1940 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichsõ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 6 vom 14. März 1940. 8. 4

fluchtstener von 40 228,39 RAM, die am 15. Januar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, minde⸗ stens 2 v. H. des Rückstands.

Gemäß 3 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699 Ie S. 571; 34 S. 3902, 41; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansyrüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach s 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Stenerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (68 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (56 413 der Roichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 3 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ stenergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reich-finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt— schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland be⸗ troffen wird, vorläufig festzunehmen.

(äs ergeht hiermit die Aufforderung, Steuerpflichtigen,

den obengenannten

falls er im Inland betroffen wird, vor zniig festzunehmen und ihn gemäß s 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗

unverzüglich dem Amtsrichter

den falls er im Inland . wird, vor⸗

658050

20. Februar n, , Gesetzes vom 14. Juli 1933 er für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zu⸗

* des Rerirks in welchem die Festnahme er 0 vorzuführen Ber in-Lichterfelde, 28. Febr. 1940. Tinanzamt Zehlendorf.

58019 Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann FIsidor Guttmann, b. am 5. August 1873 in Radostowitz, Pleß, zuletzt wohnhaft in Oppeln, selstraße Nr. 8, zur Zeit in Quieto, Ecundor (Südamerika), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 3009,

M, die am 5. April 1939 fällig ge⸗ wesen ist, nebst einem ZJuschlag von 1. H für jeden auf den Zeitpunkt der

Fälligkeit folgenden angefangenen Mo⸗

Gemäß Sg Ziff. 2 ff. der Reichsflucht⸗ tenervorschriften Reichssteuerblatt l Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931 1 eite 699, 1952 1 Seite 571, 1934 1 eite 302, 1934 1 Seite 925, 941, 1935 1 eite 8 , 850, 1939 1 Seite 2443 wird hiermit das inländische Vermögen zs Steuerpflichtigen zur Sichrung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 8 9 Ziff. 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstan⸗ denen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.

Es ergeht hierdurch an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftslseitung oder Grundbesitz haben,

1s Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb

Q GGG

2

eines Monats, dem unterzeichneten 2 9 . * ) Finanzamt Anzeige über die dem

Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften dem Reich 1 nur dann befreit, wenn er peweistß daß er zur Zeit der Leistung keine inn, von der Beschlagnahme ehabt hat und daß ihn auch kein Ver— chulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach

19 Absatz 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (6§5 356, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

58051

11. April 1392 in Frankfurt a. M. . auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deut schen keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten Rechtswissenschaftlichen liniversität liehene vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel . nicht zugelassen.

58056

Hameln, vom Staatsangehörigkeit erklärt. Dem Genannten ist daher der n von der Medizinischen Fakultät der

liehene

vom 15. Oktober 1938 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

ih Bekanntmachung. ard

Nach 8 11 Abf. 1 der Reichsflucht—

steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ Steuerfahndungsdienstes und fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte

und k gn es Zoll⸗

r Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗

chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen,

läufig festzunehmen und ihn 5 11 Abs.?2 l der Reichsfluchtsteuervors unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, , , .

riften gemäß

ppeln, 21. Februar 1940. Finanzamt Oppeln.

Bekanntmachung. Sighard Isragel Bacharach, geb. am

9. April 1900 in Fulda, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Wirtschafts⸗ un

1933 der für

Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗

liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

Frankfurt a. M., den 8. ärz 1940.

Der Rektor: Platzhoff. 58051 Bekanntmachung.

Friedrich Isragel Lehmann, geb. am 1896 in Mainz, ist auf

deutschen Staatsangehörigkeit

gelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Platzhof . 58052 Bekanntmachung. Erich Israel Altgenug, geb. am

24. April 1894 in Essen, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli deutschen verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Rechtswi

chaftlichen Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschlu

1933 der

Staatsangehörigkeit für

r; Fakultät der Universität

vom 2. Januar

1940 entzogen worden. Ein Rechts- mittel ist nicht zugtlassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1910. Der Rektor: aa ve 58053) Bekanntmachung. Max Isragel Liebmann, geb. am

27. Mai 1896 in Sachsenhausen / Waldeck, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. nannten Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 6. Februar 1949 entzogen mittel ist nicht zugelassen.

Dem Ge⸗ von der

ist daher der ihm Ein Rechts⸗

1940.

worden.

Frankfurt a. M., den 8. Mär Der Rektor: Platzhof ?

