Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 47 vom 21. Februar 1940. S. 4
Flaschen bis zu 3 Liter Inhalt zu genügen. Die Herstellung größerer Flaschen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvor⸗ rich langen würde auch auf technische Schwierigkeiten stoßen. Neu sind insbesondere die Vorschriften über die Ausflußgeschwin⸗ digkeit, durch die erreicht werden soll, daß auch aus der bereits teilweise entleerten oder nicht waagerecht gehaltenen Flasche der Inhalt nur langsam auszuflie ßen vermag. Die ver⸗ schärften Vorschriften über die Ausstattung und Bezeichnung sind bestimmt, in wirksamerer Weise Verwechselungen des Inhalts mit anderen Flüssigkeiten zu verhüten. Als Angaben Über die Art des Inhalts (8 1 Abs. 3 Nr. 1) kommen die Be⸗ zeichnungen „Essigsäure“ bzw. „Essigessenz / in Betracht. Die Begriffsbestimmung für Essigsäure findet sich in 8 1 Abs. 1. Under Essigessenz versteht man Essigsäure mit einem Gehalt von mindestens 50 Gramm wasserfreier Essigsäure in 100 Gramm.
Zu § 2: Als Großverbraucher gelten insbesondere Gast⸗ stätten und Kantinen sowie Gemeinschaftsküchen in Kasernen, Arbeitslagern, Krankenhäusern, Wohlfahrtsanstalten, Er⸗ ziehungsanstalten, Strafanstalten usw.
Zu § 3: Auch hier ist nur Essigsäure im Sinne des §1 Abs. J gemeint.
Zu 4: Um den beteiligten Wirtschaftskreisen den Ueber⸗ ang zu erleichtern, hat der Reichsminister des Innern durch 5 vom 123. Februar 1910 (RMBliV. Nr. 8) ange⸗ ordnet, daß die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits abgefüllt zum Verkauf vorrätig gehaltenen Flaschen und Be⸗ hältnisse, deren Aufmachung oder Beschriftung den neuen Vorschriften nicht entspricht, bis zum 30. Juni 1940 nicht zu beanstanden sind, soweit sie den bisher geltenden Vorschriften genügen.
Anordnung Nr. 5
der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (Ryté) über Ver⸗ wendung von Glimmer
vom 23. Februar 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 Reichsgesetzblatt 1 Seite 1130) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsauzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über bie Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939 wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:
§1
Die Reichsstelle kann besondere Vorschriften über Be⸗ oder Verarbeitung und Verwendung von Glimmer und Glimmererzeugnissen (Nr. 231 e, 682 e, aus 656 b, 688 a, 6h le und 693 a des statistischen Warenverzeichnisses zum Deutschen Zolltarif) erlassen, sie kann insbesondere die Ver⸗ wendung von Glinimer und Glimmererzeugnissen untersagen Verwendungsverbot).
82
Ausnahmen von den nach § 1 erlassenen Vorschriften oder Kerwendungsverboten können von der Reichsstelle zuge—⸗ lassen werden (Ausnahmegenehmigung). Die Reichsstelle kann die Ausnahniegenehmigungen mit besonderen Auflagen versehen.
§8 3
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnüng werden gemäß ss. 106, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist.
54
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung im Teutschen Reichsanzeiger und Preußischen Stagtsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
Berlin, den 23. Februar 1910.
Reichsstelle für technische Erzeugnisse. Der Reichsbeauftragte. Schwarzkopf.
Nachtrag II zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“. Vom 24. Februar 1940.
Auf Grund des 5 12 der Anordnung Nr. 13 der Reichs⸗ stelle Chemie“ in der Fassung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:
I. In die Anlage 1 der Anordnung Nr. 13 wird eingefügt: Gallussäure, Jodoform, unter gleichzeitiger lage 2, Lanolin: Adeps lanae anhydricus, Adebs lanae cum aqua, Adebs lanae D. A. B. 6,
Streichung in der An⸗
Pineöl,
Platinberbindungen, unter gleichzeitiger Streichung sin der Anlage 2,
Verbindungen von: Iridium,
Osmium,
Palladium,
Rhodium,
Nuthenium.
In der Anlage 1 wird gestrichen hinter Bienenwachs: bei Wachsbleichen, Händlern und gewerblichen Ver⸗
arbeitern. II. In die Anlage 2 der Anordnung Nr. 13 wird eingefügt:
Aluminiumsulfat, unter gleichzeitiger Streichung in Anlage 3,
. unter gleichzeitiger Streichung in An⸗ age 3,
Coniferenöle der Nr. 353 a des stat. Warenverzeich⸗ nisses, mit Ausnahme von Terpentinöl und Pineöl,
Fluorverbindungen,
Koballlverbindungen, Molybdänverbindungen, Natriumcarbonat, kristallisiert (Kristallsoda), Natriumsulfat, caleiniert und kristallisiert (Glauber⸗
salz), unter gleichzeitiger Streichung in Anlage 3, Nickelverbindungen, unter gleichzeitiger Streichung der
Nickelsalze,
Phosphorverbindungen, sonstige, Phthalsäureester (Palatinole), Pyridin,
Wolframverbindungen.
