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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 37 vom 13. Februar 1940. S. 2
Reges Interesse für die Kölner Frühjahrs⸗ messe 1940.
Die Anfang dieses Jahres begonnenen Vorarbeiten für die auf den J7. bis 9. April festgesetzte Kölner grihle ne 1940 machten inzwischen recht gute Fortschritte. ie alten Aussteller⸗ firmen der Kölner Messe zeigen ein lebhaftes Interesse und eine weitgehende Bereitwilligkeit für eine Beteiligung. Aus zahlreichen Zweigen der deutschen Verbrauchsgüterindustrie gingen Anmel⸗ dungen ein. So belegten u. a. Firmen der Branchen Stahlwaren und Werkzeuge, Kesselöfen, Waschmaschinen, Metallwaren, Haus⸗ haltmaschinen, Beleuchtungskörper und elektrische Artikel, Waagen, Schlösser und Beschläge, Spielwaren, Holzwaren, Glas⸗ Porzellan⸗ und Keramikwaren, Kleinmöbel, und Korbwaren, Papierwaren und Verpackungsmaterial, Feuerlöschapparate und Luftschutzgeräte Lederwaren usw. Stände im „Hause der rheinischen Heimat“. Auch Kunsthandwerk und Kunstgewerbe beabsichtigen wie üblich in Köln auszustellen.
Die bisher eingegangenen Anmeldungen lassen erwarten, daß die im . der rheinischen Heimat“ zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche voll belegt wird. Die Kölner Frühfahrsmesse wird damit in der Lage sein, einen Ueberblick über die vielseitige deutsche Erzeugung und über die Grundstoffe, die zur Verarbeitung gelangen, zu geben. Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung kommt der Messe gerade durch die Umwälzungen, die mit der Ver? änderung der deutschen Rohstoffversorgung verbunden sind, zu. Die Kölner Frühjahrsmesse wird in besonderem Maße dazu bei⸗ tragen, den Fontatt zwischen Erzeugung, Handel und Verbrauch aufrechtzuerhalten.
Berliner Börse vom 12. Februar.
Zu Beginn der neuen Woche wiesen die Aktienmärkte wiederum freundliche bis feste Haltung auf. Lediglich vereinzelt drückten Za fallorders auf die Notierungen, während sonst kleine Anlage⸗ und Meinungskäufe Kurssteigerungen bewirkten. Inter⸗ esse zeigte sich wieder für Elektrowerte Das Geschäft war an sich aber wenig umfangreich.
Am Montanmarkt lagen Buderus um 5, Mannesmann um * und Verein. Stahlwerke um * 9 gebessert. Rheinstahl büßten A und Klöckner 75 Y ein. Hoesch blieben unverändert. Bei den Braunkohlenwerten zogen Ilse Genußscheine um 1 8 an, während von Kaliaktien Salzdetfurth A 3 hergaben. In der chemischen Gruppe wurden v. Heyden um 1 33 heraufgesetzt. Farben lagen mit 1751 unverändert. Gummi- und Linoleum⸗ Auto⸗ und Brauereiwerte veränderten sich nur unbedeutend. Im Vor⸗ dergrunde standen wieder Elektroanteile, von denen AEG 3, Lahmeyer i und Lichtkraft 2 33 gewannen. Lediglich Gesfürel kamen „ * niedriger zur Notiz. Für Versorgungswerte war die Kursgestaltung nicht ganz einheitlich. Während Bekula und
gewannen stellten sich SEW und RWE
Schlesische Gas je 4336 im gleichen Ausmaß niedriger. Von Kabel. und Drahtwerten
stiegen Felten um 1ö , von Zellstoffgktien Aschaffenburger um 16 3. Zu erwähnen sind noch von Maschinenbauanteilen Ber⸗ liner Maschinen mit — *, von Textilwerten Bremer Wolle mit 1 K, andererseits Bemberg mit 4 R, Westdtsch. Kaufhof und Allgem. Lokal u. Kraft mit je 4 13. Reichsbank stiegen um M z auf 10333.
Der Verlauf brachte für die Aktienmärkte bei weiter ruhigem Geschäft nur kleine Schwankungen, wobei nach wie vor Besse⸗ rungen in der Mehrzahl waren. Farben erreichten einen Stand von 1756 und Verein. Stahl einen solchen von 11058. Von den erst später notierten Papieren waren Harburger Gummi zu er⸗ wähnen, die zum Kassakurs 23 3 niedriger bewertet wurde.