Bekanntmachung. Eduard Israel Schreiber, geb. am

i taatsangehörig⸗

ist daher der ihm von der Fakultät der Frankfurt a. M. ver⸗

Doktorgrad durch Beschluß

Frankfurt a. M., den 3. , 1940.

Der Rektor: Platzhoff.

58055 Bekanntmachung. Justus Israel Hommel, geb. am

8. Juli 1897 in Ichenhausen / Bayern, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. nannten ist daher der Rechtswissenschaftlichen Universität liehene vom 6. Februar 1910 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht

Dem Ge⸗ ihm von der Fakultät der Frankfurt a. M. ver⸗ Doktorgrad durch Beschluß

zulegen, Frankfurt a. M., den 58. März 1940. Der Rektor: ma ne r

Bekanntmachung.

Kurt Israel Calmsohn, geb. am März 1887 in Salzhemmendorf / ist auf Grund des Gesetzes 1933 der deutschen für verlustig

14. Juli

niversität Frankfurt a. M. ver⸗ Doktorgrad durch Beschluß

Frankfurt a. M., den 8. März 1910. Der Rektor: Platzhoff.

Ger Isragel Reiter, geb. am

4. Januar 19607 in Antonienhütte / Ober⸗ l schlesien, ist auf Grund des 4 vom 14. Juli 1933 der deutschen angehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von

taat s⸗

der Medizinischen Fakultät der Univer⸗ sität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 27. Ja⸗ nuar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht ee . rankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Platzhoff.

3. Aufgebote.

8239] Aufgebot.

3. F. I 139. 1. Die verwitwete Frau Selma Rathner geb. Urban in Wallis— furth, jetzt Krankenstift Albendorf, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Kühne u. Weigelt in Glatz, hat beantragt, den Hypothekenbrief über die für sie im Grundbuch des Grundstücks Wallisfurth Blatt Nr. 133 in Abt. III unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 800 GM aufzubieten. 2. Die verwitwete Frau Luzia Kasper geb. Holly in Glatz, Holz⸗ plan, als Nacherbin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Korn in Glatz, 9 beantragt, den Hypothekenbrief über die für die Witwe Anna Holly geb. Hardeck in Glatz als Vorerbin ihres ver⸗ storbenen Ehemannes im Grundbuch des Grundstücks Glatz-⸗Häuser Blatt Nr. 635 in Abt. III unter Nr. 34 ein⸗ 56 Restkaufgeldhypothek von 3000 RM aufzubieten. Die Inhaber der vorgenannten Hypothekenbriefe wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Glatz, Zimmer 23, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Hypothekenbriefe vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Glatz, den g. März 1940. Amtsgericht.

58058 Aufgebot.

Auf Antrag der Ehefrau Wilhelm Oswald in Güllesheim . der Eigen⸗ tümer des Grundstücks Güllesheim Band 1 Art,. 18a Flur 8 Nr. 112, Acker, im Kissermichsflur, 2,58 a, ein⸗ 1 auf Reinhard Winkel in Gül⸗ esheim, seine Rechte spätestens bis zum Termin am mn ,,,. den 30. April 1949, vormittags 19 Uhr, hier an⸗ zumelden, sonst Aus⸗ n e,

Al aufirchen, den 9g. März 1940. Das Amtsgericht.

erfolgt seine

58062

Die Witwe des Kätners Friedrich Christian Möller und Kinder aus Hatt⸗ stedt sind in fortgesetzter Gütergemein⸗ . Eigentümer des Grundstücks Hatt⸗ tedt Band 11 Artikel 114. Die Witwe und die Kinder heißen: 1. Ingeborg Möller geb. Pätzer, 2. Lorenz Christian Möller, 3. Christine Möller, 4. Johann Friedrich Möller, 5. Ida elne Möller. 6. Ingeborg Catharina Möller, J. Chri⸗ stian Emil Friedrich Möller. Die zu 2—6 Genannten sind Kinder des Fried⸗ rich Christian Möller aus erster Ehe; der zu 7 Genannte ist ein gemeinschaft⸗ liches Kind. Die Witwe Möller geb. Pätzer hatte noch 4 weitere Kinder: 1. Witwe Doris Hansen geb. Pätzer in Mildstedt, 2. Thomas Hansen aus Hu⸗ sum, 3. Peter Knudsen aus n n 4. Martha Baas, unbekannten Aufent⸗ halts. Das Grundstück Hattstedt Band 11 Blatt Nr. 144 ist verkauft. Die Frau Witwe Doris Hansen geb. Pätzer, einer der Nachkommen des Thomas Hansen und einer der Nachkommen des Peter Knudsen nehmen den Erlös für sich in Anspruch und beantragen eine Bescheinigung dahin, daß sie die Allein⸗ berechtigten 6 Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Anrechte an der fort⸗ , Gütergemeinschaftsmasse zu⸗ . en, werden ,, . sich späte⸗ tens am 1. Juni 19490 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zu melden. Zur Ver⸗ teilung stehen etwa 200, ..

