1940 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Apr 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. ST vom 8. April 1940. S. 4

Tabellarische überficht

n tand der Ninderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Nindviehs, Bockenseuche der Schafe, Natz, Beschätseuche ver Pferde, Schweinepest., Milzbrand, Tollwut er den Stand der Rindervest 86 und Geflügelcholera am J. April (Ostermond) 1940. am, men

Beschäãlseuche der Pferde Exanthema coĩtale paralyticum

Geflũgelcholera

Cholera avium

Lungenseuche Maul⸗ und Klauenseuche des Rindviehs Pleuropneu- . monia bovum Variola contagiosa oVium Länder, . ; davon ins- davon ins⸗ davon avon

inẽgesamt neu gesamt gesamt neu neu

Pockenseuche

Rind t , n. der Schafe

Pestis

Schweinepest

Pestis suum

Milzbrand Tollwut

Aphthae epizooticae Anthrax

davon neu

davon neu

davon

insgesamt tn insgesamt insgesamt

Regierungs⸗ usw. Bezirke

Laufende Nummer

Gemeinden Gemeinden Gehöfte Gemeinden Gehöste Gemeinden Gehöfte Gemeinden Gehöfte Gemeinden Gehöfte Kreise Gemeinden Gemeinden Gehöfte Kreise Gemeinden Gemeinden Gemeinden Gehöfte Kreije Gemeinden Gehöfte Gehöfte

Gemeinden Gemeinden Gehöfte

Kreise

Gemeinden

Gemeinden 6ehöfte

pKreise ꝙᷣ Gemeinden

Gehöfte

euZu,eise S Gehöfte

. k. 3 22 X 2 deo X W di ö X 8 85 8 de X * 23 ö 831 8 DN 821 821 82 38 21 82 2 81 O0 O T 3 83 324 C 2 . . O0 * O ü de

2 22 22 2 —— 8 1 2

mn l

PFreußen .

Königsberg Gumbinnen. Allenstein ... Marienwerder Berlin... 1 36. Frankfurt... Stettin... Köslin... Schneidemühl

1111111111111 HIIRIIIIIRHIIIIILQ—LI & 1111111111 ę1111111ꝗ1111111R11I1I1IINRI eC6

1 111111111 111111IIIIIIIIIIIIIIILEII OI - S

11 *

L 1 *

ü

1 1

1 1111111

O OO MM O : o DN —=

881 1138

dose l e! R X X

Magdeburg Merseburg . Erfurt. Schleswig . annover. ildesheim dLũneburg Stade Osnabrũck

2

ö . 1

11111

m = 111 ——

wren rf orf. Köln 1 2 9

I 2

a , e 9 4

8 * 3 I * Gehöfte m

LI X LX LLLIL- LI 1 = II X LK LILIL LL - III 1 =

11 11111111 1111621 1 81 111111111 8 S Gemeinden

I. re n e , n e , ee ge g, ge e, g= , b —— 1 1 * 1

I

mn 11 Lilli Lilli Hm mn 41 mn mm Hmm

I LI

1 1 2 2 0 S ——— de de

2

ir rlmilskirfrrll lll li- i-

L 1111I1IIIIIIIIIIIIIIIIIIIAIIIIIIIIOII e

kJ , .

l ! ͤ l ! I ͤ l l l l l 2

J 1116 13

Oberbayern.. Niederbayern und Ober⸗

; 1 Ober⸗ und Mittelfranken Mainfranken. ... Schwaben 9 69 ö

Sachsen . . Chemnitz... Dres den⸗ Bautzen Leipzig... Zwickau....

Württemherg.

Ehem. Neckarkreis.. Ehem. Schwarzwald kreis Ehem. Jagstkreis ... Ehem. Donaukreis

Baden Konstanz. Freiburg.

Karlsruhe . . Mannheim

Hamburg.. Thũůringen ßeffen . Mecklenburg BVraunschweig dOldenburg Bremen Anhalt.

ur g⸗Liype Saar and z

Ostmarrt ..

Gau Wien

Gau Niederdonau

Gau Oberdonau .. Gau Steiermark... Gau Kärnten.... Gau ., . Gau Tirol u. Vorarlberg

Sudetengan ..

