1940 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 1. März 18940. S. 4

11,75, 796 Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat. 117, 72 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark. u. Giroverb. 1926 (nat.) 1,75, 7 20 Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 13,50, 7 9 Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat. 794 Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.. —, 7594 Rhein.⸗Westf. Bod. red., Pfdbr. (nat. Sächs. Bodenecred., Pfobr. (nat. —, 51 . A. R. de B. E. D. (Acisries Réuniesz —, 79 Rob. Bosch A. G. (nat. 729 Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —, 7 35 Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat. —, 6 36 Harpener Bergb., 20 jähr. (nat. —, 69 J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat. (3) 794 Rhein - Elbe Union (nat. —, Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat. 7 99 Vereinigte Stahlwerke (nat.. —, 61 20 Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat. —, 6260 Neckar A. G. (nat. —, 795 Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat. —, 79 Rhein. ⸗Westf. Ele ktr. We. 1931 Notes (nat. —, 699 Rhein. ⸗Westf. Elektr. We. 1972 (nat.)

Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 9. 4 5 auf 74,00 RV Æ (am 29. Februar auf 74, 0 RA) ür g.

1565.00 bis 46,00 f, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime

346,00 bis 373,06, Röstkaffee, Zentralamerikaner s 458,00 n 82, 0, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,06, Tee, deutsch 240,00 bis 280 00, Tee, südchinef. s) S10, 00 bis gob, 0b, indisch 960, C0 bis 1400,90, Sultaninen, Perser —— bis Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen bis —, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen bis —, Kunsthonig in e kg⸗ Packungen 70,00 bis 71,60, Bratenschmalz iss, 4 bis —,, Roh⸗ schmalz 183,04 bis Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. isö6, 12 bis , Rindertalg in Kübeln 111,50 bis —, Speck, ge⸗ räuchert 190,80 bis —, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —, —, Markenbutter, gepackt 296, 0090 bis feine Molkereibutter in Tonnen 286 00 bis feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —— , Molkerei⸗ butter, gepackt 282, 0 bis Landbutter in Tonnen 256,00 bis Landbutter, gepackt 260,00 bis (die Butter- preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,B30 Rv Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 2099 96,00 bis 100,00, echter Gouda 409 172,00 bis 184,00, echter Edamer 409. 172,00 bis 184, 99), bayer. Emmentaler wvollfett) 220,90 bis —, Harzer Käse 68,06

Dentscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Berlin, 29. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. ö des . han del—s für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin. Preise in Reichs mark) Bohnen, weiße, mittel 3 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei ) 65,30 bis 66,20 und 70, 85 bis 71, 0, Speise erbsen, Inland, gelbe 3) 56,90 bis S740, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5 57,25 bis 58,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, ganze 9 56,75 bis 57,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, halbe 9 47,85 bis 45, 00, Grüne Erbsen, Ausland 57,60 bis S8, 00,ů Reis: Rangoon * 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. 8) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. 5 *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrütze 61,00 bis 62,00, Gerstengraupen, grob, C4 *) 37,00 bis 38,00 h, Gerstengraupen, Kälberzähne, S/6* IV, S620 Eschweiler Bergwerkver. (nat. —, Amsterdamsche , bis ch 00 Hh Gerstengrütze, alle Körnungen ) 34900 bis Bank 87,55, Rotterdamsche Bank Vereeng. 88,75 Deutsche Reichs⸗ Böb He, daserflocken Hafernähr mittel! S6 6b. bis 600 h bank nicht' nat, =, Holl. Kunstzijd? Unie 4,0, Internat, Häfergrütze LHafernährmöttel J 45,00 bis 46 00 f), Kochhirse . . ir gen e r, er e and A. 3460 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 2455 bis S5, 50, Weizen⸗ —— 8. G. Farben (nicht nat. (3) Algem ! Nederl.· mehl. Tnpe G36, Inland 36 ä bis. PWeizengrieß, Type 450 Ind. Klcliriciieits Mäij. (Holding Hef) Tl, So, Montecktini ==. . , ,, ,,, , . 3 J J ö . —, Roggenkaffee, lose 40 i

(3) = Zertifikate, (nat.) nationalisierte Stücke. 1,50 f , Gerstenkaffee, lose 40,60 bis . jj, nien f 6

Sffentlicher Anzeiger.

