*
Reichs, und Staatsanzeiger Nr 58 vom S. März 19409. S. 4
Nr. 9, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Lebensversiche⸗ rungsscheins — O. 24/154 526 — be⸗ antragt, der auf 4000 RM lautet und von der öffentlichen Versicherungsanstalt der Sächsischen Sparkasse in Dresden⸗A., Wiener Straße 20, auf den Antrag⸗ steller gusgestellt ist. Der Inhaber dieses Versicherungsscheins wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 19. Juli 19459, vorm. 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und den Versicherungsschein vor⸗ zulegen. Andernfalls wird der Ver⸗ sicherungsschein für kraftlos erklärt werden. Dr. Wagner.
57102 Aufgebot.
Die Kreissparkasse in Siegburg hat das Aufgebot des auf den Namen des zaul Kurscheidt, Troisdorf, lautenden Sparkassenbuchs der früheren Städt. Sparkasse in Siegburg Nr. 13 MI über 1015, 1 EM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird en, . . stens in dem auf den 14. Juni 1940, 9 Uhr vorm., vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Siegburg, den 5. März 1940.
Das Amtsgericht.
Beschluß.
Eigentümerfrau Auguste Lip⸗ towski geb. Wischnewski und der Eigen⸗ tümer Ehristian Liptowski, preußische Staatsangehörige, sind am 2. 11. 1882 bzw. 1. 6. 1902 zu Rospitz verstorben. Da ein Erbe des du e; bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, auf⸗ gefordert, ihre Rechte bis zum 10. Mai 19465 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.
Amtsgericht Marienwerder, den 29. Februar 1940.
57103 Es sind für kraftlos erklärt worden:
J. Turch Ausschlußurteile vom 29. Te⸗ Walter Mandelik, gebe ich 1. der Mantel zur yz der Verordnung über den
zember 1939: Liquidationsanleihe a Nr. 64383 — 1ã200er der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden; 2. der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Wiesbaden⸗
Erbenheim Bl. 652 Abt. III Nr, 18 für hört,
die Firma Gebrüder Barmann in Wies⸗ baden⸗Erbenheim eingetragenen er. rung von S509 GM, eine Gol
och S500 Hen, verzinslich mit 8 vo. jährlich. II. Durch Ausschlußurteil vom 16. Februar 1916: die 44 83 Gold⸗ schuldverschreibungen der Rasfauischen Landesbank in Wiesbaden A Nr. 15 6460 — 1200 und G Nr. 16680 — 160.
Wiesbaden, den 21. Februar 1910. Mit der Mandelik
Firmenanteil zu verfügen.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 9a. 57099 Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 28. Fe⸗ bruar 1940 wurden von den drei in Hamburg am 25. August 1939 von der Hamburg⸗Südamerikanischen Dampf⸗ schiffahrts⸗Gesellschaft für ihren Dampfer „General Osorio“ nach Buenos Aires an Order ausgestellten Konnossements⸗ exemplaren Nr. 33 über H S 6917, 6902, 68s, 6918 4 4 Kisten Baumwollgarn
„6Gss,3 kg, das zweite und dritte Exemplar für kraftlos erklärt. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.
57092 Beschluß.
Der verschollene Kaufmann Leon Spanjer⸗Herford, geb. am 4. März 1855 in Braunschweig, zuletzt in Braun— schweig wohnhaft, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1916, 24 Uhr, festgestellt.
Braunschweig, 12. Februar 1940. Das Amtsgericht. 5.
4. Deffentliche Zustellungen.
57106 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. August Thyssen jun. in Hannover, Kläger, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Justizrat Heitmann in Duis⸗ burg⸗Ruhrort, gegen Dr. Fritz Thyssen, früher in Mülheim-Ruhr⸗Speldorf wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, 1. festzustellen, daß die im Schreiben des Rechtsanwalts und Notars Dr. Langkopf in Hannover an Herrn Dr. jur. Haerle in Mülheim⸗ Ruhr vom 1. 2. 1939 (Anlage B der Klageschrift) bestätigte Vereinbarung rechtswirksam geworden ist, demnach Dr. Langkopf Treuhänder für die Ver⸗ waltung auch des letzten Viertels des Vermögens des Klägers (demnach des ganzen Vermögens des Klägers) nach Maßgabe des Vertrages vom 29. Ja⸗ nuar 1924 geworden und demnach allein zur Verfügung berechtigt ist, ins⸗ besondere auch hinsichtlich des bei dem Rotterdamsch Trustee's Kantoor (R. T. K) in Rotterdam ruhenden Vermö⸗ gens des Klägers, 2 festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Klä⸗ ger denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm dadurch entsteht, 8 der Beklagte die Treuhänderstellung des Dr. Lang⸗ kopf entgegen dem Abkommen vom 1.2.
