Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 9. März 1940. S. 2
e) Artistenschuhe, Badeschuhe, . . ) Offene Absatzpantoffel aller Art mit einem Einzel⸗ handelswverkaufspreis von RM 6, — und mehr *),
g) Hütten- und Baudenschuhe *), ; h) Männerstiefel mit hohen Filzschäften, Unfallver⸗ hütungsschuhe, ih Hausschuhe, Pantoffel und Schlappen aus 1. alten gespaltenen Fahrraddecken, 2. Leder von gebrauchten Schuhen, alten Hüten, AKunstseidenresten, . ⸗ SEpinnstoffaltwaren und Abfällen von Spinn⸗ stoffwaren, . ö 6. alten Trockenfilzen aus der Papierfabrikation, k) Schuhe — ausgenommen Arbeitsschuhe, Zwei⸗ schnallenschuhe und Galoschen — mit ganzer oder geteilter Holzsohle, deren Zwischen- oder Brand sohle
nicht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerkstoff
besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von ge⸗ färbten Lederabfallstücken mit einer Größe von weniger als 1 44m je Einzelstück und von gefärbten Riemchen von weniger als 1 em Breite, Leder nicht verwendet worden ist,
gebrauchtes Schuhwerk, mit Ausnahme von solchem, das von Gewerbetreibenden im Umherziehen ver⸗ kauft wird.
82 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in 96 Gleichzeitig tritt die Anordnung 59 vom 30. September 1939 Wer , Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 229 vom 30. September 1939) außer Kraft.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
v. d. Decken. t —— — ) Die Herstellung dieses Schuhwerks ist verboten.
—
Anordnung Nr. 19 A der Reichsstelle für Mineralöl Verwendung von Mineralöl zu Heizzwecken.
Vom 9. März 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1
(1) Die Verwendung von Mineralölen aller Art als Heizöl ist nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl ulässig. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und
uflagen versehen und jederzeit ganz oder teilweise wider⸗ rufen werden.
(2 Die Beschränkungen des Absatzes 1 gelten nicht für die Verwendung von Mineralblen, die im Einzelhandel bezogen werden, und für den Bedarf des Oberkommandos der Kriegsmarine.
52
Die Veräußerung von Mineralölen zu Heizzwecken ist nur zulässig, wenn der Erwerber auf. Grund von 5 1 zur Verwendung des Mineralöles als Heizöl befugt ist.
88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 84
Diese Anordnung tritt am 14. März 1940 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 19 vom 5. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 5. Dezember 1938) außer Kraft.
Berlin, den 9. März 1940.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
Anordnung Nr. 106
der Reichsstelle für Mineralöl. — Ausdehnung der Hire leichter Steinkohlen⸗ teeröle auf die eingegliederten Ostgebiete. —
Vom 9. März 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 2418) und der Verordnung über die Exrichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ost⸗
gebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2419)
wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: 851
Die Vorschriften der Anordnung Nr. 10 der Reichsstelle für Mineralöl vom 20. April 1937 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 89 vom 20. April 1937) gelten in den eingegliederten Ostgebieten.
§2 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft. Berlin, den 9. März 1940.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
— —
Anordnung Nr. 13 B der Reichsstelle für Mineralöl. 4 (Ausdehnung der Anordnung Nr. 13 A auf die eingegliederten Ostgebiete.) Regelung der Verarbeitung und des Absatzes von Steinkohlen⸗ rohteer und Steinkohlenteeröl.
Vom 9. März 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der n e vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 2418) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom J. Sep⸗ tember 1934) in Verbindung mit der Verordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung über die Einführung von Vor⸗ schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den einge⸗ gliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 GReichs⸗ gesetzbl. J S. 2419) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet: .
Die Vorschriften der Anordnung Nr. 13 A der Reichs⸗ stelle für Mineralöl vom 2. Dezember 1939 (Deutscher Reichs und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 283 vom 2. Dezember 1939 gelten in den eingegliederten Ostgebieten.
82 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft.
Berlin, den 9. März 1940.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
———
Anordnung über die Verdienstspsanne im Handel mit Nutzpferden.
Vom 5. März 1940.
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Breis bildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzblatt 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:
§51
(1) Beim Verkauf von Nutzpferden durch Pferdehändler dürfen höchstens die in dieser Anordnung festgesetzten Ver⸗ dienstspannen , versprochen oder gezahlt werden. Nutzpferde im Sinne dieser Anordnung sind über ein Jahr alte Tiere.
