1940 / 41 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr 40 vom 16. Februar 1940. .

Berliner Börse vom 15. Februar.

Nach den kräftigen Kurssteigerungen an den Vortagen er⸗ öffneten die Aktienmärkte am Donnersta 6 freundlich. Die Kursgestaltung war nicht ue g da bei der Enge des Marktes bereits kleinste Orders genügten, um die Entwicklung der Notierungen entscheidend zu beeinflussen. Es überwogen aber weiterhin Kurssteigerungen, daneben waren vielfach Strich⸗ notizen zu beobachten.

Am Montanmarkt wurden Mannesmann und Rheinstahl um e n z, Vereinigte Stahlwerke um 35 und Buderus um 141 * eraufgesetzt. Hoesch eröffneten niedriger. Von Braun⸗ kohlenwerten gewannen Bubiag 2 25. Demgegenüber ermäßigten sich Deutsche Erdöl um und Ilse Genußscheine um 7/8 ι. Von Kaliwerten gaben Salzdetfurth um 11 2, nach. In Kali Chemie wurde die Notiz ausgesetzt, die Taxe lautete mit 169 um 2 3 höher. Chemische Werte lagen nicht einheitlich. Farben stiegen um ½ 3 auf 177. v. Heyden gewannen 1 33. Goldschmidt fielen andererseits durch einen Rückgang um 27 auf. Gummi⸗ und Linoleumwerte hatten ruhiges Geschäft, das gleiche gilt für Kabel⸗ und Drahtaktien. Auch in Autoanteilen, Bau-, Textil- und Brauereipapieren traten nennenswerte Veränderungen nicht ein. Elektro⸗⸗ und Versorgungswerte konnten sich gut behaupten. Eine Ausnahme bildeten Lichtkraft, die nach den Kurssteigerungen in den beiden letzten Tagen von zusammen 5 3 um 1* 3 niedriger bewertet wurden. Auch Siemens kamen ½ * niedriger zur Notiz. Andeverseits zogen AEG und Dessauer Gas um je ä, RWE um . HEW um * und Schuckert um 13. an. Die Anteile von Maschinenbaufabriken lagen weiter freundlich. Größere Veränderungen erfuhren Berliner Maschinen mit 4 , Schubert & Salzer mit 4 R und Orenstein mit 6 25. Von Metallwerten lagen Deutscher Eisenhandel 19 R schwächer, wäh⸗ rend Metallgesellschaft 5 3 höher ankamen. Zu erwähnen sind noch Aschaffenburger Zellstoff mit 4 R, Gebr. Junghans mit ‘/s und Bank für Brauindustrie mit 1 i.

. Verlaufe war die Stimmung an den Aktienmärkten weiter recht freundlich, allerdings vermochte sich hinsichtlich der Kursentwicklung immer noch keine einheitliche Linie durchzu⸗ setzen. U. g. zogen Daimler und Lahmeyer um je 1 an. Branu⸗ bank ermäßigten sich hingegen nochmals um 1 75. Von den erst e notierten Papieren bewertete man Accumulatoren 141 95 öher.

Gegen Ende des Verkehrs war der Grundton im Vergleich zum Verlauf im großen und ganzen behauptet. Sehr fest schlossen

bewegten sich mit 1287 über Vortagskurs. Verein. Stahl

, schließlich 112, Farben 17675 und Reichsbahnvorzüge 778. . ö z 5 f

Am Einheitsmarkt kam es für verschiedene Schiffahrtswerte

erneut zu einer kräftigen Aufwärtsbewegung. Hapag lagen 2 2.

Hamburg⸗Süd bei Kepartierung 3 . fester, während Hansadampf

25 3 hergaben. Kolonialwerte bröckelten hingegen meist ab,

Deutsch⸗Asiaten 10 tM ein. Hyp.⸗Banken waren vielfach etwas gebessert. Für die zu Kassakursen gehandelten Industrieaktien waren erneut Gewinne von bis zu 3 * in der Mehrzahl, während andererseits nur vereinzelt Verluste von bis zu 233 25 zu ver⸗ zeichnen waren. .

Steuergutscheine J konnten sich mit Ausnahme der leicht er⸗ mäßigten April⸗ und Maiabschnitte behaupten. Steuergutscheine 1I gewannen, abgesehen von den unveränderten Oktober⸗ und Novemberfälligkeiten, je 16 75.

