1940 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Etaassanzefger Nr 60 a. 11. März 1940. S. 2 Neichs und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 11. März 1940. . 9

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Unzulässig ist der Sondernachlaß für die Erwerbs⸗ () Alle Personen und Unternehmer, welche Land⸗ 2. und irn fe . mungen des J 6 Länder, der maschinen herstellen und vertreiben, sind verpflichtet, ihrer Gemeinden und der Gemeindeverbände (5. B. Gas⸗ und 6 . 3 der Organisation der gewerblichen

. §8 29 sogenannte „Allesförderer“, bei denen das Förder⸗ Im Geschäftsverkehr mit Kultivatoren und Eggen dürfen ut unmittelbar in den . kommt, mit Wiederverkäufern höchstens die nachstehenden einfachen höht 15 v. H. des Wertes der neuen Anlage. Mengenrabatte gewährt werden: . einen Gesamtjahresumsatz, gleichviel von welchem Lieferer die Maschinen besggen wurden, Ren und bei Einzelbezug 300, EM und darüber 600, RAÆ 1 6066 RM, ,

E) Die Voraussetzungen, unter denen Wiederverkäufern nach Abs. I ein Sonderrabatt bis zu 2 v. H. gewährt werden darf, sind in einem besonderen Erlaß des Reichs kommissars für die Preisbildung festgelegt. .

63) 2 düwn. r nur für solche Lieferungen gewährt werden, die über das eigene Lager des Wiederver⸗ käufers gehen *).

( Die Feststellungen über das Vorliegen der Voraus⸗ setzungen für die Gewährung des Sonderrabattes werden von der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein⸗ und Ausfuhrhandel bzw. von dem Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften Raiffeisen e. V. 6 seinen Bereich getroffen. Sie haben eine Liste derjenigen Wiederverkäufer zu führen, denen nach ihren Feststellungen der Sonderrabatt gewährt werden darf. Diefe Liste und deren Ergänzungen hat die Sofern die Vorschriften des Besonderen Teils für die Wirtschaftsgruppe Groß Ein- und Ausfuhrhandel bzw. der einzelnen Maschinenarten nichts anderes vorsehen, kann für Reichsverband der deutschen lem ch, Genossen⸗ zu Versuchs⸗ und Erprobungszwecken an die Beispielswirt⸗ schaften Raiffeisen e. V. den an der Anordnung beteiligten schaften des Reichskuratoriums für Technik in der Landwirt⸗ Gruppen fortlaufend zu übermitteln. chaft gelieferte Maschinen ein Preisnachlaß bis 5 v. S. ge⸗

5 9 währt werden, soweit der von der Preisvergünstigung betroffene

() Die Vorschriften der Anordnung finden auf den Ge⸗ , n, ,,, 2600 000 - RA schäftsverkehr zwischen Herstellern einerseits und den von J . ihnen bestellten Werksvertretern anderseits hinsichtlich der⸗ 8 14

jeni Landmaschinengattun ür die die Bestellung als ( ; ; . e r err m, 6 . s. . Für n . 9 Ve fle , . . einn . handlungen der Werksvertreter gegen die Bestimmungen der ? k ; . . 6 die Hersteller . für eigene fr. r ne, etriebsgenossenschaften und gemein ,. , nur selbständige Kaufleute y . 61. Darlehns assen / wereine fen g e nicht 3 J. ö eigenen oder fremden Namen für eine dand⸗ . er n, 4 i 59 , ,

maschinenfabrik (J. h. eine Fabrik in jeder Land⸗ in che , fis ,, . sationen,

maschinengattung) an oder über Wiederverkäufer ver⸗ e) Landwirtschaftliche i rng und sonstige Ver⸗

ür Lieferungen nach dem 30. un jeden Jahres ind die Rechnungsbeträge wie folgt zahlbar: Sofern keine Barzahlung geleistet wird, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vom Wiederverkäufer für diesen zins⸗ und spesen⸗ freie Wechsel zu begeben, die zu je einem Drittel am 15. August, 5. September und 16. Oktober jeden von unter Jahres Kili sind. Die Wechselsteuer geht zu Lasten . des Wiederverkäufers. Für die Zinsberechnung gilt Ieh rr dhl hnttt ever ein an der 15. September jeden ö 660 T e. a re ö ö Ii / 2 Bei Barzahlung binnen 14 Tagen nach Rech⸗ ö. ö. ö . A. nungsdatum darf 3 v. 5. Skonto gewährt werden. . 3. Abschnitt

