1940 / 99 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Apr 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 27. April 1940. S. 1

52 Der Pe0s-Gehalt der Düngemittel ist für die Errechnung der nach 5 1 Abs. 1 genehmigten Mengen in folgender Weise zu ermitteln: 100 kg Thomasphosphat 16 kg Pe0s 100 kg Rhenaniaphosphat 25 Rg Pe2Os 100 kg Nitrophoska 12 kg Pos 100 kg Kampdünger 12 kg Pas Bei anderen, vorstehend nicht genannten phosphorsäure⸗ haltigen Düngemitteln ist deren jeweiliger Gehalt an PO der Berechnung zugrunde zu legen. —⸗ 5 Die Verteilung zusätzlicher Mengen an phosphorsäure⸗ haltigen Düngemitteln über den im 51 genannten Umfang hinaus wird im Einvernehmen mit der Reichsstelle „Chemie“ durch die zuständigen Landesbauernschaften nach Richtlinien des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers durchgeführt. Auch der Bezug dieser Mengen durch den Verbraucher hat über den Verteiler der Vergleichszeit (6 1) zu erfolgen. § 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der 8 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Faffung vom 18. August 1935 (RGBl. J S. 1430).

§8 5 Nese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland, jedoch mit der Maßgabe, daß an Stelle des in 51 genannten Vomhundertsatzes ein Satz von 40 3 tritt.

Berlin, den 27. April 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Machtrag 1 zur Bekanntmachung 11 a

der Reichsstelle für Metalle (früher: Überwachungsstelle für unedle Metalle).

Vom 24. April 1940.

Die Bekanntmachung 112 vom 21. Juni 1933, betr. Ausführungsbestimmungen, Erläuterungen und Sonder⸗ entscheidungen zur Anordnung 27a vom 20. Juni 1938, (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 146 vom 27. Juni 1938) wird wie folgt geändert und ergänzt:

81 Ziffer 3 des Abschnitts 1 der Bekanntmachung 11 a er⸗ hält folgende Fassung: 3. Metallklassen für Weichlote:

(1) Als Weichlote gelten alle Lötmittel, die zum überwiegenden Teil aus einem oder mehreren der Metalle Blei, Cadmium, Wismut und Zinn bestehen.

A. Zinnhaltige Weichlote. Alle zinnhaltigen Weichlote gehören zur Klassengruppe XX. Als Lötzinn der Metallklassen TX C und XXVD gelten nur die als Lötmittel üblichen Blei⸗-Zinn⸗ Legierungen, auch wenn sie neben Blei und Zinn Zusätze von anderen Metallen bis zu höchstens 15 vH des Gesamtgewichts ent⸗ halten (sog. Sonderlote zum Austausch für höherprozentiges Lötzinm). Soweit bei zinnhaltigen Weichloten der Ge⸗ wichtsanteil an anderen Metallen mehr als 15 vH beträgt (z. B. bei Cadmium⸗ oder Wismutloten), fällt das Material unter die Metallklasse X XPF. Mischzinn gilt als Vorlegierung zur Her⸗ stellung von zinnhaltigen Weichloten und bildet deshalb eine besondere Metallklasse XXB.

B. Weichlote ohne Zinngehalt. Bleilote ohne Zusätze von anderen Metallen fallen unter die Metallklasse III A, Bleilote ohne Zinngehalt, jedoch mit Zusätzen von sonstigen Metallen, unter die Metallklasse III D.

Cadmiumlote ohne Zinngehalt fallen unter die Metallklasse IVB. Blei⸗Cadmiumlote ohne Zinngehalt fallen unter die Metallklasse IVB, wenn der Cadmiumgehalt mehr als 15 vH des Gesamt⸗ gewichts beträgt. Wismutlote ohne Zinngehalt fallen unter die⸗ jenige Metallklasse, die sich bei Außerachtlassung des Wismutgehalts nach der übrigen Zusam⸗ mensetzung der Legierung ergibt.

(ch In Zweifelsfällen stellt die Reichsstelle für Metalle die Metallklasse für ein Weichlot fest.

52

Abschnitt III der Bekanntmachung 11 a wird durch Hin⸗

zufügung folgender Ziffer 7 ergänzt:

7. Weichlote im Sinne von Abschnitt 1 Ziffer 3 in der Fassung des Nachtrags 1 zur Bekanntmachung 11a unterliegen in jeder Form und Zusammensetzung der Lagerbuchführung und Meldepflicht. Weichlote in Verbindung mit anderen Werkstoffen (wie gefüllte Drähte oder Pasten) sind in den Lagerbüchern und Bestandsmeldungen als Halbmaterial, jedoch getrennt von den Halbmaterialformen im Sinne der allge⸗ meinen Begriffsbestimmungen gemäß Abschnitt II Ziffer 3, aufzuführen.

