Neichs, und Staatsanzeiger Nr 95 vom 23. April 1910. S. 2
; Zweite Anordnung
zur Regelung der Preise für Ueberholungs⸗ und Instand⸗ setzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen.
Vom 17. April 1940.
Auf Grund des 8 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Breisblldung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 827) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:
§81
(I) Für Ueberholungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen dürfen, soweit vom Reichsinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks gemeinsam mit den Kraftfahr⸗ zeugfabriken hierfür Arbeitspreislisten aufgestellt werden, höchftens die in diesen Listen verzeichneten Preise (Arbeits⸗ preise) berechnet werden. Die Arbeitspreislisten bedürfen der Genehmigung des Reichskommissars für die Preisbildung.
(Y) Arbeitspreislisten bestehen gegenwärtig für folgende Kraftfahrzeugtypen:
Personenkraftwagen Lastkraftwagen Adler: Junior, Trumpf, Primus, Diplomat. BMVw: Baumuster 326, 319, 329, o 515, 309. Ford: Eifel 1937, V S/ PKw 1937. 5l LKW (VY 8, Vw MLKw. Auto⸗Union: DRV: Reichsklasse, . Typ F 5 - 600, Meisterklasse F 5 — 700, DRKw: Reichsklasse, Typ F 7 i600, Reichsklasse Spezial, Typ F 7/600, Meisterklasse, Typ 57/700, Horch: Typ 830 B, 830 BL, 936 V, sfo, S5éi, S5s, S5õ3 A, 951 A, Audi Front: Typ UW (X Ltr.), Typ 225 (2,25 Ltr.), Wanderer: W 35, W 40, W 45,
Wo.
Hanomag: Baumuster Garant, HL 3,5 / EDS 3 - 3,5.
Kurier, Record, Sturm.
Borgward: H 1100, H 1700. Expreß / Columbus. Opel: P 4, 1,0 Liter, 1,2 Liter, 1,8 Liter, 1,3 Liter, 2, —
Liter, Olympia 3,5 Liter, 1 Tonner. Kadett, Normal und Spezial, Olympia 1,5, Super 2,5 Blitz 3,6.
Stoewer: Greif⸗Luftgekühlt, 1, Liter 34 PS. Daimler⸗Benz: Typ 170 V (W 136), Tyr 230 CM 143). Typ L 2000ͤ2500 Steyr: Typ 50, 55, 200, 220, 630. NSU-⸗Fiat: Modell 500, 1000, 1100, 1500. Vomag: Typ 5 LR 448/6 1R 653.
Krupp: Typ LD 3,5 M 32 Motor: M 412, OD 3,5 N 32 Motor: M 412, SD 3,5 M 32 Motor: M 412, OD N32 Motor: M412, LD5NI32 Motor: M 412, Ob 3,5 N I32 Motor: M42,
LD4 M232 Motor: M 412/413,
OD4 N232 Motor: M 412/413,
LD 3,5 M 132 Motor: M412.
Büssing: Thy 50b / H 6 / Typ 50 / G6b.6.
Phänomen: Typ Granit 25.) Typ Granit 30.
Klöckner⸗Humboldt⸗Deutz: Fahrgestell: Motor:
L30aMI45 8 SSD F6 M316, M27 M I65F4M3I6 F 6M 317, M 30 M265 F4MS5I3 EG MS5I3,
M 40/6500 235 F 6 MIT. Henschel: Typ 30 T / Typ 40 8/ Typ 5 G Typ 6]. MAN: Typ E/ Typ Z / TQ E 4.
(38) Bei nicht handwerksgerechter Ausführung der Arbeiten müssen die Arbeitspreise angemessen ermäßigt
werden.
(Y Soweit der Reichsinnungsverband des Kraftfahrzeug⸗ handwerks mit, Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung für Personen⸗ und Lastkraftwagen Abschlepp—
sätze festgelegt hat, gelten diese als Höchstsätze. =. §8 2
(I) Die Werkstätten dürfen für sämtliche Karosserie⸗, Aufbau⸗, Lackierungs⸗ und Elektrikerarbeiten, die nicht in den eigenen Betrieben durchgeführt werden, ihrem Auftraggeber höchstens einen Aufschlag von 10 vom Hundert auf die
Nettopreise des Lieferers berechnen. .
(2) Aufwendungen für erforderliche Probefahrten dürfen
besonders in Rechnung gestellt werden.
