1940 / 104 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichsõ⸗

und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mei 1940. S. 2

§ 6 (1) Schuhwerk, ausgenommen Wehrmachtsschuhwerk, ist mit der Nummer, unter der dem Hersteller die Genehmigung zur Erzeugung von Schuhwerk erteilt wurde G 1 Abs. Y, zu versehen.

563 Die Nummer ist auf der Brandsohle vor der Ferse oder auf der Laufsohle vor dem Absatz oder im Quartier⸗ futter sichtbar anzubringen. ;

(3) Ungefüttertes Arbeitsschuhwerk ist dem Verwen⸗ dungszweck entsprechend als ̃ Feuerschuh, Grubenschuh oder Landarbeiterschuh auf der Innenseite des Schaftes sichtbar zu kennzeichnen.

§5 7

Die Vorschriften der 88 4, 5 und k. nicht für

Schuhwerk, das für die Ausfuhr bestimmt i 5 8

() Die Absicht, Schuhwerk der in 8 3 und d genannten Art außerhalb oder neben der gemäß § 1 genehmigten Er⸗ zeugungsmenge herzustellen, ist der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaͤft, Berlin- Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 18, zu melden.

(2) Die Meldung muß eine Modellbeschreibung unter Angabe der Zusammensetzung der Herstellungsmaterialien und die voraussichtliche Herstellungsmenge enthalten, Sofern nicht bereits eine Nummier erteilt wurde, muß die Meldung ferner die Angabe von Kennbuchstaben (Anfangshuchstaben zes Firmennamens) oder eine Marke enthalten. Im Falle der Herstellung sind die Kennbuchstaben, die Nummer oder die Marke auf der Brandsehle vor der Ferse oder auf der Laufsohle vor dem Absatz anzubringen. .

3) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang der Meldung verbieten, daß das Schuhwerk, dessen Herstellung nach Abs.! beabsichtigt ist, erzeugt wird. 360

(1) Die Herstellung von Schuhteilen (Schäften, Absätzen, Rahmen, Kedern, Kappen und Schuhbesatz ist ohne Genehmi⸗ gung zulässig, wenn sie im Rahmen einer vertraglichen Ver⸗ einbarung mit einem Schuherzeuger erfolgt, dem eine Ge⸗ nehmigung G Y) erteilt ist (Auftraggeber).

(3) Grundstoffe (Leder, Kautschuk, Kautschukregenerat oder kunstharzemulsionshaltige Austauschstoffe für Leder Lederfaserwerkstoff 1 für die Erzeugung gemäß Absatz 1 sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Der Auftraggeber muß die für den Bezug der Grundstoffe etwa erforderlichen Erwerbsscheine oder andere an Stelle der Erwerhsscheine tretende Einkaufsermächtigungen seinem Unterlieferanten übergeben oder Grundstoffe selbst auch durch Verkauf zur Verfügung stellen. .

Die Berücksichtigung eines Schnittverlustes in Höhe von 1574 bei Schäften,

25756 beim Absatzbau und 3575 bei Rahmen, Keder, Kappen und Schuhbesatz

ist zulässig. gl

Hersteller von Schuhwerk, die die nach § 1. erforderliche Genehmigung nicht erhalten haben, dürfen die ihnen bereits erteilten Bezugs- oder Einkaufsgenehmigungen nicht aus⸗ nutzen, selbst wenn sie eine schriftliche Bezugs⸗ oder Einkaufs⸗ genehmigung haben.

§11 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Herstellung von Schuhwerk im Einzelfall abweichend von den Vorschriften dieser Anordnung regeln. 81

uwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ . fallen unter die Strafbestimmungen der 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.

§513 .