Von variahlen Renten notierten Reichsaltbesitz 141 gegen 14055, steltten sich später aber auf 1407s und die Gemeinde⸗ umschuldung auf unverändert 9573.

Der Kassarentenmarkt war durch anhaltendes Interesse für auslosbare Reichsschätze gekennzeichnet. So gewannen sämtliche 37er und 38er Emissionen je , 5. Im gleichen Ausmaß waren 36er, Folge II und III, gebessert. Ferner stiegen 39er Reichs⸗ bahnschätze um *. Stagts⸗ und Länderanleihen unterlagen kaum irgendwelchen Schwankungen. Provinzanleihen blieben be⸗ hauptet. Von Provinzaltbesitzemissionen gaben Westfalen , 2 her. Stadtanleihen blieben meist gestrichen. Soweit Kursfest⸗ 8e en erfolgten, ergaben sich Besserungen von vm.ö n 275. Hyp.⸗ Pfandbriefe waren nach wie vor gesucht, ebenso Kommunalobli⸗ gationen. Von letzteren befestigten sich die verschiedenen Serien der Berliner Hyp.Bk. und der Rhein. Hyp. um je 36 . Liqu.⸗ Pfandbriefe bewegten sich meist in der Nähe des letzten Standes. Industrieobligationen hatten bei kleinen Veränderungen freund⸗ liche Tendenz.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 253 3 belassen. Am Geldmarkt war Blankotagesgeld weiterhin zu 2 bis 2x erhaltlich. .

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde der Belga von 42,98 auf 42,16 heraufgesetzt. Der holl. Gulden ging

dagegen von 132,50 auf 132,40 zurück.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 14. Februar. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 14. Februar 1940 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 10900 Pfund Sterling: m Umlauf befindliche Noten 531 640 (3un. 530), hinterlegte oten 48 600 (Abn. 530), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 563 770 (Abn. 230), andere Sicher- heiten der Emissionsabteilung 4709 (3Zun. 230), Silbermünzen bestand der Emissionsabteilung 5i0 (unverändert). Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 39220 Gun. 10 590), andere Depositen: Banken 195 539 (Abn. 3120), Private 40 520 (Abn. 3230), Regierungssicherheiten 126 149 (Zun. 4300), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 4740 (Zun. 2250), Wertpapiere 23 116 6 1750), Golde und Silberbestand der Bankabteilung 780 Zun. 10). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 26,66 gegen 27,55 0 o.

Spanisches Gesetz zum Schutz des Volks⸗ vermögens.

Madrid, 15. Februar. Im „Boletin Ofieial“ vom 6. 2. wird ein neues Gesetz zum Schutz des spanischen Vollsvermögens ver⸗ öffentlicht. Danach werden alle spanischen Vermögenswerte, Wertpapiere, Schmucksachen, Kunstgegenstände usw., die früher dem Staat, öffentlichen Organisationen oder spanischen Privatpersonen gehörten und während des spanischen Krieges ins Ausland ge— bracht und noch nicht zurückgegeben wurden, zu spanischem Staats- eigentum erklärt, sofern nicht von ihren Eigentümern bei den zu— ständigen ausländischen Stellen bereits Schritte zu ihrer Rück⸗ gabe unternommen wurden. Nach Rückgabe dieser Werte durch die ausländischen Stellen an den spanischen Staat werden diese nach entsprechender Ausstellung und Identifizierung wieder ihren Eigentümern ausgehändigt, wobei allerdings der Staat für

irgendwelche Sachschäden, die infolge der Durchführung dieses Gesetzes entstehen können, nicht aufkommt. Dieses Gesetz bezweckt ausschließlich den Schutz des spanischen Volksvermögens, da sich zur Zeit noch große spanische Werte im Ausland befinden, die von ihren Eigentümern aus irgendwelchen Gründen noch nicht zurück⸗ verlangt werden konnten, so daß die Regierung es für zweckmäßig gehalten hat, selbst die Initiative in die Hand zu nehmen, ohne daß dadurch das private Eigentum irgendwie angetastet wird.

Der Außenhandel der belgisch⸗Kuxemburg? fm ten Wirtschaftsunion.

