1940 / 34 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 33 vom S. Februar 1949. S. 4

Hamburg 36, Neuer Jungfernstieg 16, Straße 21, folgendes , erlassen: Das Rechtsanwalt ; am 19. August 1939 in drei Ausferti⸗ klagt gegen den Schmied und Lackierer gun en für den dem Norddeutschen 2 alowsky, früher in Ratibor, loyd in Bremen gehörenden Dampfer auf Eh „Lech“ an Order nach Veracruz aus⸗ Ehegesetzes. gestellte Konnossement mit dem Märk: r an 500 Veracruz 2915/8029 lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗

115 cajas Hachas 2563 kg, wird bezüglich der dritten Ausfertigung für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. j

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

52703

F 17/1940. Das Amtsgericht Bremen hat am 31. Januar 1940 auf Antrag der Firma Hanf⸗, Jute⸗ und Testilit⸗ Industrie Aktiengesellschaft, Wien, L., Börsengasse 18, vertreten durch die Firma Andree K Wilkerling, Hamburg, e nn, 1, Burchardstr. S (Sprinken⸗ hof), folgendes Ausschlußurteil erlassen: Die beiden in Hamburg am 19. August 1939 in je zwei en, f, ,. für das dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörende M / S. „Lech“ an Order aus⸗ gestellten Konnossemente mit den Mär⸗ ken: 1. HITIAG IA. HABANA 1824— 29 6 fardos esquel. Hilo de Cäü6amo 325 kg, 1830-31 5 fardos Hilo de Cañamo, 230 kg, 1335 40 6 fardos Hilo de Cäñamo, 232 kg 17 Bultos S857 kg, 2. HITIAG IA. Manzanillo 4741 —43 3 fardos Hilo de Cäñamo, 153 kg, 4744 - 47 4 fardos esquel. ssijo de Canamo, 170 kg, 4718-49 2 fardos Hilo de Cäañamo, 92 kg 9 Bultos 415 kg, werden bezüg⸗ lich jeweils der zweiten Ausfertigung für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

d6 5 Beschlus. Der von dem unterzeichneten Gericht am 23. Januar 1934 erteilte Erbschein

nach der am 1. April 1933 verstorbenen 9

Dorothea Zimmer geb. Zimmer aus Klondau, Kreis Gnesen (5. VI. 1534), wird für kraftlos erklärt. Wittingen, Kreis Gnesen, den 1. Februar 19410. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen.

õlss3) Ladung.

Werner Janowski, Hamburg⸗Harburg, Bergstraße 1, klagt gegen seine Ehefrau Oliva Jan owsti geb. Quance, wohnhaft Toronto, Provinz Ontario, Kanada, 23 Danforth⸗Ave, au gie n. Verhandlungstermin: 28. März 1940, 10 Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivillammer 10.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5's 14] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Kath. Gerlach geb. Breit in Heiligenwald, Saar, Kaiserstr. 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bernbeck in Neunkirchen, Saar, klagt gegen den Konrad cherlach, arbeitslos, früher in St. Wendel bei den Barmherzigen Brüdern, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltes, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß

5 1571 Abs. 1 BGB. Die Klägerin ladet

den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer B des Landgerichts Saarbrücken, 3 * t. in Kaiserslautern, auf den 2. April 1940, 102 Uhr, im Amts⸗ n,. ebäude ha Neunkirchen, Saar, Saal 18, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Kaiserslautern, 51. Januar 1940. Der Geschäftsstelle des Landgerichts Saarbrücken, z. Zt. in Kaiserslautern.

enn, Oeffentliche Zu stellung. Ruth Klotz geb. Grupp in Ulm⸗ Söflingen 2 gegen ihren angeblich in einem engl. Internierungslager bei Pretoria (Südafrik. Union) befindlichen Ehemann und Feinmechaniker Willi Klotz auf ö . gem. 5 37 EG. evtl., auf Ehescheidung gem. S5 48, 49 EG. Sie ladet den Beklagten zur mündl. Verhandlung vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts Urm auf Dienstag, den 30. April 1940, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diefem Gericht , de. Rechtsanwalt zu seinem Vertreter zu bestellen. 1 R Ssd0. Ulm, den 2. Februgr 1949. Der Urkundsb. der Geschäftsst. d. Landg.

52706

4a R 7I40. Frau Friederike Elisa⸗ beth Fuhrmann geb. Schell, Ham⸗ burg 11, Kleine Reichenstr. 10 III, klagt gegen he Ehemann Franz Max⸗ imilian Fuhrmann, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung. Verhand⸗ lungstermin: 4. April 1940, 995 Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivil⸗ kammer 4a.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

52 708) Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Hedwig Palowsty geb. Gostel in Berlin 80 36, Brietzer

Ladung.

