1940 / 62 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Heutiger Voriger

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Heutiger Voriger

neutiger Voriger

Tempelhofer Feld. . Teppich⸗Wle. Bln. Treptom A.⸗G. . 6 Terrain NRndow⸗ Johannisthal... 4 do. Ssidwesten 18. 0D Thale Eisenbsitte . 0 Thür. Elektr. u. Gas 7 Thür. Gasgesell sch. 7 Triumph⸗Werke .. ] v. Tuchersche Bran. 5 Tuchfabrik Aachen 6 Tüll fabrik Flöha. . 6 / Union. F. chem. Br. 1

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Wenderoth vharm. Werschen⸗Weißenf.

Westdeutsche Kauf- w estfãnjche Drati⸗ Wicküler⸗Küpver⸗

Wilmersdf.⸗Rhein⸗ Wintershall ... M

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Braunkohlen ... 4

industrie Hamm Brauerei .... M

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Hallescher Vantwerein 148, 7J5h Hamburger Syv.⸗Vf. 4 Sübecker Comm. Bl. 936 Luxemb. Intern. Bt. RM ver St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank . ... do. Hyp. u. Wechselb. MNecklenb. - Strelitzsche Hwvothekenbank, : Meckl. red. n. Hyy. B. Meininger Hyp.⸗Bt. . Niederlausttzer Bank.

Plauener Bank

Oldenbg. Landes ban!

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Halle⸗Hettstedt. .. Ham bg⸗Am. Packet (Ham bg.⸗Am. S) Hamburger Hoch⸗

Hamburg⸗Südam. Dampfsch. ..... Hannov. Ueberldw. u. Straßenbahnen Han sa“ Dampf⸗ schi ffahrts⸗Ges. Hildesheim Peine Lit. A

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Colonia, Feuer- n. Unf. B. Köln ,,,

100 KÆ⸗Stücke M Dresdner Allgem. Transport

do. 28 Einz.¶) Frantona Nitck⸗- n. Mitversicher.

45h 6 Gladbacher Fener⸗Versicher. Hermes Lreditversicher. voll)

(353 Einz.)

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Lit. GO u. D

tovenhagener Dampfer O Lit.

do. do. (25 3 Einz.

Deutscher Reichs anzeiger

Seipziger Feuer⸗Versich. Ser. 1 88, 5b Ziegnitz⸗Nawitsch do. do. Ser. 192, J5b 6 Vorz. Lit. A X 13551 55 b do. do. Ser. 3

do. do. St. A. Lit. B Magdeburger Feuer⸗BVers. . . M

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Pommersche Bank... n,, 13280 6 heinisch⸗Westfälische gan. . 12706 1266 6

ifür s Monate Berein. Altenburg. u. Strals. Spell. bo. Bautzner Pa⸗ pierfabrit bo. Berliner Mör⸗ telwerke bo. Böhlersta hlwre. RM per Stifte t 10 sfrs. bo. Chem. Charlb. j. Pfeilring⸗-W. AG do. Dentsche Nickel ;

bo. Glanzstoff⸗ Fabriken bo. Gumbinner Maschinenfabr. . do. Harzer PVort⸗ land⸗Cement ... do. Mãärl. Tuchfabr. do. Metallwaren Saller, j. Halle rwl. do Stahlwerte ... do. Trilotsab. Voll⸗

bo. Ultramarinfab. Victoria - gerte... C. J. Vogel Draht⸗

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Wagner n. Co. Maschinenfas rik, 1: Maschinenfabr. Ragner⸗Dörries. Wanderer Werte. Warste in. n. Hrzal.

Schl. Holst. Eisens Wa sse rwerl. Gelsen⸗

bo. (m. besch ränlt. Div. s. 1989). . M

Mindest⸗ abschlüsse

Zuckerfabr. Nasten⸗ burg ————

Allgemeine Deutsche Badische Bank .... M

do. Vereinsbank. . Berlin. Handels⸗Ges.

vraunschwg⸗Hannov. Hupothelenbant .. Commerz-⸗-nBriv-&Gt. Danzig. Hypothelen⸗ banti. Danz. Guld. M Deutsch⸗Asiatische Bt. RM per St. Deutsche Bank und Dis couto⸗Gesellsch. Ausgabe 19382 etzt: Dentsche Bank .... Dentsche Gentral⸗ bodenfreditbhant .. Deutsche Essecten⸗ u.