6. Autz lofnng niw. van Wertpapieren. 7. Attiengesellichaften. S. stonmnanditgesellschaften au] Ntien.

; Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mam breiten

Petit⸗Zeile 1, 1l9 RA, einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,55 RMÆ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 658, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage ö. vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Mu einschließlich 0,48 QM. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,0 QM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ul, einzelne Beilagen 10 Gl. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

ra ,

Allgäuer Romatour 209 120,00 bis —, bis 74,00. . 9) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

—— ——

RNeichsbankgirokonto Nr. 1913

bei der Reichsbank in Berlin Poftscheckkonto: Berlin 41821 1940

Nr. 53

Inhalt des amtlichen Teiles.

Berlin, Gonnabend, den 2. März, abends

1. Unterfuchungz · und Strafsachen. 2. Zwang ver steigernngen. 3. Aufgebote,

11. Genossenschaften, 12. Ossene Handels ˖ und Kommanditgese lschaften. 18. Unfall ˖ und Invalidenversicherungen,

II. Abschnitt. arbeitungsverlustes ist von einem Durchschnittssatz, der sich

4. Oeffentliche Zuste lungen. 6. Berlust · und FJundfachen.

9. Dent che Aolonialgesenschaften. 10. geselschaften n. J. G.

14. Banlaußweise,

16. Berschiedene Belanntmachungen.

Ane Druckauftrãge mussen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. nderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Gaftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

Die Aftiengesellschaften, Komman⸗ vitgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Handelsgesetzhuch obliegende Ver⸗ pflichtung, bestimmte Bekannt⸗ machungen im Reichs- und Staats⸗ anzeiger erscheinen zu lassen, hin⸗ gewiesen.

; 3. Aufgebote.

õ5ß 002] Aufgebot.

Der Kaufmann Paul Israel Rose⸗ ner in Berlin s0 16, Michaelkirch straße 27 bei Frankenstein, Kennort Stargard J. A. 00 115, vertreten durch den Konsulenten Dr. Walter Israel Hirsch in Berlin Wöh, Tauentzienstr. 7, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes über die für den Antragsteller im Grundbuche von Falkenburg (Amts gericht Falkenburg (Pomm.) Band 40 Blatt Nr. 1123 in Abteilung 1II unter Nr. 2 eingetragene Hypothek von 3900 GM nebst Zinsen beantragt. Der In haber des Hypothekenbrieses wird auf efordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1919, vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Schöffensaal, anberaumten Aufgebots termine seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widri genfalls die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes erfolgen wird.

Falkenburg (Pomm.), den 26. Fe bruar 1910.

Das Amtsgericht.

56003 Aufgebot.

Der Kaufmann Otto Ehlers in Goldberg i. Meckl. hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 9g. Januar 1931 über die für die Firma Kohlen⸗ großhandel August Haakert u. Co. Comm. Gesellschaft zu Güstrow im Grundbuche von Goldberg Band XIII Blatt 2266 in Abteilung 1II1 unter Nr.? eingetragene Hypothek von 300 (drei⸗ hundert) IM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 16. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Goldberg (Meckl.), X. Febr. 1940.

Das Amtsgericht.

õß 004 Aufgebot.