(G3) Sind von Werkstätten Arbeiten außerhalb der nor⸗ malen Arbeitszeit (Ueberstunden⸗ Nacht- und Sonntagsarbeit) ausgeführt worden, so ist ein Aufschlag auf die Arbeitspreise entsprechend den Aufschlägen der für die einzelnen Gebiete geltenden Tarifordnung für das Kraftfahrzeughandwerk nur dann berechtigt, wenn der Auftraggeber diese Art der Auf⸗
tragserledigung ausdrücklich verlangt hat.
(c Die Arbeitspreise gelten nur für die Ausführung von Arbeiten an Fahrzeugen in serienmäßiger Ausführung und
unveränderter Konstruktion.
(5) Bei Ueberholungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten an zeugen, er n Wartung besonders ver⸗ nachlässigt sind oder in einzelnen Teilen Formveränderungen aufweisen, können die Arbeitspreise angemessen überschritten werden, falls besondere zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Die zusätzlichen Arbeiten sind jedoch nach Umfang und Preis vorher mit dem Auftraggeber besonders festzulegen. w Für Ab⸗ und Anlieferung von Fahrzeugteilen, die in fremden Betrieben instand zu setzen sind, sowie für Montagen, die auf besonderen. Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Werkstatt ausgeführt werden, darf neben den Arbeitspreisen ein besonderer angemessener Zuschlag berechnet
Fahrzeugen, die in der Pflege u
werden.
() Beabsichtigen Werkstätten, Ersatzteile besonders anzu⸗ fertigen oder instand zu setzen, so dürfen diese Arbeiten nur mit Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden. Die Preise für diese Arbeitsleistungen sind mit dem Auftrag⸗
geber besonders zu vereinbaren,
(8) Die Arbeitspreislisten sind in den Werkstätten sichtbar auszulegen.
In den Rechnungen über die in den Arbeitspreislisten genannten Arbeiten sind die Preise für die verwendeten Einzelteile und Materialien und die Preise für die Arbeits⸗ leistungen jeweils gesondert auszuweisen. Ebenso sind die Preise für die Arbeiten, die gem. 8 2 Abf. 2 bis 7 besonders derechnet werden dürfen, in der Rechnung im einzelnen
ersichtlich zu machen. 584
Aufträge zur Instandsetzung von Kraftfahrzeugen dürfen nur zu den vom Reichsinnungsverband des Kraftfahrzeug handwerks und der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie auf⸗ gestellten und vom Reichskommissar für die Preisbildung genehmigten Einheitsbedingungen für die Ausführung von Instandfetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen erteilt, ange⸗ nommen und ausgeführt werden. .
85 Die Preisbildungsstellen werden ermächtigt, bis zu 5 vom Hundert niedrigere Höchstpreise als die Arbeitspreise fest⸗ zusetzen. ⸗ . §86
Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Aus—⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
5 7
(1) Die Anordnung, die auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten gilt, tritt am 1. Mai 1940 in Kraft.
(2) Am gleichen Tage treten die Anordnung über die Arbeitspreise für Ueberholungs und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1938 (Reichsanzeiger Nr. 29) und die Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Arbeitspreise für Ueberholungs und Instand⸗ setzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1938 und zur Einführung dieser Anordnung in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland vom 16. Sktober 1939 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 246) sowie sonstige entgegenstehende Vorschriften außer Kraft.
Berlin, den 17. April 1940.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.
Anordnung
zur Regelung der Handelsspannen und der Preise für das Brechen und Mahlen von Gerbrinden.
Vom 19. April 1940.
Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. J7) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:
§1
Händler dürfen beim Verkauf von Gerbrinden an Ver⸗ arbeiter auf den tatsächlichen Einkaufspreis als Handelsspanne höchstens berechnen: ;
bei Eichenrinde« 80 I je 190 kg, bei Fichtenrindee. «= 60 Sp je 100 kg.
§ 2 (1) Für das Brechen oder Schneiden von Gerbrinden dürfen Händler und Lohmüller höchstens 1, — R- je 100 kg berechnen. E) Für das Mahlen gebrochener oder geschnittener Gerb— rinden dürfen höchstens berechnet werden: für Grobmahlen “ 50 I je 190 kg, für Feinmahlen. . 70 IS6)yi je 100 kg. 583 Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen erlassen die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts- und Ver⸗ waltungsvorschriften. 84
Diese Anordnung tritt am 25. April 1940 in Kraft.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.