Gegen Ende des Verkehrs vermochte sich die Umsatztätigkeit nicht mehr zu beleben. Die Schlußnotierungen J, gf bielfach auf dem Verlaufsstand, vereinzelt aber auch darüber. So schlossen Farben mit 17575 und Braubank mit 13935. Anderer⸗ seits gingen Hoesch auf 1124, RWE auf 126 und Reichs bahn⸗ vorzüge auf 1277 (Vortag: 17775) zurück.
Im Kassaverkehr fielen Schiffahrtsaktien dur este Veran⸗ lagung auf. Bei Hamburg⸗Süd (* 2), Hapag (4 39 len Nord⸗ lloyd (4. 2½ 3) kam es zu Repartierungen. Von Banken stiegen Bayerische Vereinsbank um 1M , Sächsische Bank um I. Deutsch⸗Asiaten verloren 8 Rn. Bei den Hypothekenbanken gingen Meininger Hyp. um 1 3 und Westdtsch. Boden um Y 3 zuruck, Kolonialwerte waren befestigt. Je 195 99 gewannen Kamerun und. Schantung, Doag erhöhten fich bei Repartierung um 3 3. Die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien wiesen meist Besserungen von 1936 —3 3 auf. Den letztgenannten Betrag gewannen Viktoriawerke, Gebr. Krüger, Lindes Eis, Gilde⸗ meister und Anhalter Kohlen. Die beiden ersten Papiere wurden dabei repartiert.
Von Steuergutscheinen 1 lagen Dezember, Januar und Februar 27 Pfg. fester, März, April und Mai . gleichen Betrag schwächer. Steuergutscheine II blieben unverändert.
Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesitzanleihe 141 ene, 9. * Die Gemeindeumschuldung stellte sich auf 95, 90 . — g.).
Am Kassarentenmarkte hatten Hyp.-Pfandbriefe und Kom⸗ munalobligationen ziemlich unveränderte Marktlage. Liquida⸗ tionspfandbriefe wiesen nur kleine Veränderungen auf, desgl. Stadtanleihen, die stilles Geschäft hatten. Proyinzanleihen lagen behauptet. Von Altbesitzemissionen gingen Rheinprovinz um * z zurück. Staats- und Länderanleihen waren vereinzelt etwas gebessert. Reichsanleihen bewegten sich meist auf letztem Stande. ober Reichsbahnschätze bröckelten um O, 15 9 ab Industrieobli⸗ gationen wiesen bei begrenztem Umsatz meist nur unbedeutende Abweichungen auf. Wer Farbenbonds gewannen allerdings 153.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 255 9 belassen.
Am Geldmarkt lauteten die Blanko⸗Tagesgeldsätze wie bisher auf - 2M 3.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen von Belang ein.
Wirtschaft des Auslandes.
Ungarische Wirtschafts verhandiungen.
Budapest, 12. Februar. Ungarn wird im Laufe der nächsten Wochen voraussichtlich Wirtschafksverhandlungen mit einer Reihe bon Staaten aufnehmen. In der zweiten Hälfte des Monats Tebruar dürften die Verhandlungen mit der Slowakei beginnen. Diese Besprechungen werden in einem größeren Nahmen statt⸗ finden und zum Abschluß eines Handelsvertrages führen, da der Warenaustausch bisher nur auf Grund des im Jahre 1959 abge⸗ chlossenen Warenaustausch⸗Abtommens vorläufig geregelt war. Ferner dürfte 19 voraussichtlich in den nächsten Wochen eine ungarische Abordnung nach der UdSSR. begeben, um vertragliche Grundlagen für die Regelung des beiderseitigen Waren- und Zahlungsverkehrs zu schasfen, die bisher noch nicht vorhanden waren. Die Wünsche der ungarischen Interessenten zu diesen Ver⸗ handlungen wurden bereits vor einiger Zeit vom Ungarischen Außenhandelsamt angefordert.