Deutsche Golddistoni⸗ bant Gruppe B...

Deutsche Hypot helen⸗ bank Berlin

Deutsche Reichsbank.

2. Banken.

Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. Ausnahme: Bank für Brau-Industrie 1. Juli.)

Credit Anstali. ... ker 6

Bank für Brau-⸗Ind. 139, 25h Baye r. Hyp. u Wechslb. 1076 6 log, 5oh 6 13,7166 6 do. Kassen- Verein I6 b 6

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Sächsische Bank 1056 6 do. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bt. . Sildd. Bodenereditbt. Ungar. Allg. Creditb. NM y. St. zu 9o Pengö ᷣI.„3Pengö p. St. z. 0P. Vereina bk. ö. Westdeutsche Boden

lreditanstalt 1120 6

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3. Verkehr.

Aachener Kleinb. MM 0 1686 6 Att. G. . Verlehrsw. 7 14130, 65b 6 Allg. Lokalbahn u. Kraftwerle 8 Baltimore and Ohio Bochum - Gelsenk St 0 S3 Czatath. Agram Pr. A. i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗ Vetrieb Deut sch. Reichsbahn ( 7h gar. .- A. S. 16, Inh. Zert. d. Reich bt. Gr. . 1.48. A-D MAbschl.⸗Div. Eutin-vibect vtt. A Gr. KasselerStraßb. j: Kasseler Ver⸗ lehrs⸗Ges do. Vorz. Akt. Halb erst. ⸗Blanken⸗

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do. St. ⸗A. Lit. A Niederlaus. Eisp. V Norddtsch. Aohd. Nordh.⸗Werniger. BVenusylvanig. ... 1St. 530 Dollar Prignitzer Eb. Br. A Ninteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A .. do. Lit. 6 Rostocker Straßenb Schiptau - Finster⸗

Strausberg ⸗Herzf. Südd. Eisenbahn . West⸗Sizilianische

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Pr.⸗Att. :

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Notierungen.

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Aachen u. Münchener Feuer ..] 0 6 Aachener Rückversiche rung ... 6 6

Allianz u. Stuttg. Ver. Vers. .

abschlüsse

Versicher ungen. RM y. Stüc.

Oktober. Frankona: 1. Jult.

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(8285 Einz.)

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(300 RM⸗St.)

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Voriger

Freußischer Staatsanzeiger.

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. ,,, . r, . durch die Post ͤ w 2 . monatlich 2, einschließlich 0,48 eitungsgebühr, aber ohne 3 . =. Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.80 Qαν monatlich. 8 3 , ,,, 9 241. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einjelne Nummern dieser 9 ö. 30 nl, . Beilagen 10 ul. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli ‚—

ö 53 8 lich J , werden sollen. - Befristete . en müũssen *g

Reichsbank girokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin

Nr. 62

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Neich.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. vom 8. Mär . . über die Bekämpfung der ansteckenden Blutarmut 3 Einhufer.

Bekanntmachungen über die Einziehung von Diphtherieserum und

e ,,,, ber F fllel ekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.

Anordnung Nr. 5 der Hauptvereinigung 5 deutschen Vieh⸗ wirtichaft vom 13. März 19490 über Beförderung von Vieh.

4 ß der , . vom 12. März 1946. ebührenordnung der Reichsstelle für? ĩ

. ing . chsstelle für Waren verschiedener Art

Bezanntmachung Nr. 2 der Reichsstelle für technische Er⸗ zeugnisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 1946.

Anordnung Nr. 12 der Reichsstelle für Holz vom 9. März 1940 über die Zulassung von Mehreinschlägen über die Holzein⸗ ,,, (Umlagen) für das Forstwirtschaftsjahr 4M hinaus.