4 F 140. Die Gemeinde Pütz, ver⸗ treten durch seinen Bürgermeister, hat das Aufgebot des in Verlust gerate⸗ nen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Rödingen Bd. 233 Art. 1124 (Eigentümer: Ehefrau Maurer⸗ meister Mathias Blaeser, Maria Katha⸗ rina geb. Schlangen zu Kirchtroisdorf) in Abt. III unter Ide. Nr. 1 zugunsten der Gemeinde Pütz eingetragene Grund⸗ schuld in Höhe von 5000 een beantragt. Der Inhaber des Grundbschuldbriefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 7. Juni 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ er 12, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den

falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Jülich, den 23. Februar 1940. Amtsgericht.

56006 Aufgebot.

Der Tischler Ernst Gänge in Hassen— dorf hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung des Eigentümers des Grund⸗ stücks Umgebungen Reetz Band 38 Blatt 1427 einem unvermessenen Grabeland hinter der Stadtmauer (An⸗ teil an Artikel 328) gemäß 927 BGB. beantragt. Die Ehefrau Friederike Wil⸗ helmine Steffen geb Neumann, die im Grundbuch als Eigentümerin ein⸗ getragen ist, wird aufgefordert, y. testens in dem auf den 30. Mai 1910, um 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.

Reetz, Nm., den 26. Februar 1940.

Das Amtsgericht.

56007 Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Bredfeldt in Werder (Havel) als Nach⸗ laßpfleger für die unbekannten Erben der ledigen Emilie Hey hat beantragt, die verschollene Henriette Christiane Kühle geborene Behne, geb. am 29. 12. 1834, zuletzt wohnhaft in Werder (Havel), für tot zu erklären. Die be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Mai 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 5, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen— falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Werder (Havel), 19. Februar 1940.

Amtsgericht (2 F 3 / 88).

56001

Der Bauer Heinrich Puhst in Kar⸗ witz⸗Lenzen, Kreis Dannenberg (Elbe), ist am 11. 12. 1939 verstorben. Per⸗ sonen, die als gesetzliche oder testamen⸗ tarische Anerbenberechtigte in Frage kommen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens bis zum

15. April 19490 bei dem unterzeich⸗

neten Gericht anzumelden. Andernfalls wird durch Beschluß festgestellt werden, daß kein Anerbe vorhanden ist. Dannenberg, den 23. Februar 1940. Amtsgericht.

565009

12 (16) F 13/33. Durch Ausschluß⸗ urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 16. Januar 1939 sind die Schuld⸗ verschreibungen mit Ablösungsrechten (Ablösungsanleihe) der Stadt Elberfeld, ausgegeben am 1. September 1927, B Nr. 000 022 über 500, FA, C Nr. 000 223 über 100, REM für kraftlos erklärt worden.

Wuppertal, den 26. Februar 1940.

x Amtsgericht.

55997

Folgende Urkunden sind für kraft⸗ los erklärt worden: 1, die 8 (4/9) Rigen Central⸗Goldpfandbriefe vom Jahre 1928 der Preußischen Central⸗Boden⸗

Grundschuldbrief vorzulegen, widyigen⸗

kredit⸗Aktiengesellschaft in Berlin Lit. F

Nr. 3998 über 100 GM, Lit. E Nr. 5812 über 200 („M; 2. die 41ᷣ 2igen aus⸗ losbaren Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reiches von 1937 dritte Folge Buchst. E Nr. G 652 und Nr. 44 463 über je 500 RM; 3. die 495 „ige aus⸗ losbare Schatzanweisung des Deut⸗ schen Reiches von 1936 dritte Folge Buchstabe E Nr. 11952 über 500 Re; 4 die 41“ (8) BHige Gold⸗Kommunal⸗ Obligation der Preußischen Pfand⸗ briefBank in Berlin Em. XX Serie 2 Lit. D Nr. 15 0586 über 100 GM; 5. die 41M Rige Landeskultur⸗Schuldver⸗ schreibung (Landeskulturkreditbrief) der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt (Landwirtschaftliche, Zentralbank) in Berlin Reihe 2 Buchst. D Nr. 64 161 über 190 S. 455. Fw. Sam. 3. 39. Berlin, den 14. Februar 1940. Das Amtsgericht Berlin.

