1940 / 72 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr 72 vom 27. März 1940. S. 4

.

schen Ausschuß bekannt, daß die dem Deutschen Ausschuß an⸗ geschlossenen Schuldner lim folgenden kurz „deutsche Schuld er“ genannt) weiterhin in derselben Weise und in der⸗ selben Eigenschaft wie vor der am 3. September 1939 erfolgten Beendigung des Deutschen Kreditabkommens von 1939 (im folgenden kurz „1939er Abkommen“ genannt) handeln, und daß sie im besonderen weder mittelbar noch unmittelbar als Vertreter der deutschen Regierung oder einer ihrer politischen Unterabteilungen handeln; . auf ing 64 Versicherungen und Bekanntgaben ist der amerikanische Ausschuß auf Ersuchen des Deutschen Aus⸗ schusses bereit, den amerikanischen Gläubigern, die dem 1939er Abkommen beigetreten sind, den Beitritt zu diesem Abkommen zu empfehlen, und zwar mit dem Ziele einer Aufrechterhaltung gewisser Bankkredite, die früher dem 1939er Abkommen unterstellt waren, mit Wirkung von dem Geschäftsschluß des 1. November 1959, und zwar unter Zugrundelegung der nachstehend im einzelnen wiedergegebenen Bestimmungen. Im Hinblick hierauf wird folgendes vereinbart: Ziffer 1 (1) Alle Kreditlinien und Teile von solchen, die dem I939ger Abkommen unterstellt und bei Beendigung des vorerwähnten Abkommens unbenutzt waren, werden gestrichen. . . (2) Alle ausstehenden widerruflichen Akkreditive, die während der Laufzeit des 1939er Abkommens er⸗ öffnet oder avisiert worden sind, und alle nicht aus⸗ geführten Aufträge zur Verfügung über Guthaben oder zur Eröffnung oder Avisierung von Krediten, die vor oder nach dem 3. September 1939 und bis zu dem Tage dieses Vertrages erteilt oder avisiert wor⸗ den sind, werden gestrichen. Alle Vergütungen, die von oder für Rechnung von deutschen Schuldnern bei amerikanischen Gläubigern, die diesem Abkommen beitreten (nachstehend kurz „Gläubigerbanken“ genannt) nach Beendigung des 1939er Abkommens, aber vor dem Geschäftsschluß des 1. November 1939 eingegangen sind mit der aus⸗ drücklichen Zweckbestimmung, für die Rückzahlung be⸗ stimmter Wechsel zu dienen, die den , der Ziffer 3 (9) des 1939er Abkommens (nachstehend kurz „3 (9 Wechsel“ genannt) entsprechen, gleich⸗ güllig, ob ihre ursprünglichen Verfalldaten vor oder nach dem J. November 1939 lagen, sollen für die Rückzahlung jener bestimmten Wechsel dienen, und die zugehörigen Kreditlinien sollen zugleich in ent⸗ sprechendem Umfange gestrichen werden. ; Alle Guthaben, die von deutschen Schuldnern bei IGläubigerbanken im Zeitpunkt der Beendigung des 1939er Abkommens unterhalten wurden, und alle Jeldbeträge, die vor dem Geschäftsschluß des 1. No⸗ vember 1939 seitens solcher Gläubiger von oder für Rechnung von solchen Schuldnern in irgendeiner anderen Weise als der in dem vorstehenden Unter⸗ abschnitt (3) umschriebenen empfangen wurden, sollen für die Rückzahlung (und in entsprechendem Umfange die Streichung der zugehörigen Kredit⸗ linien) verwendet werden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: (1) von 3 (9) Wechseln mit ursprünglichen Ver⸗ falltagen bis einschließlich 1. November 1939 ssoweit derartige Wechsel nicht schon nach dem vorstehenden Unterabschnitt (9 zurückgezahlt sind), (II) nach Belieben eines jeden Gläubigers von Verbindlichkeiten anderer Art, als in dem vor⸗ stehenden Satz () dieses Unterabschnittes ( näher umschrieben sind, . (III) von 3 (9) Wechseln mit ursprünglichen Fällig⸗ keits daten nach dem 1. November 1939. Alle 3 (3 Wechsel mit ursprünglichen Fälligkeits⸗ daten bis 1. November 1939 einschließlich, die am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages noch keine Deckung gefunden haben (still unpaid), sollen so⸗ fern sie nicht bereits nach Unterabschnitt G3) und nach Satz () von Unterabschnitt (4) abgedeckt wor⸗ den sind —, sofort nach Unterzeichnung dieses Ver⸗ trages bezahlt und die zugehörigen Kreditlinien zu⸗ gleich in entsprechendem Umfange gestrichen werden. Alle Geldbeträge, die in irgendeiner Weise seitens einer Gläubigerbank von oder für Rechnung eines deutschen Schuldners nach dem Geschäftsschluß des 1. November 1939 und vor dem Datum dieses Ver—⸗ trages empfangen worden sind, jedoch mit Aus⸗ nahme solcher Geldbeträge, die zu dem ausdrücklichen Zweck der Abdeckung von 3 (9) Wechseln n , e. worden sind, sollen für die Rückzahlung jeglicher Verbindlichkeiten des deutschen Schuldners ver⸗ wendet werden, die nicht schon nach der Bestimmung eines anderen Unterabschnittes dieser Ziffer 1 zurück- gezahlt worden sind, und mit der Rückzahlung sollen die zugehörigen Kreditlinien zugleich in entsprechen⸗ dem Umfange gestrichen werden. Ziffer 2

