Neich⸗
und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 19409. S. 2
Stoll, Susanne, geb. am 23. 11. 1922 in Breslau, Stoll, Arnalb, geb, am 5. 5. 1925 in Breslau, Strauß, Benno Israel, geb. am 9. 9. 1895 in Mar⸗ burg / Lahn,
Strauß, Rosi Sara geb. Elias, geb. am 31. 7. 1903 in Gudensberg, . Strauß, . geb. am 2. 6. 1924 in Han⸗ nover, .
Strauß, Ursula, geb. am 16. 4 1933 in Hamburg,
Strauß, Georg, geb. am 25. 3. 1880 in Geisen⸗ heim / Rh., .
Strauß, Emmy, geb. Strauß, geb. am 3. 7. 1884 in Limburg / Lahn, ; Strauß, Alfred, geb. am 1. 7. 1909 in Geisen⸗ heim / Rh., ; Strauß, Siegfried, geb. am 20. 6. 1907 in Bad Ems (Unterlahnkreis), .
Str . pp, Fritz Israel, geb. am 6. 8. 1888 in Treysa (rs. Ziegenhain), — .
Strupp, Grete Sara, geb. Hildesheimer, geb. am 15. 11. 1900 in Schlüsselburg (Krs. Bielefeld),
Stru pp, Marion, geb. am 23. 9. 1924 in Gelsen⸗ kirchen,
Strupp, Hans Adolf, geb. am 5. 7. 1927 in Gelsen⸗ kirchen, —
8. Strupp, Günther, geb. am 15. 5. 1929 in Nord⸗ hausen, .
Strupp, Werner, geb. am 15. 5. 1929 in Nord⸗ hausen, ;
To bias, Salli, geb. am 17. 4. 1883 in Betzdorf (Krs. Altenkirchen), . Tobias, Anna, geb. Kahn, geb. am 27. 4. 1897 in Frankenthal / Pfalz, ;
Tobias, Klaus, geb. am 2 11. 1922 in Betzdorf,
Tobias, Doris, geb. am 13. 6. 1924 in Betzdorf,
Wallach, Isidor, geb. am 12. 4. 1894 in Baumbach (Krs. Rotenburg a. 8. Fulda)
Wallach, Martha Elisabeth, geb. Siemon, geb. am LY. 1898 in Zimmersrode (Krs. Fritzlar Wallach, Brunhilde, geb. am 19. 10 1926 in Kassel, Wallach, Hans Jochen, geb. am 27. 3. 1932 in Kassel,
Röütach, Otto John Louis, geb. am 15. 7. 1891 in Kassel, .
9. Wal fe ch, Sophie Gertrude, geb. Baumann⸗Piccard, geb. am 26. 9. 1895 in Kassel,
Wallach, Marie⸗Luise Sophie, geb. am 24. 5. 1920 in Kassel,
Was butzki, Albert Israel, geb. am 8. 11. 1882 in Eydtkau,
Wasbutzki, Käte Sara, geb. Lewinnek, geb. am 19. 2. 1897 in Schwedt / Oder, 53. Wasbutzki, Annelore, geb. am 14. 4. 1923 in Tilsit, 54. Wasbutzki, Hans, geb. am 21. 8. 1927 in Tilsit, 55. Weil, Adolf Israel, geb. am 11. 5. 1875 in Neu⸗ stadt / Meckl., Weinberg, Emil Israel, geb. am 25. 2. 1880 in Dortmund⸗Hörde, Weinberg, Hedwig Sara, geb. Gärtner, geb. am 27. 5. 1887 in Bernburg / Saale,
Weinberg, Max Israel, geb. am 3. 10. 1892 in Erdmannrode (Krs. Hünfeld),
Weinberg, Lina Sara, geb. Katz, geb. am 25. 1. 1900 in Jesberg (Krs. Fritzlar), .