560065

Durch Ausschlußurteil vom 20. 2. 1940 sind folgende auf den Inhaber lautende Goldpfandbriefe der Pfälzi⸗ schen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. für kraftlos erklärt worden: a) Brief 13E Nr. 2918 zu 1000 G., b) Brief 16E Nr. 5074 zu 1000 & 4.

Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.

56000 Beschluß des Amtsgerichts Chemnitz Abt. 76 vom 2. Februar 1940.

Der am 17. Juni 1936 über die Erb⸗ folge hinter dem am 4. April 1936 in Rabenstein gestorbenen Ernst Wilhelm Endesfelder aus Kemtau ausgestellte Erbschein (16 VI E 77/86) wird für kraftlos erklärt.

Müller, AG.⸗Rat.

55823

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 14. Februar 1949 ist der Jakob Müller, geboren am 12. Juni 1897 zu Maizières bei Metz, kriegsver⸗ mißt als Musketier der 7. Kompanie Infanterie⸗Regiments Nr. 185, zuletzt wohnhaft in Machern (Maaren), Haupt⸗ straße 24 (Lothringen), für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 16. September 1917, 24 Uhr, festgestellt worden. 456. F. 202. 39.

Berlin, den 14. Februar 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

5996] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. 2. 1940 ist: a) der prak⸗ tische Arzt Dr. med. Wilhelm Clemens Glück, geboren am 26. März 1897 zu Kleinengstingen, Kreis Reutlingen, b) dessen Ehefrau Marianna Christine Elisabeth Glück geb. Röding, geboren am 19. Oktober 1914 zu Wetter (Ruhr), beide zuletzt wohnhaft in Bad Godes⸗ berg, Ludwigstr. 40, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 1. Oktober 1938, 17 Uhr, festgestellt worden. Berlin, den 15. Februar 1940. Amtsgericht Berlin. 455. II. 3. 39.

55999 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 253. Februar 1940 ist der Tod des Leutnants Dietrich Hans Karl von Poser und Grosß⸗Naedlitz, ge⸗ boren am 6. 8. 1911 zu Rathenow, zu⸗ letzt wohnhaft in Cottbus, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 11. Juli 1937, 24 Uhr. (456 1I. 4. 40.) Berlin, den 23. Februar 1940. Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen.

55832 Oeffentliche Zustellung. Stürzenbecker, Rosa lt, Küspert, in Ludwigshafen a. Rh., Amtsstr. 3, Klä⸗

rin vertreten durch die Rechtsanwälte Or. Heim und Dr. Weber in Ludwigs⸗ hafen a. Rh., klagt gegen ihren Ehemann Stürzenbecker, Maximilian, Metzger⸗ meister in Ludwigshafen 4. Rh., z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Scheidung der Ehe mit dem Üntrage: 1. die am 29. Mai 1917 vor dem Stan⸗ desbeamten in Selb geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden; 2. der Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung der 1. Zivilkammer des Landgerichts ,,, vom Montag, den

5. April 1940, vorm. 9 Üihr, im Sitzungssaal 38, mit der Aufforderung, einen bei dem; bre geri, zugelassenen Rechtsanwalt als Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wird bewilligt.

Frankenthal, den 26. Februar 1940.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

öh 838]

2 R I3/40. Die Frau Elisabeth Thieme geb. Becker in Wiesloch, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Horn in Wiesloch, klagt gegen ihren Ehemann Hotelier Fritz Thieme, früher in Wies⸗ loch, jetzt an unbekannten Orten, mit dem Antrage auf Scheidung ihrer am 6. März 1930 vor dem Standesbeamten in Wiesloch geschlossenen Ehe aus Ver⸗ schulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Heidelberg auf Donnerstag, den 25. April 1940, vorm. ie Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts. II.

55834] Oeffentliche Zustellung.