(3) Diese Anordnung tritt am 7. Mai 1940 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Anordnung 33 der Ueher, wachungsstelle für Lederwirtschaft vom 14. Mai 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108 vom II. Mai 1937), die Anordnung 45 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft vom 8. Dezember 1938 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 278 vom 9. Dezember 1939), die Anordnung 49 der Ueberwachungsstelle für Lederwirt⸗ schaft vom 28. März 1939 Deutscher , und Preuß. Staatsanz. Nr. I4 vom 28. März 5 die Anord⸗ nung 55 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 30. Sep⸗ tember 1939 (Deutscher Reichsanz, und Preuß,. Staatsanz. Nr. 229 vom 30. September 1939) außer Kraft.

Berlin, den 6. Mai 1940. .

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Dr. Steitz. .

Anordnung 76 . der Reichsstelle für Lederwirtschaft GHerstellungsvorschristen für Treibriemenleder und Treibriemen, Verwendungs⸗ beschränkung für Ledermanschetten)

vom 4. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. . 1939 Reichsgesetzblatt 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staatsanz, Nr. 195 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§51 (I) Die Herstellung von Treibriemenleder mit einem Aus⸗ waschverlust von mehr als 6 vH. und einem Fettgehalt von mehr als 25 vH. ist verboten. Die Qualitätsvorschriften der FS§ 1 bis 3 der Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft vom 27. Oktober 1959 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 253 vom 28. Oktober 1939) bleiben unberührt. 3 (2) Bei der Herstellung von Ledertreibriemen ist die Ver⸗ bindung der einzelnen Teile miteinander ausgenommen die Schlußverbindung durch . verboten. G8) Die .

sstelle für Lederwirtschaft kann bestimmen,

gegeben werden, Riemenkernstücke nicht verwandt werden dürfen. §82 ;

(1) Die Verwendung von Ledermanschetten für hand⸗ betriebene Haus und Hofpumpen sowie für Wassermotore, so⸗ ern ihr Kolbendurchmesser unter 129 mm egt, ist nur ge⸗ 9 wenn die Verwendung einer Kunststoffmanschette aus technischen Gründen unmöglich ist oder eine Kunststoff⸗ manschette nicht beschafft werden kann. Der Besteller hat in diesem Fall dem Lieferanten schriftlich zu versichern, daß die Verwendung einer Kunststoffnianschette aus technischen Grün⸗ den unmöglich ist oder daß eine Kunststoffmanschette nicht beschafft werden kann. Die Versicherung muß Datum, genaue Bezeichnung und Preis der Manschette enthalten. ;

( Die Versicherungen sind vom Lieferanten mit dem Firmenstempel zu versehen und aufzubewahren. Die Reichs⸗ stelle behält fich die Einforderung der Versicherungen allgemein oder für Einzelfälle vor. . . G) Verkäufer von Ledermanschetten müssen ein Lager⸗ buch führen, aus dem der Bestand an Ledermanschetten am 15. Mal 1940 sowie Zu⸗ und Abgang nach diesem Zeitpunkt zu ersehen sind. ; ( Soweit die Verwendung von Ledermanschetten hier⸗ nach gestattet ist, ist auch ihre Herstellung erlaubt.

83 .

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, ö. bis 15 der . über den Warenverkehr bestraft.

8 4

Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1940 in . . Gleichzeitig tritt 5 7 der Anordnung 33 vom 14. Ma 1937 . Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108 vom 14. Mal 1937) in der Faffung des Artikels 1i der An⸗ ordnung 36 vom 160. August 1937 a, , Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 183 vom 10. August 1937) außer Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V. Dr. Steitz.

Anordnung 4832 ; . der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Ausdehnung der dur die . 43 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vor⸗ geschriebenen Bewirtschaftung von Gußbruch und Kupolofen⸗ schrott auf Brandguß und Roststäbe)

vom 6. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ö vom 18. August 1939 (RBl. ] S. 1489) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelun des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. 1 . 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

51

Der erste Satz des 8 1 der Anordnung 485 der Reichs. stelle für . 3. Staͤhl vom 7. September 19539 erhält lgende Fassung: a , die in ihren Betrieben die Schrott⸗ orten: t Kokillengußbruch,

Maschinengußbruch,

andelsgußbruch, ; ö Hrn. und Topfgußbruch reine Poterie),

Kupolofenschrott,

Brandguß,

Roststãbe . verbrauchen, dürfen diese Schrottsorten nicht selbständig ein⸗ kaufen.