Brüssel, 15. Februar. Die Einfuhr der helgisch luxem⸗ burgischen Wirtschaftsunion erreichte im Januar 1940 einen Wert von 1,271 Mrd. Franken und die Ausfuhr einen solchen von 1,515 Mrd. Franken. Im Januar 1939 hatte die Einfuhr 2,981 Milliarden und die Ausfuhr 1A 149 Mrd. Franken betragen. Der Rücgang infolge des Krieges, der hauptsächlich die Rohstoff⸗ betrifft, tritt durch diese Ziffern besonders deutlich ervor.

Einführung einer Schutzmarke auf national⸗ türkische Industrieerzeugnifse.

Istanbul, 16. Februar. Das türkische Wirtschaftsministerium hat eine Neuregelung . die Einführung einer Schutzmarke auf nationaltürkische Industrie⸗Erzeugnisse vorbereitet. Diese Rege⸗ lung hat die Zustimmung des Ministerrats bereits gefunden, auch der Staatsrat hat zugestimmt. Aus dem Inhalt der neuen Vor⸗ schrift wird bekannt, daß jedes nationaltürkische Industrie⸗ Erzeugnis, das das neue Zeichen nicht trägt, weder auf dem In⸗ lands noch auf dem Auslandsmarkt verkauft werden darf. Die neue Anordnung soll am 18. 2. 1910 in Kraft treten.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtłten.

Devisen.

Prag, 16. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 15,5434, Berlin ——— , Zürich 666,50, Oslo 664,785, Kopenhagen 56s, 00, London 15, 50* Madrid —, Mailand 152,2, New York 29,23, Paris 66,42 *), Stockholm 696,00, Brüssel 453,ů50, Polnische Noten —, , Belgrad 66,00, Warschau —.

) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budapest, 15. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.) Amsterdam 183,60, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,68, Mailand 17,7732, New York 345,509, Paris 7,74, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zuͤrich 77,50, Slowakei —.

London, 16. Februar. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris 176,50 176,75, Berlin —, a. Freiv.] 39,00 B., Amsterdam 7T53 —– 758, Brüssel 23,75 23,90, Italien Freiv. 78,00, Schweiz 17,85 17,95, Kopenhagen (Freiv. 20,37 B., Stockholm 16,85 16,95, Oslo 17,65— 17,75, Buenos Aires (offiz.) 17, 15 17,45, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,12 B.

Paris, 15. Februar. (D. N. B.) Schlußkurse, amtlich. London 17655, New York 43,80, Berlin . ien ö Velgien 37,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen ——, Holland 2329,00, Oslo 996,50, Stockholm 1014,00, Prag —, Warschau Belgrad —.

Paris 165. Februar. (D. N. B.) Ils Uhr, Freiverkehr. London 17655, New Hork 43,80, Berlin ö ire . Belgien 37, 09, Schweiz 985,00, Kopenhagen —, Holland 2329,00, Oslo —, —, Stockholm —, Prag —, Warschau —, —.

Am st e rdam, 15. Februar. (D. N. B.) 1Amtlich.“ Berlin Jö, 55, London 7,42, New Yort 188,25, Paris 5 Brüssel 31,714, Schweiz 42,21, Italien Madrid —, Oslo 42,823, Kopenhagen 36,374, Stockholm 44,85, Prag —.

Zürich, 16. Februar. (D. N. B.) (11,40 Uhr. Paris 9g, 98s, London 17,515, New York 446,00, Brüssel 75,20, Mailand 22,52, Madrid —, Holland 236,95, Berlin 178,75, Stockholm 106,20, Oslo 101,33, Kopenhagen S6, 123, Sofia 550,00 B., Budapest 79, 50 B., Belgrad 10,00, Athen 330, 090 B., Konstantinopel 355,00 B., i, 335,00 B., Helsingfors 7,50 B., Buenos Aires 104,00, Japan

Kopenhagen, 15. Februar. (D. N. B.) London 20,44, New York 518,00, Berlin —, Paris 11,70, Antwerpen 87,50, Zürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam 2765,80, Stockholm 123,50, Oslo 117,90, Helsingfors 10,5, Prag —, Madrid —, Warschau —.