die 3. Zivilkammer auf den 21. Mai
die 9. Zivilkammer auf den 22. Mai Landgericht
8
57100
Walter Mandelik, und Weingroßhandel in Oschitz 1063,
Anteil an dem Anwesen Oschitz 103 ge⸗
lichung dieser Bekanntmachung an mark gerechnet, leich 1a kg Feingold, mindestens je⸗ Marsch in Hultschken zu n Falls
57110
1939 verneint, 3, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, 4. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. — Aktenzeichen 109. O. 114s39 — 2. die Ehefrau Karl Sponheimer, Elisabeth 3 Spahn, Duisburg, Wegenerstr. 231, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Theo Kempken in Duis⸗ burg, gegen den Schiffskoch Karl Sponheimer, Duisburg, Wegenerstr. Nr. 231, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 1. die am 25 4. 1935 vor dem Standesbeamten in Duisburg ge⸗ schlossene Ehe der Parteien aus §95 47, 49 Ehegesetzes zu scheiden und den Be⸗ klagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, 2. den Beklagten zu verurtei⸗ len, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen — Aktenzeichen: 3 R o/ 39 —; 3. die Ehefrau Johann Beckmann, Maria Helene geb. Blase, in Duisburg⸗ Hamborn, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 67, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Heenen und Dr. Hans Brüggemann in Duisburg⸗Hamborn, gegen den Arbeiter Johann Beckmann in Duisburg⸗Hamborn, Luisenstr. 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklag⸗ ter, die am 14. September 1934 vor dem Standesbeamten in Duisburg⸗ Hamborn geschlossene Ehe der Parteien aus Verschulden des Beklagten aus §z 49 Ehegesetzes zu scheiden — Akten⸗ zeichen: 97 R 19ĩ39 —, und laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Duisburg, und zwar zu 1 vor die 10. Zivilkammer auf den 8. Mai 1944, 9 Uhr, Zimmer 177, zu 2 vor
1940, 9 Uhr, Zimmer 170, zu 3 vor
1940, 9 Uhr, Zimmer 214, mit der Aufforderung, sich durch einen beim — Duisburg zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Duisburg, den 5. März 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts in Duisburg. Bekanntmachung. Dem Mitinhaber der Fa. Max und Likörerzeugung
emäß 5 1 insatz des üdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 auf, seinen Anteil an der oben⸗ enannten Firma, zu dem auch sein
innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Veröffent⸗
an den Kaufmann Max
mir innerhalb der gestellten Frist kein
e e, vor das Amtsgericht Char⸗
lottenburg, n terien , auf den
25. April 1940, hr
Nr. 124, geladen. Berlin ⸗ Charlottenburg, 12. 2. 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
57107] Oeffentliche Zustellung.
Die Sparkasse der Stadt Iserlohn zu Iserlohn, vertreten durch ihren Vor⸗ stand, Prozeßbevollmächtigter: Spar⸗ kassendirektor Dr. Boerner, klagt gegen den Kaufmann Walter Israel Wert⸗ heim, ausgewandert nach U. S. A.,, wegen einer Darlehnsforderung mit dem Antrage, den Beklagten durch vor⸗ 6 vollstreckbares Urteil zu ver⸗ urteilen, an die , einen Kapital⸗ teilbetrag von 1000 Re aus einer Dar⸗ lehnshypothek von 16209, 83 FE-t, ein⸗ etragen im Grundbuch von Iserlohn Band 39 Blatt 2320 in Abt. III unter Nr. 8 sowie 5n½ 2 Zinsen für die Zeit vom 1. 1. 1939 bis 30. 6. 1939 vom Hypothekenbetrage von noch 15 8090 -n — Rest 265,61 EM und 5*½ 2 Zinsen vom 1. 7. 1939 bis 31. 12. 1939 vom Hypothekenbetrage von 15 809 RM — 434,50 Hei und 5 3 laufende Zinsen (4 1 9 bei verspäteter Zahlung) von 15 800 Mt ab 1. 1. 1940 zu zahlen und . dieser re ,, die Zwangs⸗ vollstreckung in den im Grundbuche von Iserlohn 3 39 Blatt 2320 eingetra⸗ . Grundbesitz Flur 22 Parzelle Nr. 17 der Gemarkung Iserlohn zu dulden. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Iserlohn auf den 17. 5. 1940, 9 Uhr vorm., geladen. — 8 C 123 — 40.
