Reichs und Staatsanzeiger Nr. S1 vom 6. Aprit 1940. S. 4
*
Bereits ausgezeichnetes Meldeergebnis zur Breslauer Messe 1940. Das Protektorat Böhmen⸗Mähren, die Slowakei und das GSeneralgouvernement als neuer Aussteller.
Die Beteiligung der deutschen Industrie an der Breslauer Messe mit Landmaschinenmarkt 1940 ist trotz des Krieges, wie aus den bereits eingegangenen Anmeldungen zu ersehen ist, aus⸗ gezeichnet Infolge neuer Beteiligung von Werken wird das Breslauer Messeangebot u a. durch folgende Erzeugnisse erwei⸗ tert: Werkzeugmaschinen, Großküchenanlagen, Dampfkessel, Kugel⸗ lager, Atemschutz und Sauerstoffgeräte, Geräte und Instrumente für die Strahlentherapie und Glühkörper. Die Beteiligung dex oberschlesischen Montanindustrie betrifft den gesamten Stein⸗
kohlen⸗ und Erzbergbau der west⸗ und oberschlesischen Gebiete so⸗ wie der Gebiete Dombrowa und Olsa⸗Karwin. Die Reichs⸗ arbeitsgemeinschaft Holz wird in einer Forstlehrschau waldbau⸗ liche Fragen und die Ernte des Waldes behandeln. Der Reichs⸗ ausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung zeigt deutsche Werk- stoffe und Textilstoffe. Die deutsche Weinwerbun 4661 im Reichsnährstand nimmt die Messe ebenfalls für he Aufgaben wahr und wird auf einem Probierstand Weine aus sämtlichen deutschen Weinbaugebieten ausschenken.
Die Südostländer finden sich nach wie vor auf der Breslauer Messe ein; Bulgarien, Ungarn, Jugoslawien und die Türkei be⸗ teiligen sich mit Ausstellungen ihrer Rohstoffe und Agrarerzeug⸗ nisse. Zum erstenmal stellt die Slowakei auf der ö Als neue Aussteller sind ferner das Protektorat Böhmen-Mähren und das Generalgouvernement zu verzeichnen.
Wirtschaft des Auslandes.
Rumänische Abkehr von gewissen Rohftoff⸗ bezügen aus England.
Bukarest, 5. April. Ein rumänischer Ministerratsbeschluß vom 4. 4. bestimmt, daß kö, neben ihrer normalen Einfuhrquote gewisse Rohstoffe ohne Anforderung von Devisen einführen können. Die Gesellschaften erhalten damit das Recht, mit Hilfe von Devisenbeträgen, über die sie im Ausland verfügen, ohne Erklärung der Herkunft dieser . Rohstoffe einzuführen. Die Rohstoffe, die im Rahmen des Ministerrats⸗ beschlusses importiert werden können, sind vor allem Eisen, Stahl und sonstige Metalle, Baumwolle, Wolle, Jute, Kautschuk sowie Häute. Hierzu verlautet, daß Rumänien gewisse Rohstoffe künfti gesondert aus den Vereinigten Staaten einführen möchte, da si herausgestellt hat, daß die Bezüge aus Großbritannien und seinen Besitzungen auf ständig wachsende Schwierigkeiten stoßen. Außer⸗ dem erhofft man von den Vereinigten Staaten günstigere Zah— lungsbedingungen, insbesondere die Gewährung von Krediten.
Lettlands Außenhandel im Januar und Sebruar 1940.
Riga, 5. April. Der Außenhandelsumsatz beträgt für Jannar und Februar 1940 46,9 Mill. Lat gegen 68,9 Mill. Lat in der gleichen Zeit 1939. In den ersten beiden Monaten 1910 sind Waren im Werte von 2238 Mill. Lat (34,4 Mill. Lat) eingeführt und für 24,1 Mill. Lat (84,5 Mill. Lat) ausgeführt worden. Handelsbilanz ist mit 1B3 (6,1) Mill. Lat. aktiv.
Finnlands Preisniveau im Jahre 1959. Steigerung der Zuckerpreise um 50 *.
Helsinki, 5. April. Das finnische Institut für Sozialforschung veröffentlichte nunmehr die Durchschnittspreise für Waren im Jahre 1939. Im allgemeinen ist eine Preissteigerung zu ver⸗ eichnen. Bei Meiereiprodukten betrug diese allerdings nur 2, 3 R. im Vergleich zu den Preisen des Jahres 1938. Die Fleischpreise zogen etwa um 4 bis 5 23 und die Fischpreise bis 10 3 an. Mit der Einführung der Rationierung stiegen die Kaffeepreise um 25 35 und die Zuckerpreise sogar bis 50 25. Eine erhebliche Preis- 6 . der Holzpreise um etwa 20 33. wurde durch die Einfuhr⸗ schwierigkeiten von Kohle und Koks verursacht.