169. Weinberg, Erwin, geb. am 3. 1. 1923 in Fulda,
161. Weinberg, Hanna Sara, geb. am 25. 9. 1924 in Fulda, =
162. Weinberg, Kurt, geb. am 27. 6. 1926 in Fulda,
163. Weinberg, Heinemann Meier, geb. am 23. 4. 1935 in Fulda,
164. Wolff, Ernst Israel, geb. am 3. 5. 1906 in Vreden (Krs. Ahaus / Westf.),
165. Worm , Edgar Israel, geb. am 10. 8. 1876 in Leob⸗ schütz O / S.
166. Zernik, Hans Dagobert Israel, geb. am 5. 1. 1903 in Gleiwitz O / S.,
167. Zernik, Ruth Sara, geb. Tuch, geb. am 5. 1. 1910 in Koschwin.
y Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag— nahmt.
Berlin, den 13. März 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. V. Pfundtner.
Bestimmungen
über den Fortfall der Feiertagsbezahlung bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit vor oder nach Feiertagen.
Vom 16. März 1940.
Auf Grund der Anordnung zur Durchführung des Vier⸗ jahresplanes über die Lohnzahlung an Feiertagen vom 3. De⸗ zember 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 280 vom 4. Dezember 1937 Ziffer 3 ordne ich an:
1.
Gefolgschaftsmitglieder, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen, für die ihnen auf Grund gesetzlicher Vorschriften der Lohnausfall zu vergüten ist, ohne genügende Entschuldigung der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung der betreffenden Feier⸗ tage. Das gleiche gilt für Gefolgschaftsmitglieder, die vor solchen Feiertagen Urlaub erhalten oder eine Familienheim⸗ fahrt angetreten haben, wenn sie aus eigenem Verschulden die Arbeit nicht an dem für die Arbeitsaufnahme nach den Feiertagen festgelegten Zeitpunkt wieder aufnehmen.
.
Die in den einzelnen Wirtschaftsgebieten ergangenen Anordnungen der Reichstreuhänder der Arbeit über den 3. fall der Feiertagsbezahlung bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit vor oder nach Feiertagen treten außer Kraft.
Berlin, den 16. März 1940. Der Reichsarbeitsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.
—
gegangen und bleibt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A dem Internationalen Uebereinkommen über den
t Betanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit sofortiger Wirkung geändert: Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Nummer J. Boras⸗Ulricehamns Eisenbahn lin Boräs] gestrichen. (Diese Bahn ist nach Eröffnung der von den Schwedischen Staatseisenbahnen erbauten Strecke Ulricehamn-Jönköping C in den Betrieb der Schwedischen Staatseisenbahnen über⸗
Eisenbahnfrachtverkehr unterstellt.) Berlin, den 15. März 1940.
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
Bekanntmachung
zu der dem Juternationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste. Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr An⸗ wendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938, wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert: Im Abschnitt „Bulgarien“ wird unter A 1 im Absatz „Die normalspurigen Linien“: die Strecke
p) Burgas - Pomoris;
nachgetragen.
Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Nummer
5. Boräs⸗Ulricehamns Eisenbahn lin Boräas] gestrichen.
(Diese Bahn ist nach Eröffnung der von den Sch wedischen Staatseisenbahnen erbauten Strecke Ulricehamn — Jön⸗ köping C in den Betrieb der Schwedischen Staatseisenbahnen übergegangen und bleibt unter lf. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A dem Internationalen Uebereinkommen fir den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr unter⸗ tellt.
Berlin, den 15. März 1940. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Frie be.
Bekanntmachung. Betr. Verbote ausländischer Druckschriften.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis . weiteres im Inlande die Verbreitung nachstehender Druckschriften verboten:
„Krieg und Flüchtlingsnot in China“ (Broschüre), Mission und Gemeinde, Heft Nr. 52, von Gustav Hannich, Evangelischer Missionsverlag in Basel und Stuttgart,
„Ernst Abbs, der Begründer der Zeißwerke in Jena“ (Buch) von Werner Schmid,
„Wir bleiben die Alten .. .“ Kan téhnale Selbsthilfe oder zunehmende Krise? Bericht über die Verhandlungen des „Kantonsrates Appenzell a. Rh. GBroschüre), beide erschienen im Verlag Pestalozzi⸗Fellenbach⸗Haus in Bern,
Sämtliche Schriften von Otto Strasser.
Berlin, den 15. März 1940.
