Reichs- und Staatsanzeiger Nr SH vom 5. April 1940. S. 4
Anlage 4 (weiß DIN A3)
grün
Kopf der Kundenlifte für
Verbrauchergruppe 1 (Einzelöfen) — .
83 zager⸗ Bestellte Brennsto sarten *) Ausgeführte Lieferungen nach Brennstoffarten“) und mengen in Zentnern 33 Lag . gef f 3 * Name und Anschrift möglich⸗ Zahl der und ⸗mengen in Zeninern 283 des Verbrauchers 3 . Finn n, BBB Bkꝝx SKkꝛ skB skK Sonstige BB Datum BK Datum sk Datum skB Datum SKK Datum ö. Daum] 83* Zentnern ; ⸗ ge 1 2 3 4 5 6 ( 1 Georg Schulze 30 20 121. 10 1216, 12.7. 5 . Berlin 5 . Kochstraße 4 Kopf der Kundenlifte für Verbrauchergruppe 2 (Zentralheizungen usw.) blau . Lager⸗ Bestellte Brennstosfarten )) Ausge führte Lieferungen nach Brennstoffarten“) und mengen in Zentnern 53 Name und Anschrift möõglich⸗ und mengen in Zentnern ö 23 des Verbrauchers ß BB BK SK skB sKk BB Datum BK Datum sK Datum skB Datum SKE Datum . Datum * 1 2 3 4 5 1 Karl Fritzsch 400 400 Danzig, Langgasse 12 lt Kopf der Kundenlifte für Verbrauchergruppe 3 (Behörden, Betriebe usw. ) gelb 33 schri 361 Bestellte Brennstosfarten) ge fü ieferungen nach Brennstoffarten*) und ⸗mengen in Zentnern . ö . Jᷓᷓ unk mengen n Jentnern Ausge führte Lieferung ch stoff ) g 8 = des Verbrauchers kein in ; 8 8 * Art des Betriebes Zentnern BB BK sk skB Sk BB Datum BK Datum sK Datum skB Datum sKK Datum stige Datum . 5 2 3 1 . 1 Fritz Meyer, Bäckerei 800 1600 Stuttgart, Bahnhofstr. 42
„ Hier können die handelsüblichen Brennstoffbezeichnungen eingesetzt werden.
Ankage 5 (grau Karton) (Vorderseite DINA 5)
Anlage 5 (grau Karton) (Rückseite DIN AG)
Nur durch das Wirtschafts amt auszufüllen
ir di ů ĩ Bestellte Brennstoffe * i ö Prozentsatz Karte für die Meldung des Händlers an das Wirtschaftsamt st lien,, Eingegangene Lieferanzeigen . Syndikat Art und Sorte Tonnen Tonnen Tonnen Tonnen Tonnen sonnen sronnen Summe ir mm 20 21 15 17 20 15 108 Name und Anschrift des Händlers MBS. Briketts 500 Fernruf: Tagerfah n tei des Sandser in To. 1 Rummer l S ö Wieviel kann davon — RwEkS Steinkohlen 500 der Rer⸗ aß d Sinn. beim Verbraucher Firma und Anschrift u. Anthrazit brnucher⸗ g * J nicht gelagert der Vorlieferer gruppe nirage . werden? In Tonnen . ö. 1 3 ; 36 63 . kwRKsS. Koks doo . 60 600 300 Ks. Gaskols 300 1 50 1000 600 rB6. Schwettdta 256 J 4 Summe 300 1865 965 Stemyet. ] Hans Köhler d«des Händlers h J , unterschrist des dindlers [ . . Summe 2050 ) Reicht eine Karte nicht aus, können mehrere Karten abgegeben werden
Bekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 25. Januar 1939 (Deut— scher Reichsanzeiger Nr. 24 vom 28. Januar 1939) beschlag— nahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsange⸗ hörigen
Wilhelm Levinger,
Max Neumann, Erna Neumann, geb. Manasse,
Sermann Hirsch, Alice Hirsch, geb. Ettlinger, wird gemäß 52 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1935 ö 1 Seite 486) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 3. April 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Drie st.
1tinachung.
Das mit Bekanstniachung vom 16. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 220 vom 21. September 1939) beschlagnahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staats- angehörigen Louis Israel Fels, Johanne Fels, geb.