III.
In der Anlage 3 der Anordnung Nr. 13 wird gestrichen: Schwerspat.
*
IV. Dieser Nachtrag tritt mit der Veröffentlichung im Deut⸗
schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 24. Februar 1940.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung. Die am 23. Februar 1940 ausgegebene Nummer 33 des
Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Fünftes Gesetz zur Anderung des Finanzausgleichs. Vom
21. Februar 1940.
bindungen und gegen
Verordnung über die Einführung der Verordnung über Preis-⸗ Verteuerung der Bedarfsdeckung und der
Verordnung über Preisbildung für ausländische Waren in den
einge
e, r, Ostgebieten. Vom 12. , 1940. Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Prü⸗
fung der Jahresabschlüsse von Kreditinstituten in der Ostmark
und im Reichsgau Sudetenland.
nung zum Blutschutzgesetz.
Vom 15. Februar 1940. Verordnung zur Ergänzung der Ersten Ausführungsverord⸗ Vom 16. Februar 1919.
Verordnung über Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft. Vom
19. Februar 1940.
im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig.
Verordnung über das Inkrafttreten preußischer Vorschriften Vom 20. Februar
1940.
unge e 0, 9 Hi. unser Post
Verkaufspreis 0, i5 -u. Postversen«
für ein Stück bei Voreinsendung auf
checklonto: Berlin 96 200. .
Berlin NW 40, den 24. Februar 1940. Reichsverlagsamt. J. V: Stern.
Umfang: 1 Bogen.
S. 293) und vom 14. Juli
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Gesetze vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 1933 (RGBl. 1 S. 49) über die
Einziehung volls⸗ und staats feindlichen Vermögens wird die
im Grundbuch von Heerwegen unter lfd. Nr. 12 .
1000 RM für den Re Glogau, zugunsten des
Hydrochinon,
1933 in Verbindung mit dem öffentlich bekanntgemacht.
gertung der Gesandts
schen Ministeriums des Innern (herausgegeben , des Innern) vom 21. Februar i940 hat folgenden
3 dt. Ortsbu ; ö 165. 2. 10, Gehaltskürzgn. nach d. ehem. österr. Recht. — RdErl. 16. 2. 40, Umsiedlg. v. volksdt. Bediensteten d. öffentl. Rechts aus Südtirol. — ö r t empfänger aus d. Baltenländern, aus Galizien u. Wolhynien. — RdErl. I6. 2. 40, RdErl. 10. NdErl. 12.
NdErl. 12. RoErl. I2. Z. 46, Ernenng. d. Kommunalbeamten (Beamten
Gemeinden, d. GV. u. d. gemeindl. Zweckverb — RdErl. 14.2. 40,
Blatt 404 in Abteilung III Sicherungshypothek über tsanwalt Dr. Goldstein, früher in
andes Preußen eingezogen. Dies wird hiermit gemäß §z S6 des Geseges vom 26. Mer Gesetz vom 14. Juli 1933
Meine Einziehungsverfügung vom 24. November 1937
wird hiermit aufgehoben.
Liegnitz, den 22. Februar 1910. Der Regierungspräsident. J. A.: (gez. Unterschrift.)
i ᷣᷣ··¶Cäuo—i—cv t t—⏑—
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans rölicher, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die aft wieder übernommen.
Nummer 8 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ vom Reichs⸗
RdErl. 3. 2. 40, Amtl.
em. Verwaltung. . ae ähren. — .
Protekt. Böhmen u.