Weitere Verhandlungen sind mit Schweden notwendig ge⸗ worden, da das am 22. Februar 1939 in Kraft getretene Waren⸗ austausch⸗Abkommen Ende 1939 abgelaufen ist. Termin und Ver⸗ handlungen für diese Wirtschaftsbesprechungen sind noch nicht festgelegt. In Ankara hält sich gegenwärtig eine ungarische Wirt- schaftsabordnung auf, um über Fragen des beiderseitigen Ver⸗ rechnungsverkehrs zu verhandeln.
Ueber den Inhalt des kürzlich in Sofia abgeschlossenen Zusatzablommens mit Bulgaxien wird jetzt bekannt, daß die neuen Vereinbarungen einen zusätzlichen Waxrengustausch im Werte von. 70 Mill. Lewa vorsehen. Dieser Betrag würde eine Erhöhung des Warenverkehrs um 50 bis 100 ½ gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre bedeuten.
——
Starker Rückgang der spanischen Arveits⸗ losigkeit.
Nach dem Bericht des spanischen zen⸗
Madrid, 12. Februar. tralen Arbeitsamtes ist die . die nach Beendigung des spanischen Bürgerkrieges außerorbentlich starke Ausmaße er⸗ reicht hatte, in der zweiten Hälfte des Jahres 1939 entsprechend der fortschreitenden Normalisierung des Wirtschaftslebens und des Wiederaufbaus sehr stark zurückgegangen. Nach amtlichen An⸗ . wird der Rückgang der Arbeitslosigkeit in den Monaten
ärz bis September 1989 auf etwa 50 o6h0 je Monat eschätzt. Im Oktober 1989 betrug die Zahl der erfaßten ar elf? nur noch 518 309, so daß in einem Monat über 160 900 Arbeiter wieder dem Produktionsprozeß zugeführt werden konnten.
— —U—äiKi—
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkuvfernotiz steilte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 13. Februar auf 74,00 RM (am 12. Februar auf 74, 00 RA) für 100 kg.
Berlin, 12. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (Vertkaufspreise des Lebens mittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin. Preise in Reichsmark] Bohnen, weiße, mittel 5 57,50 bis s, 30, Linsen, läferfrei ) 65, 30 bis 66,20 und 70,86 bis 71, 90, Speiseerbsen, Inland, gelbe 3 566,90 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe s 6.,25 bis 58,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, ganze 3) 56,75 bis 57,00, Geschl. gla. gelbe Erbsen, halbe s 47, 85 bis 45, 900, Grüne Erbfen, Ausland 57,90 bis 58,00, Reis: Rangoon * 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. S*) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrütze 61,00 bis 62, 00, Gerstengraupen, grob, 4 * 37,090 bis 38,00 ), Gerstengraupen, Kälberzähne, G6*) 34,90 bis 35,00 f), Gerstengrüße, alle Körnungen) 34,00 bis 35,90 ), Haferflocken (Hafernährmittel) n) 45,00 bis 46,00 5, Hafergrütze 1Hafernährmittel! n) 45,00 bis 46,00 f), Kochhirse 34,80 bis 35,809, Roggenmehl, Type 997 243585 bis 25, 50, Weizen mehl, Type 636, Inland 35,40 bis — —, Weizengrieß, Type 450 3h,e5 bis — — Kartoffelmehl, hochfein 36,96 bis 38,iß f), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis — —, Roggenkaffee, lose 460,55 bis 41,50 f), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 fj, Malzkaffee, lose 45,99 bis 46,00 f), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 9) 349,90 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner 9 4568,00 bis o82,09, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 166,060, Tee, deutsch 240,90 bis 280,009, Tee, südchines. 5 S810, 00 bis 9ob, oo, indisch z O69, ) bis 1400,90, Sultaninen, Perser — — bis — —, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis — —, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen — — bis — —, Kunsthonig in M kg= Packungen 70,090 bis 71,609, Bratenschmalz 183, 04 bis — —, RRoh⸗ schmalz 183,94 bis —, —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. is6, 12 bis — — Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis — — Speck,m ge⸗ räuchert 190,80 bis — — Markenbutter in Tonnen 292,00 bis — —, Markenbutter, gepackt 296,900 bis — —, feine Molkereibutter in Tonnen 286,09 bis — — feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis ——, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis — —, Mollerei= butter, gepackt 282,00 bis — —, Landbutter in Tonnen 266,00 bis — —, Landbutter, gepackt 260,09 bis — — (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 RA Rollgeld per 1099 kg), Allgäuer Stangen 209, 96,00 bis 100,0, echter Gouda 409 172,90 bis 184,00, echter Edamer 40 172,06 bis 184,909, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis Allgäuer Romatour 209 120,00 bis — — Harzer Käse 68, 00 bis 74,00.
) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
„) Nur für Zwecke der , Ernährung bestimmt.
f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
— —
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtten.
Devisen.
Prag, 12. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 15,55, Berlin ==, Zürich 655. 50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00 nom., London 16, 102), Madrid ——, Mailand 153,20, Nei York 29, 2zz, Paris 65, 2*), Stockholm 696,00, Brüssei 463,50, Potnische Noten — — Belgrad 66,090, Warschau — —.
Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 12. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,50, Berlin 135,20, Bukarest 34, 50, London 13,73, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 778, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9, 65.
London, 13. Februar. (D. N. B.) New PYHork 402,50 - 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Betlin — — Spanien (Freiv.) 36,69 B., Amsterdam T53 — 7„ 58, Brüssel 23, 8o – 23,95, Italien Freiv.) I8, 25, Schweiz 17,88 — 7,55, Kopenhagen (Freiv. ) 20,50 B., Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo 17, 66— 17,75, Buenos Aires (offiz.) 17, 185-17, 45, Rio de Janeiro (inoffiz. 3,05 B.
Paris, 12. Februar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich. London 16, New York 43,80, Berlin — — Italien — — Belgien 37,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen — — Holland . 66 oo, So, Stockholm J044, 00, Prag — —, Warschau — — Belgrad —. —.
Paris 12. Februar. (D. N. B.) II1,0s Uhr, Freiverkehr. London 1687, New York 43,8o, Berlin — —, Italien — —, Belgien 737,00, Schweiz 965, 00, Kopenhagen — —, Holland 2329,00, Oslo — — Stockholh'm —, —, Prag —— ,. Warschau — —
Am sterdam, 12. Februar. (D. N. B.) Amtlich. Berlin 6,56, London 7474, New York issue, Paris 424,00, Brüssel Il, 0, Schweiz 42,25, Italien ——, Madrid — — Oslo 42,50, Kopenhagen 36,373, Stockholm 44,85, Prag — —. ;
Zürich, 13. Februar. (D. N. B.) [11,40 Uhr. Paris 10,4, London 17,72, New HYork 416,00, Brüssel 75, 16, Malland 22, O2, Madrid — —, Holland 236,96, Berlin 178,56, Stockholm 106,20, Oslo , Kopenhagen Sö,l5, Sofia 550, 00 B., Budapest S0, 00 V., Belgrad 16,00, Athen 330, 0 B., Konstantinopel 356,00 B., rn 335,00 B., Helsingfors 7,50 B., Buenos Aires 104,00, Japan
IS.
Kopenhagen, 12. Februar. (D. N. B.) London 20,57, York 618,099, Berlin — —, Paris 11,80, Antwerpen 87, 0,
116,40, Rom 26,45, Amsterdam 276,85, Stockholm 123,46, Oslo 117,90, Helsingfors 10,6s, Prag — — Madrid — —, Warschau — —.
Stockholm, 12. Februar. (D. N. B.) London 16,86 — 16,96,
New Zürich
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
8 Reinnickel, 98 — 99 0 Antimon. Segulus . ö Mn stee;,,
Reichs und Staats anzelger Nr. 37 vom 13. Februar 1940. S. 3
Schweiz. Plätze 95,25, Bayern 1925 (nat.) 12, 25, 6e, Preußen 1927 Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. „726 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 12,00, 79 Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. (nat. — —,
Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.)
. Noljerungen der Kommission des Verliner Metallbõrsenvorstandez
vom 13. Februar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Driginalhũttengluminium, 99 o n in Blöcken , en in Wal z⸗ oder Drahtbarr
Berlin 169,099, Paris 9, 65, Brüssel 72,00, Amsterdam 224,50, Kopenhagen Sl, 26, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors s, 59, Rom 21,60, Prag 14,90, Warschau — —. London 17,55, Berlin 179,90, Paris 10,25, New Vork 440,00, Amsterdam 236,55, Zürich 20, Antwerpen 76,50, Stockholm 105,20, Kopenhagen S5, 10, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau
mi, l934 101,25, Ss) mark Lds.⸗ Anl 1934 1 Damyfsch. Ge iellschaft Alpine Montan A6G.