Der Reichsführer S5 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Dr. Rang.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der s5 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGB.! S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ja 1594 39/3810 —
und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi sJdd. Ul26 / 369 — wird das im Katastralgebiet Troppau⸗Vorstadt, Zedlitzgasse Nr. 1 gelegene Hausgrundstück, Einlegezahl 1580, K.⸗-Nr. 520, Parzellen⸗Nr. 172 und 173, des Arthur Felix, geb. am 16. 2. 1889 in Troppau,
und dessen Ehefrau Irma Felix, geb. Stern, geboren am 14. 1. 1895 in Mähr.⸗Ostrau, . zuletzt wohnhaft gewesen in Troppau, Seilergasse 12, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Troppau, den 14. März 1940.
Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Troppau.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der sf 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. ! S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. J
uli 1939 — La 1594893810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / d. 7126/39 — wird das im Katastralgebiet Kronstadt, Bezirk Rokitnitz im Adlergebirge gelegene Haus⸗ grundstück, Einlegezahl 113, Parzellen⸗Nr. 62, 3861/1, 361 /
Rudolf Go st o vs ky, geb. am 18. 8 1881 in Luzann izin, uletzt 2 gewesen in Senftenberg, Kreis Senftenberg, ö zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Troppau, den 14. März 1940.
Geheime Staatspolizel Staatspolizeistelle Troppau.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der S5 1, 3 und 4 der Verordnung über dw Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1959 (RGBl. 1 S. 1) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ja 1594/8938106 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / Id. 7126/39 — wird das im Katastralgebiet y, ,, Moritzgasse 5. gelegene Hausgrundstück, Einlegezahl 288, Haus⸗Nr. 280, Parzellen⸗Nr. 832 und S0 / der Jüdin Helene Sara Sam ek, geborene Geiringen,
geb. am 17. 11. 1897 in Jägerndorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Jägerndorf, Moritzgasse 6, hier⸗ mit zugunsten des Deutschen Reiches n.
Troppau, den 14. März 1940.
Geheime Staats polizet Staatspolizerstelle Troppan.
— —
Anordnung Nr. 27
der Reichsstelle für Tabak über die Versorgung des Handels mit Zigaretten.
Vom 18. März 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. August 1959 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430)
und der Verordnung über die Errichtung von Ueber
wachungsstellen vom 4. September 1934 & fc .
anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September
1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81
Hersteller von Zigaretten mit einer monatlichen Gesamt⸗ Verarbeitungsmenge über 1900 kg haben der Reichsstelle für Tabak oder einer von ihr beauftragten Stelle nach näherer Anweisung Angaben zu machen über ) die Höhe ihrer Herstellung,
b) die Höhe der Lieferungen an die Wehrmacht.
8 2 Die im § 1 genannten Hersteller sind verpflichtet,
1. die von der Reichsstelle für Tabak für die unmittel baren Wehrmachtsaufträge in Anspruch genom⸗ menen Mengen zu liefern,
2. ihre bisherige Kundschaft mit einem von der Reichs⸗ stelle für Tabak oder der von ihr beauftragten Stelle jeweils bekanntzugebenden Vomhundertsatz der Bezüge in der Zeit vom 1. 1. 1939 bis 30. 9. 1939 anteilig zu beliefern, ĩ
3. die . der gemäß Ziff. 1 und 2 8 liefern⸗ den Mengen verbleibende Ei gun, zur besonderen ,,, der Reichsstelle für Tabak oder der von ihr beauftragten Stelle zu halten.
83
Abnehmer, die 24 Grund der Bestimmungen der zwischen der Wirtschaftlichen Vereinigung der Zigaretten industrie und dem Reichsverband des , handels sowie dem Reichsverband des Tabakwaren⸗Einzel⸗ handels abgeschlossenen Kartellverträge vom 19. 3. 1937 von der unmittelbaren Belieferung durch die Industrie aus⸗ geschlossen worden sind, haben auf Grund der vorliegenden Anordnung keinen Anspruch auf unmittelbare Belieferung durch die Industrie. Die Belieferung dieser Abnehmer er⸗ folgt durch den Großhandel.
