seitens der Sparingenieure die spar⸗ same Verwendung von Stahl im Sinne der durch den G. B. Bau gegebenen Richtlinien bestätigt ist. Wenn die mit Erlaß G. B. 11169 1IV/ V vom 15. Januar 1940 auferlegte 20 ige Einsparung nicht erzielt wird, ist vor dem . der ge⸗ sperrten Baueisenmengen die Zustimmung der im vorstehen⸗ den Erlaß bekanntgegebenen von mir hierfür beauftragten Stellen einzuholen.
III. Eiseneinsparung nach erfolgter Kontingentierung.
Bei der Feststellung von Eisenersparnis nach erfolgter Kontingentierung ist seitens meines zur Stahlersparnis⸗ prüfung Beauftragten eine rr f hriß (entsprechend der 8. Anordnung) zu fertigen, in der sowohl die Höhe der Ein⸗ sparung als auch die Menge der neu anzufordernden Aus⸗ weichbaustoffe (E⸗Holz) festzulegen ist. Weiterhin muß die Zurückziehung der bereits erteilten Kontingentmenge unter ö, der Kennziffer festgelegt werden. Die Niederschrift ist durch den Bauherrn bzw. dessen Spar⸗ ingenieur und meinen mit der Prüfung des Bauvorhabens Beauftragten zu unterzeichnen. Der Bauherr ist verpflichtet, die Kontingentmenge entsprechend der Niederschrift sofort n und meinem Beauftragten dieses unter Vor⸗ age eines Abdrucks der Bestellungsannullierung zu bestätigen. 6 der Niederschrift ist mir jeweils eine Fertigung zuzu⸗ enden.
IV. Eiseneinsparung aus bereits erfolgten Lieferungen.
Falls durch die Eisenerzeuger oder durch den Eisen⸗ . Materiallieferungen bereits teilweise oder ganz erfolgt ind, muß dies in der Niederschrift festgelegt werden, und zwar unter gewichtsmäßiger Angabe der bereits gelieferten und der noch nicht gelieferten Mengen. Außerdem ist der Verarbeitungs⸗ ustand der gemeldeten Eisenmenge anzugeben. Der Bauherr ist verpflichtet, die gelieferten Mengen . in besonderem ordruck (Materialliste Anlage 2 zur 8. Anordnung) sowie unter Uebermittlung einer Abschrift des Bestellschreibens näher zu bezeichnen. Diese Meldung ist meinem zur Stahl⸗ ersparnisprüfung Beauftragten zuzuüleiten, der sie mit den Angaben in der Niederschrift überprüft. Die eingesparten auf die ere f Kennziffern noch nicht ausgelieferten Bestellungen sind von dem Bauherrn e n e . Ab⸗ druck der Bestellungsannullierung ist ebenfalls meinem Be⸗ auftragten vorzulegen, der mir die Materiallisten, Bestell⸗ schreiben und Bestellungsannullierungen nach 5 um⸗ gehend einsendet. Die Einsendung der Niederschrift erfolgt im Interesse der raschen Erfassung bereits vorab. Gleich⸗ eitig mit Einsendung der Niederschrift ist die Zuteilung des Fenn r nn . zu beantragen.
Ueber die zurückgegebenen Kontingente und freigemelde⸗ ten Materialmengen kann weder der Bauherr noch der Kon⸗ tingentträger weiter verfügen. Der Bauherr sowie die Kon⸗ tingentträger sind mir für die Durchführung der Anordnung
26. ;
*
gentzurückziehung
ordnung zur Ausführung des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 921) bestimme ich in Aenderung der Anordnung vom 26. August 1936/24. April 1937 (Bekannt⸗ machungen im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 200 und 96) mit sofortiger Wirkung folgendes: t
1
Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse ist ur Dari der Betrag, der dem Preis für Roggen entspricht, der in dem Preisgebiet des jeweiligen Verbrauchers für den Verkauf durch den Erzeuger gemäß 5 13 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 10. Juli 1935 (Reichsgesetzbl. JI S. 1006) und der Verordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirt⸗ schaftsjahr 1939/40 vom 30. Juni 1939 GReichsgesetzbl. S. 1102) am Tage der Ankunft der Ware an der Empfangs⸗ station des Verbrauchers — verzollt — gültig ist, abzüglich eines Verbrauchernachlasses von 20 EM und eines weiteren Betrages von 13 RM als Handelsspanne.
Der Monopolverkaufspreis ist auf Basis frachtfrei Eisen⸗ bahn⸗Empfangsstation des Verbrauchers errechnet.
Diese Anordnung gilt nicht für Dari, der im Gebiet des ,,, Ostmark zur Verwendung ge⸗ angt.
IÜ.
Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse für Dari, der im Gebiet des Getreidewirtschaftsverbandes Ostmark verwendet wird, ist bis zum 1. August 1940 114 REM je 1000 kg, verzollt, frachtfrei Empfangsstation des Verbrauchers.
Berlin, den 6. Februar 1940.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und pon fte landwirtschaftliche Erzeugnisse. J. V.: Nel son.
Bekanntmachung.
Die am 7. Februar 1949 ausgegebene Nummer 24 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: ö.
Verordnung über die Einführung der Lotterieverordnung und der hierzu ergangenen Gebührenordnung in der Ostmark. Vom 22. . 1940.
zerxordnung über die Einführung der Reichsversicherung in der bisherigen Irc ken Stadt 366 Vom 22. . 4 wech 6. n, n . 9 erlängerung der 866 des —ᷓ el⸗ un heckrechts in den eingegliedert i Vom 3. Februar 1940. 97 .
Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 R. A Vostver⸗ sendungs an, m O3 R.M für ein Stück bei Vorein
unser a fei: Berlin 96 200. . Berlin NW 40, den 8. Februar 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hub rich.
Preußen.
Verfügung.
Auf Grund des . über die Einziehung kommunisti= schen Vermögens vom 25. Mai 1933 (RGI. 1 S. 298) in Verbindung mit 5 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung kommunsstischen Vermögen vom 31. Mai 1933 (GS. S. 205) und des Gesetzes über die Ein. ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14 Juli 1933 (RGBl. 1 S. 279) wird das gesamfe bewegliche Ter.
bei den bauausführenden in, verantwortlich, d. h., sie haben zu ö 2 ie vorstehend geforderte Kontin= urchgeführt und die Materialfreimeldung
. der kath. Jugendorganisation Quickborn, Düsel. dorf, mit der Maßgabe zugunsten des Vreußischen Stastez eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser
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