1940 / 64 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichõ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 14. März 1940. S. 4

fluchtsteuer von 40 228,39 RM, die am 15. Januar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, minde⸗ stens 2 v. H. des Rückstands. .

Gemäß 59 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699 192 S. 571; 1954 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S. 1385 wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansyrüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Beranntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach z 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 3819 Absatz 5 des Reichsfluchtstener⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Stenerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (83 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der

8

Nach 3 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ stenergejetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reich- finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt— schaft destellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland be⸗ troffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, en obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor zusig sestzunehmen und ihn gemäß 8 11 Apbsatz 2? des Reichsfluchtsteuer⸗

ĩ unverzüglich dem Amtsrich:er

Rrrirks, in welchem die Festnahme rat vorzuführen

Ror(in-Lichterfelde, 28. Febr. 1940.

Tinanzamt Zehlendorf.

801 Zteuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann Fsidor Guttmann, eb, am 5. August 1873 in Radostowitz, r Pleß, zuletzt wohnhaft in Oppeln, zieselstraße Nr. 8, zur Zeit in Quieto, tenndor (Südamerika), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 3009, „M, die am 5. April 1939 fällig ge⸗ e nebst einem Zuschlag von 1. H für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Mo⸗

8 751 eien 1st,

22

Gemäß 89 Ziff. «2 ff. der Reichsflucht⸗ tenervorschriften Reichssteuerblatt Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931 1 ite 699, 1952 1 Seite 571, 1934 1

ö 8 Q *

eite 844, 850, 1939 1 Seite 2443 ird hiermit das inländische Vermögen s Steuerpflichtigen zur Sichrung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 8 9 Ziff. 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstan⸗ denen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.

Es ergeht hierdurch an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften dem Reich n, . nur dann befreit, wenn er

eweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme ehabt hat und daß ihn auch kein Ver— lden. an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach ö 19 Absatz 5 ver Reichsfluchtsteuervor⸗

chriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (65 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 r Reichsabgabenordnung) bestraft.

2 8

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ , n,, sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ fe bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn 5 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorschriften gemäß unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, , ,

ppeln, 21. Februar 1940. Finanzamt Oppeln.

58050) Bekanntmachung. Sighard Israel Bacharach, geb. am 9. April 1900 in Fulda, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Wirtschafts⸗ und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: vn n eg

580517 Bekanntmachung.

Friedrich Isragel Lehmann, geb. am 20. Februar 1896 in Mainz, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1949 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zu⸗ gelassen.

Frankfurt a. M., den 8. März 1940.

Der Rektor: pra ven , Bekanntmachung.

Eri Israel Altgenug, geb. am 24. April 1894 in Essen, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deut schen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Rechtswissen⸗ chaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 2. Januar 1940 entzogen worden. mittel ist nicht zugelassen.

Frankfurt a. Jil! den 8. März 1940.

Der Rektor: Platz hoff.

58053 Bekanntmachung. Max Isragel Liebmann, geb. am 27. Mai 1896 in Sachsenhausen / Waldeck, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge— nannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 6. Februar 190 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht agelasen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: 6 e eg,

58051 Bekanntmachung. Eduard Israel Schreiber, geb. am 11. April 1892 in Frankfurt a. M. . auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel . nicht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: n,

58055 Bekanntmachung. Justus Israel Hommel, geb. am 8. Juli 1897 in Ichenhausen / Bayern, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht ., Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: vm I got

58056] Bekanntmachung.

Kurt Israel Calmsohn, geb. am 3. März 1837 in Salzhemmendorf / Hameln, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 15. Oktober 1938 entzogen worden. Ein Rechtsmittel hl nicht 1.

Frankfurt a. M., den 8. März 1940.

Der Rektor: Platz hoff.

bee, Bekanntmachung.

Gerhard Israel Reiter, geb. am 4. Januar 1907 in Antonienhütte / Ober⸗ schlesien, ist auf Grund des ,. vom 14. Juli 1933 der deutschen Staats⸗ angehörigkeit für verlustig erklärt.