Husum, den 2. März 19410.

Das Amtsgericht.

58060] Ausschlußurteil. ö Durch Ausschlußurteil vom 9. März 1940 wurden die folgenden Urkunden für kraftlos erklärt: 1. der am 1. März 1930 in Hamburg von Paul Ritter, Hamburg, Faltenried 42, ausgestellte, von Walter Runge, Hamburg, Mittel⸗ . 50, angenommene, am 1. Juni 1936 fällig gewesene Prima⸗Wechsel über RM 600, 2. die Aktie der Commerz und Privat⸗Bank Aktien⸗ . . in Hamburg Nr. 9g6 661 über Mn 100, 3. die 4 igen (früher 8 igen) Goldhypothekenpfandbriefe der Hypothekenbank in Hamburg Em. Serie 179 Lit. A Nr. 20 238 und 20 239 über je RM 2000, und Serie 185 Lit. B Nr. 92 783 über RM 1060, —,

Speditions⸗Gesellschaft m. b. H. in Hamburg Nr. O 1228 Lagerbuch Fol. L IBS85 über restl. 400 Sack japan. Hart⸗ e , Marke und Nummer: B. C r. 50 C Hamburg aus 112009, einge⸗ lagert für die Firma Reibel A. G. für Spedition u. Schiffahrt Nfl. Plamper & Thamer, Hamburg, oder Order, aus⸗ gestellt am 6. März 1939 in Hamburg. Amtsgericht Hamburg. Abt. 54.

350õ)) Durch Ausschlußurteil des unter⸗

eichneten Gerichts vom heutigen Tage f der 45 970 ö

in Dresden Reihe 19 Lit. C Nr. 5042 über 1000, GM für kraftlos erklärt. , Dresden, Abt. J,

den 2. März 1940. 59 F 33559.

.

urch Ausschlußurteil vom 7. Mär

1940 ist der von dem Antragsteller .

estellte, auf den Kohlenhändler Alfred ojsrewski in Hannover bezogene und

von diesem akzeptierte, beim Bänkhause Adolph Meyer in Hannover zahlbare, am 15. Dezember 1927 fällig gewesene Wechsel vom 9. November 1927 über 181,65 RM für kraftlos erklärt.

Sannover, den 7. März 1910. Das Amtsgericht.

u

etre des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreas⸗ habe 26s28, 3. Stockwerk, Zimmer

Lipine, Moltkestraße 19 mächtigter: Rechtsanwalt Königshütte, klagt gegen seine Ehefrau Leony Henien Letard Rout 8d Rouvohy, Cafe de Congo Pas de Calais (Frankreich), wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus alleinigem Verschul⸗ den der Beklagten zu scheiden. Der Klä⸗

in Reetz, Krs. Arnswalde der Chaussee, n Rechtsanwalt Draeger in Reetz, klagt geen seine Ehefrau Gertrud Kuhnke, geb.

4. der Orderlagerschein der Lager- und os Col

geb. Bischoff in Mannheim, 3 vollmäch . Rechtsanwältin Frau Dr.

den Parteien am 8.

auf Grund der i 55, 49 des Die Klägerin la

4. Oeffentliche Zustellungen.

58065] Oeffentliche Zustellung.

83 R 48/40. Der Former Ewald Franz

Maletz aus Kattowitz, Wassermannweg Nr. 14, anwalt kla

il.

rozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ r. Schwittlinsty in Kattowitz, ren die Ehefrau Marie Fran⸗

aletz, geb. Pannek, jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, früher in Katto⸗

witz, Kirchstraße 2, wohnhaft gewesen, wegen Ehescheidung mit dem Äntrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des zt

vor die gerichts 3. Stockwerk, Zimmer 104, au 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten lassen.

lu echtsstreits J. Zivilkammer des Land⸗ in Kattowitz, n,,

en

vertreten zu

attowitz, den 29. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

58066] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bronislawa Kozminski in

Laurahütte, Junghannstraße 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rudzki aus Kattowitz, klagt gegen ihren Ehemann Stanilaus Kozminski, früher in Laurahütte, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Antrage, die Ehe der Streitteile zu schei⸗ den und den Beklagten für alleinschuldig

Rechtsanwalt Dr.

hescheidung mit dem erklären. Die Klägerin ladet den

ur mündlichen Verhandlung

tr. 104, auf den 30. Mai 1940,

10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten

u lassen. Kattowitz, den 7. März 1910. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

58067] Oeffentliche Zustellung.

