1940 / 49 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 26. Februar 1940. S. 4

H.⸗B. der Nationalbant für Böhmen und Mähren.

Prag, 24. Februar. 9 der S⸗V. der Nationalbank für Böhmen und Mähren befaßte fich der Gouverneur des nstituts, Dr. Tvorak, mit der Entwicklung der Wirtschaft und der Währung während des Jahres 1939, wobei er betonte, daß im böhmisch⸗ mährischen Raum die staats rechtliche Aenderung vom 16. März das bedeutsamste Ereignis bildete. Durch sie wurde dieses Gebiet als autonomer Bestandteil des Wirtschaftsraumes des Groß⸗ deutschen Reiches eingegliedert. Dabei traten auch die Wirtschafts⸗ systeme der Krone und der Reichsmark in enge Beziehung. Das gegenseitige Wechsel verhältnis Krone zu Reichsmark wurde im inneren Kerk mit dem leicht umrechenbaren Verhältnis von 1-16 ausgestattet, während auf den internationalen Märkten die Notierung der Kronendevise im Verhältnis zur Reichsmark un⸗ verändert geblieben ist. Diese Regelung habe die Exportmöglich⸗ keiten des böhmisch⸗mährischen Raumes auch in der neuen staats⸗ rechtlichen Angliederung erhalten. Es sei gelungen, den Gesamt⸗ umsatz des k auf einer bedeutenden Höhe und in der Außenhandelsbilanz eine bemerkenswerte Position im Verkehr mit Ländern mit . Devisen zu behaupten. Die , . der Ausfuhr gehe im böhmisch⸗mährischen Raum Hand in Han

mit der Erhaltung eines entsprechenden Lebensniveaus der Be⸗

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolhstupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 26. Februar auf 74,00 RM (am 24. Februar auf 74,00 Rwc) für 100 kg.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Vanknoten Telegraphische Auszahlung.

26. Februar Geld Brief

24. Februar Geld Brief

Aeghpten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires)

Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro)

Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) ...

Lägyvpt. Pfd. 100 Afghani

1Pav.⸗Pes. o, 577 0,573 0,577 Laustr. Pfd.

42, ig 4208 42, 16 o, 132

18,77 18,3 18,7

100 Belga

1 Milreis o, 132 O0, 130

100 Rupien 100 Lewa 3, 053 3,047 3,053

100 Kronen 48,15 48,95 48,15 engl. Pfd. si.

100 estn. Kr. 692, 62,44 62,56 Finnland (Helsinlih. . 100 sinnl. M. d, 055 65,045 5, 05665 Frankreich (Paris). 10990 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2, 353 2,357 Holland (Amsterdam

und Rotterdam .. 100 Gulden Iran (Teheran) .... 109 Rials Jsland (Reyljavih . 100 isl. Kr. Italien (Rom und .

Mailand) I00 Lire Japan ( Tokio u. obe) 1 Jen Jugoslawien (Bel⸗ -

grad und Zagreb) . 100 Dinar Kanada (Montreal. 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) .... 100 Lats Litauen (Kowno /

Kaunas) ... ...... Luxemburg (Luxem⸗

2,35

132,47 132, 3 14.59 145651 38, 3 35. 39

13, 9 6, 63

13247 132373 14359 14,61 35, 31 38,39

1300

: 11 oO, oss

6, 585 o, 586

5,699 6,706 5,69 6, 7os

48,15 48,85 48,75 48,85

42,02

42, o2 41,94

loo Litas 41,94

10,59 10,52 10,564

100 lux. Fr. 10,52 ton Ineuseel. Pf. Rm, Oslo) .. 100 Kronen 656,59 56,59 565, 71 Portugal (Lissabon). 100 Es cudo 9, 191 g, 191 9,209 r, , ,. 100 Lei Schweden (Stockholm *. Göteborg) ... 59,29 59,41 659,29 59, 41 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafril. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbuh ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

100 Kronen

56 9s

56, os 8. 509

8. 6g

56, 86

100 Franken 8, 59]

100 Kronen

565, 86

8,50] 100 Peseten 25,57 25,51 26,67 I südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1ollar

28561

1978 1,989 1,018 1,082

o, 934 0,936 O, 934 0, 936

2,106] 2,431 2,406

2491

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9, ( 9, 86 h, 586 7,888 73,95 2, 1652

England, Aegypten, Südafril. Union.. Frankreich Australien, Neuseeland ...... .. . Britisch⸗ Indien .... ...... Kanada

Jahr 199 schon vom Ausfuhrwert rd. 55 36

ausgeführt wurde. 2 b sorge einer ruhigen Entwicklung der Währu

marktes und seiner Flüssigkeit, einer ö des Güteraustausches mit den notwendigen Za

fordert. wirtschaftlichen Strebens auf.

zur Kenntnis.