Ehrlich, Alfons Israel Miodownik, Karl Israel Hei⸗ mann und Else Sara Heimann, geb. Loewenthal, wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Ein⸗ bürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 486) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 3. April 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Drie st.
Siebente Anordnung
über das Errichtungs⸗ und Erweiterungsverbot in der Krawattenstoffweberei.
Vom 31. März 1940.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs— ö vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 4885) ordne ich an:
Die Geltungsdauer der Anordnung über das Errich⸗ tungs- und Erweiterungsverbot in der Krawattenstoffweberei vom 16. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 18. August 1934), in der
—— J ö .
2 1
an der Sechsten Anordnung über das Errichtungs⸗ und rweiterungsverbot in der Krawattenstoffweberei vom 30. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 77 vom 31. März 1939) wird bis zum 31. März 1941 verlängert. Ihre frühere Außerkraftsetzung behalte ich mir vor.
Berlin, den 31. März 1940.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Breußischen Druckerei, und Verlags ⸗AUktiengesellschaft
Berlin. Wilhelmstr. 32. Fünf Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
über Abänderung des Verzeichnisses der Gewerbe, die hand⸗
für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗
Lfd. Nr. Staat Einheit R. M . 1 Britisch⸗Hongkong 100 Dollar 60, 50 2 Britisch⸗Straits⸗ .
. Settlements 100 Dollar 114,40 3 Chile 100 Pesos 9, 17 . GChina 100 Juan 17, — 5 Kolumbien 100 Pesos 143. — 6 Mexiko 100 Pesos 41,62 7 Peru . l00 Soles 46,77
8 union der Sozialisti⸗ schen Sowietrepubliken 100 Sowjetrubel 47,03
Srste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Freitag, den 5. April
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Amtliches. Deutsches Reich.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Errichtung einer Fachgruppe „Plisseebrenner“ in der Reichsgruppe Handwerk.
1. Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe⸗ bruar 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 185) und des § 8 der Ersten Verordnung zur . des 3 zur Vorbereitung des K Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 — Reichsgesetzbl. 1 S. 1194 — ordne ich die Errichtung einer selbständigen Fachgruppe „Plissee⸗ brenner“ in der Reichsgruppe Handwerk an. .
2. Diese Fachgruppe wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges anerkannt.
3. Der Fachgruppe Plisseebrenner werden alle Unter⸗ nehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Per⸗ sonen) angeschlossen, die gewerbsmäßig Faserstoffe und ähn⸗ liche Stoffe dadurch veredeln, daß sie diese Stoffe in Falten oder faltenähnlichen Rippen, Erhöhungen, Vertiefungen und diese entweder in Streifen, Gruppen oder als Muster mit der Hand, mit Papierformen, Maschinen, Pressen und anderen hierzu geeigneten Werkzeugen legen sowie im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Tätigkeiten maschinelle Hohlsaum-⸗, Zickzack, Kettel⸗ und ähnliche Arbeiten sowie die Herstellung von Knopflöchern und Blindlöchern, Stoffknöpfen und Papier— plisseeformen ausführen. Die Zugehörigkeit zu der Fach⸗ gruppe Plisseebrenner wird nicht . berührt, daß Be⸗ triebe der in Satz 1 genannten Art zeitweilig lediglich maschi⸗ nelle Hohlsaum⸗, Zickzack, Kettel⸗ und ähnliche Arbeiten sowie die Herstellung von Knopflöchern und Blindlöchern, Stoff— knöpfen und Papierplisseeformen ausführen.
4. Die Fachgruppe Plisseebrenner darf marktregelnde Maßnahmen nur mit meiner Genehmigung treffen.
Berlin, den 2. April 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. E. Koehler.
Anordnung
werksmäßig betrieben werden können.
In dem Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben werden können, in der Fassung vom 6. Dezember 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 287 vom 8. Dezember 1934 wird unter Ziffer 10 das Wort „Plisseebrenner“ gestrichen. e
Berlin, den 2. April 1940. Der Reichswirtschaftsminister, J. A.: Dr. E. Koehler.
Betkanntmachung. Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark
mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. April 1940 (Reichsanzeiger Nr. 76 vom 1. April 1940, Reichssteuerblatt S. 366) für die Umsätze im März 19460 wie folgt festgesetzt:
Berlin, 5. April 1940. Der Reichsminister der Finanzen. R M. Hedding.