(2) Ausgenommen von dieser Anordnung sind:
1. Zuchtstuten, die im e, , . oder Stamm⸗ buch einer vom Reichsnährstand anerkannten Züchtervereinigung eingetragen, nachweislich im letzten Jahr gedeckt sind oder ein Fohlen bei Fuß haben und ich im Besitz von Mitgliedern einer an⸗ erkannten ,, befinden, soweit: sie mit Abstammungsnachweis an Mitglieder von Pferdezüchtervereinigungen zu Zuchtzwecken verkauft werden;
weibliche Nachzucht der unter Ziff. 1 genannten Stuten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, soweit sie mit Abstammungsnachweis an Mitglieder von Pferdezüchtervereinigungen zu Zuchtzwecken verkauft wird;
gekörte Hengste:
„Junghengste bis zum Alter von zweieinhalb Jahren, die zur weiteren Aufzucht als Vatertiere an Auf⸗ züchter verkauft werden;
„Pferde, die zur Verwendung im Renn⸗, Turnier⸗ und Reitsport erworben werden und in die Liste A oder B des Reichsverbandes für Zucht und Prüfung deutschen Warmbluts eingetragen sind;
Vollblutpferde;
Vollbluttraberpferde;
Schlachtpferde, deren Schlachtung innerhalb einer Woche erfolgt.
§8 2
(1) Verkauft ein Pferdehändler ein Nutzpferd, das er von einem Nichthändler erworben hat, an einen Nichthändler weiter, so darf eine Verdienstspanne von 40 Reichsmark zu⸗ üglich 12 vom Hundert des ersten Ankaufpreises des . nicht überschritten werden.
(2) Erster Ankaufpreis im Sinne dieser Anordnung ist der aus der Pferdekarte ersichtliche „erste Kaufpreis“.
Werden mehrere Pferdehändler tätig, so dürfen sie zu⸗ sammen eine Verdienstspanne von 40 Reichsmark zuzüglich 18 vom Hundert des ersten Ankaufpreises des Pferdes nicht überschreiten. Beim Verkauf von Händler zu Händler darf der Verkäufer innerhalb der festgesetzten Gesamtverdienst⸗ spanne nur dann mehr als 6 vom Hundert des ersten Ankauf⸗ preises für sich in Anspruch nehmen, wenn der Käufer zustimmt.
§8 4
(1) Die Verdienstspanne darf höchstens von dem ersten Ankaufpreis berechnet und ihm zugeschlagen werden.
(2) Verkauft ein Pferdehändler ein Nutzpferd, nachdem die zur Zeit seines Erwerbs gültige Pferdekarte ihre Gültig⸗ keit verloren hat, so darf die Verdienstspanne höchstens von dem aus der neuen Pferdekarte ersichtlichen Höchstwert des Pferdes berechnet und ihm zugeschlagen werden.
85 Die in den 88 2 bis 4 geregelte Verdienstspanne darf in keinem Falle einen Betrag von 300 Reichsmark übersteigen.
1 5 6 Bei jedem Verkauf zwischen Pferdehändlern hat der Ver⸗ käufer dem Käufer die Höhe der bereits in Anspruch ge⸗ nommenen Verdienstspanne schriftlich nachzuweisen.
§7 Durch die festgesetzte Verdienstspanne sind alle Wagnisse und sämtliche entstehenden n . insbesondere die Kosten der Beförderung, Fütterung, Pflege, Vermittlung und Ver⸗
sicherung abgegolten.
8 8 Die Preisbildungsstellen werden ermächtigt, mit Zu⸗ stimmung des Reichskommissars für die Preisbildung für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks niedrigere Verdienst⸗ spannen tn eln.
Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können in volkswirtschaftlich be⸗ gründeten Fällen oder zum Ausgleich unbilliger Härten Aus⸗
nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder
anordnen. 510
(1) Die Anordnung tritt am dritten Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten Anordnungen der
Preisbildungsstellen, soweit fie dieser Anordnung oder der
Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für den Verkehr mit Pferden über den Verkauf von Nutzpferden vom 20. Februar 1940 (Verkündungsblatt des Reichsnährstandes S. 81) oder den hierzu mit meiner Zustimmung erlassenen Richtlinien für die Schätzer entgegenstehen, außer Kraft.