Die
austausches begünstigt Argentinien, da mit Ausna
Sinnland hebt die Ausfuhrsubventionen für landwirtschaftliche Erzeugniffe auf.
Helsinki, 5. April. Die vom finnischen Staat für die Aus⸗ fuhr landwirtschaftlicher Produkte . gezahlten Ausfuhr⸗ prämien, die im Jahre 1939 mit 125 Mill. Finnmark die Staats⸗ kasse schwer belasteten, wurden durch Erlaß des Staatsrates mit unmittelbarer Wirkung für das Jahr 1940 aufgehoben. Die Aus⸗ fuhrprämien waren bis auf ein Drittel des einheimischen Preises angestiegen.
25
Der tüũrkische Außenhandel im Februar 1940.
Istanbul, 5. April. Ueber den türkischen Außenhandel im ö 1940 werden folgende Angaben gemacht: Die Einfuhr etrug 5,53 gegen 8,94 Mill, türk. Pfund im Vorjahr und die Ausfuhr 11,43 gegen 8,96 Mill. türk. Pfund. Der Ausfuhrüber⸗
schuß belief sich auf 5,39 gegen 003 Mill. türk. Pfund. Deutsch⸗
lands Anteil an der Einfuhr wurde mit 13,83 3 angegeben, für Italien betrug der entsprechende Prozentsatz 17,06 , für die USA. 16,11 3, für England 11,85 35. Deutschlands Anteil an der Ausfuhr machte 3,05 25 aus. Italien war mit 33,23 R, Rumänien mit 15,88 5, Frankreich mit 11,51 95 und England mit 10,68 * beteiligt.
Hebung des argentinischen Handelsverkehrs mit Japan. — Sestlegung des Warenaustausch⸗ Prinzips.
Buenos Aires, 5. April. Am 15. 3. 1940 fand ein Noten⸗ austausch zwischen der argentinischen und japanischen Regierung statt, durch den der Handelsverkehr zwischen beiden Staaten nach IB monatiger Unterbrechung wieder auf eine festere Grundlage gebracht worden ist. Es ist vereinbart worden, daß Japan in Argentinien im Jahre 1940 Waren im Fob-Werte von 30 Mill. Ven kaufen wird, und daß Argentinien durch entsprechende
Devisenbewilligungen japanische Waren im gleichen Werte, aber
n nit Ausnahme des Jahres 1939 Japan immer namhafte Ausfuhrüberschüsse für sich buchen konnte.
eik gerechnet, hereinnehmen wird. Die e , eines Waren⸗
ee m n e mr mn e m m rem e , de m me ee . me e m eme erer e r t , Q m mm , , e , ,
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 6. April 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Original hüttenaluminium, . 99 lo in Blöcken desgl, in Walz oder Drahtbarren 9 ö,e . Reinnickel, 986 — 99 .. Antimon⸗Regulus . — Feinsilber 35,50 — 38,50 fein 1 / / / / / — — ——— — —
Kurs der Deutschen Reichsbant für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
RM für 100 kg
— 9 7 1
—
1 14 .
. 0
. r.
ĩ
Niederländisch-Indien (niederl.⸗indische Gulden); Ber⸗
liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam zuzüglich *, 0/0 Agio. Der Kurs versteht sich für telegraphische Auszahlung und ist für Umsätze bis RM 5000, — verbindlich. Kurs der Deutschen Reichsbant für
Pa läst ina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs fü London für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr (Ankauf von Wechseln, Schecks und Auszahlun gen findet nicht mehr stattdi.
der Deutschen Reichsbank für ausländische Sil ber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300, —
100 Belgas ... 40, — 1Dollar ... 100 Kronen...
Ankaufspreise
für Posten im Gegen⸗ wert bis R. 0 300, —
1Belga ... 0,40 1Dollar 15,65 1 Krone.. . 0,46
ͤ 1 Schilling .. 038 1 Pfund .... Estland .. .. 1 Cesti⸗ Krone. O60 190 Cesti- Kronen. innland .. 1 Marffa .. . 004 100 Markka. ... rankreich .. 1 Frane .. . G04 100 Franes .... olland .. .. 1 Gulden 1,30 100 Gulden. stalien. ... 1 Lira. . . 912 100 Lire Litauen .... 1 Litas 038 100 Litas. Luxemburg. .. 1 Franc 010 100 Franes Norwegen... 1 Krone . . 0455 100 Rronen Polen 1391Ioet9 .. — — 100 Zloty. Schweden.. 1 TIrong.. . . 0,57 100 Tronen. Schweiz;... 1 Franken. 655 100 Franken Slowalei ... 1 Krone.. G66 160 Kronen.