Beklagte vor das Amtsgericht Schwäb.

Prozeß bevoll mächtigter: Foerster in Ratibor,

escheidung aus S5 49, 55 des Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

kammer des Landgerichts in Ratibor auf den 8. April 19490, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Ratibor, den 2. Februar 1949.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

527055 Bekanntmachung. Als Treuhänder über das im In⸗ land befindliche Vermögen des Juden Isidor Brilling, früher in Rastenburg, jetzt im Ausland wohnhaft, wird gemäß 2 bzw. 5 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dejember 1938 (RGBl. Seite 1709) der Schlossermeister Emil Haus in Gumbinnen, Bismarckstr. 11, eingesetzt. Der Treuhänder ist berechtigt, alle ge⸗ richtlichen und außergerichtlichen Ge⸗ schäfte und Rechtshandlungen, die die Abwicklung oder Veräußerung des Ver⸗ mögens erforderlich machen, vorzu⸗ nehmen. Diese Ermächtigung ersetzt jede ie ich erforderliche Vollmacht. Die Kosten der treuhänderischen Ver⸗ waltung trägt die Vermögensmasse. Diese erf lng ist sofort wirksam. Der Vermögensinhaber verliert durch diese Veröffentlichung das Recht, über seine Vermögenswerte zu verfügen. I, 81 Pol 100 J. Gumbinnen, den 2. Februar 1940. Der Regierung spräsident.

52710 14 J. Nr. Auf Grund des 5 7 Abs. ? und des § 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermö⸗ ens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. 1709) bestelle ich den Wirtschaftsprüfer r. jur. A. Sackmann in Wiesbaden, Möhringstraße 11, zum Treuhänder für das Grundstück Wiesbaden, Nero⸗ al 1, im Besitze des polnischen Juden Max Brings. Der Treuhänder hat en Auftrag, das Grundstück mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten. Da sich der Eigentümer des Grundstücks im Auslande befindet, . diese Bekanntmachung gem. 5 3 bs. 2 a. a. O. als Zustellung. Wiesbaden, den 5. Februar 1940. Der Regierungspräsident.

52M 0m

nese, Schenefelder Landstraße 135, zur Rückzahlung drei Monate nach Kündi⸗ gung. Berlin W 9, Linkstraße 1611, den 3. Januar 1916. Fei st, Rechts⸗ anwalt. Die öffentliche Bekannt⸗ machung vorstehender Erklärung ist be⸗ willigt worden.

Berlin⸗Charlottenburg, 31. 1. 1940.

Das Amtsgericht. Abt. 18. 18 11. 1. 1940 —.

52613 Oeffentliche Zustellung. Die Firma F. B. Auffarth, Buchhand⸗ lung und Antiquariat in Frankfurt am

tigte: Rechtsanwälte Dr. Berg, Dr. Vollrath, Dr. Möhring in Frankfürt am Main, klagt gegen den Hans Georg Graf von Oppersdorf, z. 3. in Paris lll, Hotel de Berri, 8 k Frõdsrie Bastiat, 64 Forderung mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, aus dem Sonderkont Versorgungsbezüge bei der Deutschen Bank Filiale 1 10,43 RAM nebst 5 35 Zinsen daraus seit , an die Klägerin zu zahlen. Die Einlassungsfrist wird auf drei Wochen festgesetzt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Bres⸗ lau, Schweidnitzer Stadigraben 4, Zim⸗ mer 276, J. Stock, auf den 15. NMyril 1940, vormittags y Uhr, geladen. Breslau, den 3. Februar 1910. Amtsgericht.

ö5Y6 12] Oeffentliche Zustellung.

Die Universum⸗Film A.-G., vertr. d. d. Vorstandsmitglieder Direktor Grie⸗ ving und Direktor Kuhnert in Berlin SW 68, Krausenstraße 37 / 88, klagt gegen den Produktionsassistenten Hans Heinz von Adlerstein, früher in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Lutherstraße 7/8, wegen 233,33 eM mit dem Antrage auf Zah— lung von 233.33 Rent nebst 4 35 Zinsen seit dem 20. 7. 1939. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Arbeitsgericht in Ber⸗ lin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, . den 1. April 1940, vormittags in Uhr, Saal 1101, geladen. Berlin⸗-Charlottenburg, 31. 1. 1940. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

Main, Roßmarkt 11, Prozeßbevollmäch⸗

lõz7 11 Aufgebot. Der Sinterlegungsschein vom 28. Or⸗ tober 1939 zum Versicherungsschein A 4613, lautend auf das Leben des errn Kill iam Israel Norden in Köln⸗ Lindenthal, geb. am 11. September 1871, ist in e bu en,, und wird hiermit 6. den „Allgemeinen Versicherungs⸗ bedingungen“ für kraftlos erklärt. Berlin, den 6. Februar 1940. Friedrich Wilhelm Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft.