6 3 aufgewendet.

chaftsbeziehungen. ! esto größer sei auch die Beschäftigung im Protektorat.

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

völkerung, was sich auch in der Tatsache widerspiegele, daß im auf den Export fertiger Erzeugnisse entfielen, wobei überwiegend böhmische Arbeit Auf dem Währungsgebiet sei die gesamte Für⸗ und des Geld⸗ enen Ausstattung lungsmitteln und einer Unterstützung der Kapitalbildung gewidmet gewesen. Der Gouverneur schilderte dann den fortschreitenden Ausbau der Wirt⸗ schaft des Protektorats, den die Zentralisierung der mitteleuropä⸗ ischen Wirtschaft unter der Leitung des Großdeutschen Reiches er⸗ Er forderte schließlich im einzelnen zur Steigerung des

Die H.-⸗V. nahm sodann den Abschluß für 193) zustimmend Aus dem Reingewinn von 33,483 Mill. K werden 3 Mill. K dem Pensionsfonds des Institutes zugewiesen und 24,30 Millionen für die Verteilung einer Dividende von wieder

Abschließend betonte Generaldirektor Menger, daß die Geld⸗ institute im vergangenen Jahr ihre Aufgabe voll erfüllt hätten. Mit dem Deutschen Reich stand die Nationalbank in guten Wirt⸗ Je größer der Warenbedarf Deutschlands ist,

26. Februar Geld Brief 20 38

24. Februar

Geld Brief

Notiz für

1 Stück

L ägypt. Pfd.

IL Dollar 1Dollar 1'Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga 1Milreis 100 Rupien l00 Lewa 100 Kronen ULengl. Pfd. U engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei 100 Lei

20 Franes⸗ Stücke... Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000-5 Dollar .. 2 und 1 Dollar ... Argentinische Australische Belgische Brasilianische Brit. Indische Bulgarische Dänische Englische: große ... 18 u. darunter ... Estnische ... .... ö. Finnische ..... .... Französische Holländische Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadische ... Lettländische Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische Rumãänische: 1000 ei und neue 500 Lei. unter 500 Lei ....

Sovereigns

13, .

100 Kronen

Schwedische. ; 100 Frs.

Schweizer: große ... ß ö 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische ..... .... 100 Peseten Südafr. Union .... 1 südafr. Pfd. Türklische 1 türk. Pfund Ungarische ...... . 100 Pengö

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertp apiermãrkten.

Devisen.

Prag, 24. Februar. Zürich 658,50, Oslo 115, 5015, Madrid —A Paris 65, 42*), Stockholm 696,00, Brüssei 403,50, Polnische Belgrad 66,09, Warschau —.

Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budape st, 24. Februar. (D. N. B.)

Mailand 17,7732, t Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.

London, 24. Februar. ) 403,50, Paris 176,56 176,15, Berlin 39, 00 B., Amsterdam 7,527 7 657

17, 15— 17,46,

London, 26. Februar. (D. N 403,50, Paris 176,56 176,75, Berlin 39, 60 B., Amsterdam 7.52 —= 7,67,

Rio de Faneiro (inoffiz. 3, 12 B. D. .

Stockholm 16,866 = 16,965, Sslo 17,08 —= 1 776, 17, 15 - 17,40, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3, 12 B. Paris, 24. Februar: Geschlossen. (D. N Amsterdam, 24. Februar. (D. N. B.) eit. [Amtlich Berlin 75,47, London 7, 43, in 4121,55, Brüsfel 31,77, Schweiz 4207,

Prag —.