ö Betkanntmachung über die Harry⸗Kreismann⸗Stiftung. Der Ertrag der Stiftung für das Jahr 1939 ist Pro fi Dr. Ernst Merker in Gießen in Anerkennung seiner f en⸗
schaftlichen Leistung und zur Förderung seiner weiteren Arbeiten verliehen worden.
Berlin, den 3. April 1940.
Der Reichsminister für Wissenschaft Erziehung und . tn Ru st.
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— —
Berichtigung der Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle für Mineralöl. In der in Nummer 65 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle für Mineralöl wird die Fassung des § 2 wie folgt berichtigt: ) 4 „d 2.
Mineralöle aller Art dürfen nicht als Fußboden⸗ pflegemittel oder zur Herstellung von Fußboden⸗ pflegemitteln verwendet werden.“
Berlin, den 4. April 1940.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
—
Bekanntmachung. Die am 4. April 1940 ausgegebene Nummer 59 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: „Verordnung über die Inanspruchnahme von Wohnraum im linksrheinischen Gebiet. Vom 28. März 1940. Zweite Bekanntmachung über die Anlegung der Erbhöferolle. Vom 29. März 1940. Bekanntmachung über die Ausprägung von Zinkmünzen im Nennbetrag von 1, 5 und 10 Reichspfennig. Vom 30. März 1940. Umfang: 6 Bogen. Verkaufspreis: , 15 RA. Post— versendungsgebühren: 6,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser er rns! Berlin 96 200. Berlin NM 40, den 5. April 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. vom 3. 4. 1940 zum Schutze gegen die Maul⸗ ; und Klauenseunche.
Auf Grund des § 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche für das preuß. Staatsgebiet folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph.
Die S§ 14 und 15 der VA. vom 9. 2. 1938 (RAnz. Nr. 36, RMBliV. S. 265) in der Fassung der VA. vom 16. 12. 19359 (RWAnz. Nr. 297, RM BliV. S. 2613) und der 5 16 der Val. vom 9. 2. 1938 (RAnz. Nr. 36) werden aufgehoben.
Berlin, den 3. April 1940.
Der . des Innern. J. A.: Dr. Weber.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Kgl. Belgische Botschafter in Berlin, Vicomte Jacques Davignon, hat Berlin am 3. April verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Vicomte Berryer die Geschäfte der Botschaft.
Nummer 14 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs— ministecium des Innern) vom 3. April 1915 hat folgenden In⸗ halt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 26. 3. 40, Zulassg. v. gewöhnl. Paketen z. Beförderg. d. Dt. Dienstpost Böhmen⸗ Mähren. — RdErl. 27. 3. 40, Durchf. d. Unif. Vorschr. v. 8. 3. 40. — RdErl. 27. 3. 40, Reichstreuhänder f. d. öffentl. Dienst. — RdErl. 28. 3. 40, Berufsbezeichng. „Ingenieur“ im dienstl. Ver— kehr. — RdErl. 29. 3. 40, Aufbewahrg. u. Führg. d. Arbeitsbücher. — RdErl. 29. 3. 40, Schriftenfolge „Das Reich in Bereitschaft“. — RdErl. 31. 3. 40, Fernruf d. RMdJ. — Kömmunalver⸗ bänd e. RdErl. 23. 3 40, Karftfahrz.Steuerverteilgn. — RdErl. 26. 3. 40, Stadt⸗ u. Kreisbildstellen. — RdErl. 27. 3. 40, Sicherg. d. Arbeitseinsatzes beim Holzeinschlag. — RdErl. 1. 4. 40, Aus⸗ bildg. u. Prüfg. d. Anw. d. gehob. u. d. mittl. Dienstes in d. Ge⸗ meindeverw. — Beschl. 15. 3. 40, Aenderg. d. Grenzen d. Stadtkr.
—
u. d. Landkr. Osnabrück. — Wohlfahrtspflege n. Jugendwohlfahrt. RdErl. 18. 3. 9h Dt. , Lotterie. — Polizei verwaltung. RdErl. 28. 3. 40, Me⸗ daille z. Erinnerg. an d. 1. 10. 1938 bzw. d. Spange „Prager Burg“. — RdErl. 29. 3. 40, Einrichtg. einer zentralen Ermitt⸗ lungsstelle f. Seeleute u. einer Zentralkartei d Auslandsdeutschen. = RdErl. 29. 3. 40, Buchg. d. Kosten d. Pol.⸗Reserve. — RdErl. 29. 3. 40, Gebührenablösg. f. Briefsendgn. — RdErl. 19. 3. 40,
ürsorge f. d. mit d. hon ien Kriegsorden, d. Blutorden, d. Gold?