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmu ordnung werden nach den e Then der z Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

88

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Keichsanzeiger ünd Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.

Berlin, den 6. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Bekanntmachung Nr. 83 ; der Reichsstelle für technische Erzeugnisse zur Anordnung Ar. vom 1 6 i940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 47 vom 24. Februar 1940.

gen c g 1 der Anordnung Nr. 5 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über Verwendung von Glimmer vom

ngen dieser An⸗ s5 12 16 der

Das unter dem Geschäftszeichen RtE G1. A5 / B vom 26. April 1940 aufgestellte Merkblatt über „Einsparu ri

von Glimmer im Elektromaschinenbau“ ist eine e,.

über die Verwendung von Glimmererzeugnissen im Si

des 51 der Anordnung Nr. 5.

§82 Das Merkblatt wird den Betrieben, die die Vorschriften des Merkblattes zu beachten haben, durch die jeweils zustäme dige Organisation der gewerblichen Wirtschaft zugestellt.

83 Anträge auf Ausnahme von den Vorschriften des Merk⸗ blattes sind über die jeweils e . Organisation den ö,. Wirtschaft in doppelter Ausfertigung an die eichsstelle für technische Erzeugnisse zu richten.

8 4 Die Bekanntmachung tritt am 16. Juli 1940 in Kraft. Berlin, den 4. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. J. V.: Dr. Helber.

Betanntmachung. Die am 4. Mai 1940 ausgegebene Nummer 79 deg Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

, über die Einführung von Wehrrecht in den ein gegliederten Dstgebieten. Vom 30. April 1940.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 9,165 RA. Postverseng du e e, o, 03 RA für ein Stück bei Voreinsendung 1 *. Postscheckkonto: Berlin 96 200. ;

Berlin NW 40, den 6. Mai 1940. Reichsverlagsamt. J. V. Stern.

Ytichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Rumänische Gesandte in Berlin, Herz Radu Crutzeseu, 4 Berlin am 4. Mai 1940 verlasset Während seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Victo Brabetzianu die Geschäfte der Gesandtschaft.

Kunst und Wiffenfchaft. Spielptan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 6. bis 13. Mai. Staatsoper. Palestrin a. Mufikal. Leitung: Hegen.

In der ,, Das gebe eitung: Lenzer. Begin

den 6. Mai.

eginn: 19 Uhr.

Dienstag, den ꝛũ. Mai. für den Zaren. Musikal. 20 Uhr.

Mittwoch, den 8. Mai. Madame Butterfly. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 98. Mai. In der Neuinszenierung: Mona Lisa. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 290 Uhr.

Freitag, den 19. Mai. Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung Heger. Beginn: 1934 Uhr. -

Sonnabend, den 11. Mai. In der Neuinszenierung: Tiefland Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 29 Uhr. .

Sonntag, den 12. Mai. Carmen. Musikal. Leitung: Schüle Beginn: 197 Uhr. . .

Montag, den 13. Mai. To sea. Mufikal. Leitung: Steegen, Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus.

Dantons Tod. Beginn: 19 u

Dantons Tod. Beginn: 195, Uhv.

Fie seo. Beginn; 19 Uhr.

Deutsche Uraufführung: Cavoumn

ie seo. Beginn: 19 . zonnabend, den 11. Mal. Cavour. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 12. Mai. Fiesgg. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 153. Mai. für Maß. Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus.

Montag, den 6. Mai. Dienstag, den 7. Mai. Mittwoch, den 8. Mai. Donnerstag, den 9. Mai. Beginn: 19 Uhr. reitag, den 10. Mai.

, 7. Mai. Minna von Barnhelm.

r. ö

Mittwoch, den 8. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 9. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 1

Trete, den 10. Mai. Götter auf Urkau b. Beginn: 25 Uhr. onnabend, den 11. Mai. Der Lockru f Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, ben 13. Rai, Götter auf Urkaub. Beginnt

23. Februar 1910 wird hiermit bestimmt:

Miri sch Deutschland und Bulgarien zwei

fich ergänzende Handelspartner.