Dieses Abkommen erstreckt sich auf kurzfristige Kreditlinien, die

1. dem 1939er Abkommen unterstellt waren,

2. bei denen Gläubigerbanken die Kreditgeber

waxen, und

3. die am Geschäftsschluß des 1. November 1939

noch bestanden; jedoch in jedem einzelnen Falle erst nach Anwendung der Bestimmungen der Ziffer 1 dieses Abkommens.

Alle Guthaben eines deutschen Schuldners bei und alle Verbindlichkeiten dieses Schuldners gegen⸗ über der ausländischen Niederlassung einer Gläu⸗ bigerbank sollen diesem Abkommen unterstellt wer⸗ den, wenn die betreffende Gläubigerbank sich hierzu entschließt, vorausgesetzt jedoch, daß sowohl das Gut⸗ haben als die Verbindlichkeit auf die amerikanische Hauptniederlassung der betreffenden Zweignieder⸗ lassung übertragen werden, und daß der Uebertrag in der Weise durchgeführt wird, daß das Guthaben

egen die Schuld verrechnet und die verbleibende rest⸗ f. Verschuldung übertragen wird.

Ziffer 3

Kreditlinien und Teile von solchen, die diesem Abkommen unterstellt sind, und die jeweils während

der Laufzeit dieses Abkommens offen werden, dürfen lediglich durch Wechsel, die zur Finanzierung von Warenverschiffungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika gezogen werden, wieder benutzt werden. Von der Gläubigerbank kann die Eröffnung oder das Avis eines Kredites oder die Akzeptierung eines derartigen Wechsels erst dann verlangt werden, wenn ihr in jedem einzelnen Falle in befriedigender Weise dargetan ist, daß das zugrunde liegende Geschäft keine Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes von 1939 oder eines anderen Gesetzes der Vereinigten Staaten von Amerika verletzt, und daß der Impor⸗ teur (und im Falle von Bank⸗zu⸗Bank⸗Krediten auch der beteiligte deutsche Bankschuldner) weder mittelbar noch unmittelbar als Vertreter der deut⸗ schen Regierung oder einer ihrer politischen Unter⸗ abteilungen handelt. Ziffer 4

Dieses Abkommen soll für einen Zeitraum von sieben (7) Kalendermonaten vom 1. November 1939 an in Kraft bleiben, aber der Deutsche Ausschuß oder der amerikanische Ausschuß kann jederzeit während der Laufzeit dieses Ablommens das Abkommen be⸗ enden, und zwar durch eine Kündigung gegenüber dem anderen Ausschuß, wenn nach 6 einung die internationale Lage oder die innere Lage in seinem eigenen Lande eine Fortsetzung dieses Ab⸗ kommens nicht mehr angezeigt erscheinen läßt.

Ziffer 5

Unter keinen wie immer gearteten Umständen ist der amerikanische ,, oder eine Gläubiger⸗ bank zu irgendeiner Zeit auf Grund dieses Vertrages verpflichtet, irgend etwas zu unternehmen, was eine Verletzung des „Neutralitätsgesetzes 1939“ oder eines anderen n, n. oder künftigen Gesetzes der Ver⸗ einigten Staaten bedeuten würde.