Anordnung KP 1
der Reichsstelle für Kleidun und verwandte Gebiete über Preisbildung für ausländische Teppiche im Einzelhandel
vom 19. April 1940.
Auf Grund des Art. II der Exsten Ausführungsverord⸗ nung zur Verordnung der Preisbildung für ausländische Waren vom 10. August 1937 (RGBl. 1 S. 884 wird mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung an— geordnet: 3
§1 ¶ /). Auslãändische Teppiche im Sinne dieser Anordnun sind Teppiche, die außerhalb des Deutschen Reiches hergestellt sind. Als . gelten auch Brücken, Vorlagen, Verbinder, Balexien und sonstige verwandte Spinnstofferzeugnisse ohne Rücksicht auf Größe, Herstellungsweise, Mu wendungszweck.
(I) Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete kann bestimmte ausländische Teppiche von dieser Verordnung ausnehmen.
§ 2
(1) Beim Verkauf ausländischer Teppiche an den letzten Verbraucher darf der Handelsaufschlag höchstens 120 95 auf den tatsächlichen Verkaufspreis des Einfuhrhändlers — ohne Zoll — betragen. Der Zoll ö. dem nach diesen Vorschriften gebildeten Preis in der tatsächlich entstandenen Höhe zuge— rechnet werden.
EG) Ausländische Teppiche, die als sogenannte Antiqui⸗ täten gelten, und ausländische Teppiche, die von Verbrauchern an den Handel verkauft werden, sind von vorstehenden Be⸗ stimmungen über die Höchsthandelsaufschläge ausgenommen.
(3) Schalten sich in den Verkauf ausländischer * f
t⸗ b
terung und Ver⸗
mehrere Händler ein, so darf hierdurch der festgesetzte Höch
handelsaufschlag nicht überschritten werden. Ausnahmen be⸗
dürfen der Genehmigung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete. —ĩ
83 () Für die Errechnung der Preisaufschläge nach S 2 sind
ordnungsmäßige Preiserrechnungen (Kostenrechnungen ) auf⸗ zustellen, die zusammen mit den zur Nachprüfung der in den Kostenrechnungen gemachten Angaben fünf Jahre aufzu⸗ bewahren sind.
§5 4 Ueber Zweifelsfälle, ob ein ausländischer Teppich als
Antiquitätenstück anzusehen ist oder nicht, entscheidet auf An⸗
trag eines Beteiligten die Reichsstelle für Kleidung und ver—
§ 5 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
wandte Gebiete.
in Kraft.
Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
Anordnung Nr. 6
der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (Rt) über die Verbrauchsregelung für Trockenbatterien vom 23. April 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Über⸗ wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Anschluß an die Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebens⸗ wichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. Nobember 1939 (Reichsgefetzblatt J Seite 2271) mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:
§1 Trockenbatterien dürfen an Verbraucher nur gegen Be— zugscheine abgegeben und von ihnen bezogen werden.
§8 2 Die Bezugscheine werden nach Weisung der Reichsstelle von den Wirtschaftsämtern ausgegeben.
83 Die Bezugscheine sind von dem Lieferer bei der Aus⸗ lieferung von Trockenbatterien an den Verbraucher einzu⸗ behalten und nach Entwertung (durch Zerschneiden, Durch⸗ lochen oder Durchkreuzen) bis zum 5. eines jeden Monats für den Zeitraum des vergangenen Monats an das für seinen Wohnsitz zuständige Wirtschaftsamt einzusenden.
58 4 Die Reichsstelle kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen versehen.
5 5 Die Reichsstelle kann Ergänzungs⸗ und Ausführungsa bestimmungen zu dieser Anordnung erlassen (Richtlinien); sie kann insbesondere bestimmen, daß Bezugscheine für staats⸗ politisch wichtige Bedarfsträger unmittelbar von den Bezirks⸗— wirtschaftsämtern ausgegeben werden (Sondergenehmigung)
§ 6 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnüng werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeug⸗ nisse (Verbrauchsregelung Strafbexordnung, vom 6. April 1940 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 610) bestraft.
57 . Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleichzeitig treten diejenigen Bestimmungen, die die bis⸗ herige Verteilung und den Verkauf von Trockenbatterien ge⸗ regelt haben, außer Kraft.
Berlin, den 23. April 1940. Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Schwarzkopf.
Bekanntmachung Nr. 1 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (Rt zur Anordnung Nr. 6 vom 31 . 0rd (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 23. 4. 1910.)