Der Werkarbeiter Alois Sidore 9 aus 6 evoll⸗ Schaefer aus

Sidorezyk geborene Merlin,

er ladet die Beklagte zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer Kattowitz, Andreasstraße 26 / 28, 3. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 104, auf den 30. Mai 1940, 10,15 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, ige ß

des Landgerichts in

ich durch einen bei diesem Gericht . Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den J. März 1910.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

58069] Oeffentliche Zustellung.

Der Elektromonteur Richard Kuhnke Arnswal⸗

Prozeßbevollmächtigter;

Schmidt, unbekannten Aufenthalts,

auf Ehescheidung aus S8 55, 49, 47 und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß 8 60 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen erg n lung des Rechtsstreits vor die 3. ivil⸗ kammer des Landgerichts in Landsberg (Warthe) auf den P. Mai 1944, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Au orderung, sich durch einen bei em Geri gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten

diesem Gericht zu⸗

ertreten zu lassen. Landsberg Warthe), 6. März 1960.

8 Der Urkundsbeamte der Geschäfksstelle

des Landgerichts.

rau Wilhelmine Hilda Jander

Die rozeßbe⸗

Rebstein⸗Metzger daselbst, klagt gegen

ihren Ehemann, den Schlosser Oswald

August Herbert Jander, früher in

Mannheim, jetzt unbekannten Aufent⸗

halts, mit dem Antrage, die ,

ktober 1927 zu u scheiden khhehe eben et den Beklagten zur des Rechts⸗

Mannheim geschlossene Ehe

mündlichen Verhanblung

streits vor das ae e , ,.

mer III, in Mannheim auf Mittwoch,

brief der Sächsischen Bodencreditanstalt den 15. Mat 1940, vormittags

19 uhr, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen beim Gericht zugelassenen Anwalt au bestellen. Mann.

eim, den 9. März 1840. Die Geschäfts= stelle des Landgerichts. 3K. 3.

SMI] ; .

Der Arbeiter Emil Abel in Wies—⸗ baden⸗Sonnenberg, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Straße 26, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Hintze in Wiesbaden klagt Feen seine Ehefrau Emma Abel eb, Dörr, unbekannten Aufenthalts, rüher in Düsseldorf⸗Alt, Schadow⸗ traße 671 bei Heinemann, wegen Che⸗ cheidung mit dem Antrage auf Schei=

ung der Ehe gemäß S5 47, 49 des Ehe · gesetzes vom 6. Juli 1938 und Schuldig-⸗

erklärung der Beklagten gemäß 5 60 a. a. O. Der Kläger ladet die Beklagte ur mündlichen Verhandlung des

echtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Wiesbaden, Gerichts—⸗ straße Nr. 2, Saal 51, auf den 30. April 1940, 19 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten vertreten zu lassen. Za R. 2539/39. Landgericht Wiesbaden, 5. März 1940.

580777 Bekanntmachung.

Gemäß S5 1 und 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermö⸗ gens vom 3.13. 1938 gebe ich den nach⸗ genannten Firmen, deren Inhaber sich in das Ausland begeben haben und deren Aufenthalt unbekannt ist, auf, die Firma innerhalb drei Monaten auf⸗ zulösen und abzuwickeln. Ich bestelle die nachgenannten Personen als amtliche Abwickler: 1. Textilausrüstung s⸗Ak⸗ tiengesellschaft in Leipzig, Abwickler Wirtschaftsprüfer Erich Springsguth, Ling faffendorfer Straße; 2. Strauß ( Casiraghi in Ligu. in Leipzig (Liquidator Hans Frank, früher in id in jetzt unbekannten . Abipickler Kir e fr pri alter Hofmann in Leipzig, Adolf⸗Hitler⸗ Straße re; 8. Gebr. euern in Leiy⸗ zig, Brühl ö, Abwickler Wirischafts- prüfer Franz Stoiber in Leipzig, Pack⸗ hofstraße 11.