Dem Genannten ist daher der ihm von

Ein Rechts.

der Medizinischen Fakultät der Univer⸗ sität Frankfurt a. M. verliehene

Doktorgrad durch Beschluß vom 27. Ja⸗ nuar 1940 entzogen worden. Ein

Rechtsmittel ist nicht hugehesszn

rankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Platzhoff.

3. Aufgebote.

58239 Aufgebot.

3. F. II39. 1. Die verwitwete Frau Selma Rathner geb. Urban in Wallis⸗ furth, jetzt Krankenstift Albendorf, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Kühne u. Weigelt in Glatz, hat beantragt, den Hypothekenbrief über die für sie im Grundbuch des Grundstücks Wallisfur Blatt Nr. 13 in Abt. III unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 800 GM aufzubieten. 2. Die verwitwete . Luzia Kasper geb. Holly in Glatz, Holz⸗ plan, als Nacherbin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Korn in Glatz, . beantragt, den Hypothekenbrief über die für die Witwe Anna Holly geb. Hardeck in Glatz als Vorerbin ihres ver⸗ storbenen Ehemannes im Grundbuch des Grundstücks Glatz⸗Häuser Blatt Nr. 635 in Abt. IIl unter Nr. 34 ein⸗ k 5 Restkaufgeldhypothek von 3 005 RM aufzubieten. Die Inhaber der vorgenannten Hypothekenbriefe wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Glatz, Zimmer 23, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Hypothekenbriefe vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗5 erklärung erfolgen wird.

Glatz, den g. März 1940.

Amtsgericht.

58058 Aufgebot.

Auf Antrag der Ehefrau Wilhelm Oswald in Güllesheim . der Eigen⸗ tümer des Grundstücks Güllesheim Band 1 Art, 18a Flur 8 Nr. 112, Acker, im Kissermichsflur, 2,58 a, ein⸗ 6 auf Reinhard Winkel in' Gül⸗ esheim, seine Rechte spätestens bis zum Termin am r,, den 30. April 19490, vormittags 190 Uhr, hier an⸗ umelden, sonst Aus⸗ nee,

Al nnfirchen, den 9. März 1940. Das Amtsgericht.

erfolgt seine

556062

Die Witwe des Kätners Friedrich Christian Möller und Kinder aus Hatt⸗ stedt sind in fortgesetzter Gütergemein⸗ Et Eigentümer des Grundstücks Hatt⸗ tedt Band II Artikel 114. Die Witwe und die Kinder heißen: 1. Ingeborg Möller geb. Pätzer, 2. Lorenz Eh istian Möller, 3. Christine Möller, 4. Johann Friedrich Möller, 5. Ida Folline Möller. s. Ingeborg Catharina Möller, 7. Chri⸗ stian Emil Friedrich Möller. Die zu 2— 6 Genannten sind Kinder des Fried⸗ rich Christian Möller aus erster Ehe; der zu 7 Genannte ist ein gemeinschaft⸗ liches Kind. Die Witwe Möller geb. Pätzer hatte noch 4 weitere Kinder: 1. Witwe Doris Hansen geb. Pätzer in Mildstedt, 2. Thomas Hansen aus Hu⸗ sum, 3. Peter Knudsen aus Husum, 4. Martha Baas, unbekannten e n,

lts. Das Grundstück Hattstedt and 11 Blatt Nr. 1144 ist verkauft. Die Frau Witwe Doris Hansen geb. Pätzer, einer der Nachkommen des Thomas Hansen und einer der Nachkommen des Peter Knudsen nehmen den Erlös für sich in Anspruch und beantragen eine Bescheinigung dahin, daß sie die Allein⸗ berechtigten . Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Anrechte an der fort⸗ . Gütergemeinschaftsmasse zu⸗ . en, werden aufgefordert, sich späte⸗ tens am 1. Juni 1940 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zu melden. Zur Ver⸗ teilung stehen etwa 200, H-.

Susum, den 2. März 1940.