Ver. Staaten von Amerika 1 Dollar 2,35] 1 Dollar ....
Belgien .. Canada . Dänemark .... England....
Ankaufspreise der Deutschen Reichsbank für aus⸗
ländische Noten: Lirakischer Dinar RM 7,50 d 1 Java⸗ Gulden.... 150 Die Ankaufspreife sind für Posten im Gegenwerte bis
Die Elettrolyttupfernotierung der Bereinigung für r r Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner 1 — des D. N. B.“ 3 6. April auf 74, 00 RA (am 5. April auf Id 00 RA) für
keg.
Berlin, 5. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittel groß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.,) Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße, mittel ) 57,50 bis 58, 36, Linsen, käferfrei ) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,900, Speiseerbsen, Inland, gelbe s) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 8) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 3) 56,75 bis 57 090, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 3) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58, 900, Reis: Rangoon 5 *) 35,50 bis 26,50, Saigon, ungl. S *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § ) 3050 bis 31,50, h graupen, grob, C /4 37,90 bis 38,00 ), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, C/ 6 *) 3400 bis 35,90 4), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34900 bis 35.090 4), Haferflocken Hafernährmittel! ) 45,06 bis 16,00 4), Hafergrütze Hafernährmittel! ) 45,00 bis 46,004) Kochhirse *) 34589 bis 35,80. Roggenmebl, Type 997 24355 bis 25.59, Weizenmehl, Type 630, Inland 35,50 bis — —, Weizen- eie Type 450 39,45 bis — —, Kartoffelmehl, hochfein 36.65 is 38,15 4), Zucker Melis (Grundsorte) 67,99 bis — —, Roggen⸗ kaffee, lose 40,9 bis 41,504) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 4), Malzkaffee, lose 45,66 bis 46,90 4), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Pkime s) 349,00 bis 373,90, Röstkaffee, Zentralamerikaner 9 458,00 bis 582, 900, Kakaopulverhaltige Mischung 130,090 bis 156,060, Tee, deutsch 240, 00 bis 280,00, Tee, südchines. 3) S009 bis gö00, 00, Tee, indisch 3) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser — bis —— Mandeln, süße, hand⸗
gewählte, ausgewogen — — bis ——, Mandeln, bittere, hand⸗
ewählte, ausgewogen — — bis — —, Kunsthonig in 1“ kg- ackungen 70 690 bis 71,00, Bratenschmalz 183,946 bis — — Roh⸗ schmalz 183,94 bis — —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 186,12
bis — —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —— Speck,
geräuchert 19030 bis ——, Markenbutter in Tonnen 331,09 bis ——, Markenbutter, gepackt 335,90 bis — —, feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323, 060 bis — — feine Molkereibutter, gepackt 327.90 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis — —, Molkereibutter, gepackt 319,900 bis — — Landbutter in Tonnen 299,00 bis —— Landbutter, gepackt 803, 90 bis — —, Allgäuer Stangen 20 υάη 96,00 bis 106,06, echter Gouda 40 6 172,05 bis
184,06, echter Edamer 40 0ͤ½ 172,06 bis 184,00, bayer. Emmen⸗
taler (wollfett)ꝰ 220,00 bis — — Allgäuer Romatour 20 oo 120,00 bis — —, Harzer Käse 68,00 bis 74,00.
8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berlin, 5. April. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. (Preise in Reichsmark. Pfeffer weiß, Munitok, ausgewogen 5) 180,900 bis 225,00, Pfeffer, weiß, gem., aus⸗ gewogen ) 40, 00 bis 245,909. Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen 8) 25, 00 bis 285,00, Zimt (Kassta), gem., aus gewogen 3) 300 66 bis 310, 00, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20, 00 bis — — Stein⸗ speisesalz. gepackt 23, 80 bis — — Siedespeisesalz in Jutesäcken 22, 0 bis — — Siedespeisesalz, gepackt 26. 80 bis —— Zucker- sirup, hell, in Eimern 89. 00 bis go, 9, Speisesirup dunkel, in Eimern 59,90 bis 70, 90, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 123 kg 74,00 bis So, 90, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 125 und 16 kg 73, 00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. gli, 0 bis 88, 90, daflaa der fei in Eimern von 12 kg S6, 00 bis S8, 9, Erdbeerapfel in Eimern von 123 kg gö, 00 bis 100,99, Aprikosenapfel in Eimern von 12 kg 9606 bis 190,09, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis — — verbilligte Apfelna elee 49,00 bis — — verbilligte Erdbeerapfe
esse aus.
uchweizengrütze 61,00 bis 62, 00, Gersten⸗
Kanada (Montreah.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphijche
Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele gray hische Auszahlung.