Karlsbad 0 0 9 1 w J

Dent · am 1. 4. 1940. r. am 16. 3. 19409 eid ] n 1. 4 1939

Böhmen. 43 56 23 30 Protektorat Nähren. . - 711 4

Fortgeschriebene vorläufige Ergebnisse (ohne Protektorat Böhmen und Mähren)

! 1 1

n,, l l l

* 28 de

*

dẽ O O Ddd O d D

1

111 1111

i 111 R mn U M 11M mn m M 111 mn 1M mn i 111 I= 11181

de

IL-1 111

do . D Sd c O N do S

mm,. 11411

11411 I x 11111

. del Il .

1161 1411 111 11111 * 111 11411 111411 111 1111 . 11411 1114 1114141 1111 1111 1411 11411 1111 * 111414 11414 11411

J

J

J 1 11 1

l

l

ͤ

l

/

l

ͤ 11 —— 111 1 1111 11e III

111 11114 111411 11111 11 Cr 11 . 1 11141 1 11411 1 1111 1111 1111 114111 . 1141 1111 11414 11111 1 1111 1 1111 1 111 1114 1111 11141 11414 11411 1

[N mi m 1 [

1 i 1111 ii Win 114141 1111 111 1111 1111 1111 ö 1111 1111 1111 11411 1114 11411 14111 1111 1111 1111 K 1 K 1 111 1111 1111 1111 1111 1111

do

de d C de Q Q

1 ä 6

SI I XX X IXI SIL XII . e X - 2 8

e , n w m L- II IL III

*

L 1111111111

l L . l ͤ J J : l l l l

M Mm 111114 111 1111111 111 * H.;. m.; 11 mn 111111411 111111111414 mm. m.. 1 11 1 1 1. iii m 1111111414 1111IHIIIIII 111111IIII1 11111111111

W

2

I X - 1 181 Q 1— —⸗— c —— 1 —— 8

8 882 ; O e

——

de

Q 8 de

111114 1111111

l 11111 111111 111111 111111 111111111 mmm 11111411 111111 1111411 111411141 1111111 1111111 1111111 1111111 1111111 1111 11111 111-21 = 1111 1 11111 1111121 K 11111111 1111111 1 1111 —— 1111111111 1111 * EIL II- 11 111èRI 11111XRũ– es

EN

114 116411 1414141 1111 1111 1111 1111 m 111 111 1 111 1111 1111

e 1 801 8 1 1 1111 —1 x1 8 1 87

111

d

2

111

e g 6 es 1 21 J e s

2

230 3. 184 250 . 47 65

1 1 2

D* * D 2 82

̃

SS SX .

S SS- 1111122 &

S Rd = S X B= 11 D 80

21 83 23 de o K C 1 *

w P

2 do

2

Vom 11. Januar bis 1. April 1940 .... Ji. Davon Bestand aus 1939 —— 11725 4564.

111 3466572

I I98 246626 5g73 . 9 . 14161 . = =. ä ge * . ö 6. . ö. . lI8 189 . . 1. 14456

1

) Einschließlich der nachträglich mitgeteilten und bisher noch nicht berůcksichtigten Ergebnisse.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil;: Kudolf Lantzsch in Verlin-Charlotkenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗A1:ttiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

zum Deutschen Reichsa

Nr. 82

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 8. April

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 10 des Reichsarbeitsblatts vom 5. April 1940 hat folgenden Inhalt: Teil 1. J. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Arbeits⸗ m,. die Reichstreuhänder⸗ und die e ge gu fehr erheanrn ng in der Ostmark. Vom 7. März 1940. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über Beendigung des Amtes des Reichskommissars ki die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich.

om 15. 2 1940. Neunte Verordnung zur Durchführung

des Ostmarkgesetzes. Vom 23. März 1940. Zehnte Verxord⸗ nung zur Durchführung des Ostmarkgesetzes. Vom 27. März 1940. Verordnung über die Durchführung des Luftschutzes im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 27. März 1910. Siebente Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Ge— setzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Ein⸗ ziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 28. März 1940. II. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe.

Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Beschränkung des Arbeitsplatz⸗

wechsels; hier: Reichsbahnlehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit. Bett.: Kranken, Arbeitslosen⸗ und Unfallversicherung des Forstschutzkorps. Betr.: Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels.

Betr.: Anschriften. Arbeitseinsatz in der Binnenschiffahrt.

Zweite Ergänzungsbestimmungen zu der Verordnung über die Sozialversicherung der einberufenen Luftschutzdienstpflichtigen. Vom 28. März 1940. Verordnung über Arbeitslosenhilfe in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 29. März 1940. Berichtigung der Unterschrift des Bescheides des Reichsarbeitsministers an die Reichswirtschaftskammer über Freiheit von der Arbeitslosenver⸗ sicherung bei der . von Lehrlingen mit vertrags⸗ mäßig vorgesehener Kürzung der Lehrzeit. III. Sozialver- fassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Betr.: Urlaubsabgeltung. Zuständigkeit der Sondertreuhänder der Heimarbeit und der Reichstreuhänder der Arbeit nach 55 19 und 24 HAG. und 5 28 DVHᷓHAG. Betr.: Die Prüfung von Feuerschutzmitteln zur Schwerbrennbarmachung von Geweben. Betr.: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Be⸗ wirtschaftungskosten. Betr.: Reichszuschüsse für die Teilung von Wohnungen, den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen so⸗

wie An⸗ und Ausbauten zu Wohnzwecken VII. Reichszuschuß⸗

aktion Zweite Ausführungsbestimmungen zum § 1 der Neunten k zum Luftschutzgesetz (Bestim⸗ mungen über . in bestehenden, unmittelbar be⸗ nachbarten Gebäuden). Vom 12. März 1940. Betr.: Mauer⸗ durchbrüche (Zweite Ausführungsbestimmungen zum 5 1 der Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 12. März 1940 Reichsgesetzbl. JI S. 486 . Betr.: Wohn⸗ stättenbau im Kriege. Verordnung über die Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 18. März 1940. Betr.: . stättenbau im Rahmen des Vierjahresplans, hier: Reichsstelle für Wohnungs⸗ und Siedlungswesen. Betr.: Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau und die , , . (geräumte Gebiete). Betr.: Heimfahrtsanspruch lediger Arbeiter auf Grund der Tarif⸗ ordnungen für Familienheimfahrten im Baugewerbe, in Metall⸗ industrie und -handwerk sowie in der chemischen Industrie vom

15. Januar 1940. Bestimmungen über den Fortfall der Feier⸗ tagsbezahlung bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit

vor oder nach Feiertagen. Vom 16. März 1940. Betr.: Ur⸗ laubsabgeltung ö die zu den K⸗Totenkopfregimentern einberu⸗ fenen Gefolgschaftsmitglieder. Verordnung über die Stillegung von Betrieben zur Freimachung von Arbeitskräften. om 21. März 1940. Dritte Verordnung über die Einführung sozialrechtlicher Vorschriften in der Ostmark. Vom 23. März 1910. Lohnstopp und betriebliche Altersversorgung. Verordnung zur Ergänzung des Abschnitts III der Kriegswirtschaftsverordnung (Mehrarbeitszuschläge in der Land⸗ und Forstwirtschaft) Vom 29. März 1940. Anordnung betr. die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Wirtschaftsgebiet Westfalen⸗ Niederrhein. Aenderung der Anordnung über Entgeltbücher im deutschen Kunstblumengewerbe. Bescheide, Urteile: Betr;: Weiterzahlkung der Erziehungsbeihilfe oder des Lohnes für die Unterrichtszeit in einer Berufsschule bei Kurzarbeit. . Sied⸗ lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Kündigungsschutz bei Räumen, die für kriegs-⸗ wichtige Zwecke benötigt werden. Verordnung über die Steuer⸗ befreiung für Neubauten im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 29. Februar 1940. Betr.: Kleinsiedlung; Er⸗ mächtigung der Bewilligungsbehörden zur Erteilung von Aus⸗ nahmebewilligungen. Betr.: Anerkennung des Reichsverbaudes des deutschen gemeinnützigen Wen, mn sen. und seiner Prü⸗ fungsverbände als Organe der staatlichen Wohnungspolitik. Betr.: Richtlinien für den Bau und die Einrichtung von Heiz— räumen, für Zentralheizungs und Warmwasserbereitungsanlagen. Betr.: Hauszinssteuerhypothekenzinsen und Grundsteuer des älteren, mittleren und . Neuhausbesitzes. Betr.: Erste Ausführungsbestimmungen zum 5 1 der 18. Durchführungsver⸗ ordnung zum Luftschutzgesetz vom 17. August 1939 (Reichsgesetzbl.