, Barzahlungen in den Monaten ] . ö Juli und alighst dürfen Horzinsen mit ü v. S. für Sonderbestimmungen für Strohpressen und Strohbinder

sowie Förderanlagen für Heu und Stroh. gleichviel von welchem Lieferer die Maschinen bezogen wurden: bis 1000, 2 netto ꝰ— 6 4 . v. . . 15 v

Elektrizitãtswerke, Verkehrsgesellschaften usw.) und der Kör⸗ irtschaft oder dem für sie zuftändigen Reichsverband der e me, des 3 gien t hdoeutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Raiffeisen

(4 Die Vorschriften der Absätze 1—3 gelten auch für e. V. oder den von diesen beauftragten Personen die erforder⸗ die NSDeP., ihre Gliederungen und angeschlossenen Ver- lichen Auskünfte zu erteilen sowie ihnen insbesondere Ein⸗ bände entsprechend. . sicht in die Hhesch fte the und in den Schriftverkehr zu

(6) Der Sondernachlaß darf ee , gewährt werden auf Lieferungen an die Rei 9 die o . die 1 bank, die Reichsautobahn und die Dienststellen des Reichs⸗ nährstandes mit Ausnahme der in 5 14 Buchstabe e ge⸗ nannten Stellen.

§5 18

4. Abschnitt Sonderbestimmungen für Saat⸗ und Pflanzenpflegegeräte.

A. Säe⸗ und Drillmaschinen sowie Hack⸗ maschinen. J

(1) Im Geschäftsverkehr mit Säe⸗ und Drillmaschine sowie ,, dürfen Wiederverkäufern höchstens die nachstehenden Grundrabatte zuzüglich der Zusatzrabatte gemäß S6 des Allgemeinen Teils gewährt werden:

Für einen Gesamtjahresumsgtz in Säe⸗ und Drillmaschinen,

gewähren. . ; (8) Weigert sich eine an der Herstellung oder am Vertrieb von Landmaschinen beteiligte Person oder Unternehmung, dieser Auskunftspflicht ,, so liegt hierin ein Verstoß gegen die Anordnung.

§ 21 Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen

die Vorschriften dieser Anordnung werden nach 8 3 der Ver⸗ 8 ordnung zur Ergänzung der Dritten Verordnung über die Regelung der 6. und Handelsspannen im Geschäfts⸗ ele. mit ,, und . Geräten vom 23. Dezember 1959 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2499) mit Geld⸗ bußen bis zu 10 000 RA bestraft.

Il. Besonderer Teil 1. Abschnitt .

Sonderbestimmungen für Erntebergungsmaschinen für He und Getreide.

§ 22 2 * (i) Im Geschäftsverkehr mit Mähmaschinen und Seu⸗

wendern sowie Heu⸗ und Getreiderechen für Gespannzug dürfen Wiederverkäufern höchstens die nachstehenden Grund⸗

jeden vollen Monat vergütet werden. Es ist unzulässig, für berechnetes Verladematerial A. Strohpressen und Strohbinder. hr rer h 9 J 6h6.— A1 r 8 30 „„ ooh. Rn. w

Vorzinsen oder Skonti zu gewähren. (“?) Die Wender⸗ und ze hen ne sfes hsemnen statt dessen Im IGeschäftsverkehr mit Strohpressen und Strohbindern „3e, . . dürfen Wiederverkäufern höchstens die nachstehenden Grund⸗ , J

auch zu den Zahlungsbedingungen gemäß 5 17 des Allge—= rabatte . der Zusatzrabatte gemäß 5 6 des Allgemeinen über 10 000, EM 20 v.

§5 25

Verbrauchern dürfen Zahlungsziele über zwei Ernten naus nicht . werden. Wird der Kaufpreis . zwei gleichen Rabatt wie für Säe⸗ und Drillmaschinen erhalten. 8 *

Ein Mengennachlaß darf an Behörden nicht gewährt werden. z 42

(I) Hersteller und Einführer dürfen gebrauchte Ma⸗ schinen nicht in Zahlung nehmen.

im allgemeinen Landmaschinen nicht an Verbraucher vertreiben, .