Leipzig, am 11. März 1940. Der Regierungspräsident zu Leipzig.

J. A.: (Unterschrift.)

öS0o63] Oeffentliche Zustell ung.

27. G4. 5. 1940. Der Kaufmann Kurt Tettenborn, Berlin Charlottenburg, Kantstraße 129, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Haucke, Berlin W 16, . 216, klagt gegen den Albert Krotoschin, . er in Berlin⸗Neukölln, Anzengruber⸗ traße 6, auf Zahlung vön 754, Hes . B.: siebenhundertvierundneunzig

eichsmark), zuzüglich e, nn eit dem 1. November 1939, gewährten Pro- visionsvorschuß und Miete für Feldbahn⸗ material. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Fried⸗ richstr. 12.15, J. Stock, Zimmer 176, auf den 15. April 1940, 10 Uhr, ge⸗ laden.

Berlin, den 14. Februar 1940.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 27.

58064] Oeffentliche Zustellung. Der Drei Masken Verlag, Aktien- Gesell haßt in Berlin, Friedrichstr. 129, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kramer und Kramer⸗Schulz in Berlin, Jägerstraße 18, klagt gegen den früheren Theaterdirektor Viktor Barnomstky, früher in Berlin, wegen fälliger Tan⸗ tiemen auf * ., von 1006, -n nebst 4 3 Zinsen . em 1. 1. 1955. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird der Beklagte vor das Amts- gericht Berlin, Neue Friedrichstr. 12,15 J. Stock, Zimmer 180, auf den 30. Ari 1940, 160 uhr, geladen. (14 C. 89. 40) Berlin, den 6. März 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

58068] Oeffentliche Zustellung. . . A. G. in - Bielefeld, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Vogt und Viering, Bielefeld, klagt gegen den Kaufmann Fritz Stern in Tel Aviv Palästina), Adam⸗Hakohen⸗Str. 16, mit dem Antrage, an die Klägerin 1500, eM, nebst 435 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. 86 münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte dor das Amtsgericht in Köln, Reichenspergerplatz . Zimmer Nr. 153, auf den 30. Mai 1940, vor⸗ mittags g uhr, geladen.

Köln, 3 h ve g rn, .

Unterschrift), Justizobersekretär,

als 1 6 Geschäftsstelle.

Verantwortlich ; für den Amtlichen und Nichtamtlichen

Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen . redaktionellen Teil. Rudolf Lantzsch in Berlin- Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhel mstr. 32.

Vier Beilagen seinschließlich Börsenbeilage und

zwei Zentralhandelsregister⸗ Beilagen.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Sta

ͤ O0 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MM einschließlich 0,48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,30 Mt monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Me, einzelne Beilagen 10 M/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,10 GK, einer dreigespaltenen 92 mm b eile 1,85 R. MÆM. A

atsanzeiger.

nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle SKW 68, Wilhe mstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einfeitig l benem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

‚. O

insbesondere

des Portos abgegeben.

Reichsbankgirokonto Nr. Ig 13 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 64

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

gen und sonstige Personalveränderungen.

chungen über den Schutz von Berufsabzeichen für

tigung in der Krankenpflege. chung des Reichs aufsichtsamts für Privatversicherung

Genehmigung gemäß S8 14, HHa des Gesetzes über

fsichtigung der privaten Versicherungsuntern

isparkassen.

g zur Anordnung 69 der Reichsstelle für Leder— (Bezugsscheinpflichtige Schuhwaren; Anordnung 59).

Zweite Anordnun Preise für Met nisse. Vom 14. März 1946.

Bekanntmachung über die Teil J, Nr. 45.

i ·ᷣ· ······ ᷣ· t ᷣ᷑ᷣ/rüü⸗ü⸗ᷣ᷑ᷣ᷑᷑rCᷣ·ᷣᷣCQieQe,,, d,! Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 22. Februar 1940 dem Maler Otto Modersohn in

ie Goethe⸗Medaille für Kunst und

Berlin, Freitag, den 15. März, abends Postscheckt onto: Berlin 1821 19

nehmungen und Bau rungsgesetzes vom 5. genehmigt.