Iserlohn, den 23. Februar 1940.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
57108) Oeffentliche Zustell ung.
Der Wilhelm Speier, Kaufmann, Alzey, Kläger, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. r in Mainz, Rh., klagt gegen den Ludwig Baum III., Kaufmann, z. Zt. sich unbekannt wo aufhaltend, wegen Forderung mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen: 1. die 6. ung der im Grundbuch für Alzey Bd. 15 Bl. 740 Abt. 3 eingetragenen, aus dem Grund⸗ stück Fl. 1 Nr 1496 3/10 Lagerpl. in der Bahnhofstraße lastenden wertbestän⸗ digen Grundschuld von 10 000 GM mit . de. zu 10 3, seit 1. 19. 1925 für das Gesamtgut der Errungenschaftsgemein⸗ schaft der Eheleute Ludwig Baum III., Kaufmann, und Mina geb. Eichelberg, beide in Alzey, zu bewilligen; 2. den über obige Grundschuld ausgestellten Grundschuldbrief dem cg; auszu⸗ händigen; 3. das ergehende Urteil evtl. ef n, en, für vorläufig vollstreckbar zu erkläpen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen
Zimmer
, , ,, wird, werde ich mt 5 2 der auge e , Verordnung r. Kurt Langer in Niemes, Eppinger Straße 70MM, als Treuhänder zum Verkauf der Firma an Marsch e . Einsetzung verliert alter
das Recht, über seinen
Aussig, den 2. März 1949. Der Regierungspräsident. J. A.: Dam m.
Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des i Eisenstark bzw. dessen Erben, früher in Nemmersdorf, Kr. Gumbinnen, wohnhaft, deren Aufenthalt jetzt un⸗ bekannt ift, ist mit Wirkung vom 1. März 1910 gem. S 2 bzw. J 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 1938 (RGGBl. ! S. 1709) Herr Bürgermeister Vogel in Nemmersdorf als Treuhänder einge⸗ setzt worden. Der Treuhänder ist be⸗ rechtigt, alle gerichtlichen und außer⸗ erichtlichen Geschäfte und Rechtshand⸗ ungen für die Abwesenden vorzu⸗— nehmen, die zum Zweck der Auflösung der Veimbgensmasse erforderlich sind. Diese Ermächtigung ersetzt jede gesetzlich erforderliche Vollmacht. Die Verfügung ist sofort wirksam. Der Betriebs⸗ bzw. a , , verliert mit ihrer Veröffentlichung das Recht, über die Vermögenswerte zu verfügen.
Gumbinnen, den 29. Februar 1940.
Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Scheu.
57104] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Wilhelm Kerzel, Ber⸗ lin, Schwäbische Straße 265, klagt gegen Walter Quittner, früher in Berlin, Unter den Linden 77, wegen Pro⸗ visionsforderung auf Zahlung von 500, — RM nebst 5 33 Zinsen seit 1. 10. 1933. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue Fried⸗ richstraße 15, 1. Stockwerk, Zimmer 153, auf den 3. Mai 1949, 19 Uhr, ge⸗ laden. — 49 C. 1714. 35.
Berlin, den 22. Februar 1940.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
57105] Oeffentliche Zustellung.
Der Hauseigentümer Carl Müller in Berlin⸗Charlottenburg, Fritschestr. 61, klagt gegen 1. Horst Klee, früher in Berlin Charlottenburg, Leibnizstr. 87, 2. 3. usw., auf sofortige Herausgabe der Mieträume im Hause lottenburg, Leibnizstr. 87, als Gesamt⸗ schuldner unter Aufhebung des Miet⸗ verhältnisses mit dem Beklagten zu 1, ferner gegen Beklagten zu 1 auf Zah⸗ lung von 80,75 RM nebst 4 99 Zinsen 6 dem 1. 1. 1940. Zur mündlichen
erhandlung des Rechtsstreits wird der
3. Zivillammer des Landgerichts in
Berlin⸗Char⸗
Verhandlung des Rechtsstreits vor die
Manz, Ernst⸗Ludwig⸗Str. 3, III. Stock⸗ werk, Zimmer 50, auf den 9. Mai 1540, vorm. 9 ihr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als , . vertreten zu assen.
Mainz, den 26. Februar 1940. Geschäftsstelle des Landgerichts Mainz.
5. Verlust⸗ und Fundsachen.
57111 Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Die Einzelbescheinigung Nr. L129 5631260 — Dr. Hermann Water⸗ mann, Frauenburg — ist abhanden gekommen. Sie tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Mo⸗ nate Einspruch erfolgt. Köln, den 4. März 1960.