83 ö Diese Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gelten auch in den einge— gliederten Ostgebieten. ) Berlin, den 24. April 1940. .

Der Reichsbeauftragte für Metalle.

Zimmermann,.t ie Oberführer.

Anordnung 290

der Reichsstelle für Metalle, betr. Anderung der Bestimmungen über Bedarfsscheinpflicht für Metalle.

Vom 24. April 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. ] S. 1420) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Überwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939 werden mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers die Bestim⸗ mungen der

Anordnung 29a, betr. Bedarfsscheinpflicht für Metalle, vom 2. Dezember 1938 (Deutscher Reichs⸗ anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 288 vom 10. De⸗ zember 1938),

Bekanntmachung Ha, betr. Ausführungsbestim⸗ mungen zur Anordnung 29 a, vom 2. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Vreuß. Staatsanz. Nr. 288 vom 10. Dezember 1938),

Anordnung 29b, betr. Bedarfsscheinpflicht für Ab⸗ fallmaterial, vom 20. Juni 1939 (Deutscher Reichs⸗ anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 144 vom 26. Juni 1939)

nach Maßgabe der folgenden Vorschriften geändert und er⸗ gänzt: §81 Die Bedarfsscheinpflicht für Metalle wird ausgedehnt auf die Metallklassen: IVB Cadmiumlegierungen, VIII B Zusatzlegierungen (Arsenkupfer, Mangankupfer, Phosphorkupfer, kupfer).

Ferrokupfer, Silizium⸗

82 Ziffer 1 Absatz 3 der Belanntmachung 5a erhält folgende Fassung:

(3) Weichlote mit und ohne Zinngehalt unter⸗ liegen der Bedarfsscheinpflicht in jeder Form, also auch in Form von Abfallmaterial, Halbmaterial und in Verbindung mit anderen. Werkstoffen (wie gefüllte Drähte und Pasten). Bedarfsbescheinigungen für Weichlote in Verbindung mit anderen Werkstoffen lauten über das Gesamtgewicht des Erzeugnisses, nicht über das Gewicht des Metallinhalts.

83 (1) Die Freigrenzen von der Bedarfsscheinpflicht gemäß S 6 der Anordnung 239 a in Verbindung mit § 4 der An⸗ ordnung 29 b betragen:

Klasse: Blei, nicht legiert Hartblei (Antimonblei)

C. Speziallagermetalle auf Blei⸗ basis mit metallischen Zu⸗ sätzen ohne Zinngehalt oder mit einem Zinngehalt bis zu 10 vH

Andere Bleilegierungen als die der Klassen III B und C

Cadmiumlegierungen (nur für Weichlote)

Kupfer, nicht legiert

Zusatzlegierungen (Arsen⸗ kupfer, Ferrokupfer, Man⸗ gankupfer, Phosphorkupfer, Siliziumkupfer)

Messing⸗ und Tombaklegie⸗ rungen

Rotgußlegierungen

Bronzelegierungen

Andere Kupferlegierungen als die der Klassen VIII B und IXA bis E

Quecksilber, nicht legiert

Feinzink

Walzzink ;

Rohzink, d. h. alles unlegierte Zink, das nicht unter die Klassen XIXA und B fällt

Speziallagermetalle auf Zink⸗ basis mit metallischen Zu⸗ sätzen ohne Zinngehalt oder mit einem Zinngehalt bis zu 10 v́h

Andere Zinklegierungen als die der Klasse XIXPD

„Lötzinn mit einem Zinn⸗ gehalt bis zu 10 vy

Lötzinn mit einem Zinn⸗ gehalt über 10 vH

Andere Zinnlegierungen als die der Klassen RXB bis E (nur für Weichlote)

(29 Für alle in der vorstehenden Aufzählung nicht ge⸗ nannten Metallklassen aus 5 2 der Anordnung 397 gelten keine Freigrenzen von der Bedarfsscheinpflicht.

