1940 / 92 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Apr 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Heutiger Voriger Heutigur Voriger

Deutsche Reichsbank.

67, 75h ĩ 1.1 Deutsche Überseeische

Wasserwerk. Gelsen⸗ lire l 8/1 do. (m. beschränkt. Div. f. 1939). . Y. 11.1 *

Wenderoth pharm. 4 5 1.7 106, 56

Werschen⸗Weißentn. Braunkohlen . . ..

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HallescherBankverein ? Hamburger Hyp.⸗Bk. Lübecker Comm.⸗Bk. Luxemb. Intern. Bk. RM per St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank. . . . —6 do. Syp.⸗u. Wechselb. 6 Mecklenb.⸗Strelitzsch. Hypothelenban?, j.: Mecklenb. Kred.⸗ u. Hypoth.⸗Bank ... Meininger Hyp.⸗Bk. . Niederlausitzer Bank. Oldenbg. Landesbank Plauener Bank Pommersche Bank .. Rheinische Hyp. Bank ?7

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Westdeutsche Kauf⸗

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Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank für Brau-Industrie 1. Juli.)

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Rheinisch Westfälische Bodencreditbank. . Sächsische Bank do. Bodenereditanst. Schleswig⸗Holst. Be. Sildd. Bodencreditbk. Ungar. Allg. Credit. RMp. St. zusoPengö 1, 5Pengöp St. zõoP. Vereinsbk. Hamburg. Westdeutsche Boden⸗ kreditanstalt

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Rückversich.⸗Ges. . . . .. do. do. (Stücke 100, 800) „National“ Allg. V. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung . . do. Lebensversich. Bank, j.: Nordstern Lebensyers. AG. M Schles. Feuer⸗Vers. (200RM⸗St.) do. do. (E25 5 Einz.) Stett. Rückversich. (400 RM⸗St.) do. do. (300 RM⸗St.) Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt X do. do. do. B Transatlantische Gütervers. ..

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 M einschließlich 48 QM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 190 MHM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Gy, einzelne Beilagen 10 Hp. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

reußischer Giaatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen oh mm breiten etũt Feile 1L,ih Kea, einer dreigespaltenen 92 mmm breiten 3 eile 35 Ren. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

FSW 68, Wilhelmstraße 32.

Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

por dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 6

j. Pfeilring⸗ W. AG 464

do. Deutsche Nickel⸗ / ö 8 2 8/2

do. Glanzstoff⸗ Fabriken

do. Gumbinner Maschinenfabr. . 0

do. Harzer Port⸗ land⸗Cement ... 6 ö do. do. Märk. Tuchfabr. 7/5 Braunschweig.ᷣHan⸗

do. Metallwaren nov. Hypothekenbk. 59 —6 Haller, i. Hallerwk. 0 1526 Commerz-u- Priv. Bt. 6 6 1136 6

do. Stahlwerke ... 6 1011246 Danzig. Hypotheken⸗

do. Trikotfab. Voll⸗

Allgem ein? Deutsche des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33. ü.

Eredit⸗Anstalt 97h 6 976 hagen Lit. A ... . Union, Hagel⸗Versich.,, Weimar ( Badische Bank .. . M 5 6 110b 8 do Lit. B . O

Bank für Brau⸗Ind. 64 is 56 Bert Rostocker Straßenb. . erkehr. 7 b Kolonialwerte.

Bayer. Hyp. u Wechslb. 5 35 110, 25h Schipkau⸗Finster⸗ Aachener Kleinb. M 1.1 73. 26h ͤ 4 Nr. 92 90

do. Vereinsbank... 5 5 1086 Berlin. Handels⸗Ges. 68 6 la ssb 6 Kassen⸗Verein 3 37 76, 5b Akt. G. f. Verkehrsw. 1.1 136 1 Allg. Lokalbahn u. 1 Kraftwerke 1.1 1576 —ᷣ Baltimore and Dhio 1.7 4265, 26h Bochum⸗Gelsen⸗ 1St. = 14. RMyp. St i en , 1.1 0550 RM 5h Csakath. Agram S 5 7 Pi n r Gold . 11

Strausberg⸗Herzf. 6 Südd. Eisenbahn .. West ⸗Sizilianische 1St. 500 Lire C ꝓᷣf. 500 Lire.