Das Amtsgericht.

oõs8060] Ausschlusturteil. ö Durch Ausschlußurteil vom 9. März 1940 wurden die folgenden Urkunden für kraftlos erklärt: 1. der am 1. März 1930 in Hamburg von Paul Ritter, an Falkenried 42, ausgestellte, von Walter Runge, Hamburg, Mittel⸗ 1 50, angenommene, am 1. Juni 1936 fällig gewesene Prima⸗Wechsel über RM 606, 2. die Aktie der Commerz und Privat⸗Bank Aktien⸗ 0 rj in Hamburg Nr. 96 661 über . 100, 3. die 4 /g Wigen (früher 8 igen) Goldhypothekenpfandbriefe der Hhpothekenbank in Hamburg Em. G Serie 179 Lit. A Nr. 20 238 und 20 339 über je RM 2000, und Serie 185 Lit. B Nr. 92 783 über RM 10600, —,

4. der Orderlagerschein der Lager⸗ und l

Speditions⸗Gesellschaft m. b. H. in Hamburg Nr. O0 1228 Lagerbuch Fol. L. 3885 über restl. 400 Sack japan. Hart- 6 Marke und Nummer: B. C. r. 50 C Hamburg aus 112009, einge⸗ lagert für die Firma Reibel A. G. für Spedition u. Schiffahrt Nfl. Plamper & . Hamburg, oder Order, aus⸗ gestellt am 6. März 1939 in Hamburg. Amtsgericht Hamburg. Abt. 54.

Ss h)

in Dresden Reihe 19 Lit. C Nr. 5042

über 10090, GM, für kraftlos erklärt. Amtsgericht Dresden, Abt. J,

den 2. März 1940. 59 F 335/539.

58061]

Durch Ausschlußurteil vom 7. März 1940 ist der von dem Antragsteller aus⸗ estellte, auf den Kohlenhändler Alfred

ojsrewski in Hannover bezogene und von diesem akzeptierte, beim Bänkhause Adolph Meyer in Hannover zahlbare, am 15. Dezember 1927 fällig gewesene Wechsel vom 9. November 1927 über 181,65 FEM für kraftlos erklärt.

Hannover, den J. März 1910.

Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen.

58065] Oeffentliche Zustellung.

8 R 48/40. Der Former Ewald Franz Maletz aus Kattowitz, Wassermannweg Nr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Schwittlinsky in Kattowitz, . gehen die Ehefrau Marie Fran⸗ . a Maletz, geb. Pannek, jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, früher in Katto—⸗ witz, Kirchstraße 2, wohnhaft gewesen, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die . münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Kattowitz, ̃ 3. Stockwerk, Zimmer 104, auf den 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten vertreten zu

la ö. attowitz, den 29. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

58066] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bronislawa Kozminski in Laurahütte, Junghannstraße 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rudzti aus Kattowitz, klagt gegen ihren Ehemann Stanilaus Kozminski, früher in Laurahütte, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu schei⸗ den und den Beklagten für alleinschuldig u erklären. Die Klägerin ladet den Het rn ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreas⸗ 3 26ñ‚28, 3. Stockwerk, Zimmer tr. 104, auf den 30. Mai 1949, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 7. März 19140.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

58067] Oeffentliche Zustell ung.

Der Werkarbeiter Alois Sidorczyk aus Lipine, Moltkestraße 19, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechts anwalt . aus Königshütte, klagt gegen seine Ehefrau Leon) Sidorezyt geborene Merlin, Henien Letard Rout d Rouvoy, Cafe de Eongo Pas de Calais (Frankreich), wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus alleinigem Verschul⸗ den der Beklagten zu scheiden. Der Klä⸗ ger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreasstraße 26/28, 3. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 104, auf den 30. Mai 1940, 19,15 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den J. März 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5800] Oeffentliche Zustellung.