Stockholm, 15. Februar. (D. N. B.) London 16.85 —!16, 96, Berlin 169,00, Paris 9,560, Brüssel 72,00, Schweiz. Plätze 965,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,26, Oslo 96,990, Washington 420,00, Helsingfors 8,9, Rom 21,60, Prag 14,00, Warschau —.

Oslo, 18. Februar. (D. N. B.) London 17445, Berlin 179,90, Paris 19,29, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9, 0, Antwerpen 76,50, Stockholm 1065,20, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —, —.

London, 15. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20475, Silber auf Lieferung Barren 20,75, Silber fein prompt 225“, Silber auf Lieferung fein 22243, Gold 168/ —.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 15. Februar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 140,75, Aschaffenburger Buntpapier Buderus

Eisen 103,75, Cement Heidelberg 155,00, Deutsche Gold u. Silber

241,00, Deutsche Linoleum 15400, Eßlinger Maschinen —— Felten u. Guill. 156,00, Ph. Holzmann 1565,00, Gebr. Junghans

I00, So, Lahmeyer 123,50, Laurahütte 29, 00, Mainkraftwerke g2, o,

Lahmeyer mit 126 nach 12316 zu Beginn. Auch Dessauer Gas

u. a. Doag und Schantung um je 1755. Von Banken büßten

125. 50.

Hamburg, 15. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.! Dresdner Bank los 00, Vereinsbank 28 G5, Hamburger? Hochbahn 9s,

Samburg⸗ Amerika Paketf. 57, 25, Hamburg? Südamerika 101,06,

Dynamit Nobel

Nordd. Lloyd 58,56, Alsen Zement 216,00, 177, 00,

o858, 0, Guano 103,50, Harburger Gummi Brauerei 140, 00, Neun Guinea —, Otavi 2285/6.

Wien, 15. Februar. (D. N. B.) 9 Ndöst. Lds. Anl. 10oz4 jol, a6, 633 Hheröst, Lds. Anl. ihszs Thb, 3 Eteier⸗ nart Lds.⸗Anl 1934 160,75, 6, Wien 1934 99,55, Donau⸗ , . A. E. G. Union Lit. A Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 16,09, Brau AG. Desterreich ——, Brown⸗Boveri —, Egydher Eisen u. Stahl 227,00, „Elin“ Ach. f. el. Ind. —, Enzesfelder Metall =, Felten Guilleaume ——,. Gummi Semperit Hanf ⸗Jute Textil 81,25, Kabel= u. Drahtind. —, Lapp⸗ Finze AG. 77,00. Leipnik - Lundb. Leykam - Josefs⸗ thal 43,50, Neusiedler AG. 99,75, Perlimnooser Kalk —„ Schrauben Schmiedew. 142,50, Siemens - Schuckert Simmeringer Msch. Magnesit —, Steirische Wasserkraft 34,900, Steyr⸗Daimler- Puch 125,09, Steyrermühl Papier Veitscher Magnesit

Waagner⸗Biro 159,50, Wienerberger Ziegel

A m sterdam, 15. Februar. (D. N. B.) 395 Nederland 1937 77,25, 63 Dt. Reich 1930 (oung, ohne Kettenerkl., nicht nat.,) 8.00, 499 England Funding Loan 1960 1990 m. Kettenerkl⸗ 6 *

*

4 ½ Y Frantreich Staatskasse Obl. 1932 —, Algemeene Kun

ziide Unie (Aku) 383, M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges. ).

114,75, Lever Bros u. Unilever N. V. (8) 90860 V., Koninll. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 24 M., Philip z

Petroleum Corp. (3) 29,75, Shell Union (3) is M., Holland Scheepvaart Unie 107,25, Rotterdamsche Lloyd 94,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij.

Amerika Lijn 106,75 M., Nederl. 1875/5 M., 795 Dt. Reich ig24 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat. —, —, 6 *, Bayern 1925 (nat. —, 694 Preußen 1927. (nat) = —— J Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) J7Y) Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1926 (nat.) 7945 Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat. —, 4 9, Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat. —, —, 790 Preuß. Pfand⸗

brbk., Pfdbr. (nat.. —, 790 Rhein. ⸗Westf. Bod.⸗Cred., Pfdbr.