Reichsbankgirokonto Nr. 19183 bei der Reichsbank in Berlin

Deutsch⸗Ostafrika Ges. 0 1. Kamerun Eb. Ant. LB 0 1. 1. 1.

Berlin, Freitag, den 19. April, abends Postschecktonto: Berlin 41821 1940

Neu Guinea Comp... 9 Dtavi Minen u. Eb.“

Ebenso gilt in diesen Gebieten weiterhin für alle Verbraucher⸗

Albert Israel Weber . gruppen die bisherige Regelung, wonach auf den Ab⸗

Heinrich Israel Knoche,

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Inhalt des amtlichen Teiles.

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Wagner u. ö Maschinenfabrik, j.. Maschinenfabr. Wagner⸗Dörries. 6 Wanderer⸗Werke . 8 Warstein⸗ u. Hrzgl. Schl.⸗Holst. 234 5

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Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Ausgabe l 932, jetzt: Deutsche Bank. . .. 6

Deutsche Central⸗ bodenkreditbank .. 6

Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank

Deutsch. Golddiskont⸗ bank Gruppe B.. . 349

Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlin

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4. Versiche rungen. RM per Stück.

Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch Albingia: 1. Oktober.

Aachen u. Münchener Feuer. . 15h 6 Aachener Rückversicherung .... 2236 Gr „Albingia“ VBers. Lit. A... ... do. Lit. G.... Allianz u. Stuttg. Ver. Vers.. do. Lebensv.⸗Bk. 205b

Frankona: 1. Juli. 90h G

Berichti gung.

Am 165, April 1940: Rostocker Straßen⸗

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Deutsche Anl. Ausl. ⸗Schein. einschl. ; Ablösungsschd.

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Accumulatoren⸗Fabrik. ...

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Aschaffenburger Zellstoff. .

Bayerische Motoren⸗Werke ö * Bemberg

Julius Berger Tiefbau. .. Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau . . . Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei. . . . Buderus Eisenwerke

Charlottenburger Wasser⸗ werke

Chem. von Heyden

Continentale Gummiwerke

Daimler⸗Benz ...... ..... Dema

Deutsch⸗Atlant. Telegr. ... Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl

Deutsche Linoleum⸗-Werke, Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel .... Christian Dierig Dortmunder Union⸗Brau.

Eisenbahn⸗Verkehrsmittel . Elektrizität s⸗Lieferungsges. Elektr. Werk Schlesien .... Elektr. Licht und Kraft ... Engelhardt⸗Brauerei

J. G. Farbenindustrie ... Feldmühle Papier Felten u. Guilleaume . ....

Ges. f. elektr. Unternehm. zudw. Loewe u. Co Th. Goldschmidt

Hamburger Elektrizität.. arburger Gummi

Harpeuer Bergbau

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Hoesch A. G. ..

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Fortlaufende Notierungen.

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Philipp Holzmann Hotelbetriebs⸗Gesellschaft.

Ilse Bergbau Ilse Bergbau, Genußsch. . Gebrüder Junghans

Kali Chemie ..... ö Klöckner⸗Werke 228992922

Lahmeyer u. Co. ... ...... Leopoldgrube ..... ö

Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maximilianshütte Metallgesellschaft

Orenstein u. Koppel, jetzt: Maschinenbau u. Bahn⸗ bedarf A. G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel

Rhein. Braunkohle u. Brikett e g Elektrizitätsw. . Rheinische Stahlwerke .... Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig

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Salzdetfurth . .. Scherin Schlesische Elektrizität und Gas Lit. B k u. Salzer Schuckert u. Co. Elektr. ... Schultheiss⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei. . . Siemens u. Halske Stöhr u. Co., Kammgarn . Stolberger Zinkhütte Süddeutsche Zucker

Thüringer Gasgesellsch. . . . Vereinigte Stahlwerke. . . . C. J. Vogel, Draht u. Kabel Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof

Wintershall ...... ... .

Zellstoff Waldhof .. ......

Bank für Brau⸗Industrie . Deutsche Reichsbank

A.⸗G. für Verkehrswesen ..

Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A.