3. ein bestimmtes größeres Vertretungsgebiet zum Ver⸗

trieb vertraglich zugewiesen erhalten haben und 4. in die Werksvertreterliste (Abs. 5) eingetragen sind. (3 Werksvertreter können zugleich Handelsbertreter und Wiederverkäufer sein. Sie sind gen elfte treter, soweit sie Tandmaschinen im fremden Namen und auf fremde Rechnung vermitteln. Sie sind Wiederverkäufer, soweit sie Landmaschinen

Im e r ; l ; ; ä der laufenden Verkaufszeit (1. Ok⸗ im , ,,,, cn, en n . (9) . die Rücknahme gebrauchter Maschinen durch Her⸗ nahmemmengzn w ahrend ber , .,

i ondern auch Art und Zeit der ls Handelsvertreter bei der teller, Einführer oder Wiederverkäufer gilt die in den Vor⸗ . , ö Hsichi or n. ? ö ruppe Handelsvertreter und andelsmakler, ener des Besonderen Teils für die einzelnen Maschinen⸗ . ger: ö . . 2 . rn e e rn rin e n, nn gf stenel ce ee Wiederverkäufer ,,, oder erte für gebra . Ei t n g bei der en, nr . e elles worden. Sie dürfen nicht überschritten bezagen sein. . ö ar. ; V . ruppe Groß⸗ Ein⸗ und Ausfuhrhandel, werden. Befindet sich die gebrauchte Maschine in einem , 6 hn . af , , 3 n e n Jandwirtschaftliche Maschinen und besonders schlechten Zustand, so ist ein entsprechend niedrigerer . atte ö. . . . a aßege g nr beer run ee. Hhergte wenn w S7, Flensburger Str. 3, und, Rückkaufswert zu berechnen , ; . i di, , n en ih en Ce e er r. ki ĩj * Henn uschaaen K wi 6 . i gn n. i, ö, 36 gf erweise einräumt. 84 i ĩ irtscha . ö . . Einzelhandel, Fachabteilung () Bei einem hi be s mn gebrauchter Landmaschinen 3 . nn , ,. . *! ö h ö Berlin W 50 Marbůrger Str. 3. darf der Handelsaufschlag höchstens 3375 v. H, des , für Hu . k 6 n, , nen. (G6) Di * . haben der Fachgruppe Landmaschinen⸗ Rückkaufspreises betragen. i. können nachweisbare Auf⸗ 3. n . . . k n, e ern h e, bau ki, ,, von ihnen bestellten Werkspertreter zur wendungen für notwendige Instandsetzungen, die zum Zwecke a r nn en, , , enger ner mr ben, . Aufnahnie in die von ihr . führende Werkshertreterliste .

60 v. H. des Neuwertes, 55 v. H.

Ernten gestundet, so dürfen höchstens nachstehenbe Zahlu'igs— Für einen Gesamtjahresumsatz, gleichviel von welchem Lieferer edingungen eingeräumt . . . , 1 ,, 12ů5 v. S : Mindestens 20 vH. des Kaufpreises sind bar 966. R. 15 b. 5. 17 v. H. Mindestens die Hälfte des Kaufpreises (ein⸗ , 0 O00 RA 18 v. . lig gh der Anzahlung) ist bis zum 1. Oktober über 10 00 RM 20 v. H. es er f zu zahlen. ; 8 31 er Restbetrag ist spätestens bi ö ö ö 27) Wi ü ü õ i = . rage t ipähesteng bis ium 1. Oktober Die Preise für Wiederverkäufer gelten er,, 6 k aufen, der ö ; Die Finanzierungskosten hat der Verbraucher braucherzusammenschlüsse wie die Acker⸗, Saatbau⸗ . , S 6 des Allgemeinen sn e el Sie 3 9 Eh der wn ner teiligen 5⸗t⸗Frachtsatzes bis zur Bestimmungsstation 9 2 Jahren und Gartenbau ereine, eils gewährt werden: ; e des ger ner , abzüglich der Bar⸗ oder ab e e n, . . 4. 50 v. H. e . anzahlung, betragen. Hei Zielüberschreitungen Fannover, Hamburg, Köln, Erfurt, Nürnberg, ö 45 v. . ] Kreis. und, Srtsbauernschaften, . bei Abnahme von ö. m,. und mehr . g 3 schreitunge . f 9 ; 16 v. 8. h Wirtschaftsberatungen und ähnliche Einrichtungen y y 2 . * gulf, bis 1 2 v. S. über dem jeweiligen Reichs⸗ sowie Treuhandstellen, die Kurmärkische Ritterschaft . 26 t v5. ankdiskontsatz berechnet werden. 5st wirklichen Gewichts frachtfrei Bestimmungs⸗ und ähnliche Vereinigungen. J 30 v. 8. § 2s saslon., ; weil Der ; ö ö ; 5 32 . 10 Schrottwert. Der Lieferer darf dem i e, gr, für Maschinen,