Schiechte Ausfsichten der englijchen Ankaufs⸗ politit auf dem Balkan.

ür ihre zweite Vortragsvexanstaltung hatte die Südost⸗ euro . g Serge Kakendjeff, Direllor der Cereal⸗Export rc in 5 als Redner gewonnen. Der Vortragende legte an nd ausführlichen Tatsachenmaterials im einzelnen dar, welchen Aufschwung die bulgarische Wirtschaft genommen und wie nur durch die enge Verbindung mit der gelenlten Wirtschaft Deutschlands die weitgehende Umstellung Bulgariens zu einem Lande der veredelten , n, ,, möglich . . Dieser Prozeh der ar nnn, er bulgarischen Wirts aft an ie deutsche befinde sich erst im Anfangsstadium. Weitere Um⸗

daß bei Herstellung bestimmter Treibriemenarten, die im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekannt⸗

erstärkung der Schweinezucht, der Konservenerzeugung, des An⸗ baues von Oelsaaten, ehe lian en u. dergl. seien in Vorberei⸗

. der bulgarischen , , , in der Richtung einer

26 Uhr. . Montag, ö. 13. Nai. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr.

aft steil.

tung. Im weiteren Verlauf

ain der ihm gewährten Absg öglichkeit langfristi

Obst⸗ und Gemüselie

da die Boden⸗ und

Diese Chance eines

kanst elenkten

*

eziehnngen u indenden Beratu— l. . besti taterialien u

——— 7

re en ir Eisen,

8677 1 4 n 2 . 9 2 . I * ö

.

Musikal.

Montag, den 6. Mai. Götter auf Urlau b. Beginn: 366 Begin

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mat 1940. S. 3

Beginn deutsch⸗jugoslawischer Regierungs⸗ aus schußverhandlungen.

Der ständige deutsch⸗jugoslawische Regierungsausschuß tritt am 7. Mai in Belgra . ordentlichen Frühjahrstagung usammen, auf welcher die laufenden Wirtschaftsfragen 29. en en beiden Ländern besprochen werden. Den Vorsitz der deutschen Abordnung führt der n ,. im Reichswirtschaftsministe⸗ rium Dr. Landfried, während die jugoslawische Abordnung vom Leiter der . im jugoslawischen Außenministerium,

Staatssekretär Pilja, geführt wird.

Großer deutscher Erfolg auf der Mustermesse

in Plovdiv.

Sofia, 5. Mai. Wie die Messeleitung der 8. bulgarischen Mustermesse in Plovdiv mitteilt, konnte Deutschland in der ersten Woche die meisten Abschlüsse verzeichnen.

Keine Geschäftstätigkeit der Berliner Banken n. am Pfingftsonnabend.

Wie wir hören, bleiben auch in diesem Jahre die Geschäfte und Wechselstuben der Mitglieder der Vereinigung von Berliner Banken und Bankiers (Stempelvereinigung) in Berlin und Vor⸗ orten mit sämtlichen Kassen am Pfingstsonnabend, dem 11. Mai 1940, geschlossen. Nur für die Hinterlegung von Aktien zur Teil⸗ nahme an Hauptversammlungen, sofern es sich um den letzten 3. der Hinterlegungsfrist handelt, und für Wechselzahlungen wir im Hauptgeschäft ein Schalter von 10 bis 12 Uhr. . sein.

Wochenũbersicht der Deutschen Reichs bant

vom 30. April 1940.

RM 77 hᷣ09 00

12 187 589 000

Aktiva. 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen ... 2 Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatz wechseln des Reichs... 3. we, „Wertpapieren, die gemäß § 18 dis 3 angekauft worden sind (deckungs fähige Wertpapiere) . „Lombardforderungen ... deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen ... „sonstigen Wertpapieren „sonstigen Aktiven. ...