Otavi Minen u. Eisenbahn

Mindest⸗ abschlüsse 3000 3000

3000 2000 2000

3000 3000

2000 2000

3000 3000 3000 3000

Heutiger

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Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag— nahmten Vermögen.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die Zuteilungsperiode vom 6. Mai bis 2. Juni 1940.

. über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts Teil I, Nr. 68 und 69.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Führer hat den Kaufmann Heinrich Albrecht zum Konsul des Reiches in Cuzeo (Peru) ernannt.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 18. April 1940 dem . Professor em. Dr. med. Georg Sticker in Zell am Main die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 21. November 1939 (Reichsanzeiger Nr. 276 vom 24. November 1939) beschlag—⸗ nahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staats⸗ angehörigen

Alfred Israel Kadden,

3 ara Kadden, geb. Roos, iegmund Israel Weber,

Margarete Sara Weber, geb. Hamm,

Else Sara Knoche, geb. Wendriner,

Ruth Sara Knoche,

Max Israel Silbersohn,

Erna Sara Silbersohn, geb. Salomon,

Israel Eugen Stern,

Arnold Victor Henry Israel Löwensohn,

Carry Löwen sohn, geb. Schwarz,

Franz Josef Süß,

Elisabeth Süß, geb. Johnen,

Ahron Arnold Wehl,

Selma Wehl, geb. Lewin,

Moses Martin Sternberg wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die . deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 15. April 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Du ckart.

Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 19. De⸗ zember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. De—⸗ zember 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig er⸗ klärten Eheleute Eduard Ba nem und Fanny Bonem, geb. Cahn, wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. IJ S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 17. April 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. U Ducart.

Erlaß.

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die Zuteilungsperiode vom 6. Mai bis 2. Zuni 1940.

Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird folgendes

angeordnet: Erster Abschnitt:

CLebensmittelzuteilungen.

Die dem Verbraucher für die Zeit vom 6. Mai bis 2. . 1940 auf Karten zustehenden Lebensmittelmengen bleiben gegenüber den Rationen der Zuteilungsperiode vom 8. April bis 5. Mai 1940 grundsätzlich unverändert. Gewisse Veränderungen ergeben sich jedoch nach näherer Maßgabe der Bestimmungen dieses Erlasses:

1. durch die Einführung der Kartenpflicht für Kuchen und Dauerbackwaren (I), .

2. durch die Anpassung der Fettrationen an den tat⸗ sächlichen Fettgehalt der einzelnen Fettarten bei . Gesamtfettzuteilung und durch die

rhöhung der Käseration (ID,

durch die Neuregelung der Versorgung mit Marmelade und Zucker (IID,

durch den Bezug von 1259 Reis an Stelle von 1259 andexer Nährmittel (IV B),

durch die Möglichkeit, an Stelle von 150 g Nähr⸗ mitteln: Kondensmilch, Konserven oder Trocken⸗ pflaumen zu beziehen (IV C),

durch die für Kinder gegebene Möglichkeit, an Stelle von Kakaopulver Tafel⸗ oder Blockschokolade zu beziehen (V.

L

Kartenpflicht für Kuchen und Dauerbackwaren; Umgestaltung der Reichsbrotkarte.

Nach der bisherigen Regelung unterlagen die von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittel⸗ wirtschaft im einzelnen bezeichneten Kuchenarten der Karten— pflicht, während im übrigen Kuchen ohne Karten abgegeben wurde. Die örtlichen Verschiedenheiten in der Herstellungs⸗ weise und der Bezeichnung des Gebäcks haben jedoch bei der Abgrenzung der ö und der kartenfreien Luchenarten zu Schwierigkeiten geführt. Beim 6, des Kuchens haben sich insbesondere dadurch Unzuträglichleiten ergeben, daß manche Käufer Kuchen zum Nachteil anderer 1 einem Umfange beziehen, der zu einer nicht vertretbaren Ausweitung der Kuchenherftellung geführt hat. Die not— wendige Folge hiervon war wegen der beschränkten Zu⸗ teilungen don Fett und Zucker an die Backbetriebe eine bereits

von der Reichsgesundheitsführung beanstandete Verschlechte— rung der Beschaffenheit des Kuchens.