Der Vorstand.
57112 Der Versicherungsschein A 936 061 auf das Leben des Kaufmannes Adolf Jakob Aron Loewenheim, zuletzt . in Breslau, Tauentzienstr. 67, versftorben am J. 8. 1934, lautend, ist abhanden gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier Mo⸗ nate von heute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen. Magdeburg, am 26. Januar 1940. Magdeburger Lebens⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.
57113
Die auf das Leben des Herrn Curt (Israel) Neustein, Berlinchen, jetzt London, geboren am 19. 6. 1896, aus⸗ gestellten Versicherungsscheine. Nr.
raten. Der derzeitige Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, seine Rechte binnen zwei Mouaten bei der unterzeichneten Gesellschaft unter Vor⸗ lage der Versicherungsscheine anzumel⸗ den, andernfalls nach Ablauf der Frist die Versicherungsscheine für kraftlos er⸗ klärt wenden.
Magdeburg, den 7. März 1940. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.
57114 olicenaufgebot.
2082
17703 und 22 405 sind in Verlust ge⸗ z
kassenversicherung des Herrn Adolf Pech Nö in m Nr. 18, Kr. Leob⸗ chütz, O. S., als Versicherungsnehmer und des Herrn Georg Franz Joseph Pech (Pöch) als versicherte Person ist in Verlust geraten. Falls sich inner⸗ halb von zwei Monaten niemand als Inhaber des Scheines oder Bezugs⸗ berechtigter bei der unterzeichneten Ge⸗ sellschaft meldet, ist der Versicherungs⸗ schein außer Kraft und wird der fällig , . Versicherungsbetrag an den nspruch erhebenden Versicherungs⸗ nehmer auch ohne Rückgabe der Police ausgezahlt. . Wien, den 5. Mirz 1940. „Der Anker“ Allgemeine Versicherungsaktiengesellschaft, Wien, J. Hoher Markt 10—11.
57115 Dem Edmund Truxa sind im Herbst 1939 zwei österreichische Baulose Emission 1926, Serie 1788 Nr. O18 und Serie 2614 Nr. 033, in Verlust ge⸗ raten. . Wien, den 2. März 1940. Staatliche Kriminalpolizei. Kriminalpolizeileitstelle Wien.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ ditgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Handelsgesetzhuch obliegende Ver⸗ pflichtung, bestimmte Bekannt machungen im Reichs- und Staats⸗ anzeiger erscheinen zu lassen, hin⸗ gewiesen.
57116. Darmstadt.
Bei der am 4. März 19490 vorgenom⸗ menen Auslosung der auf den 1. Juli 1940 zur Einlösung fälligen Jahresrate 1940 der Darmstädter Stadtanleihe vom Jahre 1928, Buchstabe B, wurden fol⸗ gende Nummern gezogen:
Abteilung 1: 14 Stück im Nennwert von je 5000, — RA Nr. 41 63 72 88 93 101 114 140 148 206 251 255 25658 261.
Abteilung II: 107 Stück im Nenn⸗ wert von je 1000, — RM Nr. 36 55 94 113 124 142 173 183 193 196 251 394 405 414 427 466 491 510 547 556 567 568 571 578 615 625 627 694 713 760 793 865 gö5 989 1004 1006 1012 1030 1045 1080 1087 1133 1142 1148 1161 1176 1234 1241 1266 1267 1299 1342 1350 1380 1389 1419 1488 1526 16529 1551 1577 1601 1604 1612 1623 1638 1695 1714 1733 1743 1759 1795 1847 1856 1857 1866 1897 1993 1925 1951 1965 ö 2068 2099 2110 2124 2140 2150.
Abteilung III: 40 Stück im Nenn⸗ wert von je 500, — RM Nr. 31 32 69 78 80 103 111 130 131 194 195 266 270 271 305 313 362 378 413 429 431 450 462 498 550 563 580 600 658 665 708 728 742 743 746 757 763 773 786 799.
Abteilung IV: 15 Stück im Nenn⸗ wert von je 200, — RM Nr. 49 87 97 117 123 170 187 212 224 234 317 431 464 465 479.
Die Auszahlung der gezogenen Stücke erfolgt mit ihrem Nennbetrag ab 1. Juli 1940 gegen . der Stücke durch die Stadthauptkasse. it diesem Tage hört die Verzinsung der ausgelosten Stücke auf.
Rückstãnde ans den Ziehungen zum 1. Juli 1934 bis 1. Juli 19539:
Verlost zum ö. Verlost zum t.