. NdéErl. 16. 2. 40, Unterstützgn. an Versorgungs⸗ Aushilfsangest. — Kommuna lver bän d e. 2 46 Einstellg. v. Assessoren im Gemeindedienst. — 2. 40, Vereinfachg. d. Verw. im gemeindl. Bereich. — 2. 40, Vereinfachg. d. Verw. im gemeindl. Bereich. =
Beitr. d. Land⸗ u. Stadtkr. zu d. Kosten d. stagtl. GesundhaAe d. RJ. 19898. — Wohlfahrtspflege u. , , n ahr t. RdErl. 12. 2. 40, Durchf. d. gehob. J. d. sozial. Für⸗ or ste f. Kriegsopfer in d. Sstmark. — P ollöeiderwaltung. dEr 123. 3. 40, Pol.⸗Dienstauszeichngn. — RdErl. 15. 2. 46, Pol. Dienstauszeichng. — RdErl. 16. 2. 40, Aufhebg. d. Verbots d. „Ausschüttens v. Kohlen auf ö u. Bürgersteige. — RdErl. 5. 2. 40, Ausstellg. v. gebührenfr. Jahresjag e, ,. — RdErl. 14. 2. 40, Wirtschaftl. Versorg. d. Pol=-Bataillone einschl. Aus bildungsbataillone. — RdErl. 15. 2. 40, Entstaatlichg. d. Pol. in Marienburg. — RdErl. 13. 2. 40, Verwendg. v. or jagte: resten, — RdErl. 3. 2. 40, Trennungsentschädig. — RdErl. 12. 2. 10, Beförderg. d. staatl. Pol- Vollzugsbeamten auf d. öffentl. regelmäßig verkehrenden . in d. Ostgeb. — RdErl. 14. 2. 40, Eheschließgn. v. Angeh. . unif. Vollzugspol. während d. Krieges, — RdErl. 15. 2. 460, Beförderg. in d. unif. Vollzugs pol. — RdErl. 15. 2. 40, Ergänzg. u. Aenderg. d. PDV. 33. — RdErl. 15. 2. 40, Verwendg. d. Gend.⸗Offz. u. Insp. — RdErl. 9. 2. 40, Unif.⸗Bezugscheine — Nd Erl. 12. 2. 40, Dienstordng. f. Vertragslehrer d. allgem⸗bildenden Unterrichts bei d. Ordn Pol. — Rderl. 12. 2. 40, Reitlehrg. an d. Pol.⸗Reit⸗ schule in Rathenow. — RdErl.. 12. 2. 40, Reitlehrg. an d. Pol. Reitschule in Rathenow. — RdErl. 14. 3. 49, Zuweisg. v. Pkw. f. d. OrdnPol. — RdErl. 14. 2. 40, Heilfürsorge bei 89 Pol. — RdErl. 16. 2. 40, Beschaffg. v. Feuerlöschgeräten. — RdErl. 19. 2. 40, Inanspruchnahime auf Grund d. RLG. f. Zwecke d. . Luftschutzes. — RdErl. 15. 2. 40, Pol.⸗Gefängnisordng. — . ersonenstandsangelegenheiten. dErl. 14. 2. 40, Bearbeitg. v. Namensänderungsangelegenh. — Staatsange⸗ hör igkeit. Paß⸗ und Ausländerpolizei. NdErl. 15. 2. 40, Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen. — Volks⸗ — 3 RdErl. 14. 2. 40, Gerichtl. Leichenöffngn. — dErl. 16. 2. 40, Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. RdErl. 12. 2. 40, Verkehr mit Essigsäure, — Ueber zagh, Krankh. d. 2. Woche. — Veterinärver waltung. RdErl. 12. 2. 40, e . d. öffentl. S . — RdErl. 15. 2. 40, Feldarbeit in Maul- u. Klauenseuchesperrbez. — Ver schieden es. Handschriftl. ,, — Neuerscheinun gen. — Stellenaus⸗ ,, ungen v. Gemeindebeamten. — Zu beziehen urch alle Postanstalten, Carl Heymanns Verlag Berlin WS, Mau erstr. 44. Vierteljährlich 1,5 EM für Ausgabe A 6zwei— seitig bedruckt) und 2,40 -M für Ausgabe B f gg bedruckt).
Keanst and Wissens chaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 25. Februar bis 4. März.
Staatsoper.
Sonntag, den 25. Februar. II. Mor genfeier. Musikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn: 1112 Uhr. Boh e m'e. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.
Montag, den 26. Februar. La Dam a Bob a. Musikal. Leitung:
äger. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 27. Februar. In der k Tief⸗ land. Musikal. Leitung: Schüler. eginn: 30 Uhr.
Mittwoch, den 28. Februar. iederholung der Erstaufführung: Das Leben des Zaren. Mustikal. Leitung: Lenzer.
Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 29. Februar. Madame Butterfly. Beginn: 20 Uhr.
wn. Leitung: Lenzer. Freitag, den 1. März. e r iegende Holländer. Beginn: 20 Uhr.
Musikal. Leitung: Schüler. Sonnabend, den 2. März. In der Neuinszenierung: Figaros
Hochzeit. Musital. Leitung: Heger, Beginn: 191 Uhr. Sonntag, ven 3. urg. III. PI g ii Ven sirur. Set-
tung: Heger. Beginn: 1116 Uhr.
In der Neuinszeniexrung: Mona Lisa.
tung: . Beginn: 191 Uhr. Montag, den 14. März. Balkett⸗Suite Tanz ums Dorf.