84 Die Freigrenze von 2 kg für die Metallklasse IVB darf nur für Weichlote dieser Klasse, die gemeinsame Freigrenze von 2 kg für die Metallklassen XX C. XX D und XX darf in der Metallklasse Wx F nur für Weichlote dieser Klasse in Anspruch genommen werden. Für andere Metalle der Klassen I7B und XXTF gelten die Freigrenzen nicht.

585 Ziffer 7 der Bekanntmachung 5 a wird durch folgenden Zusatz ergänzt:

Erzeugern und Händlern ist es untersagt, Ange⸗ bote auf bedarfs cheinlose Lieferung von Metallen innerhalb der Freigrenzen abzugeben, in ihrer Werbung auf die Möglichkeit eines bedarfsscheinlosen Bezuges von Metallen innerhalb der Freigrenzen hin⸗ uweisen oder Aufträge anzunehmen, auf 3 deren Metalle mehrmals oder fortlaufend innerhalb der Freigrenzen ohne Bedarfsbescheinigung geliefert wer⸗ den sollen. ;

Freigrenze: 10 kg 10 kg

Klassengruppe: III. Blei

Cadmium

Kupfer

Kupfer⸗ legierun gen

DQuecksilber Zink

insgesamt 20 kg

20 kg 20 kg

l ins gesamt s 2 kg

§86 (IN. Ziffer 1 Abfatz? der Bekanntmachung 5a und 526) der Anordnung 296 werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: . 6. . a) Abfallmaterial und Rohmaterial, das durch Um⸗ schmelzen von Abfallmaterial gewonnen ist, dürfen von Betrieben des Altmetallgroßhandels ohne Be⸗ darfsbescheinigung an diejenigen deutschen Metall⸗ hütten geliefert werden, denen die Reichsstelle für Metalle durch besondere Entscheidung die Genehmi⸗ gung zum bedarfsscheinlosen Bezuge von Abfall⸗ material erteilt hat. Diese Hütten werden jeweils von der Reichsstelle dem Altmetallgroßhandel über die Fachuntergruppe Altmetalle bekanntgegeben. Die Genehmigung der Reichsstelle für Metalle ge⸗ mäß a) kann auf bestimmte Metallklassen und be⸗ stinimte Sorten von Abfallmaterial beschränkt und mit Auflagen oder Bedingungen verknüpft werden. Die Metallhütten dürfen das auf Grund vorstehender Bestimmungen ohne Bedarfsbescheinigung bezogene Material ausschließlich zur Metallgewinnung im eigenen Betriebe verwenden. . Bei jeder Lieferung und jedem Bezuge auf Grund vorstehender Bestimmungen hat der Lieferer in seinem Lagerbuch an Stelle der Nummer und des Datums der' Bedarfsbescheinigung den Vermerk „Hütte mit Sondergenehmigung“, die Hütte in ihrem Lagerbuch an Stelle der Rummer und des Datums der Bedarfs⸗ bescheinigung den Vermerk „Freier Bezug nach An⸗ ordnung 29 c“ einzutragen. Alle Betriebe der Metallgewinnung mit. Ausnahme der von der Reichsstelle für Metalle gemäß a) und b) bestimmten Metallhütten dürfen bedarfsscheinpflichtige Metalle jeder Art nur gegen Bedarfsbescheinigung beziehen. Personen und Betriebe, die nicht als Alt⸗ metallgroßhändler von der Reichsstelle für Metalle bestätigt sind, dürfen bedarfsscheinpflichtige Metalle jeder Art auch an die von der Reichsstelle bestimmten Hütten nur gegen Bedarfsbescheinigung abgeben. Die Bestimmungen der Anordnung 48, betr. Ver⸗ wertung von Abfallmaterial und Rückständen, vom 27. OSttober 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 255 vom 31. Oktober 1939) bleiben unberührt.

(2) Schriftliche Bestätigungen von Hütten oder Raffinier⸗ anstalten im Sinne von Ziffer 1 Absatz 2 der Bekannt⸗ machung 5a und § 2h) der Anordnung 29b berechtigen nicht mehr zur Lieferung und zum Bezuge von bedarfsschein⸗ pflichtigen Metallen und dürfen nicht mehr ausgestellt wer⸗ den. Bestätigungen dieser Art, die beim Inkrafttreten dieser Anordnung bereits erteilt, aber noch nicht beliefert sind, dürfen nicht mehr beliefert werden.

§57 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. , 383 Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1949 1n Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 24. April 1940. Der Reichsbeauftragte für Metalle.

Zimmermann, „S5⸗Oberführer.

Bekanntmachung.