Ziffer 6

Jede Gläubigerbank soll ihren Beitritt zu diesem Abkommen ihrem deutschen Schuldner durch Funk⸗ spruch oder Kabel spätestens bis zum 20. Dezember 1939 mitteilen. Eine Mitteilung dieses Beitritts soll in ähnlicher Weise an die Reichsbank abgesandt werden.

Jeder deutsche Schuldner soll nach . einer derartigen Mitteilung seinen Beitritt dur einen Funkspruch oder Kabelmitteilung seiner Gläu⸗ bigerbank bestätigen und eine briefliche Mitteilung hierüber an die Reichsbank gelangen lassen.

Ziffer 7

Etwaige Streitigkeiten, die zwischen einer Gläubigerbank einerseits und einem Schuldner oder dem in Ziffer 10 (4 des 1939er Abkommens er⸗ wähnten Treuhänder oder der Deutschen Golddis⸗ kontbank andererseits über die Auslegung dieses Ab⸗ kommens oder über irgendeine andere sich aus dem Abkommen ergebende Frage entstehen, sollen mit Ausnahme von Streitfragen und Augelegenheiten im Zusammenhang mit der Ziffer 3 oder der Ziffer 5 einem Schiedsausschuß unterbreitet werden, der zwecks Entscheidung jedes derartigen einzelnen Her eltfalle wie folgt gebildet wird: ein Schieds⸗ richter soll von jedem Ausschuß ernannt werden und ein Vorsitzender soll auf Ersuchen von einem der beiden Ausschüsse durch den Präsidenten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich bestellt werden. ollte ein Ausschuß es unterlassen, seinen Schieds⸗ richter innerhalb zweier Wochen vom Empfang des Ersuchens des anderen Ausschusses an gerechnet zu ernennen, so soll der Präsident der genannten Bank rmächtigt sein, einen Schiedsrichter mit rechtlicher irkung für den anderen Ausschuß, der die Er⸗

nennung unterlassen hat, zu bestellen.

Ziffer 8 Zinsen sollen für den Zeitraum von der Beendi⸗ ung des 1939er Abkommens bis zu dem Datum un. Vertrages sofort nach der Unterzeichnung dieses Vertrages gezahlt werden, und zwar zu den vischen den Parteien für die dem Abkommen unter⸗ ken. Kredite vereinbarten Sätzen.

Ziffer 9 Die durch die Vorbereitung und den 6 dieses Abkommens entstehenden Kosten einschließli— der Kosten für Rechtsberatung und anderer Aus⸗ lagen des amerikanischen Ausschusses sollen von dem Deutschen Ausschuß gezahlt werden.

Ziffer 10

Alle Bestimmungen des 1939er Abkommens sind sinngemäß als Teile dieses Abkommens zu betrachten, edoch nur insoweit, als sie nicht mit anderen Be⸗ , dieses Abkommens unvereinbar sind oder soweit sie nicht durch eine Veränderung der tatsäch⸗ lichen Grundlagen unanwendbat geworden sind, und war eine Veränderung, die sich aus der Verschieden⸗ it der dem gegenwärtigen Abkommen und der dem 1939er Abkommen zugrunde liegenden Umstände

ergibt.

Ziffer 11

Jede Gläubigerbank, die vor dem Datum dieses

Vertrages einem deutschen Schuldner gehöriges Eigentum beschlagnahmt hat, soll auf Ersuchen dieses Schuldners dafür sorgen, daß die Beschlagnahme aufgehoben wird.

Ziffer 12

Dieses Abtommen soll in Kraft treten, Heel e von allen in der Einleitung aufgeführten Vertrags⸗ parteien unterzeichnet ist und kann in einer oder

mehreren r n, n, unterzeichnet werden, die zusammen genomnien ein und dasselbe Vertrags⸗ dokument darstellen. Eine Abschrift des Abkommens mit der Unterschrift des amerikanischen Ausschusses und eine Abschrift mit der Unterschrift des Deutschen Ausschusses, der Reichsbank und der Deutschen Gold⸗ diskontbank soll bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hinterlegt werden.

ilmverbot. Die öffentliche Vorführung des Filmes: Blick ins Un sichtbar en (Werbetonfilm), 1 Akt, 58 zu, A ulragsteller und Hersteller: Universum Film A. G., Berlin SW. 68, Krau⸗ senstraße 35/39, ist am 27. Februar 1910 unter Nummer 53 390 verboten worden. Berlin, den 23. März 1940.