Gemäß § 4 der Anordnung Nr. 6 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Verbrauchsregelung für Trocken⸗ batterien wird hiermit bestimmt:
51 Anodenbatterien dürfen bis auf weiteres an Verbrauchen ohne Bezugschein abgegeben und von ihnen bezogen werden.
§82 Die Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1910 in Kraft. Die Reichsstelle bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraft⸗ tretens dieser Bekanntmachung.
Berlin, den 23. April 1940. Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Schwarzkopf.
Bekanntmachung. Die am 22. April 1940 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: . über die Deutsche Bücherei in Leipzig. Vom 18. April
Verordnung zur Einführung von Vorschriften über die Ge⸗ meinnützigkeit im Wohnungswesen in der Ostmark und im Reichs⸗ gau Sudetenland. Vom 15. April 1940.
Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der J und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Ein⸗ satz. Vom 17. April 1940.
Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 95 vom 23. April 1940. S. 3
eschlossenen bisher als Das Werk, das jetzt in der atorischen Abschluß gekommen sei, stelle einen Reichseinheit, zur Durchsetzung der ein⸗ und zur Aufrichtung einer chlagkräftigen Reichsverwaltung dar.
Von 187 ausländischen Ausstellern sind in diesem Jahr 141 deutsche Firmen. England wird überhaupt nicht vertreten sein, während Frankreich lediglich einige Automobil übrigen aber für Parfümerien und iu ᷣ, die im allgemeinen nicht als lebensnotwendig ö,. werden können. Deutschland dagegen hat sich ganz auf die fniss
jugoslawischen Marktes umgestellt. In dem Pavillon des Werbe⸗ rales der deutschen Wirtschaft werden unter dem Motto „Heiz⸗ stoffe und deren Anwendung“ deutsche Exzeugnisse, wie z. B= Motoren, Kessel⸗, Heiz- und Kühlanlagen, Defen, Kocher usw. ge⸗ zeigt, die sich zur Verwendung für jugoslawische Brennstpoffe
diesem Gebiet wie auch hinsichtlich der noch nicht abg werde der Reichsinnenminister wie etreuung ausüben.
Fünfte Verordnung zur Durchfü d
Verordnung zur Ein wesenheitspflegschaft 18. April 19456.
Verordnung über die
Rechtsangleichun entralstelle die Ostmark zum organis bedeutsamen Schritt zur heitlichen politischen einheitlich ausgerichteten s
ührung der Verordnung über die Ab⸗ en eingegliederten Ostgebieten. Vom ; 1 rundbuchmäßige Behandlung der in Bille nz ildung den Grundbüchern des Reichsgaues ger n . und Er in die Länder Preußen und Bayern sowie die Reichsgaue Ober⸗ und . uff e en sudetendeutschen Gebiete für den ehe⸗
igen tschechoflowakischen Staat eingetragenen Rechte. 18. April 1546. ö ö;
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über internatio⸗ nalen Kraftfahrzeugverkehr. V z
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rat, Vostversen⸗ dungsgebühren: 0, 6 MaM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 23. April 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Vom 18. April 1940.
Deutschland auf der Messe in Agram. Tage nach Beendigung der Messe in Belgrad Messe ihre Tore, auf lgrad mit einer vom schickten amtlichen Abteilung über 30 Jahre besteht, e besondere Bedeutung Staat, der durch den eigenen Pavillon er⸗ der Einigung der Serben Agram politisch Banschaft Kroatien geworden. en beide Teile befriedigenden elen, zeigen sich in gram. Während bei chland lediglich 30 5 der aus⸗ Verhältnis in diesem
Nur wenige öffnet am 27. April 1910 die Agramer wie bereits gemeldet, Deutschland wi Werberat der deutschen Wirtschaft be vertreten ist. Die Messe in Agram, die seit hat für die deutsche Wirtschaft seit jeher ein besessen. Deutschland war auch der erste Werberat der deutschen Wirtschaft richtete. Die Agramer Messe findet nach und Kroaten eine verstärkte Beacht und wirtschaftlich Mittelpunkt der Deutschlands Bemühungen, ein mit Jugoslawien zu er Ausstellerzahl in
Preußen.