6. Auslofung usw. von Wertpapieren.

lõe6 18, Berichtigung.

Bei der im Reichsanzeiger Nr. 25 Seite 4, erste Beilage, vom 30. Januar d. J. veröffentlichten Bekanntmachung betreffend die Verlosung unserer 5 * (** „/ Goldschuldverschreibungen vom Jahre 1927 muß es heißen (im 2. Ab⸗ satz nach den Zahlen): Buchstabe G über 50 GM (sstatt Buchst. D über 50 GM). Landeskreditkasse zu Kassel.

7Z. Atktien⸗ gesellschaften.

52717. Kundmachung.

Gemäß Gesetz der Slowakischen Re⸗ publik vom 2X. 12. 1939 Nr. 321 Sl. G.⸗S. sind sämtliche Aktien, Kuxe o. ä. von Gesellschaften, die ihren Sitz in der Slowakischen Republik haben, bis spätestens 29. Februar 1949 der Slowakischen Nationalbank zwecks kommissioneller Vernichtung abzu⸗ liefern und sodann durch neue Pa⸗ piere zu ersetzen, in welchen der Nennwert mit der slowakischen Wäh⸗

rungseinheit „Ks“ bezeichnet sein muß.

sõ2438.

5. Verlust⸗ und ö Fundsachen.

Durch einen am 2. v. Mts. bei der Ww. Frau Lydig Funk, hier, Mühlen⸗

15. 0. 940. Die Frau Marie verw. Sartmann aus Leipzig, rr in Glau⸗ chau, Chemnitzer Platz 10 bei Scholz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Willy Hoffmann in Leipzig, klagt gegen Arno Viereckel, früher in Störmthal bei Leipzig, Hauptstraße 6ö, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten Viereckel am 18. 12. 1937 den Betrag von 2000 REM und am 3. 3. 1938 den Betrag von 600 Ren gegen das Ver⸗ sprechen der Rückzahlung am 18. 12. 1938 bzw. 3. 3. 1939 und einer Ver⸗ zinsung in Höhe von 5 gewährt habe, mit dem Antrage auf bosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten Viereckel zur Zahlung von 2600 RM nebst 5 v. H. Zinsen von 2000 RM seit dem 18. 12. 1937 und von 600 RM seit dem 3. 3. 1938. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ en zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 15. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig auf den 28. März 1940, vormittags Hr, Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 5. Februar 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. Kolditz, JAss.

52709] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gebr. Ritz K Schweizer, Eisengießerei und Pumpenfabrik in Schwäb. Gmünd, klagt aus Kauf gegen die Compagnie flinancière pour le commerce extérieur du Maroc, Casa- blanea, mit dem Antrag, durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: „Die Beklagte hat an die Klägerin 2480,30 éM zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ Das Amtsgericht Schwäb. Gmünd hat Termin zur mündlichen Verhandlung auf Freitag, den 12. April 19410, 16 Uhr, bestimmt. Hierzu wird die

Gmünd, Zimmer 28, geladen.

Schwäb. Gmünd, 5. Februar 1910.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 52611

Herrn Aron Holländer, früher Ber⸗ lin⸗Wilmersdorf, Wittelsbacher Straße Nr. 15, zur Zeit im Ausland, unbekann⸗ ten Aufenthalts. In Vollmacht des Kaufmanns Erich Schade, Berlin⸗-Lank⸗ witz, 2 n 26, kündige ich hier⸗ mit die Grundschuld von 10 000, Gold⸗ mark, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts n . von Dockenhuden, Band 58 Blatt Nr. 2608

straße Nr. 6 wohnhaft, ausgeführten Diebstahl sind nachstehende Aus⸗ losungsscheine der Kriegsanleihe 1914518 entwendet worden: 1/100,

125, EM B 36/10 857. Die Num⸗ mern der Schuldverschreibungen sind Frau Funk nicht bekannt und konnten bisher nicht festgestellt werden. In sterburg, 5. Februar 1940.

Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde Insterburg Kriminalpolizei —.

62616].

Allianz und Stuttgarter

Lebens versicherun gsbankl Attien gesellsch aft.