220 683 000 30 901 000 hI6 856 000 207 067 000 364 323 000 1926893 000

1. Grundkapital = *

2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen... v) sonstige Rücklagen und Rückstellungen

3. Betrag der umlaufenden Noten. ......

4. Täglich fällige Verbindlichkeitein.....

5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗ lichkeiten , 289 .

6. Sonstige Passia ...... bd 2 455 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren

160 ooo ooo

99 965 000 oᷣ46 307 000 12 479 857 0900 1714187 000

Wechseln Rn

Wirtschaft des Auslandes.

Fortgang des Preisanstiegs im Ausland.

Am Weltmarkt war die Preistendenz im März für die meisten Waren wieder rückläufig. Infolge des weiteren st lle Anstiegs der Kohlenpreise, die erneut um 17,4 K anzogen, stellte sih jedoch das ö der Weltmarktpreise für Nahrungsmittel und Rohstoffe etwas . als im Februar. Mit Ausbruch des Krieges sind die Weltmarktpreise dieser Waren um 30,4 3, ge⸗ stiegen. Auch an den Binnenmärkten der Länder hat nach den bisher vorliegenden Angaben die Aufwärtsbewegung der Groß— handelspreise im März fast durchweg weitere . emacht. Wie das Statistische Reichsamt in „Wirtschaft un Ii if be⸗ richtet, betrug die Erhöhung der amtlichen Indexziffern von Fe⸗ brugr auf 264 z. B. in Norwegen 5, z , in Jugoslawien 3,8 35, in Dänemark 3,5 , in der Schweiz 1,9 5, in Großbritannien (! * und in den Niederlanden O. 6 25. Lediglich in Belgien sind die Großhandelspreise im Durchschnitt unverändert geblieben, und in den Vereinigten Staaten von Amerika sind sie leicht gesunken. Die Erhöhung der Großhandelspreise seit Kriegsbeginn be— trägt in der . bereits 23,9 „5, in den Niederlanden 25,0 , in Jugoslawien 28,5 „., in Großbritannien 324 „, in Norwegen 32,4 4, in Belgien sogar 414 5 und in Dänemark 49,5 . Im Deutschen Reich ist sie dagegen mit 2,175 nach wie vor außerordentlich gering. ö Im Vergleich zum Februar hat sich der Anstieg der Groß⸗ handelspreise im März in einigen Ländern verstärkt, in anderen etwas verlangsamt. Eine Verstärkung war im allgemeinen in den Ländern zu beobachten, die wie Norwegen und Schwe⸗ den in der Kohlenversorgung i restlos vom Weltmarkt ab⸗ hängig sind. Soweit der Preisaufstieg schwächer geworden ist wie etwa in Belgien und den Niederlanden hät hierzu neben der rückläufigen Tendenz der Weltmarktpreise für die meisten Waren vielfach auch der starke jahreszeitliche Rückschlag der . für viehwirtschaftliche Erzeugnisse (Butter, Eier) 66 agen. .

Mißerfolg in der landwirtschaftlichen Er zeugungsschlacht Englands. ;

Amsterdam, 5. April. Die laut angekündigte und groß aufge— machte Erzeugungsschlacht der englischen Landwirtschaft hat bisher im allgemeinen die gesteckten Ziele nicht erreichen können. Nach einem Bericht des „Daily Telegraph“ waxen bis zum 6. April in England nur 326 600. Aeres mit Zuckerrüben bebaut gegenüber 344 900 Aeres zur gleichen Zeit des Vorjahres. Da das britische Landwirtschaftsministerium nach eigenen Erklärungen damit ge⸗ rechnet hatte, daß insgesamt mindestens 400 90065 Aeres mit 3 bestellt würden, bedeutet die . des „Daily Telegraph“ kein Ruhmesblatt in der britischen Erzeugungsschlacht. Die Ursache für das Zögern der Landwirte beim H llaubt man darin zu finden, daß die in Aussicht gestellten Preise ür Zuckerrüben die Anbaufosten nicht decken werden. Außerdem befürchten die en en Landwirte offenbar, daß sie für die Rübenernte im Herbst keine Arbeitskräfte finden können. Die tatsächliche Bedeutung dieses Rückganges der Zuckerrübenanbau— fläche erhellt besonders aus der Tatsache, daß England in den letzten Jahren aus eigener Erzeugung nur zwischen 13 bis 20 . eines Zuckerbedarfs decken konnte. in Rückgang der Anbau⸗ fläche bedeutet also jetzt die Notwendigkeit erhöhter 6 was ei . Tonnagemangel größte Schwlerigkeiten be⸗ reiten wird, ganz abgesehen von den aus der Verteuerung sich er⸗ gebenden Preisproblemen. .