ͤ n,

(D. N. B.) Amsterdam 15,55, Berlin 664,76, Kopenhagen 565, 00, London Mailand 152,20, New York 5

oten

ede erh g Amsterdam 183,85, Berlin 136, 20, Bukarest 34,509, London 67, ; 2, New York Z4h /o, Paris 7, Ma, Prag 11,86,

(D. N. B.) New York 402,59 Spanien (Freiv.) Brüssel . .

reiv.) 78, 00, Schweiz 17,865 17, 95, Kopenhagen (Freiv. 60. 8e nf 16 85— 16,96, Oslo N65 == 17, 15, Buenos Aires (offiz.)

V) Rew York 402,569 z Spanien (Freiv.) Brüssel , 6 iw. 77,75, Schweiz 1785 - 17,95 Kopenhagen (Freiv. 8e 46 66. ue nos Aires (offiz.

B.)

12,90 Uhr; holl. ew York 188/06, Italien Madrid —=— . Oslo 42,75, Kopenhagen 36,36. Stockholm 44,82,

Zürich, 24. Februar. (D. N. B.) [11540 Uhr.] Paris g, 99, London 17,545 New York 446,00, Brüssel 75. 265, Mailand 22,53. Madrid ——. Holland 237 15, Berlin 118.50, Stockbolm 166 29, Oslo oi, 35, Kopenhagen S6, 133, Sofia 550,00 B, Budapest 79, 50 B., Belgrad 10, 00, Athen 330. 60 B. Konstantin opel 855, 90 B. Bukarest 335.50 B., Helsingfors 750, 00 B., Buenos Aires 10418,

Japan 104, JI55. ö ;

Zurich, 26. Februar. (D. N. B.) 11,40 Uhr.. Paris 9, 9s, London 17,62, New York 446,00, Brüssel 75,30, Mailand 22,53, Madrid Holland 237,15, Berlin 178,So⸗ Stockholm 105,20, Oslo 101, 35, Kopenhagen S6, 124, Sofia 550, 00 B., Budapest 79, So B., Belgrad 10, o, Athen 330, 60 B., Konstantinopel 855,00 B., 1 335. 05 B., Helsingfors 7,50 B., Buenos Aires 10453, Japan

75.

Kopenhagen, 24. Februar. (D. N. B.) London 20,48, New York 518,00, Berlin Paris 11,75, Antwerpen 87,60, Zurich“ 115, zo, Rom 26,45, Amsterdam 26, os, Stockholm 123,60, Sslo 117,90, Helsingfors 10,vös, Prag Madrid Warschau —.

Stocholm, 24. Februar. (D. N. B. London 18356 16,96, Berlin 169, 90, Paris 9, 60, Brüssel 72,00, Schweiz. Plätze 95,26, Amsterdam 224, 50, Kopenhagen 8,25, Oslo 96, 00, Washington 120, 0, Helsingfors s, 55, Rom 21,60, Prag 14,00, Warschau =

Oslo, 24. Februar. (D. N. B.) London 17448, Berlin 179,00, Paris 10, 26, New York 440,00, Amsterdam 236,75, Zürich 100, 26, Helsingfors 9, 20, Antwerpen 76,50, Stockholm 166,20, Kopenhagen 865, 40, Rom 23, 00, Prag 165,60, Warschau —.

Moskau, 15. Februar. (D. N. B.) New York 5,30, London 21, 02, Brüssel S9, 30, Amsterdam 281, 69, Paris 11,91, Berlin 212,59.

Moskau, 19. Februar. (D. N. B.. New York 5,30, London 20,97, Brüssel 89, 15, Amsterdam 281,45, Paris 11,897, Berlin

22, 5.

London, 24. Februar. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗

abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 24. Februar. (D. N. B) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 141,50, Aschaffenburger Buntpapier 72,00, Buderus Eisen 105, 5o, Cement Heidelberg 155,50 Deutsche Gold u. Silber 241,509, Deutsche Linoleum 133,00, Eßlinger Maschinen —,„ Felten u. Guill. 162.25, Ph. Holzmann 168,00, Gebr. Junghans og, 5o, Lahmeyer 126,75, Laurahütte 27, 15, Mainkraftwerke 92,00, Rütgerswerke —, Voigt u. Häffner —— Zellstoff Waldhof

üdamerika Dynamit Nobel 179, 00, Holsten⸗

*

& Ndöst. Sds. Anl.

Felten Guilleaume = ute⸗Textil 79,25, Kabel⸗ Leipnik Lundb.

.