Auf gebot von Policen. Folgende von uns ausgestellte Ver— sicherungsscheine sind ,. ge⸗ kommen:

Vs.⸗Nr. Name geboren am: B 709273 A. Casper 26. 9.95 A 371518 &. Glös 5. 1.06 A 288601 A. Wagner 24. 3.89 A 274175 W. Hübner 16. 9.97 A 273246 X. Dettmer 28. 8. 69 L24286 D. Behrmann 7. 1.80 L 234278 Dehler 24. 8.92 U g9gI700 J. Heilmann 23.10.90 U gl6gg ö ö 31.12.89 L62893 W. Penzlin 29. 4.87 Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vor⸗— bezeichneten Bank zu melden, anderenfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraft⸗ los erklärt werden.

Berlin, den 8. Februar 1940.

Der Borstand.

52617

Versicherungsschein Nr. 208 297, Otto Ficker, Bärenloh b. Bad Elster, verloren. ,. Besitzer werden auf⸗ gefordert, sich sofort zu melden. Nach Ablauf zweier Monate Kraftloserklä⸗ rung und Ausfertigung einer Ersatz⸗ urkunde.

Berlin, den 7. Februar 1940. „Winterthur“ Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Direktion für das Deutsche Reich.

52712 Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. Mf 665 587 mit Beginn vom 1. April 1932, lautend auf den Namen der Frau Mar⸗ tha Nadolny aus Berlin N, Oder⸗ berger Str. 19, ist in Verlust geraten und wird hiermit gemäß den „Allge⸗ meinen Versicherungsbedingungen“ kraftlos erklärt.

Berlin, den 6. Februar 1940.

Friedrich Wilhelm Lebens⸗

M, D 21 28 69s, 1160. Ru, C 25925,ů

Atti va.

VI. Forderungen an andere Versicherun J. für zurückbehaltene Reserven für

2. Sonstige Forderungen

Passiva.

VII. Verlustrücklage:

Entnahme im Geschäftsjahr .. R. Sonstige Verbindlichkeiten:

verbraucht

,, . 2. Sonstiges

träge aus dem lfd. Rückversicherungsverkehr ..

Bestand am Schluß des Vorjahres.... 25 023

1. aus dem Ueberschuß des Geschäftsjahres 1936 / 37 für verschiedene Zwecke reserviert . 14 500, hiervon im Geschäftsjahr 1937/38

hiervon im Geschäftsjahr 1938/39

Berlust⸗ und Gewinnrechnung 1938/89.

Aktien, die sich im Auslande be⸗ finden, find an die Slowakische Na⸗ tio nalbank, entsprechend konsigniert, durch Vermittlung einer beliebigen Ver⸗ tretungsbehörde der Slowakischen Re⸗ publik gegen eine auf Namen lautende, nichtübertragbare Empfangsbestäti⸗ gung abzuliefern. Die Eigentümer oder Verwahrer solcher Papiere oder deren Bevollmächtigte haben der Ver⸗ tretungsbehörde gleichzeitig ihren Be⸗ vollmächtigten in der Slowakei bekannt⸗ pa en (Bank oder eine andere juri⸗ tische oder physische Person), in dessen Gegenwart die Aktienvernichtung bei der Hauptanstalt der Slowakischen Na⸗

tionalbank in Preßburg stattzufinden

hat. Nach der Vernichtung übergibt die

Slowakische Nationalbank dem inlän⸗ dischen Bevollmächtigten ein n . . n.

der bei Ablieferung ausgestellten signation.

Die neuen Ersatzaktien, die laut Ge⸗

setz bis 31. Mai 1940 auszugeben sind, werden seinerzeit der Slowakischen Na⸗ tionalbank vorgelegt und durch diese nach entsprechender Beglaubigung bei ö Hauptanstalt in Preßburg gegen ückgabe der erwähnten Konsignation an deren . oder Verwahrer bzw. deren werden. . Inhaber oder Ver⸗

Wir machen alle d wahrer unserer Aktien auf diese nur

auszugsweise angeführten wesentlichen gesetz lichen e dem wir ihnen glei der gesetzlichen kommen und die in Hhtem Eigentum 9 ihrer Verwahrung befindlichen Aktien unserer Gesellschaft einschließlich der Coupons ab 1940 fristgerecht ab⸗ zuliefern, da die Nichterfüllung der Ab⸗ , ,, für den Aktionär nach⸗ teilige, Folgen nach sich zieht. Henri ego s Lesburg, den 20. Ja⸗ nuar 1940. ;

Alttiengejellschaft Dynamit Nobel,

Preßburg.

Anstalt für Rückversicherung deutscher Tierversicherungsvereine AG., Verlin.

Die Veröffentlichung vom 18. Dezember 1939 wird wie folgt ergänzt: 2. Bilanz zum 31. März 1939. .

R, & RM sunternehm.: rämienüber⸗ ; 277 21196 2772118

24 73 .