Das den Abnehmern zustehende Kontingent ist ein Wert⸗ kontingent (Markbetrag. Die Zigarettenfabriken haben den Wünschen des Handels auf Zuteilung bestimmter Marken und . entsprechend den Bezügen in der Vergleichs⸗ zeit nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Ein Anspruch der Abnehmer auf Lieferung bestimmter Marken und in be⸗ stimmten Preislagen besteht nicht.
85 J
Die Zuteilung an den Handel erfolgt nur auf Grund . Bestellungen. Abnehmer, die ihr Mongts⸗ kontingent bis Ende des jeweiligen Monats nicht bestellen und abnehmen, haben keinen Anspruch auf Nachlieferung.
§5 6 Die Reichsstelle für Tabak kann für Groß⸗ und Einzel⸗ händler in . entsprechende Anweisungen J m.
§5 7 Die Reichsstelle für Tabak kann Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
88 uwiderhandlungen gegen diese ,, werden en s§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenver⸗
kehr bestraft. §89 .
Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt nicht i die Ostmark, den Reichsgau Sudeten⸗ land und die eingegliederten Ostgebiete.
Bremen, den 18. März 1940.
Der Reichsbeauftragte für Tabak: Bernhard.
Bekanntmachung. Die am 16. März 1940 ausgegebene Nummer M des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
und 363, des Kaufmanns
Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend. Vom 98. März 1040.
Reichs⸗ nnd Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1940. 8. 8
Verordnung über die Einführung des Gesetzes über das Paß das Ausländerpolizei⸗ und das Meldewesen sowie über das Aus weiswesen, des Gesetzes über die Sicherung der Reichs⸗ grenze und über , r, w, men, ferner der ausländer⸗ olizeilichen Bestimmungen über die Behandlung der Angehörigen sr Feindstaaten in den eingegliederten Sstgebieten. Vom 12. März 1940.
Verordnung über das Verfahren bei Zustellungen an Ange⸗ hörige der Wehrmacht (Wehrm Zust 8). Vom 153. März 1910.
Verordnung über die weer r nt auf früheren Eigenjagd⸗
bezirken in der Ostmark während des Krieges. Vom 13. März 1940.
. 1 Bogen. , o, 5 R. AM. Postver⸗ Ein g, ühren: (,o; RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 266.
Berlin NW 40, den 18. März 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. Autarkie und Weltwirtschast.
In einem Vortrag vor der Deutschen Weltwirtschaftlichen . schaft setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. von Gotti ⸗Ott⸗ lilienfeld mit der da und dort verbreiteten Meinung ausein⸗ ander, daß Autarkie etwas der Weltwirtschaft Abträgkiches sei. Vielmehr enthüllt sich im Lichte eines lebensnahen Denkens bie Unzertrennlichkeit von Autarkie und Weltwirtschaft. Danach beruht die Autarkie, die heute zwei große Völker mit ihrer Wirt⸗ aftspolitik anstreben, in der politischen Steuerung ihres wirt⸗ aftlichen Außenverkehrs, so daß sich die heimische Voltswirt— aft gemäß ihrem eigenen Bedarf richtig in ihre Umwest ein— paßt. Diese utarkisierung verlangt aber, daß man gleich eitig eine sinnvolle Ordnung im vechselseitigen Außen verkehr er Völker anstrebt die jedem Volke das Seine und der Welt den wirtschaft⸗ lichen Frieden gibt. Als diese Ordnung ist die Weltwirtschaft . verstehen. ie von England , „Freiheit der Wirt⸗ th ist en nnn ein empörender Mißbrauch des Begriffs reiheit !. zenn man also in der ln erg aftslehre un⸗ bebingt gegen jenes uns artfremde Denken kämpfen muß, so be⸗ ö damit ein geistiger Kampf jenen . en, den as deutsche Volk gegen die Gewaltherrschaft des . Impe⸗ vialismus siegreich ausfechten wird, um hiermit den Völkern bie
. mer fe fiffch Freiheit zu erstreiten und der Welt den wahren Frieden zu bringen.
Günftige Aussichten für die Kölner Frühjahrs⸗ messe 1940.