(nat. —, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat. —,—, 51 . A. R. de B. E. D. (Acisries Réunies) —, 7990 Rob. Bosch A. G. (nat.. 79 Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.)

799 Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 15 /, .

655 Harpener Bergb., 20 jähr. (nat. —, 695 J. G. Farben

m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.. (3) —— J236*

Rhein ⸗Elbe Union (nat.. —, 6½, 6 Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.. —, 6960 m. Gewinnbeteilig. (nat.; —, 7 96 Vereinigte Stahlwerke (nat.. —, 61M½ 9 Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie 9 (nat. —, 6960 Neckar A. G. (nat.) 15,75, Elektr. We. 1925 (nat.) —, 796 Rhein. ⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.. —, 699 Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) ö 690 Eschweiler Bergwerkver. (nat. —, Amsterdamsche Bank S5, 15, Rotterdamsche Bank Vereeng. —— Deutsche Re ichs⸗ bank (nicht nat.; Holl. Kunstzijbde Unie 40,00, Internat. Viscose Comp. 13,75, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. J. G. Farben (nicht nat.) (3) Algem. Nederl.⸗— Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 212,25, Monte catini —.

(8) = Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke.

Die Clertrotyttupfernötierung der Woreinigung für deuncht. * Elektrolytkupferngtiz stellte sich laut Berlitier Meldung 63. 6 * .

am 16. Februar aüf 74,00 4M (am 15. Februar auf 74, 00 1M½0)

für 100 kKg. 666

Berlin, 15. Februar. Preisnotierungen für ker g. . groß

mittel. (Verkaufspreise des Lebensmitte handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗ Berlin. Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel . 57,59 bis 58,30, Linsen, käferfrei 9 65, 30 bis 66,20 und 70,85 bis 71, 00, Speise erbsen, Inland,

gelbe 9 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 3 57,25

bis 58,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, ganze 3 56,75 bis 57,00,

Geschl. glas. gelbe Erbsen, halbe 47,65 bis 48, 00, Grüne Erbsen,

Ausland 57, 990 bis 58, 00, Reis: Rangoon *) 26,60 bis 26 607 Saigon, ungl. 84) 26,75 bis 27,15, Italiener, ungl. 83) 30,66 bis 31, 560, Buchweizengrütze 61,00 bis 623,00, Gerstengraupen, grob, M4 * 37,00 bis 38,00 ), Gerstengraupen, Kälberzähne, 34,00 bis 35,00 ), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 bis 365,00 *), Haferflocken [Hafernährmittel] ) Hafergrütze (Hafernährmittel)“) 45,00 bis 46,00 ), Kochhirse *)

z4,80 bis 35,89, Roggenmehl, Type 907 24655 bis 25,50, Weizen ⸗- mehl, Type 630, Inland 36510 bis Weizengrieß, Type 450 39,25 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 f), Zucker

Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 f), Gerstenkaffee, lofe 40,50 bis 41,50 f), Malzkaffee, lose

45,00 bis 46,90 ), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 5) .

349, 90 bis 373,96, Röstkaffee, Zentralamerikaner 9 468,00 bis 582, 00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 166, 05, Tee, deutsch

240,900 bis 280.00. Tee, südchines. 3. 810,00 bis 9ob,ob, indisch 5. 90, o bis 1406,06, Sultaninen, Perser bis == Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen bis —, Mandeln, bittere,

handgewählte, ausgewogen bis Kunsthonig in kg- Packungen 76,00 bis 71,60, Bratenschmalz iss, 04 bis —— , Roh-

schmalz 183,04 bis —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. i856, 12 bis

—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —, Speck, ge⸗

räuchert 190, 80o bis —, Markenbutter in Tonnen 292 90 bis ——,“

Markenbutter, gepackt 296,00 bis feine Molkereibutter in

Tonnen 286.00 bis —— feine Molkereibutter, gepackt 2890, 00 . bis ——, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis ——, Molkerei ⸗- butter, gepackt 282, 00 bis Landbutter in Tonnen 266,09

bis —, Landbuiter, gepackt 260,0 bis (bie Butter-

preise verstehen sich frei Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 209 96,00 bis 100 00, echter Gouda 40 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,900 bis

Allgäuer Romatour 209 120,90 bis Harzer Kase Ss o ö

bis 74,00. s) Nach besonderer Anweisung / verkäuflich. ) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. t) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen ;

Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag::

i. V: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei, und Verlags⸗ALktiengesellschaft. Berlin. Wilhelmstr 32 . ; ö , ö ö

Drei Beilagen

leinschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandels registerbellage) (.