Schwierigkeiten im britisch⸗türtijchen Handels⸗ verkehr. s ;

Amsterdam, 5. Mai. Ausländischen Pressenachrichten zufolge sollen in den nächsten Tagen in Ankara ler n gn handlungen zwischen England und der Türkei beginnen, deren

verkauft.

Diel, eine Erweiterung des Warenaustauschs zwischen beiden Ländern sein soll. Es ist in diesem Zusammenhang bemerkens⸗ wert, daß erst vor kurzer Zeit der Brigadegeneral Sir O. Osborne Mance vor dem britischen Ausfuhrinstikut einen Vortrag über die praktischen Möglichkeiten des britisch⸗türkischen Handels hielt und dabei unumwunden zugab, daß der britische Handel mit der Türkei bisher keine befriedigenden Ergebnisse gezeitigt habe. Vach seiner Darstellung hat die Türkei gegenwärtig vor allem Stahl und Eisen nötig, die beide aber von England jetzt kaum entbehrt werden könnten. Trotz des Ausscheidens Deutschlands auf dem türkischen Markt würden heute noch Italien und die Vereinigten Staaten ernst zu nehmende Nebenbuhler der britischen Kaufleute sein.

Die Außenhandelsstatistik der Türkei zeigt für das letzte halbe Jahr übrigens eindentig, daß England und . bis jetzt nicht in der Lage sind, die wichtigsten türkischen nisse zu befriedigen. Es ist bezeichnend, daß allein in den vier Mongten September bis Dezember 1939 die britischen Lieferungen nach der Türkei gegenüber der gleichen Zeit 1938 um 60 35 zu rüͤck⸗ , Als Folge dieser Entwicklung hat sich in der

ürkei ein bedenklicher Mangel an ahlreichen Waren ein⸗ gestellt, der naturgemäß zu art?! e denen en führt. Auch die jetzt in Ankara bevorstehenden neuen britisch⸗türkischen Wirtschaftsverhandlungen werden diese Lage nicht ändern können, weil die Grundvoraussetzungen einer erhöhten Leistungsfähigkeit der britischen k, und der britischen Schiffahrt schon lange nicht mehr gegeben sind.

Kataftrophale Auswirkungen der britischen Blockademethoden auf den Antwerpener Hafen. Saft völlige Lahmtlegung des Schiffs vertehrs.

Brüssel, 5. Mai. Der . im Antwerpener Hafen ist bekanntlich seit Kriegsbeginn infolge der britischen Blockade⸗ methoden außerordentlich n zurückgegangen. Er hat im April einen Tiefstand erreicht. In diesem Mongt liefen im Antwer⸗ pener Hafen nur 409 Schiffe mit 423 172 t ein gegenüber 1040 Schiffen mit 2 197 199 t im April 1939. Gegenüber dem März 1949 ist der Schiffsverkehr um weitere 12 * zurückgegangen. Die Schiffsankünfte in den ersten vier Monaten des Fahres 1940 . kaum die Ziffern eines einzigen Monats in Friedens⸗ zeiten.