(2) Die Bekanntmachung über das Verbot des Ketten⸗ handels mit Zucht- und Nutzvieh vom 2. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29) bleibt unberührt. ö
(3 Die Anordnung gilt auch in' den eingegliederten Ostgebieten.
Berlin, den 5. März 1940.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Br eb eck.
Bekanntmachung J
Die am 8. März 19410 ausgegebene Nummer 41 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Gnadenerlaß des Führers für Patentanwälte. Vom 1. März 1940.
Bau⸗ und Betriebsvorschrift für die Eisenbahnen der Reichs—⸗ werke Aktiengesellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“. Vom 1. März 1940.
Verordnung zum Schutze des Marktes eingegliederter Ge— biete. Vom 6. März 1940. ⸗
Bekanntmachung über Elektrizitäts⸗Meßgeräte. 2. März 19410. .
Umfang: 33 Bogen. Verkaufspreis; 9, 15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 9. März 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Vom
Bekanntmachung
Die am 8. März 1940 ausgegebene Nummer 10 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deutsch—⸗ norwegischen , , über die Zollbehandlung von Werbe⸗ druckschriften und Werbeplakaten. Vom 1. März 1940.
Bekanntmachung über die n, ,, der Geltungsdauer des n,, . Handelsvertrags und des Abkommens über den Zahlungsverkehr. Vom 29. Februar 1940. .
Umfang: nm. Bogen. Verkäufspreis: G. 15 He, Postverfen⸗ dungsgebühren? 0,53 fen für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postschecklonto: Berlin 96 200. .
Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 9. März 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
des RMdJ. vom 6. März 1910 über die Bekämpfung der Tuberkulose.
Auf Grund der 85 61 Abs. 1 und 79 Abs. 2 des VG. vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Bekämpfung der Tuberkulose für das Preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt: ,
Einziger Paragraph.
Im 5 302 VAVG. (Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 1. Mai 1912, Reichs und St.⸗Anz. Nr. 105) ist hinter dem Abs. 2 folgender Abs. 2a einzuschalten:
(2a) Der Regierungspräsident hat auch die Tötung von Milchkühen anzuordnen, bei denen durch planmäßige Unter⸗ suchung Tuberkulose im Sinne des 5 19 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes festgestellt ist. Als planmäßige Untersuchungen gelten die auf Grund des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 RGBl. 1 S. 421) angeordneten Untersuchungen von Milch⸗ kühen in Viehbeständen, deren Milch als Vorzugs⸗ oder Markenmilch verwendet wird, ferner Untersuchungen von Milchkühen in Rohmilchbeständen, die durch die Milchwirt⸗ , oder durch polizeiliche Vorschrift angeordnet ind.
Berlin, den 6. März 1940.
Der Reichsminister des Innern.
J. A.: Dr. Weber.
—
Verfügung. .
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu— nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 2935) in Verbindung mit 5 1 der Verordnung zur Durchführung des ö ger die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (63S. S. 267) und des Gesetzes über die 96 volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom I4. Juli 1933 (RGGBl. S. 479) werden die nachbezeichneten Vermögenswerte des ehem. Rektoratsvereins Golzheim in Düsseldorf, und zwar:
a) 137,85 RA bar, . b) Sparkassenbuch Nr. 47 027 der Städtischen Spar⸗ kasse zu Düsseldorf über 852, 64 R.M, c) Sparkassenbuch Nr. 47 703 der Städtischen Sparkasse zu Düsseldorf über 679,00 RM nebst den aufgelaufenen Zinsen mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger diese Vermögens⸗ werte Eigentum des Preußischen Staates werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Düsseldorf, den 6. März 1940. Der Regierungspräsident.
J. Ar: R fess nr.
Reichsgau Danzig⸗We
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 9. März 1940. S. 3
Verfůügung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichgesetzbl. 1 S. 293) in Verbindung mit . 1 der Verordnung zur Durch⸗ , des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen
ermögens vom 31. Mai 1933 (58. S. 307) und des Ge⸗ setzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Ver⸗ mögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) wird von der im Grundbuch von Essen Band 111 Blatt 2013 auf dem Grundstück Lichtschlagstraße (früher Rottstr. Nr. 16 und Kleine Kronenstraße 7 in Abt. III unter Nr. 12 für die Kreissparkasse in Mörs eingetragene Hypothek von 2745,99 GM, die nur in Höhe von 2145,99 GM in Anspruch genommen worden ist, ein Betrag von 600, — GM nebst den aufgelaufenen Zinsen mit der Maßgabe un fn des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser n nn im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger dieser Vermögens⸗ wert Eigentum des Preußischen Staates wird.
Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Düsseldorf, den 6. März 1940.
Der Regierungspräsident. J. A: Pfeffer.
WMichtamtliches.
Kianst und Wisfsenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 10. bis 18. März.
Staatsoper.
Sonntag, den 10. März. Tristan und Isolde. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 187 Uhr. ; , den 11. März. Don Pas qu ale. Musikal. Leitung: chüler. Beginn: 20 Uhr.
Der Einbau der Danzig⸗westpreußischen Wirtschaft in die großdeutschen Wirt⸗ schafts aufgaben.
Staatssekretär Dr. Landfried übernimmt die Industrie⸗ und Handelskammer Danzig⸗West⸗ preußen in die Organisation des Reichs.
Danzig, 8. März. Staatssekretär im Reichswirtschafts⸗ ministerium Dr. Landfried und der Leiter der Reichswirt⸗ schaftskammer Präsident Pietz sch trafen am Freitag in Danzig ein, um die Industrie⸗ und Handelskammer Danzig-Westpreußen in die Organisation des Reiches zu übernehmen und den Prasi⸗ denten der Kammer in sein Amt einzuführen, Im Rahmen dieser Feierlichkeit fand die Einweihung des neuen Gebäudes der Indu⸗ strie und Handelskammer Danzig⸗Westpreußen statt, das in repräsentativer Form an der Stätte ältester Danziger Kaufmanns⸗ tradition am Langen Markt entstanden ist.
Am Nachmittag erfolgte bei einem Treffen der Kaufmann⸗ . in dem i m is gen n in Danzig durch Staats⸗
ekretär Dr. Landfried die Amtseinführung des Präsidenten der Industrie⸗ und Handelskammer Dr. Hin. Nach Einführung von Präsident Dr. 7 hielt der Leiter der Reichswirtschafts⸗ kammer Präsident Pietzsch einen aufschlußreichen Vortrag, in dem er ein Bild von dem inneren Wesen und dem . Wirken
der Selbstverwaltungsorganisationen und ihrer Zusammenarbeit—
mit den Staatsstellen entwarf. Abends fand dann eine große Kundgebung der Danzig⸗Westpreußischen Wirtschaft statt, ö. der Staatssekretär Dr. Landfried eine längere Rede hielt. Dr. Landfried überbrachte einleitend die Grüße und Wünsche des Reichswirtschaftsministers, der infolge Krankheit nicht selbst nach Danzig kommen konnte, und ging dann auf die im Verfolg des Versailler Diktats erzwungens Errichtung Danzigs als „Freie Stadt“ sowie auf die Abschnürungspolitik des ehemaligen pol⸗ nischen Staates ein. Alle n nn des polnischen Staates hätten aber doch die Widerstandskraft der deutschen Bevölkerung K nicht zu brechen vermocht. it der Rückkehr Danzigs zum Reich, so erklärte der Staats⸗ sekretär weiter, war die Voraussetzung für seinen Wiederaufbau und für eine neue Blütezeit im Verband des Großdeutschen Reiches geschaffen. Es kann nunmehr wieder seine Aufgabe, die Brücke nach dem Osten zu bilden, erfüllen und Ostpreußen aus seiner jahrzehntelangen Isolierung befreien. Seine Industrie konnte für die vordringlichen Aufgaben des Reiches sofort in vollem , eingesetzt werden. Dies bedeutete eine Belebung der Dan⸗ ier irtschaft und eine fühlbare Entlastung der Wirtschaft des treiches auf den verschiedensten Gebieten. Mit diesem Wende⸗ punkt in der Geschichte 6, fällt der Ausbruch des jetzigen Krieges zusammen. Noch am Tage der Wiedervereinigung Danzigs mit dem Großdeutschen Reich haben die Feindseligkeiten begonnen. Bereits im gleichen Monat ist die deutsche Bevölkerung im übrigen Westpreußen wieder befreit worden, und der Erlaß des Führers über die Bildung der neuen e setzt Danzig wieder in die Stellung ein, die ihm das Versailler Diktat genommen hatte. Dr, Landfried sprach dann über die Bedeutung Westpreußens als Brücke nach dem Osten, das gleichzeitig durch die Wiederauf⸗ nahme der engen wirtschaftlichen Beziehungen zu der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eine besondere Note erhalten hat. Die jahrzehntelange Verwahrlosung des deutschen Siedlungs⸗ landes im Osten unter polnischer Herrschaft, die den natürlichen Begebenheiten vielfach zuwiderlaufende Gestaltung der Landver⸗ kehrswege, die vollständige Vernachlässigung des Wasserstraßen⸗ netzes bilden Ansatzpunkte für weitere Aufgaben, die dem neuen Reichsgau gestellt sind. Ein unübersehbarer Bedarf an Gütern und Leistungen aller Art tut sich hier auf, der Handel, Gewerbe und Verkehr vor eine neue Belastungsprobe stellt. Deshalb war es notwendig, die Maßnahmen zur wirtschaftlichen Angleichung