Ruütgerstwerte 151, 0. Voigt u. Häffner Zellstoff Waldhof

Holsten ·

„Solo“ Zündwaren —, Steirijchẽè ;

Sie mens u. Halske

799 Rhein. Westft.

66m

45, 090 bis 46,00 f),

Bahnhof Berlin zuzüglich 1,39 EM..

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 3333.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 230 ß einschließlich 0, 8 GA Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 MaM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 10 Gol. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Feile 1,0 MM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten . Zeile 1,85 RrM. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben n

unterstrichen) oder durch S hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der e ,

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Worte etwa durch Fettdruck (einmal perrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

e eingegangen sein. O

O

Mr. 41

Reichs bankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Berlin, Sonnabend, den 1J. Februar, abends

Postschecktonto: Berlin 41821 1 9 40

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Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Allgemeine Vertriebsgenehmigung für den Vertrieb von Luft⸗ schutzgegenständen an Wehrmachtdienststellen.

Bekanntmachung auf Grund des 8 7 des Maisgesetzes.

Bekanntmachung Nr. 6 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher) vom 17. Februar 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 29.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Allgemeine Vertriebsgenehmigung

für den Vertrieb von Luftschutzgegenständen an Wehrmachtdienststellen.

Auf Grund des 8 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1 S. 827) in Verbindung mit den 3, 5 und 6 der Vierten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz 91 31. Januar 1938 (RöGBl. 1 S. 197) wird hierdurch für Luftschutzgegenstände d. h. Geräte, Mittel, Einrichtungen und Verfahren, die nach der Verkehrsanschauung ausschließ⸗ lich oder vorwiegend für Luftschutzzwecke bestimmt sind für die seitens der Wehrmacht inis einzelne gehende Prüfvor⸗ schriften oder Zulassungsbedingungen erlassen sind, die allgemeine Genehmigung zum Vertrieb an Wehrmachtdienst⸗

stellen des deutschen Reiches widerruflich erteilt.

Durch diese allgemeine Vertriebsgenehmigung wird nichts an der Verpflichtung zur Einholung von Einzelvertriebs⸗ genehmigungen für folche Luftschutzgegenstände geändert, für die seitens der Wehrmacht Aufträge erteilt werden, ohne daß Prüfungsvorschriften oder Zulassüngsbedingungen aufgestellt sind. Tas gleiche gilt, wenn der Vertrieb an andere als Wehrmachtdienststellen erfolgen soll.

Die allgemeine Genehmigung zum Vertrieb von Luft⸗ schutzgegenständen an Wehrmachidienststellen wird an die Einhaltung der nachstehend aufgeführten, abänderbaren Be⸗ dingungen und Auflagen der Reichsanstalt geknüpft:

Auf Anfordern haben Hersteller oder Wiederverkäufer die von ihnen vertriebenen Luftschutzgegenstände der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz oder der von ihr beauftragten . auf ihre Kosten zur Nachprüfung zur Verfügung zu

ellen. In Werbeschriften, Anzeigen oder dergl. darf auf die Lieferung solcher Luftschutzgegenstände an Wehrmachtdienst⸗ stellen nicht Bezug genommen werden.

Jederzeitiger Widerruf der Genehmigung des. Ver⸗ triebes einzelner Luftschutzgegenstände oder der Luftschutz⸗ gegenstände eines bestimmten Herstellers bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mit Widerruf ist insbesondere zu rechnen, wenn Geräte vertrieben werden, die nicht genau den Prüfvor⸗ schriften oder Zulassungsbedingungen der Wehrmacht ent⸗ sprechen, wenn der Vertrieb an andere als Wehrmachtdienst⸗ stellen erfolgt oder wenn er mit unsachgemäßer Werbung ver⸗ bunden wird.