4

Ziegel —— . z Nederland 1937 ö nicht nat.) 60-1990 m. Kettenerkl. 67,26, Alge meene Kunst⸗ er ing, en Koninkl.

e, 4 0.

1150,

5 5696 A. R. de B 795 Rob. Bosch A. G. nat). =, J Tonti. 2 7, Deutsch. Kali⸗Syndik., P 6 P, Harpener Bergb., m. Gewinnbeteilig. u. Rhein Elbe Union nat) —=— 69 ö 1926, m. Bezugsschein (nat.) 67 Sier m. Gewinnbeteilig. (nat.) 7190. Vereini (nat.. —— 6M 0. Vereinigte Stahlwerke, 26 jähr. nat.) 1760 G., 6960 Neckar A. G. (nat. —— *) 79 Rhein. ⸗Westf. Elektr. We. 1925 (nat.) —, J YM60 Rhein. Wesif. Elektr. Wke. 1931 Notes nat. 699 Rhein. Westf. Ele ktr. Brte. 1972 (nat.) —— 699 Eschweiler Bergwerkver. (nat.) ——. Amsterdamsche Bank 9253, Rotterdamsche Bank Vereeng. S8, Co, Deutsche Reichs bank (nicht nat. —, Holl. Kunstzijde Unie 37,00, Internat. Viscose Eomp. ——, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. ——, J. G. Farben nicht nat.) (8) Algem. Nederl. Ind. Electricite its Mij. (Holbing⸗Ges.) 2öd, 50, Monte catini

(8) = Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke.

Sffentticher Anzeiger.

1. Nuterfuchungt · und Strafsachen. 2. Zwang versteigernngen.

3. Angebote,

4. Oessentsiche Zuste lungen.

6. Berlust · und Fund achen.

6. Auzlofung nfw. von Wertwapieren.

10. Gesellschaften n. H. H.

11. Genossenschaften.

12. Offene Handelß ˖ nnd stommanditageselschaften. 18. Unfall · und Invalidenverficherungen.

14. Banlaußweise,

15. Berschiedene Belanntmachnugen.

I. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

55109 , Maximilian Seckeles, ge⸗ a. Grad eines

boten am 4. Oftober 1898 in Frank⸗

eines deut unwürdig.

ist der deutschen Staats angehbrig⸗ keit für verlustig erklärt worden. Vergleiche Bekanntmachung des Herrn Reichsministers Des Innern vom 14. Juli 1559 in Nr. 168 des Deutschen

nicht zugelassen.

Reichs und Ppeußischen Staats an⸗ io] zeigers vom 24. Juli 1939.) ckeles ist demnach aue

en alademischen Grades hm ist daher der ihm am 28. Juli 1931 von der Philosophischen RGBl. 1 S. 430 der deutschen

Staatsangehörigkeit für verlustig enn .

9 ini nicht zugelassen.

inæ nichröifswäalz, den 29. Februar 1840 Der Rektor Moritz Arndt⸗Universität Greifswald: ; Wilhelm⸗Kästner.

akultät der Univerität Rosto r l oltors der Phi⸗ erklärt worden (diese Verlusterklärung n r wieder e, , ist laut Ausbürgerungsliste e . . ö mntziehung wird mit dieser Veröffent⸗ u. re 66

furt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, rn ngrnfan, nn Ke his rn eri, Gent em eig: * Kitanntge eben. Hlrsch.

eestadt Rostock, 17. Der Rektor der Universitãät.

Bekanntmachung. 160. Leo SHirschfeld, geboren am 14. Ol⸗ gehen z. Zt. unbe⸗ 3

kannten Aufenthaltes, ist auf Grund 19 von 5? des Gesetzes vom 14. Juli 1933

des Tragens tober 1890 in Dir

ver⸗

eutschen Reichs⸗ ragens eines

ld ist danach auch des en gn ö Grades un⸗

Februar 1940. beuts afademischen würdig. J 4 Dem Genannten ist daher die ihm am

Juli 1919 von der Ernst⸗Moritz⸗ Arndt⸗Universität

. n,, , Teil, den redaktionellen Teil, den An=

9 gemäß 5 11 der Promotionsord⸗ nung entzogen worden. Die

am. Ein Rechtsmittel ist

der Ernst⸗

Verantwortlich:

i. für den Amtlichen und Nichtamtlichen

Greifswald zeigenteil und für den Verlag: ; Ent. J. V.: Rudolf Santzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin. Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen

seinschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandels register Beilage.