Der Leiter der Filmprüfstelle. J. A.: Dietz.

———

Anordnung 23 e

der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 27. März 1940.

(Ergänzung der Anordnung 23 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl vom 8. März 1937.)

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fel ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. i430) in Ver n n mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. n 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1. Das in 51 der Anordnung 23 vom 8. März 1937 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 55 vom 8. März 1937) enthaltene Verzeichnis von Blechpackungen wird wie folgt ergänzt:

DIN-⸗Blatt Nr. Dosen für Schuh⸗, Leder⸗ und Ofenpflege⸗

mittel (in Pastenform)))); . . Dosen für Fußboden⸗ und Ofenpflegemittel

(lin Pastenform) . 6693 Deckel und Boden für Konservendosen von

99 mm Innendurchmesser, 2. Ausgabe

Male . Eimer für Sauerkxaut und Gurken, zylindrisch 2046 Obstsirupkannen, zylindrischee ... . 2047 Dosen für Fleischkonse ven für die Wehrmacht 2049 Dosen für Fleischkonserven, rund.. . 2060

8 7

Die Bestände an Blechen, die im Zeitpunkt des Inkraft⸗ tretens dieser Anordnung bereits für nichtgenormte Blech—⸗ packungen der in 8 1 genannten Art vorbearbeitet sind, dürfen innerhalb einer Uebergangsfrist von zwei Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung verarbeitet werden.

Die nach Ablauf der Uebergangsfrist noch vorhandenen Bestände an Blechen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung bereits für nichtgenormte Blechpackungen der in 81 genannten Art vorbearbeitet waren, sind der Reichsstelle für Eisen und Stahl, Berlin sSW 68, Neue Grün⸗

ftrghe 18, bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkraft— reten dieser Anordnung zu melden.

5 3.

In besonders begründeten Einzelfällen kann die Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Die Anträge sind über die Fachgruppe Feine Blech⸗ packungen (Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie). Berlin⸗Charlottenburg 2, Fasanenstr. 77, der Reichsstelle für Eisen und Stahl einzureichen.

§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung fallen unter die Strafvorschriften der 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.

S5.

Diese Anordnung tritt für die DIN⸗-Blätter 2021, 2022, 2046, 2647, 2049 und 2060 am Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staat anzeiger und für DIN⸗Blatt 2623 am 1. Juni 1940 in Kraft.

Berlin, den 27. März 1940.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl.

Dr. Kiegel.

Betanntmachung.

Die am 26. März 1940 ausgegebene Nummer 53 des Neichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: . ;

Verordnung über die Steuerbefreiung für ,, . . Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 29. Februa 1949. , 4

Perordnung über die Bergverwaltung in der Ostmark. Vom . Ausübung der bürgerlichen

Zweite Verordnung über die Ausübung, 9 gerd e im Pn ort Böhmen und n,, . in. tektorats - Rechtspflege Verordnung 2. ProtRpflB. . 20. März 1940. ö

Einführung des Gesetzes über den Verkehr

mit , n, i, in ö. Ostmark und im Reichsgau Sudeten⸗

land. Vom 23. März 1910. ; 3. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis; 6,16 HM. Postversen⸗ unser Postscheckkonto: Berlin O6 200. Berlin NW 40, den 27. März 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

dungsgebühren; 0, 95 Een für ein Stück bei Voreinsendung auf

Verantwortlich:

für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Berlin. Wilhelmstr. 82 Fünf Beilagen

Unterschriften.

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil., den Anzeigenteil und

Druck der Vreußzischen Druckerei und Verlags · Aktiengesellschaft.

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

m Deutschen Neichsa

er. 2. Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonkheer Dr, van Haersmade With, hat Berlin am 1. März 1940 verlassen. . seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Baron van Boetzelaer van Ooster⸗ hout die Geschäfte der fer if haft

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 23. März 1940 verlassen. Wãhrend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Po st die Geschäfte der Gesandtschaft.

