1940 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Dentscher Reichsanzeiger

Preußischer Siaatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post 3 m 2 8 J monatlich 2, 390 MαMg einschließlich ,. 48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne 22 NR . Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Qανν monatlich. e

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ile 1,1090 Re4, einer dreigespaltenen 92 mm breiten ö „85 Gerd. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

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Berlin, Freitag, den 3. Mai, abends

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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag-

nahmten Vermögen.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark fuͤr die Umsätze im April 1940.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im

April 1940.

Belanntmachung über die Neuregelung zur Beschaffung von Eisen⸗- und Stahlmaterial (Walzwerkserzeugnisse und Guß) ab III. Quartal 1940 für Wehrmachtaufträge vom 30. April 1940.

Bekanntmachung über die Einführung von Vereinfachungen zum Verfahren der Metallanforderung für Wehrmachtaufträge vom 26. April 1940.

Anordnung BG 19 der Reichsstelle für Baumwollgarne und gewebe (Verkehr mit Gespinsten und ihre Be⸗ und Ver⸗ arbeitung) vom 30. April 1940.

Anordnung zur Vereinheitlichung von Handpumpen, und zwar Flügelpumpen, kurzen Saugpumpen, liegenden Einzylinder— Handpumpen, stehenden Zweizylinder⸗Handpumpen, vom 253. April 1940.

Betanntinachung über Aenderung von Preisen des Rheinisch— Westfälischen Kohlensyndikats.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer hat mit Urkunde vom 30. April 1940 dem Komponisten Franz Lehär in Wien die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

. Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 25. November 1939 (Reichsanzeiger Nr. 279 vom 28. November 1939) beschlag⸗ nahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsange— hörigen

Norbert Israel Alexander,

Ludwig Barth,

Ludwig Salomon Bluth,

Erna Esther Bluth, geb. Meier Bick, gesch. Cohn,

Otto Moritz Böhm,

Gertrud Anna Auguste Böhm, geb. Dearneborg,

Ingeborg Böhm,

Samuel Cobliner,

Emil Israel Daniel,

Clothilde Sara Dan iel, geb. Weltlinger,

Kurt Wilhelm Siegfried Otto Dissel,

Walter Isrgel Dux,

Margarete Sara Du x, geb. Sichel,

Erich Israel Dux,

Eva Sara Du x,

Bruno Israel Dzialowski, .

Lici Sara Dzialowski, geb. Grünthal, verw. Pinczower, Irma . e chen bach, geb. Epstein,

Oskar David Feist,

Egon Israel Feldmann,

Lotte Sara Fehdm ann geb. Krakauer,

Alfred Israel Felsenstein,

Hannah Sara Felsenstein, geb. Marx, Denny früher Moritz) Fleisch mann? Hedwig Sara Fleischmann, geb. Grünbaum, Liese Sara Fleischmann,

ö. Gun st, geb. Bein, verw. Bacharek,

iegfried Hanhart,

Doris Hanhart, geb. Seligmann,

Elfriede Hanhart,

Alfred Hayum,

Sigismund Israel Israel,

Hildegard Sara Israel, geb. Süßmann,

Leopold Jacobsohn,

Herbert Kahn,

Sigmund Mainzer,

Rosa Sara Mainzer, geb. Himmelreich,

Rudolf Marx, . *

Otto Ludwig Daniel Masius,

Rudolf Oppenheimer,

Isidor Pappenhei mer,

Karl Salomon,

Sara Gertrude Salomon, geb. Wallach,

Viktor Israel Süßkind enn üß tin d geb. Zanders,

urt Schönbeck, .

May Schönbeck, geb. Witton,

sich für den Durchs

Manfred Stein, Otto Jakob Victor, Walter Isrgel Wisbrun, Else Sara Wisbrun, geb. Harf, Max Zlotnitzki wird gemäß ö 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 186) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 380. April 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Du cart.

Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 6. April 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 13. April 1939) heschlagnahmte Vermögen des ehemaligen deutschen Staatsangehörigen Albert Marx wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Wider— ruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I Seite 450) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 30. April 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.:: Duckart.

Betanntmachung.

Die lUmsatzsteuerumrechnungs sätze auf Reichsmark für die Unmsätze im Monat April 1940 werden auf Grund von 8 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzstenergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 43) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 23. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1935) wie folgt festgesetzt: :

Lfd. Nr. Staat Einheit

Aegypten 1ẽ Pfund Afg hanistan 100 Afghani Argentinien 1090 Papierpesos Au stralien 1ẽ Pfund Belgien 100 Belga Bra silien 100 Milreis Britisch⸗Indien 109 Rupien Bulgarien 100 Lewa Dänemark 100 Kronen Estland 100 Kronen rn 100 Mark Frantreich 100 Francs Griechenland 100 Drachmen Großbritannien 1ẽ Pfund Sterling

olland 1060 Gulden

ran 100 Rials

6land 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Yen Jugoslawien 100 Dinar Kanada 1Dollar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 100 Franes Neuseeland 1ẽ Pfund Niederländisch⸗Indien 100 Gulden Norwegen 100 Kronen Palästina 1Pfund

ortugal 100 Eskudos Rumänien 100 Lei 8 100 Kronen Schweiz 100 Franken Slowakei 100 Kronen Spanien 100 Peseten Südafrikanische Union 1ã9Pf Türkei Ungarn

CO O O O , X -=

Uruguay Vereinigte Staaten von Amerika Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgesetzt werden.