S. 1391) Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung

von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden Splitterschutz⸗ maßnahmen vor Fenstern und Türen. Dritte Verordnung über Mietbeihilfen. Vom 28. März 1940. Verordnung über die Aenderung des österreichischen Gesetzes über die Anforderung von Wohnungen und Geschäftsräumen. Vom 29. März 1940. Betr.: Prüfzeugnisse. Dritte Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Linz a. d, Dongu. I. Wohlfahrtspflege. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Betr.: Reichszuschüsse für Kleinrentner in der Ostmark, im Sudetengau und im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Personalnachrichten. J

Bosttwefen.

Ser ip trechdienst mit Bolivien.

Die . . hat den Fernsprechdienst mit der Hauptstadt Boliviens La Paz aufgenommen. Die Gespräche wer⸗ den über die Funkverbindungen Berlin —-Buenos Aires und Buenos Aires La Paz ausgetauscht. ö.

BPostdie ist mit dem Generalgonuvernement für de besetzten polnischen Gebiete.

Vom 1. April 1940 an gelten allgemein für Briefsendungen

aus dem Generalgouvernement nach dem Reich die deutschen

Inlandsgebühren nach dem Verhältnis von 2 Zloty 1 R.

Alias der Beriwartung.

Gin neues Grunderwerbsteuergesetz. Nach einer Mitteilung des Reichsfinanzministeriums hat die

Reichsregierung ein neues Grunderwerbsteuergesetz beschlossen.

Das Gesetz wird im Reichsgesetzblatt Teil 1 S. 585 veröffentlicht und tritt am 1. Mai 1940 in 66 Ab diesem Tag gilt in Deutschen Reich ein einheitliches , , . Es werden dadurch die weitgehenden Unterschiede beseitigt, die zwischen dem Recht des Altreichs und dem Recht der neuen Reichsteile, ins= besondere dem der Ostmark, bestanden.

Das Gesetz bringt , . in der Besteuerung und

im Besteuerungsver ahren. ie Steuer ist entsprechend dem

früheren Recht der Ostmark an das schuldrechtliche Verpflichtungs⸗

leschäft geknüpft. Die Höhe der Steuer ist nicht geändert worden,

ie beträgt wie bisher drei v. e Reichssteuer und zwei v. H. Zu⸗ i

schlag der Land⸗ und Stadtkreise. Es ist aber für das Einbringen

Neue Richtzahlen zur Betriebsftruttur im Klein⸗ und Mittelgewerbe.

Das Statistische Reichsamt veröffentlicht soeben neue Ergeb⸗ nisse seiner Erhebungen über Betriebsmerkmale im Handwerk, Einzelhandel, Gaststättengewerbe und Großhandel (Nr. 41 der Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs „Betriebs⸗ struktur und Kostengestaltung in . Gewerbezweigen. Eine Sammlung von Richtzahlen“, Teil I: Handwerk, Teil U: Einzelhandel, Gaststätten⸗ und Beherberg ungsgewerbe, Teil III: Großhandel, Verlag für Sozialpolitik, irischaft und Statistik, Paul Schmidt, Berlin 8W 68).