des Gebietes von Danzig⸗Westpreußen an die Wirtschaft des Alt⸗
reichs unter Verzicht auf überstürzte Sofortregelungen schritt⸗ weise zu treffen.
Der Staatssekretär befaßte sich dann mit der durch den Krieg notwendig gewordenen Umstellung auf die Kriegswirtschaft mit — 6 alles andere überschattenden Gebot, alle Kräfte für die
üstung einzusetzen. Die kriegswirtschaftlichen Notwendigkeiten verbieten jede Art von Verschwendung wichtiger Rohstoffe. Es wird daher die Deckung manchen dringlichen Bedarfs auch im ! . zunächst zurückgestellt werden
müssen. Dagegen ist zu erwarten, daß die Neuordnung der Be⸗ ziehungen des Reiches zu , n. östlichen Nachbarn ebenso wie die notwendige P lege des Außenhandels mit den nordischen Staaten die Danziger erat bereits jetzt in die neuen Auf⸗ eren hineinwachsen läßt, hier bieten sich auch die Ansatzpunkte ür eine Wiederbelebung des Danziger Transithandels. Die Er⸗
Dienstag, den 12. März. Daphne. Musikal. Leitung: Clemens Krauß a. G. Beginn: 26 Uhr. ; .
Mittwoch, den 13. März. Rigoletto. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, den 14. März. In der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, den 15. März. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. ;
Sonnabend, den 15. März. Bo hsm e. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, den 17. März. In der Neuinszenierung: Don Carlos. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn: 1954½ Uhr.
Montag, den 18. März. Ballett-Suite Tanz ums Dorf. Musikal. Leitung: Trantow. Jo an von Zarissa. Mu⸗ sikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus. Sonntag, den 10. März. Dan tons Tod. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 11. März. Gneisen au. Beginn 19 Uhr. Dienstag, den 12. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 13. März. Frau Inger . Be⸗ ginn: 19 Uhr. j Donnerstag, den 14. März. Dan tons Tod. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 15. März. Frau Ingerauf Oestrot. Beginn: 1914, Uhr. Sonnabend, den 16. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 17. März. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 18. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr.
Kleines Haus.
Sonntag, den 10. März. Karl III. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 195 Uhr. Ausverkauft!
reich. Beginn: 19315 Uhr. . Dienstag, den 12. März. Traumulus. Beginn: 1994. 3 Mittwoch, den 13. März. Traumulus. Beginn: 191 Uhr. Donnerstag, den 14. März. Zum letzten Male in dieser Spielzeit:
Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn:
19355 Uhr.
Freitag, den 15. März. Traumulu s. Beginn: 1995 Uhr.
Sonnabend, den 16. März. Traumulus. Beginn: 1915 Uhr. Sonntag, den 17. März. ie,, Beginn: 19½ Uhr. Montag, den 18. März. Liebesbriefe. Beginn: 195½ Uhr.
aft steil.
nährungssicherung des deutschen Volkes ist nach Dr. Landfrieds Worten eine der Hauptaufgaben, die die Kriegswirtschaft den Ost⸗ ebieten stellt. Die Vermittlung der Erzeugnisse ihrer Landwirt⸗ er. nach dem übrigen Reich wird 2 des Handels in den Städten des Reichsgaues sein; umgekehrt wird auch die Versor⸗ ung der westpreußischen Landwirtschaften mit Düngemitteln, andmaschinen und Geräten durch den eingesessenen Handel er⸗ folgen müssen. Handwerk und Gewerbe im Reichsgau Danzig⸗ Westpreußen werden im Zuge der Beseitigung der Kriegsschäden und der Wiederinstandsetzung der landwirtschaftlichen Betriebe vollauf Arbeit finden.