meinen Teiles liefern. Teiles geraährt werden: (2) Wiederverkäufer linnen ür Hackmaschinen den als Anzahlung zu leisten, „6 000, - RA des folgenden Jahres zu begleichen. . a) bei Stückgutbezug ab Werk mit Vergütung des an⸗ Bei einem Alter von 1 ga. d) Landwirtschaftliche Vereine, Bei Einzelbezug n können vom Verfalltag bis zum Zahltag Verzugs— . b) bei Lieferung in Waggonladungen von mindestens a § 15 (6) Bei der Rabattgewährung sollen nicht nur die Ah—Q— bie dieser bis zum 15. September des Lieserjahres nicht ver⸗ ür alle Aufträge von Wiederverkäufern, die nach dem B. Kunst dünger⸗Streumaschinen.

. 864

* 9 * . 1 1 *.

& S & & & 9 9 g e. S Ge e r fm 0 &;

kauft hat, das Zahlungsziel zinslos nur zu folgenden gungen verlängern: . Die Verlängerung darf für höchstens ein Viertel der in einer Verkaufszeit . Maschinen einer Art gemährt werden. Sie darf nur gegen Hergabe eines Wechsels erfolgen, der spätestens am 1. August des der Lieferung folgenden Jahres fällig ist. Die Maschinen müsfen i guf dem Lager des Wiederverkäufers befinden. K zu . . erfolgt . den letzt fällig werbenden Wechsel. Der Lie⸗

1. Februar und vor dem 1. Juli eines jeden Jahres erteilt 8 33

und bar bezahlt werden, kann zusätzlich je Monat 2 ö ö. ; früherer Bestellung und Bezahlung ise v. H. Zinsver⸗ Im Geschäftsverkehr mit Kunstdüngerstreumaschinen gütung gewährt werden, im Höchstfall also 2x5 v. 5. Für dürfen Wiederverkäufern höchstens die nachstehenden Grund⸗ alle e,, die nach dem 1. Februar und vor dem 1. Ful rabatte zuzüglich der Zusatzrabatte gemäß s 6 des Allgemeinen eines jeben Jahres zur Verladung kommen, kann die Rech- Teils gewährt werden:

Für einen Gesamtjahresumsatz,

nung auf den 1. August des gleichen Jahres ausgestellt werden. Lieferer die Maschinen bezogen wurden:

5§5 33 von 1— 2 Stück darf an Behörden nicht gewährt 3 * 13 ö .

8— 8 2 15 v.53. . „über 165 26 3 orhandensein ber 3. nich h rn. 1 Einführer dürfen gebrauchte Maschinen iel berla * 6 in Zahlung nehmen. ö. . 23 ; 2 dere r l, , ,, d, e, hursen bcssens paenzte Puctute -. n g de, , eee e. zeitig zu = . 3 . —ͤ r. , wmerdenm. Ans ommren hiervon find Lieferungen von Kunft⸗ dungerftreumaschinten für Flugplätze, bei denen ein Mengen⸗