WMusikal. Leitung: Trantow. . . Joan von Zarissa. Musikal. Leitung: Egk. Be⸗
ginn: 20 Uhr. ; Schauspielhaus. Sonntag, den 25. Februar. Frau Inger auf Oestrot.
Beginn: 19163 Uhr. . . Montag, den 26. Februar. Gn eisen au. Beginn: 19 Uhr. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr.
Dienstag, den 27. Februar. ö den 268. Februar. Frau Inger auf Oest rot. Maß für Maß. Beginn:
Beginn: 1917 Uhr, Donnerstag, den 29. Februar.
Beginn: 19 Uhr. Beginn: 19 Uhr.
19 Uhr. Oe st rot. Beginn:
Musikal. Lei⸗
en,. den 1. März. Dantons Tos. onnabend, den 2. März. Ma 3 für M . Sonntag, den 3. März. Frau Inger au
191½ Uhr. . Montag, den 4. März. Gneisenau. Beginn: 19 Uhr.
Kleines Haus. Sonntag, den 25. Februar. Traumulus. Beginn: 191/ Uhr. Ausverkauft. ; Montag, den 26. Februar. Karl III. Oe ‚ erreich. Beginn; 19/“ Uhr. Dienstag, den 27. Februar. M inna von Barnhelm. Be— ginn: 191 Uhr. . Mittwoch, den 28. Februar. Traum ul us. Beginn: 191 Uhr. Donnerstag, den 29. Februar. Traum u lu s. Beginn: 1912 Uhr. 61 den 1. März. Liebesbrief e. Beginn: 191 Uhr. onnabend, den 2. März. Tr aumulus. Beginn: 1916 Uhr. Sonntag, den 3. März. Traun mulus. Beginn: 19163 Uhr. Montag, den 4. März. Karl PlIII. und Anna von Oe ster⸗ reich. Beginn: 191/ Uhr.
und Anna von
Wir i ch afts teil.
Die Pflicht zur Beseitigung verkehrs⸗ gesähr dender Konftrut ons fehler. Ein Reichsgerichtsurteil.
Wer ein im Sinne des 53 der Kraftfahr eug⸗Verkehrsordnung nicht e m, . Kraftfahrzeug in den erkehr bringt, sei es als Hersteller, sei es als Verkäufer, verletzt eine allgemeine Rechts⸗ pflicht. Er haftet deshalb im Rahmen der einschlägigen BVestim⸗ mungen (65 823, Satz B. G.⸗B.) für die hierdurch derursachte n Schäden. , , . hierfür ist, daß es sich um eine wirkli wesentliche Gefährdung von Menschen oder Sachen, nicht etwa nur um die Möglichkeit von Verbesserungen handelt, die an einem an 696 ordnungsmäßigen Wagen noch vorgenommen werden könnten.
tine solche wesentkiche Gefährdung liegt uf alle Fälle vor wenn z. B. infolge eines Konstruktionsfehlers die Bremsvorrichtung nicht zuverlässig wirkt. Jedenfalls handelt er rechts- und sitten⸗ widrig, wenn er das Fahrzeug in den Verkehr gibt. obwohl ihm ein bien Verkehrssicherheit er feet beeinträchtigender Fehler und die darauf beruhende Gefahr für die Allgemeinheit bekannt sind.
Aber lauch dann, wenn er nachträglich von einem 8. dieser Art erfährt, den das Fahrzeug . der Invderkehrbringung gehabt hat, so ist er verpflichtet. der dadurch gegebenen Gefahr nach Kräften zu steuern. Auch wer unwissenttich eine Gefahr für
gemeinen Verkehr verursacht hat, muß nach Erkennung der Iich ellen tun was ihm den Umständen. nach e werden kann, um sie abzuwenden, Entzieht er sich dieser erpflicht ung und läßt er einer solchen Gefahr freien Lauf, so e,, wie da Reichsgericht betont, sein Verhalten ebenfalls gegen die der Allge⸗ meinheit gegenüber bestehenden Pflichten und damit auch gegen die guten Sitten. G. II S2 / 5 vom 17. Januar 1940.)
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
BCerantwortlich:
ü Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den redaktionellen ,, 3 Knzeigenteil und für den Verlag:
. V. Rudolf Lantzsch in Berlin ⸗Charlottenburg.
ischen Druderei- und Gerlags · Uktiengelsellschast. . brenn i chr , Wilhelmstr. dꝛ.