Nachdem die Kölner Herbstmesse im vergangenen Jahr abge⸗ sagt worden war, hat sich die dan sestadt Köln nach reiflichen Ueberlegungen mit den berufenen Stellen der Wirtschaft und nach ö mit den in Frage kommenden Ausstellerkreisen der deutschen erbranc ülsris fe fi entschlossen, die Frühjahrs⸗ ,. durchzuführen. Diese wird vom 7h. April ds. Is. statt⸗ nden. Allerdings wird die Messeschau wegen anderer Inan⸗ nm der Messehallen in die Räume des „Hauses der rheinischen Heimat“ verlegt. Wenn damit auch die Messe auf
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nr. 9 des Reichsministerialblatts vom 15. März 1940 ij soeben . und vom Reichsverlagsamt, Berlin NMw 4g, Scharnhorststraße 4 ö beziehen. In halt: Ait ene n Verwal⸗ tungssachen: Achte Anordnung über die ,,. tung der Hanse⸗ tadt Hamburg. — Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die er,, von e n, . in der Stadt Karlsruhe (Ober⸗ rn gr Baden). — Veterinärwesen: Verordnung über Ein⸗ n. un , für das in das Zollinland ein⸗ gehende Fleisch. — Volksgesundheit: Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege. Bekanntmachung über den Schutz von Be— rufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.
Wir chats tei.
einen engen Raum begrenzt wird, so leg doch immerhin eine Ausstellungsfläche von 12 060 4m zur Ver ügung. Es ist ein er—= freuliches . für das Gelingen der ö . und ein Beweis für die , der Aussteller, daß die große Fläche schon heute nahezu voll belegt ist. Genau wöe in früheren Jahren wird. wieder eine reine Handelsweise durchgeführt, die nur Wieder⸗ verkäufern Zutritt gewährt.
Das Schwergewicht der bevorstehenden nn,, wird auch diesmal bei der Gruppe für Haus⸗, Küchen- und Wohnbedarf liegen. Entsprechend der großen Nachfrage . Verbrauchs⸗ n aller Art, sind auch die Anmeldungen zur Beschickung der
esse, die aus allen Zweigen der deutschen Verbrauchsgüter⸗ industrie eingelaufen sind, umfangreich. So werden u. a, aus⸗ estellt: Werkzeuge für Holz⸗ und. Metallverarbeitung sowie für en Straßen, Garten⸗ und Weinbau, Metallwaren, Solinger Stahlwaren, chemisch-technische Erzeugnisse, Bestecke und Tafel⸗ geräte, Blech⸗ und Lackierwaren, hauswirtschaftliche Maschinen, Gummiwaren, te n. Artikel, Bürobedarf (Durchschreibe⸗ buchhaltung und Organisationsmittel), Bastware, optische Instru⸗ mente und anderes mehr. Die Zentrale für Gas- und Wasser⸗ verwendung E. V., Berlin, baut wieder eine Gemeinschaftsschau auf. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Messe ist die Ab⸗ teilung des Textilhandels, wo auch das Kunsthandwerk und das Kunstgewerbe stark vertreten sind. Die einheimischen Werkstoffe, die ein weites Verwendungsgebiet bei allen dem täglichen Bedarf dienenden Gegenständen gefunden haben, spielen gleichsfalls eine große Rolle.
Die . der Kölner Frühjahrsmesse auch im Kriege ist ein Beweis dafür, daß sie für den inneren . 5 eine Notwendigkeit ist. Die günstige n die die Kölner Messe in den letzten Jahren gensömmen hat, ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß sie sich , ,, auf den westdeutschen Kiefer ane eri üsse at. Auch die Kölner Frühjahrsmesse 1940 wird ebenso wie die Messeveranstaltungen in der Domstadt in früheren Jahren erneut ihre Existenzberechti⸗ gung und ihre Bedeutung für das westdeutsche Wirtschaftsleben
nachweisen.
Wirtschaft des Auslandes.
Engtische Wirklichteit: Steigende Preise und Cebenshaltungskoften. — Zunehmende Ver⸗ armung der Arbeiterbevölkerung.