Anordnung 30a der Reichsstelle für Metalle über die Ver—

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 5 mm i, ,

eile J,85 R. A 8X 66, Wilhel mstraße 32. Alle D beschriebenem Papier völlig druckreif einzufenden, insbefonder? ist darin auch anzugeben lg. . unterstrichen) oder durch

nieigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

ruckaufträge sind auf einseitig

Werte etwa durch Fettdruck (e

( Sperrdruck ee.

sonderer Vermerk am Rande)

dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelte eingegangen fe

Berlin, Mittwoch, den 13. März, abends

-

. ö und dem Land⸗ oder Haupt⸗ lit (Stammgestüt), in dessen Bezirk die Ortschaft liegt, schriftlich . zu . ö

III. Schutz maßregeln.

a Verfahren mit Einhufern in Seuchen⸗ gehöften. §84 An den Eingängen der Ställe oder Standorte kranker und der Seuche verdächtiger Einhufer sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Gesperrt wegen an⸗

steckender Blutarmut der Ei „6e; ; . bringen. inhufer“ leicht sichtbar anzu §85

(i) Kranke und der Seuche verdächtige Einhufer sind von den übrigen Einhufern des Seuchen ehöfts abzusondern. Sie unterliegen der Stallsperre. Alle . Einhufer des ver⸗ seuchten Bestandes sowie die sonstigen mit kranken oder der Slliche verdächtigen Einhufern innerhalb der letzten sechs Monate in Berührung gekommenen, aber noch gesund

Postschecktonto: Berlin 41821 1 940

—— ——

een erscheinenden Tieren und den Tod von Einhufern ofort mitzuteilen. 510

(IM Heilversuche und blutige Eingriffe an kranken und verdächtigen Einhufern dürfen nur von Tierärzten vor— genommen werden. Anfallendes Blut ist sorgfältig zu sammeln und, soweit es nicht zu Untersuchungen bestimmt ist, unschädlich zu beseitigen. Sie mit Blut verunreinigten Stellen und Gegenstände sind zu entseuchen.

() Die, Entblutung und Zerlegung kranker und der Seuche verdächtiger Einhufer darf nicht im Seuchengehöft, sondern nur in Tierkörperbeseitigungsanstalten, Abdeckereien oder auf Verscharrungsplätzen erfolgen. Die Tötung im Seuchengehöft ohne Blutentziehung ist zulässig. Die der Seuche verdächtigen Einhufer können auch in öffentlichen Schlachthäusern geschlachtet werden.

§511

Sind in getrennt n. Gehöftsteilen des Seuchen⸗ gehöfts dauernd und wirksam getrennt gehaltene Einhufer⸗ bestände vorhanden und ist nach sorgfältiger Prüfung der

166 166, 5 165 5-— itzz IS - Ib 26-— wendung von Metallen im Maschinenbau, Fahrzeugbau,

erscheinenden gie. gelten als der Ansteckung verdächtig, Sh B- Sh. 5

Philipp Holzmann... 3000 Hotelbetriebs⸗Gesellschaft. 3000

3. Bergbau 3000

Deutsche Anl. Ausl. Schein.

einschl. . Ablösungsschsd. b000 1451 B- 144, 75-14 144, 75-145, 25—

167-167 b 109 109,5 B- 109, 25-109, 5 b

167,5 -169— 131-131, 25—

130,230 130576—- 142, 5—

12, 5-122, 75- 122,5.

167, 5-167—-

e Bergbau, Genußsch. . 2000 ö tisch 109, 75- 110,25 bB-109-

ebrüder Junghans 2000

Kall Chemie ..... ...... 3009 70,5 Klöckner ⸗Werke eeeesese -. 3000 131, 25-131 .

2000 130, 5-130—- 142, 5—

1229-123582 123-1241: b

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dio Fried. Krupp RM Anleihe 1936

5o/, Mitteldeutsche Stahl RM⸗Anl. 1936

do Vereinigte Stahl RM⸗ Anleihe

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97, 25-97, 25 b

101 9 7.25 -

Lahmeyer u. Co. ..... .... Leopoldgrube .... ...... 2000

9 3000

Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau 3000 Maximilianshütte 3000 Metallgesellschaft 3000 Niederlausitzer Kohle.... 2400 —— Orenstein u. Koppel, ietzt: Maschinenbau u. Bahn⸗ bedarf A. G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel ..... 3000

Rhein. Braunkohle u. Brikett 3000 en fh Elektrizitätsw. . 3000 Rheinische Sin . Rheinisch⸗Westfäl. Ewlektriz. 2000 Rheinmetall⸗Borsig ...... 3000

Rütgerswerke ...... 3000 106, 25-106 106, 5-106 . ö Salzdetfurth ...... ...... 3000

227 - 228, 70- Schering. ; 2000

Accumulatoren- Fabrik. Allgemeine Elettricitäts-=

Gesellschaft ...... 138-138 5-138 -138½- Aschaffenburger Zellstoff 124,5 - 125,5 B 123,59.