Englands Preise für Argentinien untragbar. Amsterdam, 5. Mai. Die britischen Exporteure begegnen bei . Bemühungen, auf fremden ärkten Fuß zu fassen oder

oden zu gewinnen, einer Reihe größter Schwierigkeiten. Aus Argentinien wird bekannt, daß die Einfuhr aus England durch die Höhe der K ernstlich behindert wird. Auch die Bank 9 London and outh America gelangt in einem Bericht zu dem ergebnis, daß sich die britische Textilindustrie einem starken aus⸗ ländischen Wettbewerb gegenüͤbersehen werde, wenn die Preise der britischen Erzeugnisse auf der ge enwärtigen Höhe blieben. Dies wird aber zwangsläufig der Fall bleiben, da diese Preiserhöhungen y dic dr hn e, , Folge der Steigerung er britischen Rohstoffpreise, der Lohnerhöhungen und der gewalti gestiegenen Schiffsfrachten sind. ! . ö

Oelabtommen Mexito⸗USQlt.

Mexiko⸗City, 5. Mai. Die mexikanische Presse berichtet in 6 Aufmachung aus Washington, daß der dort weilende Generalvertreter der staatlichen mexiłanif en Petrolenm⸗Vertei⸗ lungsgesellschaft ein Abkommen über den Verkauf mexikanischen Oels im Werte von 54 Mill. Dollar . abe. Im ein⸗ gi. erfährt man noch, daß der Vertrag fünf Jahre gelten Joll.

ährlich würde für 11 Mill. Dollar Petroleum an * US.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deut

Elektrolyt tupferngtiz stellte sich laut Berliner Renn en n e, ö.

9. . Mai auf 74d, 009 RK (am 4. Mai auf 7A, 00 Rus) für C. ; !

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtłten.

Prag, 4. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 16543, Berlin , Sürich 655, 60, Oslo 664,75, Kopenhagen 56 It London 116,20 *, Madrid —— Mailand 152, 20 nom. New. York 29,26,

Paris iz Stockholin Sh, „5, Brüffel 435, iöÿg, Vudapest =*

Bukarest 2,27 nom., Belgrad 66 00 noni, Sofia gh, s nom., Athen *, n

ür innerdeutschen Verrechnungskurs.

Budapest, 4. . 53 Mang

e er n, 188,46, Berlin 136 20, Bukarest 84,50, London 12,04. Nalland 1rd, Rem Hort Käß d, sienis iz, Prag 11 36, Sofig 413 05, Zürich Niho, Slowakei F656. ö ndon, 6. Mal. (D. N. B.) New York 402, 50 —- 4083,50,

[Alles in Pengö.]

talien Freivʒ

Amsterdgm 75s = 56, Brüßfel 2s, 83 = 34, gb, —— Stock⸗

6, Echweiz ih = nn 5, Kopenhagen ies

holm 16385 -= 16,95, Oslo , Buenos Aires in ös i730, Kiʒe Be Janeiro sinoffiz) 366 B. Paris, 4. Mai: Geschlossen. (D. N. B.) Amsterd am, 4 Mai. (D. N. B.) Amtlich. Berlin ö60. London 6574, New Jork 1887/9 Paris 373, 90, Brüssel 31,573, Schweiz 42,54. Italien adrid —, la —, Kopenhagen Stockholm 44.95, Prag Zürich, 4. Mai. (D. N. B.) [11,406 Uhr) Paris 8.9, London 15,352, New Jork 446, 06, Brüffel 74,95, Mailand 22.50, Madrid 45, 00, Holland 236774, Berlin 178, 5. Stockholm 10600. Oslo —— Kopenhagen Sofia oö50, 00 B., Budapest 79, 50 B., Belgrad 10,00, Athen 310, 0 B. Ronstantinopel 312,00 B., Bukarest 237,00 B., Helsingfors 850, ,,, Buenos Aires joe, 00,

Japan 104,75. Kopenhagen, 4. Mai. (D. N. B) London 19,380, New JYJorh Sis, 90, Berlin , Paris 10,40. Antwerpen 87, 30, ürich 116,45, Rom 26 461), Llnisteldam 276,55, Sto holm 123 60, sio ——. Heisingfors 16,55, Prag = Madrid —— Warschau —. , *) 61 Lire 26, 11. . Stoch olm, 4. Mai. (D. N. B.)

offiz.