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 357) sind bekanntgemacht: ; . der Erlaß
ung, ist doch
z J Preußischen Staatsministeriums vom 26. August 1939 über die Genehmigung des Nachtrags V zum Skatut der Landeskulturrentenbank für die Provinz Schleswig⸗Holstein vom 10. Oktober 1881 Amtsblatt der Regierung in Schleswig Stück 9 S. 44, ausgegeben am 2. März 1940; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Februar 1910 über die Verleihung des Enteignungs— rechts an die Firma Adam Thelen, Kalkwerke und Stein⸗ ; 8 für die Erweiterung ihres Anschüttgeländes, durch das Amtsblatt der Regierung in Aachen Stück 12 S. 36, ausgegeben am 23. März 1940; ? des Preußischen Staatsministe riums 1. März i940 über die Uebertragung des dem Unter⸗ Osnabrück 25. August 1939 verliehenen Enteignungsrechts für den Bau einer Tierkörperbeseitigungsan Wohnhäusern für einen Gehilfen und einen Kra auf den Landkreis Osnabrück durch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück Stück 11 S. 26, ausgegeben am 16. März 1940; der Erlaß des Preußischen Stcatsministeriums vom 1. März 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Provinzialverband Westfalen zum Ausbau der Landstraße J. Ordnung Nr. 548 im Kreise Wieden⸗ brück durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Stück 11 S. 26, ausgegeben am 16. März 1940; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. März 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Heer — für Zwecke der Wehrmacht in den Gemarkungen Kürenz, Olewig und Tarforst durch das Amtsblatt der Regierung in Trier Stück 11 S. 45, ausgegeben am 16. März 1940; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. April 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Heer — flegungsanlage und eines Neben⸗ in den Gemarkungen Düsseldorf-Rat ckamp durch das Amtsblatt der Regierung in Düssel⸗ — dorf Stück 15 S. 61, ausgegeben am 15. April 1940.
Handelsaustausch einer ständig steigenden der vorjährigen Messe auf Deuts ländischen Aussteller entf Jahr trotz des Krieges s
ielen, hat sich das Ve ehr zugunsten Deutschlands ver
M. ⸗Gladbach: Ver. Rumpuswerke A.⸗G., M.⸗Gladbach, 16 Uhr. Dberhausen? Concordia Bergbau⸗A⸗G. Oberhausen, 12 Uhr. Frankfurt / M.: Frankfurter Bank, Frankfurt. a. M., 11 Uhr.
Stuttgart: Baumwollspinnerei u. Weberei Lampertsmühle A.-G.,
rse vom 22. April. neuen Woche lagen die Aktienmärkte sehr ihlreichen Strichnotizen zum Ausdr ließ eine einheitliche Linie vermissen. ten sich Steigerungen und Ab—
Berli
Zu Beginn der still, was auch in ze Die Kursgestaltung
Festsetzung der ersten Kurse hiel schläge etwa die Waage.
Am Montanmarkt wurden Klöckner um *) Stahlwerke ermäßigten sich um je „. „6, während Rheinstahl unverändert blie Rheinebraun um 1 * an.
von Kaliwerten Salzdetfurth. Farben um h höher und stiegen als— enüber um 1 * Elektro- und Versorgungs⸗ Siemens und EWeSchlesien 35 und Wasser
brüche in Kornelimünster,
„der Erlaß sdruck kam.
stalt nebst zwei kleinen * heraufgesetzt. Hoesch und Vereinigte Harpener verloren 1 *, Bei den Braunkohlenwerten zogen gleichen Ausmaß niedriger lagen In der chemischen Gruppe wurden Goldschmidt eröffneten *?
heraufgesetzt. Schering wurden demgeg
bald erneut um * 5. und von Heyden um „M 76 ermäßigt. werte hatten sehr ruhiges Geschäft.
lagen hierbei je Gelsenkirchen 1 39.
„ höher, HEW gewannen Abschläge waren nicht zu verzei Kabel- und Drahtwerten büßten Felten en Daimler um 1585 3 fester. zogen Rheinmetall Borsig, Bremer Wolle
Andererseits
lagen von Autoakti Bei den Ma⸗
schinenbaufabriken werten Bemberg um 1 2 an. Von Zellstoffa Linoleum sowi wähnen sind noch Gebr. Junghans mit 4 1 Lokal und Kraft, die die Entwicklung der Reichsbankanteile, von 111 unter Berücksichtigung des höher notiert wurden. Der Umsatz war recht beträchtl blieb das Geschäft ruhig und die Kurs⸗
Die Kursabweichungen hielten sich ahmen von M bis
gaben 2 3 her. ktien verloren e Metallaktien veränderten sich kaum. Zu er⸗ „, und Allgemeine Bemerkenswert ist die bei einem Ku Dividendenabschlages 1 3
höher einsetzten.