6. April Geld Brief
*
b. April Geld Brief
Aegypten (Alexand.
und Kairo) Afghanistan (Kabuh . Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro)
Brit. Indien (Bom⸗
bay⸗TJaleutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland
(Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam ö
und Rotterdam) .. 100 Gulden Iran (Teheran) .. . . 100 Rials Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und
Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen Jugoslawien (¶ Bel⸗
grad und Zagreb) . 100 Dinar
I kanad. Doll.
100 Lats
100 Litas
L ägypt. Pfd. 100 Afghani
1Pav.⸗Pes. L austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen U engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M.
18,7 is, 713 18, n
o, so o 556 O80
18,13 o, /6
42,52 42, 6
o, iz
42,46 o, izo O, i32
42,4 o, izo
30M 3,0563 48 05 48, 16
z, os 48, 15
3 0 48, 05
62/44 62.56 d. 04s 5. bs
2,386 2, 387 132,48
14,5 38, 39
62/44 54s
2, 3863 132, 2
14,59 38,31
132, 22 14,59 3831
13, 09 o, S3
5,600 60s 48, 8õ 42,02
13,11
1309 o, 55s
0, sz , oa
Lettland (Riga) .... 48, 75 48,75 Litauen (Kowno / Kaunas) .. ..... 5 Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
41,94 41, 9
100 lux. Fr. 10,51 10,515 10,635 I neuseel. Pf. . 100 Kronen 100 Escudo
100 Lei
56,7 8, 709
S6, 69 S, 9l
56,59 S 69
100 Kronen S9, 20 59,29 59, 41
55,86 S, 59l
S6, 9s 8, Sog
23, go
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten I südafr. Pf. I türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1ollar
56, 86 8 59l
2s, 66 2s, S6
1, 8, 1,982 o, 939 O, 9a 2,190 2,495
1,978 o, 939
2,491
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursen 3 ) Geld Brief 9, 86
England, Aegypten, Südafrik. Union .. g gypten, f 3s
Fran eth ö Australien, Neuseeland ...
Britisch⸗Indien .... Kanada
ü
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
6. April 5. April Geld Brief Geld Brief 20, 46 20,38 20, 46 16, 22 4,305 8,47
Notiz 20 Franes⸗Stücke ... für Gold⸗Dollars ...... 1 Stück Aegyptische ... . . .. L ägypt. Pfd. Amerikanische: . 1000-5 Dollar ... 1 Dollar 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar Argentinische 1Pap.⸗Peso Australische L austr. Pfd. Belgische .... ..... 100 Belga Brasilianische ...... 1 Milreis Brit. ⸗Indische ..... 100 Rupien Bulgarische ..... 100 Lewa Dän ische: große.... 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen Englische: große ... 1 engl. Pfd. 18 u. darunter... engl. Pfd. Estni 100 estn. Kr. Finni ; I100 finnl. M. Französische .... ... 100 Frs. Holländische ...... 100 Gulden Italienische: große . 100 Lire
10 Lire . V 1 233
ugoslawische: große inar 1 . . 100 Dinar Kanadische ..... ... 1I kanad. Doll. Lettländische ..... 100 Lats Litauische: große... 100 Litas
100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische ... 100 lux. Fr.
Norwegische ..... .. 100 Kronen NRumãänische: 10008ei
und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei .. 100 Lei Schwedische: große. 100 Kronen 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen Schweizer: große... 100 Frs.
160 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische ...... ... 100 Peseten Südafr. Union .... 1 südafr. Pfd.
I türk. 6
Türkis e e ee gecocco o Ungarische 160 Pengõ
Sovereigns
2, 5a
1 42340 42,56 o, os. O0, 10s 55, 89 56, 11
16 io 57 8 /
481
.
.
— 00 — do iE
—
S
Verantwortlich:
für 36. Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:.
reß⸗ 6705 bis ——
affee⸗Ersatzmischung 72, 00 bis 120,09, Tafel margarine 174, 00 bis
— Speiseöl, ausgewogen 140,06 bis 157,00. . s) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
Fortsetzung des Wirischaftsteils in der Ersten Beilage.