Srfte Betlage

Berlin, Mittwoch, den 27. März

n ᷣᷣ·¶Qm —Kä—ä—y Q ' ax 0 02020000.

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

. 1040

Aus der Bertwaltung.

Wegfall des Annahmezwangs für Steuer⸗ gutscheine.

Auf Grund des 5 11 des Gesetzes über die Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben des Reichs (Neuer Finanzplan NF —. vom 20. März 1939 hat der Reichsminister der . eine Vierte Dir iht nge geren nm um Neuen

inanzplan (Vierte NFDV) vom 20. März 1910 . wonach das Recht der gewerblichen Unternehmer, Lieferungen Und son⸗ stige Leistungen untereinander bis zu 40 * des Rechnungsbetrages . en, er , . Zahlungen ö. die ab 1. April 19 eleistet werden eichsgesetzblatt Nr. 21. 3. 1940 eil G . 2

Wir i ch aft ste.

Der weitere Ausbau der Binnenschiffahrt.

In der „Deutschen Volkswirtschaft“ berichtet der Haupt— 6. „der . Reichsverkehrsgruppe. Binnenschiffahrt, Schreiber, über die neuen Aufgaben und den weiteren Aus— bau der deutschen Binnenschiffahrt. In rastloser Arbeit seien die Sünden der Vergangenheit wieder wettgemacht worden, das westdeutsche Wasserstraßennetz durch den . mit den mittel- und ostdeutschen Wasserstraßen verbunden, Oberschlesien durch den Adolf⸗Hitler⸗Kanal an die Oder und damit an bas deutsche Strom- und Kanalnetz angeschlossen und die Weichsel dem deutschen Stromperband wieder angegliedert. Der Ausbau der J geh auch im Kriege weiter. In Ostpreußen stehe die ollendung des Masurischen Kanals bevor. Es sei beabsichtigt, diesen Kanal über die Masurischen Seen mit der Pissa und dem Narew zu verbinden, wodurch Warschau in un— mittelbare Verbindung mit dem Seehafen Königsberg gebracht werde. Die wiedergewonnenen Ostgebiete böten ein besonders dankbares Feld der Betätigung. In erster Linie sei hier der Ausbau der Weichsel ö nennen. Weiter stehe neben dem Ausbau der Warthe die Verbindung der oberen Warthe mit der Netze im Vordergrund. Große Bedeutung komme dem Anschluß der westrussischen Binnenwasserstraßen an das deutsche Strom⸗ und Kanalnetz zu. . harre der neue Adolf⸗Hitler⸗Kanal seiner Bewährung in die em Schiffahrtsjahr. Seine Verlängerung r Weichsel werde wohl nicht inehr lange auf sich warten lassen.

uch der Bau des Oder Donau⸗Kanals sei begonnen. Im Be— reich der westdeutschen Kanäle und der Weser stehe neben der Erweiterung des Dortmund —Ems-Kanals das Projekt des

Hansa⸗Kanals im Vordergrund des verkehrswirtschaftlichen Inter⸗ esses. Im Rheingebiet sei bald der Anschluß des neuen Hafens Würzburg an den Main⸗Großschiffahrtsweg fr erwarten. Die Rhein-Main —Donau⸗Großschiffahrtsstraße solle bis 1935 fertig werden. Der Referent teilt weiter mit, daß die Arbeiten zur Typisierung der Binnenschiffe gerade in diesen Tagen zu weiteren Ergebnissen geführt haben. Für den Bau der besonders heute vordringlichen eng r enge sowie für den Bau der Tank⸗ schiffe wurden Normen festgelegt, die den Serienbau dieser Fahr⸗ zeuge gestatten.

Günftige Entwicklung des Fremdenverkehrs.

Die im Deutschen Reich trotz des Krieges herrschende Ord— nung und Sicherheit kommen auch in der Entwicklung des Frem⸗ denverkehrs zum Ausdruck. Im Dezember des Jahres 1959 wurden in rund 1300 HJ des Reiches 1,ů34 Mill. Fremdenmeldungen und 3576 Mill. , ge⸗ zählt. Im Januar des Jahres 1910 ien die Zahlen auf 1,44 Mill. k und 429 Mill. Fremdenübernach⸗ tungen. Der Fremdenverkehr aus dem Auslande, der natur⸗ gemäß durch den Krieg Einbußen erlitt, wies in 1300 Berichts⸗ orten immerhin im Dezember 1939 17175 Fremde mit 79 990 , und im Januar 1910 16 707 Fremde mit 69 290 Uebernachtungen auf.