Die Wirtschaftsführung des Großdeutschen Reiches wird dafür e, daß die heimgekehrten Gebiete so wie sie an Opfern, die er Krieg verlangt, teilhaben, auch alle die Möglichkeiten ge⸗ nießen, die zur Erleichterung und Milderung dieser Opfer zur Verfügung stehen. Die Wirtschaft Westprenßenz wird mit aller Bevorzugung ier r h Aufträge erhalten; der Reichswirtschafts⸗ minister hat daher schon im November vorigen Jahres die Er⸗ richtung einer Bezirksausgleichsstelle für öffentliche Aufträge veranlaßt. Wo eine Belegung der Betriebe mit öffentlichen Auf⸗ trägen nicht möglich ist, und wo andere Aufträge nicht zur Ver⸗ fügung stehen, es vielmehr unter den harten Notwendigkeiten des Krieges zu einer Stillegung von Unternehmungen kommt, wird durch die Verordnung über die Gemeinschaftshilfe der deutschen Wirtschaft den betroffenen Unternehmungen ein Durchhalten ihrer Substanz und damit die Erhaltung der in ihnen liegenden , Werte gewährleistet werden. Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, daß diese Hilfsmaßnahmen, so—⸗ weit sie im Gebiet Danzig⸗Westpreußen praktisch werden, auch den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach Kriegsende wirksam unter⸗ stützen werden.
Staatssekretär Dr. Landfried befaßte sich dann im einzelnen mit den entsprechenden Maßnahmen und Vorkehrungen, um Danzig⸗Westpreußen in vollem Umfange zum festen Bestandteil des deutschen Wirtschaftsraumes zu ichen Um die notwendige gn m fa ende Behandlung der örtlich zu bearbeitenden wirt⸗ chaftlichen Fragen zu sichern, hat der Reichswirtschaftsminister für den Reichsgau Danzig-Westpreußen die Bildung einer Indu⸗ ö. und Handelskammer, einer Handwerkskammer sowie einer Birtschaftskammer als Drgane der wirtschaftlichen Eigenverwal⸗ tung verfügt. Mit der Wirtschaftskammer ist die regionale Ver— knüpfung mit den fachlichen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft hergestellt Als Hauptstadt des Reichsgaues ist Danzig ferner Sitz eines Bezirkswirtschaftsamtes, das unter Führung des Reichsstatthalters die Aufgaben der staatlichen Wirtschafts⸗ verwaltung zusammenfaßt, die bezirklich geregelt werden können. Als Sitz der . der staatlichen Behörden und der Dienst⸗ stellen der Selbstverwaltung für den Reichsgau ist jetzt die Stadt Danzig der politische und wirtschaftliche Mittelpunkt eines Ge⸗ bietes, das weit über die beschränkten Grenzen der letzten 20 Jahre . Westpreußen, so schloß Staatssekretär Dr. Tand⸗ ried, hat die vornehme Aufgabe, die Brücke zu sein, die die jahr⸗ zehntelang getrennten Teile des Reiches 3 verbindet.
—
Gefolgschaft und Leiftungsfteigerung.
Im Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes von 1821 6 am Freitagabend in Berlin Direktor S. Benkert VDJ. über as Thema „Gefolgschaft und Leistungssteigerung“. Er betonte einleitend, wie wichtig im heutigen Leistungskampf Deutschlands die Frage der Stellung der gi che, rn lr in den Be⸗ trieben zur Leistungssteigerung sei. Es gelte nicht felten, eine 66 Abneigung in eine absolute Bejahung des Gedankens der Leistungssteigerung umzukehren. Auch der letzte Mann muüuͤsse innerlich für die Leistungssteigerung gewonnen werden, um die eigene Initiative des Gefolgschaftsmitgliedes im weiteften Um⸗ fang an den Werksaufgaben mitschaffen zu lassen. Auf diesem Weg sei die innerbetriebliche Werbung von großer Bedeutung, für die er drei Hauptgesichtspunkte herausstellte. Es sei die Ver= bindung zwischen Werk, und Heim zu festigen. Auch im Groß⸗ betrieb müsse jeder Mitarbeiter mit der Srganisation und der Einrichtung des Werkes vertraut gemacht werden, denn „das Werk“ seien schließlich all die Menschen, die in ihm und an seinen Aufgaben schafften. Man müsse die Gefolgschaftsmitglieder an⸗ regen, von ihrem Arbeitsplatz aus Verb , fe. für irgendeinen Arbeitsgang einzureichen.