Vier Beilagen
(eiuschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
Felten und von Zellstoffgktien Feldmühle,
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Sta
Nr. 47
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 24. Februar
atsanzeiger
1940
Staatssekretär Candfried: Deutsche Ausfuhr nach dem neutralen Europa erheblich gestiegen
Anläßlich der bevorstehenden Leipziger Frühjahrsmesse nimmt Staatssekretär Dr. Landfried vom Reichswirtschaftsministe⸗ rlum in dem Wirtschaftsblatt der Berliner Industrie— und Han⸗ belskammer das Wort zum deutschen Außenhandel. Er erwähnt das deutsche Ziel, auch für die Kriegsdauer die freundschaftlichen Beziehungen zum neutralen Ausland auf wirtschaftlichem Gebiet im' größtmöglichen Ausmaß aufrechtzuerhalten. Die Ausfuhr⸗ ergebnisse seit Kriegsbeginn zeigten, daß dieses Ziel bisher voll erreicht ist. Die deutschen Ausfuhren nach den neutralen euro⸗ päischen Ländern seien z. 3. erheblich gestiegen, die Zahlungs⸗ eingänge hätten zugenommen. Deutschland sei jetzt eher in Gefahr, . dem allgemeinen Warenhunger zuviel Aufträge auf den verschiedensten Warengebieten zu erhalten, als daß es Einbrüche‘ in die vorhandenen Märkte zugestehen, mußte. Wenn auch gewisse Einbußen im Außenhandel, besonders durch weitgehende Unterbrechung des Ueberseehandels ein⸗ traten, so habe der Krieg andererseits dem deutschen Außen⸗ n k auch neue Impulse gebracht. Die wichtigste außenwirt⸗ chaftliche Neuorientierung Deutschlands, die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Sowjetrußland, werde entscheidend zur Ab⸗ wehr der Einkreisungspolitik Englands und Frankreichs bei⸗ tragen. Das Rußland⸗Abkommen gebe der deutschen Wirtschaft auch einen wertvollen Ausgleich für die im Ueberseegeschäft ein⸗ getretenen Ausfälle. Auch die nichteuropäischen Staaten hätten inzwischen Gelegenheit gehabt, die Auswirkungen des Krieges in ihrem Außenhandel zu spüren. So hätten z. B. die südamerika⸗ nischen Länder, die jetzt bei Abnahme ihrer Landesprodukte auf England und Frankreich sowie auf USzJl. angewiesen seien, im Außenhandel schwerste Verluste erlitten. Der Absatz ihrer Pro⸗ dukte stehe unter großem Preisdruck. Auch seien ihre jetzigen Handelspartner nicht in der Lage, in gleichem Umfang wie früher Deutschland füdamerikanische Erzeugnisse aufzunehmen. Die deut⸗ sche Politik vermeide unnötige Konjunkturgewinne, die bei Han⸗ delspartnern, mit denen man hauptsächlich im Verrechnungsver⸗ kehr steht, auf die Dauer nicht zu erzielen seien. Es würde da⸗ bei nur eine gegenseitige Verärgerung eintreten können. Des⸗ halb sei eine. Ausnutzung der kriegswirtschaftlichen Kon⸗ junktur durch die straffe deutschs Preispolitik unterblieben. Das
Neutralitätsproblem auf wirtschaftlichem Gebiete
lönne von Deutschland nur dahin ausgelegt werden, daß der⸗ jenige Staat als wirtschaftlich neutral zu bezeichnen ist, der ge⸗ willk sei, den früheren Warenaustausch mit Deutschland fortzu⸗ setzen. Staaten, welche dies ablehnten — sei es, weil sie durch Blockademaßnahmen oder andere Drohungen dazu gezwungen werden, sei es, weil sie es aus eigenem Ent⸗ schluß tun — könnten nicht als wirtschaftlich neutral
Berliner Börse vom 23. Februar.
An der Freitagbörse überwogen bei mäßig belebtem Geschäft zunächst wieder Kurseinbußen. Angesichts der geringen Unter⸗ nehmungslust, der andererseits nur verhältnismäßig begrenzte Ab⸗ geen , e, egenüberstand. kam den vielfach zu bed gchtenden ückgängen aber nur wenig Bedeutung zu. Im wesentlichen dürfte es sich dabei um natürliche Gegenbewegungen auf die in der letzten Zeit eingetretenen Steigerungen handeln.
Am Montanmarkt lagen Buderus um 55, Vereinigte Stahl⸗ werke um 1, Rheinstahl um 195 und Mannesmann um 175 * er⸗ mäßigt. Klöckner wurden um z 3 heraufgesetzt, Von Braun⸗ kohlenwerten büßten Deutsche Erdöl und Ilse Genußscheine je 1 g, ein. In der chemischen Gruppe gaben Farben auf 174 nach — „). Ferner ermäßigten sich Goldschmidt um 2 3. Kali, Gummi⸗ und Linoleum sowie Bauwerte wiesen keine größeren Veränderungen auf. Von Elektro⸗ und Versorgungsanteilen, die überwiegend rückgängig waren, ermäßigten sich Aceumulatoren, Schuckert sowie Siemens um je 1, Gesfürel um 1, Lichtkraft um 1 EWä⸗Schlesien und ga um 2 7h. Im letztgenannten Ausmaß niedriger lagen ferner von Kabel- und Drahtwerten Am Autoaktienmarkt verloren BMW J und Daimler M 75. Bei den Maschinenbau⸗ 3 zeichneten sich Deutsche Waffen durch einen Gewinn um 2935 aus. Rheinmetall Borsig verloren M 75. Hervorzuheben sind noch: Von Textilwerten Tierig mit — 2, Bremer Wolle mit —zü und von Brauereiaktien Engelhordt mit — 36 36. Berger, Aschaffenburger Zellstoff, Waldhof, Hotelbetrieb und Tessauer Gas kamen je * 2 höher zur Notiz.