Die Zahlen des deutschen Fremdenverkehrs in den Monaten Dezember und Januar geben ein eindrucksvolles Bild von der

günstigen wirtschaftlichen Lage des Reiches.

e - !

Berliner Börse vom 26. März.

Die erste Borse nach ver längeren Vertehrsunterbrechung durch die Feiertage setzte überwiegend mit höheren Kursen ein. Das Ge= schäft war in einzelnen Werten etwas lebhafter, im großen und ganzen aber wenig umfangreich. Da Verkaufsneigung fo gut wie nicht bestand, traten erwähnenswerte Kursrückgänge kaum ein.

Am Montanmarkt stellten sich Ber. Stahlwerke, die ausschließ⸗ lich Dividende gehandelt wurden, um annähernd 15 * höher. Rheinstahl stiegen um 1½, Hoesch um 3s, Buderus um ½z und Klöckner um S 975. Harpener gaben . um 1a 95 nach. Bei den Braunkohlenwerten wurde Ilsé⸗Genußscheine um R 3, bei den Kaliwerten Kali⸗Chemie um 3 heraufgesetzt. In der chemischen Gruppe lagen Farben um 5s gz auf 186535 erhöht. Rütgers stiegen um und v. Heyden um / 35. Goldschmidt büßten gegen die Notiz vom 20. d5. Mts. hingegen 1 35 ein. Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten stiegen Dt. Linoleum um M 3. Elektrowerte veränderten sich nur unbedeutend. Bei den Ver⸗ sorgungs werten lagen Thüringer Gas um „ü, EW. Schlesien um 6, Bekula um 155, Schles. Gas um 175 und Elektrische Liefe⸗ rungen um 2 z befestigt. Zu erwähnen sind noch von Maschinen⸗ , n, Orenstein und Rheinmetall⸗Borsig mit je 4 z, von Metallwerten Dt. Eisenhandel mit 4. 1 und von Zellstoffaktien Waldhof sowie ferner Gebr. Junghans mit je 4 3.

Im Verlaufe war die Kursbewegung an den Aktienmärkten weiter nach oben gerichtet, wobei Steigerungen von 1— 1 599 durchaus keine Seltenheit darstellten. Dessauer Gas wurden sogar um 26 9 heraufgesetzt.

Gegen Ende des Verkehrs bewirkten erneute Anschaffungen eine weitere er , er Kurse an den Aktienmärkten, so daß die Schlußnotierungen vielfach die höchsten des Tages waren. . beendeten den Börsenverkehr mit 18175 und Vereinigte

tahl mit 11155.

Am Einheitsmarkt zogen Schiffahrtswerte bis um 23 an. Von Banken hatten Ue ö mit 4 12 und von Hypo⸗ thekenbanken ächsische Boden, die ex Dividende . wur⸗ den, mit 4 1,85 8. die Führung. Am Markt der Kolonialpapiere stiegen Otavi um 155 Reit und Kamerun um 3 5. Für die zu Kassakursen gehandelten Industrieaktien sah man zahlreiche Gewinne von 3 3 23, Wer wer en, erhöhten sich bei Repartierung um 4 56; Wagner C Co. büßten hingegen 3 3 ein.

Von Steuergutscheinen 1 waren Dezember, Januar, Februar und März etwas fester, April blieben unveränbert, während Mai leicht nachgaben. Bei den Steuergutscheinen Il verloren Juli,

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 1447 (14490, 3 unverändert 12855 und die Gemeindeumschul⸗ dung Mi /. 165 Pfg.)

gegangenen Börsentagen nur. wenig geändert. Bemerkenswert waren die Kurserhöhüngen für einzekne Reichsemissionen, die bis zu äs . ausmachten. Ferner konnten sis Dekosama J um 6 3. und 39er n n nr. um m/ g 3 befestigen. r, , .. verkehrten in unregelmäßiger Haltung und zeigten Schwankungen von * .= R nach beiden Seiten. Industriesbligatisnen walten eher 5 und vielfach etwas , er Privatdiskontsatz wurde bei 2 3, belassen.