ö

6 842,4 TS 5

3935,90 4 621 12157

Cinnahmen. L Ueberträge aus dem Vorjahr:

a) Tierversicherung .... b) Transportversicherung ...

a) Tierversicherung b) Transportversicherung

Aus gaben.

I. Rückversicherungsprämie: 1. Tierversicherung 2. Transportversicherung. ....

VII. Abschreibungen: 2. Grundbesitz

õ2728]

Gegrüůndet Gegründet 1872. 1872.

Deutsche Hypothekenbank Aetien⸗Gesellschaft), Berlin. Fernsprecher: 12 76 65.

Kündigung mit Umtauschangebot.

Wir kündigen hiermit sämtliche noch im Umlauf befindlichen Stücke unserer 55 3. (41e 5) Ligquidations⸗Gold—⸗ pfandbriefe Serie 32 zur Rück⸗ zahlung am 1. April 1949, soweit sie nicht bereits . früheren Terminen ausgelost oder gekündigt sind.

Die Rückzahlung erfolgt zum Nenn⸗ wert.

Die Verzinsung 31. März 1940.

Die Stücke sind mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen per 1. Juli 19409 und folgenden nebst Exrneue⸗ rungsscheinen einzureichen.

Bei der En m, der gekündigten Stücke werden Stückzinsen für die 5 vom 1. Januar bis 31. März 1940 vergütet.

Zum Umtausch bieten wir an unsere 47 9, Hypotheken ⸗Pfandbriefe

endet mit dem

1940 Stücke zu RM 3000, —, 1000 *, 500, 300, und 100, zum jeweili⸗ en amtlichen Kurse unserer 455 3

ver sicherun gs⸗Aktiengesellschaft.

in Abteilung 3 Nr. 10, auf dem Ihnen gehörigen Hrůndffia .

ypothelen⸗Pfandbriefe Serie 40 vom

1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2. Prämienüberträge für eigene Rechnung: .. Ls osd, os

J Reserven für schwebende Versicherüngsfäste=

9 9 9 0 9 9 9 0 D 6

I. Inventar 2 1 41 5 1 5 97 11 6 12 2 2 1 1 6 2 208 52

Serie 41 mit Zinsscheinen per 1. Juli

R. A

228 O84

17 00σσ,— ö. 17000

S3 16518 2 6 1 2 8 472 19

2 764 84 4 973 36

umsatzsteuer. ‚.

Bei einem Umtausch vergüten wir den Zinsunterschied für die Zeit vom; 1. Januar bis 31. einen etwaigen Kursunterschied und zahlen diese Beträge bar aus. .

Die Stücke und baldmöglichst an der , .

le Anmeldung zum Umtausch hat

vom 15. Februar bis 20. März

1940 unter gleichzeitiger Einxeicht ng

der gekündigten Stücke zu erfolgen. Außer an unserer Kasse wird der Um⸗

tausch sowie die Einlösung durch , 4 liche Banken, Bankiers und Sparlassen

vorgenommen.

8. Februar 1916. Deutsche Hypothekenbank Actien⸗Gesellschaft).

. Vergntwortlich⸗

für den Amtlichen und Nichtamtlichen

Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

J. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg. ;

Druck der Preußischen Truckerei⸗ und

Verlags ⸗Aktiengesellschaft. ö.

Berlin Wilhelmstr. 822.

Fünf Beilagen

5 , , und zwei Zentralhandelsregister⸗ Beilagen.]

evollmächtigten ausgefolgt

orschriften aufmerksam, in⸗

chzeitig nahelegen, . nachzu⸗

im Gesetz näher umschriebene⸗

s3 oe es

Tage der Einreichung der gekündigten Stücke, frei von Spesen un Bör en

ärz 1940 sowie

rden lie i re. e ue us ö inde März d. J. zur Ausgabe gelangen : 9 * r nr, 3

erlin w 7, Dorotheenstr. 44, den

Deutscher Reichsanzeiger

t Etaatsanzeiger.

9

Preußische

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2 30 MM einschließlich 48 eM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ec monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Cy, einzelne Beilagen 10 o. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen bh mm breiten 7 etlt⸗ gelle 1,19 Re, einer dreigespaltenen 2 mm breiten , 3 8h Grätz. Anzeigen nimmt an die, Anzeigenstelle Berli SW 686, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschrlebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere

ist darin auch anzugeben u ge

unterstrichen) oder durch S ( hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

erlin

Worte etwa durch Fettdruck (einmal perrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin

*

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Zollgrenz-Ordnung über die m des Schiffsverkehrs auf der Donau im Stadtgebiet von Wien durch den Zoll⸗ grenzschutz.