Stahl . 26,09), Felten Guille aume Hanf - Jute Textil 81, 25, Kab Finze AG. — — thal 43,00, Neufiedler AG. Schrauben ⸗ Schmiede w. Simmeringer Msch.
Februar. (D. N. B.) 6 5, Ndöst. Lds. Anl. Anl. 1936 100, 10, 6 M o Steier⸗ 6230 Wien 1934 99,55, Donau⸗ A. E. G. Union Lit. A — „Hermann Göring“ 16,00, Brau⸗AG.
Egydyer Eisen u. „Enzesfelder Metall
nat.) , , 6 * 26 Oberöst. Lds. 1925 (nat.)
12. Februar. (D. N. B.) 730 Preuß. Pfand⸗ 720 Rhein-Westf. Bod. Cred., Pfdbr. Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat. — —, 51/0 A. R. ( Acisries Réunies) Gummi ⸗Werke Sinking Funds (nat.) — — ,
Helsingfors 9 Brown. Boveri Pfdbr. (nat.)
„Elin AG. f. el. Ind.
RAM für 100 kg Rob. Bosch A. G. u. Drahtind.
648,00, Leykam - Josefs⸗ Perlmooser Kalk 438,00, Siemens ⸗Schuckert Solo“ Zündwaren — —,
che Wasserkraft 34,90, Papier — —, Veitscher Magnesit — —,
London, 12. Februar. D. N. B.) Silber Barren prompt 2lssas, Silber auf Lieferung Barren 21, Silber fein prompt 2274, Silber auf Lieferung fein 221,,,, Gold 168 —.
Wertyaviere.
Frankfurt a. M., 12. Februar. — Aschaffenburger Buntpapier 69,50, Buderus
(nicht nat.)
9 795 Deutsch. Kali⸗Syndik. 3 4 s ⸗ 695 J. G. Farben
690 Harpener Bergb., m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat. (3) — — Rhein ⸗Elbe Union (nat.) 1926, m. Bezugsschein m. Gewinnbeteilig.
Leipnik⸗ Lundb.
Siemens u. Halske Siemens u. Halske Vereinigte Stahlwerke
z6 po zg ho
(D. N. B. Reichs⸗Alt⸗ it x Ste hr⸗Daimler⸗ besitzanleihe 140? , Puch 125,09, Steyrermüh
In Berlin festgefstellte Notierungen und telegraphisch!⸗ Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten . Telegraphische Auszahlung. 4
Vereinigte Stahlwerke, ; ⸗ (nat. — —, 699 Neckar A. G. (nat.) 15,00 G., T3 Rhein.⸗Westf. Rhein. ⸗Westf. Elektr. Ble. 1931 Notes (nat. — —, 629 Rhein.⸗Westf. Elektr. We. 1972 (nat.) „66 Eschweiler Bergwerkver. (nat.. — —, Bank 86,06, Rotterdamsche Bank Vereeng. — —, Deutsche Reichs- Holl. Kunstzijde Unie — —,
Waagner⸗ Biro — —
Am sterdam, 12. 77,50, 5 e gh Dt. Reich 1
Wienerberger Ziegel — —.
Februar. (D. N. B.) 3 9 Nederland 1937 930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) England Funding Loan 1950 1990 m. Kettenerkl. 67,75, se Obl. 1932 — —, Alge meene Kunst— (Holding⸗Ges.) 9esig M., Koninkl.
Eisen 101,00, Cement Heidelberg 156,00, Deutsche Gold u. Silber 240,00, Deutsche Linoleum 137,00, Felten u. Guill. 153, 00, Ph. Holzmann 164350, Gebr. Junghans l00½ z, Lahmeyer 122,25, Laurahütte 27,00, Mainkraftwerke — — Rütgerswerke 159,ů 15, Voigt u. Häffner
linger Maschinen — — ßling sch ⸗ Elektr. Wte. 1923 (nat.)