ö 24 Werbung sei mit den Mitteln der Plakate, der Lohn⸗ tütenbeilagen, der Werkzeitung, mit Hilfe von Abteilungs⸗Wett⸗ bewerben und Preisausschreibung aufzuziehen und vorwärts zu brin en. Die Erfolge solcher innerbetrieblichen Werbung sind nach den Worten Direktor Benkers recht erfreulich, wenn die äußeren Maßnahmen nur vom rechten Geist des Mannschaftsführers durch⸗ drungen sind. So ist die innerbetriebliche Werbung bereits in
vielen Fällen ein lebendiges Mittel der Betriebsführung geworden.
Montag, den 11. März. Karl III. und Anna von Oester⸗
Berliner Börse vom 8. März.
Die Aktienmärkte wiesen auch am Freitag bei Festsetzung der ersten Kurse feste Haltung auf. Die verschiedentlich zu beobachten den Kursabschläge waren nicht nur zahlenmäßig, sondern nament⸗ lich auch in ihrem Umfange weitaus geringer als die Befestigungen. Infolge der kaum bestehenden Verkaufsneigung kamen die Kauf— orders fast allgemein nur zu stärker erhöhten Kursen zur Aus— führung. Wie bereits in den letzten Tagen, wurden namentlich Spezialwerte sowie einige Papiere, die an der Aufwärtsbewegung der letzten Zeit nicht in vollem Umfange teilgenommen hatten, höher bewertet.
Am Montanmarkt ermäßigten sich lediglich Sarpener um 7 5Y5öp. Höher lagen kh Mannesmann und Vereinigte Stahl⸗ werke um je y eis Rheinstahl um * „. Stärkere Gewinne er⸗ zielten Braunkohlenwerte, von denen Bubiag und Deutsche Erdöl je 1, Ilse⸗Genußscheine 15/6 und Rheinebraun 3 3 fester lagen. Am Kaliaktienmarkt wurden Wintershall um ½z und Kali⸗Chemie um M. J heraufgesetzt. Von chemischen Papieren setzten Farben mit 1827 um 2/8 , höher ein. Schering stiegen um „ und Gold⸗ schmidt um V 75. Rütgers büßten , ein. Elektrowerte wurden burch ruhige Haltung gekennzeichnet. AEG eröffneten . * niedriger, verwandelten diesen Verlust alsbald aber in einen Gewinn von . 3. Licht und Kraft büßten 5 R ein. Von Ver⸗ sorgungsanteilen lagen Dessauer Gas um „, Bekulg um und EW-⸗Schlesien um 176 , gebessert. Wasser⸗Gelsenkirchen kamen 2, höher zur Notiz. Gummi⸗ und Linoleum⸗ sowie Kabel und Drahtwerte und auch Bauanteile stiegen um bis zu 5 . Von Autowerten gaben BMW um 173 . nach. Fest tendierten Maschinenbaufabriken, so Berliner Maschinen mit 4 1 und Drenstein mit 3 5. Hervorzuheben sind noch von Metallwerten Deutscher Eisenhandel, von Bahnaktien AG. für Verkehr und von Jellstoffaktien Waldhof mit je 4 1 35. Ferner befestigten sich Bemberg um 1½ und Gebr. Junghans um 156 3.