mit dieser Verjffent⸗

Deutscher Reichsanzeiger

Rreußischer

Ausgabe kosten 30 „m, einzelne Beilagen 10 Mal.

des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post zeige ; ; ; rn . . RM einschließlich 0, 18 RM Zeitungsgebühr, aber ohne : r l, 0 MA, einer dreigespaltenen 32 mm breiten Petit- Bestellgeld; fur Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 b monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 1933 33.

vor

eile L.83 rt. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckauftrãge sind auf ein seitig heschrlebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugebe unterstrichen) oder durch Sperrdrud (besonderer Vermerk am Rande hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Gtaatsanzeiger. .

Rn zcigenpreis fir den Raum ciner funfqespastenen s r bresten

n, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal

dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 9

O

Nr. 49

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Berichtigung der in Nummer 89 / 39 veröffentlichten Liste der Vermögensträger, in deren Vermögen die ermögensver⸗ waltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen wurde.

Bekanntmachung über die . der beiden Lebens⸗ mitteluntersuchungsämter ö ain. /

Bekanntmachung über eine Berichtigung des Verzeichnisses der Reichs wasserstraßen.

Verordnung über Zolländerungen. Vom B. Februar 1949.

Bekanntmachung über die Bestimmung der als Ortspolizei⸗ behörden in der Ostmark bei der Durchführung der Unfall⸗ versicherung heranzuziehenden Stellen,

Anordnung V 35 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art ) . mit lofen geschliffenen Diamanten) vom V. Februar

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 35.

mum m m ,!

Amtliches.

Deutsches Reich.

Berichtigung.

In der in Nr. 89 des Deutschen Der g ger., und Preußischen Staatsanzeigers vom 18. April 1935 veröffent⸗ sichten Liste der auf Grund des 5 24 Absatz 4 des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem . von Vermögen vom 9. Dezember 1937 (Reichsgesetzbl. ! S. 1333) bekanntgegebenen Vermögens⸗ träger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Dentschen Arbeitsfront eingewiesen wurde, ist in Abschnitt III (Gemischte Verbände) zu streichen:

. Vereinigte Messerschlägerei⸗Besitzer, Solingen.

Berlin, den 24. Februar 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Turn eck.

Betanntmachung, betr. Zusammenlegung der beiden Lebensmitteluntersuchungs⸗

2

ämter in Fraukfurt / Main.

Die Zuständigkeit des als öffentliche Anstalt im Sinne des 5 15 des Lebensmittelgesetzes in der Fassung vom 17. Januar 1936 RGBl. 1 S. 17 anerkannten Staat⸗ lichen Chemischen Untersuchungsamts in Frankfurt / Main wird mit Wirkung vom 1. April 1940 auf den gesamten Reg.-Bez. Wiesbaden ausgedehnt. Hinsichtlich der Wein⸗ kantrolle verbleibt es bis auf weiteres bei der bisherigen Rrlung. ;

Berlin, den 21. Februar 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Melior.

Bekanntmachung

über eine Berichtigung des Verzeichnisses der Reichswasser⸗ straßen.

Da das Reich, das Land Preußen und die Stadt Papen⸗ burg sich darüber einig sind, daß der Papenburger Siel⸗ (See) Kanal nicht in das als Anlage A dem Reichsgesetz om 29. Juli 1921 (Reichsgesetzbl. 1 S. IM) beigefügte Verzeichnis der auf das Reich übergehenden Wasserstraßen hätte auf⸗ genommen werden sollen und infolgedessen im Eigentum und in . der Stadt Papenburg verblieben ist, wird in Verfolg des 3 30 Ziffer 1 des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1921 im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Minister für Ernährung und k bekanntgemacht: Der Papenburger Siel⸗- (See Kanal ist am J. April 1921 nicht Reichswasserstraße geworden. In dem als An⸗ lage A dem Reichsgesetz vom 29. Juli 1921 beigefügten Ver⸗ ö der auf das Reich übergehenden Bassẽ fl ist die

r. 104 mit allen Angaben zu streichen.

Berlin, den 18. Februar 1940. Der Reichsverkehrsminister. J. V. Koenigs.