Zellstoff Wald 40 Frantreich Staatskaf Amsterdamsche
zijde Unie (Aku) 38,25, Philips Gloeilampenfabr.
bank (nicht nat. — —,
Aeghpten (Alexand. und Kairo) ...... Afghanistan (abuh. Argentinien (Buenos , Australien Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) . Brasilien (Rio de Janeirn⸗ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .. ... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik. Italien (Rom und Mailand; Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) . Kanada (Montreah. Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno / Canas) Luxemburg (Luxem⸗ l Neuseeland (Welling⸗ ton) .... Norwegen (Oslo) .. Vortugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest)
Schweden (Stockholm
und Göteborg) ...
Schweiz (Zürich,
Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.
Barcelona) .... ... Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von
Amerika (NewYork)
Llö5s/ M., Lever Bros u. Unilever N. V. (83) Vederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 297 ig, Shell Union (8) Sis M., Holland Scheepvaart Unie 10915/1, M., „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mi. 1915/5 M., 77 Dt. Reich ig24 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht
— — —— — — —— Offentlicher Anzeiger.
6. Aus losung ufwh. von Wertpapieren, 7. Altiengesellschaften, 8. stommanditgesellschaften au] Aktien. 9. Deutsche stolonialgesellschaften.
19. Gesellschaften m. b. H.,
Nach § 11 Abs. 1 der genannten Vor⸗ schriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, Hilfsbeamten der
Hamburg, 12. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse. Dresdner Bank 108,90, Vereinsbank 123,00, Hamburger Hochbahn 99, 265, Hamburg ⸗ Amerika Paketf. 52, 15, Hamburg ⸗ Südamerika 100,00, Alsen Zement 210,00, 102,00, Harburger Brauerei 140,00, Neu Guinea 187, 0, Otavi 21, 75.
A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. Farben (nicht nat.) (3) — —, m. citeits Mij. (Holding⸗Ges.) 214,00, Montecatini —,
(3) — Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
Viscose Comp.
216,30 M., Philips J Ind. Eloctri
13. Februar Algem. Nederl.⸗
Geld Brief
12. Februar
Geld Brief Petroleum Corp. (95)
Amerika Lijn 101
Dynamit Nobel Rotterdamsche Lloyd gö, oo,
178,00, Holsten⸗
Nordd. Lloyd 54,265, M., Nederl.
87,900, Guano
L ägyyt. Pfd. 100 Afghani
1 av. ⸗Pes. Laustr. Pfd.
1373 1s, 7 o, Ss o, S772
16,13 1s,
A2 ao o, 10 O, 32
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels ˖ nnd Kommanditgesellschaften, 13. Unfall ⸗ und Invalidenversicherungen.
14. Bankausweise,
15. Verschiedene Belanntmachungen.
1. Untersuchnngz · und Strafsachen, 2. Zwang versteigerun gen.
3. Aufgebote,
4. Oessentliche Zustel ungen.
5. Verlust · und Fund achen.
100 Rupien
100 Kronen engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M.
100 Drachm. 100 Gulden 100 isl. Kr.
z 0M 3,063
Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Rechtsanwalt 2 Adolf Israel Last, geboren am J. Ja⸗ nuar 1864 zu Folticem, Rumänien, und seine Ehefrau, Bettina Sara geborene Klarfeld, geboren am 19. 6. 1882 zu Tarnow, zuletzt wohnhaft in Wien 4, Lothringer Straße 6, zur Zeit im Aus⸗ land, schulden dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 27 750, — RMA, die am 18. November 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hun⸗ dert für jeden auf den Zeitpunkt der angefangenen uschlag beträgt minde⸗ undert des Rückstandes. Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ (Reichssteuerblatt
Es ergeht hiermit die Aufforderung, ie obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie g S 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ esetzes unverzüglich dem Amtsrichter Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Wien, J, den 13. Januar 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗-Ost, Wien.
62, 44 62,656
Ane Druckauftrãge muüssen auf einseitig beschriebenem Papier des Steuer⸗ völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckauftrãge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Saftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
J. Untersuchungs⸗ und Etraffachen.
Universität Tübingen hat dem Julius Gummersheimer, 18. 83. 1904 in Heilbronn, und eb. am 9. 2. 1893 in oktorwürde entzogen,
2,358 2,357 132,7 13233 13237 1832,83 Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflich⸗ tige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
iermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vor— läufig festzunehmen und sie gemäß 5 11 Absatz? der genannten Vorschriften un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗
en, 4 Januar 194. Finanzamt München⸗Süd.