hrenzeichen d. Beweg. u. d. Rettungsmedaille am Bande aus- gezeichnet. Angeh, d. Pol. — RdErl. 26. 3. 40, Uebernahme volksdt. Beamten aus Südtirol, aus d. Baltenländern u. aus Wolhynien u. Galizien in d. SchP. u. Gend. — RdErl. 28. 3. 40, Vorschr. f. d; Verwendg d. SchP. u. Gend. Einzeldienst) im tägl. Dienst (BDV. Nr. 2 (Entwurfh Teil J (Dienstvorschr. f. 9 Sch P. Abschn. D). — RdErl. 28. 3. 40, Beförderg. d. im unmittelb. Reichsdienst stehend. Pol.Vollzugsbeamten auf d. öffentl. regel— mäßig verkehrend. Beförderungsmitteln. — RdErl. 26. 3. 40, Dienstl. Fernsprechanschl. in Wohngn. — RdErl. 27. 3. 40, Waffenangelegenh. bei d. OrdnPol — RdErl. 27. 3. 40, Pol. Bekleidungswirtsch. im Protekt. Bähmen u. Mähren. — RdErk. 28. 3. 40, Beschaffg. d. Buches „Ewiges Deutschland“ als Buch⸗ preis u. f. Unterhaltungsbüchereien. — RdErl. 28. 3. 40, Abschluß⸗ prüfg. d. 1. Oberstufenlehrg. — RoErl. 289. 3. 40, Reichsgrund⸗ besitzverzeichn. d. staatl. Pol. — RdErl. 29. 3. 40, Veränderungs⸗ nachw. z. Reichsgrundbesitzverzeichn. d. staatl. Pol. — RdErl. 26. 3. 40, Richtl. f. d. Löschwasserförderg. üb. lange Wegstrecken. — RdErl. 27. 3. 40, Feuerlöschwesen. — RdErl. 27. 3. 40, Feuer⸗ wehrschulen. — RdErl. 28. 3. 40, Amt f. Freiw. Feuerww. — RdErl. 27. 3. 40, II. Ausf. -Best. z. 5 1 d. IX. Durchf.⸗VO. z. Luftschutzges. v. 12. 3. 40 (Best. üb. Mauerdurchbrüche in bestehen⸗ den, unmittelb. benachbart. Gebäuden). — RdErl. 27. 3. 40, II. Ausf. Best. z. 8 1 d. IX. Durchf. VO. 3. Luftschutzges. — RdErl. 27. 3. 40, Erteilg. d. endgült. Prüfbefugn. f. d. amtl. Prüfg. v. Verdunklungsmitteln z. Luftschutzzwecken. Wehrange⸗ legenheiten. Familienuüunterhalt. RdErl. 28. 3. 40, SachschädenfeststellungsVO.; Schäden an Ueberseekabeln. — 19. RdErl. 29. 3. 40, Familienunterhalt d. Angh. d. Einberufenen. — Ver messungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl. 26. 3. 40, Gebühren d. Kataster⸗ u. Vermessungsverw. — RdErl. 26. 3. 40, Offener Reichsausw. f. d. bei Feldarbeiten tätig. Vermessungs— beamten u. vermessungstechn. Angest. d. Reichs A. f. Landesaufn.
u. d. Hauptvermessungsabt. (Hauptvermessungssekt.y. — Eintragn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt Vermessungs Ing. — Löschgn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Bermessungs Ing. — Volksgesund⸗
heit. RdErl. 18. 3. 40, Notdiensteinsatz v. Aerzten z. ärztl. Ver⸗ sorg. d. Zivilbevölkerg. — RdErl. 27. 3. 40, Verwertg. d. Anträge auf Verleihg. d. Ehrenkreuzes d. Dt. Mutter. — RdErl. 30. 3. 40, Durchf. d. Jugendgesundheitspflege. — RdErl. 29. 3. 40, Ver⸗ wendg. v. Käseformen aus Zinkblech. — RdErl. 29. 3. 40, Diph⸗ therieserum. — RdErl. 29. 3. 40, Diphtherie⸗Impfstoff. — RdErl. 29. 3. 40, Dysenterieserum. — RdErl. 29. 3. 40, Meningokokken⸗ serum. — RdErl. 29. 3. 40, Tetanusserum. — RdErl. 26. 3. 40, Diphtherie⸗Schutzimpfg. — Uebertragb. Krankh. d. g. Woche. — Veterinärverwaltung. RdErl. 26. 3. 40, Verrechng. er—⸗ stattet. Fernsprechgebühren. — RdErl. 27. 3. 40, Bekämpfg. d. Maul⸗ u. Klauenseuche. — RdErl. 29. 3. 40, Verarbeitg. v. Pferde⸗ blut z. Blutplasma. — Neuerscheinun gen. — Stellen⸗ ausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu be⸗ ziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 15 REM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B leinseitig be⸗ druckt). *
Wirtschaftstei.