77 T⸗ 2 = langen nicht en sßr ö sestunbete werte anrechnen... , ,, . . 5 ö. ö nd i 3 ? Kaufbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Anschaffungs⸗ Verwendung. in Verwendung in Lohn⸗ nachlaß bis zu 8 v. S. gewährt werden darf 2 h . /

landwirtschaftlichen drusch⸗ und genossen⸗ J Betrieben schaftlichen Betrieben . . 2 na des Neuwertes 50 v. H. des N 22 () Hersteller und Ein führer dürfen gebrauchte Maschinen mach 9. 2 9. * Neuwertes ci) Herstellet und Einfährer dürfen gebrauchte Maschinen . nicht in Zahlung nehmen.

neh g gehen nehmen. ; . iederverkäufer dürfen höchstens folgende Rück- * . 2 Wi are, . r

kaufs werte anrechnen: I höchs folg Rück , wn, d=, durfen höchftens folgende Rũckkaufs⸗

a) Grasmãher y Bei einem Alter von

Bei einem Alter y,

bis 1099, RM ohne Balken n RM

1

edin⸗

gleichviel von welchem

12,5 v. H. Ein Mengennachlaß werden.

erer ist berechtigt, jederzeit den Nachweis über das

der Westerveräußerung voßgenommen sind, ohne besondere ö . l r ö 26 gls rüstiin gen für

nelben. Die Fachgrüßbe Fandmaschinenbau hat die Werts. Berechnung 3. Verwaltungs · und Vertriebsge mein kosten⸗ . . , . . 26 n .

e ee erlift unh ihHe Rachtrage der iirischaftsgSꝗupße Groß, zuschlages zusätzlich in Rechnung gestellt werben. genommen Fingerbalken und Ache nher J .

Ein- und Ausfuhrhandel e, ,, . 8 16 ine Geräte), der Fachgruppe Hande ; . 1 en ; z

die gene, nnn e en n. err eschkfen, der Wirt⸗ (IH) Die Preise für ein, r , . ö

schaftãgruppe Einzelhandel Ma habt n . a) e , r n eres * 9 Sql en g fsatä n * ichs deutschen landwirtschaftlichen Ge⸗ 5 ö ;

. . 6 laufend 1 5 ,,, , indestens . 8 . 38 dYerkäne 10 ungen es ö e . ö =. ö . f ö. 44

uicht e rn, , aer , , . zu streichen; 5t wirklichen Gewichts frachkfrei Bestimmungs . en, . oder

ner,, n g ier iter der Fachgruppe station ĩ . ; ; .

, dem a der⸗ (2) n, , 3 an ö h) e , n, n, K e , 3 * h y e. , . ö. 8.

, den,. ei e 8 äß Abs. 4 gütungen in gleicher Höhe gewähren. Sie sind ber t, ͤ h ert . Zen ; 140 RMÆ 3 * 1 , .

enigen Gruppe, bei der der Werksvertreter gem ĩ * ; ĩ 8 ers zu liefern; 5⸗t⸗Frachtsatzes für das wirkliche Gewicht der en⸗ „C7, 19— „, xmüber 10 Jahre in jedem Falle Schrottwert.

*. lbepflichtiz gn. Das gleiche gilt, wenn sonstize M bruch . w m. e ern far , . if in ö ö zur Bestimmungsstation. Stückgut⸗ „S und mehr Jahren? 3 I, Jah j . Falle Schrottwer

festgestellt werden. hrsteste⸗ 14 Ein lihrer, soweit ö B. Gebläse für Heu und Stroh.

8 23 (i) Die Preise für Wiederverkäufer gelten grundsãtzlich ab Werk, und zwar:

a) bei Stückgutbezug ab Werk mit Vergütung des H⸗t⸗ gaꝰ wirkliche Gewicht der Sendung ab Werkslager

s r) 121 . 12 21 9, 24 060 0” 1

, 60,

nn, ehr 872

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. . * *

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DN N QO St S1 GI Si Si —— NNO

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21 2”

186 n KG id mehr Schrotiwert

121 2 * 2

III. Intrafttreten der Anordnung

Se ee ge e ee,

SSC SSS

Befindet ich ein Balken am Gräs mäher, so kann hierfür

8 10

(1 Einkaufsvereinigungen aller Art dürfen bis auf weiteres nicht beliefert werden, soweit nicht im Benehmen mit der Wirtschaftsgruppe Gemeinschaftseinkauf eine Sonder⸗ regelung getroffen wird. ö .