Die am 26. April 1940 ausgegebene Nummer 74 des Reichsgesetzblatts, Teil Ü, enthält: Erlaß des Führers über Ausübung der Regierungsbefugnisse in Norwegen. Vom 24. April 1940. Umfang: 1. Bogen. Verkaufspreis: o, 15 RAM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, G; Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 95 200.

Berlin NW 40, den 27. April 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung.

Die am 265. April 1940 ausgegebene Nummer 75 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Arbeits⸗ losenhilfe im Reichsgau Sudetenland. Vom 13. April 1940.

Zweite Verordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten sowie die knappschaftliche Pensionsversicherun . des besonderen Einsatzes der Wehrmacht. Vom 17. Apri

Verordnung über die Einführung des deutschen Auslieferungs⸗ rechts im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 18. April 1939.

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Erhebung der Beiträge zu den Industrie⸗ und Handelskammern. Vom 18. April 1940.

Vierte Polizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten im Kriege. Vom 23. April 1940.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Ver⸗ halten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs⸗Ordnung StWO. —. Vom 24. April 19409.

Umfang; Bogen, Verkaufspreis: O, 5 Retz. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 0; eM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 27. April 1940. Reichsverlagsamt., Dr. Hu brich.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei. und Verlags · Aktiengesellschaft. J

Vier Beilagen

leinschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeil age

. 99

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeige,

Berlin, Sonnabend, den 27. April

——

.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1940 hat folgenden Inhalt: Teil L I. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Beendigung der Mietzahlung für Reichsgebäude infolge der Uebernahme der Reichsanstalt für Ar⸗ beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in die Reichsver⸗ waltung. Stellenbesetzung in der Ostmark (kommissarisch). II. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Lehrkräfte bei den beruflichen Bildungs⸗ maßnahmen der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter. Ver— mittlung reichsdeutscher Arbeitskräfte in die Ostgebiete. Ar⸗ beitseinsatz im Bergbau. Berufliche Bildungsmaßnahmen; hier: Heranbildung von Stenotypistinnen. Arbeitseinsatz bei der Harzgewinnung. Pflichtjahr für Mädchen; hier: Befreiung durch Besuch der, Berufsfächschule für Hotel⸗ und Gaststätten⸗ ehilfinnen in Heidelberg. Betr.: in saliche Gewinnung von

setallarbeitern im Wege der Umschulung. Betr.: Arbeits⸗ ausrüstung der vermittelten und dienstverpflichteten Arbeitskräfte. Pflichtjahr für Mädchen Befreiung auf Grund einer minde⸗ stens einjährigen kaufmännischen oder Bürotätigkeit in den ein⸗ gegliederten Sstgebieten. Bescheide, Urteile: Betr.; Sonder⸗ unterstützung an Dienstverpflichtete zum Ausgleich höherer Bei— träge zur Angestelltenversicherung und zur knappschaftlichen Pen⸗ sionsversicherung. * III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Vexordnungen, Erlasse: Betr.: Auslegung und Ergänzung der Verwaltungsanordnung vom 7. Nodember 1939. Erste Aenderung der Besonderen Dienst⸗ ordnung für die Verwaltungen und Betriebe des Reichs und des Landes Pxeußen für den Geschäftsbereich des Reichsarbeitsmini⸗ steriums (DSG. RAM.) in der Fassung vom 31. Januar 1940. Verordnung über die Einführung der Lohnstatistik in den ein⸗ egliederten Ostgebieten. Vom 11. April 1940. Betr.: Aus⸗ egung des 5 18 Abs. 2 der Kriegswirtschaftsverordnung. An⸗ ordnung betr. Lohngestaltung für den öffentlichen Dienst im ost⸗ oberschlesischen Gebiet und im Olsagebiet. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau, Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers und Reichskanzlers über städtebauliche Maß⸗ nahmen in der Stadt Innsbruck. Vom (16. März 1940. Ver⸗ ordnung über die Neugestaltung der Stadt Innsbruck. Vom 13. April 1940. Betr.: Rückflüsse aus den gemeindlichen Haus⸗ zinssteuerhypotheken. Verordnung über Fettabscheider. Vom 10. April 1916. Betr.: Verordnung über Fettabscheider. Betr: Namensänderung des Deutschen Vereins für Wohnungs⸗ reform e. V. Betr. Finanzierungshilfe des Reichs zu den Auf⸗ schließungsarbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen in Gemein⸗

schaftssiedlungen; hier: Baustoffbedarfsdeckung.