Kriegsfinanzierung des Reichs: einfach und störungsfrei.
Einen anschaulichen Bericht über die Haushaltführung in Reich und Ländern im Rechnungsjahr 1940 gibt Regierungsrat Dr. Vialon vom Reichsfinanzministerium im Reichsver⸗ waltungsblatt“. Er geht davon aus, daß der Krieg den Reichs⸗ haushalt, gemessen an den Zahlen früherer Rechnungsjahre, in einer bis dahin für unvorstellbar gehaltenen Leistungsfähigkeit antraf. Der vom Führer in seiner Rede vom 1. September 1959 genannte Umfang der Rüstungsausgaben, das Volkseinkommen eines ganzen Jahres übersteigend, zeigt dies am deutlichsten. Ein großer Teil der für die weitere Aufrüstung 1939 vorgesehenen Mittel schwenkte nach Ausbruch des Krieges ann u den eigentlichen Kriegsaus⸗ aben über. Die Haushaltwirts ö des Reichs trug den neuen edürfnissen auch äußerlich sofort Rechnung; der Ministerrat für die Reichsverteidigung stellte die aus Ziweckmäßigkeitsgründen seit einigen Jahren außer Kraft gesetzten Vorschriften über den außerordentlichen Haushalt wieder her und bewilligte durch einen Nachtrag zum Reichshaushaltsplan 1939 die notwendigen Ein⸗ nahmen und Ausgaben. Die Kosten der e , als „Aus⸗ gaben aus besonderem Matz, trug von diesem Zeitpunkt ab der außerordentliche Haushalt. re Höhe ergibt sich aus der Art der jeweiligen . ie fachliche Kritik kann, wie der Referent erklärt, heute schon feststellen, daß diese Maßnahmen sich einfach und störungsfrei abgewickelt haben. Gesetzliche Einschrän⸗ kungen des ordentlichen Haushalts waren entbehrlich. Es wurden vielmehr kurz . Kriegsausbruch zwischen dem Reichsfinanz⸗ minister und den Qbersten Reichsbehörden für den Rest des Rech⸗ nungsjahres 1939 Kürzungen der Ausgabenansätze vereinbart, die vielfach eine Verminderung der Sachausgaben auf die Hälfte zur olg hatten. Für die Länder eygingen ähn⸗ liche Anordnungen im Verwaltungswege. Für das Rechnungsjahr 1940 ist eine völlig neue Form des Zustandekommens der Haus⸗ haltspläne in Reich und Ländern angeordnet worden. Grundlage ist die Verordnung zur Vereinfachung der Haushaltsführung, die der H. für die Reichsverteidigung erließ und die in ihrer Tendenz auf den Erlaß des . über die Vereinfachung der Verwaltung zurückgeht. hr weck ist, die sich nicht . läufig aus dem Krieg ergebenden Ausgaben des Reichs fühlbar ugunsten der außerordenklichen Aufwendungen für die Kriegs- ö. zu vermindern und insoweit den zivilen Verwaltungs⸗ uschnitt den Bedürfnissen des Krieges unterzuordnen. Der . fi neue Ausgaben, das Verbot der Erhöhung alter Ansätze un das Gebot zu Kürzungen werden nur durch zwei Ausnahmen unterbrochen. Beide . ,, Sie betreffen gewisse Reichsverteidigungsmaßnahmen und die neu eingeliederten Ge⸗ biete. Der entscheidende Vereinfachungscharakter der Verordnung liegt darin, daß der ordentliche Haushalt 1940 in . schon jetzt, vor Beginn der eigentlichen Arbeiten, festliegt. An Hand der 1839er Einzelpläne der Obersten Reichsbehörden finden die Kürzungsbesprechungen der Ressorts mit dem Reichsfinanz⸗ minister statt. Es sind insbesondere auch einschneidende Herak⸗ setzungen bei den persönlichen Verwaltungsausgaben erforderlich. Hier, wie überhaupt, benutzt die Verordnung die Gelegenheit, die 6 unabhängig vom Kriege gewünschte Vereinfachung der Ver⸗ waltung auf etatrechtlichem Wege zu fördern. Der Reichsfinanz⸗
minister stellt die Kürzungen endgültig — entsprechend seiner Ver⸗ antwortung für die Reichsfinanzen — fest. Bei den Ausnahmen ugunsten dringender Interessen der Reichsverteidigung ist die 6e, ein Einvernehmen zwischen dem Reichsfinanz⸗ minister und dem Veaustragten für den Vierjahresplan, den Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung und für die Wirtschaft (diesem nur für seinen Geschäftsbereich) und dem Ober⸗ kommando der Wehrmacht. Hierdurch erscheint sicher, daß der Grundgedanke der Vereinfachungsverordnung auch über die Aus⸗ nahmen nicht verwässert werden kann.