Die Richtzahlen beziehen sich auf mehr als 300 vexschiedene Zweige und Betriebsformen. Innerhalb jedes Gewerbezweiges sind sie nach Umsatzgrößenklassen aufgegliedert. Sie können nicht nur dem Betriebsvergleich und damit der im Kriege besonders wichtigen Förderung der Wirtschaftlichkeit nutzbar gemacht wer⸗ den, sondern sie liefern auch der Wirtschaftspolitik, der steuerlichen und der kreditwirtschaftlichen Praxis sowie der in steigendem Maße auf Tatsachenforschung eingestellten Wirtschaftswissenschaft weitere neuere Unterlagen. Die 6 der Berichterstatter ist im Handwerk auf 10500, im Einzelhandel und im Gaststättengewerbe auf fast 12 000 und im Großhandel auf über 10060 angewachsen. Gegenüber den früheren gleichartigen Untersuchungen sind ver⸗ hee, Erweiterungen eingetreten. Die Richtzahlen erstrecken ich wieder auf die Vermögens- und Kapitalstruktur, den Umsatz, die ö. Betriebsausgaben und den Gewinn.

Von den Ergebnissen für das Handwerk fallen besonders die Angaben über die Höhe der Forderungen ins Auge, die in zahl— reichen Handwerkszweigen, besonders im Bau⸗ und Bauneben⸗ handwerk und bei den Herrenschneidern, eine beträchtliche Höhe erreichen. Auch die Lieferantenschulden waren im Erhebungsjahr 1937 in vielen . recht hoch. Besondere Beachtun verdienen die Ermittlungen über den Anteil des Handelsumsatze am Gesamtumsatz der Betriebe in den einzelnen Handwerks⸗ zweigen. Sehr hoch ist . Umsatz z. B. bei den . Schuhmachern, Optikern, Kürschnern, Putzmachern und Buch⸗ bindern. Die Angaben über den Waren⸗ und Materialeinkauf deuten darauf hin, eine wie unterschiedliche Rolle die Material⸗ kosten in den einzelnen Handwerkszweigen spielen.

Im Einzelhandel sind die Forderungen in der großen Mehr⸗ zahl der Zweige nicht so hoch wie im Handwerk. Immerhin treten auch hier die Kreditverkäufe in einer Anzahl von Einzelhandels- weigen . hervor. Die beherrschenden Posten auf der Aktiv- . der Bilanz stellten hier 1937 die Lagervorräte dar. Die Liefe⸗ rantenschulden waren häufig ebenfalls recht hoch.

Das Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe, das ebenso wie der Großhandel auf der Grundlage des Jahres 1936 untersucht worden ist, weist vor allem einen hohen Anteil des Wertes des Betriebsgrundstückes und der sonstigen Anlagen an der Summe der Aktiva auf. Bei den Kosten wirkt sich dies in einem besonders hohen Anteil der fixen Kosten aus.

Der Großhandel tritt seinen Abnehmern gegenüber in vielen seiner Zweige in besonders großem Maße als Kreditgeber auf. So kommt es, daß die Außenstände vielfach höher sind als z. B. die Lagervorräte. Auf der Passivseite der Bilanz stehen auch hier die Warenschulden weit im Der ÜUmschlag vollzieht sich im Großhandel wesentlich schneller als z. B. im Einzelhandel. Dementsprechend sind die Kosten im Verhältnis zum Umsatz , der nn und die Umsatzleistungen je Arbeitskraft beson⸗ ers ;

Sauptversammlungskalender für die Zeit vom 15. bis 20. April 1940.

Montag, 15. April.

Augsburg: A.⸗G. für Bleicherei, Färberei, Appretur u. Druckerei, Augsburg, 151“ Uhr. . ann ,, Augsburger Buntweberei Riedinger, r. Augsburg: . am Stadtbach, Augsburg, R / 14. Augsburg: . Spinnerei und Weberei, Augsburg, 17 Uhr. Augsburg: Spinnerei u. Weberei, Kottern, 151/2 Uhr. Bonn: Wessels Wandplatten⸗Fabrik A.⸗G., Bonn. 12 Uhr.. 5 ; Industrieterrains Düsseldorf⸗Reisholz A.⸗G., ao., hr. Essen: Th. Goldschmidt A.⸗G., Essen, 12 Uhr. Leipzig: . Chromo⸗ und Kunstdruck⸗Papierfabrik vorm. Gustav Najork A⸗G., 111½ Uhr. Leipzig: Leipziger Speicherei u. Spedition A.-G., Leipzig, 12 15. Mannheim: e d, ü A.⸗G., Pirmasens⸗Zweibrücken, 11 Uhr. e ne, Ver. Mosaik⸗ u. Wandplattenwerke A.-G., 111½ Uhr. en: 12 Uhr.