Q2tußenhandelstagung der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Aus fuhr handel in Wien.

Wien, 26. April. Auf der Außenhandelstagung der Wirt⸗ schaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel sprach am 26. April

Als weiterer Redner Dr. Wil ly Mu ser, Fachdozent für Wirt⸗

schaftsrecht und Devisenberater, Hamburg, über „Neues aus dem Devisenrecht“. Der Vortragende stellte fest, daß Deutschland den egnerischen Mächten, insbesondere auch auf dem Gebiet der Wirt⸗ chaftsorganisation weit überlegen ist, weil eine bald zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet der planenden Devisenwirtschaft einen großen Vorsprung bedeutet. Der Vortragende zeigte, wie sowohl im Sektor der Außenhandelstätigkeit als auch auf dem Gebiete der Kapitalbewirtschaftung die alten Formen so tragfähig sind, daß sie mit kleinen Ahweichungen, die der Krieg bedinge, im Grunde unverändert fortgeführt werden, Dr. Heinrich Dohren dorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wirt⸗ schaftsgruppe Groß⸗, Ein- und Ausfuhrhandel, Berlin, griff in seinem Referat „Steuerfragen des Außenhandels“ aus dem Ge⸗ biet der Steuerfragen des Außhandels diejenigen Fragen heraus, die derzeit besonderes Interesse für den Außenhandelskaufmann haben. In seinem Vortrag „Der Transport von Exportgütern seit Kriegsausbruch und seine Risiken“ schilderte Dr. Sommer⸗ latte, Leiter der Prüfungsstelle Frachten, Berlin, die Lage, in der die deutschen Exporteure sich u. a. gegenüber der Deutschen Reichsbahn und den deutschen Reedereien befinden. Der Redner führte dann die Zuhörer in die rechtliche und tatsächliche Kon⸗ nossementlage ein und schilderte abschließend die Seefrachtraten⸗ situation vor und nach dem Zeitpunkte der englischen Blockade sowie die Kriegsprämienlage, wie sie sich für die heute im wesent⸗ lichen über Land stattfindende Ausfuhr ergibt.

. Der Geschäftsführer der Unterabteilung Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel und der Geschäftsstelle 3 der Abteilung Außen⸗ handel der Wirtschafts gruppe Groß⸗ Ein- und Ausfuͤhrhandel, Wien, Assessor Heinz Gehrold kennzeichnete in seinem Refe⸗ rat über die „Entwicklung und Bedeutung Wiens als . handelsplatz“ die Voraussetzungen sachlicher und psychologischer Art, die Wien seit dem Anschluß Oesterreichs an das Deutsche

Kunst und Wissen chaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 28. April bis 6. Mai.

Staatsoper.

Sonntag, den 28. April. In der Ren n seniern ng; Elektra. Musikal Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 29. April. Don Pasgquale. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn 20 Uhr.

Dienstag, den 30. April. In der Neuinszenierung: Ero der Schelm. Musikal. Leitung; Schüler. Beginn 20 Uhr—

Mittwoch, den 1. Mai. Der Rosenkav alier. Musikal. Lei⸗ tung: Heger. Beginn: 19 Uhr.

Donnerstag, den 2. Mai. Tann häuser. Musikal. Leitung: Schüler. ö 19 Uhr.

Freitag, den 3. ai. In der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 4. Mai. In der J Donna Diana. Mufikal. Leitung: Heger. Beginn; 20 Uhr.

Sonntag, den 5. Mai. Der fliegende Holländer. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus.

Sonntag, den 28. April. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Ausverkauft!

Montag, . 29. April. Fr au Inger auf Oestrot. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 30. April. ginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 1. Mai. Fies co. Beginn: 19 Uhr.

Donnerstag, den 2. Mai. Maß für Ma— ß. Beginn: 19 Uhr.

. den 3. Mai. Ma 1 für M ch. Beginn: 19 Uhr.

Sonnabend, den 4. Mai. Fies co. Beginn: 19 Uhr.

Sonntag, . 5. Nai. Frau Inger auf Oestrot. Beginn: 20 .

Frau Inger auf Oestrot. Be⸗

Kleines Haus.

Sonntag, den 28. April. Traum ulus. Ausverkauft!

Montag, den 29. April. Der Ritter vom Mirakel. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 30. April. Trau mulu s. Beginn: 20 Uhr.

w 1. Mai. Götter auf Urlaub. eginn: 20 r.