Die allgemeine Vertriebsgenehmigung entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gesetzlicher oder Verwaltungs⸗ bestimmungen und ersetzt nicht die etwa nach sonstigen Vor⸗ schriften erforderlichen Genehmigungen anderer Stellen. Wiederverkäufern ist eine Abschrift dieser allgemeinen Ver— triebsgenehmigung zu erteilen.

Verstöße gegen die Vorschriften des 8 8 des Luftschutz⸗ gesetzes und die Vorschriften der Vierten Durchführungsver⸗ ordnung zum Luftschutzgesetz sowie die daraufhin ergangenen Anordnungen sind gemäß 59 und 10 des Luftschutzgesetzes strafbar. ̃

Berlin, den 16. Februar 1940.

Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Saal, Oberstleutnant.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 7 des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 18) in Verbindung mit 8 5 der Verordnung zur Ausführung des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 921) bestimme ich folgendes:

Der Monopolverkaufspreis für Mais ausländischer Er⸗ zeugung, der von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse zu Futterzwecken in den Verkehr gebracht wird, ist mit Wirkung ab 1. Januar

1940 der Betrag, der dem jeweiligen Preis für Roggen ent⸗ spricht, der in dem betreffenden Festpreisgebiet für den Verkauf durch den Erzeuger gemäß § 13 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 10. Juli 1935 (Reichsgesetzbl. JS. 1006) und der Verordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirt⸗ schaftsjahr 193540 vom 30. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. S. 1162 am Tage der Ankunft der Ware an der Empfangs⸗ station des Abnehmers gültig ist, abzüglich eines Betrages bon 20 RM und eines weiteren Betrages von 13 RM als Handelsspanne je 1000 kg. Dieser Monopolverkaufspreis ist 9. Basis frachtfrei Eisenbahn-Empfangsstation des Ab⸗ nehmers errechnet.

Die Anordnung gilt nicht für Mais ausländischer Erzeu⸗ gung, der in der Sstmark zu Futterzwecken verwendet wird.

Berlin, den 14. Februar 1940.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse.

J. V.: Nel son.

Bekanntmachung Nr. 6 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Naähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher) vom 17. Februar 1940.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Ersten Durchführungs⸗ verordnung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoff- wirtschaft zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 15. November 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November 1939) und des 56 der Anordnung BR vom 16. November 1939 (Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 265 vom 16. November 1939) wird bekanntgegeben:

J. 3. den Abschnitt III der Reichskleiderkarte können Haushaltsverbraucher Nähmittel mit der Maßgabe beziehen, daß die Belieferung erst ab folgenden Zeitpunkten er— folgen darf: ab 26. Februar 1940 für die Abschnitte der Reichskleider⸗ karke für Frauen und Mädchen (orange und blau),

ab 18. März 1940 für die Abschnitte der Reichskleider⸗ karte für Männer, Knaben und Kleinkinder (gelb, grün, rosa).

Die Gültigkeit der Abschnitte erlischt mit der Gültigkeit der Reichskleiderkarte.

II.

Auf Abschnitt III der Reichskleiderkarte dürfen Näh⸗— mittel im Gegenwert von 20 Sy EEinzelhandelspreis) ab⸗ gegeben werden mit der Maßgabe, daß bei der Abgabe von Naͤhseide nur die Hälfte des Wertes auf den Sonderabschnitt anzurechnen ist.

Berlin, den 17. Februar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Bekanntmachung.

Die am 16. Februar 1940 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: Verordnung über die Festsetzung einer Einlösungsfrist für die Markabschnitte der Bedarfsdeckungsscheine und B (Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeitdß. Vom 15. Januar 1940. Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über die Ein⸗ chränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarren⸗ industrie. Vom 26. Januar 1940. Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Bei⸗ sitzer der Arbeiksgerichtsbehörden. Vom 10. Februar 1940.

den Abschluß und die Aenderung von Großabnehmerverträgen in

der Energiewirtschaft. Vom 12. Februar 1940. Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzen⸗

schutzmitteln. Vom 15. Februar, 1940. . Verordnung über die Einführung der Verordnung über die Beförderung von Vieh in der Im t und im Reichsgau

Sudetenland. Vom 13. Februar 1940. Bogen. Verkaufspreis:

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 17. Februar 1940.

Verordnung über die Einführung einer Anzeigepflicht über

Umfang: e is; O, is R. Postver. be , . O, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf

Nichtamtliches. Deuts ches Reich.