Der Elektromonteur Richard Kuhnke in Reetz, Krs. Arnswalde, Arnswal⸗ der Chaussee, Prozeßbevollmãchtigter: Rechtsanwalt Draeger in Reetz, klagt gegen seine Ehefrau Gertrud Kuhnke, * Schmidt, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus S8 55, 49, 47 und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß sz 60 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen erg n lung des Rechtsstreits vor die 3. ivil⸗ kammer des Landgerichts in Landsberg (Warthe) auf den J. Mai 1944, vor⸗ mittags 9 Ühr, mit der Au orderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Re enn e, * I vollmächtigten bertreten .

, (Warthe), 6. März 1949. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

58070

1 rau Wilhelmine Hilda Jander geb. Bischoff in Mannheim, Prozeßbe= , Rechtsanwältin Frau Dr. Rebstein⸗Metzger daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Oswald August Herbert Jander, früher in Mannheim, jetzt unbekannten i. halts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien am 8. Oktober 197 zu Mannheim geschlossene * g scheiden auf Grund der S5 55, 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur

Durch Ausschlußurteil des unter⸗ eichneten Gerichts vom heutigen Tage!

st der 41 , Sachsenboden⸗Pfand brief der Sächsischen Bodencreditanstalt

mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das . . mer 111, in Mannheim auf itt woch, den 15. Mai 1940, vormittags

10 Uhr, mit der Aufforderun zu seiner Vertretung einen beim Gericht n, Anwalt au hestellen. Mann

eim, den 9. März 1940. Die Geschäfts—⸗ stelle des Landgerichts. 3.⸗K. 3.

8M I] .

Der Arbeiter Emil Abel in Wies⸗ baden⸗ Sonnenberg, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Straße 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hintze in Wiesbaden klagt Chen seine Ehefrau Emma Abe eb. örr, unbekannten Aufenthalts, rüher in Düsseldorf⸗Alt, Schadow⸗ traße 671 bei Heinemann, wegen Ehe⸗ ö mit dem Antrage auf Schei⸗ ung der Ehe gemäß S8 47, 49 des Ehe- gesetzes vom 6. Juli 1938 und Schuldig. erklärung der Beklagten gemä Yig a. a. O. Der Kläger ladet die Beklagte ur mündlichen Verhandlung des

echtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Wiesbaden, Gerichts straße Nr. 2, Saal 51, auf den 30. April 1940, 190 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2Za R. 239/39.

Landgericht Wiesbaden, 5. März 1940.

58 2] Bekanntmachung.

Gemäß 5 1 und 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermö⸗ gens vom 3412. 1938 gebe ich den nach- genannten Firmen, deren Inhaber sich in das Ausland begeben haben und deren Aufenthalt unbekannt ist, auf, die Firma innerhalb drei Monaten auf⸗ zulösen und abzuwickeln. Ich bestelle die nachgenannten Personen als amtliche Abwickler: 1. Textilausrüstungs⸗Ak⸗ tiengesellschaft in Leipzig, Abwickler Wirtschaftsprüfer Erich Springsguth, Rip kg faffendorfer Straße; 2. Strauß ( Casiraghi in Liqu. in Leipzig (Liquidator Hans Frank, früher in i ig jetzt unbekannten . Abwickler Wirtschaftsprüfer alter Hofmann in Leipzig, Adolf⸗Hitler⸗ Straße r*; 8. Gebr. Heilpern in Leiy⸗ zig, Brühl ss. Abwickler Wirischafts prüfer Franz Stoiber in Leipzig, Pack⸗ hofstraße 11. ö

Leipzig, am 11. März 1940.

Der Regierungspräsident zu Leipzig. J. A.: (Unterschrift.) 58063] Oeffentliche Zustellung.

V. . 5. 1940. 2. Kaufmann Kurt Tettenborn, Berlin - Charlottenburg, Kantstraße 129, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur., Richard Haucke, Berlin W 15, Kurfürstendamm 216, klagt gegen den Albert Krotoschin, gj er in Berlin⸗Neukölln, Anzengruber⸗ ꝑtraße 6, auf Zahlung vön 754, Lens . B.: siebenhundertvierundneunzig eichsmarh, zuzüglich , ,. eit dem 1. November 1939, gewährten Pro- visionsvorschuß und Miete für Feldbahn⸗ material. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Fried⸗ richstr. 12.15, J. Stock, Zimmer 176, auf den 15. April 1940, 19 Uhr, ge⸗ laden. .