160159, 25 b 150-150, 5-149, 5— 153, 70 - 152,25 171, 29- 171- 128,5 129 128,5 2532

179

III, 5- 112-111, 5

132,5 132—

137,25 138283 138. 122 - 122,5 b

158 158, 5— 160-145. 5 14979 b 1555-155, 15—-— 176. 758—

126, 128,5 b

79 pB-179 B 110. 110,7.

Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bemberg

Julius Berger Tiefbau ... Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau . .. Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei Buderus Eisenwerke.

121-120, 25- 122, 5-121 6-121, 75- 120,5

269, 25-260, 5 146, 75- 146,25 14673 b 130, 75-130½v— 139139, 25-1385 b 168-167, 0-168 b

212-211-212 b 179-179, 25 b

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. Mießgerätebau, Apparatebau sowie in der Roh⸗ und Weriftofff sofern die tatsächlichen Verhältnisse nicht ei ü k 4. d . und Verarbeitung. Vom 9. nn 1910. suff oder wen nn, dieses . ö . e eng . , , nach nich sene hm nn ekanntmachung des Reichskohlenverbandes über So ee . lassen , , Teil 1, Nr. 42 und 43. die der Seuche verdächtigen Einhufer mit Genehmigung der J , . . innerhalb der Feldmark zur Arbeit ver= §5 12 8 9. ĩ ti f 5 * . 2 ᷣ· ·ᷣᷣᷣ··ᷣ···· —— rden. Sie dürfen mit den anderen Einhufern des Für einen länger als zwei Jahre verseuchten Einhufer⸗ ö gespannt oder sonstwie in Berührung gebracht werden t ĩ z . ; ug g ; . die Schutzmaßregeln bis zur Tötung des t Amtliches. . 96 76 der Ansteckung verdächtigen . können , ,, i e. wie i, , n 65 3 rbeit ohne räumliche Beschränkung unter der Bedin⸗ ist in diesem Falle erst zwei Monate nach der Tötung des Viehseuchenpolizeiliche 2tnordnung . . 6 . m oder sonstwie in Be⸗ stattet. des RM'dJ. vom 8. März 1940 über die Bekämpfung der ö gebracht werden. §5 13 ansteckenden Bllitarmut der Einhufer. ( Die der Seuche und der Ansteckung verdächtigen Ein⸗ h ö J längerer Zeit und in bedrohlicher Ausd . gesetzes vom 26. Jun 1965 RGI. S. 5ld) und der B8. , n, . fe, e n fle . , , der . 36. bout zz. Jebchar Lölb Häch dle r e, äh wird zem Sch d: Cin rngelhäedeem dere. n für solche aus unverseuchten Gehöften der Srtschaft nu? mit Genehmi⸗ . esti ; ; ; Schlachtun osgefü erden dürfe —— bestimnit ö „Ansteckende Blutarmut“ zu kennzeichnen. . 6 , kann verbieten, daß Is Ns 5 145 b . uten aus solchen Ortschaften ei ührt wer! n ö. 86 ĩ ch schaften einem Hengst zugeführt wer des Seuchengehöfts ̃ as Zuführen fremder Stuten zu Hengsten in solchen Ort— 166 - 168— u e ,, . der nn . Kreis⸗ 9 . chaftlichen Gründen lann die schaften verbieten. tu dengf ö. . blizeibehörde anzuzeigen, gleichgültig, ob die Feststellung der Kreispolizeibehörd i ür di . , . Seuche oder ihres Verdachts bei lebenden oder bei koten J .

Be anntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, 6) Dei dringendem wirtschaftlichem Bedürfnis können JJ

Seuchengehöfts oder mit fremden Einhufern nicht r nnn, bestand kann die höhere Verwaltungsbehörde anordnen, baß

Deutsches Reich. 6 verwendet werden, daß fie dabei mit unverdächtigen Zesamtbestandes und Abnahme der Schlußentseuchung gem

, hufer des Ser che d zi fn bursen nme n , nnn gen win, () Wenn die ansteckende Blutarmut in einer Ortschaft seit

gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer folgendes a. sind solche Einhufer durch ghrf . . 9 e e n e e, e nnr m

ö JJ () Der Weidegang ist fü. den gesamten Cinhuferbestand den, der Stuten aus anderen Ortschaften deckt. Sie kann auch lgeschlachteten, getöteten, gefallenen) Einhufern erfolgt. Sie

2 2

Charlottenburger Wasser⸗ , 106-105, 75-106 b Chem. von Heyden.