Donnerstag, den 2. Mai. Traumulus. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 3. Mai. Liebes briefe. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 4. Mai. Zum 1. Male: Der Lockruf. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 5. Mai. Tr aum u lu s. Beginn: 20 Uhr.

Beginn: 20 Uhr.

Reich in den engeren Kreis der bedeutsamsten deutschen Außen⸗ handelsstädte gerückt haben.

Das Ergebnis der Metallsammlung.

Die Metallspende des deutschen Volkes ist nicht nur ein Sieg in der Materialschlacht, sondern vor allem auch ein Dokument des Vertrauens und ebenso ein Glanzstück deutscher Organisation. Zur Zerstreuung oft geäußerter Bedenken zeigt die „Rundschau Deutscher Technik“ an einigen Beispielen, wie durchdacht die Sammlung und Verwertung war. So ist für eine bestimmte Kategorie häufig vorkommender Gegenstände eine Reihenfolge auf⸗ gestellt, in der diese nach künstlerischem und historischem Wert in mehrere Klassen geordnet werden, von denen die letzten noch lange nicht in den Schmelzofen wandern dürfen. Da ist außerdem jeder verarbeitenden Hütte ein kunstverständiger Fachmann zubeordert, der Gegenstände besonderen künstlerischen Wertes vorerst zu rück⸗ stellt, bis vielleicht einmal die Notwendigkeit zur Verhüttung

ebieterisch auch an diese Stücke herantritt. Es ist also keineswegs h daß Kunstschätze, geopfert werden. Für die Exfassung der Metalle bei den Behörden ist schließlich eine gengue Gruppierung der Gegenstände danach erfolgt, ob sie überflüssig sind, ob ihre Entfernung nur mit handwerklicher Hilfe möglich und ob ihr Ersatz unbedingt erforderlich ist. Für den Fall, daß später wirklich einmal Türklinken, Bronzelampen usw. herangezogen werden sollten, sind schon heute Techniker im Auftrage der Reichsstelle für Metalle an der Arbeit, die dafür sorgen, daß dann auch neues Material zur Verfügung steht, und zwar kein Ersatz, sondern Erzeugnisse, die allen Ansprüchen genügen. Bei dem zweiten Abfchnitt der Metallspende, der Veraärbeikung, ist ebenfalls volle Gewähr für zweckmäßigen und möglichst verlustfreien Ablauf egeben. Seit Wochen rollen Tag für Tag Berge von Altmetall n' die deutschen Metallhütten, und andererseits verlassen täglich Tausende von Barren aus reinstem Kupfer, Zinn, Nickel und Blei die Gießhallen, um als Reserve in die Lager zu wandern

und der Führung die Sicherheit zu geben daß jederzeit die Mittel

zur Verfügung stehen, die der Einsatz erfordert.

Wirtschaft des Auslandes.

Die katastrophate Holztnappheit in England.

Amsterdam, 26. April. Wie der Daily Telegraph“ meldet, werden gegenwärtig ausende von Morgen britischer Wälder umgelegt, Um auf diese Weise einigermaßen die in England herr⸗ schende Holzknappheit auszugleichen. Das Blatt bemerkt dazu u. a.,, der Krieg habe in England eine derartige Holzknappheit hervorgerufen, daß der eigene Baumbestand für die innerenglische Wirtschstaft herangezogen werden müsse. Das geschehe jetzt in einem solchen Maßstabe, wie man ihn in keiner Periode der Ge⸗ schichte Englands bisher gekannt habe. England sei im Augen⸗ blick von sämtlichen europäischen Holzlieferan fen abgeschnitten, und das kanabische Holz könne nicht herbeigeschafft werden, weil der zur Verfügung stehende Schiffsraum für andere Transporte gebraucht würde.

Ungewöhnliche Produktionserhöhung in der belgijchen Montan⸗ und Metallindustrie.

Brüssel, 2.. April. Die Produktionsziffern der belgischen Hüttenindustrie und die der Kohlenbergwerke zeigen im März eine ungewöhnliche Erhöhung. Die Eisen⸗ und Sta lerzeugung reicht an die Rekordergebnisse der * re 1929 und 1950 heran und auch die Kohlensörderung und die Kokserzeugung ist in raschem weiterem

Anstieg begriffen. Wenn man berücksichtigt, daß die belgische Montan- und Metallerzeugung etwa 76 8 der gesamten belgi chen Industrieerzeugung ausmacht, läßt sich erkennen, in welchem Um⸗ fang die belgische Wirtschaftsentwicklung günstig von diesen hohen Vroduktionsziffern beeinflußt wird, die zweifellos in bedeutendem Umfang auf die Auswirkungen des Krieges zurückgehen.