Nr. I. Juli des 1. Juli des Jahres Jahres Abteilung 1 Abteilung II 5 1936 1196 1939 172 1939 1301 1939 210 1939 1308 1939 1834 1939 1967 1939 1968 1939 Abteilung IV 1934 1938 1938 1939 155 1939 221 1939 Darmstadt, den 4. März 1940. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Fink.
571177 Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Reichsjustizministeriums vom 24. 10. 1923 (RGBl. 1 Nr. 38) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Gesamibetrag der im Ümlauf befindlichen Genuß⸗ rechte der aufgewerteten Industrie⸗ Obligationen unserer Anleihe aus dem Jahre 1920 sich auf 3374, — RM be⸗
uft. ir eich b. Aachen, 4. März 1940.
Gewerischaft Carl Friedrich Authrazitgrube im Wurmrevier. . Der Grubenvorstand.
gesellschaften.
571191. Gaisberg⸗Attien gesellschaft. Unter Bezugnahme 9. unsere Bekannt⸗
Abteilung III 192 1939 28 282 1939 27
306 126
Der Versicherungsschein Nr. 392 118
vom 25. Juli 1930 über eine Heimspar⸗
2078 3.
tober, 29. November und 20. Dezember 1939 erklären wir hiermit alle Aktien un⸗ serer Gesellschaft, bie noch auf Gulden, Kronen oder Schilling lauten, gemäß 51 Absatz 2 der Ersten Durchführungsverord. nung zum Aktiengesetz in Verbindung mit z 179 des Aktiengesetzes für traftlos, soweit sie bis jetzt nicht zum Umtausch in Akltien über je RM ioo, — eingerescht worden sind. ee , ,,
Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien über Gulden, Kronen und ,. tretende eine Attie zu nom. F. 100 Nr. 120 wird für Rechnung der Beteiligten am 3. April 1946, 16 uhr, in der Direttions kanzlei des Städtischen Leihhauses in Salzburg, Linzer Gasse 72a, J. Stock, verstei gert werden.
Der Erlös wird für Rechnung der Beteiligten bei der
Deutschen Bank Filiale Mainz
in Mainz
hinterlegt.
Salzburg, den 4. März 1940.
Gaisberg⸗Akttien gesellschaft. Der Vorstand. Bauer.
57084.
Grund besitz⸗ un
A. ⸗G. i. L., Berlin.
Wir laden hiermit die Aktionäre un⸗ serer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 27. März 1940, vormittags 11 Uhr, in den Räumen des Herrn Rechtsanwalts und Notars Bruno Hülsen, Berlin⸗Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 29,
stattfindenden HHauptversammlung ein.
Tagesordnung: f 1. Vorlegung der Eröffnungsbilanz per 23. Juli 1939 nebst Bericht des Auf⸗ sichts rates.
Vorlegung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 1939 nebst Bericht des Aufsichtsrates.
Entlastung des Vorstandes.
Entlastung der Abwickler.
Entlastung des Aufsichtsrates.
Verschiedenes.
Berlin, den 5. März 1940.
Die Abwickler: Bäcker. Ullmann.
soos9]. Meglenburgische Friedrich Wilhelm Gisenbahn Attien gesellschaft.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 28. März 1940, nachmittags 5 Uhr, im Vermaltungs⸗
in Neustrelitz stattfindenden
gebäude Hauptversammlung
ordentlichen
unter Hinweis auf 5 18 der Satzungen ein.
Die Hinterlegung der Aktien kann er⸗ folgen:
1. bei der Hauptkasse der Gesell⸗
schaft in Neustrelitz,
2. bei der Commerz⸗ und Privat⸗
Bant Aktien gesellsch aft, Verlin,
und Hamburg, bei der S ant daß Berliner K afsen⸗ Sereins * Giro-Efferten⸗De-
pot —, Berlin G 2, Oberwall·
straße 3 —= 4, bei der Mecklenburgischen Kre⸗
dit⸗ und Hypothekenbank, Neu⸗
strelitz,
bei der Mecklenbur gischen Depo⸗ siten⸗ und Wechselbank, Schwe⸗
rin, Filiale Neustrelitz, . bei der Reich s⸗Kredit⸗Gesell⸗ schaft A. G., Berlin W 8, Behren⸗ straße 21 —22. Ta gesordnung: : Vorlegung des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates. . ö Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.
Beschlußfassung über die Entlasting
des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates. ö . Neu strelitz, den 4. März 1940. Die Direktion.
.