ö . ,,, Aufträge mehreren Wieder⸗ verkäufer darf kein höherer Rabatt als für die Aufträge der einzelnen Wiederverkäufer gewährt werden.

§511 .

(1 Hersteller und Einführer sind verpflichtet, für die von der n, , erfaßten . Bruttolisten⸗ preise sestzusetzen.

9 eber. ehren her ist der vom Hersteller festgesetzte neueste Bruttolistenpreis zu berechnen.

3) Auf die Bruttolistenpreise ', . Verbrauchern nur die nach dem Rabattgesetz zulässigen Nachlässe an ekündigt, angeboten oder gewährt werden. Hiernach darf der Bar⸗ zahlungsnachlaß bei einzelnen Verkäufen an Verbraucher höchstens 3 v. H. des Bruttolistenpreises betragen, Der Bar⸗ zahlungsnachlaß ist nur zulässig, wenn die Gegenleistung un⸗ verzüglich nach Lieferung der Ware oder unter Beachtung der Vorschrift des 5 3 des Gesetzes über Preis nachlãsse (Rabatt⸗ gesetz vom 25. November 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1011 erfolgt. ; . *. (4) Daneben ist nur die Gewährung eines handelsüblichen Mengennachlasses an den Verbraucher zulässig. Der dem Verbraucher einzuräumende Barzahlungsnachlaß und der ihm gegebenenfalls zu gewährende lengennachlaß dürfen ins⸗ gefamt 5 v. H. des Bruttolistenpreises nicht überschreiten.

3 12

(1 Für Lieferungen an Behörden gelten die Bestimmun⸗ gen k r en, r Der n hg , und der Zondernachlaß, der den Behörden gegebenenfalls gewährt werden kann, dürfen insgesamt 5 v. H. des Bruttolistenpreises nicht überschreiten. .

(2) Der Sondernachlaß darf nur auf ,. en an Behörden des Reiches, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sowie auf e,, an solche behörd⸗ lichen Verwaltungsstellen gewährt werden, die im Haushalt des Reiches, der Tänder, der Gemeinden oder Gemeindever⸗ bände ausgewiesen werden.

Anmerkung: Die Bestimmung des 3 8 Abs. 5 ist durch Erlaß des Reichskommissars n die Preisbildung vom J. 3. 1916 III 214 2604 vorerst außer Kraft gesetzt.

unmittelbar liefern. . (3) Der Versand ker, in jedem Falle unfrankiert. Der

Besteller hat die Frachtkosten zu verauslagen.

ö h aht Cech be en für Stückgutsendungen an Wieder⸗ verkäufer ab Werk und ab Außenlager werden mindestens 30 My je 100 kg in Rechnung gestellt oder durch Frachtbrief

nachgenommen. 31

Wiederverkäufern , . höchstens folgende Zahlungs⸗ edingungen eingeräumt werden:

ö, ** ber en, nur binnen 30 Tagen nach Rech⸗ nungsdalum 2 v. H. Skonto, J

oder bei Rechnungserteilung Hergabe eines für den

Wiederverkäufer zins⸗ und I,, , reichs bank⸗

diskontfähigen Dreimonats⸗Wechsels, oder bei Barzahlung binnen 69 Tagen ohne jeden Ab⸗

zug. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in .

von 2 v. 5. über dem jeweiligen Reichs bankdiskont⸗

satz berechnet werden.

818

(i) Kommissionsmaschinen dürfen nicht abgegeben werden. .

2) Zulässig ist lediglich die Lieferung ; gen Tn ,, als Mustermaschinen. Weitere Kon⸗ signationsmaschinen dürfen nur geliefert werden, nachdem der Verkauf der ,, auf Grund von Kunden⸗ bestellscheinen bestätigt worden ist. e n. nur . werden, wenn der Lagerhalter die Bedingungen für die Unterhaltung von Konsignations⸗v lagern (Anlage 2) unterzeichnet hat. ; ;