Zweite Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 11 der Reichs⸗ stelle für Holz vom 23. Januar 1940. Vom 8. Februar 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. S5.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den . Gebieten vom 12. Mai 19359 (RGBl. 1 S. 911), in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 12. Juli 1939 Ta 1594/39 3819 und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi / d. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des

1. Rudolf Eisner, geb. 1. 1. 1865 zu Sendraschitz und seiner Ehefrau Viktoria, geb. Fried, sowie der Tochter Rosa, alle zuletzt wohnhaft gewesen in Deutsch⸗Gabel,

Felix Schindler, geb. 29. 5. 1890 zu Gablonz und seiner Ehefrau Lotte, geb. Goldenzweig, geb. 1. 5. 1897 zu Itzkany, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

Auguste Fink, geb. 31. 1. 1886 zu Drevikan und ihrer Tochter Alice Fink, geb. 16. 3. 1906 zu Gablonz, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,

Rudolf Ortner, geb. 13. 9. 1896 zu Leitmeritz und seiner Ehefrau Kamilla, geb. Laufer, geb. 24. 4. 1889 zu Aussig, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

„Dr. Artur Rafael, geb. 29. J. 1892 zu Gablonz und seiner Ehefrau Helene Sara, beide zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Gablonz,

Erich May, geb. 13. 2. 1906 zu Gablonz und seiner Mutter Martha, geb. Weiner, geb. 10. 4. 1882 zu Choleborch, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

. Moritz Neiger, geb. 11. 8. 1893 zu Krakau und seiner Ehefrau Anna, geb. Bachner, geb. 3. 4. 1906 zu Reichenberg, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

Alexander Du schäünsky, geb. 28. 9. 1876 zu Preß⸗ burg und seiner Ehefrau Jenny, geb. Strenitz, geb. 3. J. 1887 zu Reichenberg, beide zuletzt c e gewesen in Gablonz,

Siegmund Hof fer, geb. 27. 7. 1887 zu Petschau und seiner 9 Elfriede, geb. Lang, ö. 7. 4. 1880 zu Gablonz, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,

Dr. Hugo Goldberg, geb. 27. 1. 1875 zu Wien und seiner Ehefrau Ottilie, geb. Pick, geb. 29. 5. 1883 zu Unterperkowitz, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Warnsdorf,

Moses Halberstadt, geb. 18. 6. 1888 zu Raziae und seiner Ehefrau Risa, geb. Stern, geb. 3. 1. 1899 zu Michelndorf, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

12. Kalman Grüner, geb. 9. 1. 18381 zu Trzebina und seiner Ehefrau Sara, geb. Löbl, geb. 4. 7. 1883 zu Glogor, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

13. Richard Hahn, geb. 23. 1. 1893 zu Imling und seiner Ehefrau Olga, geb. 1. 1. 1899 zu Dux, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 2. Februar 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz. ö Zollgrenz⸗Ordnung über die Ueberwachung des Schiffsverkehrs auf der Donau im Stadtgebiet von Wien durch den Zollgrenzschutz.

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zollgesetzes ordne ich an:

85 1 1 (I) Im Stadtgebiet von Wien unterliegen die Donau von der Nußdorferschleuse bis zur Grenze des Stadtgebietes bei Fischamend, ihre Ufer und alle mit der Donau im Stadt⸗ 6 zusammenhängenden ö Wasserwege und deren fer der verschärften Ueberwächung durch den Zoͤllgrenzschutz.

8

() Der Holten r wird von den Beamten des Land⸗ und des Wasserzolldienstes ausgeübt. §2

(1) n dem im § 1 Abs. 1 bezeichneten Bereich . Schiffsführer auf Anruf der Amtsträger des Zollgrenzschutzes zu halten und diesen zu ermöglichen, an Bord und von Bord zu gelangen.

(2) Alle Personen, die sich an Bord eines Schiffes be⸗ finden oder die sich zu einem solchen oder von einem solchen begeben, haben den zolldienstlichen Anordnungen nachzu⸗ kommen, insbesondere die Ueberholung von . Be⸗ hältnissen, Tieren und Fahrzeugen und die körperliche Durch⸗ suchung zu dulden und den zollredlichen Besitz mitgeführter Waren auf Verlangen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Urkunden über die Ladung, den Schiffsbedarf und die sonsti⸗ gen Gegenstände der Schiffsmannschaft und der Reisenden zur Einsicht vorzulegen. .

(3) Amtshandlungen, die nicht an Ort und Stelle durch⸗ geführt werden können, körperliche Durchsuchungen auch auf Antrag der Betroffenen, werden bei der nächsten Zollstelle oder einer sonstigen Amtsstelle vorgenommen. Männliche Personen können an Ort und Stelle abgetastet werden, wenn der dringende Verdacht besteht, daß sie Waffen am Körper verborgen halten.