Augsburg,

Dienstag, 16. April.

Berlin: Anhaltische Kohlenwerke, 111 Uhr. =

Berlin: Christian Dierig A.⸗G., 16 Uhr. / Berlin: Spinnerei u. Weberei Offenburg, 12 Uhr.

, , , , ,, Braunkohlen⸗A.⸗G., 1012 6, i . Lederfabrik Heinrich Knoch A.⸗G., Hirschberg / Saale,

1. Halle / S.: Wegelin C Hübner Maschinenfabrik u. Eisengießerei A.-G., Halle a. S., 12 Uhr. Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Leipzig, 113/2 Uhr. Mannheim: Gebr. Fahr A.⸗G., 9 3. Neckargemünd, 111 Uhr. Ludwigshafen / Kh. Knoll A.-G., Chemische Fabriken Ludwigs⸗ hafen / Rh., 11 Uhr.

7 Mittwoch, 17. April.

Berlin: 6 Kahla, 11 Uhr.

Berlin:; Teppich⸗Werke, Berlin-Treptow, 11 Uhr,

, , F. Küppersbusch C Söhne A.⸗G., Gelsenkirchen, 1/2 r.

Hamm: J. Banning A⸗G., Hamm, 16 Uhr.

1949

1

von Grundstücken in Kapitalgesellschaften die volle Freihei Zuschlag beseitigt worden. een lh . Das Gesetz bringt eine wichtige neue Steuerbefreiung au dem Gebiet des and n be für diene fell, 3 1 nicht nur wie bisher der Erwerb von Grundstücken durch gemein- hi ig⸗ Bauträger zur Schaffung von Kleinwohnungen, 5 darüber hinaus, , von der Person des Erwerbers, der Grundstückserwerb zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten steuerfrei. Von der im Vertrag übernommenen Steuer wird allgemein keine Steuer mehr berechnet. Es ist dadurch die „Steuer von der Steuer“ beseitigt worden.

aftsteii.

Inter nationaler Eisenmarkt leicht abgeschwächt.

Brüssel, 6. April. Die Lage auf den internationalen Eisen⸗ märkten neigt etwas zur Schwäche. Die erwartete Frühjahrs⸗ belebung hat sich noch nicht eingestellt. Trotzdem bleibt der latente Bedarf der internationalen Verbraucher groß, die sich in den letzten zwei Monaten eine starke Zurückhaltung auferlegt haben, was zu einer Preisabschwächung von über 1660 belg. Fres. für Roheisen geführt hat. Der Preisrückgang ist zum Teil auch auf den amerikanischen Wettbewerb zurückzuführen. Die amerika⸗ nischen Exporteure bieten vorzugsweise Stabeisen und Bleche in Südamerika zu Preisen an, die durchschnittlich 200 bis 300 Fres. unter den kontinental⸗europäischen Notierungen liegen. In Ost⸗ asien ist der Unterschied etwas geringer, erreicht aber noch ein Ausmaß von 100 bis 150 belg. Fres je Tonne. Nur für kleinere Objekte bleiben die kontinentalen Exporteure noch leistungsfähig, da die amerikanischen Preisstellungen für solche Objekte nicht so günstig sind. Die kriegführenden Länder nehmen die für sie be— stimmten Vertragsmengen glatt ab. Bis jetzt hat die auf die bessere Koksversorgung zurückzuführende Produktionszunahme nur einen bescheidenen Umfang erreicht und die Markttendenz noch nicht stärker beeinträchtigt. Die Herabsetzung der Löhne in Bel gien und die Steigerungen der Kohlen- und Kokspreise haben die Gestehungskosten weiter erhöht, so daß mit einer Ermäßigung der Verkaufspreise für die nächste Zukunft kaum zu rechnen ist.

Beginnende Geschäftstätigkeit der Emissions bank in Polen. NMotenumtausch im Verhältnis 1:1.