Berlin, den 14. Februar 1940.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 27.

58064] Oeffentliche Zustellung. Der Drei Masken Verlag, Aktien⸗ Gesell Halt in Berlin, Friedrichstr. 129, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kramer und Kramer⸗Schulz in Berlin, Jägerstraße 18, klagt gegen den früheren Theaterdirektor Viktor Barunomsky, früher in Berlin, wegen fälliger Tan⸗ tiemen auf . von 1000, Hin nebst 4 3 Zinsen 9 em 1.1. 1955. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird der Beklagte vor das Amts= gericht Berlin, Neue Friedrichstr. 19. 15, f. Stock, Zimmer 189, auf den 30. April 1940, 10 uhr, geladen. (14 C. 89. 40.) Berlin, den 6. März 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

S068] Oeffentliche Zustellung. ö ge . ö, A. G. in - Bielefeld, Prozeß bevollmächkigte: Rechtsanwälte Vogt und Viering, ielefeld, klagt gegen den Kaufmann Fritz Stern in Tel Aviv Palästind), Adam⸗Hakohen⸗-Str. 16. mit bem Anträge, an die Klägerin 1600 en nebst 435, Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. 8 münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der 2 vor ö in Köln, Reichenspergerplatz 1. Zi Nr. 153, auf den 30. Mai 1940, vor⸗ miitags 9 uhr, geladen

Köln, 3 h v g .

Unterschrift), Justizobersek retär,

als er e hh, . Geschäftsstelle.

Verantwortlich. ĩ für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

. Verlag: . Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen

redaktionellen Teil;

Rudolf Lantzsch in Berlin

Charlottenburg. , Druck der Preußischen Druckerei⸗ un

Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhel mstr. 32.

Vier Beilagen

einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandels reg ister⸗ Beilagen.)

über die Beaufsichtigung der privaten BVersicherungsunter-

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

, . k . die Post monatlich 2, einschließlich 0, 48 eitungsgebühr, aber ohne —— 9 st⸗Jei i j ?

Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, J0 QM monatlich. it , ,,,, . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 „, einzelne Beilagen 10 He. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

O

Reichsbankgirokonto Nr. 113 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. Ca

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachungen über den Schutz von Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege. Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung über die Genehmigung gemäß 14, Ha des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen. Berichtigung zur Anordnung 69 der Reichsstelle für Leder— wirtschaft (Bezugsscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der Anordnung 59). Zweite Anordnung zur Durchführung der Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeug⸗ nisse. Vom 14. März 1946. e

Bekanntmachung über die Ausgabe des Rei mm gung gabe de Reichs gesebblatts.

W u er Q 0 Q O . Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom

2. Februar 1940 dem Maler Otto Modersohn in

ö bei Bremen die Goethe⸗Medaille für Kunst und ssenschaft verliehen.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 14. März 1910 dem Maler Professor Franz Triebsch in a n die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver— iehen.

Bekanntmachung

über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit der Bekanntmachung vom Reichsanzeiger Ur. 306 vom 24. Dezember 1918, 1 Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Verbänden usw. wird unter „Preußen“ wie folgt ergänzt:

Lfd. ; Schutz- Tag d. Ge⸗ Nr. Name Sit . nehmigung

Kon⸗ fession

1fReichsbund d. Freien Schwestern u. Pflege⸗ rinnen e. V.

Berlin, den 12. März 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: (Unterschrift.])

Berlin V 5e, 12.3. 1840 Kurfürsten⸗

straße 110

Trachten u. Ab⸗ zeichen

Bekanntmachung

über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit Reichsanzeiger Nr. 303 vom 24. Dezember 1918, 1. Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Fesellschaften, Verbänden üsw. wird unter „Preußen“ bei lfd. Nr. 62 wie folgt berichtigt:

d. . Name Sitz

Kon⸗

Schutz! Tag d. Ge⸗ fession

gegenstand nehmigung

Berlin⸗ Zehlendorf

1chwestern des Ev. Diakonie⸗ vereins

e. V.