Diese Sachlage macht es notwendig, Kuchengebäck jeder Art mit Wirkung vom 6. Mai 1949 kartenpflichtig zu machen, Die Kartenpflicht muß auch auf Dauerbackwaren ausgedehnt werden, weil sich sonst auf diesem Gebiet verstärkt dieselben unliebsamen Erscheinungen bemerkbar machen würden, die durch die Neuregelung des Kuchenbezuges beseitigt werden sollen. Die reichliche Brotration J dem Verbraucher ohne weiteres für Kuchengebäck oder Dauerbackwaren Brot— kartenabschnitte abzugeben.

Um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, Gebäck⸗ arten, die im Verhältnis zu ihrem Gesamtgewicht nur geringe Mehlanteile enthalten, wie z. B. Qbstkuchen, auch in kleineren Mengen zu beziehen, war die Schaffung von Brotkarten— abschnitten über 10g notwendig. Die nähere Regelung der Abgabe von Kuchengebäck und Dauerbackwaren wird durch Anordnungen der bewirtschaftenden Stellen (Hauptvereini⸗ gung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft und Wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Süßwarenwirt— schaft) erfolgen. Dabei werden die Gebäckarten auf bestimmte Typen beschränkt, die mengenmäßige Abgabe auf die Einzel⸗ abschnitte festgesetzt und die Hersteller verpflichtet werden, den Mehlanteil entsprechend den Richtlinien der bewirtschaftenden Stellen anzugeben.

Die sich aus dieser Regelung ergebende Notwendigkeit der Kartenumgestaltung gibt mir Anlaß zu der mehrfach bean⸗ tragten Auflösung der 1000 g-Abschnitte der Brotkarte in 50 0-g⸗Abschnitte. Hierdurch können in Verbindung mit der Einführung der 19⸗g⸗Abschnitte nunmehr für die Brotbezüge, die unter 10900 liegen, leichter als bisher die entsprechenden Abschnitte der Reichsbrotkarte abgetrennt werden. Wegen der Vielzahl der kleinen Abschnitte können die Einzelabschnitte nicht mehr auf einer Karte untergebracht werden. Es erhält deshalb jeder Normalverbraucher 2 Brotkarten A und B, die gemäß den anliegenden Mustern gestaltet sind *). Der Auf⸗

druck auf dem roten Papier der Brotkarte B ist statt mit

schwarzer mit roter Farbe vorzunehmen.

ie Regelung für besondere Gebiete (Bayern, Württem⸗ erg Baden, Saarland, Ostmark und Reichsgau Sudeten⸗ land), wonach auf je einen Abschnitt zu 500g je Woche der Reichs brotkarte 61 Normalverbraucher sowie der Zusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter an Stelle von 500g Brot 3759 Mehl bezogen werden können, bleibt aufrechterhalten.

9 Hier nicht mit abgedruckt.

9 Finn den Umtausch von Haushaltskarten gegen

schnitt N38 der Nährmittelkarte 750g Mehl bezogen werden können. Daneben wird und zwar üür das gesamte Reichs⸗ gebiet eine weitere Austauschmöglichkeit dadurch geschaffen, daß alle Einzelabschnitte zu 1098 in Mehl im Verhältnis von 100g Brot zu 759 Mehl umgetauscht werden können. Dabei dürfen stets nur 10 oder ein Mehrfaches von 19 dieser Abschnitte in Mehl umgetauscht werden. Der Stam mabschnitt der Brotkarte B enthält einen entsprechenden Hinweis, Durch diese erweiterte Austauschmöglichkeit wird dem vielfachen Wunsch der Verbraucher Rechnung getragen, mehr als bisher Mehlsuppen und Mehlspeisen herstellen zu können.

Eine Umgestaltung der Brot-Zusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter war nicht notwendig, da diese auch die Karten für Normalverbraucher haben und hierauf Kuchen in kleinen Stücken beziehen können.

Ebenso konnte von einer Umgestaltung der Brotkarten für Kinder abgesehen werden. Soweit hier ein Bedürfnis zum Kauf einzelner Stücke Kuchen besteht, ist ein Ausgleich innerhalb der Familiengemeinschaft durch die Benutzung der 10⸗g⸗Abschnitte der Normalverbraucherkarten möglich.