Berlin, den 12. März 1910.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schneider.

sparkassen in der Fassung des Aende⸗

r alt Vorst 3) gilt i ei , . haltigen Vorstoffe (5 3) gilt in Abweichung von der Rege

lung des 5 10 Abs. 3 Satz 1 die Verordnung über Preis⸗ bildung für ausländische Waren (Auslandswarenpreisverord⸗ nung) vom 15. Juli 1937 (Reichsgesetzbl. J S. 881) sowie die Erste Ausführungsverordnung (1. AVO) zur Auslands⸗ warenpreisverordnung vom 10. August 1937 (Reichsgesetzbl. I Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften wird auf den ersten inländischen Verkauf des Einführers beschränkt.

(2) Die Erste Bekanntmachung zur Auslandswarenpreis⸗ verordnung vom 23. August 1937 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193) wird, soweit sie metall⸗ haltige Vorstoffe betrifft, aufgehoben.

Bekanntma

Berichtigung.

ordnung 69 der Reichsstelle für Lederwirt⸗ zugscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der An— 1940 (Deutscher Reichsanz. und 9 vom 9. März 1940 ist in 8 1 „Leder nicht verwendet atz einzufügen:

Berichtigun In der Anordnun

Aenderung der 335i in 5 om 8. März Preuß. Staatsanz. Nr. 5 ö unter k) hinter den Worten: worden ist,“ folgender Abs FHolzpantinen (Holzpantoffeln Textilblatt), Schuhe ganz aus Holz.“

§ 1 Absatz 2 der Anordnung 69 lautet demnach zu k): Schuhe ausgenommen Arbeitsschuhe, schnaͤllenschuhe und Galosche geteilter Holzsohle,

g jur Durchführung der Verordnung über

alle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeug⸗

Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung

Ausgabe des Reichsgesetzblatts, mit Leder⸗

Berlin, den 14. März 1940.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Brebech. n mit ganzer oder deren Zwischen⸗ oder Brand⸗ sohle nicht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerk⸗ „stoff besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von gefärbten Lederabfallstücken mit einer Größe von 44m je Einzelstück und von gefärbten Breite, Leder nicht

Bekanntmachung.

Die am 14. März 1940 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Verordnung übe Vom 5. März 1940.

Zweite Verordnun ordnung. Vom 7. Mär

Verordnun 12. März 1940.

Ausführungsbestimmungen zum § 1 der Neunten zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen in bestehenden, unmittelbar benachbarten März 1946.

weniger als 1 r die Anmeldung feindlichen Vermögens. Riemchen von verwendet worden ist,

s ,. (Holzpantoffeln mit Leder- oder Textil⸗

scherhude bei Bremen d weniger als 1 em

ffenschaft berllehen g zur Ergänzung der Reichstierärzte⸗

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde bom 14. März 1910 dem Maler Professor Franz Triebsch in Berlin die Goethe-Medaille für Kunst und Wissens

Schuhe ganz aus Holz.“ Berlin, den 14. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. 8 d teig.

Durchführungsverordnung über Mauerdurchbrüche in Gebäuden). Vom 12. Verordnung über die Einführu in den eingegliederten Ostgebieten.

Dritte Polizeiverordnüng über T Vom 13. März 1940.

Verordnun ständigkeit der verfahrensrechtliche Vorschriften.

Zweite Verordnung zur Verordnun Vom 13. März 1940.

der Deutschen Arzneitaxe om 13. März 1940. anzlustbarkeiten im Kriege.

Bekanntmachung

über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit der Bekanntmachung vom Nr. 303 vom 24. Dezember 1918, 1 Beilage, Zusammenstellung von Vereinen, Gesells usw. wird unter „Preußen“ wie folgt ergänzt:

. Zweite Anordnung zur Durchführung der Verordnung über metallhaltige Vorstoffe und Meta

Vom 14. März 1940.

Auf Grund der S5 8 und 9 der Verordnu für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und vom 8. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. !

Preise für Metalle,

ur Durch llerzeugnisse. .

führung der Verordnung über di ö gerichte, die g über die Zu

Sondergerichte und sonstige straf⸗ Vom 13. März 1940. ö

g über die Entladung von

Reichsanzeiger veröffentlichte chaften, Verbänden ö ng über Preise Metallerzeugnisse S. 2023) ordne ich an:

. Verkaufspreis: ebühren: 0, 63 ReY für ein Stü ostscheckkonto: Berlin 6 260.

Berlin NW 40, den 15. März 1940. Reichsverlagsamt.