Berlin, den 12. März 1940. 7

Der Reichsminister des Innern. J. A.: (Unterschrift.)

evgl. Trachten 12. 3. 1940 und

Abzeichen

. Bekanntmachung.

as Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat am 22. Januar 1940 hi Aachener und Münchener . sicherungs⸗Gesellschaft in Aachen die Uebernahme des ge⸗ samten Dersicherungshestandes der Versicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft Globus“ in. Wien nach den ss 14, 5 a des Gesetzes

t ¶Q:ia

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 7

eile 1,835 R-. A S8 568, Wilhel mstraße 32. Alle Druckaufträge sin beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehohen werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 3

: reiten . nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin auf einseitig ; insbesondere anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck . ande

Berlin, Freitag, den 15. März, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

nehmungen und Bausparkassen in der Fassung des Aende⸗ rungsgesetzes vom 5. März 1937 (Reichsgesetzbl. J S. 269) genehmigt. Berlin, den 12. März 1940.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schneider.

Berichtigung.

In der Anordnung 69 der Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft (GBezugscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der An⸗ ordnung 50) vom 8 März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 59 vom 9g. März 1940) ist in 8 1 Abs. 2 unter k) hinter den Worten: „Leder nicht verwendet worden ist,“ folgender Absatz einzufügen:

Holzpantinen (Holzpantoffeln mit Textilblatt)h, Schuhe ganz aus Holz.“ § 1 Absatz 2 der Anordnung 69 lautet demnach zu K): k) „Schuhe ausgenommen Arbeitsschuhe, Zwei— schnallenschuhe und Galoschen mit ganzer oder geteilter Holzsohle, deren Zwischen- oder Brand⸗ sohle nicht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerk— „stoff besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von gefärbten Lederabfallstücken mit einer Größe von weniger als 1 44m je Einzelstück und von gefärbten Riemchen von weniger als 1 em Breite, Leder nicht verwendet worden ist, . K (Holzpantoffeln mit Leder- oder Textil⸗ att), k Schuhe ganz aus Holz.“ Berlin, den 14. März 1940.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J Ve Steig

Leder⸗ oder

‚. Zweite Anordnung zur Durchführung der Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse. ; Vom 14. März 1940.

Auf Grund der 55 8 und g der Verordnun über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und r ll ee r vom 8. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2023) ordne ich an:

1. (1) Für die aus dem Ausland eingeführten metall⸗

Die Front tämpft und siegt die Heimat arbeitet und opfert!

Aufruf Görings zur Sammlung kriegswichtiger Metalle. Der Geburtstagsdant 3 . Volkes an den Führer. Gin neuer Schlag

gegen unsere Feinde. Generalfeldmarschall Göring erläßt folgenden Aufruf an das deutsche Volk:

Deutsche Männer und Frauen!

Die Heimat kennt keine größere Aufgabe und stolzere Ver⸗ pflichtung, als der Front zu dienen. Sie ist unversiegbarer Kraft⸗ quell und gewaltige Waffenschmiede für die Wehrmacht. Die Front kämpft und siegt, die Heimat arbeitet und opfert.

An der inneren Geschlossenheit des Volkes sind alle heim⸗ tückischen Angrifse der Feinde zerschellt. Unsere Wirtschaft trotzt jedem Blockadeversuch. Mögen die Aufgaben wachsen; stärker noch wächst unser Wille, sie zu meistern.

Nach allen ihren Fehlschlägen hoffen die Feinde jetzt, daß uns einzelne kriegswichtige Metalle ausgehen werden, die, wie sie annehmen, in Deutschland nicht in ausreichender Menge ge⸗ wonnen werden können. Wir werden ihnen darauf die rechte Antwort erteilen und uns vorsorglich eine jederzeit verfügbare Reserve an diesen Metallen schaffen.