Für die ersten drei Monate 1940 belief sich die Rohstahl⸗ erzeugung auf 952 1601 gegen 633 770 t, die Fertigstahlerzeugung auf 635 360 t gegen 488 150 t und die Roheisenproduktion auf 907 300 t gegen 655 1309 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Am 1. 4. waren 46 Hochöfen gegen 44 im Vormonat in ganz Belgien im Betrieb. Die Roheisenerzeugung ist im Vergleich zum Vorjahr um 38 8, die Rohstahlerzeugung um 50 35 gestiegen. Die

esamte Kohlenproduktion erreichte im 1. Vierteljahr 1940 67 Mill. t'gegen 7745 Mill. t im gleichen Vorjahrszeitraum. Trotz dieser gestiegenen. Förderung ist der 1 weiter zurückgegangen; die Bestände, die z. B. zu Beginn des Krieges noch 3212 Mill. t betrugen, sind Ende März 1940 auf 876 770 t zusammengeschrumpft. Der augenblicklich in Belgien immer noch vorhandene Kohlenmangel soll nun durch eine weitere Produk⸗ tionssteigerung beseitigt werden, zumal durch die hohe Aktivität der belgischen Schwerindustrie ein weiterer Verbrauch der nur noch geringen Vorräte befürchtet wird.

Erõffnung der Budapester Internationalen Mefsse.

Budapest, 27. April. Gauleiter Bürckel und der Präsident der . arischen Gesellschaft, General von Glaise⸗ Horstenau, fer 3 ,,. des ungarischen Handels⸗ und Verkehrsministers zur Eröffnung der Budayester Internationalen . in Bubapest eingetroffen. Die Eröffnung der Budapester Messe fand durch Reichsverweser von Horthy statt. An den Er⸗ öffnungsfeierlichkeiten nahmen, die Gesandten Deutschlands, Italiens, Jugoslawiens, der Türkei, der Slowakei, der Schweiz und Brasiliens sowie zahlreiche , und bekannte Persönlichkeiten des ungarischen politischen und wirt⸗ schaftlichen Lebens teil. Von den ausländischen Staaten sind auf der Budapester Internationalen Messe Italien, Jugoflawien, die Slowakei, die Türkei, die Schweiz und Brasilien mit eigenen Ausstellungspavillons vertreten.

Deutschland im Handel Mittelamerikas unersetzb ar. Erfolglose Versuche zur Ein⸗ schaltung der ü S2. Industrie.

Mexiko, 26. April. Die gegenwärtige wirtschaftspolitische Lage Nättelamerikas erhält ihr Gepräge durch die britisch⸗fran⸗ zössschen Blokademaßnahmen, die ein Zurücktreten Deutschlands als Abnehmer und Lieferant zur Folge gehabt und damit die Länder gezwungen haben, sich nach anderen Absatz⸗ und Einkaufs⸗ gebieten umzusehen. Nordamerika, das durch die wirtschaftlichen und geographischen Voraussetzungen sowie durch die eigenen Interessen eigentlich dazu bestimmt sein müßte, die entstandenen Tien auszufüllen, hat diese Aufgabe seither nur in höchst unvoll— kommener Weise erfüllen können. Man hat bisher in den Ver—⸗ einigten Staaten keinen Weg gefunden, den mittel amerikanischen Ländern in der allein wirksamen und von ihnen gewünschten Art zu helfen, nämlich durch Abnahme ihrer Haupterzeugnisse in ge— nügendem Umfang und zu Preisen, die ihnen ihre Kaufkraft erhal⸗ ten. Auch die Bemühungen der nordamerikanischen Wirtschafts⸗ kreise durch Entsendung von Handelskommissionen zwecks Unter⸗ suchung der Möglichkeiten zusätzlicher Produktion dieser Länder und deren Aufnahmefähigkeit für nordamertikanische Industrie⸗ waren sind bis jetzt völlig erfolglos geblieben und von den mittel⸗ und füdamerikanischen Staaten ungünstig aufgenommen worden. Diese Verfuche kranken auch daran, daß die von Nord⸗ amerika angebotenen Waren von den mittel⸗ und südamerikanischen Märkten ö. deren Gewöhnung an deutsche Erzeugnisse ungern aufgenommen werden. Weiterhin wird die Entwicklung eines Handelsverkehrs durch die Tatsache erschwert, daß sich Nord⸗ amerika nicht dazu versteht, seine Handelsbeziehungen zu Mittel⸗ und Südamerika auf die Grundlage eines Verre nungsverkehrs zu stellen, wie er sich im Handel dieser Länder mit Deutschland eingespielt hatte und jetzt allgemein anerkennend gewürdigt wird.