zum Bau einer Verp
Im weiteren Verlauf entwicklung unregelmäßig. gegenüber den Anf Für Reichs nach anfänglich 111. und Farben mit 18315. Orenstein um 1 55, Sal Dagegen gewannen
tierungen meist im R bankanteile zeigte sich wieder stärkeres Vereinigte Stahlwerke han⸗ Gegenüber den An⸗
Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 5 der Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 14 520. Verordnung üb'r die Entstaatlichung der Poli⸗ zel in den Städten Schneidemühl und Dt. Krone. Vom 31. März
Preußischen esse mit 111 delte man mit 11156 fangsgewinnen schwächten sich und Siemens um 1 8 ab.
Daimler 7s, Hotelbetrieb und Charlotte Wasser je 565 56.
Verkehrs kennzeichnete sich die Reichsbankanteile, für die ein
Stimmung Schlußkurs Farben gingen mit Gegenüber dem AEG, Gesfürel z 93 einbüßten.
zegen Ende des als teilweise erholt. nicht festgesetzt wurde, hielten sich auf 111. 183 und Vereinigte Stahlwerke mit 11151 Verlaufsstand Rheinstahl um 6 3, Waffen schlossen mit, 179 nach
Am Einheitsmarkt lagen geringen Veränderungen gesellschaft verloren * 76, um 2 3 anzogen. Hannoversche Hyp. um 1 X. Hapag und Nordlloyd 36 — /s 9h feine wesentlichen Veränderungen
Nr. 14521. Fünfte Verordnung über die Zahl der Mitglieder der Provinzialräte. Vom 3. April 1940. Verkaufspreis: einer Versandgebühr von 3 „M Zu be Verlag (G. Schenck', Berlin Wißs, durch den Buchhandel.
Berlin, den 23. April 1940. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
0,20 RM, zuzüglich iehen durch: R. v. Decker's zietzenburger Str. 31, und befestigten während Daimler anfänglich 17621. Banken und Hyp.Bank-Aktien bei Berliner Handels⸗ während Schleswig-⸗Holsteinische Bank stiegen Braunschweig⸗ Am Schiffahrtsaktienmarkt waren Kolonialpapiere hatten Industrieaktien d fester und erzielten Kursver⸗—
nicht einheitlich.
Gegen letzten Kurs
Nichtamtliches.
aufzuweisen.
Das Gelingen dieses Werkes sei nur dadurch möglich gewesen, daß alle Beteiligten sich im Glauben an Deutschland und seinen Führer und im Willen zum Aufbau eines starken Reiches zu⸗ sammengefunden hätten. Schon die bisherigen Kriegs monate hätten bewiesen, daß die Verwaltung in den Reichsgauen der Ostmark genau so ĩschlagkräftig und reibungslos wie im Reich arbeitet.
e ausstellt, im Tourismus wirbt, also Dinge,
edürfnisse des
Deutschland eine umfassende Uebersicht
eignen. Außerdem wird Deu imfasse ; über seine Kraftfahrindustrie geben, land wirtschaftliche Maschinen, Haushaltsgeräte und Gebrauchsgüter ausstellen. Die deutsche Beteiligung auf der Agramer Messe, zu der im übrigen maß⸗ gebende Vertreter der jugoslawischen Regierung erwartet werden, vird von dem Präsidenten des Werberates der deutschen Wirt- schaft, Prof. Dr. Hunke, eröffnet werden.
2
11K, Uhr.
Wien: Creditanstalt — Bankverein, Wien, 18 Uhr. Wien: Theodor Etti A.-G., Wien, 12 Uhr.
Dienstag, 30. April.
Berlin: Kämper-Motoren A.-G., Berlin, 11 .
Berlin: Scheidemandel-Motorrad⸗Werke A.-G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: Silesia, Verein chemischer Fabriken, 12 Uhr.
Essen: Dachziegelwerke Idunahall A.⸗G., 16 Uhr.
Efsen: Ruhrgas A.-G. Essen, 11 Uhr. ö Hamburg: Guano⸗Werke A. G. (vorm. Ohlendorff'sche u—
Merck'sche Werke), Hamburg, 12 Uhr.