Nummer ö des Reichsarbeitsblatts vom 15. Februar 1940 hat folgenden Inhalt: Teil J. J. Allgemeines und Gemeinsames. Hel Verordnungen, Erlasse: Zweiker Erlaß des Führers und Reichskanzlers zur Aenderung des Erlasses über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete. Vom 29. Januar 1949. Verord⸗ nung über die Einführung von Reichsarbeitsdienstrecht in den eingegliederten Ostgebleten. Vom 31. Fanugr 1910. Druck⸗ fehlerberichtigung, gen, Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 23. Januar 1910. II. Arbeitseinsatz, Ar eits⸗ beschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 1. September 1939; hier: n, der Vorstandsmit⸗ lieder von Aktiengesellschaften. Zusammengrbeit zwischen den ,, der Rentenversicherung und den Arbeitsämtern zwecks einheitlicher Beurteilung der Invalidität, und der J keit sowie Zusammenarbeit der Arbeitsämter und der Fürsorge—⸗ verbände. S Betreuung überbezirklich vermittelter weiblicher Ar⸗ beitskräfte. Schlechtwetterre . Kündigungsbeschränkung und Verdienstausfall durch schlechtes Wetter im Bau ewerbe. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, * und . Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Aus ührungsbestimmungen zu §z 12 der Ersten Burchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Vergütung und Entschädigung der Leistung persönlicher Dienste).

Anordnung über Entgeltbücher für die Säumerei im Wirtschafts⸗ ebiet Sudetenland. Anordnung über Entgeltbücher ö. die t

aschentuch⸗, Handtuch⸗, Tischtuch⸗ usw. Weberei im Wir chafts⸗ ebiet Sudetenland. Anordnung über Entgeltbücher für die eidenheimweberei der Wirtschaftsgebiete Rheinland und West⸗ falen⸗Niederrhein. V. Siedlungswesen, ö. und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verdunklung von Baustellen. Betr.: Rückflüsse aus den gemeindlichen Haus—= inssteuerhypotheken. Errichtung von e ere ffn, etr.. DIR 4100 Vorschriften für geschweißte Stahlhochbauten. VI. Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen. Erlasse: Ver⸗ , über die . der Land⸗ und Stadtkreise an den Kosten des Familienunterhalts. Vom 30. Januar, 1910. Durch⸗ führung der Zweiten Verordnung über die ,. fürsorge⸗ ,. Vorschriften in der Ostmark und im Sudetengau.

Personalnachrichten.

Kennst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 18. bis 26. Februar.

Staatsoper.

Sonntag, den 18. Februar. 3 Elektra. Musikal. Leitung: v. Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 19. Februar. Zar und Zimmermann. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr

Dienstag, den 20. Februar. Die verkaufte Braut. Musikal.

Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 21. Februar. Wiederholung der Erstaufführung: Das Leben für den Zaren. Musikal. Leitung:

Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 22. Februar. Rigoletto. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 23. Februar. Der Freischüstz. Musikal. Leitung: Raabe a. G. Beginn: 195 Uhr.

Sonnabend, den 24. Februar. In der Neuinszenierung; Elektra. Musikal. Leitung: v. Karajan. Beginn: 20 hr.

Musikal.

Sonntag, den 2.5. Februar. II. Morgenfeier. Leitung: Schüler. Beginn: 11 Uhr. Boheme. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 26. Februar. La Da ma Boba. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus.

Sonntag, den 18. Februar. Frau Inger auf Oestrot.

Beginn: 194 Uhr. Montag, den 19. Februar. Dienstag, den 20. Februar.

Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 21. Februar.

Beginn: 195 Uhr. Donnerstag, den 22. Februar. Hamlet. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 28. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 4. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhy, ene, den 25. Februar. Frau Inger auf Oe st rot

eg

.

Gneisenau. Beginn: 19 Uhr. Zum 25. Male: Dantons Tod.

Frau Inger auf Oestrot.

inn: 19 Uhr. Montag, den 26. Februar.

Kleines Haus.

Gnetsenau. Beginn: 19 Uhr.

Reichsverlagsamt. Dr. Hub rich.

Ent gn den 18. Februar. Traumulu s. Beginn: 191 Uhw. usverlauft.