. 1
BPröäsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags Aktiengesellichalt. Berlin, Wilhelmstr. 82.
Sechs Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
leg
zm Deutsche
Srste Beilage n Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 6. April
Nr. 81
¶Sernichnng des Wirtschaftsteils. ]
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtłten.
Devisen.
Prag, 5. April. (D. N. B.) Amsterdam 15,533, Berlin , 66,00), Oslo — — Kopenhagen 566, 06, London 115,50 * Madrid — — Mailand 162 26 nom, New Y Stockholm 696,00. Brüssel 499, 00, Budapest —— Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66, 0 nom., Sofia 35,08 nom, Athen
Zürich Paris 65, 42 *), 238, 15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. (D. N. B.) Berlin 13620, Bukarest 34,50, London 12335, Mailand 1717732, New Hork 346,60, Paris 70s, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9.65.
Budapest, Amsterdam 183,50,
5. April.
London, 6. April. (D. N. B.)
Paris 176,50 — 176,15, Berlin — — Spanien Amsterdam T5383 — 158, Brüssel 23, 55 — 23,70, 050, Schweiz 171 86— 17,95, Kopenhagen (Freiv) 18,59, Stock⸗ holm 16585 — 16,905, Oslo 17,65 —– 17,75, Buenos Aires Ioffiz.) 17,095 —– 17,30, Rio de Janeiro (inoffiz) 3,44 B. .
Paris, 5. April. (D. N. B.)
London 1765/ß, New York 45, 8́, Berlin —, Schweiz 985,00, Kopenhagen — —, 2329,00 Oslo g96, 50, Stockholm 1046,00, Prag — —,
Belgien 745, 6b,
— Belgrad — —. Paris, 5. April.
(D. N. B. UI1,05 Uhr, London 1766/s8, New York 43,89, Berlin — —,
ork 29, 233,
(Alles in Pengö.]
New Jork 402, 50 = 403,50, 3 38, 50 B. talien (Freiv.)
(Schlußkurse, amtlich.)
Italien — —, Holland Warschau
212,59.
Freiverkehr. Italien — —,
32, 073, Schweiz 42,243, Kopenhagen 36,40, Stockholm 44, 923,
Zürich,
Bukarest 212 Japan 104,50. Kopenhagen, 5. April. New York 51s, 0g, Berlin ürich 116,45, Rom 26,45, Am slo 117,90, Helsingfors 160,55, Warschau — —. Stockholm, 5. April. 16,95 B., Berlin 168,00 nom. G., 169,00 B.,, Paris 8, 45 G., 8,65 B., O09 B., Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., 30 G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81, 25 B., Oslo 96,25 G.. 95,6h B. Washington 417, 00 G., Helsingfors 8,35 nom. G., 8,9 B., Rom 21, 10 14,30 nom. G., 14,50 B., Warschau — —. Oslo 5. April. (D. N. B) London 17,70, Berlin 179,00, Paris 9,26, 100,25, Helsingfors g, 20, Antwerpen 76 50, Stockholm 165.25, Kopenhagen 85,40, Rom 23, 00, Prag 15,506, Warschau — —. Moskau, 37. März. (D. N. B.) New York 5,30, London 1907. Brüssel 90,31, Amsterdam 281,48, Paris 1107, Berlin
Brüssel 71,40 G., 72 Amsterdam 222
5. April. ¶ D. N. B)
(D. N. B.)
Prag ö (D. N. B.)
New York 440,00, Amsterdam
Belgien 746, 00, Schweiz 985,00, Kopenhagen — — Holland 2325, 95, Oslo Stodholm —= — Prag .=.
Am sterdam, 5. April. ITö,6h, London 6,72, New York 18839, Paris 381306, Brüssel Italien —— Madrid — —, Oslo 42, zz,
arsch
(D. N. B.) . IAmilich.]
Prag — —. 11,40 Uhr.] 2023, London 15,93, New York 446, 00, Brüffel 75,90, Mailand 2250, Madrid — —, Holland 236,70, Berlin 178,10, Stockholm 10620, Oslo 101,30 Kopenhagen S6, 19, Sofig 550, 00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 1690, Athen 320, 0 B., Konstantinopel 320,00 B., 50 B., Helsingfors 825, 00 nom., Buenos Aires 104 26,
London 19,80 B., — — Paris 10,65, Antwerpen 88,40, sterdam 275,66, Stockholm 123,60, Madrid — —
London 16,85 G.,
G., 21,30 B., Prag
23656,
London, 5. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt
au ——. Berlin
Paris
Waldhof 145 50. Ham bur Bank 1157,
1 1
Guano 109,25,
Wien, 5. April. 10134,
420,090 B., Alpine! Montan AG.