Krakau, 6. April. Auf Grund einer Verordnung des Gene⸗ ralgouverneurs nimmt mit dem 8. April die Emissionsbank in . ihre Geschäftstätigkeit auf. Zu gleicher Zeit werden die durch die Verordnung des Oberbefehlshabers des Heeres vom 23. 9. 1939 für die n , polnischen Gebiete errichteten Reichs—⸗ kreditkassen aufgelöst und nach Weisung des Verwaltungsrates der ze elta abgewickelt. Ab 8. April sind im Bereich des Generalgouvernements die von der Emissionsbank in Polen aus- gegebenen Noten über 500, 100, 50, 29, 109, 5, 2 und 1 Iloty . Zahlungsmittel. Die augenblicklich noch umlaufenden

lothnoten der Bank Polsti werden zur Einziehung und zum Um⸗ tausch gegen die Noten der Emissionsbank in Polen im Verhältnis von 1:1 aufgehoben. Der Umtausch 5 für die über 10 Zloty und mehr lautenden Noten in der Zeit vom 22. April bis J. Mai, für die Noten von 5 und 2 Zloty vom 8. bis 20. Mai. Mit 6 des 20. Mai verlieren die aufgerufenen Noten der Bank Polsti ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel, so daß von diesem n. ab die Noten der Emissionsbank in Polen ausschließliches Zahlungsmittel im Gouvernement sind.

Die Verordnung legt weiter fest, daß Reichsbanknoten und Rentenbankscheine und Reichsmünzen im Generalgouvernement keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, und niemand verpflichtet ist, sie in Zahlung zu nehmen.

Die erste Maßnahme der Emissionsbank in Polen wird in der Zeit vom 19. bis 20. April die Vergütung der seinerzeit zur Hinterlegung aufgerufenen Noten der Bank Polsti über 500 und 100 Zloth im Verhältnis 1:1 gegen Rücgabe der damals auf-

Kaufhaus der Wiener A.⸗G. vorm. Gerngroß, Wien,

gelegten Hinterlegungsbescheinigung sein.

aan ᷣäu&ð-

Hamburg: New⸗Hork Hamburger Gummi⸗Waaren Compagnie, Hamburg, 11 Uhr. .

Karlsruhe: . Lebensversicherung A.⸗G., Karlsruhe, 111½ Uhr.

Leipzig: Langbein⸗Pfannhauser⸗Werke A.⸗G., Leipzig, 11 Uhr.

Donnerstag, 18. April.

Berlin: H. Berthold Messinglinienfabrik u. Schriftgießerei A.-G., Berlin, 12 Uhr.

Berlin: Arn. Georg A⸗G., 11 Uhr.

Essen: Braunkohlen⸗ C Briketwerke Roddergrube A.⸗G., 12 Uhr.

Karlsbad: Erste Böhmische Glasindustrie A.-G., ao., 10 Uhr.

Liebauthal: Noe Stroß A.⸗G., Liebauthal, 9 Uhr.

Freitag, 19. April.

Berlin: Christoph C Unmack A.⸗G., 18 Uhr.

Berlin: Deutsche Reichsbank, Berlin, 11 6.

Berlin: Rudolph Karstadt A.-G., Berlin-Wilmersdorf, 12 Uhr.

3 „Kronprinz“ A.-G. für Metallindustrie, 12 Uhr.

Düffeldorf: Schieß A.-G., Düsseldorf, 10 / Uhr. .

Halle / S.: 6 Maschinenfabrik u. Eisengießerei, Halle, 12 Uhr. .

Hannover: Vorwohler Portland⸗Cement⸗Fabrik A⸗G., Hannover, 121/ Uhr.

Wien: rl hlzundtharer. und Chemische Fabriken A.-G., Wien,

11 Uhr. Sonnabend, 20. April.

Hamburg: Alsen'sche Portland⸗Cement⸗Fabriken K. G. a. A, Ham- burg, 10 Uhr.

Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 8. April 19410.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Original hüttenalum inium, ; 99 o/ in Blöcken.... 133 KRM sür 100 kg

desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren ö

. 99 O/o 3 28 5 . 137

Reinnickel 98 99 o / j . .

Antimon. Regulus. k .

Feinsilber 2 w . 36,50 38,50

14 7. * 1