Frau Olga Krusche in Königsee / Thürw., z. Zt. in Berlin W 30, Neue Winterfelbtstra e 17, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Beyer in Rudolstadt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kauf⸗ mann Wilhelm Krusche in Rudolstadt, . auf Reisen abgemeldet, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien f scheiden, den Verklag⸗ ten für den alleinschuldigen Teil an der Scheidung zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Sie ladet den Verklagten zur mündlichen , des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf Montag, den 29. April 1940, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zur öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ . Klage bekanntgemacht.

Rudol stadt, den 26. Februar 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 1

des Landgerichts.

56015 Ladung. . Zeiger, Hedwig, geb. Steiner, Kaisers⸗ lautern, Bleichstraße 16, klagt gegen ihren Ehemann Zeiger, Friedrich, Maurer, früher in Kaiserslautern, Bleichstraße 16, jetzt unbekannten Auf⸗— enthalts, auf Ehescheidung und bean— tragt: Die Ehe der Parteien wird ge⸗

schieden, über die Kosten wird entschie⸗

den wie Rechtens. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Kaiserslau⸗ tern auf Freitag, den 3. Mai 1940, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Geschäftsstelle des Landgerichts Kaiserslautern.

620] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Machla Singer geb. Spatz

in Hamburg 4, Pinnasberg 30, bei Lich⸗

tenstein, Prozeßbevollmächtigter: Kon— sulent Dr. Leo Israel 3 in dan nover, klagt gegen ihren Ehemann Josef Singer, unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, die am 15. August 1923 vor dem Standesbeam⸗ ten in Wesermünde geschlossene 6 der Parteien zu scheiden und die Kosten dem Beklagten aufzuerlegen. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des . in Verden, Johanniswall Nr. 22, Zimmer Nr. 48, auf den 25. April 1940, 9ise Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Konsulenten als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Verden / Aller, den 24. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

öß0l1 4] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Brunhilde Volle, geboren am 160. Juni 1933 in Düssel⸗ dorf, wohnhaft in Homberg, Bracht 27. vertreten durch das Kreisjugendamt Düsseldorf Mettmann, in Duͤssel dorf, klagt gegen den Dompteur Jesus Var⸗ gas, zuletzt wohnhaft in Düsseldorf, Litzmannstraße 18, jetzt unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage: 1. fest⸗ zustellen, daß der Beklagte aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. November 1933 Aktenzeichen: 3 C 821/383 verpflichtet ist, der Klägerin vom Tage der Geburt, dem 10. Juni 1933, an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Unterhaltsrente von 96 RAM (in Worten: sechsundneunzig Reichsmark) vierteljährlich zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die laufen⸗ den in vierteljährlichen Raten im vor⸗ aus, vorbehaltlich des Anspruchs aus § 1708 Abs. 2 BGB.; 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen; 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Düsseldorf, Mühlenstraße 34, Zim⸗ mer 234, auf den s. Mai 1946, vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. ;

Düsseldorf, den 24. Februar 1940.

Das Amtsgericht. Abt. 3.

56012] Oeffentliche Zustellung.

Der . Günther Finke, vertr. durch seinen Vormund, den 36 rer Franz Rhöse, Qberhausen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Städt. Jugendamt Essen, klagt gegen den Arbeiter Wil⸗ helm 33 früher in Essen, Weigle⸗ straße 20, jetzt unbekannten Au fent⸗ halts, mit dem Antrag auf kostenpflich⸗ tige Verurteilung des Kircher zur Zah⸗ lung rückständiger Unterhaltsrente von 1800, RAM. für die Zeit vom 16. 2. 1936 bis 15. 2. 1940 an den Kläger z. Hd. des Vormundes. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Essen auf den 10. April 19490, vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer 143, geladen.

Essen, den 21. Februar 1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlich: ; für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

Verlag:

Präsident Dr Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Terl: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 322.

Vier Beilagen

seinschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

M. Uribe Th

Deutsches Reich.

Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Dritte Anordnung zur . der Preise für Seifen und

Waschmittel. Vom 29. Februar 1940.

Anordnung zur Preisbildung für Reißwollen. Vom 28. Fe— bruar 1946.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J, Nr. 38. ; .

Preußen.

Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗ sammlung Nr. 2.

Amtliches. Deutsches Reich.

Das dem Litauischen Konsul in Tilsit, Juozas Sruoga, namens des Reichs unter dem 11. September 1934 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Bolivianischen Konsul in Bremen, Roberto Delgadillo, namens des Reichs unter dem 3. April 1939 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Bolivianischen Wahl⸗Konsul in Köln, Dr. Peter Winkelnkemper, namens des Reichs unter dem 24. März 1938 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Chilenischen Wahl⸗Konsul in Bremen, Eleazar Vergara Henriquez, namens des Reichs unter dem 23. Juni 1936 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Vizekonsul von Columbien in Leipzig, Joss orschmidt, namens des Reichs unter dem

13. September 1929 erteilte Exequatur ist erloschen.

Dritte Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel.

Vom 29. Februar 1940.

Auf Grund von 82 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

J. Abschnitt. Preise für Kernseife.

§1 Für Kernseife wird folgender Verbraucherhäöchstpreis festgesetzt: Für das Normalstück zu 100g... 15 Rpf.

582

(1) Einzelhändler erhalten auf den in § 1 festgesetzten werb r uche d G n , einen Nachlaß von 25 vom Hundert.

(2) Im übrigen gelten für die an Wiederverkäufer zu gewährenden Nachlässe die Vorschriften des 5 2 Abs. 2 und der 85 3 bis 6 der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Oktober 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 235 vom J. Oktober 1939) entsprechend; der in 5 4 dieser Anordnung genannte Nachlaß von 8 vom Hundert darf beim Vertrieb von Kernseife nur bis zum 1. April 1940 gewährt werden.

83

Die im III. Abschnitt der Zweiten Anordnung zur . der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9. Dezember 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 291 vom 12. Dezember 1939) enthaltenen Vor⸗ schriften über besondere Preisvergünstigungen für Großver⸗ braucher finden auch beim Bezuge von Kernseife mit der Maßgabe Anwendung, daß bei Geschäften der in dieser An⸗ ordnung in §5 10 Abs. 1 unter a genannten Art ein Kriegs⸗ abschlag von 361“ vom Hundert, bei Geschäften der im § 10 Abs. 1 unter h genannten Art ein Kriegsabschlag von 25 vom Hundert zu gewähren ist.

Preise für Kabinettrasierseife.

§ 4 Für Kabinettrasierseife werden folgende Höchstpreise fest⸗

gesetzt: Bei einmaliger Abnahme von 5 kg und darunter von mehr als 5 kg bis 25 kg von mehr als 25 kg bis 50 kg von mehr h ne,

§85 Soweit Hersteller sich stillgelegter Herstellerbetriebe zum Vertrieb von Kabinettrasierseife bedienen, erhalten diese auf diese in 5 4 bezeichneten Preise bis zum 1. April 1940 einen Nachlaß von 8 vom Hundert.

8 5 Die Gewährung von Nachlässen oder sonstigen Vergün⸗ stigungen ist unzulässig. Skonti dürfen im , m⸗ fange weitergewährt werden.

III. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften.

§8 7 Die Vorschriften des 8 7 der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Oktober 1935 (Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 235 vom 7. Oktober 1939) gelten für Hersteller von Kernseife und Kabinettrasierseife entsprechend.

§8 8 Der Reichskommissar . die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

§8 9 Der Reichskommissar für die r ,. erläßt die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestim⸗ mungen. 5 10 Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Februar 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. An Dr. Bre heck

Anordnung zur Preisbildung für Reißwollen *).