Im Verlaufe kam es für Aktien verschiedentlich zu einer Kursbesserung. Farben erhöhten auf 174 und Vereinigte Stahl auf 11015. Letztere erreichten somit nach dem einprozentigen Rück⸗ gang wieder den Vortagsstand. Auch AEG glichen den Anfangs⸗ derlust von „ „ aus und gewannen darüber noch z 275. Oren⸗ in lagen um 36 2 über dem Donnerstagschlußstand. Auch sonst ah man Steigerung von bis zu 1 3.
Gegen Ende des Verkehrs konnten die Erholungen für Aktien verschiedentlich noch Fortschritte machen. Allerdings wurde der höchste Tagesftand meist nicht bis zum Schluß behauptet. U. a. beendeten Farben und Vereinigte Stahl den Börsentag mit 1743 bzw. 11041. Andererseits erhöhten sich Aschaffenburg schließlich auf 1101.
Am LEinheitsmarkt änderten sich Banken nur wenig. Deutsch⸗ Asiaten bröckelten um 4 Rel ab. Bei den Hyp.⸗Banken zeigten Meininger Hyp. und Westdeutsche Boden mit je w z 3 die stärkste Abweichung. Von Kolonialpapieren gingen Schantung und Doag um je 133 zurück, während Kamerun um 2 33 befestigt waren. Schiffahrtsanteile bröckelten eher ab. Von Kassaindustrieaktien waren Rückforth Witwe nach dem am Vortage gegenüber der letzten Notiz eingetretenen stärkeren Rückgang — 18 2) unver⸗ ändert. Sonst überwogen, soweit sit Veränderungen ergaben, für Einheits industriewerte eher Einbußen von bis zu 3 5. Löwen-Böhmisch gaben 425 her. Andererseits stiegen u. a. Boh⸗ risch Bräu bei Repartierung gegen letzten Kurs um 3 und Stein⸗ furt Waggon, ebenfalls gegen letzte Notiz, um 4 26.
Steuergutscheine 1. lagen mit Ausnahme der unveränzerten April⸗ und Maiabschnitte etwas fester. Steuergutscheine II be⸗ haupteten den letzten Stand.
Am variablen Rentenmarkt notierten die Reichsaltbesitzanleihe und die Gemeindeumschuldung mit 14155 (1411) bzw. 9639 (unverändert).
Am Kassarentenmarkte waren Kommunalobligationen viel⸗ fach etwas stärker als bisher gesucht. Einzelne Emissionen, wie Braunschweig⸗Hannoversche Hyp. und Hannoversche Bodenkredit wurden um * 8 heraufgesetzt. Liqu-Pfandbriefe hatten ut setigen Grundton, Syp.⸗-⸗Pfandbriefe waren nach wie vor begehrt. Stadtanleihen lagen still, Provinzanleihen behauptet, Altbesitz⸗ emissionen. bröckelten vereinzelt ab. Staats⸗ und ae . sowie dꝛeichsemi sionen waren gehalten. Industrieobligationen in wenig Veränderungen, hatten aber freundlichere Grund⸗ timmung.
Der Frivatdiskontsatz wurde bei 21 * belassen.
Am Geldmarkte blieben die Blankotagesgeldsätze mit 186 bis 13 7 . ö
Bei r Amtlichen Berliner Devisennotierung wu . Gulden auf 132 60 ( 005 n , ö. .
betrachtet werden. Sie könnten daher auch nicht erwarten, von Deutschland noch Lieferungen im gleichen Umfange wie vor dem Kriege zu erhalten. Zum Schluß weist der Staatssekretär den unsinnigen Vorwurf zurück, der vor dem Kriege vielfach gegen Deutschland dahin erhoben wurde, daß es sich von der Welt ab— schließe und durch autarkische Maßnahmen unabhängig zu machen bersuche. Diese Vorwürfe würden allein schon durch unseren zu⸗ nehmenden Warenaustausch widerlegt.
Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbefteuer.