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Schiffe, die mit zollbaren Waren beladen sind, dürfen ohne Erlaubnis der Zollstelle nur an den Uferstellen anlegen, die als Lösch⸗ und Ladeplätze bestimmt sind.

Schiffe im Sinne dieser Ordnung sind Wasserfahrzeuge aller Art. ; 85

Wer den Vorschriften des 5 2 oder des 8 38 zuwider⸗

handelt, wird auf Grund des § 413 Abs. 1 AO. mit einer

Geldstrafe bis zu 10 0600 RM bestraft, wenn nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist.

§86 Diese Ordnung tritt an dem der Verkündung folgenden Tag in Kraft.

Wien, den 6. Februar 1940.

Der Oberfinanzpräsident Wien. J. V.: Dr. Kunz.

Zweite Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 11 der Reichsstelle für Holz

vom 23. Januar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1940.

Vom 8. Februar 1940.

Meine Erste Nähere Anweisung vom 24. Januar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1940 wird wie folgt erläutert und ergänzt:

Zu Ziffer 1.

1. Der Genehmigungspflicht auf Grund des § 1 der An⸗ ordnung unterliegen sämtliche zur Zuständigkeit der Reichs⸗ stelle für Holz, Hauptabteilung 11 Einfuhr —, gehörenden forst⸗ und holzwirtschaftlichen Erzeugnisse, die devisenrechtlich nicht abgefertigt sind. Dazu gehören unter anderem Sperr⸗ holz, Kistenteile, Furniere, Holzfaser⸗ und Leichtbauplatten.

2. Die der Überwachung der Reichsstelle für Holz, Haupt⸗ abteilung I1 Einfuhr —, unterliegenden forst⸗ und holz⸗ wirtschaftlichen Erzeugnisse sind aus der Ersten und Zweiten Näheren Anweisung zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Holz vom 3. bzw. 18. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 232 vom 4. Oktober und Nr. 246 vom 20. Ok⸗ tober 1939 zu ersehen. .

Zu Ziffer 2.

1. Der Meldepflicht der Lagerhalter unterliegen ebenfalls sämtliche der Zuständigkeit der Reichsstelle für Holz, Haupt⸗ abteilung II Einfuhr —, unterstehenden devisenrechtlich nicht abgefertigten forst⸗ und holzwirtschaftlichen Erzeugnisse.

2. Ferner sind von den Lagerhaltern sämtliche devisen⸗ rechtlich abgefertigten und bezahlten, aber bisher noch unver⸗ zollt auf ihren eigenen oder gepachteten Lagerplätzen in Frei⸗ häfen bzw. im Zollinland unter zollamtlichem Mitverschluß in naturn befindlichen forst⸗ und ho wirtschaftlichen Erzeug⸗ nisse getrennt von den devisenrechtlich nicht abgefertigten zu melden.

3. Die Meldungen nebst Begleitbrief sind getrennt nach Warenursprungsländern in doppelter Ausfertigung bis zum 20. Februar 1949 der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung II, Berlin Wo9, Köthener Straße 42 44, einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten:

Berlin, Freitag, den 9. Februar, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

e

1. Namen und genaue Anschrift der Ablader,

2. Namen und genaue Anschrift der Einlagerer,

3. Holzarten,

4. Mengen (wie Gewicht, Blockzahl, Marke usw.). 4. Bis zum 20. Februar 1940 sind die am 31. Januar 1940 vorhandenen Bestände an forst⸗ und holzwirtschaftlichen Erzeugnisfen zu melden. Treten Veränderungen der Lager⸗

bestände durch Zu⸗ und Abgang ein, so ist auch über diese

borangegangenen Monat der Hauptabteilung II der Reichs⸗ stelle für Holz Meldung zu erstatten. Fehlanzeige ist unbe⸗ dingt erforderlich.

5. Auf Grund vorstehender Bestimmungen zu Ziffer 2 Absatz 1 und 2 müssen nunmehr sämtliche in Freihäfen, auf An fitl in r sowie bei Werften und Reedereien befindlichen forst⸗ und holzwirtschaftlichen Erzeugnisse und jede Verände⸗ rung durch Zu⸗ und Abgang semeldet werden.

Berlin, den 8. Februar 1940. Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.: Ze ch.

Bekanntmachung.

Die am 8. Februar 1940 ausgegebene Nummer 25 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Verordnung über den Kohlenzehnten im Lande Sachsen. Vom 23. Januar 1940.

Verordnung über die Beteiligung der Land⸗ und Stadtkreise an den Kosten des Familienunterhalts. Vom 30. Januar 1940.