Da die Kauflust bis zum Ende des Verkehrs anhielt, waren die Schlußnotierungen in den meisten Fällen die höchsten des Tages. Ver. Stahl beendeten den Börsentag mit 1153 und Farben mit 182 / . ö
Am Einheitsmarkt waren Banken meist befestigt, Dt. Asiaten sogar um 25 REM und Ueberseebank bei Repartierung um 37 23. Hhpothekenbanken zeigten Abweichungen von bis zu „ * nach beiden Seiten. Schiffahrtsanteile waren bis um 11 * gebessert. Kolonialpapiere hatten unregelmäßige Kursentwicklung. Während Schantung um 2 3 zurückgingen, waren Neu-Guinea bei Zu⸗ teilung um 3 . erhöht. Die zu Kassakursen gehandelten Industrie⸗ aktien wiesen wieder meist Befestigungen auf. Hindrichs⸗Auffer⸗ mann lagen bei Repartierung um ri IS, über letztem Stande.
Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 1441/ gegen 143355. Die Gemeindeumschuldung notierte unverändert 97 *.
Im Kassarentenverkehr kam es vielfach zu einer Heraufsetzung der Kurse für Kommunalobligationen um ie , auf Hr /e. Auch Hyp. Pfandbriefe waren weiter stark gesucht. Liquidationspfand—⸗ briefe änderten sich nur wenig. Stadtanleihen lagen still, Dekosama gewannen v , Dekosama II . 3. Provinzanleihen verkehrten in ruhiger Haltung. Altbesitzemissionen waren bis S z fester. Staats- und Länderanleihen bewegten sich meist auf Vortagsstand. Für Reichsemissionen nahm die Aufwärtsbewegung ihren Fort⸗ gang, wobei die Gewinne bis * * ausmachten. Industrie⸗ obligationen wiesen keine nennenswerten Abweichungen auf. Die Stimmung blieb aber im wesentlichen freundlich. Zur ersten Rotiz gelangten heute 5 ige Schluchsee⸗Obligationen von 19839 mit 100.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2½ X belassen.
Am Geldmarkte bewirkten die Vorbereitungen für den großen Steuertermin eine Heraufsetzung der Blankotagesgeldsätze um auf 2 -= 231 3. ;
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Beispielloser Erfolg der Leipziger FSrüh⸗ jahr smesse.
Wie die Fachberichte, die dem Meßamt zugega
stätigen, hat die am Freitag nach sechstägig
schlossene de sig Frühjahrsmesse einen beif
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zuweisen; das Meßamt gibt bekannt, daß
Aussteller weit übertroffen wurden. i rch den Kr ten Produktionsumlagerungen machten sich in einer st lust der in⸗ und ausländischen Einkäuferschaft
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ware auf eine andere greifbare Ware gesucht. ; Leipziger Frühjahrsmesse 1940 als erste deutsche Krie ihrem einzig dastehenden Angebot aller in Frage kom Firmen hier vorbildliche Arbeit geleistet hat, wurde al anerkannt.
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warenbranche erklären, noch niemals einen dera andrang gehabt zu haben; Rumänien, Jugoslawi
In Lederwaren und Reiseartikeln hat die Messe die Erwartung der meisten Firmen übertroffen. Von allen auf der Messe v tretenen Branchen hatte die Galanteriewarenindustrie wohl de stärksten Besuch von ausländischen Kunden aufzuweisen; die Söoh der vom Ausland erteilten Aufträge hat den durchschnittl Betrag des vergangenen Jahres nach vielfachem Urtei erreicht. Die Papier⸗ und Schreibwarenmesse war ausgezeichne beschickt; hervorstechend war die viel größere Nachfrage nach Ver⸗
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niederländischen und norwegischen Einkäufern erteilt. Uebe stimmend wird die Frühjahrsmesse von der Bürol fs
so geschildert, daß sie den stärksten Besuch aller bishe aufzuweisen hatte; das Ausland beteiligte sich sehr let Geschäft, darunter Norwegen, Dänemark, Niederlande, Jugoslawien und Rumänien.
Die Fachmesse des Edelmetall⸗Gewerbes bat ebenfalls der besten Messegeschäfte seit Jahren gemacht. Auch auf der T und Bekleidungsmesse sind die meisten Aussteller mit d ergebnis sehr zufrieden; Auftraggeber waren u. a. die
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Auf der Messe für Photo, Kino und Optik war die Vac größer als auf früheren Messen.
Auf der Bugra⸗Messe konnten die Aussteller nach Itansen und den Südoststaaten Maschinen absetzen, für die auf Brand bestimmter günstiger Umstände sehr frühzeitige Siefertermine ein- geraumt werden konnten. 6