57078]. Riesaer Bank
Attien gejellschaft zu Riesa. Einladung zu der Sonnabend, den 6. April 1940, nachm. 4M Uhr, in
unserem Bankgebäude in Riesa stätt⸗
findenden 36. ordentlichen Hauÿpt⸗ ö.
versammlung. Ta gesordnun
1. Vorlage des i gerichte und estgestellten Jahresabschlusses
des für das Geschäftsjahr 1939.
2. Beschlußfassung über die Gewinn ⸗
verteilung.
3. Beschlußsassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aussichts⸗ rates.
4. Wahl zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Riesa, den 22. Februar 1940.
Der Aufssichtsrat
der Riesaer Bank Aktien gesellschaft zu Ries a. Georg Raffs, Vorsitzer.
Verantwortlich ; für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den r Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen
redaktionellen Teil; Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und
Verlags ⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Drei Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und
machungen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger vom 21. Ok⸗
einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).
andels ban
/
X
Deutscher Reichsanzeiger
Preußischer
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 Ms einschließlich 0,48 MRM, Zeitungsgebühr, aber ohne. Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, 00 Map monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 e, einzelne Beilagen 10 Gl. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
beschrie
Staatsanzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 16,10 RMA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 3. eile 185 rä. — Anzeigen nimmt an die. Anzeigenstelle
SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig
benem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal
unterstrichen) oder durch . ⸗ k
hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h
erlin
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
Neichsbankgirokonto Nr. 1918 bei der Reichsbank in Berlin
Nr. 59
Berlin, Sonnabend, den 9. März, abend
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940
* ———
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Ueberwachungsbestimmungen für den Bezug von 6
Mineralöl zum Betrieb von Wasserfahrzeugen und Wasser⸗ flugzeugen im Geltungsbereich der Bodenseezollordnung und der Unterseezollordnung.
Anordnung 25 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung über medizinische Seifenerzeugnisse. Vom 8. März 1940. Anordnung 69 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezugschein⸗ pflichtige Schuhwaren; Aenderung der Anordnung 59). Vom 8. März 1940. e Anordnung Nr. 19A der Reichsstelle für Mineralöl. Ver⸗ wendung von Mineralöl zu Heizzwecken. Vom g. März 1940. nordnung Nr. 106 der Reichsstelle für Mineralöl. Aus⸗ dehnung der Bewirtschaftung leichter Steinkohlenteeröle auf
die eingegliederten Ostgebiete. Vom 9. März 1940.
Anordnung Nr. 136 der Reichsstelle für Mineralöl. (Aus— dehnung der Anordnung Nr. 13 A auf die eingegliederten Ostgebiete) Regelung der Verbreitung und des Absatzes von Steinkohlenrohteer und Steinkohlenteeröl. Vom 9. März 1940.
Anordnung über die Verdienstspanne im Handel mit Nutz⸗ pferden. Vom 5. März 1940.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. 41, und Teil Il, Nr. 10.
. Preußen.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. vom 6. März 1940 über die Bekämpfung der Tuberkulose.
Bekanntmachungen des egierungspräsidenten in Düsseldorf über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
Amtliches. Deutsches Reich.
Ueberwachungsbestimmungen
für den Bezug von abgabenfreiem Mineralöl zum Betrieb von Wasserfahrzeugen und Wasserflugzeugen im Geltungs⸗ bereich der Bodenseezollordnung und der Unterseezollordnung.
Auf Grund von 77 Absatz 3 Satz 2 der Bodenseezoll⸗ ordnung vom 19. August 1939 (Reichszollblatt Seite 734 u. f.) und 58 Absatz 3 Satz? der Unterseezollordnung vom 24. De⸗ zember 1935 (Reichszollblatt Seite 590 u. f.) wird im Ein⸗ vernehmen mit den Oberfinanzpräsidenten Württemberg, München und Innsbruck verordnet:
J. Bezugsarten.
Der Bezug von abgabenfreiem Mineralöl durch Wasser— fahrzeuge (einschließlich Wasserflugzeuge) ist nur zulässig: a) aus Seetankstellen, . b) ausnahmsweise auf Erlaubnisschein aus anderen Zollagern als Seetankstellen, c) aus dem Ausland. II.
Bezug aus Seetankstellen.