Dazu sollt ihr alle beitragen!

Ich rufe euch deshalb heute auf zu einer großen Sammel⸗ aktion. Wir wollen der Reichsverteidigung alle entbehrlichen Gegenstände aus Kupfer, Bronze, Messing, Zinn, Blei und Nickel

haltigen Vorstoffe (6 3) gilt in Abweichung von der Rege⸗ lung des 5 10 Abs. 3 Satz 1 die Verordnüng über Preis⸗ bildung für ausländische Waren (Auslandswarenpreisverord⸗ nung) vom 15. Juli 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 881) sowie die Erste Ausführungsverordnung (J. ABO.) zur Auslands⸗ warenpreisverordnung vom 10. August 1937 (Reichsgesetzbl. S. 884). Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften wird auf den ersten inländischen Verkauf des Einführers beschränkt.

(2) Die Erste Bekanntmachung zur Auslandswarenpreis⸗ verordnung vom 23. August 1937 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193) wird, soweit sie metall⸗ haltige Vorstoffe betrifft, aufgehoben.

2

Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. .

Berlin, den 14. März 1940.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J Ar Dr. B reh ck

Bekanntmachung.

Die am 14. März 1940 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Verordnung über die Anmeldun indli 6 . Vom 5. März Shah . . .

Zweite Verordnung zur ordnung. Vom 7. März 1910.

Verordnung zum Schutze des Reichs itsdi 10 M. . 3 hutz eichsarbeitsdienstes.

Zweite Ausführungsbestimmungen zum §S 1 der Neunten , 9 Luftschutzgesetz (Bestimmungen tber, Mauerdurchbrüche in bestehenden, unmit Gebäuden). Vom 12. März r ö

. DVerordnung über die Einführung der Deutschen Arzneitare in ö. an,, , Vom 13. i 19 h . Dritte Polizeiverordnung über Tanzl kei ĩ i gon e rt ef e , g zlustbarkeiten im Kriege.

ö Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Zu⸗ ständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte . sonstige . verfahrensrechtliche Vorschriften. Vom Ä3. März 1940.

Zweite Verordnung zur Verordnung üb ĩ

Waren. Vom 13. r, 1. . Umfang: 11½ Bogen. Verkaufspreis: 9,30 RM. Post⸗

versendungsgebühren: 0, 53 R- für ein Stück bei .

auf unser e enn Berlin 96 25. , Berlin MW 40, den 15. März 1940.

Ergänzung der Reichstierärzte⸗

Vom

in nationalsozialistischer Opferbereitschaft zur Verfügung stellen,

Reichsverlagsamt. Dr. Hubri ch.

Diese freiwillige Spende soll das Geburtstagsgeschenk sein, das die deutsche Nation dem Führer zum 20. April darbringt.

Deutsche Volksgenossen! In Millionen deutscher Haushal⸗ tungen und Betriebe gibt es zahlreiche entbehrliche Gegenstände aus diesen Metallen. Im Besitze des einzelnen sind sie im Kriege für die Volksgemeinschaft nutzlos, für die Reichsverteidigung aber sind sie als gesammelte Reserve von größtem Wert.

. Ich bin davon überzeugt, daß jeder Deutsche nach besten Kräften zu dem Erfolg dieser Metallsammlung beitragen wird. Wir wollen dem Führer durch die Tat danken für alles was er Volk und Reich gegeben hat. .

Die Spende ist die schönste Geburtstagsgabe für den Führer. Gebe jeder Volksgenosse hierzu freudig seinen Beitrag! Er hilft damit dem Führer in seinem Kampf um Deutschlands Freiheit.

Göring, Generalfeldmarschall.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

. vom 15. März 1910. ie Preise verstehen sich ab Lager in Deutschl ü Lieferung und Ge n ö Driginalhũttenaluminium, 99 0 / in Blöcken 2 133 ö ö Walz oder Drahtbarren

Reinnickel . 64

RM für 100 Kg

. 36 86023850:

e , , . .

*.