Zuversichtliche Beurteilung des deutsch iranischen Warenaustauschs. — Bericht der Deutsch⸗ Sranischen Handelskammer für 1939.
Die Deutsch⸗Iranische Handelskammer e. V. hielt in Berlin ihre 3. ordentliche Mitgliederversammlung ab. Nach kurzer Be⸗ rüßung der Anwesenden, zu denen u. a. der Ehrenpräsident der Lern rg nrg Handelskammer, der Kaiserlich Franische Ge⸗ . Ara steh, sowie Vertreter des Auswärtigen Amtes, des eichswirtschafts⸗= Propaganda⸗ und Reichsernährungs⸗ ministeriums, der Reichsbank, der Kaiserlich , schaft und Handelsvertretung zählten, verlas der Präsident der Deutsch⸗Iranischen Handelskammer, Geheimrat Flach, den Ge— i,, für 1939, aus dem hervorging, daß die deutsch⸗ iranischen Wirischaftsbeziehungen eine beachkenswerte Entwicklung genommen haben. Das ö wurde eingeleitet duxch die Flüssig⸗ machung des Clearings und das neue Verrechnungsabkommen vom 4 1. 1939, das im wesentlichen eine Fortsetzung des früheren Wirtschaftsabkommens vom 36. 10. 1938 darstellt. Mit diesen Vereinbarungen konnte der Waxenaustausch, auf neuer gesunder Grundlage seinen Fortgang nehmen. Tatsächlich hat auch der Handelsverkehr einen starken we, ,,, erfahren, an dem alle Ausfuhrartikel Irans ihren normalen Anteil hatten. Dieses ist ein deutliches Zeichen für die Steigerung der k Fi. keit Frans und die Aufnahmefähigkeit Deutschlands für iranische Erzeugnisse. Die Ausfuhr Deutschlands nach Iran blieb in dem gesamten Zeitraum dagegen hinter der Ein⸗ uhr stark zurück, was sich hauptsächlich daraus erklärt, daß ich die deutschen Ausführer im Jahre 1939 wegen der Stockungen im Verrechnungsverkehr vor dem Abschluß neuer Geschäfte, namentlich in Gebrauchsgütern, zurückgehalten hatten und erst nach Beseitigung der Schwierigkeiten neue Geschäfte eingingen. Die großen Bestellungen an Investitionsgütern, die nach und nach u liefern waren, und an Gebrauchsgütern, die inzwischen von iranischen Abnehmern in , gegeben wurden, lassen indessen erwarten, daß wieder ein Ausgleich zwischen Ein⸗ und Ausfuhr eintreten wird. Der beiderseitige Warenverkehr ist jetzt wieder lebhaft in Fluß gekommen, und der en, kann mit voller Zuversicht entgegengesehen werden. Der iranische Bedarf an Waren aller Art ist z Zt. besonders groß, und Deutschland kann ihm trotz der Kriegsereignisse in umfangreicher Weise . tragen. Die rn gf Grundlagen für den Warenaustaus
und die Ergänzungsfähigkeit der Volkswirtschaften beider Länder
ind nach wie bor in vollstem Maße vorhanden; der Stand des learing erlaubt zudem eine kräftige Ausdehnung der Ausfuhr.
1940