Verordnung über Zolländerungen. Vom 23. Februar 1940.

Auf Grund der §8§ 49 Absatz 2, 50 Absatz 2 und 55 Absay 2 des Zollgesetzes wird im Einvernehmen mit dem

Reichsbank girokonto Nr. 1918 bei ber Reichsbank in Verlin

Berlin, Dienstag, den 27. Februar, abends

Poftscheckkonto: Berlin 41821 1 940

*

Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsforstmeister ver⸗ ordnet: .

81

Der Zolltarif und der Obertarif werden wie folgt geändert: .

1. In der Tarifnr. 6 (Hirse) erhält die Anmerkung unter der Ueberschrist „Anmerkungen.“ die Bezeichnung „L.“; als Anmerkung 2 ist anzufügen:

2. Hirse, wenn sie mit Genehmigung einer vom Reichsminister für Er⸗ nährung und Landwirtschaft zu bestimmenden Stelle eingeführt wii, 1,50

2. In der Tarifnr. 23 Gartoffeln, frisch) Abs. 1 ist die Anmerkung zu Abs. 1 zu streichen.

3. In der Tarifnr. 47 (Anderes Obst, frisch) Abs. 3 (Pflaumen aller Art) ist die Anmerkung zu streichen.

4. In der Tarifnr. 716 (Bau⸗ und Nutzholz, in der Längsrichtung gesägt usw.) Abs. 1 (harth Unterabs. 2 ist die Anmerkung zu streichen.

5. In der . 230 (Portlandzement usw. ist die

Anmerkung 2 zu streichen und die Anmerkung 1 als „Anmerkung.“ zu bezeichnen. J 6. In der TLarihsr. 616 B (Sperrholz ist die Anmerkung durch folgende Bestimmung zu ersetzen: Anmerkungen. 1. . ganz aus Buchenholz bis 31. März 19441 2. Sperrholz mit äußeren Lagen aus Birken⸗ oder Erlenholz und mit inneren Lagen aus beliebigen Holzarten bis 28. Februar 1941

8582 In der Ausfuhrzoll-Liste sind in der Tarifnr. aus 90660 Abs. ? die Worte „Maschinen der Kartonnagen- und Papier⸗ warenherstellung,“ zu streichen.

83 Diese Verordnung tritt am 4. März 1910 in Kraft.

Berlin, den 23. Februar 1940.

Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Reinhardt.

Bestimmung

der als Ortspolizeibehörden in der Ostmark bei der Durch⸗ führung der Unfallversicherung heranzuziehenden Stellen.

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Wien hat mit Erlaß vom 22. Dezember 1939, Zl. III 2 576. 877/39, in A . seines Erlasses vom 28. Mai 1939, zl. IIl2 560. 828 / 39, gen g § 111, Absatz 1, Nr. 1, der Reichsversicherungsordnung bestimmt, daß in Orten mit staatlicher Polizeiwerwaltung dieser die Aufgaben zukommen, die nach den Bestimmungen der 1553 und 1559 ff. der Reichsversicherungsordnung den Ortspolizeibehörden zuge⸗ wiesen sind.

8.60

16, 0

. Anordnung V 35 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verlehr mit losen geschliffenen Diamanten) vom 27. Februar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der K über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. Oktober 1938 (RGBl. 1

Aus landische Leder und Textilien auf der Leipziger Frühjahrsmesse. Auf die Nachricht, daß die Leipziger Frühjahrsmesse (3. bis

8. März) bestimmt abgehalten wird, haben sich nunmehr auch Japan, Rumänien und Schweden entschlossen, auf ihr Landes⸗ schauen zu errichten. Damit sind es 16 Länder, die Kollektiv⸗ ausstellungen auf der Leipziger Messe veranstalten. Zu ihnen kommt noch eine größere Zahl von Einzelfirmen, so daß insgesamt 20 Länder die Messe beschicken werden. Für den deutschen Handel ergibt sich aus der Beteiligung der aus ändischen Lederwirtschaft die bemerkenswerte Tatsache, daß auf der kommenden Leipziger Messe mehr Leder, Häute und Schuhe als sonst ausliegen werden. Innerhalb des Textilsektors werden Rohstoffe und Fertigwaren

gezeigt. So bringt Bulgarien u. a. Teppiche, Wollstoffe und

S. 1560) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher 23 und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:

81 Im Reichsgau Sudetenland gelten die Bestimmungen der Anordnung V 22 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verkehr mit losen geschliffenen Diamanten) vom 9. Ja⸗ nuar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. S vom 10. Januar 1939.