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Die Elertrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ 36 27. April auf 74,00 RAM (am 26. April auf 74.00 RAM) für 100 kg.

Berlin, 26. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebens mittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin. Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel ) 57,50 bis 58 36, Linsen, käferfrei . 65,30 bis 66,26 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe s) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 8) 57.25 bis 58, 00. Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57 560, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 3) 4755 bis 4800, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58 90, Reis: Rangoon 5 * 25,50 bis 26,50, Saigon, 3 26,575 bis 27,75, Italiener, ungl. 8 *) 30,50 bis 31,350, uchweizengrütze 61,00 bis 62,00, Gersten⸗ graupen, grob, O / 4 3700 bis 3800 7), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, 6/6 *) 34300 bis 35,ů90 ), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34 00 bis 35.06 , Haferflocken Hafernährmittel! ). 45.99 bis 46, 00 ),, Hafergrütze [Hasernährmittel!*) 45,00 bis 46 00 *) Kochhirfe ) 34,8) bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25.50, Weizenmehl, Type 630, Inland 35.50 bis * Weizen⸗ geh Type 450 39,45 bis Kartoffel mehl, hochfein 36,65

is 38,15 I, Zucker Melis (Grundsorte) 6799 bis ) Roggen⸗ kaffee, lose 40,0 bis 41,590 *) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 4), Malzkaffee, lose 45.06 bis 46,00 ), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime s) 349.00 bis 373,00, Röstkaffee, k §) 458,00 bis 582,09, Kakaopulverhaltige zeischuing 130 90 ls 156 C6, Tee, dentsch sch, ö bi sh, Cd, Ses südchtnes s) SiC oh bis gö0, Mo, Tee, indisch s 960,00 bis 14009, Sultaninen, Perfer bis —— Mandeln, süße, hand⸗ gewählte, ausgewogen —— bis ——, Mandeln, bittere, hand⸗ ewählte, ausgewogen bis Kunsthonig in kg- le n gen 70,00 bis 7l,00, Bratenschmalz 183,94 bis —, Roh⸗ schmalz 183, 9 bis Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —— . Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,569 bis Speck, geräuchert 190,80 bis —— . Markenbutter in Tonnen 331,00 bis

—, Markenbutter, gepackt 3835, 00 bis * feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323 00 bis feine Molkereibutter, gepackt 327 060 bis —, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis Landbutter in Tonnen 299 00 bis Landbutter, gepackt 303. 00 bis —, Allgäuer Stangen 20 o 130,00 bis 138,95, echter Gouda 40 0 190,00 bis ; echter Edamer 40 ½— 190,0 bis —, bayer. Emmen⸗ taler (vollfett) 270, 0 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 0 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

2 Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

* Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berlin, 26. April. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Preise in Reichsmark. Pfeffer weiß, Muntok, ausgewogen 3) 180,60 bis 225.00, Pfeffer, weiß, gem., aus— gewogen 3. Vo, 00 bis 245, 99. Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen §) 375,05 bis 285,00. Zimt (Kassia“, gem., aus gewogen 8) Mo 50 bis 810, 00, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20.90 bis —— Stein⸗ speisesalz gepackt 28 89 bis Siedespeisesalz in Jutesäcken 2, 0 bis —— Siedespeisesalz, gepackt 25. 80 bis —— Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 89 00 bis 90, 00, Speisesirup dunkel, in Eimern 59, 99 bis 70.90. Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von I2z kg 74,00 bis So, o, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 133 und 15 3 73. 00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 51,00 bis S5, o. Pflaumenapfel in Eimern von 125 kg. S600 bis S8, o, Erdbeerapfel in Eimern von 123 kg 96,00 bis 10009, Aprikosenapfel in Eimern von 123 kg S6, go bis 190 00, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis ver illigte Apfelnachpreß⸗ elbe h, 00 bis verbilligte Erdbeerapfel 67,99) bis affee⸗Ersatzmischung 72, 00 bis 120, 09. Tafel margarine 174,00 bis Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,90.

s) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.