Karlsruhe: Ges. für Spinnerei u. Weberei, Ettlingen, 13 Uhr. Liebauthal: Noe Stroß A. G., Liebauthal, 9 Uhr. Köln: Dolerit⸗-Basalt A—-⸗G., Köln, 12 Uhr.
zünchen: Bayerische Mineral⸗Industrie A.-G., München, 10 Uhr.
München: Oberbayerische A.-G. für Kohlenbergbau, München,
114 Uhr.
Prag: Böhmische Escompte⸗Bank, Prag, 12 Uhr.
Mittwoch, 1. Mai. Tag der Nationalen Arbeit.
Donnerstag, 2. Mai. Himmelfahrt.
Freitag, 3. Mai.
Bielefeld: Bielefelder A.-G. für Mechanische Weberei, Bielefeld, 12
Uhr
Bremen: Bremer Vulkan Schiffbau u. Maschinenfabrik, Bremen⸗
Vegesack, 15 Uhr.
Köln: Steinkohlenbergwerk Friedrich Heinrich A.⸗G., ao. H.⸗V..
11½ Uhr.
Köln: Steinkohlenbergwerk Heinrich Robert A.-G. ao. S.⸗V.⸗
16 Uhr.
Köln: Süddt. Drahtindustrie A.-G., ao. S.-V. 12 Uhr, Norden / Ostfriesl.. , Doornkaat! A⸗G, Norden / Ostfriesl., 10 Uhr. Stuttgart: Württembergische Bank, Stuttgart, 1113 Uhr.
Bien: Hanf, Jute⸗ u. Textil⸗Industrie A.-G. Wien, 11 Uhr. Wien: Lapp-Finze Eisenwarenfabxiken A.-G., 125 Uhr. . Wien: Wiener Brückenbau- u. Eisenkonstruktions⸗A.⸗G., Wien.
1514 Uhr. Sonnabend, 4. Mai.
Berlin: Minimay A.-G., Berlin, 12 Uhr. ö Düsseldorf⸗Benrath:; Rhein. Gerhstosf⸗ Extrakt-⸗Fabrik Gebr. Müller
A. G.,. Düsseldorf⸗Benrath, 11 Uhr.
Geisweid: Siegener A.⸗G. für Eisenkonstruktion, Brückenbau n.
Verzinkerei, Geisweid, 1 Uhr,
Hamburg: Hamburg⸗Bremer Feuer ⸗Versicherungs⸗Ges. Hamburg,
2 Uhr.
Plauen: Mech. Treibriemenweberei u. Seilfabrik Gustav Kunz
A.⸗G., 10 Uhr.
saverkehr überwiegen Steuerguts inderten Kursen gehand delten Renten stellten sich Reichsaltbesitz Vortag 147) und Reichsbahnvorzüge auf Die Gemeindeumschuldungsanleihe blieb unver—
lagen im Kas änderungen bis zu 33. nahmslos zu unver Von variabel gehan. auf 147,60 nach 13175 (131). ändert (99.
cheine 1 und II wurden aus⸗
Deutsches Reich.
Der Königlich Ungarische Ge Döme Sztsjay die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
sandte in Berlin, Herr
ist nach Berlin zurückgekehrt und hat
April 1940 ist Berlin NW 40, Konsulatwesen:
arentenverkehr war die Stimmung für SHyp.⸗Pfand⸗ briefe und Kommunalobligationen weiter es zu Kursheraufsetzungen
waren wenig verändert. jedoch mußten die m
Nr. 14 des Reichsministerialblatts vom 19. soeben erschienen und vom Reichs verlagsamt, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Exequaturerteilungen und Erlös ngen. — Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung ü der Kleinbetragsgrenzen für die Zerlegung der Ein⸗ — Verordnung über im Oberfinanzbezirk über die Neuregelung der ntern im Oberfinanzbezirk
fest, verschiedentlich kam Original hũttenaluminium,
Liqu. Pfandbriefe Auch Stadtanleihen fanden weiter eisten Werte gestrichen werden iotiert werden. Dekosama 1—-III waren unver⸗ Altbesitzemissionen lagen bei stillem Auch Staats- und Länderanleihen ügig heraufgesetzt werden. Die 5 ige
Inhalt: um M= 9. ö 4 desgl. in Walz, oder Drahtbarren die Erhöhung heitswerte des Grundbesitzes im Memelland. die Verwaltung der Grunderwerbst Danzig⸗Westpreußen. — Verordnun tändigkeit von Hauptzollär
oder mit — Gd. 1 ändert. Provinzanleihen und Geschäft eher konnten verei Von Reichsanleihen ware Reichsanleihe von 1927 40er Postschätze lagen obligationen waren unein und Harpener.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 295 R belassen.