1. Seetankstellen sind als Zollvormerklager nach den hierfür geltenden Bestimmungen zugelassenen Tankstellen. Sie müssen versehen sein:
a) mit einer mit dem Tank in Verbindung stehenden Zapfsäule, in die eine verschließbare Meßuhr mit selbsttätiger Zählvorrichtung eingebaut ist, und
b) mit einer von der Zapfsäule nach dem See führen⸗ den festen Rohrleitung, die so angelegt sein muß, daß ein unmittelbares Tanken anderer Fahrzeuge als Wasserfahrzeuge nicht stattfinden kann.
a,. Die Tankstelle muß durch eine Tafel gekennzeichnet
3. Der Antrag auf Bewilligung einer Seetankstelle als Zollvormerklager ist bei dem zuständigen Hauptzollamt zu ö. 8 ö. ,, Mit dem Antrag ist in Plan über Lage und Einrichtung der Tankstelle i doppelter Fertigung vorzulegen. . .
Für die Seetankstelle ist erforderlichenfalls ein für
den Betrieb und die Buchführung zoll⸗ und strafrechtlich ver⸗ antwortlicher Lagerverwalter, der von . ß zugelassen sein muß, zu bestellen. Der Lagerverwalter ist auf Zolltreue zu verpflichten.
5. Mineralöl darf aus Seetankstellen nur unmittelbar
in den Motortank des Wasserfahrzeugs eingefüllt werden. Daneben kann in Vorratsbehältnissen abgegeben werden:
an Berufsfischer eine Gesamtmenge bis zu 50 Litern,
an andere Wasserfahrzeugbesi bis zu 15 n ö esitzer eine ö
Wasserfahrzeu
n , Vorratsbehältnisse müssen auf dem Boot ver⸗ eiben.
6. Für die abgegebenen Mineralölmengen ist im Durch⸗ schreibeverfahren ein Lieferschein auszufertigen, in dem darauf hingewiesen sein muß, daß das Mineralöl nur durch Wasser—⸗ fahrzeuge im Geltungsbereich der Bodensee⸗ und Untersee⸗ zollordnung verwendet werden darf. Der Lieferschein muß ferner Name und Wohnort des Beziehers, die abgegebene Menge und den Meßuhrstand vor und nach dem Tanken enthalten; er ist von dem Lieferer und dem Bezieher zu unter⸗ schreiben. Die Urschrift ist dem Bezieher auszuhändigen; er hat sie 6 Monate aufzubewahren. Die Durchschriften sind von der Tankstelle jeweils bis zum 3. eines Monats für den abgelaufenen Monat mit einer Zusammenstellung der abge— gebenen Einzelmengen dem Lagerzollamt zu übersenden.
J. Der Lagerinhaber hat vor Inbetriebnahme der See⸗ tankstelle die für den Betrieb und die Ueberwachung zu⸗ sammengestellten „Vorschriften für Seetankstellen“ in doppelter Fertigung schriftlich anzuerkennen.
8. Besitzern von mehreren Wasserfahrzeugen kann zu deren Selbstversorgung von dem Hauptzollamt statt einer Seetankstelle ein Zollvormerklager bewilligt werden. Auf solche Lager finden die vorstehenden Vorschriften sinngemäße Anwendung.
III.
Bezug auf Erlaubnisschein.
1. Besitzern von Wasserfahrzeugen mit großem gewerb⸗ lichem Betrieb kann auf Antrag ausnahmsweise der Bezug von abgabenfreiem Mineralöl auf Grund eines Erlaubnis— scheines vom zuständigen Hauptzollamt aus anderen Zoll⸗ vormerklagenn als Seetantstellen gestattet werden.
2. Fur die Erlaubnisscheine, für den Bezug, die Lage⸗ rung und die Verwendung des abgabenfreien Mineralöls gelten sinngemäß die Vorschriften der Mineralöl⸗Zollordnung und der hierzu erlassenen Ueberwachungsvorschriften.
Hiernach ist insbesondere
a) das Mineralöl an einem vom Hauptzollamt ge⸗ nehmigten Lagerplatz aufzubewahren, der durch eine Tafel zu kennzeichnen ist;
b) über den Bezug und den Verbrauch des Mineralöls ein Verwendungsbuch zu führen;
c) der Handel mit voll verzolltem oder versteuertem fe, . em Mineralöl und die Verwendung olchen Mineralöls zu anderen als im Erlaubnis schein bezeichneten Zwecken nur mit Genehmigung des Hauptzollamts gestattet.
3. Den Zollaufsichtsbeamten ist die Einsicht der Bücher
und Belege und das Betreten des Lagerplatzes zu gestatten;
es ist ihnen jede erforderliche Auskunft zu erteilen. Bei Bestandsaufnahmen sind den Zollbeamten die nötigen Hilfs— dienste zu leisten und, soweit notwendig, vorschriftsmäßige Meß⸗ und Wiegegeräte zu stellen.