Amsterdam, 17. März. Der Lebenshaltungsindex ist in Eng—⸗ land während des Februar wieder um zwei Punkte . r steht jetzt auf 179. Vor Ausbruch des Krieges stand der Inder auf 1565. Somit hat sich, wie der „Daily Herald“ feststellt, die Lebenshaltung . n ,, üm 155 , verteuert. Viele Leute, so schreibt der „Daily Herald“ weiter, protestieren gegen die amtliche Behauptung, daß die Lebenshaltung seil Kriegsaus⸗ hruch sich nur ¶m 15,5 3 verteuert haben sollke. Die amtliche Ziffer erkläre sich daraus, daß man weder bie gleichen Lebens⸗ mittel wie früher kaufe noch die gleichen Mengen. Auch werde . mehr der gleiche Einkommensanteil für Lebensmittel,
ekleidung usw. ausgegeben.
Die „News Chroniele“ schreibt hierzu u. a. gleichzeitig sei bekanntgegeben worden, daß die Lebens allen itofs um zwei weitere Punkte gestiegen seien und daß die wöchentliche Bukter⸗ ration verdoppelt werde. Aller Wahrscheinlichkeit nach sei die Butterration der Mehrzahl der Frauen der niedrigeren Einkom⸗ mensschichten 1 gleichgültig, während sie an Preisen erheblich interessiert seien. Es gebe viel zu viel arme Leute in England, die es sich nicht leisten könnten, genügend Butter oder ö. Fleisch zu kaufen. Erhebungen in den billigeren Gast⸗
äusern hätten ge eigt, wie schwer die Lasten seien, die der Arme t tragen habe. „Gleichheit des Opfers“ dürfe nicht zu einer üblen hrase werden.
Auch der „Daily Herald“ berichtet, daß die Fleischer in vielen Bezirken Londons am Wochenende noch einen 1 erschuß an Fleisch haben würden, weil die Bevölkerung die Fleischpreise nicht erschwingen könne. Im 2Asten Londons und in anderen Arbeiter⸗ ,. beeinflusse der Preis und nicht die Rationierung den Fleischumsatz. Einige ,. prophezeiten jetzt, daß man nicht mehr als 76 3 des zustehenden Fleisches verkaufen werde. Auch der Daily Expreß“ muß bestätigen, daß Tausende und aber Tausende nicht in der Lage seien, die ihnen zustehende Butterration abzunehmen.
1940: Verdoppelung der italienischen Stahi⸗ erzeugung.
Rom, 16. März. Auf der Tagung der Korporation für die Eisenwirtschaft wurden wichtige Be . efaßt. Nach Angaben von Sengtor Boceiardo wird es durch die Steigerung der Förde⸗ rung einheimischer Erze und erhöhte Einfuhr von Erzen gelingen, die Eisenerzeugung im Jahre 1940 gegenüber dem dorgesehenen Programm zu verdoppeln.
—
Stalienisch⸗ albanischer Handel weiter gewachsen.
Rom, 18. März. In den letzten 12 Monaten dürfte sich italienische Handel mit Albanien etwa verdoppelt . . von 1954 bis 1938 war eine starke Zunahme festzustellen, und zwar erhöhte sich die Warenmenge, die von italienischen Häfen nach Albanien versandt wurde, von 28 090 auf 38 900 t, 3 7 bei dem viel umfangreicheren Verkehr in umgekehrter Richtung eine Steigerung von 29 066 auf 171 000 t eintrat. Davon gingen allein 125 000 t aus dem Hafen von Valong ab, der damit die e r r nn. ö ö , . ,. talien und
⸗ Run oo des Handels wird durch italienis Schiffe durchgeführt. 9 P
—
Der italienisch⸗englische Warenaustausch auf dem Nullpunkt. „Giornale d'Italia ftellt die eindeutige Schutd Englands fest.