Oesterreich — —, Stahl — —,
Zürich Finze AG. 73,50,
thal 44,90, Neusiedler Schrauben ⸗Schmiedew.
1 1
Pu
Sffentlicher Anzeiger.
20m, Silber auf Lieferung Barren Low, 211, Silber auf Lieferung fein 211,
„Hermann Brown⸗Boveri — „Elin“ AG. f. Metall — —, Felten⸗Guilleaume — — Gummi Semperit — —, Kabel u. Drahtind. 168,0, Leipnik⸗Lundb. — , AG.
Hanf⸗Jute⸗Textil — —
Simmeringer Msch. — — . — — Steirische Wasserkraft 34,90, Steyr-Daimler⸗ Steyrermühl Papier
— — Waagner-Biro 1658,00, Wienerberger Ziegel — —
1iba0
Silber fein prompt Golh 168/—. ö
16 /
Wertpapiere.
Frankfurt a. M. 5. April. besitzanleihe 147, 00, Aschaffenburger Buntpapier 81, 0, Buderus Eisen 1850, Cement Heidelberg 159,00, 260,)0, Deutsche Linoleum — ,
(D. N. B.) Reichs ⸗Alt⸗
Deutsche Gold u. Silber Eßlinger Maschinen — —,
Felten u. Guilleaume 164 00, Ph. Holzmann 167,00. Gebr. Jung⸗ hans 198350, Lahmeyer 152, ho, Laurahütte 28,75, Mainkraftwerke Rütgerswerte 171,900, Voigt u. Häffner — — Zellstoff
5. April. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner Vereinsbank 128,00, Hamhurg⸗Amerika Paketf. 64,25, Nordd. Lloyd 62,909, Alsen Zement 218,09), Dynamit Nobel
Hamburger Hochbahn 104,50, Hamburg- Südamerika 113,00,
Harburger Gummi 187, 090, Holsten⸗
Brauerei 152, 00, Neu Guinea 286 09 Otavi 26
il. (D. N. B.) 63 0! Ndöst. Lds.-Anl. 1934 5 00 Oberöst. Lds. Anl. 1935 100,30, 63 0/o mark Lds.⸗-Anl. 1934 1013,56, 6 0 Wien 1934 100,25 K., Donau⸗ Dampfsch. Gesellschaft — —,
Steier⸗
A. E. G. Union Lit. A — — Göring“ 15,75, Brau⸗AG. Egydyer Eisen u. Ind. 25,15, Enzesfelder
el.
Lapp⸗ Leykam⸗Josefs⸗ Perlmooser Kalk — —, — — Siemens ⸗⸗Schuckert ö „Solo“ Zündwaren — —, Steirische
98, 75,
4
46,90, Veitscher Magnesit
1. Untersuchungß ˖ und Strafsachen, 2. Zwangß ver steigerungen.
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen. ß. Verlust ˖ und Fundsachen,
6. Außlofung usw. von Wertpapieren, 7. Altiengesellschaften,
8. stommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche stolonialgesellschaften.
10. Gesellschaften m. b. H.,
14. Bankausweise,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels, und Kommanditgesellschaften, 18. Unfall. und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
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1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
Oeffentliche Ladung.
In der Strafsache gegen den am 27. 8. 1887 in München geb., in Lyon, Rue de Crequin 39, wohnenden, geschie⸗ denen Kaufmann Friedrich Blum wegen schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug, wird auf An— ordnung der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte zur Hauptverhandlung auf Montag, den 6. Mai 1940, vorm. Sn Uhr, vor die 3. Strafkammer des
Landgerichts Stuttgart, Urbanstr. 18,
Schwurgerichtssaal, vorgeladen. Der Angeklagte, wird beschuldigt, gemein⸗ schaftlich mit einem anderen Angeklag⸗ ten vom Juni 1935 bis April 1935 nach und nach mindestens 48 Spitzweg⸗
kopien, die sie sich um 70-300 RM pro] f
Stück erworben hatten, als Original⸗ Spitzweg⸗Gemälde verfälscht und diese verfälschten Bilder in Deutschland, zu einem kleinen Teil auch im Ausland an Gutgläubige zum Preis von 20 bis 265 0600 Ru für das Stück verkauft oder
angeboten zu haben, wodurch ein Ge⸗
samtschaden von etwa 1 Mislion -M entstand, ein Verbrechen der fortgesetz= ten, teilweise gemeinschaftlich began⸗ enen schweren Urkundenfälschung in ateinheit mit Betrug i. S. der S9 268 Abs. 1 gif. 1, 267 bzw. 20, 265, MN, 3 StGB. Gemäß § A9 St BS. wird die Hauptverhandlung auch beim KÄus⸗ bleiben des Angeklagten stattfinden; das Urteil ist vollstreckbar.