519

Es ist verboten, Handlungen oder Rechtsgeschäfte vor⸗ . durch die s Den g fen dieser Anordnung un⸗ mittelbar oder mittelbar umgangen werden oder umgangen

einzelner Kon⸗

werden sollen. Verboten ist insbesondere, höhere Rabatte, r . Nachlässe oder günstigere Verkaufsbedingungen

bleten, zu gewähren oder sich gewähren zu lassen, als 61 den Bo chien dieser Anordnung zulässig ist. § 20

(h) Ez bleibt vorbehalten, die genaue Beachtung der Vor⸗ . dieser Anordnung durch geeignete Maßnahmen zu

überprüfen.

onsignationsmaschinen

sie an die Verbraucher , ., im Waggon fallen nicht hierunter.

ei Lieferung von Waggonladungen oder Sammel⸗ ladungen von mindestens 5 t wirklichen Gewichts ab Werk unter Vergütung der vollen Fracht bis zur Bestimmungsstation oder Verteilungsstation.

(I) Die Rollgelder für Stückgutsendungen ab Ver⸗ teilungslager, die Hersteller oder Einführer bei Wiederver⸗ käufern 3. Spediteurxen unterhalten, sind mit 70 Pfg. je 100 kg zu berechnen oder durch Frachtbrief nachzunehmen. Für Stückgutsendungen ab allen Übrigen Außenlagern der herstefler oder Einführer ermäßigt sich der Satz auf 50 Pfg. je 100 kg. Falls ein Bauer, Landwirt oder Wiederverkäufer die Maschinen selbst vom Verteilungs⸗ oder Außenlager des Herstellers oder Einführers abholt, ist kein Rollgeld zu berechnen. Für Stückgutsendungen der Wiederverkäufer an Verbraucher können die gleichen Sätze berechnet werden.

w 3. (1) Wiederverkäufern dürfen höchstens die nachstehenden Zahlungsbedingungen eingeräumt werden: 1. Bei ö bis 30. Juni jeden Jahres:

o

Sotern keine Barzahlung geleistet wird, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vom Wiederverkäufer für diesen zins- und spesenfreie Wechsel zu begeben, die zu je einem Viertel am 15. 6 15. August, 16. September und 15. Oktober jeden Jahres fällig sind. Die Wechselsteuer geht zu Lasten des Wiederverkäufers. Für die Zinsberech⸗ nung gilt als Durchschnittsverfalltag der 1. Sep⸗ tember jeden Jahres. . . ö Auf Frühbestellungen dürfen als Vorzinsen und Kassaskonto folgende Sätze gewährt werden: Bei Barzahlung im Oktober und November 6

ö Dezember 5i o

* anuar

. ebruar . 1

, ĩ 6 1

. . Apri

y Mai . bis 15. Juni . Vorstehende Sätze können auch für Teilbar⸗ a, hend, werden, wenn für den Rest⸗ . der ee . Rechnung fc . mit den festgesetzten n , (fällig zu je einem Viertel am 1 . i, 15. August, 15. Sep⸗ teniber und 15. Oktober) begeben werden.

den vorstehen schlagen werden:

Wenn der Balken gearbeitet hat bis 20, - R. AM 10 - RA und mehr

536

. ö ö . Oelb 9 für Grasmäher mit Halbölbad ein l zu 20, RA gewährt werden. ) hn

b) Getreidemäher Bei einem Alter von

Bei einem Alter von 2. n.

Bei einem Alter von 3 Jahren

2 .

o) Mähbinder .

1 Jahr

bis

1 und mehr r,

Bei einem Alter von 1 Jahr

n) . „von *, *, m . ,

. 1

, ,

2. Ab

Jahren

von 3 von 4 von 5 von 6

schnitt

8 28

(I) Im Geschäftsverkehr mit

sgeräten sowie Gespannpflüg

en,

dürfen Wiederverkäufern höch Mengenrabatte gewä

Für einen Gesamtjahres Lieferer die Maschinen bezogen

von unter 300, R. M und Einzelbezug 1565 v. . 15 v.

8. 300. RA und darüber 600, R. Æ

19099 RM .

„J goo. = KR. Ig dd .,, ) Bei der Rabattbe für Schlepperpflüge und und Netzeggen zusammeng

07. *, 2 . r Vun . .

umsatz, wurden,

Schlepperpflüge

ad kann ein Zuschla

u. mehr

3. RAn

ohne Slbad: mit Olbad:

en Rücklaufswerten folgender Betrag zuge⸗

bis zu ag bis

bis 125, RM

bis lo- = R,

bis g0,.— R

60. RM 75. RA

30, RM 10, RM0

bis 500, = R. A , go = R. 150 - R. 75. R.