Am Geldmarkte wurden die Blankotagesgeldsätze um 16 g. auf k— 96 i n . ö. ei der amtlichen Berliner Devisennotierung bröckelt Belga von 42,50 auf 42,48 ab. : .

Wochenübersicht der Deutschen Neichs bank vom 21. März 1940.

Aktiva. R. 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen ... 77 451 000 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatz wechseln des Reichs.... 11 H55. 062 000 8 . „Wertpapieren, die gemäß 5 15 gif 3 angekauft worden sind (deckungs fähige Wertpapiere). „Lombardforderungen ... deutschen Scheidemünzen .. „Rentenbankscheinen .... sonstigen Wertpapieren.. „sonstigen Aktiven. ....

128 101 000 . 27 672000 . oh7 390 000 = 227 426 000 . 394 563 000 = 1698 310000

1. Grundkapital

2. Rücklagen und . 150 0000

ö S7 353 000

gen. 494779 000

11526 232 000

. L 648 47 050 bind⸗

2

.

Oktober ünd November je 1/6 35. Die übrigen Emissionen be—⸗ wegten sich auf letztem Stande.

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, i land lb Wechseln RAM . . g m Inlande zahlbaren

Berlin, 26. März. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. Verkaufspreise des Lebensmittekgroß⸗ han dels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗-Berlin.) Preise in Reichsmark, Bohnen, weiße, mittel 550 bis Ss, 36, Linsen, läferfrei 8) 6530 bis 66206 und 0,385 bis 71, 00, Speiseerbsen, Inland, gelbe s) ö6,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe g) 5J,25 bis 58,06, Geschl. if, gelbe Erbsen, gehe 56,75 bis 57 00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, halbe 9 4755 bis 468, 060, Grüne Erbsen, Ausland 5700 bis 58,90, Reis: Rangoon S*) 265,50 bis 26,50, Saigon, 1, 26,5 bis 2776. Italiener, ungl. 5 *) 30,50 bis 31,50, uchweizengrütze 6i, og bis 62,06, . graupen, grob, 9/4 37900 bis 3800 , Gerstengraupen, Kälber⸗ ächne, (6 h. 3400 bis 5,00 I, Gerstengrütze, alle Körnungen *) 3,909 bis 365,06 Hr, Haferflocken Hafernährmittel) ) 4505 bis 46,00 H), Hafergrütze Hafernährmittel! *) 46,96 bis 46 005) KLochhirse 34, sh bis 35.86, Roggenmehl, Type 997 24,56 bis 265.59, Weizenmehl, Type 630, Inland 35,50 bis —— Weizen rieß. Type 450 59, 385 bis Kartoffelmehl, hochfein 36, 65 is 38,15 ), Zucker Melis (Grundsorte) 6790 bis Roggen⸗ kaffee, lose 10,59 bis 41,55 7) Gerstenkaffee, lose 40,590 bis

11560 ), Malzkaffee, lose 45 06 big 45 90 H), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime s) 4g, 00 bis! e r rh

Zentralamerikaner 5 A458, 00 bis 82.00, Kakaopulverhaltige Mischung 13000 bis 156, 00, Tee, deutsch 240, 00 bis . Le südchines. 8 810 00 bis O00, 00, Tee, indisch s) 960,00 bis 1490,00, Sultaninen, Perser —— is Mandeln, süße, hand gewählte, ausgewogen bis ——, Mandeln, bittere, dan. in ge. ausgewogen bis Kunsthonig in 16. g= ackungen 7060 bis 7i,0, Bratenschmalz 183, 94 bis Roh⸗ schmalz 183,94 bis Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 186,12 bis —. Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111560 bis Speck, geräuchert 190,30 bis —, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis ——— Markenbutter, gepackt 3385,00 bis feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323, 0 bis , feine Molkereibutter, gepackt 32700 bis Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis Landbutter in Tonnen 299, 00 bis —, Landbutter, 36836 303. 00 bis Allgäuer Stangen 20 o 96, 00 bis 100,95, echter Gouda 40 C 172, 05 bis 184,06, 9 Edamer 490i 172,00 bis 184,00, bayer. Emmen taler wollfẽtt) 220,00 bis L Allgäuer Romatour 20 ds 120,90 bis Harzer Käse 68, 90 bis 74,00. R Nach besonderer Anweisung verkäuflich. Nur für Zwecke der e m , Ernährung bestimmt. H) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Am Kassgrentenniarkte hat sich die Lage gegenüber den voran⸗

Die Elektrolytkup ernotierung der Vereinigung für deutsche

Elektrolyt tupfernofiz il sich laut Berliner . n. N. 5

. h; März auf 7400 EM. (am 26. März auf 74,00 RA) für g.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

1 27. März 26. März Geld Brief Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) L ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul. 100 Afghani 18,73 18,7 18,B, 3 18,77 Argentinien (Buenos Aires) 1Fap.Pes. 0,5578 O0, S821 o, 578 O, sz L austr. Pfd.