Stuttgart 9, den 1. April 1910.
Der Oberstaats anwalt
bei dem Landgericht Stuttgart.
oel Oeffentliche Ladung.
In der Strafsache 8 en die am 4. 7. 1892 in Pfastatt i. geborene, in Lyon, Rue de Erequin 35, wohnende, chien. , Landhäuser, geb.
chwob, wegen schwerer rl engt: schung in Tateinheit mit ,. wird auf AÄnordnung der Staatsanwattschaft die Angeklagte zur Hauptverhandlung auf Montag, den 6. Mai 1946, vor⸗ mittags Siz Ühr, vor die 3. Straf⸗= lammer des Landgerichts Stuttgart, Urbanstr. 18, Schwurgerichtssaal. vor⸗ gfladen, Die Angeklagte wird beschul⸗ igt, gemeinschaftlich mit einem anderen . lagten von Juni 1935 bis April weg⸗Kopien, die sie sich um 75 = 506 pro . erworben gan, als Origi⸗ na- Spitzweg Gemälde verfälscht und diese verfälschten Bilder in Deutfchland,
nach und nach mindestens 48 5. M
zu einem kleinen Teil auch im Ausland an Gutgläubige zum Preis von 20 bis 25 000 IM für das Stück verkauft oder angeboten zu haben, wodurch ein Ge— samtschaden von etwa 1 Million RA entstand, ein Verbrechen der fortgesetz⸗ ten, teilweise gemeinschaftlich began⸗ genen schweren Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug i. S. der 88 268 Ab . 1 Ziff. 1. 267 bziw. 279. 265, 7, 75 StGB. Gemäß § 259 StPO. wird die e r,, auch beim Ausblei⸗ en der Angeklagten stattfinden; das Urteil ist vollstreckbar. Stuttgart 9, den 1. April 1940. Der berstaai saniwalt bei dem Landgericht Stuttgart.
1137 Steuer steckb rief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Jakob Michael, ge—⸗ boren am X. Februar 1894 zu Frank⸗ urt a. M., und seine Ehefrau, Erna geborene Sondheimer, geboren am 16. März 1905 zu Frankfurt a. M., zu= letzt ue fat in Berlin W 19, Höohen⸗ 6 ernstraße 7, zur Zeit im Auslande, chulden dem Reich Reichsfluchtsteuern, und zwar der Ehemann 2 854 9 RA und die Ehefrau 1718 820 RM, die am 1. 1. 1935 bzw. 1. 2. 1932 fällig gewesen i el einem Zuschlag von 5 v. S. ür jeden auf den Zeitpunkt der Fällig⸗ leit folgenden angefangenen halben Monat. Der Zuschkag beläuft sich seit 1. 1. 1938 nur noch auf 1 v. H. für jeden angefangenen Monat.
. § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ . es (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. Teil 1 1951 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, g41; Hs G. co; 1h35 S. 35; 1939 S. 2445) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur i n der Eng e g, auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die emã f 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes festzufetzenden Geldstrafen und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hievmit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das
Verbot, . oder sonstige Lei⸗
wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines ongts, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen,
stungen an die ö zu be⸗
Wer nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 15 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kennknis Son der Be— schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder ir nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 des Reichsflüchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗= hinterziehung oder der Steuergefähr— dung (68 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit (5 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.
Nach 5 11 Äbs. 14 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ 6. bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die e me e. die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 des w unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. .
erlin W 7, 6. Januar 1940. Finanzamt Mitte.
11383 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.
Der ö Getreidehändler Erich Lazarus, geb. 26. 11. 1889 zu Ham⸗ burg, und seine Ehefrau Gretel geb. Barach, geb. 27. 6. i894 zu Marien⸗ bad, zuletzt wohnhaft Essen, Hugen⸗ bergstr. 37, jetzt im Ausland, schulden dem Keich noch eins Reichsfluchtsteuer von 17 850,68 RM, die am 80. 8. 1937 fällig gewesen ist nebst einem Zuschlag don 1 v. S. für jeden auf den Zeit punkt der Fä i. 1 angefan⸗ genen vollen Monat ab.