Vom 28. Februar 1940.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. S. 927 und des 5 28 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1609) wird mit Zu⸗ stimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan ange⸗ ordnet:

51

(1) Für Reißwollen, die von einem Mitglied der Fach⸗ untergruppe Reißwollherstellung hergestellt und im inländi⸗ schen oll fs rg . verkauft werden, hat der Hersteller den höchstzulässigen Preis zu bilden aus den:

1. r e fen, 2. Hilfsstoffkosten, 3. ö für die Be⸗ und Verarbeitung,

4. Huschlägen für Verwaltungs⸗ und Vertriebskosten,

5. Zuschlägen für Sonderkosten und Ausgangsfracht.

(I) Die in Absatz 1 genannten Preisbestandteile sind nach den 2 bis 6 dieser Anordnung zu ermitteln.

§8 2

(I) Die Werkstoffkosten dürfen höchstens zu den von der Reichsstelle fürn Wolle und andere Tierhaare festgesetzten Höchstpreisen, soweit Höchstpreise nicht festgesetzt sind, zu den tatsächlichen Einkaufspreisen eingesetzt werden. Die nach— weisbaren Kosten für Zoll, Fracht und Anfuhr dürfen hinzu— gerechnet werden, und zwar in Höhe der Durchschnittskosten der letzten sechs Monate; Bezugsort und Bezugsweg müssen den Grundsätzen sparsamer Wirtschaft entsprechen.

(2?) Der Verarbeitungsverlust kann, soweit er nachweis⸗ bar ist, berücksichtigt werden. Für den Nachweis des Ver—

*) Betrifft nicht die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.

aus den gewichtsmäßigen Feststellungen der jeweils letzten drei Monate ergibt, auszugehen. Der Verarbeitungsverlust darf bis zu der jeweiligen Verarbeitungsstufe, bei der er in Erscheinung tritt, nach den Vorschriften dieser Anordnung bewertet werden. Der Verarbeitungsgewinn ist nach den⸗ selben Grundsätzen zu berücksichtigen. Wiederverwertbare Abfälle sind mit ihrem Wert abzusetzen.

53 Die Hilfsstoffe dürfen höchstens zu den tatsächlichen Ein⸗ kaufspreisen eingesetzt werden.

§84 (I) Als Zuschläge für die Be⸗ und Verarbeitung dürfen höchstens die in der Anlage zu dieser Anordnung **) fest⸗ gelegten Zuschläge eingesetzt werden. (2) Der einzelne Be⸗ und Verarbeitungsvorgang muß aus der dem Abnehmer zu erteilenden Rechnung ch i und durch Aufzeichnungen nachweisbar sein.

55 Als Verwaltungs⸗ und Vertriebskosten dürfen höchstens 10 vom Hundert der Herstellkosten, die sich aus den Werkstoff⸗ kosten, den Hilfsstoffkosten und den Zuschlägen für die Be⸗ und Verarbeitung ergeben, eingesetzt werden.

86 (I) Als Sonderkosten dürfen höchstens die unabweisbar notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen für Umsatz⸗ steuer, Vertreterprovision und Skonto, jedoch nicht mehr als 6 vom Hundert des Verkaufspreises, eingesetzt werden. (2) Die Ausgangsfracht darf höchstens mit folgenden Sätzen für je 100 Kilogramm Fertigware eingesetzt werden: wir,, über 150 km bis 500 km... . 4 RA, über 500 km bis 8090 km,. . 6. FRM, über 800 km. w 7,50 RA. Für die Berechnung der Kilometerzahl sind die bahnamtlichen Entfernungen maßgebend.

Kaufverträgen über Reißwollen zwischen dem Hersteller und seinen Abnehmern sind die „Einheitsbedingungen der deutschen Reißwollherstellung“ zugrunde zu legen.

. Die Entgelte für das Reißen im Lohn unterliegen de Verordnung über das Ve von Preiserhöhungen

; 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 955).

Die Vorschriften dieser ?

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