Berlin, 3. Mai 1940.

Der Reichs minister der Finanzen. .A.: Hedding.

Die Reichsinderxziffer für die Cebenshaltungskosten im Aprit 1940. Die Rei . für die , stellt nitt des Monats April 1940 auf 129,4

(1915/14 100); sie hat gegenüber dem Vormonat (128, 6)

leicht angezogen (um O,ß v5). Diese Zahl gibt an, um wieviel sich die Preise der Lebensmittel und Gebrauchsgegen⸗ stände des täglichen Bedarfs im Durchschnitt verändert haben. Die Indexziffer für Ernährung ist von 126,1 auf 127,3 1,0 vH) gestiegen. Hierin kommt neben der jahreszeitlichen reisstaffelung für Gemüse und Kartoffeln teilweise auch noch die im März zur Förderung der Fetterzeugung vor⸗ genommene Erhöhung der Preise für Vollmilch, Butter und Käse zum Ausdruck. Die Indexziffer für Bekleidung hat von 136,5, auf 137, (4 0,5 vhH) und die Indexziffer für „Ver— schiedenes; von 143,4 auf 143,ůð (6 0,3 v5) angezogen. Im übrigen ist die Indexziffer für Wohnung (121,25 unverändert geblieben und die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung infolge teilweisen Sinkens der Kohlenpreise (Sommerpreis⸗ abschläge) von 125,4 auf 125,9 (— 6,3 vH) zurückgegangen.

Berlin, den 30. April 1940. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung über die Neuregelung zur Beschaffung von Eisen- und Stahl⸗ material (Walzwerkserzeugnisse und Guß) ab III. Quartal 1940 für Wehr machtaufträge vom 30. April 1940

Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Bewaffnung und Munition, dem Reichsbeauftragten für Eisen und Stahl und dem Reichsbeauftragten für Metalle wirt ciermit in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 26. April 1940 über die Einführung von Vereinfachungen zum Verfahren der Metallanforderung für Wehrmachtaufträge nachstehende Neuregelung für die Beschaffung von Eisen- und Stahlmaterial für Wehrmachtaufträge, einschließlich des Eisen⸗ und Stahlmaterials, das die Metalle Ehrom, Nickel, Molybdän, Wolfram, Kobalt und/ oder Aluminium als Legierungsbestandteile enthält und im folgenden kurz als „legiertes Eisen- und Stahlmaterial“ bezeichnet wird, bekanntgegeben:

J. 1. Ab 1II. Quartal 1940 erfolgen Beschaffungen von legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial für Wehrmachtaufträge ausschließlich auf Kontroll⸗ nummern der Wehrmacht (WH, WM, Wil, W ko), die das Kennzeichen „lg“ vor der Quartalsangabe tragen.

. Vom Tage dieser Bekanntmachung an werden Kontrollnummern der Wehrmacht ab III. Quar- tal 1940 ohne das Kennzeichen „lg“ aus— schließlich für die Beschaffung von Eisen- und Stahl material, das die Metalle Chrom, Nickel, Molybdän, Wolfram, Kobalt und/ oder Alu⸗ minium nicht als Legierungsbestandteile enthält, erteilt und dürfen auch nur für die Beschaffung dieses Eisen⸗ und Stahlmaterials verwendet werden.

. zIlg“ Kontrollnummern der Wehrmacht des III. Quartals 1940 und folgender Quartale müssen über sämtliche Unterlieferer in voll— ständiger Form für die Beschaffung der für die jeweiligen Unterlieferungen in Betracht kom— menden Teilmengen an legiertem Eisen- und Stahl material weitergegeben werden, da andern⸗ falls eine Belieferung nicht erfolgt.

. Mit den bisherigen „Metallanforderungs= scheinen- dürfen die Metalle Chrom, Nickel, Molybdän, Wolfram, Kobalt, Aluminium für die Beschaffung, von entsprechend legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial nur . die Bedarfs⸗ monate bis einschließlich Juni 1940 angefordert werden. Bereits für die Bedarfsmonate ab Juli 1940 anerkannte „Metallanforderungs⸗ scheine“ dieser Art und dazugehörige „Unter- lieferungsscheine“ werden mit' sofortiger Wir⸗ kung ungültig.

. Desgleichen werden mit sofortiger Wirkung die für die in Frage kommenden Aufträge bereits erteilten Eisen⸗ und Stahlkontrollnummern der Wehrmacht des III. Quartals 1940 und späterer Quartale, so weit die ihnen zugrunde liegen⸗ den Anforderungen an Eisen und Siahl Bedarfsmengen an legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial enthalten, ungültig, falls sie nicht spätestens bis z um 15. Juni 1940 durch „ig ⸗Kontrollnummern ersetzt werden. Soweit die bereits erteilten Kontrollnummern nicht legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial betreffen, s. Ziff. III 4.