Am Geldmarkt blieb Tagesgeld mit 195 — 17/8 3 erhältlich.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Kursveränderungen ein.
etwas fester. . nzelt im Kurse gerxingf n Reichsschätze unverändert. tellte sich für große Stücke „ 25 höher. mit 10055 knapp behauptet. heitlich. Nennenswert schwächer Erdöl
örtlichen Zus Industrie⸗
Aesas ber Bex twoaltsatgssg. Gin bedeutsamer Schritt zur Reichseinheit.
In einer Erläuterung der neuen ges tmark erklärt der Sachbearbeiter des terialdirigent Dr. Hoche, im „Reich pril 1940 einen wichtigen chen Eingliederung des ehe⸗ das Großdeutsche Reich bildet. Mit hrer den Auftrag des Gauleiters Bürckel iedereingllederung für beendet er⸗ Reichsgaue der Ostmark ein⸗ sterreichs in die sieben Reichs⸗ and Oesterreich bestehe zmäßiger Zusammen⸗
etzlichen Maßnahmen für Reichsinnenministe⸗ riums, Minis sverwaltungs⸗ blatt“, daß das Datum des 1. 2
stein auf dem Wege der organ maligen Landes Oesterre diesem Tage habe der Fü als Reichskommissar für die W klärt. Gleichzeitig seien die neuen gerichtet und die Auf aue vollzogen worden. it dem J. April 1940 assung no werde auf
Hauptversammlungs kalender für die Woche vom 29. April bis 4. Mai 1940.
Montag, 29. April. trale A.-G., Berlin, 17 Uhr.
G., Berlin, 16 Uhr. Zwickau, 10 U Maximilianshütte, 12 U Stahlwerke A.-G., 12½ Uhr. innerei, 10 Uhr.
Dt. Landesbanker Rütgerswerke⸗A. Berlin: Tobis Tonbildes ͤ Baumwoll⸗Spinnerei, Eisenwerk⸗Ges. Mitteldeutsche Dresden: Zwickauer
gliederung Oe
Das ehemalige L weder in verwaltung er von Rechten und Pflichten mehr. t hinaus noch eine R gemeiner, politischer und organisat von jedem Reichsftatthalter in d t werden können, s die gesamte
d⸗Syndikat A.⸗
eihe von Fragen all⸗ Art geben, die nicht Reichsgauen der Ostmark für ondern einer zentralen Beurtei⸗ Ostmark bedürfen. Auf
Kammgarn⸗Sp
G. für Bergbau u. chemische trie, Köln,
ich allein gelös— ; ung und Steuerung für
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 23. April 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
9 o/ in Blöcken... 133 Reit für 100 kg
oso , 137 9. * * 21 Reinnickel, 98 – 99 oo ö . *. * ö. Antimon. Regulus. ö — ö Feinsilber w,, fein
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Wirtschaft des Auslandes.
GSrgänzungsbauten für Hollands Seeschiffahrt.
Amsterdam, 22. April. Die Rotterdamer Werften haben seis dem 1. 9. 1939 von niederländischen Reedereien Bauaufträge füs mehr als 12 Seeschiffe erhalten. Ihr Rauminhalt beträgt inss gefamt rund 50 gö0 BRT. Von dem bisherigen Schiffsverlust von rund 75 000 BRT. sind also rund gerechnet 8 . durch bereits vergebene Neubauaufträge gedeckt. Die Finanzierung der Neu⸗ bauten hat bisher keinerlei Schwierigkeiten gemacht. Es werden vorläufig auch keine Schwierigkeiten erwartet, da die Reedereien u. U. wieder Regierungskredite erhalten können.
Litauen erhöht Sisen⸗ und Stahlpreife.
Kowno, 22. April. Der litauische Preiskommissar hat mik sofortiger Wirkung eine Reihe von Preiserhöhungen festgesetzt. Die Preise für en? Blech, Stahl werden um 15 — 290 * erhöht. Danach kostet in Litauen 1 kg Eisen im Großverkauf 60 Cent, an Verbraucher 65 Cent, Bandeissen 75 — 80 Cent, Federstahl T5 - 80 Cent, Eisenträger 60–—65 Cent, Schwarzbleche je nach Dicke 75 Eent bis 1.10 Lit. Auch die Preise für Draht und Nägel wurden dementsprechend erhöht.