Fünfte Verordnung zur Aenderung der k zur Neu⸗ ing des österreichischen Berufsbeamtentums. Vom 2. Februar

Zweite Verordnung zur . und Ergänzung der Verordnung über die Einführung der Sozialversicherung im Lande Oesterreich. Vom 5. Februar 1940.

Dritte Verordnung zur und ,, der Verordnung über die Hul khrunh der Sozialversicherung im Lande Oesterreich. Vom 5. Februar 1940.

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RAM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postschecklonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 9. Februar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

WMichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 6 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern herausgegeben vom Reichs- ministerium des Innern) vom J. Februar 1940 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 23. 1. 40, Einsatz d. jüd. Vermögens. RdErl. 29. 1. 40, Behandlg. d. Behörden⸗ bediensteten d. Freimachungsgeb. RdErl. 31. J. 40, Vertretg. d. Reichs (allg. 1. inn. Verw. in gerichtl. Angelegenh. in d. Ost⸗ mark, in d. ö Sudetenland, Danzig Westpr. u. Posen sowie in d. Hansestadt Hamburg. RbErl. 2. 49, Straffreiheit in Dienststrafsachen RdErl. 2. 2. 40, Fachzeitschr. Kom⸗ munalverbände. RdErl. 24. 1. 40, Kraftfahrz.⸗Steuerver⸗ teilgn. RdErl. 30. 1. 40, Nachweis d. Kriegsausg, in d. Haus⸗ haltsplänen d. Gemeinden u. GV. RdErl. 1. 2. 40, Anschreibg. d. ,,, . Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 39. 1. 40, ö en d. Gau⸗ fürsorgeverb. Reichsgau Danzig⸗Westpr. Polizei ver- waltung. RdErl. 25. 1. 40, Gefangenensammeltransp. RdErl. 29. 1. 40, Behandlg. v. Schadensersatzanspr. d. Reichs aus Unfällen im Kraftfahrz. Betrieb d. staatl. Ordn.⸗ u. Krim.⸗Pol. RdErl. 29. 1. 40, Tag d. Dt. Pol. RdErl. 30. 1. 40, Ausweis⸗ pflicht. RdErl. 36. 1. 40, Musikkorps d. unif. OrdnPol. RdErl. 1. 2. 40, Vertrieb d. Aufklärungsschr. „Was tue ich im Ernstfall / RdErl. 3. 2. 10, Zentralauskunftstelle f. zurück⸗ geführte Personen. Prüfungszeugn. f. Lichtspielvorführer. RdErl. 29. 1. 40, Freigabe v. Vorfahresresten. RdErl. 29. 1. 40, Pol. ⸗Dienstausweis. RdErl. 30. 1. 40, Reisen aus Anlaß d. Teilnahme an Lehrg. RdErl. 1. 2. 40, Vorüber ehende Lockerg. d. Anstellungs⸗ u. Beförderungsbest. bei d. SchP. u. Gend. RdErl. 1. 3. 40, Wiedereinstellg v. SchBBeamten. RdErl. 1. 2. 49, Fahrpreisermäßig. beim Besuch v. Lehrg. bei d. OrdnPol. RdErl. 2. 2. 40, Befördergn. in d. unif. Vollzugspol. RdErl. 25. 1. 40, Beschaffg. v. Strohsäcken u. Dns f kopfpolster f. D. OrdnPol. RdErl. 30. 1. 40. Gebäudeausschr. an d. Dienst⸗

ebäuden d. staatl. Pol. RdErl. 31. 1. 40, Fernsprechanl. bei taatl. Pol.Verw. RdErl. 31. 1. 40, Dienstkleidg. d. abgeordn. Pol. Beamten. RdErl. 31. 1. 40, Kenndecken f. SA.⸗Meldehunde. RdErl. 1. 2. 40, Bedarfsscheine f. Taschenlampen⸗ u. Anoden⸗ batterien. RdErl. 1. 2. 40, Anschauungsmaterial üb, Fischerei⸗ schutz RdErl. 1. 2. 49, Reichswohnungsvorschr. u. EWGG. RdErl. 1. 2. 40, Waffengebrauchsbest. f. d. Pol. RdErl. 29. 1. 40, Feuerlöschwesen. RdErl. 29. 1. 40, Hauptamtl. Hilfs⸗ arb. im zivil. Luftschutz f. d. Warthegau. RdErl. 30. 1. 40, Heilfürsorge bei d. Neichs pol. RdErl. 30. 1. 40, Krankenverpfleg. (Versorg. mit Tee) bei d. stagtl. Pol. Verkehrswesen. RdErl. 2. 2. 40, Luftschutzmäßige Abblend. v. Verkehrsampeln.

Wehrangelegenheiten. Familienunterhalt.

fortlaufend jeweils bis zum 10. eines jeden Monats für den

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