Rom, 18. März. Zu dem gegenwärtigen Stand der
ieh fg li, Handelsbeziehungen erklärt der Direktor des
halbamtlichen iornale d'Italia“ unter der Ueberschrift „Not⸗ wendige Klärung“, daß der W nnn en zwischen Italien und England schon seit einigen Jahren eine Schrumpfung durchmache und seit Beginn des europäischen Krieges dem Nullpunkt zu⸗ steuere. Die keen wor nn an dieser Krise trage einzig und allein England. Sie ginge auf folgende Ursachen zurück:
1. Die Entwertung des Sterlings, die den normalen Wirt⸗ lichter r , zwischen den beiden Ländern tief erschüttert habe,
die affung der mit dem System von Ottawa ver⸗ bundenen Schutzzölle, Re das englische Imperium für viele italienische Waren verschließen,
3. die von Eden erfundenen Sanktionen, die den italienischen Handel aus Großbritannien und den Dominions verdrängten,
4. den Kriegszustand und das strenge . des englischen Wirtschaftskrieges, das alle Rohstoffe in Großbritannien und den Dominions für die englischen Kriegsindustrien mit Beschlag be⸗ lege und durch eine Anzahl von Einfuhrverboten den englischen
arkt allen jenen ausländischen Erzeugnissen, die nicht unmittel-
bar für die Kriegführung notwendig i. wie dies besonders für italienische Produkte der Fall sei, verschließe.
Diese Einfuhrverbote hätten sich in der Tat vom 1. Sep⸗ tember 1939 bis zum 31. Fanugr 1940 durch eine Schrumpfung der italienischen Fmports nach England um ungefähr zwei Mil lionen ausgewirkt. Dies — so betont das halbamtliche Blatt — seien die wesentlichen Ursachen der ernsten Krise, die sich in den Handelsbeziehungen zwischen Italien und Großbritannien be⸗ merkbar machen. Sie e n tg entgegen allen englischen, fran⸗ zösischen und amerikanischen Redensarten, die man gerade in diesen Wochen zu hören bekomme, die elementare Notwendig⸗ keit der kan fshaf lich Autarkie und der von Italien erhobenen ,, nach einem gerechteren System der Verteilung der 6 Italien könne heute die tiefgehenden Eingriffe fe tstellen, die die Hegemoniesystemé gewisser roßmächte auf die Freiheit des Welthandels 9 Folge hatten. Itallen könne sich heute nicht mehr Illusionen hingeben, seine Wirtschaft unter einem Regime des interngtionalen Freihandels aufrecht erhalten zu können, ebenso wenig wie es an den berühmten englischen Vor chlag eines freien Austausch der eh fe den England selbst Lügen strafe, r n könne. Nachdem diese Dinge mit der notwendigen Klar? eit gesagt worden seien, warte Ftalien die weitere Entwick⸗ lung der italienisch⸗englischen Handelsbeziehungen ruhig ab.
Die luxemburgische Eisenerzeugung. Luxemburg, 16. März. Nach den jetzt veröffentlichten amt⸗ lichen Ziffern belief sich die luxemburgische Roheisenerzeugung im n, 1939 auf 1837 800 t gegen 1 556 700 t im Jahre f9z35.
ie Zunahme beträgt trotz der durch den Kriegsausbruch ver— ursachten Stockung 1800. Die Rohstahlerzeugung stellte sich 1939 auf 1762 009 i 4386 0900 t. Die Produktionszunahme beträgt hier 22 9/0. Auf Grund der Ergebnisse der beiden ersten Monate des neuen Jahres würde die gesamte luzemburgische Rohstahl⸗ erzeugung im Jahre 1940 . auf höchstens 1 360 000 i bis 1400000 t belaufen. Da aber die luxemburgische Koksversor⸗ 9 jetzt verhältnismäßig befriedigend ist, wird die Erzeugung chon im März wesentlich höher ausfallen und dürfte bei einem einigermaßen normalen Verlauf det Dinge in den kommenden Monaten noch weiter zunehmen.
2 ? = = 2 * .
Notierungen
ber Kommission des Berliner Metallbörsenvorstanbes vom 18. März 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhũttenaluminium, 99 olo in Blöcken. .... 133 desgl., in Walz⸗ oder Drahtbarren 9, . 1 Reinnickel, C8 — 99 /.. üntimon. Regulus. 2 Genen, .
RAM für 100 kg
2 *. 2 36,50 86 bo fesn
In Berlin festgestellte Nftierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.