Steuersteckb rief
und Vermögensbeschlagnahme. Der ehem. Bahnbeamte i. Israel Luwisch, geboren am 2. Juni 1880 zu Sucewa, Bukowina, und seine Ehefrau Cäeilie
1 kanad. Doll. anad. Doll Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 8 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗
und Sicherheitsdien teuerfahndungsdienstes un ahndungsdienstes s
stens zwei vom geboren am d des Zoll⸗ owie jeder andere Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest Es ergeht hiermit die Aufforder den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß Absatz 3 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. ien, J., 17. Januar 1940.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.
Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Die zu Austin Texas am 18. Oktober
fluchtsteuergesetzes 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wir d inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ ur Sicherung der Ansprüche auf luchtsteuer nebst Zuschlägen, auf iffer 1 des Reichsflucht⸗ estzusetzende
00 lux. Fr.
I neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Eseudo
Wien III, Ungargasse 2, zur schulden dem Rei von 15 35, = R. ,
die am 20. März 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Der Zuschlag beträgt minde⸗ stens zwei vom Hundert des Rückstandes. Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ Reichssteuerblatt
; hiermit das Reichsfluchtsteuer Steuer steckbrief
und Vermögen sbeschlagnahme. Kaufmann Josef Rosenberg, geboren am 2. Febr. 1891 zu Przemyst, ilda geborene Roth, M
bert Kann, Bochum, die weil ihnen die deutsche = Hörigkeit auf Grund des 5 2 des setzes vom 14 7. 1933 aberkannt wor⸗ den ist. Die Entziehung wird mit dieser Veröffentlichung wirksam. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugela Tübingen, den 5.
Der Rektor der Stickl
g, Ig1 92609 7 die gemäß 5 9 steuergesetzes
und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
I südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
66. n und seine Ehefrau, eboren am 12. Juli 1833 zu Wien, zu⸗ tzt wohnhaft in Wien 1V., Mühlgasse ur Zeit in New York, schulden ch eine Reichsfluchtsteuer von 39 062, — RM, die am 15. Mai 18938 nebst einem Zuschlag undert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zus trägt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗
fluchtsteuergesetzes 1935 S. 123665; Reichsgesetzblatt 1 1935 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der A Reichsfluchtsteuer nebst Zus die gemäß 5 9
t hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen itz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines onats, dem unterzeichneten Finanz⸗
ebruar 1940. niversitüt: fällig gewesen i von eins vom
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ö Aufenthalt, ihren lägen, auf iffer J des Reichsf estzusetzende e im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten P
ns I, 98a or) Gs 2401. 2,06
Steuersteckbrief un Vermögensbeschlagnahme. Der frühere Rechtsanwalt Dr. Hein⸗ vich Reif, geboren am J. August 1880 zu Wien, zuletzt wohnhaft in Wien,
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: .
England, Aegypten, Südafrik. Union..
Frankreich
Australien, Neuseeland .. ...... ...... Britisch⸗Indien — — 22
Kanada
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ pflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗
fluchtsteuergesetzes 1937 S. 1268; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschläger die gemäß 5 9 Ziffer 1 des Reichsf steue rgesetzes und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten
1887 geborene Mary von Kramer, geb. Reichssteuerblatt Tips, zuletzt wohnhaft in München 44, Heilmannstr. 9, zur Zeit chuldet dem Reich teuer von Re 46,593, — J. September 1938 fällig nebst einem Zuschlag von jeden auf den
amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder son⸗ stigen Ansprüche
er nach der Bekanntmachung zum
III., Esteplatz 3 17, zur Zeit in London S. W. 7, 69. Onslow S)uare, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von n, die am J. 19388 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗ genden angefangenen Monat. Der Zu⸗ chlag beträgt mindestens zwei oom Hundert des Rücktandes. - Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗
; in USA., eine Reichsflucht⸗ eröffentlichung dieser wecke der Erfül⸗ Steuerpflichtigen Leistung bewirkt, ist nach 16 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be—
schlagnahme gehabt hat und d
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eitpunkt der Fälligkeit stzusetzende stungen an d enen Monat. er 2 ff. der Reichs⸗
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5899, RGBl. 19831 1 S. 69 t hiermit an alle natürlichen
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So svereigns ..... .. 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars . Aegyptische .... ... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische .... ... Belgische e eee Irn n gh ö rit.⸗ in i e ... Bulgarische 222 — Dänische 2222 Englische: große ... 18 u. darunter ... Estnische .... ...... ü . er g Holländi Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große o Dinar Kanadische .... .... Lettländische ...... Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische ..... .. Rumãnische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei .... Schwedische ..... .. Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Spanische ...... ... Südafr. Union.... Türkische eee e- Ungarische .... ....
fluchtstenuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflich⸗ ur Sicherung der Ansprüche auf luchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsftucht⸗ festzusetzende und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. . Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im hnsitz, ihren gewöhnli Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Gesch leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder an den Steuerpflichti sie werden hiermit au züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen stehenden Forderungen oder sonstigen nsprüche zu machen. der Veröffentli Bekanntmachung zum Zwe füllung an den Leistung bewirkt, ist na des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Leistung keine
tigen zustehenden Forderungen oder son—⸗ stigen Ansprüche
Wer nach der Bekanntmachun
und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Si leitung oder Grund ꝛ Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗sl teuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werxden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz- amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder son⸗ stigen Ansprüche zu machen. er nach der Verö Bekanntmachung zum ng teuerpflichtigen Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, daß er zur Zeit der enntnis von der Be⸗ chlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. seine Anzeigep oder fahrlässi § 10 Absatz
1932 18. 571, RGBl. 19341 t wird hiermit das inländische Vermögen en zur Sicherung der eichsfluchtsteuer nebst
auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigep oder fahrlässig nicht er S8 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ s, sofern nicht der Tatbestand der oder der Steuer⸗ 402 der Reichsab⸗ t ist, wegen Steuer⸗
12. Februar
eröfsentlichung dieser g zum Zwecke der Erfül⸗ Steuerpflichtigen Leistung bewirkt, ist nach 5 106 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach atz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehun gefährdung (68 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 8 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft. Absatz 1 des Reichsflucht⸗ d Beamte des erheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ hndungsdienstes sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ chaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ flichtigen, wenn sie im Inland betrof= n werden, vorläufig festzunehmen. geht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß S 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Wien L, den 24. Januar 1940. Finanzamt Junere Stadt⸗Ost, Wien.
der Steuerpflicht ihre Geschäfts⸗ prüche auf. chlägen, auf die gem R festzusetzende alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ tandenen und entstehenden Kosten be⸗ chlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistun⸗ l ie Steuerpflichtige en; sie werden hiermit au unverzüglich längstens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die der Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder son⸗ Ansprüche zu machen. Ber nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül- Steuerpflich Leistung bewirkt, ist nach z 1ũ Reichsfluchtsteuervorschriften ; dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der enninis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ Eigenem Verschulden steht , Vertreters eine Anzei oder fahrlässig ang en. 109 Abs. der Reichsfluchtsteuervor⸗ riften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (8 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 8 418 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.
licht vorsätzlichͥ ö üllt, wird nach stungen an die
l ägypt. Pfd. steuergesetzes gefährdung (33 39 gabenordnung) erfü ordnungswidrigkeit 8 4138 der Reichs⸗ abgabe nordnung) bestraft.
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Finanzamt Innere Stadt Ost, Wien.
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Nach 5 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ Beamte des d ⸗ erheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie seder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ chaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn e troffen werden, vorläufig festzunehmen.
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I kanad. Doll.
Leistung keine enntnis von ehabt hat und da Verschulden an der Unkennt⸗ Sigenem Verschulden steht 4 V ane eines an f ; er seine Anzeigepflicht vorsätzli oder fahrlässia nicht erfüllt, wird na 5 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ Resetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (6§ 396, 492 der Reichs⸗ Abgabenordnung) er Steuerordnungswidrigkeit (6 413
100 lux. Fr.
100 Kronen nis trifft.
cht vorsätzlich steuergesetzes llt, wird nach 100 Kronen
Aufgebote.
Aufgebot. V. Balt ch Atlantische San ) in Rotter
100 Peseten I südafr. Pfd. türk. Pfund 100 Pengö
taatschappi (Ba m. vertreten durch ren Seschafts.
in Inland be⸗