§52 Diese Anordnung tritt am 1. März 1940 in Kraft. Berlin, den 27. Februar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. Heimer. ;

Bekanntmachung.

Die am 26. Februar 1940 ausgegebene Nummer 35 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

. , über die Rechtsverhältnisse der Gefolgschafts⸗ mitglieder der Tabakfabriken der ehemaligen tschecho⸗slowaktischen Tabakregie in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 29. Ja— nuar 1940.

Verordnung zur Ausführung der Verordnung über die Ein führung des Erbhofrechts in den sudetendeutschen Gebieten außer⸗ halb des Reichsgaues Sudetenland. Vom 13. Februar 1949.

Verordnung zur Einführung des * . Über die ergönzende

Regelung der Dienstverhältnisse bei öffentlichen Verwaltungen und Betrieben in der Ostmark, in dem Reichsgau Sudetenland, in den in die Länder Preußen und Bayern eingegliederten ö Gebieten sowie in den eingegliederten Ost— gebieten. Vom 20. Februar 1940.

Verordnung über die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte und sonstige strafverfahrensrechtliche Vorschriften. Vom 21. Februar 1940.

Dritte Verordnung zur Durchführung des gesetzes. Vom 21. Februar 1940.

Zpweite Verordnung über den Ausgleich von Rechtsansprüchen in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 22. Februar 1910.

Verordnung zur Einführung der Verordnung über, bau⸗ polizeiliche Maßnahmen zur . von Baustoffen in den n,, Ostgebieten. Vom 22. Februar 1940.

erordnung über die Vereinfachung des Spruchverfahrens im Landeskultur⸗ und Wasserverbandrecht. Vom 23. Februar 1940. Umfang: 11½ Bogen., Verkaufspreis: 0,30 -. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 63 JäM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 27. Februar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 6 des Reichsministerialblatts vom 23. Februar 1949 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin. NW. 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Achte Anordnung über die Neugestaltung der Hauptstadt der Bewegung. Dritte Anordnung über die Neu⸗ gestaltung der Stadt Linz a. d. Donau. Konsulatwesen: Er⸗ löschen einer Exequaturerteilung. Maß⸗ und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die Errichtung eines Elektrischen Prüf- amts. Schiffahrt: Bestellung des Reichsstatthalters Wasser⸗ straßendirektion in Danzig als Feststellungsbehörde für die Feststellung von Schiffahrtschäden. Steuer, und »Zollwesen: Verordnung über die Verwaltung der Körperschaftsteuer in Graz (Oberfinanzbezirk Graz). Verordnung über die Verwaltung der . im. Oberfinanzbezirk Danzig⸗Westpreußen. Volksgesundheit: Umbenennung einer Aerztlichen Bezirksvereini⸗ gung.

aft steil.

Stickereien, Rohleder und Häute, Estland kunstgewerbliche Leder⸗ arbeiten, Flachs und Leinen, Griechenland Schuhe, Jugoslawien Rohleder und Häute, Woll⸗ und Zellwollstoffe, Stickereien Blusen und Kleider. Italien stellt Naturfeide, Lederarbeiten und Schreib- mappen zur Wahl. Japan hat Seidenartitel angekündigt, Lettland Stickereien und handgeknüpfte Teppiche, Häute, Rumänien Blusen und Kleider, Häute, Slowakei Stickereien, Teppiche und kunst⸗ gewerbliche Lederarbeiten, Ungarn Blusen und Lederwaren. Das Protektorat Böhmen und Mähren ist mit Kunstseide, Zell wolle und Baumwollartikeln beteiligt. Da aller Voraussicht nach der Auslandsbesuch, namentlich aus dem Südosten, sehr gut sein wird, dürften die von den einzelnen Landesausstellungen verfolgten Werbezwecke vollen Erfolg finden. Sämtliche Kollektivschauen sind im Ringmeßhaus“ stationiert, was die Orientierung über die verschiedenen Angebote außerordentlich erleichtert.

Sudetengau⸗