—
18. März 16. März Geld Brief Geld Brief
Aeghpten (Alexand. und Kairo) L ägypt. Pfd. — — — — Afghanistan (Kabuh ,. 100 Afghani 18,3 18,77 18,3 18,77 Argentinien (Buenos
Aires) 1Pav.⸗Pes. o, 578 O,5 82 0,578 O0, 582 Australien (Sydney) 1 austr. Pf. — — — —
Belgien (Brüssel u. 100 Bela 42,86 42,4 42,36
Antwerpen) Brasilien (Rio de 1Milreis o, 130 O0, lz2 0, 130
Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien — — — Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,047 3,053 3, 047 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48, 15 48,05 England (London) .. L engl. Pfd. — — Estland (Reval / Talinn) ... 100 estn. Kr. 62,44 62,56 62,44 Finnland (Helsinkij. 100 finnl. M. 5,045 5,058 5, 045, Frankreich (Paris. . 100 Fres. — — — Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,22 132.48 132,27 Iran (Teheran) .... 100 Rials 14,59 14,51 14,59 Island (Reykjavik) . 100 isl. Fr. 38,31 38,39 338,31 Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb) 100 Dinar 5, 694 5,706 5,5694 Kanada (Montreah. 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) .... 100 Lats Litauen (Kowno /
100 Litas
Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗
burg) l00 lux. Fr. 10,õ9 10,51 10,59 Neuseeland (Welling⸗
. ... 1 neuseel. Pf. — * Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,59 56,59 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9, 191 9 9,191 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — Schweden (Stockholm
und Göteborg) ... 100 Kronen 59,29 59,41 59,29
Schweiz (3ürich, Basel und Bern)
100 Lire 1399 13,11 1309 0,583. O, 586 0, S3
48, 5 Aas, 8s 48,76 41,99 42,2 41,94
109 Franken, 55,86 55,98 55,86
Slowakei Preßburg 106 Kronen S569 85g 3,9
Spanien (Madrid u. Barcelona) l00 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) 1 südafr. RH. — — — Türkei (Istanbulh ... 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1, 97s Ungarn (Budapest). 109 Pengö — — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 99 O0, 9411 O0, 939 Verein. Staaten von Amerika (New Yorh ] 1 Dollar 2, 491 2,495 2,491
24,98 28, 2 24,98
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse
. Geld
England, Aegypten, Südafrik. Union . 9, 69 Frankreich 5, 495 7, 752
72, 68 2, 108
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
18. März 16. März Geld Brief Geld Brief Sovereigns i 20,46 20,8 20, 46 20 Franes⸗Stücke ... fiü ; 16, 22 Gold⸗Dollars ...... 4,205 Aegyptische ... .... I ägypt. Pfd. 8,62 Amerikanische:
1000-5 Dollar ... 1 Dollar 2,56 . ö .. 1 Dollar rgentinische ...... 1 Pap. ⸗Peso Australische ..... .. 1 austr. 1 Belgische ..... .... 100 Belga Brasilianische ...... 1 Milreis 100 Rupien
Brit. Indische ..... Bulgarische .... . 100 Lewa
Dänische: große. .. . 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen Englische: große ... 1Jengl. Pfd. 1 E u. darunter... 1 engl. Pfd. Estnische ..... ..... 100 estn. Kr. Finnische ...... ... 100 finnl. M.
Französische ..... .. 100 Frs. Holländische ...... . 100 Gulden Italienische: große 100 Lire — l0 Lire u. darunter. 1060 Lire 13,07 Jugoslawische: große 100 Dinar a O0 Dinar .... ... 100 Dinar ] 5,63 Kanadische ...... .. 1 kanad. Doll. 1,84 dettlin iche ..... 100 Lats Litauische: große ... 100 Litas l00 Litas u. darunt. 100 Litas .. 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Lei
—
. S is gr S Re
. * l 1. S SSSR
—
8 — SS D M&M
—
132, 09
und neue 500 Lei.
unter 500 Lei .... 100 Lei Schwedische 100 Kronen Schweizer: große... 100 Frs.
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische 100 Peseten Südafr. Union .... 1 südafr. Pfd. Türkische U türk. Pfund Ungarische ..... ... 100 Pengö
111 111 11
— —
2 Q 58 — 2 — —
—
& S* . O0 OOO 2 ü 85 2 C
l J
—
— 92) 8 DR 8 8
—
— 20 D S S de
—
— 92 D Q 2
l l l