Sonderbestimmungen für Acergeräte.

. en und ackgeräten un ö

tens die nachstehenden einfa

rt werden:

Tetzeggen ö.

gleichviel von welchem

Gespannpflüge,

und -geräte Hackgeräte und Ketz⸗

8

egg en

30, RM,

dem 1. De des dire sfal enden Jahres erteilt und bar bezahlt werden, kann zusä k

1st v. *

2** v. S

n. . und vor dem 1. Mai des darauffolgenden

Ja Nusgestellt werden.

werden.

nicht in Za

werte anrechnen:

58 35 Im Geschäftsverkehr mit Gebläsen für Heu und Stroh dürfen Wiederverkäufern höchstens die nachstehenden Grund⸗

rabatte zuzüglich der Zusatzrabatte des 5 6 des Allgemeinen Teils gewährt werden:

Für eine Gesamtjahresabnahme, gleichviel von welchem Lieferer die Maschinen bezogen wurden, . ?

von 1 Stück 12,5 v. H., 2 ö. 15 v. H., w 115 v. , über 5 ö 20 v. H. 8 36 Die Preise für Wiederverkäufer gelten:

a) bei Stückgutbezug ab Werk mit Vergütung des an— teiligen 5-⸗täFrachtsatzes bis zur Bestimmungsstation oder ab Königsberg, Stettin, Berlin, Breslau, ,, Hamburg, Köln, Erfurt, Nürnberg,

tuttgart;

b) bei Lieferung in Waggonladungen von mindestens f ö wirklichen ch . frachtfrei Bestimmungs⸗ ation.

337

(M) Für alle Aufträge von Wiederverkäufern, die nach ember eines laufenden Jahres und vor dem 1. Mal

lich je Monat früherer Bestellung und Bezahlung insvergütung gewährt werden, im Höchstfall also

(2) Für alle Maschinen, die nach dem 1. Dezember eines

res verladen werden, kann die Rechnung auf den 1. Juni

§ 38 Ein Mengennachlaß darf an Behörden nicht gewährt

§ 39

(0 . und Einführer dürfen gebrauchte Maschinen lung nehmen.

C Wiederverkäufer dürfen höchstens folgende Rückkaufs—

Gebrauchte Schaufelradgebläse mit dẽchstens 10 . 8.

5 45 Die Anordnung tritt qa 13 Mirz Thad an Kraft. Die in ihr enthaltenen Berichrrfee über dar erer, Provifionen und Verkaufsbedingnagen Rarmen Tuch mref allt Jieferungen 6 dem 1. Dezember 1X mme cherer Der Vorschriften der erordnung über daz Berder Ren Breiserhöhmnngen vom 26. November 1886 t Ned erm werden. Berlin, den A Federer wen Der Leiter der Ferrer, Jen meschtnenhan G Fab. Der Leiter der Scenes eren, Groh, Ein- und Ax zfadr dende Vamp. Der Leiter der Birtfeder green Einzelhandel Dr. Franz Saler. Der Leiter der Dirtschaftszgrarene Gemeinschaftseinkauf Dr. Franz dayler. Der Leiter der Birtjchaftsgrapnpe Bermittlergewerbe Franz Kersting. Der Leiter der Reichtgruppe Sandwerk Schramm. Der Leiter des Reich sderdandeß der dent chen landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaften Naiffeisen e B. Trumpf. Arlage 1 Gu S 1IQbi. H der Arten von CTandmaßschinen und landwiert⸗ Ackerschlepper

Acker sowie Wiesenwalzen und schleisen für Gez z ee senwalze schleifen far Gespannzug und

Aderwagen

Buttermaschinen für landwirtfchaftliche Betriede

Dämpftolonnen und Dampfanlagen

. . Federzinkengrudder für Gespannzug und Rraft⸗ rie FIlachsentsamungtmaschinen

des Wertes der neuen Anlage,

Jelddereguun gdanlagen