Im Rahmen des XIV. Steuervortragszhklus der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin über Steuerfragen der Wirtschaft im Kriege behandelte Regierungsrat Tr. QTeftering, Berlin, Reichsfinanzministerium, das Thema „Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern'. Es wurden Frist und Form der Abgabe der Steuererklärungen be⸗ sprochen und die Möglichkeiten der nachträglichen Berichtigung unzutreffender Erklärungen behandelt, Kinderreiche Familien mit mehr als drei minderjährigen Kindern, gewisse Kriegs⸗ beschädigte und Personen über 70 Jahre und Hilflose erhalten künftig bei der Einkommensteuer eine Steuerermäßigung für Beschäftigung einer Hausgehilfin ohne Rücksicht auf die Höhe der Aufnendungen für die Hausgehilfin. Der Redner behandelte die erstmalige Anwendung der neuen Steuergruppe II bei der Ver⸗ anlagung und Fragen, die sich aus der Gewährung der Kinder⸗ ermäßigüng wegen überwiegender Kostentragung, für Kinder und ander? Angehörige ergeben. Die Unterhaltsleistungen, die An⸗ gehörige Einberufener vom Reich erhalten, sind einkommensteuer⸗ frei, Wirtschaftsbeihilfen gehören dagegen zu den Betriebsein⸗ nahmen. Für gewisse Wirtschaftsgüter kann trotz der Aufhebung der Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter auch künftig noch Bewertungsfreihéit in Anspruch genommen werden. Die Gewerbesteuer darf nur insoweit den gewerblichen Gewinn mindern, als das Rechnungsjahr, für das sie erhoben wird, in das Wirtschaftsjahr faͤllt. Auf außerordentliche Einkünfte ist künftig der Steuersatz anzuwenden, der auf das übrige Einkommen durchfchnittlich entfällt. Das Problem der steuerlichen Behand⸗ lung der sog. Ausverkaufsgewinne ist z. Zt. im Fluß und wird geprüft. Bei der Körperschaststeuer sind die Vorschriften über den Verlustabzug zu beachten, die im Runderlaß vom 8. März 1939, Reichssteuerbl. S. 433, enthalten sind. Bei der Gewerbe⸗ steuer ist neu, daß künftig der Wechsel im Bestand von Betriebs⸗ grundstücken auch ohne Fortschreibung des maßgebenden Einheits⸗ werts beachtet wird. Abschließend behandelte der Redner Fragen des Erlöschens der Gewerbesteuerpflicht bei Einberufung des Be⸗ triebsinhabers und bei kriegswirtschaftlich erforderlicher Still⸗ legung von Kapitalgesellschaften.
Berliner Börse am 24. Februar.
Wie zumeist am Wochenschluß, waren die Umsätze an den Aktienmärkten wenig umfangreich, zumal die Kaufaufträge der Bankenkundschaft in der Hauptsache weiterhin die Rentenmärkte betrafen. Sbwohl zum Monatsschluß und zum Steuertermin in größerem Ümfange Mittel erforderlich sind, zeigte sich teine nennenswerte Verkaufsneigung. Die Kursgestaltung ließ jedoch eine einheitliche Linie vermissen, da bereits kleinste Abgaben ge⸗ nügten, um einen Druck auf die Notierungen auszuüben. Die Kurssteigerungen, die teilweise recht beträchtliches Ausmaß an⸗ nahmen, waren jedoch erheblich in der Mehrzahl, so daß der Grund⸗ ton als freundlich bis fest zu bezeichnen ist. Im Vordergrunde standen Elektro⸗ und Versorgungswerte.
Am Montanmarkt stiegen Hoesch um 5/8, Buderus um * und Rheinstahl um 13/3 6/. Klöckner und Vereinigte Stahlwerke 3 andererseits um je / und i, . Zink um */ nach. Von Braunkohlenwerten zeichneten sich Rheinebraun durch einen Gewinn von o aus. Ilse Genußscheine büßten 19½ ein. Am chemischen Markt wurden Goldschmidt im letztgenannten Ausmaß höher bewertet, desgleichen von Kaliwerten Wintershall. Farben vurden um ü oo auf 1741 ermäßigt. Gummi⸗ und Linoleum⸗ werte lagen freundlich, wobei Harburger Gummi */ und Conti Gummi iso gewannen. Bei den Elektro⸗ und Verxsorgungs⸗ werten standen Lahmeyer, Siemens und HEW mit je 4 10/ im Vordergrunde, ferner gewannen Accumulatoren und Elektrische Lieferungen je liz ce und Gesfürel 11 /0lo. Sonst gingen die Steigerungen nicht über 5/8“ hinaus.