Der Verbraucher kann nach seiner Wahl auf sämtliche Einzelabschnitte der Brotkarten A und B Brot, Kuchen oder Dauerbackwaren und auf die hierfür vorgesehenen Abschnitte auch Mehl beziehen. Die Reise⸗ und Gaststättenmarken für Brot berechtigen ebenfalls zum Bezuge von Kuchen und Dauerbackwaren. .

Auf die einzelnen Abschnitte der Reichsbrotkarten für Normalverbraucher können folgende Mengen bezogen werden:

Reichsbrotkarte A

1. Auf die Abschnitte 1—4 je 500 g Brot oder je 3758 Mehl,

2. Auf die Abschnitte 5 —= 16 je 590 g Brot,

3. Auf die 16Kleinabschnitte je 50 g Brot.

Reichsbrotkarte B Auf jeden der 80 Abschnitte 109g Brot oder 7,5 g Mehl.

14 Regelung des Fett⸗ und Käsebezugs. Verhältnis von Margarine zum Speiseöl.

Die bisherige Regelung, Margarine und Speiseöl im leichen Verhältuis abzugeben, hat zu Unzuträglichkeiten ge⸗ . Während Margarine eine gesetzlich zugelassene Menge Wasser enthält, hat Speiseöl einen höheren Fettgehalt. Es ist deshalb erforderlich, den Bezug dieser Fette so zu regeln, daß die Verbraucher in jedem Falle nach dem Fettgehalt die gleiche Menge erhalten. Aus diesem Grunde werden 100 Teile Margarine 80 Teilen Speiseöl gleichgestellt. In diesem Ver⸗ hältnis kann auf alle zum Bezug von Margarine berechtigen⸗ den Einzelabschnitte, also auch auf die 5 g-Abschnitte, auf die bisher lediglich Margarine bezogen werden konnte, Speisel im Rahmen der den Verkaufsstellen zugeteilten Mengen ab⸗ egeben werden. Die Abgabe von Speiseöl an Stelle von Learn, ist nicht zulässig. Soweit sich der Verbraucher im Rahmen der gegebenen Austauschmöglichkeiten zum Bezuge von Butter an Stelle von Margarine entschieden hat, ist mithin ein Bezug von Speiseöl auf diese Abschnitte nicht möglich. Durch dit Zulassung der 5 g-Margarineabschnitte um Bezuge von Speiseöl besteht jedoch auch für den Ver⸗ raucher, der in vollem Umfange Butter statt. Margarine bezieht und diese 5 g⸗Abschnitte nicht in Gaststätten einlöst, eine beschränkte Möglichkeit, Speiseöl zu beziehen. In einem Vermerk auf den Fettkarten ist auf das Umrechnungs⸗ verhältnis von Margarine zu Speiseöl hingewiesen.

Verhältnis von Speck und Rohfett zum Schmalz.

Schweineschmalz hat im Verhältnis zum Speck und zum Schweinerohfett gleichfalls einen höheren Fettgehalt, so daß auch hier eine entsprechende Regelung erfolgen muß. Die Einzelabschnitte „62,5 g Schweineschmalz oder Speck oder Talg“ lauten deshalb in Zukunft über „62,5 g Speck oder Schweinerohfett oder 50 g Schweineschmalz“. Entsprechendes gilt . die über die mehrfachen Mengen von 62,5 g lauten⸗ den Abschnitte der Zusatzkarte für Schwerstarbeiter. Da eine Abgabe von Talg an die Verbraucher grundsätzlich nicht statt⸗ 5 ist das Wort „Talg“ auf den Abschnitten der Fett⸗ arten gestrichen worden. Wo jedoch mit Rücksicht auf die Verbrauchsgewohnheiten, die Abgabe von Talg gestattet worden ist, wie z. B. in Ostfriesland, können die Landes⸗ . die Abgabe auf die über Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ lauten⸗ den Einzelabschnitte in demselben Verhältnis wie beim Schweineschmalz zulassen.

Fettbezug auf Reisemarken für Margarine.

Die über „Margarine usw.“ lautenden Reise⸗ und Gaststättenmarken berechtigen auch zum Bezuge von Sn r eise⸗