Gemäß 8 9 Ziffer al. der Vor⸗ schriften über die Rei , vom 8. 12. 1981 — Reichsgesetzblatt 1 S. 699 eiche slucht te I z unter e, ,, der inzwischen einge⸗ tretenen, Aenderungen wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche . . tsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 Reichs⸗ fluchtsteuergesetz festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren , , und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
s ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts= leitung oder Grundbesitz haben, das Verbof, Zahlungen oder
eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt. Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach Veröffentlichunß dieser Be⸗ kanntmachung zum Zwecke der Erfül— lung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Abs. 1 Reichsfluchtsteuergesetz hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er, beweist, daß er z. Zt. der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Ver— schuiden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver— schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 Reichsfluchtsteuergesetz, sofern nicht der Tatbestand der Steuer— hinterziehung oder der Steuergefähr— dung erfüllt ist, wegen Steuerordnungs— widrigkeit bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 Reichsfluchtsteuer⸗ gesetz ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahn— dungs⸗ und des Zollfahndungsdienstes ö jeder andere Beamte der Reichs⸗ inanzverwaltung, der zum Hilfsbeam⸗ ten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vor⸗ läufig festzunehmen.
Es . hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werben, ö festzunehmen und sie gemäß S 11 Ab. 2 ß un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗
ö Essen, 19. März 1940. Finanzamt Essen⸗Süd.
1139 Steuer steckbrief . und Vermögensbeschlagnahme. Der 6 Getreidehändler Willy
Philip pst geb. 16. 10. 1885
Minden, und seine Ehefrau Harth!
geb. Knobel, geb. 8. 11. 1898 zu Neusalz
(Oder), zuletzt wohnhaft Essen, Holun⸗
1 s, jetzt im Ausland, schulden
dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von
49 679 Rt, die am 20. 8. 1937 fällig
gewesen ist, nebst einem Zuschlag von
Lv. H., für jeden auf den Zeitpunit der
k folgenden angefangenen vollen ge sebe s g.. der Borsch
emäß ? iff. Z ff. der Vorschriften
über die e e hre erer vom 8. 12.
1931 — Reichsgesetzblatt 1 S. 699 —
(Reichsfluchtsteuergesetz unter Berück⸗
sichtigung der inzwischen eingetretenen
Aenderungen wird hiermit das inlän⸗
dische Vermögen der Steuerpflichtigen
ur Sicherung der Ansprüche au ö.
rc hen, nebst Zuschlägen, auf die em. 5 9 Ziff. 1 Rei
al usdhends Geldstrafe und alle im
Steuer⸗ und , , ahren entstande⸗
. und entstehenden Kosten beschlag⸗
nahmt. ⸗
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
sonstige und juristischen Personen, die im
Leistungen an die Steuerpflichtigen zu land einen Wohnsitz, ihren ies idr
bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗
dert, unverzüglich, spätestens innerhalb
l
Aufen halt, ihren 3 ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das
fluchtsteue rgesetz
Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei— stungen an die Steuerpflichtigen zu be— wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz- amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er— füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 Reichsfluchtsteuergesetz hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahnie gehabt hat, und daß ihn auch kein Ver— schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 Reichsfluchtsteuergesetz, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗— dung erfüllt ist, wegen Steuerordnungs⸗ wibrigkeit bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 Reichsfluchtsteuer⸗ gesetz ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes. des Steuerfahn⸗ dungs⸗ und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeam—⸗ ten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vor⸗ läufig festzunehmen. .
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gem. 8 14 Abs. 2 Reichsfluchtsteuergesetz un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor
zu führen. ; Essen, 19. März 1940. Finanzamt Essen⸗Süd.
1140 Steuer steckb rief und Vermögen abeschlagnahme. Der frühere Fabrikant Kurt Israel Devries, gehoren am 30. September 1904 zu Krefeld, zuletzt wohnhaft in Krefeld, Virchowstraße 130, z. Zt. in Bali in Columbien, Südamerika, schul⸗ det dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 11 625, — REA, die am 19. Juli 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen ganzen Monat. ; Nach S 9 Ziffer 2 ff. der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer vom 8. De⸗ ember 1931 (RGBl. 1 S. 699) in der assung des Gesetzes vom 19. Dezember 1937 (RGBl. 1 S. 1385), abgedruckt RStBl. 1937 S. 1295, wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflich. tigen zur Sicherung der Ansprüche au Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, au die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende 9 n,. und alle im Stener⸗ und Strgfverfah⸗ ren entstandenen und entsteßenden Kosten beschlagnahmt. . Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im 553 land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen
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