EW-Schlesien büßten 1 und Schuckert 25 R ein. Zu er⸗ wähnen sind noch von Maschinenbauanteilen Berliner Maschinen mit ae und Demag mit 4 1 4, ferner von Kabel⸗ und Draht⸗ werten Felten mit 4 11 und Allgemeine Lokal und Kraft mit 4 31. Textilaktien, Autowerte, Bau⸗ und Zellstoffanteile wiesen nur verhältnismäßig kleine Veränderungen auf. Gebr. Jung⸗ hans kamen 1 * niedriger zur Notiz.
Im Verlaufe konnten sich an den Aktienmärkten weitere Besserungen durchsetzen. U. a. gewannen Deutsche Waffen 1, Ilse Genuß und Lichtkraft je 1 *. Farben erhöhten ihren Stand auf 175 und Vereinigte Stahl den ihren auf 1103 und lagen so⸗ mit um 3 *, über der Vortagsnotierung.
Gegen Ende des Verkehrs traten keine besonderen Abweichun⸗ en mehr ein. Farben und Ver Stahl schlossen auf dem Verlaufs⸗ en Goldschmidt befestigten sich auf 15336.
Am Einheitsmarkt waren Banken kaum verändert. Bei den
Hyp. Banken gaben Deutsche Centralboden und Rheinhyp— je . 23. . Von variabel gehandelten Bankwerten . sich Reichs⸗ ank im Verlaufe auf 104955 nach 1047 am Vortage, Braubank notierten 133 nach 1323. Kolonialaktien waren befestigt, Neu⸗ Guinea sogar um 3 3. Am Markt der Schiffahrtswerte gingen Hanfa Dampf um 1 * zurück. — Für die zu . en gehan⸗ delten Industrieaktien ergaben sich wieder ö ursschwankun⸗ en von bis zu 32, nach beiden Seiten. Zu erwähnen sind ledig⸗ ich Elektr. Werke Liegnitz, die gegen letzten Kurs vom 20. 10. 39 bei Repartierung 12 3 gewannen.
Von den sonst behaupteten Steuergutscheinen I konnten März wieder etwas höher ankommen, Steuergutscheine II blieben un⸗ verändert.
Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 14121 gegen 14155. Die Gemeindeumschuldung notierte 96! / — 2 XI.
Am Kassarentenmarkte war die Lage allgemein ziemlich un- verändert. Dies gilt insbesondere für Shp. und Liq., Pfandbriefe sowie Kommunalobligationen, Provinz⸗ Staats⸗, Länder⸗ und
Reichsanleihen. Stadtanleihen waren ö T. etwas schwächer. In⸗ dustrieobligationen unterlagen nur kleinen Schwankungen.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2½ Z belassen.
Am Geldmarkte waren die Blankotagesgeldsätze mit 19 bis 136 * unverändert.
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der Belga auf 42.12 nach 42,04 freundlicher.
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ am 24. Februar auf 74,00 RM (am 23. Februar auf 74,00 RA)
für 106 Eg.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten
Tele graphische Auszah
lung.
—
— *
Aeghpten (Alexand. ,,,, Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) ..... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki) .. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokiou. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) . Kanada (Montreal). Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg Neuse ton;,;, Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
(
24. Februar Geld Brief
Lägypt. Pfd. 100 Afghani
1Pav.⸗Pes. 0,573 Laustr. Pf. —
18,73
100 Belga 42,08
1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen ULengl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19Yen
100 Dinar I kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr. U neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten I südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
— , 23. Februar Geld Brief
18, 3 o, S3
1200 o, 130
62,44 5. 045
2,363 132,47 14,59 38,5
13,09 0,3
5, 59a 18 6 11,94 10,50 h yo
9191
59,29
565,86 8 59]
265,61
1,978 o, 93a
2491
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld
England, Aegypten, Südafrik. Union.
Frankreich . ...... Australien, Neuseeland
Britisch⸗Indien ..... .... ...... .....
Kanada
28222222 *
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Brief
Sovereigns 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische Amerikanische: 10005 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische Australische Belgische .... ..... Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische ..... Bulgarische .. ..... Dänische .... Englische: große ... 1èu. darunter ... niche. Finnische .... ..... Französische ... .... Holländische .... ... Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 160 Dinar ..... .. Kanadische Lettländische Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische ... .... Rumãänische: 1000 ei und neue 500 Lei. unter 500 Lei .... , Schweizer: große ... 1060 Frs. u. darunt. Spanische ..... .... Slldafr. Union Türkische .. Ungarische ......
— 2 —
—
24. Februar Geld Brief 20,38 20, 46
16, 22
4, 205
UL ägypt. Pfd. 9, 02 1Dollar 1ollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga 1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen engl. Pfd. ULengl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten I südafr. Pfd. I türk. Pfund 100 Pengö
—
2,58
23. Februar Geld Brief 20,38
16,16
4,185
8, 98
2,56