100 Belga 42,42 42, so 42,44 42,52 1Milreis o, 130 O, iz o, izo o, iz2

100 Rupien 100 Lewa 3, 047 3 3,047 3,905 100 Kronen 48,05 j 18,95 48, 15 engl. Pfd.

0b estn. Kr. 62,44 62,56 62,44 62,56

1090 finnl. NM. 5,45 5,055 5,045 5, 055 100 Fres. 100 Drachm. 2,353 2,367 2, 353 2,357

loo Gulden 13222 132,48 sizz, 22 132,45 100 Rials 14659 1451 14,5§ 14,61 10 isl. r. 3531 385,39 383,31 3839

100 Lire 1z, 9 13,1 13690 is, ij 1 Yen b,. 533 G 586] 6, Sz

100 Dinar 560 5,708 5, 69a I kanad. Doll. 100 Lats 48,5 A48, 858 48,76 100 Sitas Al, 99 42,02 41, 90a 100 lux. Fr. 10,606 10,825 10,61 I neuseel. Pf. 100 Kronen 56,509 56,71 56,59 100 Escudo 8, 91. 8, 959] s, 991 100 Lei 14 100 Kronen 59,29 59,41 59,29

100 Franken 56,86 65,0908 55,86 100 Kronen 8,591 8,609 s, 591

Barcelona) ..... .. 100 Peseten 24,98 265,02 24,98 Südafril. Union (Pre⸗ * . toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbuh .. . 1I türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 Ungarn (Budapest)h . 100 Pengö Uruguay (¶Montevib.) 1 Goldpeso o, 989 0,941 O, 939 Verein. Staaten von Amerika (NewHYorh ] 1 Dollar 2,491 2,496 2,491

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

; Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union.. 9, 74 9,76 Frankreich 5,514 h, 526 Australien, Neuseeland ..... ...... ... 7792 7808 w inn, 73, 0s 73, 19 Kanada 220 90 09 eee e e 2,048 2,052

=

Aus lan dische Geldsorten und Banknoten.

27. März 26. März Geld Brief Geld Brief Sovereigns i 20,38 20,46 20,46 20 Franes⸗Stücke ... 16,1l8 16,22 16,22 Gold⸗Dollars . ü 4,1885 4,205 4, 2065 Aegyptische ...... 1 ägypt. Pfd. S8is 8,22 8, 62 Amerikanische:

1000 Dollar ... 1 Dollar 2,53 9. . nn, .. 1 Dollar rgentinische ...... 1 Pap.⸗Peso Australische ...... 1 austr. Pfd. Belgische .. 100 Belga Brasilianische ...... 1 Milreis Brit. Indische ..... 100 Rupien Bulgarische ...... . 100 Lewa Dänische: große. ... 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen Englische: große ... 1 engl. Pfd. 1L Eu. darunter ... engl. Pfd. Estnische ...... 100 estn. Kr. Finnische 1099 finnl. M. ö Französische ...... 100 Frs. 4,79 Holländische ...... . 100 Gulden 131,909 Italie nische: große . 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinar ...... . 100 Dinar Kanadische ...... . . J kanad. Doll. Lettländische 100 Lats Litauische: große ... 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische .... 100 lux. Fr. Norwegische 100 Kronen Rumänische: 1000 ei und neue 500 Lei. 100 Lei unter 500 Lei .. . 100 Lei Schwedische: große . 100 Kronen 50 Kr. u. darunter . 100 Kronen Schweizer: große ... 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische 100 Peseten Südafr. Union .... 1 südafr. Pfd. Türkische I türk. Pfund Ungarische ..... ... 100 Pengö

111 111

S &i & Si Si S SSS 222 8 88 2282 S *

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