9,30 RA. Post-

versendungs ck bei Voreinsendung

Tag d. Ge⸗ ; auf unser

gegenstand nehmigung

61

H H J . ö. . H

.

H ö 4 1

Reichsbund Berlin W 62,

Kurfürsten⸗

(h Für die aus dem Ausland eingefi . F e usland eingeführten metall⸗ Dr. Hu brich.

aftst eil.

Diese freiwillige Spende soll das Geburtstagsgeschenk die deutsche Nation dem

Schwestern

rinnen e. V.

Berlin, den 12. März 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Unterschrift.)

Die Front tämpft und siegt die Heimat arbeitet und opfert!

Aufruf Görings zur Sammlun Metalle. Der Geburtstagsd Volkes an

hrer zum 20. April darbringt. olksgenossen! In Millionen deutscher Haushal— tungen und Betriebe gibt es zahlreiche entbehrliche Gegenstande itze des einzelnen sind sie im Kriege los, für die Reichsverteidigung aber erve von größtem Wert.

daß jeder Deutsche nach besten Metallsammlung beitragen wird. die Tat danken für alles, was er

Bekanntmachung

über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.

Die mit ö Nr. 303 vom eilage, veröffentlichte Zusammen Gesellschaften, Verbänden u lfd. Nr. 62 wie folgt berich

g , He, e. ank des deutschen den Sührer. Ein neuer Schlag gegen unsere Feinde.

Generalfeldmarschall Göring erläßt folgenden Aufruf an das deutsche Volt: ö

aus diesen Metallen. Im Bes für die Volksgemeinschaft nutz sind sie als gesammelte Res Ich bin davon überzeugt, Kräften zu dem Erfolg dieser Wir wollen dem Führer durch Volk und Reich gegeben hat. Die Spende ist die schönste Geburtstags Gebe jeder Volksgenosse hie damit dem Führer in se

24. Dezember 1918, tenstellung von Vereinen, sw. wird unter „Preußen“ bei

Deutsche Männer und Frauen! Die Heimat kennt keine größere Aufgabe und stolzere Ver⸗ pflichtung, als der Front zu dienen. Sie ist unversiegbarer Kraft⸗ quell und gewaltige Waffenschmiede für die Wehrmacht. Die Front kämpft und siegt, die Heimat arbeitet und opfert. An der inneren Geschlossenheit de tückischen Angrifse der Feinde zerschellt. Unsere Wirtschaft trotzt jedem Blockadeversuch. Mögen die Aufgaben wachsen; stärker noch wächst unser Wille, sie zu meistern. Nach allen ihren Fehlschlägen hoffen die Feinde jetzt, daß uns einzelne kriegswichtige Metalle ausgehen werden, die, wie sie annehmen, in Deutschland nicht in ausreichender Menge ge⸗ Wir werden ihnen darauf die rechte Antwort erteilen und uns vorsorglich eine jederzeit verfügbare Reserve an diesen Metallen schaffen. Dazu sollt ihr alle beitragen! Ich rufe euch deshalb heute auf zu einer großen Sammel Wir wollen der Reichsverteidigung alle entbehrlichen Gegenstände aus Kupfer, Bronze, Messing, Zinn, Blei und Nickel in nationalsozialistischer Opferbereitschaft zur Verfügung stellen.

Tag d. Ge⸗ nehmigung

gegenstand

gabe für den Führer.

. rzu freudig seinen Beitrag! Er hilft

inem Kampf um Deutschlands Freiheit. Göring,

Generalfeldmarschall.

Schwestern Zehlendorf

olkes sind alle heim⸗

Berlin, den 12. März 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: (Unterschrift.)

. Notierungen der Kommission des Verliner Metallbõrsenvorstandes

vom 15. März 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Lieferung und Driginalbũttenaluminium, O0 o/o in Blöcken. —4— a, in Walz oder Drabtbarren 0 2 2 2 Reinnickel. 98 99 o,. Antimon. Aeg ö Feinsilber

2 2 9 920

wonnen werden können.

Deutschland für prompte

Bekann . tmachung Bejablung)

chsaufsichtsamt für anuar 1940 der sicherungs⸗Gesells samten Versicheri schaft „Globus“

Privatversicherung hat am Aachener und r e . chaft in Aachen die Uebernahme des ge— ingsbestandes der Versicherungs⸗Aktiengesell⸗ in Wien nach den 88 14, Beaussichtigung der privaten V

RA für 100 Rg

95 a des Gesetzes ersicherungsunter⸗