London 16,85 G., 365 B.

fe n nnen , Ten. ö. Rög g, 6s V. Berlin iss, so , 166 e . Paris Sid G, 8

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Brasilianische

Englische: große ...

10 Lire u., darunter.

100 D

. Notierungen der Kommission des Berliner Netallbörsenvorstande⸗ vom 6. Mai 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhũttenalum inium,

9 Oo in Blöcken 2 2 1 2 2 2 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren

J Neinnickel 98 99 9,άο, 0 .. Antimon Regulus. ö Feinsilber ö

133 137

0 34

Rb far 100 Kg

9 2 * . * 3 * 2 * v. * 3. 9 . *

z6 50 38 po

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphijche

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

4. Mai Geld Brief

6. Mai Geld Brief Aegypten (Alexand.

und Kairo) ...... Afghanistan (Kabul. Argentinien (Buenos Aires)

Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Caleutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris)... 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam

und Rotterdam) .. 100 Gulden

Iran (Teheran) .. . . 100 Rials Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Japan (Tokiou. Kobe) Jugoslawien Bel⸗ 100 Dinar 1Lkanad. Doll. Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno / burg) 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling⸗ Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ Ungarn (Budapest). Uruguay ( Montevid.)

Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 19Yen grad und Zagreb). Kanada (Montreah. 100 Lats Kaungs;⸗; 100 Litas Luxemburg (Luxem⸗ on, Norwegen (Oslo) .. Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbuh ... Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1Läghpt. Pfd. 1 100 Afghani 18,77

1Fav.-Pes. o, 579 0,574 0,570 O0, 574 Laustr. Pfd. k.

100 Belga 41,83 41,96 1 Milreis o, 132 100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M.

16,3 1s, 7 is, 73

41, os o, 130

42, 0a o, iz⸗

62,44 5d ods

2, 3s03 2.36,

62, 5s d, Oõs

62 44 5 046

2 3853 132,22 132, 4s 14,59 14,56 38,5. 38, 39

13, o9 13, 1 o, 533 0.586

132,22 14,59 3831

13, o9 o 83 6, 604

S, Jos ö, 69a

48,15 48, 85s as, 16

41, 99 42,02 4A1,0s

10,47 10,49 L neuseel. Pf. 100 Kronen 56, 59 56,59 100 Escudo 8, 691 8, 691 100 Lei

100 Kronen 59,29 59, 29

100 Franken 100 Kronen

og, 1

S6, 9s S Hog

23,60

55. 86 S õᷣgl

55, 86 8,59]

100 Peseten

L südafr. Pf. L türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

23,6 23 56

1, os? o, 94! 2,495

1,978 1,982 1,978

o, 9os9 O9 O30

1'ollar 2401 2,496 2 A491

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief 9, 89 9, 9 5,599 5.6511 7912 7,928 74,18 74,32 2,098 2, 102

England, Aegypten, Südafrik. Union .. Frankreich 4 Australien, Neuseeland .... ....... Britisch⸗Indien 222 222 Kanada 7

Vusländische Geldsorten und Banknoten.

6. Mai Geld Brief 20,38 20, 46 16, i685 16,22

4,186 t 7.98

Sovereigns ...... 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische ..... * Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische Belgische

1 ägypt. Pfd.

1 Dollar 1ẽollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga 1Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen Lengl. Pfd. L engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

L kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten 1 1 südafr. Pfd. 8, 02 ; 7, 98

2 60

8 2002

Brit. Indische ..... Bulgarische ..... ö Dän ische: große. ...

10 Kr. u. darunter.

12 u. darunter ... Estnische Finnische ... Französische. Holländische . ...... Italienische: große.

464 131,99

1307 Jugoslawische: große inar Kanadische .:.... .. Lettländische .. Litauische: große 100 Litas u. darunt. Luxemburgische ... Norwegische Rum inische: 1000 Lei und neue 500 Lei enn n 4 wedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanische ...... 3. Südafr. Union

Türkische ...... .. Ungarische

türk. fund 1, 84 100 Pengsõ

2222