; b) Verfahren mit der Ansteckung verdächti Continentale Gummiwerke 229, 75-229 b f se g ächtigen

verdächtigen Einhufer unter der Bedingung gestatten, daß Einhufern in son st un verbä hig n

diese Weiden bis zur Beseitigung des Ansteckungsverdachts

Daimler⸗Benz . ...... .... Demag Deutsch⸗Atlant. Telegr. ... Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel .... Christian Dierig Dortmunder Union-⸗Brau.

Eintracht Braunkohle Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitats-Lieferungsges. Elektr. Wert Schlesien Elektr. Licht und Kraft Engelhardt⸗ Brauerei

G. Farbenindustrie eldmühle Papier ...... Felten u. Guilleaume ....

Ges. f. elektr. Unternehm. zudw. Loewe u. Co. Th. Goldschmidt

. Elektrizität ...

arburger Gummi arpener Bergbau. oesch⸗KölnNeuessen, jetzt: Soesch A.⸗G. .

141 B- 140, 25- 140763 b

138,5 138 138, 269— 1695 Ibo, M- Ibo, 7b-(169 162

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177,5 178, 176-176, 75-176,5 b

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Ichlesische Eiertriziiãt und Gas Lit. B.. ...... . Schubert u. Salzer

3000 3500

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146, 5— 143,5 bBb- 227,5

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102686.

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1051-15136 161 161343

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182, 75-183, 25 b

128,5 128 128,75 b 158,75. 109.

162, 750-163 b 168, 70- 159,5 b

—159—

166, 5—

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= 168,5

Schuckert u. Co. Elektt.

8b Schultheiss⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei. . .

Siemens u. Halske

Stöhr u. Co., Kammgarn.

Stolberger Zinkhütte

Süddeutsche Zucker.

. Thüringer Gasgesellsch. ... Vereinigte Stahlwerke. .. C. J. Vogel, Draht u. Kabel e ern. ö 2000 Westdeutsche Kau

Wintershall Zellstoff Waldhof 998892

Bank für Brau⸗Industrie. Deutsche Reichs ant..

A.-G. für Verkehrswesen.

Allgem. vokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz. A.

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3000 wo,,

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3000 120763121 b

3600 243, 5-243 -243,õ 3000 112,5—

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140, 5- 106, 75-107

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120, 5-121 B- 120, 75 b 243, 25-244, 5

Abh. M- 116,5 11556 116, 5-116. t fülds

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140, 25- 142-141, 25-141, 75 b

138,75. 139 lob H- 106 75 105, 5—

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haben ferner den Besitzer dieser Einhufer oder seinen Ver— treter hiervon in Kenntnis zu setzen.

(2) Der Besitzer oder sein Vertreter hat auf die Mit⸗ teilung des Tierarztes kranke oder verdächtige Tiere sofort van Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Einhufer besteht, fernzuhalten.

II. Ermittlungen.

§82

(I) Ist der Ausbruch der ansteckenden Blutarmut oder der Verdacht dieser Seuche durch Anzeige oder auf anderem Wege bekanntgeworden, so hat die Kreispolizeibehörde die Zuziehung des beamteten Tierarztes zu veranlassen. Dieser hat den verdächtigen Einhuferbestand zu untersuchen und fest— , welche Einhufer als krank, der Seuche oder der Insteckung verdächtig anzusehen, welche verdächtigen Krank— heitserscheinungen und ob Todesfälle in dem Bestand auf⸗ getreten sind und welche Ursachen für die Einschleppung der Seuche in Betracht kommen können. Auch ist festzustellen, wohin Einhufer abgegeben worden sind. Diese Ermittlungen sind in der Regel auf die letzten sechs Monate vor dem Aus— bruch der Seuche auszudehnen, sofern nicht besondere Umstände eine Abkürzung oder Verlängerung dieses Zeit⸗ raums notwendig erscheinen lassen. .