4: Der Erlaubnisscheininhaber hat die für den Bezug, die Lagerung und die Verwendung des abgabenfreien Mineralöls zusammengestellten „Vorschriften für Erlaubnis—⸗ scheininhaber“ in doppelter Fertigung schriftlich anzuerkennen.
IV. Bezug aus dem Ausland.
1. Vor dem Bezug von Mineralöl aus dem Ausland hat der zu einem abgabenfreien Verbrauch Berechtigte bei dem Hauptzollamt einen Erlaubnisschein zu beantragen.
Das eingeführte Mineralöl ist bei der Eingangszollstelle anzumelden und vorzuführen.
2. Die Vorschriften der Ziffer III gelten sinngemäß.
.3. Bei der Anmeldung ist der ö der Erlaubnis⸗ schein vorzulegen; die Zollstelle schreibt das bezogene Mineral⸗ öl im Erlaubnisschein ab.
4. Eines Erlaubnisscheines, der Anmeldung und Vor⸗ führung bedarf es nicht, wenn das Mineralöl im Ausland unmittelbar in den Motortank und in Vorratsbehältnisse von . anf , . bis zu 50 Litern und ᷣ ern Wasserfahrzeugbesitzern in ei G
bis zu 15 Litern bezogen . .
. Besondere Fälle.
Soll abgabenfreies Mineralöl vom Wasserfahrzeug an Land eee, werden, so ist dies vorher der zuständigen Zoll⸗ 6 chriftlich an umelden. Die Abgabenschuld entfteht mit er Verbringung des Mineralöls an Land. Die Erhebung der Abgaben unterbleibt jedoch, wenn das Mineralöl inner halb einer von der Zollstelle zu bestimmenden Frist dem zum Verbrauch in dem Geltungsbereich der Bodenseezollordnung und der Unterseezollordnung wieder zu⸗ geführt wird. Einer Anmeldung bei der Zollstelle bedarf es nicht, wenn das Mineralöl von einem Erlaubnisscheininhaber
im Verwendungsbuch sofort in Zugang gebracht wird. J
VI. Inkrafttreten.
Diese Bestimmungen treten an Stelle der Ueber⸗ wachungsbestimmungen vom 30. März 1936 Deutscher Reichsanzeiger Nr. I8 vom 1. April 1936 S. 2). Sie treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Karlsruhe, 2. März 1940.
Der Oberfinanzpräsident Baden in Karlsruhe. J. V.: (Unterschrift.)
. Anordnung Nr. 25 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung über medizinische Seifenerzeugnisse.
Vom 8. März 1940.
Auf Grund des § 14 der Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1873) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
. 51
(6 Medizinische Seifenerzeugnisse im Sinne des 5 13 Ziffer? der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23. September 1939 in der Fassung der Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 2. Januar 19460 (Reichsgesetzbl. J S. 241) sind Seifen mit Zusätzen von
Ichtyol
Kresol
Phenol
Resorcin
Salicylsäure
Salol
Schwefel
Teer sowie Sapo calinus DAB. 6 und Sapo medicatus DAB. 6. () Im Zweifelsfall, ob eine Seife als medizinisches Seifen erzeugnis anzusehen ist, entscheidet die Reichsstelle für industrielle Fettversorgung.
82 Zum Vertrieb von medizinischen Seifenerzeugnissen na
8 1) sind nur Apotheken und gen e , . 6 Fachgruppe Gesundheitspflege, Chemie und Optik der Wirt— schaftsgruppe Einzelhandel angehören, zugelassen.
83 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An— ordnung werden bestraft nach den Vorschriften der Ver—⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430.
8 4 Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichs und? i = U ch Preußischen Staats-
Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. Riel;
Anordnung 69
der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezugscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der e 4 36
Vom 8. März 1940.
Auf Grund des § 9 der Vierten Durchführungsverord—⸗ nung zur Verordnung zur vorläufigen Sicherstelkung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes in der Fassung vom J. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1702) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1 () Bezugscheinpflichtig sind folgende Waren: Schuhe aller Art sowie Leder und Austausch⸗ stoffe für Leder zur Besohlung von Schuhen . material). E) Nicht bezugscheinpflichtig sind:
a) Straßenschuhe (ausgenommen Kinderschuhe d 8 deren Oberteil ganz J waer,
esteht ),
b) Damenstraßenschuhe aus Gold⸗ oder Silber— chevreaux, Gold- oder Silberstoff, Atlas, 23 Lunstseide, Goldkäferchevreaux, auch kombiniert .
) Damenstraßenschuhe aus Sammet oder Velveton 3
d) Baby⸗ und Kleinkinder 1 = Größe 2a einschließlich, schuhe alles Art bis zus
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