(2) Sind Einhufer aus dem Seuchengehöft a worden (Abs. I, so hat die e e n . rare, polizeibehörden der neuen Standorte sofort zu benach⸗ richtigen, Diese haben alle Einhuferbestände, in denen sich der Ansteckung verdächtige Tiere befinden, dem beamtelen

Tierarzt unverzüglich mitzuteilen, der sodann di ñ Untersuchung . . e erforderliche 53

Die reis polizeibehörde hat von jedem ersten Seuchen? ausbruch oder Verdacht der Seuche in einer Ortschaft und

für unverdächtige Einhufer gesperrt werden.

G) Weiden, die mit kranken und der Seuche verdächtigen Einhufern beschickt waren, sind für die Dauer eines 9 nach der letzten Beschickung für Einhufer zu sperren.

§7 (1) Kranke und der Seuche verdächtige Einhufer dürfen u ch ,. . n , 1 66. izeibehörde und nur zur Tötung oder l geführt werden. J ) Der Ansteckung verdächtige Einhufer dürfen nur mit Genehmigung der Kreispolizeibehörde n r, werden. Sie hat dies der Kreispolizeibehörde des Bestimmungsortes mitzuteilen. Am Bestimmungsorte unterliegen die Ein— hufer den Bestimmungen der 85 14 und 15. G . Die Ausfuhr ansteckungsverdächtiger Einhufer aus einem länger als zwei Jahre verseuchten Gehöft darf nur mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde und in der Regel nur zur Tötung oder Schlachtung erfolgen. ö 88 In ein Seuchengehöft dürfen Einhufer nur aus dringen— den wirtschaftlichen ründen und nur mit ,, höheren ,, eingeführt werden. Sie sind.

abgesondert von den sonstigen Einhufern des verseuchten Be⸗ standes unterzubringen. . ; 89

(I) Die Körperwärme der der Seuche und der Ansteckung verdächtigen Einhufer ist bis zur Feststellung ihrer Unver— dächtigkeit vom Tierbesitzer oder seinem Beauftragten zwei⸗ mal täglich, und zwar morgens und abends zu messen und in eine Liste einzutragen. Die Thermometer sind nach der 2 jedes Einhufers zu reinigen und zu entseuchen. Die Messungen sind durch Stichproben polizeilich nachzuprüfen. (E) Der Besitzer oder sein Vertreter hat dem beamteten

von dem Erlöschen der Seuche oder des Verdachts dem zu⸗

Beständen. §8 14 (I Der Ansteckung verdächtige Einhufer in sonst unver⸗ dächtigen Beständen find abzusondern, r e n ln zu untersuchen und unter polizeiliche Beobachtung zu stellen. E) Während der polizeilichen Beobachtung dieser Ein⸗ hufer finden die Bestimmungen unter § 5 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 und 2, 5 6 Abs. 2, 57 Abs. 2, 8 9 Abs. 1 sinngemäß Anwendung. G) . Der Besitzer oder sein Vertreter hat das Auftreten verdächtiger Erscheinungen oder Todesfälle bei den unter

polizeiliche Beobachtung gestellten Einhufern dem beamteten Tierarzt sofort mitzuteilen.

§515

Die Anordnungen sind mindestens 2 Monate lang auf- rechtzuerhalten, sofern nicht die tatsächlichen ile ta s⸗ 7 längere polizeiliche Beobachtung notwendig erscheinen

en. IV. Entseuchung (Desinfektion). §16

(1) Die von kranken oder der Seuche verdächtigen Ein= hufern stammenden Abfälle wie Dünger, Streu, Futterreste und ähnliche Stoffe sowie Jauche sind an abgesonderten, für Einhufer nicht zugänglichen Stellen des Gehöfts zu sammeln. Die festen Abfälle sind vor der Entfernung vom Gehöft drei Wochen lang vorschriftsmäßig zu packen; die Jauche, soweit sie nicht zur Packung Verwendung findet, ist mit einem Ent⸗ , zu vermischen 6 14 1] Nr. 1 Absatz 2 und Ar. 2 der Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei BViehseuchen Anlage A der Ausführungsvorschriften zum Viehseuchen esetz vom 26. Juni 1909). Die Abfälle dürfen nicht auf Weiden gebracht werden, die von Einhufern be—⸗ weidet werden. E) Die Standplätze kranker und der Seuche verdächtiger

Tierarzt das Auftreten verdächtiger Erscheinungen bei bisher

Einhuser und die mit ihnen und ihren Abgängen in Be⸗

e